Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 23.01.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 20.12.2011 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
4. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der
Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES)
Vorlagennummer: 264/2011
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses wird beschlossen:
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 270/271), der §§ 5 und 9
des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung vom Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz –
KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 5
des Gesetzes vom 06. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986), sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni
2009 (GV. NRW S. 394) , hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 20.
Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 2 der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt
Wesseling (Abfallentgeltsatzung – AbfES) erhält folgenden Wortlaut:
(2) Das jährliche Benutzungsentgelt beträgt für die Abfallentsorgungsleistungen gemäß
§ 2 der Abfallentgeltsatzung ab dem 01.01.2012
1. bei 14-täglich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten
Abfallbehälter (§ 12 der Abfallsatzung)
für ein 80 l Gefäß
für ein 120 l Gefäß
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
für ein 5.000 l Gefäß
95,20 €
142,80 €
285,60 €
1.309,00 €
2.975,00 €
5.950,00 €
2. bei wöchentlich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten
Abfallbehälter (§ 12 der Abfallsatzung)
für ein 240 l Gefäß
460,80 €
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
für ein 5.000 l Gefäß
2.112,00 €
4.800,00 €
9.600,00 €
Artikel 2
In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von „0,17 €“ ersetzt durch „0,12 €“.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.12.2011
Seite 2