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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 16/2017 1. Ergänzung 14.02.2017 Vorlage erstellt: 31.01.2017 Federführung: 2.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Kreusch Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei X über-/außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung erforderlich bei 130 553 001 -Budget Bestattungswesen Deckung erfolgt durch PSK 160 611 000 / 4181000 Umlage Einheitslastenabr.gesetz 6.900,- Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 -TOP 3- beschließt der Rat, eine überplanmäßige Aufwendung im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 6.900,00 € bei Produkt 130 553 001 – Budget „Bestattungswesen“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei Produktsachkonto 160 611 000 / 4181 000 -Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz-. Sachdarstellung: Der geplante Rückschnitt der Hecken und Sträucher wurde auf allen gemeindlichen Friedhöfen wie vorgesehen durchgeführt. Aufgrund des extrem niederschlagsreichen Frühjahres/Sommers und dem sich daraus ergebenden übermäßigen Pflanzenwuchs musste außerplanmäßig nachgeschnitten werden. Es ergaben sich Mehraufwendungen i.H.v 6.900,00 €, die haushaltsrechtlich aus Mehrerträgen bei Produktsachkonto 160 611 000 / 4181 000 -Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetzt- gedeckt werden. Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt: Für den Gebührenhaushalt „Friedhofswesen“ ist gem. der Gebührenkalkulation 2016 ein Überschuss i.H.v 9.737,53 € eingeplant worden. Insofern kann die überplanmäßige Aufwendung voraussichtlich im Rahmen des Gebührenhaushaltes „Friedhofswesen“ aufgefangen und im Zuge des Gebührenabschlusses ausgeglichen werden. Eine genaue Prognose zum Abschluss des Gebührenhaushaltes 2016 kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da noch einige Abschlussbuchungen ausstehen.