Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
23 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
Regionalrat
Sachgebiet:
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen
Drucksache Nr.:RR 125/2011
3. Sitzungsperiode
Köln, den 17. November 2011
Vorlage für die
9. Sitzung des Regionalrates am 16. Dezember 2011
TOP 8
13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Aachen
– Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Erarbeitungsbeschluss
Rechtsgrundlage:
§ 19 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW)
Berichterstatter:
Herr Schlaeger, Dezernat 32,
Herr Bleeker,
Dezernat 32,
Anlage:
1. Verfahrensunterlage (Planbegründung)
- Planentwurf
- Umweltbericht
- Beteiligtenliste
2. Zusätzliche Informationen
- Energiewirtschaftliche Begründung
- Beiträge zum Umweltbericht
Bezug:
Drucksache Nr.: RR 89/2011
Tel.: 0221/147-2373
Tel.: 0221/147-2357
Beschlussvorschlag:
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Erarbeitungsverfahren zur 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen, auf der Grundlage der anliegenden Verfahrensunterlage (Stand: November 2011) durchzuführen.
Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 / 147-2397.
Sachgebiet:
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln
Drucksache
Seite
RR 125/2011
2
2. Die in der Anlage 1 aufgeführten Beteiligten sind zur Mitwirkung aufzufordern
(§ 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG). Ihnen ist Gelegenheit zu geben,
innerhalb einer Frist von drei Monaten Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die Regionalplanungsbehörde kann weitere Beteiligte zulassen, wenn
dies zweckmäßig erscheint.
3. Der Öffentlichkeit wird gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW Gegelenheit gegeben, zu der beabsichtigten Regionaplanänderung Stellung zu
nehmen. Hierzu werden die Verfahrensunterlage (Anlage 1) und zusätzliche
Informationen (Anlage 2) bei der Regionalplanungsbehörde, bei der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren für die Dauer von einem Monat öffentlich
ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens zwei Wochen
vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln bekannt gemacht.