Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 18:06
Aktualisiert
30.01.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
23/2017
09.02.2017
Vorlage erstellt:
17.01.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
TOP
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
7 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
7.1
Bauantrag für den Neubau von zwei Stapelregallager, Erweiterung des vorhandenen Lagerplatzes sowie Errichtung einer Erdanschüttung als Unterbau für die Lagerplatzerweiterung auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 379 und Gemarkung
Golbach, Flur 2, Flurstück 139, gelegen in Broich, Kaller Str. 36
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sofern alle Voraussetzungen und Auflagen der zu beteiligenden Fachbehörden erfüllt werden,
wird das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu den beantragten Bauvorhaben erklärt.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller hat im Jahre 2012 auf der Grundlage der Festsetzungen des gemeinsam mit
der Stadt Schleiden in den Jahren 2011 und 2012 aufgestellten Bebauungsplanes „Holzhandel
und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden-Broich, eine Baugenehmigung für den Neubau einer Lagerhalle und drei Stapelregallager für Holzbauteile erhalten.
Eine Verkleinerung des v.g. Bebauungsplanes – ohne textliche Festsetzungen - ist der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.
Nunmehr wurden weitere bauliche Anlagen auf dem Gelände errichtet. Um eine nachträgliche
Genehmigung für die nunmehr errichteten baulichen Anlagen zu erhalten, wurde ein Bauantrag
für den Neubau von zwei Stapelregallager, die Erweiterung des vorhandenen Lagerplatzes sowie
Errichtung einer Erdanschüttung als Unterbau für die Lagerplatzerweiterung auf den Grundstücken Gemarkung Broich, Flur 1, Flurstück 379 und Gemarkung Golbach, Flur 2, Flurstück
139, gelegen in Broich, Kaller Str. 36, vorgelegt.
Die neu beantragten Anlagen befinden sich im Süden des Plangebietes auf dem Gebiet der Gemeinde Kall.
Vorlagen-Nr. 23/2017
Seite 2
Der neu eingereichte Bauantrag ist bereits am 09. Dezember 2016 bei der Gemeinde eingegangen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 16.01.2017 zunächst fristwahrend das Einvernehmen nicht erklärt.
Gemäß dem Erläuterungsbericht zum Bauantrag dienen die Stapelregallager als witterungsgeschützte Zwischenlagerfläche für hochwertige Holzprodukte des Betriebes (z. B. wie Kanthölzer,
Brettschichtholz, OSB-Platten, etc.).
Die Hochregallager 1 +2 sind 42,30 m bzw. 27,79 m lang und rd. 1,50 m breit und sind mit rd.
6,00 m hohen verzinkten Stahlträgern ausgeführt. Ein um rd. 1,50 m auskragendes Flachdach
bildet den oberen Abschluss der Hochregallager. Die Eindeckung des Flachdaches sowie der
straßenseitig orientierten Flächen erfolgt mit Trapezblechen.
Die baulichen Anlagen seien für den zukünftigen wirtschaftlichen Fortbestand des in 3. Generation geführten Betriebes erforderlich.
Aufgrund der Lage der Hochregallager sowie der Lagerplatzerweiterung weitgehend außerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung erforderlich.
Für die nunmehr beantragten baulichen Anlagen wurde im Süden des Plangebietes Gehölzbestand entfernt (siehe beigefügtes Luftbild aus dem Jahre 2013). Aufgrund dessen bzw. der Lage
der baulichen Anlagen unmittelbar angrenzend an den Wald wird die Beteiligung des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher- Börde für erforderlich gehalten.
Sollten weitere externe Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff erforderlich werden, wird
vorgeschlagen, diese auf dem Gebiet der Gemeinde Kall auszugleichen bzw. über das Ökokonto
der Gemeinde Kall zu Lasten des Antragstellers abzuwickeln.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum o.a. Bebauungsplan wurde seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW u.a. auf einen künftig ausreichenden Abstand zur Landesstraße hingewiesen. Bauliche Anlagen entlang der L 105 seien in einem Abstand von mindestens 7,0 m vom
befestigten Fahrbahnrand der Landesstraße zu errichten. Entsprechend wurden im Bebauungsplan die Baugrenzen festgesetzt. Nunmehr werden die Baugrenzen u.a. entlang der L 105 überschritten, so dass diesbezüglich eine Zustimmung des LB Straßen NRW erforderlich ist.
Sollte bis zur Sitzung eine entsprechende Stellungnahme vorliegen, wird diese nachgereicht
bzw. über das Ergebnis dieser Beteiligung in der Sitzung berichtet.
Zur Erläuterung ist ein Auszug aus dem Lageplan bzw. eine Ansicht /Schnittzeichnung des Hochregallagers der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.