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Beschlusstext (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Beschlusstext (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)) Beschlusstext (6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 23.01.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 20.12.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. 6. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Vorlagennummer: 268/2011 Auf Empfehlung des Betriebsausschusses wird beschlossen: Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 270/271), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NW (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/SGV NW 2061) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Abs. 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 6. Oktober 2010 erhält folgende neue Fassung: (5) Das jährliche Benutzungsentgelt für die Winterwartung (§ 1 Abs. 2) beträgt je Meter der Grundstücksseiten (Absätze 1 - 3) der a) in der Anlage 1 a genannten Straßen 1,14 € b) in der Anlage 1 b genannten Straßen 0,74 € c) in der Anlage 1 c genannten Straßen 2,45 € Artikel 2 In der Anlage 1 a wird folgende Straße bzw. Straßenteilstück aufgenommen: Jagdweg von Waldstraße bis Jägerstraße Artikel 3 In der Anlage 2 wird folgende Änderung vorgenommen: Jagdweg, soweit nicht in der Anlage 1 a genannt Artikel 4 Aus der Anlage 1a wird folgende Straße herausgenommen und in die Anlage 1 c eingefügt: Berzdorfer Straße, soweit nicht in der Anlage 1 b genannt Artikel 5 Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.12.2011 Seite 2