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Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487, gelegen in Sistig, In der Sürsch)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
04.04.17, 18:05
Aktualisiert
04.04.17, 18:05
Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487, gelegen in Sistig, In der Sürsch) Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487, gelegen in Sistig, In der Sürsch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 84/2017 06.04.2017 Vorlage erstellt: 04.04.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Tischvorlage TOP 6.2 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487, gelegen in Sistig, In der Sürsch Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung über einen noch abzuschließenden Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen zu Lasten der Antragsteller gesichert wird. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen mit den Antragstellern abzuschließen. Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487, ein unterkellertes Einfamilienhaus, eingeschossig mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss und Doppelgarage zu errichten. Planungsrecht: Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Sistig. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kall ist das Grundstück als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Fläche steht nicht unter Landschaftsschutz. Auszüge aus der Ortslagenabrundungssatzung für die Ortslage Sistig, dem FNP Kall bzw. dem Landschaftsplan Kall sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Vorlagen-Nr. 84/2017 Seite 2 In Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen kann der Antrag als Einzelfallentscheidung nach § 35 Abs. 2 BauGB behandelt werden. Sonstige Vorhaben im Außenbereich sind im Einzelfall zulässig, wenn - ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und - die Erschließung gesichert ist. Erschließung: Die gesicherte Erschließung betrifft insbesondere die wegemäßige Erschließung, die Versorgung mit Wasser, Strom sowie die Abwasserbeseitigung. Derzeit ist die Erschließung für das Grundstück nicht gesichert. Der vorhandene öffentliche Weg müsste befestigt werden. Derzeit endet die bituminöse Befestigung der Straße „In der Sürsch“ mit der letzten Bebauung. Darüber hinaus ist das Grundstück derzeit nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Eine entsprechende Anschlussleitung müsste verlegt werden. Mit Schreiben vom 03.04.2017 haben sich die Antragsteller bereit erklärt die Erschließung für das Grundstück auf eigene Kosten vorzunehmen. Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug aus der Bauvorlage mit Einzeichnung des geplanten Bauvorhabens der Sitzungsvorlage beigefügt.