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Beschlusstext (Satzung für das Jugendamt)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Beschlusstext (Satzung für das Jugendamt)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 23.01.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 20.12.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Satzung für das Jugendamt Vorlagennummer: 263/2011 Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wird beschlossen: 1. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling Aufgrund der §§ 69 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), in der jeweils geltenden Fassung, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - vom 12.12.1990 (GV NRW S. 664), in der jeweils geltenden Fassung und § 9 Abs. 6-8 1. KiBiz-Änderungsgesetz vom 29.07.2011 und des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2011 folgende Satzung für das Jugendamt beschlossen: Artikel 1 In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling wird nach Buchstabe m) angefügt: „n) ein Vertreter des Jugendamtelternbeirates“ Der nachfolgende Satz lautet wie folgt: „Für die Mitglieder e) bis n) ist je eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu bestellen oder zu wählen.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen