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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 125/2011)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,8 MB
Erstellt
12.09.11, 19:00
Aktualisiert
12.09.11, 19:00
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Inhalt der Datei

,p<ffitrds e{Jffi'ged f4RC- H6rr: Der Landrqt i"'ii,iäffiW6&g Briefanschrift: Kreisvenaraltunq Düren 52348 Düren job-com düren Dienstgebäude Zimmer-Nr. Bismarckstr. 10, Düren 606 (Haus D) Auskunft Herrn Bürgermeister Axel Buch -Karl-Josef Zeichen Fax 02421t22-17618 eMail k.j.cranen@kreis-dueren.de August-Scholl-Str. 5 52393 Hürtgenwald lhr Cranen Telefon-Durchwahl 02421t22-17051 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! lm Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr lhre Nachricht vorn Mein Zeichen 56t20 05. August 201 1 [*fsmsetzung des Bildungs- und rellhabepakets irn Kreis üünen hier: Schulsozialarbeit lVlein Schreiben vom '14.7.2A1't Sehr geehfter Herr Buch, die bislang vorliegenden Rückmeldungen sind positiv und signalisieren ganz eindeutig ein kreisweites lnteresse an der Einrichtung zusätzlicher Stellen für Schulsozialarbeit. Die Kommunen, die bislang noch nicht geanfwoi'tet haben, darf ich nochmals höflichst um eine kurzfristige Rückmeldung bitten. Wie bereits in meinem oben genannten Schreiben ausgeführt, werden 2,S der insgesamt 17,5 Stellen unmittelbar bei der Kreisverwaltung Düren für die Schulsoziälarbeit eingerichtet. Hinsichtlich der Verteilung der verbleibenden 15 Stellen für Schulsozialarbeit Schulen in gemeindlicher Trägerschaft bietet sich folgender Verleilerschlüssel an: in den Mit Blick auf die Zielsetzung des SGB ll (Übergang SchuleiBeruf) sollen diese Stellen auf die Schulen der Sekundarstufe verleilt werden. Um zu einem möglichst gerechten Verteilerschlüssel zu gelangen, ist somit zunächst anhand der Gesamtschulerzahlenstatistik, Stand Oktober i010, die Anzahl der Schüler/innen in den Sekundar-Schulen in gemeindlicher Trägerschaftzu ermitteln: Bankverbindungen: sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 3s6 212 IBAN: DE80 3955 01 10 0000 3562 12, SWTFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 Telefonzentrale: lnternet: (02421) 220 www.kreis-dueren.de Paketanschrift: Bismarckstraße 16 52351 Düren -2Gesamtschülerzahl im Kreis Düren: ./. Grundschulen: ./. Primarstufenschüler/innen FÖS abzüglich kreiseigene Schulen abzüglich Schulen in freier Trägerschaft 39.116 10.192 483 28.441 6.985 21.456 3.610 1l-849 geteilt durch 1 5 Schulsozialarbeiter: 1 .190 Schüler/innen je Stelle Daraus ergibt sich nachfolgende Verteilung: StadUGemeinde Stadt Düren Stadt Jülich Gemeinde Kreuzau Gemeinde Lanqerwehe Sch u lverba nd N iede rzier lMerzen ich Stadt Linnich Stadt Nideqgen Gemeinde Aldenhoven Geme nde Hürtoenwald Geme nde lnden Schüler/innen Anzahl der Stellen 8.306 2.315 1.505 1.119 1.113 7 2 1,5 708 676 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 657 531 337 1 1 Bei dieser Verteilung bleiben nachfolgende Kommunen unberücksichtigi: GemeindeVettweiß 150Schüler/innen Gerneinde Titz 129 Schüler/innen Gemeinde Nörvenich 126 Schüler/innen Die Stadt Heimbach betreibt keine eigene Schule in der Sekundarstufe, jedoch zusammen mit der stadt Nideggen die Gemeinschaftshauptschule in Nideggen. Als Lösung bietet sich an, dass der Schulsozialarbeiter/ die Schulsozialarbeiterin der Stadt Linnich auch stundenweise an der Gemeinschaftshauptschule in Titz tätig wird und die Schulsozialarbeiter/innen der Gemeinde Kreuzau zusätzlich in den Gemeinden Vettweiß und Nörvenich. lch darf Sie um baldige Rückmeldung bitten, ob Sie mit der vorgeschlagenen Aufteilung einverstanden sind, damit möglichst zeitnah alles Erforderliche in diä Wege geleitet werden kann, die Stellen zeitnah zu besetzen. Wie in meinem eingangs erwähnten Schrelben angekündigt, füge ich diesem Schreiben einen Entwurf einer öffe-qtlich-rechtlichen Ver"einbarung zu lhrer Kenntnis bei. Anlagen Präambel Vereinbarung über den Ausbau von Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis Düren Entsprechend der Einigung.im zweiten Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Anderung des Zweiten und Zrarölften Buches SozialgesetzbucÄ stellt der Bund befristet für den Zeitraum von 2011 bis Ende 2013 jährlich 400 Mio. € für die Finanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung in Horten zur Verfügung. Uber eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB ll um 2,8 % fließen diese Gelder den Kreisen und kreisfreien Städten rückwirkend zum 01.0'1 .2011 zu. ln den zwischen der StadUGemeinde gesetzlichen Bestimmungen zum Bildungs- und reilhabepaket sind zur 1. Die Stadt/Gemeinde richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt Stelle/n für Schulsozialarbeit weder Vorgaben zu lnhalten noch zur Umsetzung enthalten. Hinweise zur Umsetzung hat das Land NRW mit dem handlungsleitenden Erlass vom 07. Juli 201 1, Az.: ll B 4, gegeben, der hiermit zum Bestandteil der nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erklärt wird. vertreten durch den/die Bürgermeister/in (nachfolgend "StadVGemeinde" genannt) Schulsozialarbeiter/innen zusätzlich ein. 2. Der Kreis erstattet die anfallenden Personalkosten je neu eingerichteter Vollzeitstelle bis zum Jahr 2013 bis zu einem Betrag in Höhe von 42.000,00 € jährlich. Die anfallenden gachkosten werden vom Kreis bis zum Jahr 2013 in Höhe und dem einer Pauschale von 15.600,00 € je Vollzeitstelle und Jahr erstattet. Kreis Düren vertreten durch den Landrat 3. Die stadt/Gemeinde legt jeweils ab dem Jahr 2012 zum Jahresbeginn einen Nachweis über die angefallenen Personalkosten vor. Auf Grundlage dieses Nachweises führt der Kreis eine Spitzabrechnung durch. Unterjährig erhält die StadVGemeinde jeweils zum Quartalsende vom Kreis einen Abschlag auf die angefallenen Personal- und Sachkosten. (nachfolgend "Kreis" genannt) 4. Die StadVGemeinde verpflichtet sich, dass die Schulsozialarbeiter/innen im Sinne des o.a. Erlasses an ihren Schulen wirken und durch Austausch bzw. Vernetzung eine einheitliche Umsetzung im Kreisgebiet sicherstellen. Zudem verpflichtet siö sich zur engen Kooperaiion mit den bereits in diesen Bereichen agierenden Akteuren - insbesondere mit der job-com. 5. Ab dem Jahr 2012 tegt die Q{ao{Qgqejnde jeweils zum Jahresbeginn ausführlichen Tätigkeitsbericht voi. einen Salvatorische Klausel Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die Vereinbarung im übrigen außer bei wegfall der Geschäflsgrundlage weiter. Die Vertragsparteien verpflichlen sich, an stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der ursprünglichen Absicht möglichst nahe kommt. Nebenabredungen und Ergänzungen zu dieser vereinbarung sowie deren Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Schlussbestimmung Diese Vereinbarung tritt mit lhrer Unterzeichnung in Kraft. .................., den Düren, den für die StadUGemeinde ........... für den Kreis Düren Bürgermeister/in Wolfgang Spelthahn Landrat für den Kreis Düren Georg Beyß Kreisdirektor