Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,8 MB
Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
12.09.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Der Landrqt
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Briefanschrift: Kreisvenaraltunq Düren 52348 Düren
job-com düren
Dienstgebäude
Zimmer-Nr.
Bismarckstr. 10, Düren 606 (Haus D)
Auskunft
Herrn
Bürgermeister
Axel Buch
-Karl-Josef
Zeichen
Fax
02421t22-17618
eMail
k.j.cranen@kreis-dueren.de
August-Scholl-Str. 5
52393 Hürtgenwald
lhr
Cranen
Telefon-Durchwahl
02421t22-17051
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
lm Übrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
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Mein Zeichen
56t20
05. August 201
1
[*fsmsetzung des Bildungs- und rellhabepakets irn Kreis üünen
hier: Schulsozialarbeit
lVlein Schreiben vom '14.7.2A1't
Sehr geehfter Herr Buch,
die bislang vorliegenden Rückmeldungen sind positiv und signalisieren ganz eindeutig ein
kreisweites lnteresse an der Einrichtung zusätzlicher Stellen für Schulsozialarbeit.
Die Kommunen, die bislang noch nicht geanfwoi'tet haben, darf ich nochmals höflichst um
eine kurzfristige Rückmeldung bitten.
Wie bereits in meinem oben genannten Schreiben ausgeführt, werden 2,S der insgesamt
17,5 Stellen unmittelbar bei der Kreisverwaltung Düren für die Schulsoziälarbeit
eingerichtet.
Hinsichtlich der Verteilung der verbleibenden 15 Stellen für Schulsozialarbeit
Schulen in gemeindlicher Trägerschaft bietet sich folgender Verleilerschlüssel an:
in
den
Mit Blick auf die Zielsetzung des SGB ll (Übergang SchuleiBeruf) sollen diese Stellen auf
die Schulen der Sekundarstufe verleilt werden.
Um zu einem möglichst gerechten Verteilerschlüssel zu gelangen, ist somit zunächst
anhand der Gesamtschulerzahlenstatistik, Stand Oktober i010, die Anzahl der
Schüler/innen in den Sekundar-Schulen in gemeindlicher Trägerschaftzu ermitteln:
Bankverbindungen:
sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 3s6 212
IBAN: DE80 3955 01 10 0000 3562 12, SWTFT-BIC: SDUEDE33xxx
Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503
Telefonzentrale: lnternet:
(02421)
220
www.kreis-dueren.de
Paketanschrift:
Bismarckstraße 16
52351 Düren
-2Gesamtschülerzahl im Kreis Düren:
./. Grundschulen:
./. Primarstufenschüler/innen FÖS
abzüglich kreiseigene Schulen
abzüglich Schulen in freier Trägerschaft
39.116
10.192
483
28.441
6.985
21.456
3.610
1l-849
geteilt durch 1 5 Schulsozialarbeiter:
1
.190 Schüler/innen je Stelle
Daraus ergibt sich nachfolgende Verteilung:
StadUGemeinde
Stadt Düren
Stadt Jülich
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Lanqerwehe
Sch u lverba nd N iede rzier lMerzen ich
Stadt Linnich
Stadt Nideqgen
Gemeinde Aldenhoven
Geme nde Hürtoenwald
Geme nde lnden
Schüler/innen
Anzahl der Stellen
8.306
2.315
1.505
1.119
1.113
7
2
1,5
708
676
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
657
531
337
1
1
Bei dieser Verteilung bleiben nachfolgende Kommunen unberücksichtigi:
GemeindeVettweiß
150Schüler/innen
Gerneinde Titz
129 Schüler/innen
Gemeinde Nörvenich 126 Schüler/innen
Die Stadt Heimbach betreibt keine eigene Schule in der Sekundarstufe, jedoch zusammen
mit der stadt Nideggen die Gemeinschaftshauptschule in Nideggen.
Als Lösung bietet sich an, dass der Schulsozialarbeiter/ die Schulsozialarbeiterin der Stadt
Linnich auch stundenweise an der Gemeinschaftshauptschule in Titz tätig wird und die
Schulsozialarbeiter/innen der Gemeinde Kreuzau zusätzlich in den Gemeinden Vettweiß
und Nörvenich.
lch darf Sie um baldige Rückmeldung bitten, ob Sie mit der vorgeschlagenen Aufteilung
einverstanden sind, damit möglichst zeitnah alles Erforderliche in diä Wege geleitet
werden kann, die Stellen zeitnah zu besetzen.
Wie in meinem eingangs erwähnten Schrelben angekündigt, füge ich diesem Schreiben
einen Entwurf einer öffe-qtlich-rechtlichen Ver"einbarung zu lhrer Kenntnis bei.
Anlagen
Präambel
Vereinbarung
über den Ausbau von Schulsozialarbeit
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
im Kreis Düren
Entsprechend der Einigung.im zweiten Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung
von Regelbedarfen und zur Anderung des Zweiten und Zrarölften Buches SozialgesetzbucÄ
stellt der Bund befristet für den Zeitraum von 2011 bis Ende 2013 jährlich 400 Mio. € für
die Finanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung in Horten zur Verfügung.
Uber eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung
nach dem SGB ll um 2,8 % fließen diese Gelder den Kreisen und kreisfreien Städten
rückwirkend zum 01.0'1 .2011 zu.
ln den
zwischen der
StadUGemeinde
gesetzlichen Bestimmungen zum Bildungs- und reilhabepaket
sind
zur
1. Die Stadt/Gemeinde richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stelle/n
für
Schulsozialarbeit weder Vorgaben zu lnhalten noch zur Umsetzung enthalten. Hinweise
zur Umsetzung hat das Land NRW mit dem handlungsleitenden Erlass vom 07. Juli 201 1,
Az.: ll B 4, gegeben, der hiermit zum Bestandteil der nachfolgenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung erklärt wird.
vertreten durch
den/die Bürgermeister/in
(nachfolgend "StadVGemeinde" genannt)
Schulsozialarbeiter/innen zusätzlich ein.
2. Der Kreis erstattet die anfallenden Personalkosten je neu
eingerichteter
Vollzeitstelle bis zum Jahr 2013 bis zu einem Betrag in Höhe von 42.000,00 €
jährlich. Die anfallenden gachkosten werden vom Kreis bis zum Jahr 2013 in Höhe
und dem
einer Pauschale von 15.600,00 € je Vollzeitstelle und Jahr erstattet.
Kreis Düren
vertreten durch
den Landrat
3. Die stadt/Gemeinde legt jeweils ab dem Jahr 2012 zum Jahresbeginn einen
Nachweis über die angefallenen Personalkosten vor. Auf Grundlage dieses
Nachweises führt der Kreis eine Spitzabrechnung durch. Unterjährig erhält die
StadVGemeinde jeweils zum Quartalsende vom Kreis einen Abschlag auf die
angefallenen Personal- und Sachkosten.
(nachfolgend "Kreis" genannt)
4.
Die StadVGemeinde verpflichtet sich, dass die Schulsozialarbeiter/innen im Sinne
des o.a. Erlasses an ihren Schulen wirken und durch Austausch bzw. Vernetzung
eine einheitliche Umsetzung im Kreisgebiet sicherstellen. Zudem verpflichtet siö
sich zur engen Kooperaiion mit den bereits in diesen Bereichen agierenden
Akteuren
-
insbesondere mit der job-com.
5. Ab dem Jahr 2012 tegt die Q{ao{Qgqejnde jeweils zum Jahresbeginn
ausführlichen Tätigkeitsbericht voi.
einen
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, gilt die Vereinbarung im übrigen außer bei wegfall der
Geschäflsgrundlage weiter. Die Vertragsparteien verpflichlen sich, an stelle der
unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der
ursprünglichen Absicht möglichst nahe kommt.
Nebenabredungen und Ergänzungen zu dieser vereinbarung sowie deren Aufhebung
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schlussbestimmung
Diese Vereinbarung tritt mit lhrer Unterzeichnung in Kraft.
.................., den
Düren, den
für die StadUGemeinde ...........
für den Kreis Düren
Bürgermeister/in
Wolfgang Spelthahn
Landrat
für den Kreis Düren
Georg Beyß
Kreisdirektor