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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum“ hier: Vorstellung der Eckpunkte für eine Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
24.03.17, 18:05
Aktualisiert
24.03.17, 18:05
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum“
hier: Vorstellung der Eckpunkte für eine Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 78/2017 06.04.2017 Vorlage erstellt: 21.03.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum“ hier: Vorstellung der Eckpunkte für eine Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Beschlussvorschlag: Den vorgestellten Eckpunkten der Planung für eine Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ wird zugestimmt. Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden beauftragt, auf dieser Grundlage einen Entwurf für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ zu erarbeiten. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes wird eine Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes als „Neue Mitte“ von Kall beabsichtigt. Durch beidseitige Neubauten wird der Bahnhofsvorplatz städtebaulich gefasst. Die platzbildenden Neubauten öffnen sich mit ihren Erdgeschosszonen zum Platz und sollen neben Ladenlokalen vor allem auch ein gastronomisches Angebot beinhalten. Der Bahnhofvorplatz soll verkehrsfrei werden. Die Erschließung des Bahnhofs und der barrierefrei Zugang soll über die nördliche Bahnhofszufahrt sichergestellt werden. Bedingt durch das neue städtebauliche Planungskonzept ist es nunmehr erforderlich, dass die bisherige Bebauungsplangrundlage (Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall) entsprechend geändert werden muss. Ein Vertreter des beauftragten Planungsbüros wird in der Sitzung die geplanten Änderungen vorstellen.