Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
24.03.17, 18:05
Aktualisiert
24.03.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
78/2017
06.04.2017
Vorlage erstellt:
21.03.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum“
hier: Vorstellung der Eckpunkte für eine Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
Den vorgestellten Eckpunkten der Planung für eine Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ wird zugestimmt.
Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden beauftragt, auf dieser Grundlage einen Entwurf
für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ zu erarbeiten.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 den Bebauungsplan Nr.
26 „Ortszentrum“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB aufgestellt.
Mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes wird eine Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes als „Neue Mitte“ von Kall beabsichtigt. Durch beidseitige Neubauten wird der Bahnhofsvorplatz städtebaulich gefasst. Die platzbildenden Neubauten öffnen
sich mit ihren Erdgeschosszonen zum Platz und sollen neben Ladenlokalen vor allem auch ein
gastronomisches Angebot beinhalten.
Der Bahnhofvorplatz soll verkehrsfrei werden. Die Erschließung des Bahnhofs und der barrierefrei Zugang soll über die nördliche Bahnhofszufahrt sichergestellt werden.
Bedingt durch das neue städtebauliche Planungskonzept ist es nunmehr erforderlich, dass die
bisherige Bebauungsplangrundlage (Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall) entsprechend
geändert werden muss.
Ein Vertreter des beauftragten Planungsbüros wird in der Sitzung die geplanten Änderungen
vorstellen.