Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
16/2017 1. Ergänzung
14.02.2017
Vorlage erstellt:
31.01.2017
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Kreusch
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
X
über-/außerplanmäßige Aufwendung/
Auszahlung erforderlich bei 130 553 001
-Budget Bestattungswesen
Deckung erfolgt durch PSK 160 611 000 /
4181000 Umlage Einheitslastenabr.gesetz
6.900,-
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.02.2017 -TOP 3- beschließt der
Rat, eine überplanmäßige Aufwendung im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 6.900,00 € bei Produkt 130 553 001 – Budget „Bestattungswesen“ zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei Produktsachkonto 160 611 000 / 4181 000 -Umlage
nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz-.
Sachdarstellung:
Der geplante Rückschnitt der Hecken und Sträucher wurde auf allen gemeindlichen Friedhöfen
wie vorgesehen durchgeführt. Aufgrund des extrem niederschlagsreichen Frühjahres/Sommers
und dem sich daraus ergebenden übermäßigen Pflanzenwuchs musste außerplanmäßig nachgeschnitten werden. Es ergaben sich Mehraufwendungen i.H.v 6.900,00 €, die haushaltsrechtlich
aus Mehrerträgen bei Produktsachkonto 160 611 000 / 4181 000 -Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetzt- gedeckt werden.
Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt:
Für den Gebührenhaushalt „Friedhofswesen“ ist gem. der Gebührenkalkulation 2016 ein Überschuss i.H.v 9.737,53 € eingeplant worden. Insofern kann die überplanmäßige Aufwendung voraussichtlich im Rahmen des Gebührenhaushaltes „Friedhofswesen“ aufgefangen und im Zuge
des Gebührenabschlusses ausgeglichen werden. Eine genaue Prognose zum Abschluss des
Gebührenhaushaltes 2016 kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da
noch einige Abschlussbuchungen ausstehen.