Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
04.04.17, 18:05
Aktualisiert
04.04.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
84/2017
06.04.2017
Vorlage erstellt:
04.04.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Tischvorlage
TOP 6.2
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem
Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487, gelegen in Sistig, In der Sürsch
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung über einen noch abzuschließenden Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen zu Lasten der Antragsteller gesichert wird.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen mit den Antragstellern abzuschließen.
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487,
ein unterkellertes Einfamilienhaus, eingeschossig mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss und Doppelgarage zu errichten.
Planungsrecht:
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Sistig. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Kall ist
das Grundstück als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Fläche steht nicht unter Landschaftsschutz.
Auszüge aus der Ortslagenabrundungssatzung für die Ortslage Sistig, dem FNP Kall bzw. dem
Landschaftsplan Kall sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Vorlagen-Nr. 84/2017
Seite 2
In Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen kann der Antrag als Einzelfallentscheidung nach § 35 Abs. 2 BauGB behandelt werden.
Sonstige Vorhaben im Außenbereich sind im Einzelfall zulässig, wenn
- ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und
- die Erschließung gesichert ist.
Erschließung:
Die gesicherte Erschließung betrifft insbesondere die wegemäßige Erschließung, die Versorgung
mit Wasser, Strom sowie die Abwasserbeseitigung.
Derzeit ist die Erschließung für das Grundstück nicht gesichert.
Der vorhandene öffentliche Weg müsste befestigt werden. Derzeit endet die bituminöse Befestigung der Straße „In der Sürsch“ mit der letzten Bebauung.
Darüber hinaus ist das Grundstück derzeit nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
Eine entsprechende Anschlussleitung müsste verlegt werden.
Mit Schreiben vom 03.04.2017 haben sich die Antragsteller bereit erklärt die Erschließung für
das Grundstück auf eigene Kosten vorzunehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug aus der Bauvorlage mit Einzeichnung des geplanten
Bauvorhabens der Sitzungsvorlage beigefügt.