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Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen – Angebotsausweitung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 18:06
Aktualisiert
27.01.17, 18:06
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 29/2017 09.02.2017 Vorlage erstellt: 19.01.2017 Federführung: 2.3 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Hochscheid Herr Gliem Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt 2018 Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen – Angebotsausweitung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. Die Gemeinde Kall spricht sich für eine Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards unter Anwendung der Varianten 1, 2b und 3 aus. Sachdarstellung: Der Kreistag Euskirchen hat am 14.12.2016 den in Anlage 1 enthaltenen Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen beschlossen und damit das formale Beteiligungsverfahren eingeleitet. Die Gemeinde Kall ist aufgefordert bis spätestens 10. Februar 2017 eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund des späten Sitzungstermins wurde die Frist um eine Woche verlängert. Der Punkt 11.1.2 – Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards – steht hierbei im Mittelpunkt. Die Kommunen sind aufgefordert, im Zuge Ihrer Stellungnahme zum Entwurf des NVP eine Stellungnahme zur Fortschreibung des Bedienungsstandards abzugeben. Dabei sollen die bevorzugten Varianten benannt werden. Die Fortschreibung des kreisweiten ÖPNV-Bedienungsstandards soll voraussichtlich in den Kreisgremien im März/April 2017 beschlossen werden. Damit würde der Bedienungsstandard im zu beschließenden NVP gegenüber dem vorliegenden Entwurf NVP aktualisiert werden (Kapitel 9). Der neue Bedienungsstandard könnte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wirksam werden. Vorlagen-Nr. 29/2017 Seite 2 Folgende Varianten werden vorgeschlagen. Diese können individuell und unabhängig voneinander umgesetzt werden: Variante 1 Montag bis Freitag: Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung.* Variante 2a Samstag: Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Takt wird ganztägig auf einen Zweistundentakt festgelegt. Variante 2b Samstag: Verlängerung bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Stundentakt von 6-14 Uhr, anschließend unabhängig der Ortsteilgröße Zweistundentakt. Variante 3 Sonn- und Feiertag: Einrichtung eines Angebotes zwischen 9 Uhr und 20 Uhr im Zweistundentakt unabhängig der Ortsteilgröße. * Fahrten um 20 Uhr: von den Ortsteilen in das Ortszentrum, Fahrten um 21 Uhr: vom Ortszentrum in die Ortsteile Das ÖPNV-Angebot in Kall erfüllt heute schon den vorgeschlagenen Bedienungsstandard, in allen drei Varianten, weitestgehend. Für die Gemeinde Kall wird daher bei einer Veränderung des Bedienungsstandards weitestgehend nur eine Veränderung der Finanzierung der Verkehre stattfinden. Fahrten innerhalb des neuen Standards müssen dann nicht mehr direkt, sondern über die ÖPNV-Umlage finanziert werden. Für die Gemeinde Kall werden bei einer Veränderung des Bedienungsstandards Mehrkosten von ca. 950 € pro Jahr prognostiziert, je nach Variante. Diese wären insbesondere für die Aufstockung der Fahrten im Linienverkehr (Linie 829) samstags und sonntags morgens notwendig. Es sind ggf. auch kleinere Anpassungen im TaxiBusPlus erforderlich. Die Variante 1 (Mo-Fr) wird keine Mehrkosten verursachen, die Varianten 2a und 2b (Sa) sind kostengleich (420 Euro), Variante 3 (So/Ft) verursacht Mehrkosten in Höhe von 530 Euro pro Jahr. Die Berechnung wurde auf Basis von allgemeinen Annahmen über alle Linien im Kreisgebiet erstellt. Hierbei wurden nicht die im Einzelfall anzuwendenden Fahrplanveränderungen berücksichtigt. Die Werte dienen lediglich der groben Abschätzung. Der Kreis Euskirchen wird in der Sitzung den Entwurf des Nahverkehrsplans vorstellen und erläutern.