Daten
Kommune
Kall
Größe
108 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:07
Aktualisiert
13.04.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
76/2017 1. Ergänzung
27.04.2017
Vorlage erstellt:
05.04.2017
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 541.001.26 „P+RAnlage Trierer Str. IV. BA“
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Beitritt der Gemeinde Kall zur „d-NRW AöR“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.04.2017 -TOP 3- beschließt der
Rat, der „d-NRW AöR“ beizutreten und ermächtigt den Bürgermeister, eine einmalige Stammkapitaleinlage für die Gemeinde Kall in Höhe von 1.000,- € zu zeichnen.
Sachdarstellung:
Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch
das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der dNRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft.
Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das
für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des
Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich,
andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung.
Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt
sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG
NRW (gegründet als Gremium der ebenen übergreifenden Kooperation).
Erfolgreiche Beispiele der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit unter Beteiligung von d-NRW
in der bisherigen Rechtsform sind:
Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“ mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole Ruhr,
Westfalen, Wirtschaftsregion Aachen und Köln
Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private
Vorlagen-Nr. 76/2017 1. Ergänzung
Seite 2
Aufbau des Digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und
KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW
Weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule
2020“ sind in Planung.
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Die sechs
kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die
übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung.
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung kommunal-staatlichen E-Governments in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
Für die Gemeinde Kall ist es von Interesse, an den Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren.
So enthalten das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-Government-Gesetz und der zur
Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür
einen projektorientierten Zugang. Zudem können Kommunen, soweit sie Träger der AöR sind,
Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien InhouseBeauftragung nutzen.
Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit –
auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW – empfiehlt die kdvz Rhein-Erft-Rur ihren Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW.
Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals in Höhe von 1.000 €. Laufende Kosten entstehen nicht.
Die Beteiligung an der AöR kann jährlich gekündigt werden. Das eingelegte Stammkapital würde
sodann unverzinst erstattet.
Da es sich bei diesem Beitritt um eine Beteiligung im Sinne des § 41 Abs. 1 Buchst. l) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen handelt, ist hierfür ein Ratsbeschluss erforderlich.