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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 10/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
23 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 10/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 10/2012)

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Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen Drucksache Nr.:RR 125/2011 3. Sitzungsperiode Köln, den 17. November 2011 Vorlage für die 9. Sitzung des Regionalrates am 16. Dezember 2011 TOP 8 13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath – Erarbeitungsbeschluss Rechtsgrundlage: § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) Berichterstatter: Herr Schlaeger, Dezernat 32, Herr Bleeker, Dezernat 32, Anlage: 1. Verfahrensunterlage (Planbegründung) - Planentwurf - Umweltbericht - Beteiligtenliste 2. Zusätzliche Informationen - Energiewirtschaftliche Begründung - Beiträge zum Umweltbericht Bezug: Drucksache Nr.: RR 89/2011 Tel.: 0221/147-2373 Tel.: 0221/147-2357 Beschlussvorschlag: 1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Erarbeitungsverfahren zur 13. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, auf der Grundlage der anliegenden Verfahrensunterlage (Stand: November 2011) durchzuführen. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 / 147-2397. Sachgebiet: Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln Drucksache Seite RR 125/2011 2 2. Die in der Anlage 1 aufgeführten Beteiligten sind zur Mitwirkung aufzufordern (§ 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG). Ihnen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist von drei Monaten Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die Regionalplanungsbehörde kann weitere Beteiligte zulassen, wenn dies zweckmäßig erscheint. 3. Der Öffentlichkeit wird gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW Gegelenheit gegeben, zu der beabsichtigten Regionaplanänderung Stellung zu nehmen. Hierzu werden die Verfahrensunterlage (Anlage 1) und zusätzliche Informationen (Anlage 2) bei der Regionalplanungsbehörde, bei der Städteregion Aachen und dem Kreis Düren für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln bekannt gemacht.