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Beschlussvorlage (13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, - Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath -)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
Beschlussvorlage (13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen,
- Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath -) Beschlussvorlage (13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen,
- Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath -)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 09.02.2012 öffentlich TOP- Nr.: 10/2012 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 20.01.2012 13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, - Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath - Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 13.01.2012 mit der Aufforderung, zu der geplanten Änderung bis zum 20.04.2012 Stellung zu nehmen, ist als Anlage 1 beigefügt. Die umfangreichen Planunterlagen (Anlage 2) sind über den Sitzungsdient SD-Net einzusehen und für die Beratungen zu verwenden. Auf den ersten Blick könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Gemeinde Hürtgenwald von der 13. Änderung des Regionalplanes nicht betroffen ist. Doch bei näherer Durchsicht der Planunterlagen ist zu erkennen, dass auch Aussagen über mögliche Trassen der Energieableitung an das überregionale 380 kV-Netz getroffen werden. Unter 1.3 der Planbegründung ist ausgeführt, dass die in Frage kommenden Möglichkeiten der Netzanbindung des Kraftwerkes raumbedeutende Planungen mit überörtlicher Bedeutung darstellen. Für Leitungen ist allerdings in NordrheinWestfalen generell keine zeichnerische Darstellung in Regionalplänen vorgesehen. Die Leitungs- - Seite 1 von 2 - anbindung des Kraftwerkes soll daher Gegenstand eines gesonderten Raumordnungsverfahrens gem. § 32 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) sein. In den Planunterlagen sind fünf Korridore zur leitungsmäßigen Energieableitung eingetragen. Drei von diesen Korridoren führen über das Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald. Da hiervon Siedlungsbereiche und Wohnbebauung betroffen sind, sollte man sich diesen Sachverhalt im Rahmen des jetzigen Verfahrens schon näher ansehen und nicht auf das gesonderte Raumordnungsverfahren nach § 32 LPlG verschieben. In der Sitzung ist zu beraten, ob und in welcher Form zu der 13. Änderung des Regionalplanes aus Sicht der Gemeinde Stellung genommen werden soll. 2 Anlagen (Anlage 2 nur in SD-Net) Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Wie in den Planunterlagen dargestellt, soll die Energieableitung des Kraftwerkes in den möglichen Korridoren über eine 380 kV-Leitung erfolgen. Es sollte zum jetzigen Zeitpunkt schon geprüft werden, ob und welche Auswirkungen diese Leitung auf die Gesundheit und die Lebensqualität der Bevölkerung hat. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -