Daten
Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 18:06
Aktualisiert
27.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
29/2017
09.02.2017
Vorlage erstellt:
19.01.2017
Federführung:
2.3
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Hochscheid
Herr Gliem
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt 2018
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen – Angebotsausweitung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. Die Gemeinde Kall spricht sich
für eine Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards unter Anwendung der Varianten 1, 2b
und 3 aus.
Sachdarstellung:
Der Kreistag Euskirchen hat am 14.12.2016 den in Anlage 1 enthaltenen Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen beschlossen und damit das formale Beteiligungsverfahren
eingeleitet. Die Gemeinde Kall ist aufgefordert bis spätestens 10. Februar 2017 eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund des späten Sitzungstermins wurde die Frist um eine Woche verlängert.
Der Punkt 11.1.2 – Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards – steht hierbei im Mittelpunkt. Die Kommunen sind aufgefordert, im Zuge Ihrer Stellungnahme zum Entwurf des NVP
eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Bedienungsstandards abzugeben. Dabei sollen die
bevorzugten Varianten benannt werden.
Die Fortschreibung des kreisweiten ÖPNV-Bedienungsstandards soll voraussichtlich in den
Kreisgremien im März/April 2017 beschlossen werden. Damit würde der Bedienungsstandard im
zu beschließenden NVP gegenüber dem vorliegenden Entwurf NVP aktualisiert werden (Kapitel
9). Der neue Bedienungsstandard könnte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wirksam
werden.
Vorlagen-Nr. 29/2017
Seite 2
Folgende Varianten werden vorgeschlagen. Diese können individuell und unabhängig voneinander umgesetzt werden:
Variante 1 Montag bis Freitag:
Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung.*
Variante 2a Samstag:
Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Takt wird ganztägig auf einen
Zweistundentakt festgelegt.
Variante 2b Samstag:
Verlängerung bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Stundentakt von 6-14 Uhr, anschließend unabhängig der Ortsteilgröße Zweistundentakt.
Variante 3 Sonn- und Feiertag:
Einrichtung eines Angebotes zwischen 9 Uhr und 20 Uhr im Zweistundentakt unabhängig der
Ortsteilgröße.
* Fahrten um 20 Uhr: von den Ortsteilen in das Ortszentrum,
Fahrten um 21 Uhr: vom Ortszentrum in die Ortsteile
Das ÖPNV-Angebot in Kall erfüllt heute schon den vorgeschlagenen Bedienungsstandard, in
allen drei Varianten, weitestgehend. Für die Gemeinde Kall wird daher bei einer Veränderung
des Bedienungsstandards weitestgehend nur eine Veränderung der Finanzierung der Verkehre
stattfinden. Fahrten innerhalb des neuen Standards müssen dann nicht mehr direkt, sondern
über die ÖPNV-Umlage finanziert werden.
Für die Gemeinde Kall werden bei einer Veränderung des Bedienungsstandards Mehrkosten von
ca. 950 € pro Jahr prognostiziert, je nach Variante. Diese wären insbesondere für die Aufstockung der Fahrten im Linienverkehr (Linie 829) samstags und sonntags morgens notwendig.
Es sind ggf. auch kleinere Anpassungen im TaxiBusPlus erforderlich.
Die Variante 1 (Mo-Fr) wird keine Mehrkosten verursachen, die Varianten 2a und 2b (Sa) sind
kostengleich (420 Euro), Variante 3 (So/Ft) verursacht Mehrkosten in Höhe von 530 Euro pro
Jahr. Die Berechnung wurde auf Basis von allgemeinen Annahmen über alle Linien im Kreisgebiet erstellt. Hierbei wurden nicht die im Einzelfall anzuwendenden Fahrplanveränderungen berücksichtigt. Die Werte dienen lediglich der groben Abschätzung.
Der Kreis Euskirchen wird in der Sitzung den Entwurf des Nahverkehrsplans vorstellen und erläutern.