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Beschlußtext (Satzung über die Unterhaltung und Benutzung von Übergangsheimen für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
09.03.2011
Erstellt
25.03.11, 21:18
Aktualisiert
25.03.11, 21:18
Beschlußtext (Satzung über die Unterhaltung und Benutzung von Übergangsheimen für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport (Wahlperiode 2009/2014) am 09.03.2011: 5. Satzung über die Unterhaltung und Benutzung von Übergangsheimen für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen FBL Herr Taron erläutert den Ausschussmitgliedern die Notwendigkeit der Satzungsänderung. Die Berechnung der Gebühren erfolge demnach analog der Gebührenberechnung für Obdachlosenunterkünfte. Außerdem beziehen sich die satzungsrechtlichen Bestimmungen nur noch auf Übergangsheime und nicht mehr auf Notunterkünfte. Derzeit halten sich in Leopoldshöhe inges. 24 Asylbewerber auf, das sind 20 Einzelpersonen sowie eine vierköpfige Familie. Sie sind in kommunalen Gebäuden untergebracht. Der Scherenkrug wurde zwischenzeitlich geräumt, da er in absehbarer Zeit verkauft und dann abgerissen werde. AM Frau Bode erkundigt sich, ob es nicht günstiger sei, private Unterkünfte für Asylbewerber anzumieten. Außerdem könnten sich die Asylbewerber dann besser integrieren. FBL Herr Taron führt aus, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet sei, Räume für die Unterbringung von Asylbewerbern vorzuhalten und durch das Land widmen zu lassen. Die Anmietung von Privatwohnungen käme deshalb nicht in Frage, auch aufgrund des besonderen Status dieser Personen. Denn ob sie in Deutschland bleiben können, müsse erst geprüft werden. Außerdem können die Asylbewerber in den gemeindlichen Unterkünften vom Hausmeister besser betreut werden. Er sei zentraler Ansprechpartner in vielen Angelegenheiten, er erledige Reparaturen und fahre die Asylbewerber u.a. zur Lebensmittelausgabestelle und zum Arzt. Im Zeitraum 2007 – 2010 stieg die Aufnahme von Asylbewerbern im Kreis Lippe um 70%. Aufgrund der aktuellen Nachrichtenlage sei es durchaus möglich, dass in nächster Zeit weitere Asylbewerber aufgenommen werden müssen. Die in Bielefeld bereits geschlossene Abteilung Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) sei seit dem 01. Februar 2011 reaktiviert worden. Beschluss: Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung gegenüber dem Rat zu empfehlen: Die Satzung über die Unterhaltung und Benutzung von Übergangsheimen für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen wird auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs beschlossen. Beratungsergebnis: - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -