Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 23.01.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 20.12.2011 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Satzung für das Jugendamt
Vorlagennummer: 263/2011
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird beschlossen:
1. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling
Aufgrund der §§ 69 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und
Jugendhilfe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), in
der jeweils geltenden Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - vom 12.12.1990 (GV NRW S. 664), in
der jeweils geltenden Fassung und § 9 Abs. 6-8 1. KiBiz-Änderungsgesetz vom
29.07.2011 und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO
NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der
jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 20.
Dezember 2011 folgende Satzung für das Jugendamt beschlossen:
Artikel 1
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling wird nach Buchstabe
m) angefügt:
„n) ein Vertreter des Jugendamtelternbeirates“
Der nachfolgende Satz lautet wie folgt:
„Für die Mitglieder e) bis n) ist je eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher
Stellvertreter zu bestellen oder zu wählen.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltungen