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Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen und Nutzfahrzeugen auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 334, gelegen in Wahlen, Raiffeisenstraße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
24.03.17, 18:05
Aktualisiert
24.03.17, 18:05
Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen und Nutzfahrzeugen auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 334, gelegen in Wahlen, Raiffeisenstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 81/2017 06.04.2017 Vorlage erstellt: 21.03.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel / Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 6.1 Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen und Nutzfahrzeugen auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 334, gelegen in Wahlen, Raiffeisenstraße Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum beantragten Bauvorhaben (Neubau einer Lagerhalle zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen) wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Nachbarbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist. Sachdarstellung: Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 334, gelegen in der Ortslage Wahlen, Raiffeisenstraße, eine Lagerhalle in einer Größe von 12,0 m x 12,0 m zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen und Nutzfahrzeugen zu errichten. Der Antrag der Antragstellerin wird damit begründet, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse vor und neben der Landmaschinenwerkstatt (Raiffeisenstraße 10) die nicht bebaute o.g. Grundstücksfläche bereits als Abstellfläche für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte genutzt wird. Neben Geräten, welche bis zu Reparatur bzw. nach der erfolgten Reparatur in der zukünftigen Lagerhalle abgestellt werden sollen, wird darüber hinaus beabsichtigt, auch eigene OldtimerTraktoren unterzustellen, da diese bislang der Witterung ausgesetzt sind. Um eine langfristige Funktion und Werterhaltung der Traktoren sicher zu stellen, ist eine trockene Unterbringung zwingend erforderlich. Durch die Errichtung der Lagerhalle soll das äußere Erscheinungsbild der Grundstücksfläche im Bereich der Raiffeisenstraße aufgewertet werden. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wahlen gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage). Im neuen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Innenbereichsfläche als sog. „Mischfläche“ dargestellt. Ein Auszug aus dem FNP Kall ist als Anlage beigefügt. Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind der Vorlage die Ansichten der geplanten Lagerhalle sowie ein entsprechender Lageplan beigefügt.