Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
24.03.17, 18:05
Aktualisiert
24.03.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
81/2017
06.04.2017
Vorlage erstellt:
21.03.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Auel / Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
6.1
Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle zum Abstellen von landwirtschaftlichen
Maschinen und Nutzfahrzeugen auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 334, gelegen in Wahlen, Raiffeisenstraße
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum beantragten Bauvorhaben (Neubau einer Lagerhalle zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen) wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht
erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Nachbarbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist.
Sachdarstellung:
Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 334,
gelegen in der Ortslage Wahlen, Raiffeisenstraße, eine Lagerhalle in einer Größe von 12,0 m x
12,0 m zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen und Nutzfahrzeugen zu errichten.
Der Antrag der Antragstellerin wird damit begründet, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse vor und neben der Landmaschinenwerkstatt (Raiffeisenstraße 10) die nicht bebaute o.g.
Grundstücksfläche bereits als Abstellfläche für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte genutzt
wird. Neben Geräten, welche bis zu Reparatur bzw. nach der erfolgten Reparatur in der zukünftigen Lagerhalle abgestellt werden sollen, wird darüber hinaus beabsichtigt, auch eigene OldtimerTraktoren unterzustellen, da diese bislang der Witterung ausgesetzt sind. Um eine langfristige
Funktion und Werterhaltung der Traktoren sicher zu stellen, ist eine trockene Unterbringung
zwingend erforderlich. Durch die Errichtung der Lagerhalle soll das äußere Erscheinungsbild der
Grundstücksfläche im Bereich der Raiffeisenstraße aufgewertet werden.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wahlen gemäß der
nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage). Im neuen
Flächennutzungsplan (FNP) ist die Innenbereichsfläche als sog. „Mischfläche“ dargestellt. Ein
Auszug aus dem FNP Kall ist als Anlage beigefügt.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind der Vorlage die Ansichten der geplanten Lagerhalle sowie ein entsprechender Lageplan beigefügt.