Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
4,8 MB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
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Bezirksregierung Köln
Regionalplan
für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt Region Aachen
13. Änderung
Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath
Entwurf: November 2011
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
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Bezirksregierung Köln
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Bezirksregierung Köln
Information
Bezirksregierung Köln
Abteilung 3:
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Dezernat 32: Regionalentwicklung, Braunkohle
Telefon: 0221 / 147-2032
Regionalplanungsbehörde:
Telefon: 0221 / 147-2351 oder
Telefon: 0221 / 147-3516
Fax: 0221 / 147-2905
eMail: gep@brk.nrw.de
Bezirksregierung Köln
R E G I O N A L P L A N für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt Region Aachen
13. Planänderung
–
Einleitung: 16. Dezember 2011
Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath
–
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen wurde am
28. Januar 2003 mit Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung des
Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und am 10. Juni 2003 bekannt gemacht
(GV.NRW.2003, Nr. 26, S. 301).
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 9. Sitzung am 16. Dezember 2011 die
Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren zur 13. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Aachen auf der Grundlage der nachfolgenden Verfahrensunterlagen
(Stand: November 2011) durchzuführen.
Der Erarbeitungsbeschluss erfolgte einstimmig.
Bei dem Änderungsverfahren sind die in der nachfolgenden Liste (Anlage 3) aufgeführten
Behörden und Stellen von der Regionalplanungsbehörde schriftlich zur Mitwirkung
aufzufordern. Die Frist, innerhalb der die Beteiligten zu dem Planentwurf und dem
Umweltbericht Stellung nehmen können, beträgt 3 Monate.
Die Regionalplanungsbehörde kann weitere Beteiligte zulassen, wenn dies zweckmäßig
erscheint. Dies gilt auch für Personen des Privatrechts, sofern diese öffentliche Aufgaben
wahrnehmen und die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 ROG erfüllen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über eine Offenlage der Verfahrensunterlagen bei der
Bezirksregierung Köln, der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren für die Dauer von 1
Monat. Details der Offenlage werden zwei Wochen zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel
Seite
Thema
VORWORT
INHALTSVERZEICHNIS
1
Planbegründung
5
1.
Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung (Planerfordernis)
5
1.1
Anlass der Planänderung
1.2
Beschreibung des Vorhabens
1.3
Erfordernis der Änderung des Regionalplans
5
6
8
2.
Umweltprüfung
9
2.1
Erarbeitung des Umweltberichts
9
2.2
Ergebnis der Umweltprüfung
10
3.
Regionalplanerische Bewertung
16
3.1
Beachtung landesplanerischer Vorgaben und Verhältnis zu
regionalplanerischen Zielen
16
3.2
Vorschlag für die Abwägung
18
4.
Weiteres Verfahren
19
———————————————————————————————
Anlage 1
PLANENTWURF
21
I.
Entwurf Text
21
II.
Entwurf Zeichnerische Darstellung
23
Anlage 2
UMWELTBERICHT
25
1.
Einleitung
25
1.1
Gegenstand des Regionalplanverfahrens, rechtliche Grundlagen und
erforderliche Planänderungen
25
1.1.1
Gegenstand des Regionalplanverfahrens, rechtliche Grundlagen
25
1.1.2
Weitere erforderliche Planverfahren
26
1.2
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des
Raumordnungsplans
26
1.2.1
Anlass der Regionalplanänderung / Projektbeschreibung
26
1.2.1.1
Veranlassung und Voraussetzung
26
1.2.1.2
Aufgabe und Funktion eines Wasserspeicherkraftwerks
27
– 1 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Kapitel
Thema
1.2.1.3
Anregung zur Änderung des Regionalplans
29
1.2.2
Erforderliche Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region
Aachen
32
1.2.3
Untersuchungsraum
33
1.2.4
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
34
1.3
Ziele des Umweltschutzes
40
1.3.1
NATURA 2000 / Artenschutz
40
1.3.2
Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz
42
1.3.3
Sonstige Schutzobjekte
50
1.3.4
Landes- und Regionalplanung
50
1.3.5
Bauleitplanung
53
1.3.6
Fachgesetzliche Regelungen und sonstige Umweltschutzziele
56
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
57
2.1
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
57
2.1.1
Beschreibung des betroffenen Raumes
57
2.1.2
Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und
Erholung
58
2.1.2.1
Nutzungen
58
2.1.3
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
61
2.1.3.1
Biotoptypen
61
2.1.3.2
Fauna
62
2.1.4
Schutzgut Boden
64
2.1.5
Schutzgut Wasser
67
2.1.5.1
Oberflächengewässer
68
2.1.5.2
Grundwasser
69
2.1.6
Schutzgut Luft / Klima
70
2.1.7
Schutzgut Landschaft
71
2.1.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
73
2.1.9
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
75
2.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
76
2.2.1
Wirkfaktoren
77
– 2 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Kapitel
Thema
2.2.2
Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und
Erholung
83
2.2.3
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
86
2.2.4
Schutzgut Boden
92
2.2.5
Schutzgut Wasser
94
2.2.5.1
Oberflächengewässer
94
2.2.5.2
Grundwasser
100
2.2.6
Schutzgut Luft / Klima
102
2.2.7
Schutzgut Landschaft
103
2.2.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
108
2.2.9
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
110
3.
Zusätzliche Angaben
116
3.1
Vorgehensweise und Datengrundlage
116
3.2
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Umweltwirkungen der Regionalplanänderung
117
3.3
Zusammenfassung
118
Anlage 3
BETEILIGTENLISTE
121
Hinweis:
Der vorliegenden Verfahrensunterlage sind verschiedene Anlagen separat beigefügt, auf die im Text
(insbesondere im Umweltbericht – Anlage 2 dieser Unterlage) häufig Bezug genommen wird.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um:
-
-
TWR B-RP-1-010 Übersichtslageplan im Maßstab 1:25.000
Anlage A: Energiewirtschaftliche Begründung
Anlage B: Beiträge zum Umweltbericht
B 1 Standortscreening
B 2 FFH-Prognose
B 3 Artenschutzprognose
B 4 Korridorvergleich Netzanbindung
TWR B-RP-1-020 Trassenkorridore zur Netzanbindung
TWR B-RP-1-030 Lageplan Raumwiderstandsanalyse
TWR B-RP-1-040 Übersichtslageplan Regionalplandarstellung
(genannte Pläne im Maßstabe 1:50.000)
B 5 Fachbeitrag zur Hydrologie/Hydrogeologie
– 3 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Planbegründung
1.
Anlass und Gegenstand der Regionalplanänderung (Planerfordernis)
1.1
Anlass der Planänderung
Die Trianel GmbH beabsichtigt, im Bereich der Rurtalsperre ein
Wasserspeicherkraftwerk zu errichten. Die Anlage soll einen Beitrag zum Ausbau der
erneuerbaren Energien leisten, der gemäß Energiekonzept der Bundesregierung
(September 2010) als wichtiger Baustein der Energiewende vorangetrieben werden
soll. Gemäß der aktuellen Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz soll der Anteil
der erneuerbaren Energien einen Anteil von mindestens 35% im Jahre 2020 erreichen
und in den Jahren bis 2050 auf mindestens 80% erhöht werden.
Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien stellen die fluktuierenden
Erzeugungstechnologien Wind und Photovoltaik den konventionellen Kraftwerkspark
vor besondere Herausforderungen. Ihre Einspeisung hängt vom jeweiligen Dargebot
ab. Die Differenz zwischen aktueller Einspeisung und Nachfrage, die sogenannte
Residuallast, muss durch den konventionellen Kraftwerkspark bereitgestellt werden.
Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird es hier zu erhöhten Schwankungen
kommen deren Ausgleich eine zunehmende Flexibilität des konventionellen
Kraftwerksparks erfordert. Einen Beitrag zur Flexibilisierung des Kraftwerksparks
können Speichertechnologien leisten. Sie sind ein wesentlicher Baustein der von der
Bundesregierung mit dem „Energiekonzept 2050“ verfolgten Energiewende. Von den
derzeit
bekannten
verschiedenen
technischen
Alternativen
sind
Wasserspeicherkraftwerke die einzige großtechnisch erprobte und vielfach realisierte
Möglichkeit, elektrische Energie zu speichern.
Das von der Trianel GmbH geplante Wasserspeicherkraftwerk an der Rurtalsperre soll
in Zeiten hoher Stromproduktion durch regenerative Energien überschüssigen Strom
dafür einsetzen, Wasser aus der Talsperre in ein höher gelegenes Speicherbecken zu
pumpen. Bei höherem Strombedarf und geringerer Stromproduktion wird das Wasser
wieder in die Talsperre abgelassen und erzeugt über Turbinen den dann benötigten
Strom. Auf diese Weise kann mit ca. 80% ein relativ hoher Anteil der eingesetzten
Energie gespeichert werden und steht im Bedarfsfall sehr schnell (ggf. in Minuten) zur
Verfügung.
Für das Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre wird eine Ausbauleistung von ca.
650 MW angestrebt. Mit dieser Kapazität würde das Speicherkraftwerk bundesweit an
vierter Stelle liegen. Die gesamte derzeit in Deutschland installierte
Pumpeicherkapazität hat sich seit 2005 um ca. 40 % erhöht und beträgt zurzeit ca.
7.000 MW. Je nach Ausbauszenario der Erneuerbaren Energien ist zukünftig von
einem Bedarf zwischen 20.000 und 30.000 MW an Speicherleistung auszugehen.
Näheres zur Einordnung des Projekts in das Konzept der künftigen Energieerzeugung
und -versorgung ist der „Energiewirtschaftlichen Begründung“ (vgl. anliegender
Ordner) zu entnehmen.
– 5 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
1.2
Beschreibung des Vorhabens
Die Trianel GmbH verfolgt derzeit mehrere Projekte zur Errichtung von
Wasserspeicherkraftwerken in Deutschland. Den Planungen ging ein bundesweites
Standortscreening voraus. In diesem wurden auf Basis von Geoinformationssystemen
geeignete Standorte identifiziert. Maßgebliche Standortanforderungen waren dabei
ausreichende Niveauunterschiede im Gelände, das Vorhandensein genügend großer
und wenig geneigter Flächen für die Anlage der Becken sowie möglichst geringe
Abstände zwischen Ober- und Unterbecken. Weiterhin wurden Restriktionen wie
Schutzgebiete und Siedlungsnähe in die Bewertung einbezogen.
Mögliche Talsperrenstandorte wurden dabei zunächst wegen ihrer Lage im Bereich
von Schutzgebieten ausgeschlossen. Erst in einem zweiten Schritt erfolgte zusätzlich
eine gezielte Analyse von 80 Talsperrenstandorten. Diese Standorte haben
grundsätzlich Vorteile in wirtschaftlicher Hinsicht und bezüglich der erforderlichen
Flächenbeanspruchung. Hier muss in der Regel nur ein neues Becken gebaut werden,
da die Talsperre die Funktion des Unterbeckens übernehmen kann.
Aus einer von der Trianel GmbH vorgenommenen vergleichenden Bewertung von
bundesweit 16 potenziell geeigneten Standorten (incl. der Talsperrenstandorte) nach
den Kriterien `mögliche Kraftwerksleistung´ sowie `spezifische Kosten und
Konfliktpotenzial´, geht der Standort an der Rurtalsperre als bestgeeigneter Standort
hervor.
Neben dem Projekt Rurtalsperre wird aktuell ein weiteres Projekt in NRW
(Regierungsbezirk Detmold) verfolgt. Ausführlichere Informationen zur
Standortfindung finden sich im anliegenden Beitrag „Standortscreening“ zum
Umweltbericht.
Das geplante Speicherkraftwerk an der Rurtalsperre wurde dem Regionalrat des
Regierungsbezirks Köln am 14.10.2011 durch den Vorhabenträger vorgestellt. Es soll
für eine Ausbauleistung von ca. 650 MW ausgelegt werden.
Zu dem Speicherkraftwerk gehören im Wesentlichen folgende bauliche Bestandteile:
- ein ca. 80 ha umfassendes
7,6 Millionen m³ ermöglicht
Oberbecken,
das
ein
Betriebsvolumen
von
- ein Einlass- und Auslassbauwerk im Bereich der Rurtalsperre
- unterirdische Stollen als Verbindung zwischen Oberbecken, Kraftwerk und
Rurtalsperre
- Kraftwerksanlagen (Generatoren, Pumpen, Transformatoren etc.) innerhalb von in
die Stollen integrierter Kaverne(n)
- unterirdische Stollen zur Maschinenkaverne (als Zufahrt und zur Energieableitung)
- die Leitungsanbindung des Kraftwerks
- befestigte Unterhaltungszufahrten
– 6 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Aufbau und Funktionsweise des Kraftwerks sind der folgenden Darstellung zu
entnehmen.
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Das Oberbecken ist als technisches, mit Asphalt abgedichtetes Bauwerk mit
umlaufendem Damm und Schutzzaun vorgesehen. Für die Anlage des Dammes kann
voraussichtlich das durch die Abgrabung und den Stollenbau anfallende Material in
Form eines weitgehenden Massenausgleichs verwendet werden. Auf der Dammkrone
und am Dammfuß werden versiegelte Betriebswege angelegt. Im Oberbecken wird ein
Ein- und Auslassbauwerk angeordnet, das durch eine Rohrleitung mit der Rurtalsperre
verbunden ist. Die Auswahl des Oberbeckenstandortes erfolgte unter Berücksichtigung
der Lage von Schutzgebieten und Siedlungen, vorhandener touristisch bedeutsamer
Flächen, der Höhenlage, der Nähe zum Rursee sowie der Verfügbarkeit der Flächen
(vgl. Umweltbericht, Anlage 2 dieser Unterlage).
Die Funktion des Unterbeckens für das Wasserspeicherkraftwerk soll die Rurtalsperre
übernehmen. Hierzu ist in der Schilsbachbucht, nördlich des Ortes Woffelsbach, ein
Ein- und Auslassbauwerk geplant. Der Standort dieses Bauwerks in der
Schilsbachbucht wurde unter Berücksichtigung der technischen Erfordernisse
(Mindestwassertiefe, Uferausbildung, Nähe zum Oberbecken) und mit dem Ziel einer
möglichst geringen Betroffenheit von Siedlungsflächen und touristischen
Einrichtungen gewählt.
Die Verbindung zwischen den Ein- und Auslassbauwerken in Oberbecken und Rursee
erfolgt über einen unterirdischen Stollen. Innerhalb dieses Stollens werden in einer
Maschinenkaverne die Anlagen zur Stromerzeugung und die Pumpen untergebracht.
Weitere Stollen werden zur Unterhaltung des Kraftwerks und zur Zu- und Ableitung
der Energie erforderlich werden. Der Bau der Stollen ist in bergmännischem Vortrieb
geplant. Sie liegen ca. 50 m unter der Erdoberfläche.
Die Energieableitung des Wasserspeicherkraftwerks wird voraussichtlich eine
Leitungsanbindung an das 380 KV-Netz erfordern. Mögliche Trassen dafür werden in
dem Beitrag „Korridorvergleich Netzanbindung“ zum Umweltbericht beschrieben und
untersucht.
Die
Raumverträglichkeit
der
Leitungsanbindung
des
Wasserspeicherkraftwerks wird in einem Raumordnungsverfahren gemäß § 32
– 7 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
LPlG NRW vertieft betrachtet werden.
Der Betrieb des geplanten Speicherkraftwerks wird in Abhängigkeit vom Wasserstand
der Talsperre und dem Umfang der Entnahme zu unterschiedlich stark ausgeprägten
Wasserstandsschwankungen
und
zu
möglichen
Veränderungen
der
Gewässereigenschaften der Rurtalsperre führen. Der Kraftwerksbetrieb wird sich dabei
grundsätzlich dem Betriebsregime der Talsperrenbewirtschaftung unterordnen müssen
und darf keine erhebliche Beeinträchtigung der Ökologie der Rurtalsperre verursachen.
Neben den genannten baulichen und betrieblichen Erfordernissen werden mit der ca. 5jährigen
Bauphase
temporär
Flächeninanspruchnahmen
und
andere
Beeinträchtigungen verbunden sein.
Näheres zu den für das Projekt Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre notwendigen
Maßnahmen und deren Auswirkungen ist dem Umweltbericht (vgl. Anlage 2 dieser
Unterlage) zu entnehmen.
1.3
Erfordernis der Änderung des Regionalplans
Die Umsetzung des Vorhabens der Trianel GmbH erfordert die Änderung des
Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Aachen. Die zeichnerische Darstellung im
Bereich des geplanten Oberbeckens sieht aktuell Freiraum (Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich (AFAB) und Waldbereich) überlagert mit der Funktion Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) vor.
Die Anlage eines Gewässers in der Größenordnung von ca. 80 ha ist als
raumbedeutsam zu bewerten, ihr stehen die v.g. Ziele des Regionalplans entgegen.
Mit der Änderung des Regionalplans soll die zeichnerische Darstellung im Bereich des
Oberbeckens in ein Oberflächengewässer mit Zweckbindung geändert werden (vgl.
Anlage 1 dieser Unterlage). Die bisher dargestellten Raumfunktionen in diesem
Bereich entfallen.
Die textlichen Regelungen zu dem neu dargestellten Oberflächengewässer sichern den
Bereich für den angestrebten Zweck, der Errichtung eines Oberbeckens für ein
Wasserspeicherkraftwerk. Sie stellen zudem den Bezug zu den bestehenden Zielen des
Regionalplans, insbesondere zum Schutz der Funktionen der Rurtalsperre, her (vgl.
Anlage 1 dieser Unterlage).
Über die Darstellung des Oberbeckens hinaus sind keine weiteren Änderungen der
zeichnerischen Darstellung des Regionalplans erforderlich. Die sonstigen baulichen
Komponenten des Kraftwerks sind entweder unterirdisch angelegt oder entfalten aus
anderen Gründen (z.B. Umfang bzw. Dauer der Flächenbeanspruchung) nicht die
Raumrelevanz, die eine zeichnerische Darstellung im Regionalplan erfordern würde.
Unter diesem Aspekt stellt die mit dem Vorhaben verbundene Leitungsanbindung eine
Besonderheit dar. Die infrage kommenden Möglichkeiten der Netzanbindung des
Kraftwerks sind zwar raumbedeutsame Planungen mit überörtlicher Bedeutung. Für
Leitungen ist allerdings in NRW generell keine zeichnerische Darstellung in
Regionalplänen vorgesehen. Die Leitungsanbindung des Kraftwerks wird Gegenstand
eines gesonderten Raumordnungsverfahrens gemäß § 32 LPlG NRW sein.
– 8 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
2.
Umweltprüfung
2.1
Erarbeitung des Umweltberichts
Die Regionalplanänderung ist mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.
Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) besteht damit die Verpflichtung eine
Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
In dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die
Durchführung der Planänderung auf die Umwelt hat, sowie anderweitige
Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den räumlichen Anwendungsbereich des
Plans berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Vor Erarbeitung des Umweltberichts sind gemäß § 4 ROG die öffentlichen Stellen und
Personen des Privatrechts, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich
von den durch die Regionalplanänderung verursachten Umweltwirkungen berührt
werden kann, zu konsultieren (Scoping). Die Beteiligung erstreckt sich auf die
Festlegung des Umfangs und des Inhalts der in den Umweltbericht aufzunehmenden
Inhalte.
Das Scoping zu diesem Regionalplanverfahren wurde in Form einer schriftlichen
Beteiligung mit Schreiben vom 07.09.2011 eröffnet. Die Frist für die Mitwirkung
endete am 05.10.2011.
Im Rahmen des Scopings gingen insgesamt 21 Stellungnahmen von den Beteiligten
ein. Der Schwerpunkt der Anregungen und Hinweise in Bezug auf den zu
erarbeitenden Umweltbericht lag bei den Themenkomplexen
- Standortfindung/Standorteignung, Alternativenprüfung
- Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme durch das Oberbecken
- Auswirkungen des Betriebs der Anlage in Bezug auf die verschiedenen Funktionen
der Rurtalsperre sowie auf umgebende Schutzgebiete und geschützte Arten
- Realisierbarkeit und Umweltwirkungen der Leitungsanbindung
- Folgen der baubedingten Maßnahmen für Natur und Landschaft, geschützte Arten
sowie Freizeit und Tourismus
- Möglichkeiten zur Vermeidung und zum Ausgleich der Auswirkungen
Die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Scoping wurden, soweit
regionalplanerisch relevant, von der Regionalplanungsbehörde in die Erstellung des
Umweltberichts einbezogen.
Dem anliegenden Umweltbericht liegen Ausarbeitungen des vom Vorhabenträger
beauftragten Planungsbüros (Björnsen Beratende Ingenieure (BCE)) zugrunde. Die
Regionalplanungsbehörde hat den Vorhabenträger in Bezug auf die vorzulegenden
Unterlagen gemäß § 19 (2) LPlG NRW beraten und macht sich die für den
Umweltbericht verwendeten Inhalte zu Eigen. Als zusätzliche Information liegen der
Verfahrensunterlage neben der energiewirtschaftlichen Begründung die für die
Erarbeitung des Umweltberichts wesentlichen Untersuchungen und Fachbeiträge bei.
– 9 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
2.2
Ergebnis der Umweltprüfung
Der Umweltbericht beschreibt und bewertet entsprechend Anlage 1 zu § 9 ROG die
aus regionalplanerischer Sicht erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Er
beinhaltet außerdem Angaben zu möglichen Alternativen und nennt Maßnahmen zur
Vermeidung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie zur
Überwachung.
Die Betrachtung von potenziellen Alternativen wurde – sowohl in Bezug auf den
Standort für das Projekt als auch in Bezug auf Ausführungsvarianten am gewählten
Standort – bereits unter Kapitel 1.2 (Vorhabensbeschreibung) erläutert. Gemäß
Ergebnis des bundesweiten Standortscreenings stehen Alternativen vergleichbarer
Eignung in der Region (und darüber hinaus) nicht zur Verfügung. Bei der
Positionierung des Oberbeckens und des Ein- und Auslaufbauwerks im Unterbecken
wurde unter Berücksichtigung der technischen Notwendigkeiten darauf geachtet,
besonders empfindliche Bereiche zu schonen. Verträglichere Alternativen zur
Umsetzung des Planungsziels sind nicht erkennbar.
Die mit dem Vorhaben verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen lassen sich
unterteilen in dauerhafte und temporäre Wirkungen. Temporäre Wirkungen entstehen
während der ca. 5-jährigen Bauphase und enden mit Fertigstellung bzw. in einem
überschaubaren Zeitraum nach Fertigstellung der Maßnahmen, indem sich die
betroffenen Funktionen regenerieren. Bei den dauerhaften Wirkungen ist zu
unterscheiden zwischen anlagebedingten Wirkungen aufgrund der Errichtung der
notwendigen baulichen Komponenten der Anlage und betriebsbedingten Wirkungen,
die durch die notwendige Wasserentnahme und Speicherung bzw. die
Wasserzuführung in die Rurtalsperre entstehen.
Baubedingte Wirkungen
Wesentliche Wirkungen im Zuge der Bauphase ergeben sich durch
- die Inanspruchnahme von Flächen für die Baustelleneinrichtung (ca. 10 bis 15 ha)
und für Baustellenzufahrten
- Lärm- und Staubemissionen und Erschütterungen
- Baustellenverkehr und
- die Absenkung des Wasserspiegels der Rurtalsperre während der Bauphase mit
Trockenlegung der Schilsbachbucht und Verrohrung des Schilsbaches
Von den baubedingten Auswirkungen sind insbesondere die Schutzgüter Tiere und
Pflanzen/biologische Vielfalt (Schilsbachbucht), Mensch (Siedlungsbereiche,
Erholung) und Sachgüter (Fremdenverkehr) betroffen.
Für das Schutzgut Mensch und die vorhandenen Nutzungen am Rursee können sich
dabei folgende Beeinträchtigungen ergeben
- Lärm- und Staubemissionen und Erschütterungen im Umkreis des Oberbeckens und
im Bereich der Stolleneingänge (potenziell betroffen v.a. Wohnplatz Michelshof
190 m, Ortslagen Steckenbroich und Weidenbroich, ca. 500 m)
- verkehrliche Belastungen durch Baustellenverkehr an den Ortschaften entlang der
– 10 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Hauptrouten (Schmidt, Weidenbroich, Strauch, Hasenfeld, Heimbach, ggf. auch
weiter entferntere Orte)
- zeitweise Einschränkung der Freizeitnutzung (z.B. Segeln), temporäre Einstellung
der Rurseeschifffahrt (ca. 6 Monate)
- Beeinträchtigung von Erholungsnutzungen in betroffenen Bereichen durch Lärm,
Staub und Verkehrsbelastungen
- Reduzierung der bestehenden Energiegewinnung durch zeitweise verringerte
Fallhöhen am Wasserkraftwerk Schwammenauel (ca. 6 Monate)
- Beeinträchtigung von Einrichtungen des Fremdenverkehrs (Baustelleneinrichtungsflächen am Staudamm Schwammenauel, geplante Schiffsandienung zur
Schilsbachbucht)
Für Tiere und Pflanzen werden sich während der Bauphase Beeinträchtigungen
ergeben. Diese können in der Beseitigung und Störung von Lebensräumen oder in
Stör- und Vergrämungseffekten für die Fauna aufgrund baustellenbedingter
Emissionen (Staub, Lärm, Licht) und Erschütterungen bestehen. Während der ca.
6 monatigen Absenkung der Rurtalsperre kann es zudem zur Unterbrechung von
ökologischen Vernetzungen zwischen einmündenden Gewässern und der Rurtalsperre
kommen. Erheblich wird während der Bauphase der sensible Biotopkomplex im
Bereich der Schilsbachbucht betroffen sein. Hier führt die Trockenlegung zum
zeitweisen Verlust von Laich- und Nahrungshabitaten für Fische, Wasservögel und
Amphibien. Auch die bauzeitliche Anlage einer Zufahrt durch das Naturschutzgebiet
Schilsbachtal stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar.
Gemäß FFH-Prognose werden baubedingt keine erheblichen Beeinträchtigungen der
FFH- und Vogelschutzgebiete verursacht. Für die meisten planungsrelevanten Arten
kann auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Daten ein Eintreten der
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG durch die Bautätigkeiten ausgeschlossen
werden. Bei einzelnen potenziell vorkommenden Arten (Geburtshelferkröte,
Kreuzkröte, Blauschillernder Feuerfalter) ist eine Bewertung der Betroffenheit
abschließend allerdings noch nicht möglich. Hier sind nach vertiefter Prüfung ggf.
Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen zu erarbeiten, um Verbotstatbestände
abzuwenden.
Baubedingte Beeinträchtigungen entstehen in den betroffenen Bereichen auch in
Bezug auf den Boden und das Landschaftsbild.
Weitere baubedingte Auswirkungen betreffen den Bau der erforderlichen
Leitungsanbindung. Diese sind aber zurzeit noch nicht näher zu beschreiben (vgl.
hierzu Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt).
Anlagebedingte Wirkungen
Anlagebedingt und dauerhaft kommt es im Bereich des Oberbeckens zu einer
Flächeninanspruchnahme von ca. 80 ha.
– 11 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Hierfür werden
- ca. 20 ha Acker
- ca. 20 ha Intensivgrünlandflächen
- ca. 33 ha Fichtenwald
- ca. 5 ha Ausgleichsflächen für Windenergieanlagen in Form von Waldrand,
Feldgehölzen und Mähwiesen
- ca. 2 ha bereits versiegelte Fläche und
- bestehende Windenergieanlagen
beansprucht. Hinzu kommt eine Flächeninanspruchnahme durch Betriebszufahrten und
die Portale der Stollen.
Eine erhebliche Auswirkung des Vorhabens stellt der Verlust landwirtschaftlicher
Flächen in der Größenordnung von insgesamt ca. 40 ha, davon 20 ha Ackerland, dar.
Gemäß Angabe der Gemeinde Simmerath gibt es im Gemeindegebiet aktuell ca.
220 ha Ackerland. Weiterhin ist der Verlust von Waldflächen zu nennen, der unter
diesem Aspekt aber wegen des relativ hohen Waldanteils des Naturraums weniger
stark ins Gewicht fällt (der Waldanteil der Gemeinde Simmerath liegt bei ca. 47 % des
Gemeindegebietes).
Der Bau des abgedichteten Oberbeckens und der umlaufenden Wege hat eine
Versiegelung von ca. 45 ha zur Folge. In diesen Bereichen gehen die natürlichen
Bodenfunktionen von schutzwürdigen Böden und Vegetationsstandorte verloren.
Lokal
wird
sich
durch
die
Versiegelung
eine
Verringerung
der
Grundwasserneubildungsrate ergeben. Das hydrogeologische Gutachten (vgl. Beitrag
B5 zum Umweltbericht) kommt zu dem Ergebnis, dass es infolgedessen im Bereich
des Weißenborn Bachs und des Bringsterbaches zu maßgeblichen Beeinträchtigungen
kommen könnte.
Für das `Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt´ ist der Verlust von
Lebensräumen in der Größenordnung von 80 ha als erheblich zu bewerten.
Hochwertige Biotope werden allerdings durch die Anlage des Oberbeckens nicht
beansprucht.
Gemäß FFH-Prognose ist anlagebedingt keine erhebliche Beeinträchtigung der FFHund Vogelschutzgebiete im Untersuchungsraum zu erwarten. Auf der Basis der derzeit
verfügbaren Daten ist anlagebedingt nicht mit dem Eintreten von
artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu rechnen.
Das Landschaftsbild wird durch den Bau des Oberbeckens und (lokal) im Bereich der
Stollenportale beeinträchtigt werden. Das Oberbecken lässt sich durch nach außen
flache, begrünte Böschungen relativ gut in die Landschaft einbinden. Den
verbleibenden negativen Wirkungen auf das Landschaftsbild stehen positive Effekte
durch den Wegfall vorhandener Windenergieanlagen entgegen. Die entfallenden
Windenergieanlagen sollen allerdings auf Ersatzstandorten neu errichtet werden,
sodass sich zusätzliche mittelbare Umweltauswirkungen in Form von
Flächeninanspruchnahmen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes an anderer
Stelle ergeben werden. Dies gilt in gleicher Weise auch für die erforderliche Verlegung
einer im Bereich des Oberbeckens verlaufenden Freileitung.
– 12 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Zu den anlagebedingten Auswirkungen der Planung gehört auch die
Leitungsanbindung des Wasserspeicherkraftwerks. In einem Beitrag zur
Verfahrensunterlage (B4 „Korridorvergleich Netzanbindung“) werden die potenziellen
Möglichkeiten der Netzanbindung im Hinblick auf ihren Raumwiderstand verglichen.
Die dort betrachteten sechs möglichen Korridore haben eine Länge zwischen 15 km
und 37 km. Sie verlaufen teilweise im Bereich bestehender Leitungstrassen. Durch die
Querung von Siedlungsbereichen sowie Freiraumbereichen mit besonderen
Schutzfunktionen ist bei der Leitungsanbindung mit erheblichen, teilweise nur schwer
lösbaren Konflikten zu rechnen. Die Raumverträglichkeit der Leitungsanbindung wird
in einem gesonderten Verfahren, dem Raumordnungsverfahren gemäß § 32
LPlG NRW, vertieft untersucht werden.
Betriebsbedingte Wirkungen
Der Betrieb des Kraftwerks wird Auswirkungen auf die als Unterbecken fungierende
Rurtalsperre haben. In erster Linie sind hier Wasserstandsschwankungen zu nennen.
Im Maximalfall werden der Rurtalsperre 7,6 Millionen m³ Wasser entnommen bzw.
aus dem Oberbecken wieder zugeführt. Dies würde sich je nach Wasserspiegellage des
Rursees (vgl. Umweltbericht in dieser Unterlage, Abb. 14) in unterschiedlich starkem
Maße auswirken. Unter Maximalbetrieb würde sich der Wasserspiegel des Rursees bei
einem Spiegel von 280 mNN um 1,25 m verändern, bei einem Spiegel von 260 mNN
um ca. 2 m. Diese Schwankungen würden sich bei angenommenem Volllastbetrieb auf
einen Zeitraum von 6 h (max. Wassereinleitung) bzw. 8 h (max. Wasserentnahme)
erstrecken. Anders sieht dies in dem Fall aus, dass das Kraftwerk nur die Hälfte des zur
Verfügung stehenden Volumens (3,8 Millionen m³) ausnutzt. Dies wäre z.B. möglich,
wenn es in dem betrachteten Betriebszeitraum nicht wie zuvor beschrieben „einseitig“
unter Volllast betrieben wird, sondern sowohl positive als auch negative Regelenergie
anbietet. Die Schwankungen würden hier deutlich niedriger ausfallen. Sie lägen bei
den im Normalfall vorhandenen Wasserständen der Rurtalsperre von über 260 mNN
dann bei unter einem Meter.
Der Betrieb des Kraftwerks betrifft die `Schutzgüter Mensch (Erholung), Tiere und
Pflanzen/biologische Vielfalt, Wasser und Sachgüter (Fremdenverkehr)´.
Für das `Schutzgut Mensch und für den Fremdenverkehr´ können sich negative
Auswirkungen bezüglich der Freizeitnutzungen (z.B. Wassersport, vorhandene
Steganlagen) ergeben. Zu den betriebsbedingten Wasserstandsschwankungen kommt
eine dauerhafte Reduzierung der nutzbaren Wasserfläche, weil der Bereich der
Schilsbachbucht aus Sicherheitsgründen abgesperrt werden muss. Andererseits sind
auch Möglichkeiten für eine positive Wirkung des Projekts für den Fremdenverkehr
gegeben. Diese könnten darin liegen, Teile der Kraftwerksanlagen öffentlich
zugänglich zu machen und als Attraktion in die bestehenden Tourismuskonzepte, z.B.
in Form eines Besucherzentrums, zu integrieren.
In Bezug auf das Schutzgut Wasser werden durch den Betrieb des Kraftwerks
möglicherweise Auswirkungen auf die Temperaturschichtung, die Wasserqualität und
die Strömungsverhältnisse in der Talsperre verursacht. Dies kann u.a.
Beeinträchtigungen für die Fauna (Gewässerorganismen) zur Folge haben. Zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen der Ökologie und der Funktionen der Talsperre
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November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
werden gesonderte Fachgutachten notwendig sein, auf deren Basis im Rahmen der
Planfeststellung die notwendigen Regelungen für den Betrieb des Kraftwerks, z.B. das
zulässige Maß der Wasserspiegelschwankung, erarbeitet und festgelegt werden
können. Den genannten Beeinträchtigungen steht als mögliche positive Wirkung
entgegen, dass mit dem Oberbecken ein zusätzlicher Retentionsraum für den
Hochwasserschutz geschaffen wird.
Gemäß FFH-Prognose sind durch den Betrieb des Kraftwerks keine erheblichen
Beeinträchtigungen der FFH- und Vogelschutzgebiete im Untersuchungsraum zu
erwarten. Auf der Basis der derzeit verfügbaren Daten ist durch den Betrieb auch nicht
mit dem Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu rechnen.
Vermeidung und Ausgleich
Die mit dem Wasserspeicherkraftwerk verbundenen Auswirkungen lassen sich
teilweise durch verschiedene Maßnahmen mindern bzw. kompensieren.
a) Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erheblicher Umweltauswirkungen
Während der ca. 5-jährigen Bauzeit können Beeinträchtigungen durch
verschiedene Maßnahmen wie Schutzmaßnahmen zur Lärm- und Staubminderung,
die Optimierung von Transportwegen oder die Durchführung der
Baufeldvorbereitung außerhalb von Vegetations- und Brutzeiten gemindert
werden. Gegebenenfalls kann in durch die Bautätigkeit betroffenen Bereichen die
Festlegung von Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen für geschützte Arten
erforderlich werden. Dies betrifft gemäß der Artenschutzprognose verschiedene
potenzielle Vorkommen planungsrelevanter Arten in der Schilsbachbucht.
Im Bereich des Oberbeckens bestehen notwendige Vermeidungsmaßnahmen in
Form einer möglichst landschaftsgerechten Einbindung des Gewässers in die
Landschaft. Zudem resultieren Vermeidungsmaßnahmen aus den Erkenntnissen
des hydrogeologischen Gutachtens. Demnach kommt es infolge der Versiegelung
zu Auswirkungen in Bereichen am Weißenborn-Bach und am Bringsterbach.
Einer Verringerung der Zuläufe ist hier durch in der weiteren Umsetzung
festzusetzende Maßnahmen entgegenzuwirken.
Für die Freizeitnutzung und die touristische Nutzung am Rursee kann zur
Minderung der betriebsbedingten Auswirkungen des Kraftwerks eine Anpassung
vorhandener
Steganlagen
erforderlich
werden.
Weitere
notwendige
Minderungsmaßnahmen können aus den Untersuchungen zu den
betriebsbedingten Wirkungen auf die Eigenschaften und Funktionen Talsperre
resultieren. Sie sind im Planfeststellungsverfahren, z.B. in Form von
Beschränkungen des Betriebs in Abhängigkeit vom Wasserspiegel oder von den
Temperaturverhältnissen der Talsperre, zu erarbeiten. Grundsätzlich wird davon
ausgegangen, dass durch derartige Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der
Funktionen und Eigenschaften der Rurtalsperre (z.B. bezüglich der
Wasserqualität) vermieden werden können.
Eine weitere Vermeidungsmöglichkeit ist bei der Netzanbindung des
Wasserspeicherkraftwerks gegeben. Hier ist die Auswahl einer möglichst
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November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
verträglichen Trassenführung in den weiteren Verfahren sicherzustellen.
b) Ausgleich und Ersatz
Für den Ausgleich im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird im
Umweltbericht ein Konzept entwickelt. Es beinhaltet verschiedene
Maßnahmenpools, die in Vorabstimmungen mit dem Nationalpark Eifel, dem
Wasserverband Eifel-Rur und der Gemeinde Simmerath ermittelt wurden.
Aufgrund des anlagebedingten Verlusts landwirtschaftlicher Flächen
(Oberbecken) ist es ein Ziel des Konzepts nach Möglichkeit keine weiteren
landwirtschaftlichen Flächen für den Ausgleich in Anspruch zu nehmen. Das
Konzept hat weiterhin zum Ziel jeweils multifunktionale Ausgleichsmaßnahmen
(bezogen auf die beeinträchtigten Schutzgüter) vorzusehen.
Das Kompensationskonzept umfasst folgende Bausteine:
- Maßnahmen im Bereich des Nationalparks Eifel (z.B. Wegerückbau,
Gewässerrenaturierung)
- Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich der
Oberen Rur
- Maßnahmen aus dem Ausgleichsflächenpool des neuaufzustellenden
Flächennutzungsplans der Gemeinde Simmerath (hier: Maßnahmenpuffer, der
über den Bedarf der Bauleitplanung hinausgeht, z.B. Maßnahmen im Suchraum
Rurtal, im Suchraum Erkensrurtal und im Suchraum Kalltal)
- Rückgriff auf das Ökokonto der Gemeinde Simmerath, ggf. auch von
Nachbargemeinden
- Maßnahmen der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (Ökokonto im Bereich
Steckenborn, im Bereich Tiefenbachtal und im Bereich nahe NideggenSchmidt)
Einige Maßnahmen des Konzepts beinhalten auch forstliche Maßnahmen, z.B. den
Umbau von Nadelwald- oder Mischwaldbeständen in naturnahen Laubwald oder
in bachbegleitende Waldbestände. Neuaufforstungen als Ersatzaufforstung für die
entfallenden Waldflächen sind, um einen zusätzlichen Verlust landwirtschaftlicher
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden, nicht vorgesehen.
Auf Basis der vorliegenden Angaben erscheint eine Kompensation der mit dem
Vorhaben verbundenen Eingriffe im Sinne der fachrechtlichen Regelungen
grundsätzlich möglich. Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen und von
natürlichen Bodenfunktionen (durch Versiegelung) wird allerdings nicht
unmittelbar ausgeglichen werden können.
Überwachung
Die Prognosen des Umweltberichts zu den erheblichen Umweltauswirkungen der
Planung sind in den nachfolgenden Verfahren zu überprüfen. Zu bestimmten
Fragestellungen werden detailliertere Untersuchungen erforderlich werden.
Besondere Schwerpunkte der Überwachung werden bei den zu erwartenden
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November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Auswirkungen des Vorhabens auf die Artenschutzbelange und auf die
hydrogeologische und hydrologische Situation im Bereich des Oberbeckens gesehen.
Darüber hinaus sind die Folgen des Kraftwerksbetriebs in Bezug auf die Ökologie und
die Funktionen der Rurtalsperre vertieft zu untersuchen.
3.
Regionalplanerische Bewertung
3.1
Beachtung landesplanerischer Vorgaben und Verhältnis zu regionalplanerischen
Zielen
Die landesplanerischen Vorgaben für die vorgesehene Regionalplanänderung ergeben
sich im Wesentlichen aus dem Landesentwicklungsplan (LEP NRW) und dem
Landesentwicklungsprogramm (LEPro1). Weiterhin ist bei der regionalplanerischen
Bewertung auch das Verhältnis der Planänderung zu den bestehenden Zielen des
Regionalplans für den betroffenen Raum zu betrachten.
Energieversorgung
Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den landesplanerischen Vorgaben zur
Energieversorgung. Die Planung des Wasserspeicherkraftwerks stellt vielmehr einen
Beitrag zur Umsetzung der Ziele des LEP NRW zur Energieversorgung dar. Mit dem
geplanten Ausbau der Speicherkapazitäten werden – wie in Kapitel D.II. Ziel 2.4 des
LEP NRW vorgegeben – die „Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien
(v.a. Wasser- Wind- und Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe) verbessert.“
Schutz von Freiraumfunktionen
Die Ziele in Kapitel B.III `Natürliche Lebensgrundlagen´ des LEP NRW stellen auf
den Schutz verschiedener Freiraumfunktionen ab. Besonders zu beachten sind die
Ziele zum Erhalt, zur Entwicklung und zur Pflege von Natur und Landschaft sowie
zum Erhalt der land- und forstwirtschaftlichen Nutzfunktionen. Weitere Vorgaben zu
diesen Aspekten finden sich in den entsprechenden Grundsätzen und Zielen des LEPro
(vgl. §§ 2, 7, 27 und 32 LEPro).
Besonderes Gewicht kommt dem in einem Umfang von ca. 80 ha verursachten Verlust
wichtiger Freiraumfunktionen im Bereich des Oberbeckens zu. Hiervon sind die Landund Forstwirtschaft, der Bodenschutz, die landschaftsorientierte Erholung und der
Biotop- und Artenschutz erheblich betroffen.
Als besonders geschützte Bereiche sind in Bezug auf den Biotop- und Artenschutz die
im LEP NRW dargestellten Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) in den Blick zu
nehmen. Diese sollen für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds gesichert
und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
entwickelt werden. Eine unmittelbare Inanspruchnahme von GSN erfolgt durch die
Regionalplanänderung nicht. Auf der Grundlage des vorliegenden Umweltberichts
sowie der zugehörigen Beiträge ist durch die Planung keine nachhaltige
1
Das Gesetz zur Landesentwicklung (LEPro) NRW tritt mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.
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November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Beeinträchtigung dieser übergeordneten
Naturschutzes zu befürchten.
Schutz-
und
Entwicklungsziele
des
Von der Planung sind ca. 33 ha Wald betroffen. Waldgebiete dürfen gemäß LEP
NRW, Kapitel B.III. `Natürliche Lebensgrundlagen´, Ziele 3.21 und 3.22 „für andere
Nutzungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen
nicht außerhalb des Waldes realisiert werden können und der Eingriff in den Wald auf
das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme
unabweisbar, ist durch Planungen und Maßnahmen möglichst gleichwertiger Ersatz
vorzusehen“. Zur Notwendigkeit der Waldinanspruchnahme wird auf die Darlegungen
des Vorhabenträgers zur Standortfindung für das Projekt und auf die Erläuterungen zur
Lage und Abgrenzung des Oberbeckens verwiesen. Der erforderliche gleichwertige
Ersatz ist Ziel des im Umweltbericht entworfenen Ausgleichskonzepts. Grundsätzlich
besteht kein Zweifel daran, dass der durch den Bau des Oberbeckens verursachte
Verlust von ca. 33 ha Fichtenwäldern sowohl in ökologischer als auch in
wirtschaftlicher Hinsicht gleichwertig kompensiert werden kann und damit die
landesplanerischen Vorgaben erfüllt werden können. Im Verlauf des
Regionalplanverfahrens und bei der weiteren Konkretisierung des Ausgleichskonzepts
ist aber zu klären, inwieweit das auf Maßnahmen in bestehenden Waldgebieten
ausgerichtete Konzept des Vorhabenträgers den Vorgaben des LEP NRW und den
forstrechtlichen Regelungen gerecht werden kann.
Insgesamt wird keine Unvereinbarkeit der Planung mit den landesplanerischen
Vorgaben zum Schutz von Freiraumfunktionen gesehen.
Regionalplanerische Ziele für die Entwicklung des betroffenen Plangebiets
Der von dem Vorhaben betroffene Raum hat in besonderem Maße Bedeutung für den
Freiraumschutz und die landschaftsorientierte Erholung. Dies ist im Regionalplan
Köln, Teilabschnitt Region Aachen an den großflächigen Darstellungen von
Freiraumschutzfunktionen (BSN und BSLE) erkennbar. Darüber hinaus sind als
regionalplanerische Ziele Wohnfunktionen (ASB Nideggen-Schmidt) und die
Einrichtungen für Freizeit und Tourismus (Allgemeine Siedlungsbereiche mit
Zweckbindung (ASB m.Z.) im Bereich Rurberg und Woffelsbach) von Bedeutung. Für
die Rurtalsperre Schwammenauel besteht gemäß Regionalplan die Darstellung als
Oberflächengewässer mit bestimmten Funktionen wie Hochwasserschutz und
Niedrigwasseraufhöhung, Trinkwasserschutz (nur Obersee) und Krafterzeugung.
Die Planung der Trianel GmbH stellt einen erheblichen Eingriff in den Raum der
Rurtalsperre dar. Erhebliche Beeinträchtigungen der regionalplanerischen Funktionen
werden sich entsprechend dem Umweltbericht teilräumlich aufgrund der Bautätigkeit
ergeben. Diese lassen sich nur in eingeschränktem Maße vermeiden. Sie sind jedoch
auf die Dauer der ca. 5-jährigen Bauphase bzw. anschließende Regenerationszeiträume
beschränkt.
Eine erhebliche und nachhaltige Auswirkung aus regionalplanerischer Sicht entsteht
durch den großflächigen Verlust von Freiraumfunktionen im Bereich des Oberbeckens.
Dabei bietet der umgebende Raum einerseits die Möglichkeit für bestimmte
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Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Funktionen (Lebensraum Pflanzen und Tiere, Erholung, Landschaft) gleichwertigen
Ausgleich zu schaffen. In Bezug auf einige betroffene Schutzgüter bzw. Funktionen,
wie den Verlust natürlicher Bodenfunktionen und den Verlust landwirtschaftlicher
Flächen, wird dies allerdings nicht unmittelbar möglich sein.
Weiterhin werden durch den Betrieb des Kraftwerks Auswirkungen auf die
Rurtalsperre als Unterbecken ausgelöst. Sie betreffen potenziell Freiraumfunktionen
und vorhandene Freizeit- und Fremdenverkehrsnutzungen. Nach den Ergebnissen des
Umweltberichts erscheinen die Konflikte, die aus dem Betrieb des Kraftwerks
resultieren können, grundsätzlich lösbar. Die konkrete Umsetzung erfordert aber
ergänzende Untersuchungen, die die Grundlage für die Festlegung von
Rahmenbedingungen für den Betrieb des Kraftwerks bilden. Die zu erarbeitenden
Regeln müssen sicherstellen, dass sich der Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks den
Funktionen der Talsperre unterordnet und die Ökologie der Rurtalsperre nicht
erheblich beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus entstehen in besonderem Maße Konflikte durch die Netzanbindung des
Wasserspeicherkraftwerks. Hier sind potenziell vor allem die Wohnfunktionen und
Freiraumschutzfunktionen des Regionalplans betroffen. Bei der Weiterentwicklung der
Planungen zur Leitungsanbindung, insbesondere im Rahmen des durchzuführenden
Raumordnungsverfahrens, sind die Möglichkeiten einer raumverträglichen
Netzanbindung des Wasserspeicherkraftwerks vertieft zu untersuchen.
Insgesamt steht das Vorhaben zur Errichtung eines Wasserspeicherkraftwerks im
Bereich der Rurtalsperre – vorbehaltlich der Ergebnisse weiterer Untersuchungen –
nicht im grundsätzlichen Widerspruch zu der regionalplanerisch für den betroffenen
Raum angestrebten Entwicklung.
3.2
Vorschlag für die Abwägung
Die Planung der Trianel GmbH dient der Umsetzung landesplanerischer Ziele zur
Energieversorgung. Die angestrebte Verbesserung der Voraussetzungen für die
Nutzung erneuerbarer Energie erfordert die vermehrte Nutzung von Möglichkeiten zur
Stromspeicherung. Der Ausbau von Speicherkapazitäten ist ein wesentlicher Baustein
des von der Bundesregierung verfolgten Umbaus der Energieversorgung. Unter den
Speichertechnologien stellt die mit relativ geringen Energieverlusten verbundene
Wasserspeichertechnik die derzeit einzige großtechnisch und vielfach erprobte
Alternative dar.
Der Standort an der Rurtalsperre stellt für diese Form der Stromspeicherung einen aus
technischer und wirtschaftlicher Sicht besonders geeigneten Standort dar. Positiv fällt
bei dem Standort unter dem Aspekt der Raumverträglichkeit ins Gewicht, dass die
Flächeninanspruchnahme im Verhältnis zu der an diesem Standort realisierbaren
Speicherkapazität durch die Nutzung eines vorhandenen Gewässers als Unterbecken
und die weitgehend unterirdische Anlage der Kraftwerksanlagen vergleichsweise
gering ausfällt. Zudem kann bei dem avisierten Standort des Oberbeckens die
Inanspruchnahme von aus ökologischer Sicht besonders hochwertigen Flächen
vermieden werden.
– 18 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
PLANBEGRÜNDUNG
Die Planung stellt andererseits einen erheblichen Eingriff in die Freiraumfunktionen
eines besonders wertvollen und empfindlichen Natur- und Erholungsraumes dar. Die
zu erwartenden Eingriffe können dabei größtenteils als grundsätzlich ausgleichbar
bewertet
werden.
Auch
potenzielle
betriebsbedingte
Konflikte
des
Wasserspeicherkraftwerks mit den verschiedenen Funktionen der Rurtalsperre
erscheinen bei der weiteren Konkretisierung der Planung im Rahmen der
Planfeststellung lösbar. Der Schutz der Talsperrenfunktionen wird dabei durch die
bestehenden Ziele des Regionalplans in Verbindung mit den nun vorgesehenen
textlichen Regelungen sichergestellt (vgl. Anlage 2 dieser Unterlage).
Mit dem großflächigen Verlust von natürlichen Bodeneigenschaften und von
landwirtschaftlichen Flächen im Bereich des Oberbeckens verbleiben allerdings auch
unvermeidbare und nicht unmittelbar ausgleichbare Wirkungen des Vorhabens auf den
Raum. Hinzu kommen über eine Zeitraum von ca. 5 Jahren verschiedene
Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeit. Darüber hinaus ist von Bedeutung, dass zur
Beurteilung der Raumverträglichkeit der Netzanbindung des Kraftwerks noch
vertiefende Untersuchungen ausstehen.
In der Abwägung sind die Erfordernisse der Energieversorgung unter
Berücksichtigung der besonderen Eignung des Standortes den betroffenen Belangen,
hier insbesondere des nachhaltigen Schutzes von Freiraumfunktionen,
gegenüberzustellen. Aus dieser Betrachtung heraus wird die Einleitung des
Regionalplanänderungsverfahrens durch die Regionalplanungsbehörde grundsätzlich
befürwortet. Im weiteren Verfahren ist allerdings die regionalplanerische Bewertung
des Vorhabens zu überprüfen. Dabei kommt neben den Ergebnissen des
Beteiligungsverfahrens den Untersuchungen zu einer raumverträglichen
Netzanbindungsmöglichkeit eine besondere Bedeutung zu.
4.
Weiteres Verfahren
An den Erarbeitungsbeschluss schließen sich die gesetzlich vorgesehenen
Beteiligungen der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit (vgl. § 13 LPlG NRW
i.V.m. § 10 ROG) an.
– 19 –
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Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 1 –PLANENTWURF
I.
Entwurf Text
In Kapitel 2.4.1 `Oberflächengewässer, Hochwasserschutz´ der textlichen Darstellung
des bekannt gemachten Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen wird Ziel 1
ergänzt (unterstrichene Passage) und eine neue Erläuterung eingefügt:
Ziel 1
Die zeichnerisch als Oberflächengewässer dargestellten Talsperren
sind entsprechend der angegebenen wasserwirtschaftlichen
Zweckbestimmung (H = Hochwasserschutz, K = Krafterzeugung,
N = Niedrigwasseraufhöhung, T = Trinkwasserentnahme) zu sichern
und vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen.
Das mit Zweckbindung dargestellte Oberflächengewässer im Bereich
der Gemeinde Simmerath (Städteregion Aachen) dient der
Errichtung eines Oberbeckens für ein Wasserspeicherkraftwerk.
Erläuterung:
(NEU)
Mit der Darstellung eines Oberflächengewässers mit Zweckbindung in der
Gemeinde Simmerath werden Voraussetzungen geschaffen, in diesem Raum
eine Anlage zur Speicherung elektrischer Energie zu errichten. Als
Unterbecken dient dabei die Rurtalsperre Schwammenauel. Die für die
Talsperre festgelegten Ziele (Ziel 1 in Verbindung mit Erläuterungen 1 und
3) bleiben dabei unberührt.
– 21 –
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Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 1 –PLANENTWURF
II.
Entwurf Zeichnerische Darstellung
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen
Blatt L 5302/5304
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011
Maßstab 1:50.000
Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan Köln mit der 13. Planänderung
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2011
Legende:
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Maßstab 1:50.000
– 24 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Der Umweltbericht zur 13. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen
basiert im Wesentlichen auf Ausarbeitungen der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE)
im Auftrag der TRIANEL GmbH. Die Regionalplanungsbehörde hat die Unterlagen geprüft
und den Vorhabenträger, die Trianel GmbH, gemäß § 19 (2) LPlG NRW in Bezug auf die
vorzulegenden Unterlagen beraten.
Die Regionalplanungsbehörde macht sich die für den nachfolgenden Umweltbericht
übernommenen Ausarbeitungen der BCE als Teil dieser Verfahrensunterlage zu Eigen.
Umweltbericht
1.
Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 1)
1.1
Gegenstand des Regionalplanverfahrens,
erforderliche Planänderungen
1.1.1
Gegenstand des Regionalplanverfahrens, rechtliche Grundlagen
rechtliche
Grundlagen
und
Die Trianel GmbH beabsichtigt im Bereich der Rurtalsperre ein
Wasserspeicherkraftwerk2 zu errichten. Bei dem Vorhaben handelt es sich vor allem
im Hinblick auf den mit der Errichtung der Becken verbundenen Flächenbedarf von
mehr als 10 ha um eine raumbedeutsame Planung und Maßnahme, die im
Regionalplan zeichnerisch darzustellen ist (vgl. § 35 (2) der Verordnung zur
Durchführung des Landesplanungsgesetzes NRW – LPlG DVO). Es bedarf daher einer
Änderung des Regionalplans.
Das Änderungsverfahren beginnt nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes NRW
(LPlG) i. V. m. der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG
DVO) mit dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalrats. Es wird von der zuständigen
Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Ziel ist die Aufstellung des geänderten Planes
durch den Regionalrat. Der vorliegende Umweltbericht bildet die Grundlage für die
nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
durchzuführende Umweltprüfung.
2
Der Begriff Wasserspeicherkraftwerk und die ebenfalls geläufige Bezeichnung Pumpspeicherkraftwerk sind
inhaltsidentisch. Da für den Standort Rurtalsperre die Bezeichnung „Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre (TWR)“
festgelegt wurde, wird im weiteren Text der Begriff Wasserspeicherkraftwerk verwendet.
– 25 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
1.1.2
Weitere erforderliche Planverfahren
Nachfolgend zur Änderung des Regionalplanes wird es erforderlich sein, dass auch der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Simmerath angepasst wird. Dieser wird gerade
neu aufgestellt und weist für den Bereich des geplanten Oberbeckens eine
Windkraftkonzentrationszone aus.
Zudem ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. V2 „Windpark Strauch-Michelshof“
(2003) notwendig. Dieser betrifft den südlichen Bereich des Oberbeckens. Andere
Bebauungspläne sind nicht betroffen.
Für die Errichtung und den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerkes selbst muss ein
wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 68 ff.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG durchgeführt werden. Die
bundesrechtlichen Regelungen stellen einen Rechtsrahmen dar, der durch die
landesrechtlichen Regelungen des Landeswassergesetzes NRW (LWG) konkretisiert
wird. Zuständig für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist die
Bezirksregierung, § 68 Abs. 1 WHG i. V. m. Nr. 20.2.12 Anhang II ZustVU NRW.
Gemäß §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. VwVfG ist für
die
Netzanbindung
des
Wasserspeicherkraftwerkes
ein
eigenständiges
Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die Prüfung der Raumverträglichkeit der
Leitungsanbindung wird zuvor in einem Raumordnungsverfahren nach § 32
LPlG NRW geprüft. Dieses schließt mit einer raumordnerischen Beurteilung ab.
1.2
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungsplans
(vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 1a)
1.2.1
Anlass der Regionalplanänderung / Projektbeschreibung
1.2.1.1 Veranlassung und Voraussetzung
Gemäß Energiekonzept der Bundesregierung vom September 2010 soll bis zum Jahr
2050 der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 80 % am
Bruttostromverbrauch in Deutschland betragen.
Die wesentlichen erneuerbaren Energien Wind und Sonne haben den Nachteil, dass sie
wegen der Abhängigkeit von der Witterung nicht gesteuert werden können. Um den
schwankenden elektrischen Energiebedarf und die zunehmend fluktuierende,
dargebotsabhängige Stromerzeugung auszubalancieren, ist daher der Ausbau von
Speicherkapazitäten, wie sie Wasserspeicherkraftwerke darstellen, dringend
erforderlich. Von den derzeit verfügbaren Speichertechnologien stellt die
Wasserspeicherung die einzige erprobte Technologie zur großtechnischen
Stromspeicherung mit hoher Effizienz dar. Derzeit sind in Deutschland ca. 7.000 MW
an Speicherleistung installiert. Mit dem verstärkten Ausbau der regenerativen Energien
werden je nach Ausbauszenario zwischen 20.000 und 30.000 MW an Speicherleistung
benötigt (vgl. Anlage A Energiewirtschaftliche Begründung).
Die Trianel GmbH treibt verstärkt die Energiewende voran. Ein wichtiger Baustein ist
dabei unter anderem der Ausbau der erneuerbaren Energien. Aus diesem Grund
beabsichtigen die Trianel GmbH auf dem Weg zur Energiewende im Bereich der
Rurtalsperre
ein
Wasserspeicherkraftwerk
zu
errichten.
Das
Trianel
– 26 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre (TWR) wird nach der Fertigstellung eine
wichtige Ergänzung zum geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region
werden. Wenn künftig aus Wind und Sonne mehr Strom produziert werden kann, als
aktuell benötigt wird, soll Wasser aus der Rurtalsperre mit dem überschüssigen Strom
in ein Oberbecken gepumpt werden. Bei höherem Strombedarf und gleichzeitig
geringerer dargebotsabhängiger Stromerzeugung wird das Wasser abgelassen und
erzeugt über Turbinen den dann benötigten Strom.
Bei der Standortwahl für Wasserspeicherkraftwerke sind insbesondere die
topographische Lage, die Höhendifferenz, der Abstand zwischen Ober- und
Unterbecken und die verfügbare Flächengröße zu berücksichtigen. Ein weiterer
wichtiger Aspekt ist die Flächennutzung. Aufgrund der angeführten Randbedingungen
sind nur wenige Standorte in Deutschland für die Errichtung von
Wasserspeicherkraftwerken
geeignet.
Zur
Standortfindung
wurde
ein
deutschlandweites Screening im Auftrag der Trianel GmbH durchgeführt. Der Standort
TWR wurde als einer der wenigen geeigneten Standorte in Deutschland im Rahmen
eines Standortscreenings ermittelt. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse des
Standortscreenings werden der Umweltstudie als Anlage B1 beigefügt.
Das Projektgebiet des TWR befindet sich in der Eifel ca. 20 Kilometer südöstlich der
Stadt Aachen im Gebiet der Gemeinde Simmerath. Es erstreckt sich von der
Rurtalsperre (Höhe ca. 280 mNN) nördlich Woffelsbach als Standortbereich eines
potenziellen Ein- und Auslassbauwerkes bis auf einen Höhenrücken (Höhe ca. 515
mNN) westlich der Rurtalsperre als Standortbereich eines potenziellen Oberbeckens.
Die erforderliche Netzanbindung wird in einem Raumordnungsverfahren nach § 32
LPlG NRW behandelt. Für die Energiezuführung und für die Ableitung der erzeugten
elektrischen Energie bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die in diesem
besonderen Verfahren behandelt werden. Derzeit werden verschiedene Varianten
betrachtet, die in der Anlage B4 beschrieben und im Hinblick auf ihre
raumordnerischen Auswirkungen bewertet werden.
Für die Umsetzung des Projektes Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre wird
folgender grober Zeitplan angestrebt:
2012:
Regionalplanänderung und Raumordnungsverfahren
2013:
Beantragung Planfeststellung
2015:
Planfeststellungsbescheid
2016:
Ausführungsplanung und Ausschreibung
2017-2019: Bauliche Umsetzung
Ende 2019: Inbetriebnahme
1.2.1.2 Aufgabe und Funktion eines Wasserspeicherkraftwerks
Wasserspeicherkraftwerke stellen derzeit die einzige großtechnisch erprobte und
vielfach realisierte Möglichkeit dar, elektrische Energie zu speichern. Hierzu wird
Wasser mit Pumpen in eine größere Höhe gefördert und dadurch in einen Zustand
größerer potenzieller Energie versetzt. Die zum Pumpen verwendete elektrische
Energie wird abzüglich der Verluste der Pumpe in potenzielle Energie des Wassers
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umgewandelt. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück gewonnen
werden, in dem das Wasser durch eine Rohrleitung in seine ursprüngliche Höhenlage
zurückströmt. Dabei kann es mit seiner gespeicherten Energie eine Turbine antreiben,
mit der über einen Generator wieder elektrische Energie erzeugt wird. Der
Gesamtwirkungsgrad solcher Anlagen liegt bei rund 80 %, d.h. die gespeicherte
elektrische Energie kann mit Verlusten von nur rund 20 % zurück gewonnen werden.
Die wesentlichen Bauteile eines Wasserspeicherkraftwerkes sind:
- Ein hoch liegender Wasserspeicher (Oberbecken)
- Ein tief liegender Wasserspeicher (Unterbecken, im Falle TWR die
Rurtalsperre)
- Eine Rohrleitung als Verbindung zwischen Unter- und Oberbecken
- Ein Kraftwerk zur Erzeugung des Stroms
- Einrichtungen zur Energiezuführung und -ableitung
Die wesentlichen Schritte zur Stromerzeugung sind:
- Zunächst wird Wasser aus dem Unterbecken in das Oberbecken gepumpt. Dazu
wird elektrische Energie zum Antrieb der Pumpen benötigt. Diese Energie wird
zum überwiegenden Anteil in Lageenergie des Wassers umgewandelt, in dem
das Wasser von einem niedrigeren Lageniveau auf ein höheres Lageniveau
„gehoben“ wird. Die Förderung des Wassers erfolgt bevorzugt zu Zeiten, in
denen ein Energieüberschuss besteht.
- Die Wiedergewinnung der so gespeicherten Energie erfolgt dann in der Regel
zu Zeiten, in denen ein erhöhter Energiebedarf besteht. Hierzu wird das Wasser
vom Oberbecken ins Unterbecken geleitet und treibt dabei eine Turbine an, die
mittels eines mechanisch angekoppelten Generators nun wiederum Strom
erzeugt.
Wasserspeicherkraftwerke dienen der Speicherung elektrischer Energie und sie
erfüllen damit wichtige Funktionen im elektrischen Energieversorgungssystem, indem
sie Verbrauchs- und Dargebotsspitzen dämpfen bzw. vergleichmäßigen.
Wasserspeicherkraftwerke sind beim Umbau der Stromerzeugung ein unverzichtbarer
Baustein, da sie neben der Funktion der Speicherung elektrischer Energie weitere
wichtige Aufgaben erfüllen können wie:
- Bereitstellung elektrischer Spitzenenergie
- Ausregelung der zunehmend häufigeren und steileren stochastischen Flanken
der residualen Last auf Grund der stark zunehmenden Einspeisung
dargebotsabhängiger Stromerzeugungsanlagen
- Erbringung
von
Vorleistungen
für
die
Bereitstellung
Systemdienstleistungen Frequenzhaltung und Spannungshaltung
der
-
Erbringung von Primärregelleistung für die Übertragungsnetzbetreiber
-
Einbringung von Sekundärregelleistung (sogenannte Sekundenreserve) für
die Übertragungsnetzbetreiber
- Erbringung von Tertiärregelleistung (sogenannte Minutenreserve für den
Ausfall großer Kraftwerksblöcke im Netz)
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- Phasenschieberbetrieb zur Verbesserung des Lastwinkels durch variable
Einspeisung von induktiver oder kapazitiver Blindleistung gemäß den
Anforderungen der Netzbetreiber
- Wiederaufbau des Netzes nach Großstörungen/ Netzzusammenbruch auf
Grundlage der Schwarzstartfähigkeit von Wasserspeicherkraftwerken
Abb. 1: Schemazeichnung des Wasserspeicherkraftwerks
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
1.2.1.3 Anregung zur Änderung des Regionalplans
Die Anregung der Trianel GmbH zur Änderung des Regionalplans hat die Errichtung
des „Trianel Wasserspeicherkraftwerks Rurtalsperre“ (TWR) zum Ziel. Für das TWR
wird eine Ausbauleistung von ca. 650 MW angestrebt. Im Bereich nordwestlich der
Landesstraße L 246 zwischen Steckenborn und Schmidt soll ein Oberbecken angelegt
werden, das eine Fallhöhe von ca. 250 m bis zur Rurtalsperre nutzt. Die Rurtalsperre
wiederum soll das „Unterbecken“ für das TWR bilden.
Das TWR besitzt ein Betriebsvolumen von 7,6 Millionen m³.
Bauliche Bestandteile des TWR sind im Einzelnen:
- Oberbecken
- Unterbecken (hier Rurtalsperre) mit Einlass- und Auslassbauwerk
- Unterirdische Stollen (Verbindung zwischen Oberbecken, Kraftwerk und der
Rurtalsperre)
- Kraftwerk mit Zufahrt, Zufahrtsstollen und Energieableitungsstollen
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- Leitungstrasse (wird in einem gesonderten Raumordnungsverfahren behandelt)
- Unterhaltungszufahrten
Oberbecken
Das Oberbecken des TWR ist ein technisches Bauwerk, dessen Volumen durch
Abgraben des vorhandenen Untergrundes und durch Bau eines umlaufenden Dammes
hergestellt wird. Für die Errichtung des Oberbeckens besteht ein Flächenbedarf von ca.
80 ha. Im Übersichtslageplan ist die Fläche dargestellt, in der das Oberbecken
angeordnet werden soll.
Beim Oberbecken wird das durch Abgrabung gewonnene Material zur Herstellung des
umlaufenden Dammes verwendet, so dass keine größeren Massen ab- oder
antransportiert werden müssen (Massenausgleich). Der Geländeabtrag und -auftrag
beträgt ca. 3,8 Millionen m³. Das schließt das Ausbruchmaterial für die unterirdischen
Stollen und Kaverne mit ein.
Im Oberbecken wird ein Ein- und Auslassbauwerk angeordnet. Hier mündet die
Rohrleitung, die das Oberbecken mit der Rurtalsperre verbindet. Zur Vermeidung von
Wasserverlusten wird das Oberbecken mit einer Dichtung aus Asphalt versehen.
Umlaufende Wege sichern die Erreichbarkeit zur Wartung und Kontrolle des
Bauwerkes. Auf der Dammkrone und am Dammfuß wird ein versiegelter Betriebsweg
angelegt. Der Damm um das Oberbecken wird in Erdbauweise gebaut. Das
Oberbecken wird mit einem Schutzzaun umgeben.
Im Bereich des Oberbeckens befinden sich sieben Windkraftanlagen. Die auf der
Fläche des geplanten Oberbeckens stehenden Anlagen müssen verlegt werden. Eine
vorhandene 110 kV Freileitung wird ggf. ebenfalls verlegt.
Unterbecken (Ein- und Auslassbauwerk)
Das Unterbecken des TWR ist die Rurtalsperre. Es soll Wasser aus der Talsperre
entnommen bzw. dieser zugeführt werden. Hierzu wird in der Talsperre ein Ein- und
Auslassbauwerk angeordnet (der Übersichtslageplan zeigt den möglichen Bereich für
die Lage des Bauwerks). Dieses Ein- und Auslassbauwerk ist über eine unterirdische
Leitung mit den Turbinen und Pumpen verbunden, die in einer unterirdischen
Maschinenkaverne untergebracht sind.
Das Wasser zur Befüllung des Oberbeckens wird aus der Rurtalsperre gefördert bzw.
im Turbinenbetrieb dort wieder eingeleitet. Dies führt neben lokal ausgebildeten
Strömungsveränderungen im Umfeld des Ein- und Auslassbauwerks auch zu einer
Veränderung der Wasserspiegellage in der Rurtalsperre. Im Falle der Entnahme sinkt
die Wasserspiegellage. Das Maß der Wasserspiegelbeeinflussung hängt vom
Wasserstand in der Rurtalsperre und dem Umfang der Entnahme ab. Im Fall der
Einleitung steigen Wasserspiegellage und Strömungsgeschwindigkeit an. Das
zulässige Maß der Wasserspiegelschwankung wird abschließend in der
wasserrechtlichen Planfeststellung festgelegt.
Das Ein- und Auslassbauwerk wird in der Schilsbachbucht errichtet. Aus
Sicherheitsgründen wird das Ein- und Auslassbauwerk mit Bojen abgetrennt.
Wassersport ist innerhalb der Absperrung nicht möglich.
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Stollen
Die Verbindungsleitungen zwischen dem Oberbecken und der Rurtalsperre werden
unterirdisch als Stollen angeordnet. In der zwischengeschalteten Maschinenkaverne
sind die Turbinen und Generatoren zur Stromerzeugung und die Pumpen angeordnet.
Der Übersichtslageplan zeigt einen für die Verbindung vom Oberbecken zur
Rurtalsperre möglichen Verbindungskorridor. Die Länge der Verbindung beträgt ca.
3 km.
Zur Unterhaltung des Kraftwerkes wird ein Zufahrtsstollen angelegt. Er verläuft vom
oberen Ende der Schilsbachbucht zum Kavernenstandort.
Energiezufuhr/Energieableitung
Der im Kraftwerk erzeugte Strom wird über einen Energieableitungsstollen zu einem
Anbindungspunkt an das vorhandene Stromnetz transportiert (Standort Gerstenhof an
der L 246). In diesem Stollen wird eine Transformatorenkaverne angelegt. Dieser
Stollen wird auch zur Heranführung der zum Pumpen benötigten Energie verwendet.
Die weitere Netzanbindung wird in einem gesonderten Raumordnungsverfahren
behandelt.
Zufahrten/Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen und Bauzufahrten sind im Übersichtslageplan
dargestellt. Die größte Baustelleneinrichtungsfläche liegt im Bereich des Oberbeckens.
Eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche zur Errichtung des Ein- und
Auslassbauwerkes wird in der Schilsbachbucht angelegt. Die Bauzufahrtsstraße zur
Schilsbachbucht wird auf bestehenden Forstwegen von der L 246 westlich Lederbroich
durch
das
Schilsbachtal
(Naturschutzgebiet)
geführt.
Zwei
weitere
Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich bei Schwammenauel nördlich und südlich
des Staudammes. Sie werden für die Baustellenandienung, die z.T. per Boot über die
Rurtalsperre durchgeführt werden soll, benötigt.
Alle Betriebseinrichtungen des TWR müssen zur Unterhaltung und Pflege angefahren
werden können. Hierzu sind entsprechend Zufahrten vorgesehen.
Anders als in der Bauphase werden die Zufahrten im Betrieb nur sporadisch
frequentiert. Als Zufahrten werden bevorzugt bestehende Wege genutzt, die ggf.
hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Abmessungen entsprechend ertüchtigt werden
müssen.
Geplanter Bauablauf
Für das Vorhaben wird mit einer Bauzeit von ca. 5 Jahren gerechnet, welche nach dem
derzeitigen Planungsstand grob in fünf Phasen gegliedert werden.
Zu Beginn der Bauphase 1 werden die Baustelleneinrichtungsflächen am Oberbecken
und in der Schilsbachbucht hergestellt. Die Baustelleneinrichtungsflächen befinden
sich im Bereich des Portals des Energieableitungsstollens, des Absperrdamms
Schwammenauel sowie eine weitere Fläche in der Schilsbachbucht. Zudem wird in
dieser Bauphase die Baustraße zwischen der Schilsbachbucht und der L 246 in Höhe
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Lederbroich hergestellt.
Die Bauphase 2 umfasst den Bau des Oberbeckens und den Vortrieb der untertägig
hergestellten Bauteile (Druckstollen, Energieableitungsstollen und Maschinenkaverne).
Der Vortrieb der Stollen und der Bau des Oberbeckens erfolgen vermutlich durch
Sprengungen. Das im Stollenbau anfallende Material wird vom Portal des
Zufahrtsstollens aus von der Schilsbachbucht zum Oberbecken transportiert und für
den Dammbau des Oberbeckens verwendet.
Am Ende der Bauphase 2 und zu Beginn der Bauphase 3 wird das Ein- und
Auslassbauwerk in der Schilsbachbucht errichtet. Dafür ist es vorgesehen, den
Wasserstand der Rurtalsperre für den Zeitraum von ca. 6 Monaten abzusenken.
Die Absenkung erfolgt auf eine Wasserspiegelhöhe von ca. 245-240 mNN. Dadurch
werden Teilbereiche des Stausees trocken fallen und der Schiffsverkehr und die
Wassersportmöglichkeiten für diesen Zeitraum eingeschränkt sein.
In dieser Zeit werden in der Schilsbachbucht eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche
und eine Baustellenzufahrt errichtet und es erfolgt der An- und Abtransport der
Baumaterialen und der Baumaschinen per Boot über die Rurtalsperre. Die Be- und
Entladestelle liegt im Bereich des Staudammes Schwammenauel. In der Bauphase 3
wird das Oberbecken mit einer Dichtung versehen. Gleichzeitig erfolgt der
Innenausbau der Stollen und Kaverne.
Die Bauphase 4 umfasst die Ausrüstung des Kavernenkrafthauses mit Energie- und
Maschinentechnik.
In der Bauphase 5 erfolgen schließlich der Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen
und der Baustraßen, die Rekultivierung der Außenflächen und ein Probebetrieb des
Wasserspeicherkraftwerks.
1.2.2
Erforderliche Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Aachen
Der Bereich des Oberbeckens des TWR ist im Regionalplan Köln als Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) und als Waldbereich überlagert mit der
Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE)
dargestellt (vgl. nachfolgende Abb. 2). Das geplante TWR würde am vorhandenen
Standort eine Änderung der Ausweisung in Oberflächengewässer mit der
zweckgebundenen Nutzung Wasserspeicherkraftwerk bedingen.
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Abb. 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen
Bereich des Oberbeckens
Ein- und
Auslassbauwerk
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
1.2.3
Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum wird auf Grundlage der zu erwartenden Auswirkungen auf die
Umwelt abgegrenzt. Die Festlegung erfolgt spezifisch für die einzelnen Schutzgüter in
Abhängigkeit von den Flächen, in denen jeweils Vorhabenswirkungen generell
denkbar sind. Demnach variiert die Größe des Untersuchungsraumes je nach
betrachtetem Schutzgut. Nachfolgend wird der Untersuchungsraum für die jeweiligen
Schutzgüter umrissen. Eine genauere Beschreibung erfolgt bei der Bestandsdarstellung
der einzelnen Schutzgüter in Kapitel 2.1. dieses Umweltberichts.
- Schutzgut Mensch: Der Untersuchungsraum umfasst die Siedlungen in der
Umgebung der Vorhabensflächen, in denen Auswirkungen durch Lärm und
Erschütterungen erwartet werden können und die Bereiche, in denen eine
Einschränkung der Erholungsfunktion denkbar ist.
- Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt: Für das Schutzgut wird
ein engerer und ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt. Der engere
Untersuchungsraum umfasst jene Bereiche, in denen direkte vorhabensbedingte
Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Randwirkungen zu
erwarten sind. Dies können Flächen in bis zu 100 m Entfernung sein. Der
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weitere Untersuchungsraum reicht bis in ca. 500 m Entfernung, von den vom
Vorhaben unmittelbar betroffenen Flächen und umfasst Bereiche, in denen
indirekte Wirkungen durch funktionale Zusammenhänge denkbar sind. Die im
Planungsraum vorhandenen Natura2000-Gebiete „FFH-Gebiet DE-5303-302
„Kalltal und Nebentäler“, FFH-Gebiet DE-5404-301 „Kermeter“ und das
Vogelschutzgebiet DE-5304-402 „Kermeter-Hetzinger Wald“ werden in der
FFH-Prognose (Anlage B2) gesondert behandelt.
- Schutzgut Boden: Der Untersuchungsraum umfasst die von dem Vorhaben
unmittelbar betroffenen Bereiche und ihre direkte Umgebung.
- Schutzgut Wasser: Der Untersuchungsraum umfasst Bereiche, in denen
vorhabensbedingte
Veränderungen
von
Grundwasserund
Oberflächenwasserständen zu erwarten sind. Für dieses Schutzgut ist aufgrund
der zu erwartenden Wasserstandsschwankungen im Unterbecken die gesamte
Rurtalsperre einzubeziehen.
- Schutzgut Luft und Klima: Der Untersuchungsraum umfasst die
Vorhabensflächen und deren Umgebung bis in eine Entfernung von ca. 500 m.
- Schutzgut Landschaft und landschaftsorientierte Erholung: Der
Untersuchungsraum umfasst die Vorhabensflächen und jene Bereiche, in denen
prägende Vorhabensbestandteile Wirkung auf die Landschaft entfalten können.
Außerdem werden die Bereiche betrachtet, von denen aus man von weiter
entfernten Aussichtspunkten die Vorhabensflächen wahrnehmen kann.
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Der Untersuchungsraum umfasst die
Vorhabensflächen und deren Umgebung bis in eine Entfernung von ca. 500 m.
Kulturgüter werden auch für die Siedlungen im direkten Umkreis des
Vorhabensraumes benannt.
1.2.4
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (vgl. Anlage 1 zu § 9
Abs. 1 ROG, Nr. 2d)
Zur Identifizierung geeigneter Standorte für den Bau von Wasserspeicherkraftwerken
wurde im Auftrag der Trianel GmbH ein deutschlandweites Standortscreening
durchgeführt (Anlage B1 Standortscreening). Als Ergebnis dieses Standortscreenings
wurde die Rurtalsperre als potenzieller Standort für die Errichtung eines
Wasserspeicherkraftwerks ermittelt.
Im Rahmen der Prüfung der Ausführungsalternativen am Standort werden die
einzelnen Bauteile des Wasserspeicherkraftwerks näher betrachtet. Dabei werden die
Kriterien und Varianten untersucht, die zur Lage des Oberbeckens, zur Lage des Einund Auslassbauwerks und zur Anordnung der unterirdischen Bauteile geführt haben.
Eine Alternativenprüfung der Netzanbindung findet an dieser Stelle nicht statt. Im
Regionalplanänderungsverfahren werden lediglich die möglichen Varianten eines
machbaren Trassenkorridors aufgezeigt (Anlage B4, Netzanbindung). Die Bewertung
und Auswahl der Netzanbindungstrasse erfolgt im dafür vorgesehenen
Raumordnungsverfahren.
Ziel der Untersuchung ist es, eine möglichst verträgliche Umsetzung des Projektes am
Standort zu finden. Besonders hohe Ansprüche sind in diesem Zusammenhang an die
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Berücksichtigung der menschlichen Nutzungen in Form von Siedlungen und
Tourismus und an die Berücksichtigung von Natur und Landschaft in Form von
Schutzgebieten zu stellen. Dabei wird deutlich, dass der Bau eines Kraftwerks der
geplanten Größe ohne Auswirkungen auf die menschlichen Nutzungen und Natur und
Landschaft nicht umsetzbar ist. Grundsätzlich positiv ist deshalb zu sehen, dass nur ein
künstliches Wasserbecken errichtet werden muss, weil mit der Rurtalsperre ein
Unterbecken bereits vorhanden ist und so ein weiterer Umwelteingriff vermieden
werden kann.
Anlagenkapazität
Der Bedarf an Speicherkapazität wird entsprechend den Prognosen (Anlage A,
Energiewirtschaftliche Begründung) weit über dem Potenzial der verfügbaren
Standorte liegen. Aufgrund der Daten und Prognosen der energiewirtschaftlichen
Begründung und des Standortscreenings muss es das Ziel sein, an einem geeigneten
Standort das mögliche Potenzial an Speicherkapazität auszuschöpfen.
Um den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks möglichst flexibel gestalten zu können,
ist es daher sinnvoll, das Volumen des Oberbeckens so groß wie möglich zu wählen.
Dadurch entsteht die Möglichkeit je nach den Anforderungen des Strommarktes mit
einer großen Wassermenge über einen kurzen Zeitraum eine große Strommenge zu
erzeugen oder durch langsames Ablassen des Wassers über einen längeren Zeitraum
eine geringere Strommenge zu erzeugen.
Bestimmender Faktor für die Kraftwerkskapazität sind das Wasserspeichervolumen
und die Fallhöhe. Beides wird im Fall des Standortes Rurtalsperre maßgeblich über die
Lage des Oberbeckens bestimmt. Hier spielen Faktoren wie Topographie,
Flächennutzungen und Flächenverfügbarkeit eine Rolle, hinzu kommen begrenzende
Faktoren wie die Nutzungen und der Naturschutz an der Rurtalsperre.
Lage des Oberbeckens
Zur Bestimmung der Lage des Oberbeckens wurden folgende Auswahlkriterien
herangezogen:
- Vermeidung von Schutzgebieten
Gesucht werden Flächen, die außerhalb von Schutzgebieten, deren
Schwerpunkt auf dem Natur- und Artenschutz liegt, wie Naturschutzgebiete,
FFH-Gebiete und der Nationalpark. Zusätzlich soll ein ausreichender
Sicherheitsabstand eingehalten werden, der die Auswirkungen auf die
Schutzgebiete minimiert.
- Vermeidung von Ortschaften
Gesucht werden Flächen mit einem möglichst großen Abstand zu Ortschaften
- Vermeidung von touristisch bedeutsamen Flächen
Gesucht werden Flächen abseits der intensiven touristischen Nutzung.
- Höhenlage, Topographie
Gesucht werden Flächen, die mindestens 150 m über dem Niveau der
Rurtalsperre liegen (vgl. Standortscreening, Anlage B1).
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- Nähe zur Rurtalsperre
Gesucht werden Flächen, die je nach Höhendifferenz bis maximal 3 km von der
Rurtalsperre entfernt liegen (vgl. Standortscreening).
- Verfügbarkeit der Flächen
Gesucht werden Flächen, die möglichst wenig verschiedene Eigentümer haben
und für das Vorhaben erworben werden können.
Abb. 3: Suchraum Standort Oberbecken
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Legende: Rote Schrägschraffur = Schutzgebiete (Nationalpark, FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete)
Schwarze Waagerechtschraffur = Siedlungsbereiche mit Pufferzone
Strich-Punkt-Linie = 3 Kilometerradius um die Rurtalsperre
Aufgrund dieser Auswahlkriterien entfallen große Bereiche an der Rurtalsperre als
mögliche Standorte für das Oberbecken. Dazu gehört der gesamte südöstliche Bereich
wegen des Nationalparks Eifel. Auch der Bereich zwischen Heimbach und Schmidt
entfällt wegen des Nationalparks und der Siedlungsbereiche. Im Bereich südwestlich
der Rurtalsperre liegt eine Vielzahl kleiner Ortschaften dicht zusammen, so dass dieser
Bereich für ein Wasserspeicherkraftwerk nicht in Frage kommt. Als einziger Bereich
für einen Oberbeckenstandort verbleibt somit der nordwestlich der Rurtalsperre
gelegene Höhenzug „Der Buhlert“.
In dem Bereich befinden sich Täler, die als FFH-Gebiet sowie Naturschutzgebiete
ausgewiesen sind. Die Abstände betragen ca. 80 m zum Naturschutzgebiet „Klafter– 36 –
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und Fringsklafterbach“ und rd. 200 m zum FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“.
Weitere Schutzausweisungen in diesem Bereich sind Landschaftsschutzgebiete und der
Naturpark. Diese Schutzausweisungen haben ihren Schwerpunkt auf dem Schutz der
Landschaft für die Erholung und erstrecken sich nahezu über den gesamten Bereich
der Rurtalsperre. Sie sind damit als Auswahlkriterium ungeeignet, weil sie keine
Unterscheidung ermöglichen.
Die Höhenlage von ca. 520 mNN liegt ca. 250 m über dem Niveau der Rurtalsperre
und bietet damit gute Voraussetzungen für eine hohe Energiegewinnung.
Die Lage des Oberbeckens orientiert sich an der vorhandenen Topographie. Sie wurde
gewählt, um die Eingliederung des Beckens in die Landschaft zu optimieren. Der
angestrebte Massenausgleich und Errichtung von möglichst flachen Böschungen kann
so erreicht werden. Für den Bau des Oberbeckens ist dabei die Inanspruchnahme von
ca. 34 ha Wald unumgänglich.
Der Bereich liegt in einem Abstand von mindestens 500 m zur nächsten Ortschaft
Weidenbroich. Weitere Ortschaften sind Steckenborn, Strauch und Rollesbroich, die in
größerer Entfernung liegen. Der Michelshof, eine einzelne Bebauung außerhalb der
Ortschaften liegt mit einem Abstand von ca. 200 m am dichtesten an dem
Oberbeckenstandort.
Touristische Nutzungen sind auf dem Buhlert nur in Form von ausgewiesenen
Radwanderwegen vorhanden.
Die Entfernung zur Rurtalsperre beträgt ca. 3 km und liegt damit nah an der Grenze
des wirtschaftlich vertretbaren. Weitere unternehmerische Gründe, die für den Standort
auf dem Buhlert sprechen, sind die geschlossene Unterstützung der Gemeinde
Simmerath, die Größe der zusammenhängenden Flächen, die sich im Besitz der
Gemeinde befinden und die gute Straßenanbindung des Oberbeckens über die
Landesstraße L 246.
Unterbecken
Durch die Nutzung der Rurtalsperre als Unterbecken ist nur der Bau eines künstlichen
Wasserbeckens als Oberbecken erforderlich. Dies ist ein großer Vorteil des Standortes
in Bezug auf die Umweltauswirkungen.
Alternativ zur Nutzung der Rurtalsperre als Unterbecken wurde geprüft, ob ein Teil
des Hauptsees durch eine Staumauer abgetrennt werden kann. Dadurch könnten die
Auswirkungen des Pump- und Turbinierbetriebs auf einen kleineren Teil der Talsperre
beschränkt werden.
Zur Nutzung als separates Unterbecken kommen nur Bereiche der Rurtalsperre in
Frage, die möglichst nah am Oberbecken liegen, keine oder nur geringe touristische
Nutzungen besitzen und eine Buchtlage aufweisen, die eine Abtrennung ermöglicht.
Diese Kriterien werden nur durch die Schilsbachbucht und eine nördlich davon
gelegene Bucht erfüllt. Beide Buchten besitzen bei einer Abtrennung durch eine
Staumauer auf dem Höhenniveau der bestehenden Staumauern ein Speichervolumen
von je maximal ca. 1 Millionen m³. Damit sind beide Buchten für die Nutzung als
separates Unterbecken zu dem Oberbecken mit einem Speichervolumen von ca.
7,6 Millionen m³ nicht geeignet. Würde die Staumauer so hoch gezogen werden, dass
ein Einstau des kompletten Oberbeckenvolumens möglich wäre, würde der Einstau bis
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weit ins Schilsbachtal hineinreichen und die Staumauer müsste eine Höhe von ca. 80 m
haben. Die damit verbundenen Umweltauswirkungen werden als zu hoch bewertet. Die
Variante eines separaten Unterbeckens wird deshalb verworfen.
Lage des Ein- und Auslassbauwerks
Zur Entnahme und Einleitung von Wasser aus der Rurtalsperre wird ein Ein- und
Auslassbauwerk errichtet. Dieses Bauwerk muss innerhalb der Wasserfläche der
Rurtalsperre liegen. Für den Standort des Bauwerks wurden folgende Standortkriterien
angelegt:
- Vermeidung von touristisch bedeutsamen Flächen
Gesucht werden Flächen abseits der intensiven touristischen Nutzung.
- Vermeidung von Ortschaften
Gesucht werden Flächen, die nicht im Uferbereich der Rurtalsperre vor
Ortschaften
- Vermeidung von Schutzgebieten
Gesucht werden Flächen, von denen keine negativen Auswirkungen auf
Schutzgebieten ausgehen
- Lage im Gewässer
Gesucht werden Flächen, die eine ständige Überdeckung des Bauwerks mit
Wasser gewährleisten.
- Entfernung zum Oberbecken
Gesucht werden Flächen, die möglichst nah am Oberbecken liegen.
Flächen mit hoher touristischer Nutzung sind die großen Bootsanleger, Campingplätze,
Badestrände, Segelschulen etc., die direkt am Wasser liegen. Diese Flächen liegen im
Bereich der Ortschaften Rurberg, Woffelsbach und Heimbach. Diese Bereiche
entfallen somit als mögliche Standorte für das Ein- und Auslassbauwerk aus
touristischer Sicht und aufgrund der Ortsnähe.
Schutzgebiete in Form des Nationalparks Eifel und von Naturschutzgebieten befinden
sich am gesamten Talsperrenufer außerhalb der Ortschaften und der touristischen
Nutzungen. Dadurch schließen sich die Kriterien gegenseitig aus.
Für das Bauwerk wird eine zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes eine Form gewählt, die bei normalen Wasserständen in der
Rurtalsperre vollständig unter Wasser liegt. Dazu ist jedoch eine gewisse Wassertiefe
erforderlich. Somit entfallen flach abfallende Uferbereiche und flache Buchten. Dies
betrifft die Bereiche zwischen Rurberg und Woffelsbach sowie die Bucht nördlich der
Schilsbachbucht.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit soll eine Entfernung von 3 km zwischen
Oberbecken und Ein- und Auslaufbauwerk bei der geplanten Leistung nicht
unterschritten werden. Dies wird nur am westlichen Ufer der Rurtalsperre erreicht.
Die meisten der genannten Auswahlkriterien werden in der Mündung der
Schilsbachbucht erfüllt. Für den Standort spricht, dass die nächste Ortschaft
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Woffelsbach durch die Buchtlage vom Ein- und Auslassbauwerk getrennt ist. Für den
Standort spricht außerdem, dass touristische Nutzungen in der Bucht vergleichsweise
schwach ausgeprägt sind. Es handelt sich um einige wenige Stege und das
Jugendferienheim des Eifelvereins, dessen Nutzung an dieser Stelle jedoch nicht auf
das Wasser bezogen ist. Zuletzt spricht auch die Nähe zum Oberbecken für den
Standort.
Alternative Standorte am westlichen Ufer der Rurtalsperre scheiden aufgrund ihrer
Nähe zu Ortschaften und intensiver touristischer Nutzung sowie einer flachen
Uferausbildung aus. Die Bucht nördlich der Schilsbachbucht scheidet aufgrund einer
geringeren Wassertiefe und der größeren Entfernung zum Oberbecken aus. Die
Schutzgebietssituation ist hier zudem dieselbe wie in der Schilsbachbucht.
In der Summe der Auswahlkriterien stellt sich die Mündung der Schilsbachbucht als
der am besten geeignete Standort für das Ein- und Auslassbauwerk in der Rurtalsperre
dar.
Lage der unterirdischen Bauteile (Stollen, Leitungen, Kaverne)
Die Lage der unterirdischen Bauteile ergibt sich aus der Lage von Oberbecken und
Ein- und Auslassbauwerk. Es handelt sich um den Druckleitungsstollen zwischen dem
Oberbecken und der Maschinenkaverne, den Unterwasserstollen zwischen
Maschinenkaverne und Ein- und Auslassbauwerk, den Zufahrtsstollen zur
Maschinenkaverne, den Energieableitungsstollen zwischen Maschinenkaverne und der
oberirdischen Energieableitung sowie die Maschinenkaverne. Die Bauteile liegen
vollständig unter der Erdoberfläche bis auf die Einfahrtportale des Zufahrtstollens und
des Energieableitungsstollens. Die Auswahlkriterien für die Lage der Bauteile sind:
- Vermeidung von Siedlungsflächen
Gesucht werden Flächen, die nicht bebaut sind.
- Vermeidung von Schutzgebieten
Gesucht werden Flächen, die nicht an Schutzgebiete grenzen.
- Verkürzung der Bauzeit
Gesucht werden Stollen- und Kavernenlagen, die eine kurze Bauzeit
ermöglichen.
- Verkürzung oberirdischer Leitungsführungen
Gesucht werden kurze Wege der Energieableitung.
Durch die Lage von Oberbecken und Ein- und Auslassbauwerk ist es möglich die
Stollen so zu führen, dass sie nicht unter Siedlungsflächen verlaufen. Auch die
Maschinenkaverne liegt nicht unter einer Siedlungsfläche.
Eine Führung der Stollen unter dem Naturschutzgebiet Schilsbachtal ist nicht zu
vermeiden. Eine Alternative dazu besteht nicht. Durch die Tiefenlage von ca. 50 m
unter der Erdoberfläche sind Auswirkungen jedoch nicht zu erwarten.
Die Führung des Zufahrtstollens von der Schilsbachbucht aus erfolgt aus Gründen der
Bauzeitverkürzung. Durch einen kurzen Zufahrtsstollen kann schneller mit dem Bau
der Kaverne und des Energieableitungsstollens begonnen werden. Somit kann eine
Verkürzung der Bauzeit und eine geringere Belastung durch den Baustellenverkehr
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erreicht werden. Um einen möglichst kurzen Zufahrtstollen zu erhalten, ist jedoch ein
Tunnelportal im Naturschutzgebiet erforderlich.
Eine alternative Führung des Zufahrtstollens von einem Punkt außerhalb des
Naturschutzgebietes könnte nördlich von Woffelsbach liegen. Dies hätte jedoch eine
größere Nähe zur Ortschaft und eine Baustellenzufahrt oberhalb von Woffelsbach und
Steckenborn zur Folge (vgl. Kap. 3.2 dieser Unterlage).
Die Führung des Energieableitungsstollens erfolgt zu einem Punkt an der Oberfläche,
von dem aus eine möglichst kurze bzw. umweltschonende Anbindung an das
Stromnetz möglich ist. Da die Netzanbindungstrasse im Raumordnungsverfahren
festgelegt wird, ist die Führung des Energieableitungsstollens exemplarisch zu sehen.
Es wurde von einer Netzanbindung in nördlicher oder westlicher Richtung
ausgegangen. Alternativen zu dieser Führung des Energieableitungsstollens bestehen
insbesondere bei einer anderen Trasse zur Netzanbindung.
Fazit
Die einzelnen Bauteile des Wasserspeicherkraftwerks stehen in einem engen
funktionalen Zusammenhang. Die Wahl des Oberbeckenstandorts nordwestlich der
Rurtalsperre führt zum Bau des Ein- und Auslassbauwerks in der Schilsbachbucht und
zu der Lage der unterirdischen Stollen und der Kaverne zwischen den oberirdischen
Bauteilen. Die Anordnung der gesamten Anlage berücksichtigt in besonderem Maße
die Schutzgebiete und die Siedlungsflächen sowie den Tourismus im Raum. Mögliche
Alternativen für die Anordnung der Bauteile wurden untersucht. Aufgrund der hohen
Dichte an Schutzgebieten einerseits und touristischen Nutzungen und menschlichen
Siedlungen andererseits konnten keine anderen geeigneten Standorte für die
Gesamtheit der Anlage gefunden werden.
1.3
Ziele des Umweltschutzes (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 1b)
1.3.1
NATURA 2000 / Artenschutz
Im Umfeld des Vorhabensraums befinden sich zwei FFH-Gebiete und ein
Vogelschutzgebiet des kohärenten Europäischen ökologischen Netzes, Natura 2000“
(Abgrenzungen vgl. Übersichtslageplan TWR B_RP_1_010,). In Natura 2000Gebieten gilt grundsätzlich das Verschlechterungsverbot, d.h. der Zustand der
jeweiligen geschützten Lebensräume und Arten darf nicht verschlechtert werden. In
der Anlage B2 werden in einer FFH-Prognose die voraussichtlichen Auswirkungen auf
die Ziele der Natura 2000 Gebiete geprüft und bewertet.
Folgende Natura2000-Gebiete sind im Planungsraum vorhanden (Lage vgl.
Übersichtslageplan, Beschreibung der Ziele vgl. Kap 2.1.3 dieses Umweltberichts).
FFH-Gebiet DE-5404-301 „Kermeter“
Am Ostufer der Rurtalsperre erstreckt sich das ca. 3.590 ha große FFH-Gebiet
„Kermeter“. Der Kermeter ist ein großer zusammenhängender Waldkomplex auf
einem kerbtalgegliederten Bergrücken. Vorherrschend sind ältere naturnahe
Buchenwälder, Eichenmischwälder und zum Teil Fichten- und Schluchtwälder.
– 40 –
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November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Die Erhaltungsziele beziehen sich auf den Schutz des landesweit bedeutsamen,
großflächigen Waldkomplexes mit repräsentativen Hainsimsen- und WaldmeisterBuchenwäldern (LRT 9110), Schluchtwäldern (LRT 9180), Silikatschutthalden mit
Felsbildungen) (LRT 8150/8220/8230) und Heiden (LRT 4030) sowie einem der
wenigen Vorkommen von Labkraut-Eichen-Hainbuchenwäldern (LRT 9170) in NRW.
Der Kermeter hat außerdem hohe Bedeutung für Tag- und Nachtgreife sowie die
Wildkatze.
Das FFH-Gebiet grenzt unmittelbar an das östliche Ufer der Rurtalsperre. Die
Abgrenzung liegt an der höchsten Einstaulinie der Rurtalsperre. Diese wird durch den
Betrieb des Wasserspeicherkraftwerkes nicht überschritten.
FFH-Gebiet DE-5303-302 „Kall und Nebentäler“
Ca. 300-500 m nordwestlich des Oberbeckens befindet sich das ca. 620 ha große FFHGebiet „Kall und Nebentäler“, ein weitgehend naturnahes Bachsystem mit Nebentälern
und Hangbereichen. Dieses landesweit bedeutsame Fließgewässersystem wird als Teil
des Rurauen-Verbund-Korridors zwischen Eifel und Niederheinischem Tiefland mit
Lebensraumtypen wie Auenwälder (LRT 91E0, prioritärer Lebensraum) und
Glatthafer-Wiesenknopf-Silgenwiesen (LRT 6510) sowie aufgrund des Vorkommens
von Biber und Eisvogel als schutzwürdig eingestuft. Für die Meldung des Gebietes
sind außerdem Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260), noch
renaturierungsfähige, degenerierte Hochmoore (LRT 7120) und Übergangs- und
Schwingrasenmoore (LRT 7140) ausschlaggebend.
Das FFH-Gebiet besitzt einen Mindestabstand von weniger als 300 m vom geplanten
Standort des Oberbeckens. Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen des FFHGebietes sind baubedingt aber auch anlagen- und betriebsbedingt nicht auszuschließen.
Vogelschutzgebiet DE-5304-402 Kermeter-Hetzinger Wald
Das 4.771 ha große Vogelschutzgebiet (VSG) Kermeter-Hetzinger Wald umfasst zwei
hinsichtlich ihrer Naturausstattung ähnliche Teilräume: das FFH-Gebiet Kermeter und
den Hetzinger Wald. Die Flächen des VSG liegen in der Gebietskulisse des
Nationalparks Eifel. Das VSG beherbergt landesweit bedeutsame großflächige
Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder, Schluchtwälder und silikatische
Felsbereiche sowie eine der wenigen Vorkommen von Laubkraut-EichenHainbuchenwäldern in NRW. Die naturnahen Fließgewässer einschließlich der
bachbegleitenden Erlen- und Eschenwälder sind Bestandteil des weit verzeigten
Fließgewässersystems der Rur. Gleichfalls sind vor allem im Teilraum Kermeter
Nadelwaldbestände und im Hetzinger Wald kleinflächig Grünlandbereiche mit
Mähwiesen sowie die Urfttalsperre in das VSG einbezogen. Das Vogelschutzgebiet
grenzt unmittelbar an das östliche und an das nordöstliche Ufer der Rurtalsperre. Die
Abgrenzung liegt an der höchsten Einstaulinie der Rurtalsperre. Diese wird durch den
Betrieb des Wasserspeicherkraftwerkes nicht überschritten. Als Schutzziele werden
Maßnahmen für den Mittelspecht angegeben, der für die Meldung des VSG
ausschlaggebend ist.
– 41 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
FFH-Prognose
Um einzuschätzen zu können, ob das Projekt die Natura 2000-Gebiete erheblich
beeinträchtigen könnte, wurde als Anlage zur Umweltstudie eine FFH-Prognose für
beide FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet erstellt. Diese ist in Anlage B2
enthalten. Auf die Ergebnisse der FFH-Prognose wird im Kapitel 2.2.1.2 eingegangen.
Artenschutz
Zur Abschätzung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatschG wurde eine
Artenschutzprognose (Anlage B3) erstellt. Dazu wurde das im Eingriffsraum
planungsrelevante Artenspektrum ermittelt, d.h. die streng geschützten Tier- und
Pflanzenarten und die europäischen Vogelarten, die von dem Eingriff/Planung
betroffen werden könnten. Diese Einschätzung erfolgte auf der Grundlage des
vorhandenen Datenbestandes. Auf die Ergebnisse der Artenschutzprognose wird im
Kapitel 2.2.1.2 eingegangen.
1.3.2
Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Folgende durch Rechtsverordnung festgesetzte Schutzgebiete nach §§ 23 bis 30
BNatSchG befinden sich im oder angrenzend zum Vorhabensraum (Abgrenzungen
vgl. Anlage TWR_B_RP_1_010, Übersichtslageplan):
Naturschutzgebiet „Klafter und Fringsklafterbachtal“
Leitziele des NSG „Klafter und Fringsklafterbachtal“ sind die Erhaltung des
Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in NRW gefährdete Pflanzen- und
Tierarten, die Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in
NRW gefährdeten Biotoptypen wie Quellen, Nass- und Feuchtgrünland sowie
naturnahe unverbaute Bachabschnitte, und die Erhaltung und Optimierung eines in
teilen naturnahen Bachtales mit wertvollen Bachauenbereichen und Grünlandflächen
sowie der Biotopverbund zum Kall-Talsystem.
Leitziele:
-
Erhaltung des Lebensraumes für nach der Roten Liste in NRW gefährdete
Pflanzen- und Tierarten,
-
Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in NRW
gefährdeten Biotoptypen; gemäß Biotopkataster NRW kommen folgende nach
Paragraph 30 BNatSchG geschützte Biotoptypen im Gebiet vor:
-
Quellen,
-
Nass- und Feuchtgrünland,
-
naturnahe und unverbaute Bachabschnitte,
-
Erhaltung und Optimierung eines in Teilen naturnahen Bachtales mit
wertvollen Bachauenbereichen und Grünlandflächen,
-
Biotopverbund zum Kall-Talsystem.
– 42 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Naturschutzgebiet „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am
Rurstausee“
Die Bäche, die aus dem Waldgebiet des Buhlert zur Rurtalsperre fließen und
überwiegend zum Talsystem des Schilsbaches gehören, weisen in ihrem Einzugsgebiet
im Vergleich zu den Bächen, die auf der Simmerather Hochebene entspringen, wenig
Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzung auf. Außerdem stocken auf den
Talhängen und den einbezogenen Rurstauseehängen großflächige Laubholzwälder,
insbesondere mit aus Niederwald entstandenen Eichenbeständen. Der gut ausgebildete
und vielgestaltige Biotopkomplex weist eine hohe strukturelle Vielfalt und ein hohes
ökologisches Entwicklungspotential auf.
Leitziele:
-
Erhaltung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in NordrheinWestfalen gefährdete Pflanzen- und Tierarten,
-
Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in NordrheinWestfalen gefährdeten Biotoptypen; gemäß Biotopkataster NRW kommen
folgende nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG geschützte Biotoptypen im Gebiet
vor: Quellen, naturnahe und unverbaute Bachabschnitte, Nass- und
Feuchtgrünland, Auenwälder, natürliche Felsbildungen,
-
Erhaltung und Optimierung von in Teilen naturnahen Bachtälern mit wertvollen
Bachauenbereichen und Grünlandflächen,
-
Sicherung und Entwicklung des vorrangigen Ausbreitungsgebietes für Fischotter.
Naturschutzgebiet „Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen".
Leitziel des NSG „Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen" ist die Erhaltung
und Entwicklung der Populationen von Biber und Großem Mausohr, die Erhaltung
wild lebender Vogelarten wie dem Eisvogel und seines Lebensraumes, die Erhaltung
von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen des Braunkehlchens,
die Erhaltung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in NRW gefährdete
Pflanzen- und Tierarten, die Erhaltung und Optimierung eines in Teilen naturnahen
Bachtals mit wertvollen Bachauenbereichen und Grünlandflächen, der Biotopverbund
zum Kall-Talsystem sowie die Erhaltung und Optimierung des Gebietes als
Biotopkomplex mit in NRW gefährdeten Biotoptypen wie Quellen, Nass- und
Feuchtgrünland, naturnahen und unverbauten Bachabschnitten, natürlichen
Felsbildungen, Magerwiesen und -weiden und Auwälder. Weiterhin ist das Gebiet von
Bedeutung für Pflanzenarten wie den Beinbrech und für die Teichfledermaus.
Leitziele:
-
-
Erhaltung und Entwicklung der Populationen folgender wildlebender Tier- und
Pflanzenarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie und deren Lebensräumen:
-
Biber (Castor fiber),
-
Grosses Mausohr (Myotis myotis),
Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten
Vogelschutzrichtlinie und deren Lebensräumen:
-
Eisvogel (Alcedo atthis),
– 43 –
gemäß
Anhang
I
der
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
-
Erhaltung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen
folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie:
-
-
Braunkehlchen (Saxicola rubetra),
Weiterhin ist das Gebiet von Bedeutung für:
-
Beinbrech (Narthecium ossifragum),
-
Teichfledermaus (Myotis dasycneme),
-
Erhaltung des Lebensraumes für viele nach der Roten Liste in NRW gefährdete
Pflanzen- und Tierarten,
-
Erhaltung und Optimierung eines in Teilen naturnahen Bachtales mit wertvollen
Bachauenbereichen und Grünlandflächen,
-
Biotopverbund zum Kall-Talsystem,
-
Erhaltung und Optimierung des Gebietes als Biotopkomplex mit in NRW
gefährdeten Biotoptypen; folgende nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG geschützte
Biotoptypen kommen im Gebiet vor:
-
Quellen,
-
Nass- und Feuchtgrünland,
-
naturnahe und unverbaute Bachabschnitte,
-
natürliche Felsbildungen,
-
Magerwiesen und -weiden,
-
Auwälder.
Naturschutzgebiet „Südwestexponierte Wälder und Felsbereiche im Rurtal“
Das Naturschutzgebiet umfasst neun Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca.
56,8 ha. Die Teilflächen liegen im Bereich der Rurhänge und weisen zumeist eine
naturnahe Laubwaldbestockung auf. Die natürlichen Waldökosysteme des NSG
bestehen insbesondere aus Hainsimsen-Traubeneichenwäldern, Wäldern und
Gebüschen trockenwarmer Standorte, Block- und Hangschuttwäldern, WeißmoosKiefernwäldern und Schluchtwald-Fragmenten. Die Waldbereiche sind gekennzeichnet
durch zumeist extrem steile, stellenweise auch unbegehbare Hänge, die oft noch
deutliche Kennzeichen der Niederwaldwirtschaft aufweisen.
Schutzzweck ist:
-
die Erhaltung und Wiederherstellung des Buntsandstein- sowie Grauwacke/
Schieferfels-Ökosystems (§ 20a LG) mit in NRW geschützten Biotopen (§ 62
LG);
-
die Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher Waldökosysteme an den
Talhängen (§ 20a LG);
-
die Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit extremen Wasser- oder
Nährstoffangeboten mit besonderer Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Tierund Pflanzenarten (§ 20a LG);
-
die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der
– 44 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§ 20a LG)
-
die Erhaltung der geologisch und geomorphologisch bedeutsamen Buntsandstein-,
Grauwackeund
Schieferfelsen
sowie
der
archäologischen
und
kulturgeschichtlichen Zeugnisse aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,
landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG);
-
die Erhaltung der von steil aufragenden Buntsandstein-Felsformationen sowie der
von Grauwacke- und Schieferfelsen geprägten Talhänge des Rurtales wegen ihrer
Seltenheit, besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart (§ 20c LG);
-
die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung als Lebensstätte und
Lebensraum und zum Schutz der Vogelarten von europäischer Bedeutung gemäß
Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie – VS-RL) in Verbindung mit den
§§ 48a bis 48e LG NRW;
-
die Erhaltung und Wiederherstellung als Gebiet von gemeinschaftlicher
Bedeutung nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in Verbindung mit §§ 32
und 33 BNatSchG mit prioritären Lebensräumen von gemeinschaftlichem
Interesse (§ 48c LG)
Naturschutzgebiet „Quellgebiete des Lederbaches“
Das Naturschutzgebiet liegt über der geplanten Stollentrasse.
Nationalpark Eifel (§24 BNatSchG)
Der Nationalpark repräsentiert die für die nördliche Eifel typischen natürlichen und
naturnahen Lebensräume und Lebensgemeinschaften auf bodensauren Standorten von
der kollinen bis zur montanen Höhenstufe zwischen 200 m und 600 mNN. Dies sind
insbesondere
unterschiedliche
Laubwälder,
Quellgebiete,
Fließgewässer,
Offenlandbiotope und Felsbildungen.
Schutzzweck gemäß Nationalparkverordnung ist:
1.
Die natürlichen oder naturnahen Ökosysteme einschließlich der Böden und
Gesteine und der sich daraus ergebenden natürlichen Vielfalt an Lebensräumen,
Tieren und Pflanzen sowie geomorphologischen Erscheinungsformen zu erhalten
oder zu entwickeln und insbesondere einen vom menschlichen Eingreifen
weitgehend ungestörten Ablauf der natürlichen Entwicklung zu gewährleisten.
2.
Die Voraussetzungen für eine natürliche Wiederbesiedlung zwischenzeitlich aus
dem Gebiet ganz oder weitgehend verdrängter Pflanzen- und Tierarten zu
schaffen.
3.
Die besonders schutzwürdigen Offenlandbiotope gemäß Nationalparkkarte zu
erhalten und zu pflegen.
Der Nationalpark soll auch:
1.
die besondere Eigenart, landschaftliche Schönheit, Ruhe und Ungestörtheit des
Gebietes erhalten, entwickeln oder wiederherstellen,
2.
die Landschaft wegen ihrer besonderen Bedeutung für naturnahe Erholung und
– 45 –
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
das Naturerlebnis erhalten und entwickeln und dabei die Interessen des
Naturschutzes und des Tourismus zusammenführen,
3.
wildlebende Tierarten und wild
Nationalparkbesucher erlebbar machen,
wachsende
Pflanzenarten
für
die
4.
kulturhistorisch sowie zeitgeschichtlich wertvolle Flächen und Denkmäler erhalten
und erlebbar machen, soweit der Schutzzweck gemäß Absatz 2 nicht
entgegensteht.
Weiterer Schutzzweck ist auf der Grundlage von § 48c (1)Satz 1, Abs. 2, 3 LG die
Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes im Sinne der
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) der nachfolgend aufgeführten natürlichen
Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse in den in Anlage 3 (der Nationalparkverordnung) dargestellten Gebieten von
gemeinschaftlicher Bedeutung:
1. Prioritäre Lebensraumtypen:
Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0), Schlucht- und Hangmischwälder
(9180), Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230), Moorwälder (91D0).
2. Weitere Lebensraumtypen:
Hainsimsen-Buchenwald (9110), Waldmeister-Buchenwald (9130), Labkraut-EichenHainbuchenwald (9170), Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260), Feuchte
Hochstaudenfluren (6430), Glatthaferwiesen (6510), Berg-Mähwiesen (6520),
Pfeifengraswiesen (6410), Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen (8150),
Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (8230), Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
(8220), Trockene Heidegebiete (4030), Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150).
Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, wie insbesondere
Wildkatze, Biber, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Braunes Langohr, Mauereidechse, Schlingnatter, Prächtiger Dünnfarn, Groppe und
Bachneunauge.
Schutzzweck ist darüber hinaus auf der Grundlage von § 48c (1)Satz 2 i.V.m.
Abs. 3LG, für die unter die Richtlinie 79/409/EWG (EG-Vogelschutzrichtlinie)
fallenden Vogelarten die Lebensstätten und Lebensräume zu erhalten und
wiederherzustellen, insbesondere für:
Uhu, Wespenbussard, Schwarzmilan,
Mittelspecht, Neuntöter, Eisvogel.
Rotmilan,
Schwarzspecht,
Grauspecht,
Weiterer Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung der Gewässer inkl. ihrer Ufer
und hier insbesondere des Urftstausees als Brut-, Überwinterungs- und
Nahrungshabitat und als wichtiger Rastplatz für störungsempfindliche Wat- und
Wasservögel bei ihrem Zug über die Mittelgebirge sowie die Gewährleistung der
großräumigen Wanderbewegungen des Rotwildes.
– 46 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)
Ein Großteil der Freiflächen ist gem. Landschaftsplan Simmerath und Landschaftsplan
Heimbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. So befindet sich der Bereich des
Oberbeckens im LSG „Michelshof“. Die Rurtalsperre ist im Bereich der Gemeinde
Simmerath als LSG „Rur- und Obersee mit Ufer“ und im Bereich der Stadt Heimbach
als LSG „Rurtalsperre“ ausgewiesen.
Landschaftsschutzgebiet „Michelshof“
Die vom Vorhaben betroffenen Flächen im Bereich des Oberbeckens sind laut
Landschaftsplan der Gemeinde Simmerath als Landschaftsschutzgebiet 2.2-22 „LSG
Michelshof“ festgesetzt. Das Gebiet wird im Landschaftsplan folgendermaßen
beschrieben: „Die bis auf wenige Hecken hauptsächlich entlang von Wegen
weitgehend ausgeräumte Hochfläche ist durch intensive Grünlandnutzung geprägt.
Beeinträchtigungen ergeben sich durch diesen vergleichsweise geringen
Strukturreichtum.“
Zielsetzung ist laut Landschaftsplan die Erhaltung und Optimierung der
landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft, die Erhaltung des Dauergrünlandes, die
Erhöhung der Strukturvielfalt, die Heckenerhaltung und -pflanzung sowie die
naturverträgliche Teichwirtschaft.
Landschaftsschutzgebiet „Rur- und Obersee mit Ufer“
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst den westlichen Teil der Rurtalsperre im
Gemeindegebiet Simmerath. Somit liegt auch der Bereich des geplanten Ein- und
Auslassbauwerkes in diesem LSG.
Das LSG wird im Landschaftsplan der Gemeinde Simmerath folgendermaßen
beschrieben: „Rur- und Obersee haben zentrale Bedeutung für den Tourismus im
Deutsch- Belgischen Naturpark Hohes Venn-Eifel. Wesentlich ist dabei die
Zugänglichkeit der Ufer für die Allgemeinheit durch Uferwege. Zwischen Ufer und
Uferweg sollen störende Nutzungen vermieden und eine natürliche
Vegetationsentwicklung gefördert werden. In Bereichen, wo sich spektakuläre
Ausblicke auf die Wasserflächen öffnen, können aber Pflegemaßnahmen hinsichtlich
zu starker Gehölzentwicklung erforderlich sein. [...]“
Folgende Leitziele werden angegeben:
-
Erhaltung und Optimierung einer attraktiven Erholungslandschaft,
-
Erhaltung der Uferzonen in einem naturnahen Zustand,
-
Erhaltung von offenen Wiesenparzellen,
-
Erhaltung und Optimierung von in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotoptypen,
-
Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung.
Landschaftsschutzgebiet „Rurtalsperre“
Im östlichen Teil des Planungsraumes liegt das Landschaftsschutzgebiet
„Rurtalsperre“, das den östlichen Teil der Rurtalsperre umfasst. Das
Landschaftsschutzgebiet umfasst die im östlichen Plangebiet liegende Wasserfläche
– 47 –
Bezirksregierung Köln
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der Rurtalsperre. Im Osten liegt innerhalb des Schutzgebietes als technisches Bauwerk
die Talsperre Schwammenauel. Das Landschaftsschutzgebiet besteht im Wesentlichen
aus der Wasserfläche der Rurtalsperre. Nur in geringem Umfang umfasst das
Schutzgebiet auch Böschungsbereiche am Ufer, die zumeist waldgeprägt sind.
Schutzzweck ist:
-
die Erhaltung der Pufferfunktion für den Nationalpark Eifel und die z.T.
landesweit bedeutsamen Naturschutzgebiete (z.B. Rurtal) (§ 21a LG);
-
die Erhaltung der offenen Wasserfläche als ein Element des Biotopverbundes und
für den Arten- und Biotopschutz (§ 21a LG);
-
wegen der Schönheit und Eigenart der für die Rureifel typischen, künstlich
aufgestauten Wasserflächen mit den umgebenden waldreichen Hängen (§ 21b
LG);
-
wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung innerhalb des Naturparks
Nordeifel mit mehreren bedeutenden Naherholungsgebieten (z.B. Rurtalsperre) (§
21c LG).
Deutsch-belgischer Naturpark Hohes Venn - Eifel (§ 27 BNatSchG)
Das gesamte Vorhaben liegt im Naturpark „Hohes Venn-Eifel“.
Die Ziele des Naturparks wurden durch ein Verwaltungsabkommen zwischen den
Regierungen von Belgien und der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
vom Februar 1971 festgesetzt und beinhalten u.a. folgende Aussagen hinsichtlich der
Entwicklung der Landschaft:
-
Erhaltung der natürlichen Landschaft, ihrer Werte und Eigenarten, sowie die
Pflege und Gestaltung dieser Landschaft. Förderung der wirtschaftlichen,
kulturellen und sozialen Interessen, wobei jedoch die natürlichen Schönheiten der
Landschaft bewahrt werden. Aufgrund der genannten Ziele soll der der DeutschBelgische Naturpark wesentliche Beiträge leisten zu
-
Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft. Hier werden insbesondere
die Erhöhung der Biodiversität sowie die Förderung naturnaher Methoden in
der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft angestrebt.
-
Der Naturpark muss zu einer großräumigen Vorbildlandschaft entwickelt
werden und Wege zur nachhaltigen Entwicklung aufzeigen.
Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG)
Im Bereich des Oberbeckens liegen zwei geschützte Landschaftsbestandteile. Es
handelt sich um Hecken und Gehölzbestand im Landschaftsschutzgebiet in der Nähe
des Michelshofs und um Ginsterheiden nördlich Strauchs.
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)
Innerhalb der oben genannten Schutzgebiete liegen zahlreiche gesetzlich geschützten
Biotope. Die in der Umgebung des geplanten Oberbeckens bzw. im Bereich der
Stollentrasse und des Ein- und Auslassbauwerks liegenden geschützten Biotopflächen
sind in der nachfolgenden Abbildung 4 dargestellt und in der nachfolgenden Tabelle 1
beschrieben.
– 48 –
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Abb. 4: Gesetzlich geschützte Biotope im Vorhabensgebiet
GB-5304-623
GB-5304-610
GB-5304-302
GB-5304-306
GB-5303-049
GB-5304-310
GB-5304-304
GB-5304-308
GB-5303-050
GB-5304-305
GB-5304313
GB-5304-311
GB-5304-312
GB-5303-410
GB-5304-309
GB-5304319
GB-5304318
GB-5304-320
GB-5304316
GB-5304-321
GB-5304339
GB-5304-314
GB-5304-313
GB-5304-325
GB-5304-315
GB-5304-322
Quelle: Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Stand: März 2011
Tab. 1: Liste der gesetzlich geschützten Biotope im Vorhabengebiet
Gebietsnummer
Biotoptypen
GB-5303-049
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
Auwälder (yBE2), Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEC2
und yEE3), Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah,
unverbaut) (yFM2)
Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah, unverbaut)
(yFM1), Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEC0)
Bruch- und Sumpfwälder (yBB5), Seggen- und binsenreiche
Nasswiesen (yEE3), Quellbereiche (yFK2)
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEE3), Quellbereiche
(yFK2)
Seggenund
binsenreiche
Nasswiesen
(yEC2),
Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah, unverbaut) (yFM2)
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEE3)
Auwälder (yBE2), Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEE3),
Quellbereiche (yFK2), Fließgewässerbereiche (natürlich o.
naturnah, unverbaut) (yFM2)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
Auwälder (yBE2), Quellbereiche (yFK2), Fließgewässerbereiche
(natürlich o. naturnah, unverbaut) (yFM1 und yFM2)
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEE3), Quellbereiche
(yFK2)
GB-5303-050
GB-5303-410
GB-5304-302
GB-5304-304
GB-5304-305
GB-5304-306
GB-5304-308
GB-5304-309
GB-5304-310
GB-5304-311
Fläche
[ha]
– 49 –
Teilflächen
0,1199
3
1,6995
2
1,481
1
0,113
3
0,1025
2
0,592
1
0,1086
0,9381
1
2
0,067
1
0,0688
2
0,0314
1
Bezirksregierung Köln
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Gebietsnummer
Biotoptypen
GB-5304-312
Auwälder (yBE0), Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah,
unverbaut) (yFM2)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (yEC2)
artenreiche Magerwiesen und -weiden (yED2), Seggen- und
binsenreiche Nasswiesen (yEE3)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
Auwälder (yBE0), Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah,
unverbaut) (yFM2)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
Quellbereiche (yFK2)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
natürl. Felsen, offene natürl. Block-, Schutt-, Geröllhalden
(yGA0)
Bruch- und Sumpfwälder (yBB5), Quellbereiche (yFK0)
GB-5304-313
GB-5304-314
GB-5304-315
GB-5304-316
GB-5304-318
GB-5304-319
GB-5304-320
GB-5304-321
GB-5304-322
GB-5304-325
GB-5304-339
GB-5304-610
GB-5304-623
1.3.3
Fläche
[ha]
Teilflächen
0,4759
2
0,2029
4
0,1967
0,4047
1
1
0,0424
1
0,1761
1
0,3108
4
0,1576
4
0,2603
3
0,0187
1,1546
2
3
0,0405
1
4,605
3
0,0176
1
Sonstige Schutzobjekte
Alleenkataster
Das Alleenkataster ist eine zurzeit in Aufbau befindliche Datensammlung der
gesetzlich geschützten Alleen nach § 47a LG in Nordhrein-Westfalen. Gemäß dem
Kataster verläuft südlich des Vorhabensraumes, entlang der L 246 eine 855 m lange,
gesetzlich geschützte Allee (AL-AC-0056).
1.3.4
Landes- und Regionalplanung
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Der LEP NRW von 1995 gibt die Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung für
Nordrhein-Westfalen vor. Gemäß Kapitel D. II Energieversorgung haben alle
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen angesichts der engen wechselseitigen
Beziehungen zwischen Raumentwicklung einerseits und Energiestruktur andererseits
dem Erhalt einer umweltschonenden, landesweit gleichwertigen, qualitativ und
quantitativ bedarfsgerechten sowie wirtschaftlich vertretbaren Energieversorgung
– 50 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Rechnung zu tragen. Alle realistischen technischen und planerischen Möglichkeiten
der rationellen Energienutzung und des Einsatzes regenerativer Energiequellen müssen
ausgeschöpft werden. Die Ziele des LEP im Bereich der Energieversorgung geben u. a.
eine stärkere Nutzung von regenerativen Energieträgern sowie eine Erhöhung der
Energieproduktivität vor. Des Weiteren wird im Rahmen von Energiekonzepten die
Ermittlung von konkreten Einsparpotentialen und einer rationellen Energienutzung
angestrebt, dessen Ergebnisse die kommunale und regionale Entwicklungsplanung
berücksichtigen soll. Gemäß den Zielen des Kapitels D.II des LEP NRW ist „die
Standortplanung von Energieumwandlungsanlagen auf vorhandene und geplante
Energieversorgungsnetze so auszurichten, dass grundsätzlich wenig Flächen für neue
Leitungstrassen und bauliche Anlagen der Leitungsnetze in Anspruch genommen
werden. Die Nutzung vorhandener Trassen hat, soweit versorgungstechnisch
vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer Trassen.“
Der LEP weist im Projektbereich die Freiraumfunktionen Waldgebiete, Freiraum und
Gebiete für den Schutz der Natur aus. Entsprechend den Zielen 3.21 in Kapitel B.III.
darf Wald nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen
nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das
unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme von
Waldgebieten unabweisbar, so ist durch Planungen und Maßnahmen möglichst
gleichwertiger Ausgleich/Ersatz vorzusehen.
Gebiete für den Schutz der Natur dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn die
angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete
dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist
die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Gebieten
für den Schutz der Natur unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im
erforderlichen Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen.
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen von
2008 weist für den Projektbereich folgende Flächenfunktionen auf:
-
Waldbereiche (Bereich Oberbecken)
-
allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Bereich Oberbecken)
-
Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierenden Erholung (BSLE)
(Oberbecken und in der Nähe des Ein/Auslassbauwerkes)
-
Schutz der Natur (Bachtäler um Steckenborn und Woffelsbach)
-
Oberflächengewässer (Ein- und Auslassbauwerk)
-
allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzungen (südlich des Einund Auslassbauwerks
– 51 –
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Abb. 5: Ausschnitt aus dem bekannt gemachten Regionalplan Köln, Teilabschnitt
Region Aachen
Oberbecken
E/A Bauwerk
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Für die durch das Oberbecken betroffenen BSLE (Bereiche für den Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung) werden im Regionalplan folgende
Ziele formuliert:
Ziel 1: In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung (BSLE) sind die Bodennutzungen und ihre Verteilung auf eine nachhaltige
Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung auszurichten.
Im Einzelnen dienen die BSLE der Sicherung bzw. Wiederherstellung oder
Entwicklung
-
des wesentlichen Charakters der Landschaft, typischer Landschaftsstrukturen und
Landschaftsbestandteile einschließlich der Bodendenkmale, denkmalwerter
Gehöfte und Weiler sowie charakteristischer Nutzungsformen,
-
landschaftstypischer Lebensräume und Aufbau eines Biotopverbundsystems,
-
der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, des Erosions- und Deflationsschutzes sowie
der natürlichen Vielfalt an unterschiedlichen Böden als Standortvoraussetzungen
für Flora und Fauna und als Lebensgrundlage des Menschen,
-
des natürlichen Wasserdargebots, der Grundwasserneubildung und Reinhaltung
des Grundwassers,
-
naturnaher Gewässer und von Retentionsräumen,
– 52 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
-
des geländeklimatischen Ausgleichsvermögens,
-
der Immissionsschutzfunktion,
-
des Landschaftsbildes,
-
der landschaftsgebundenen Erholung, Sport- und Freizeitnutzung
Eingliederung der Siedlungen (Ortsrandgestaltung) in die freie Landschaft.
und
Ziel 2: Die BSLE haben auch der funktionalen Einbindung der Bereiche für den
Schutz der Natur zu dienen.
Ziel 3: In den BSLE ist im Rahmen der dargestellten Grundnutzung und der
Zielsetzungen für Sicherung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der
Landschaft die Zugänglichkeit der Landschaft für Erholungssuchende zu sichern.
Soweit im Einzelfall Nutzungsansprüche der Erholung mit den Belangen des Schutzes
der Landschaft konkurrieren, sind die letzteren entsprechend LEP-Ziel C.V.2.3
vorrangig.
Vermeidbare
Beeinträchtigungen
durch
Zerschneidung
zusammenhängender Erholungsräume sind auszuschließen.
Ziel 4: Wenn sich BSLE mit Zweckbindungen im Freiraum überlagern, gelten die
Ziele für BSLE nur insoweit, als dadurch die zweckgebundene Nutzung nicht
beeinträchtigt.
1.3.5
Bauleitplanung
Vorbereitende Bauleitplanung
Der zurzeit in der Neuaufstellung befindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde
Simmerath weist für den Bereich des geplanten Oberbeckens eine
Windkraftkonzentrationszone aus. Der Entwurf des Flächenutzungsplanes liegt der
Bezirksregierung Köln derzeit zur Genehmigung vor (Stand: Juli 2011). Im Anschluss
an die Änderung des Regionalplanes ist es daher erforderlich, dass auch der
Flächennutzungsplan entsprechend angepasst wird.
Des Weiteren befindet sich der Vorhabensraum gemäß FNP innerhalb eines
Landschaftsschutzgebietes. Im westlichen Bereich des Vorhabensraums weist der FNP
zwei geschützte Landschaftsbestandteile aus. Von Westen nach Osten verläuft eine
oberirdische
Hochspannungsleitung
durch
den
nördlichen
Rand
der
Windkraftkonzentrationsfläche.
– 53 –
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Abb. 6: Ausschnitt Flächennutzungsplan Simmerath
Oberbecken
E/A Bauwerk
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Verbindliche Bauleitplanung
Für den südlichen Bereich des Oberbeckens besteht der Bebauungsplan Nr. V2
„Windpark Strauch-Michelshof“ (2003). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
liegt im Landschaftsschutzgebiet. Im Bebauungsplan Nr. V2 ist der Vorhabensraum
größtenteils als Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Windpark/Flächen für
die Landwirtschaft“ festgesetzt. Darin sind sieben Standorte für Windenergieanlagen
ausgewiesen. Einzelne Bereiche sind als Verkehrsflächen mit besonderer
Zweckbestimmung sowie öffentliche und private Grünflächen festgesetzt.
– 54 –
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Abb. 7: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. V2 „Windpark Strauch-Michelshof“
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Für den Fall der Errichtung des Oberbeckens an dem geplanten Standort bedarf es der
Änderung des Bebauungsplanes.
Für die Gemeinde Woffelsbach liegt im nördlichen Bereich ein Bebauungsplan für die
Kläranlage vor. Dieser ist durch das Vorhaben nicht tangiert. Die außerhalb der
Bebauungspläne liegenden Flächen sind im Sinne des § 35 BauGB dem baulichen
Außenbereich zuzuordnen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben ist nicht erforderlich.
Landschaftsplanung
Landschaftsplan Simmerath
Gemäß Landschaftsplan V –Simmerath - liegt der Vorhabensraum des Oberbeckens im
Landschaftsschutzgebiet Michelshof. Leitziele des Landschaftsschutzgebietes sind die
Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft, die
Erhaltung des Dauergrünlandes, die Erhöhung der Strukturvielfalt, die
Heckenerhaltung und -pflanzung sowie eine naturverträgliche Teichwirtschaft. Im
Bereich des Oberbeckens liegen zwei nach § 23 LG festgesetzte geschützte
– 55 –
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Landschaftsbestandteile.
Des Weiteren sind auf den Vorhabensflächen im Landschaftsplan Maßnahmen zur
Anlage, Wiederherstellung oder Pflege von naturnahen Lebensräumen festgesetzt.
Hierzu zählen die Beseitigung oder naturnahe Umgestaltung einer Teichanlage und die
Beseitigung von übermäßig entwickelten Gehölzbeständen. Weitere Festsetzungen
beziehen sich auf Maßnahmen zur Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Flurgehölzen,
Hecken, Bienenweidegehölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und
Einzelbäumen. Im Vorhabensraum soll am Südrand des Waldgebietes „der Buhlert“
ein Waldmantel entwickelt werden und die Anpflanzung einer Rotbuchenhecke zur
Vervollständigung des Heckennetzes ist vorgesehen.
Landschaftsplan Heimbach
Die Stadt Heimbach grenzt östlich an die Rurtalsperre. Der Uferbereich liegt im
Landschaftsschutzgebiet. Als Zielsetzung ist die Erhaltung der Naturraumpotenziale
einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen naturnahen Landschaftselementen
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft angegeben.
1.3.6
Fachgesetzliche Regelungen und sonstige Umweltschutzziele
Für die Beurteilung der Umweltauswirkungen sind folgende Gesetze und Regeln in der
aktuell gültigen Fassung als relevant anzusehen:
Raumordnung und Landesplanung
-
Raumordnungsgesetz (ROG)
-
Landesplanungsgesetz (LPlG NRW)
-
Landesentwicklungsprogramm (LEPro NRW)
Umweltrecht
-
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
-
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV)
Umweltschutzgüter und Immissionsschutz
-
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL)
-
Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-RL)
-
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –
BNatSchG)
-
EU-Artenschutzverordnung (EU-ArtSchVo)
-
Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)
-
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum
– 56 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz NW)
-
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) 79/409/EWG (VogelschutzRL), (VV-FFH NW)
-
Gesetz zu Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von
Altlasten (BBodSchG)
-
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
-
Landesforstgesetz NRW
-
Gesetz
zum
Schutz
vor
schädlichen
Umweltwirkungen
durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz – BlmSchG)
-
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Näheres zu den genannten fachgesetzlichen Regelungen und deren Berücksichtigung
wird bei der in den folgenden Kapiteln enthaltenen Beschreibung des
Umweltzustandes und der Prognose der Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter
ausgeführt.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs.
1 ROG, Nr. 2)
2.1
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1
ROG, Nr. 2a)
2.1.1
Beschreibung des betroffenen Raumes
Der Vorhabensraum befindet sich innerhalb der Städteregion Aachen in der Gemeinde
Simmerath.
Mit
der
Baustellenzufahrt
an
der
L246
und
den
Baustelleineinrichtungsflächen werden auch die Städte Nideggen und Heimbach (Kreis
Düren) berührt.
Er liegt im Bereich der Rureifel, die zur Haupteinheit „Eifel“ und zur naturräumlichen
Großlandschaft der „Westlichen Mittelgebirge“ gehört. Die Eifel gehört zu den Teilen
des Rheinischen Schiefergebirges, deren wellige Hochfläche als sogenanntes
Rumpfhochland bezeichnet wird. Diese haben sich vor etwa 400 Mio. Jahren aus dem
durch Erosion abgetragenen Urgebirge der variszischen Gebirgsbildungsphase und
späterer erneuter Hebung entwickelt. Die Hochfläche wird im westlichen Teil durch
einzelne bis 700 m hohe Bergrücken wie Schneifel oder Hohes Venn durchzogen. Im
Ostteil bildeten sich in der Hohen Eifel und der Vulkaneifel aus tertiärem und
quartärem Vulkanismus einzelne Schlackenvulkane und Basaltkuppen wie die Hohe
Acht und der Ernstberg, welche die Hügellandschaft überragen. Das Grundgebirge
besteht überwiegend aus Schiefer, Kalkstein, Quarzit und Sandsteinen aus der Zeit des
Devon. Die Rureifel liegt in den Kreisen Düren und Euskirchen sowie der Städteregion
Aachen. Neben dem Nationalpark Eifel mit seinen Hainsimsen-Buchenwäldern, Seen,
Bächen, offenen Graslandschaften und einem der wenigen großen unzerschnittenen
Waldgebiete (Kermeter) sowie dem Naturpark Nordeifel ist eine weitere Besonderheit
– 57 –
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
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die Rurtalsperre Schwammenauel mit der Rurtalsperre. Die Talsperre ist die
zweitgrößte Talsperre Deutschlands und prägt sowohl Landschaft als auch
Siedlungsstruktur in der Region.
Im nördlichen Abschnitt des Projektgebietes beginnt „Der Buhlert“, ein bis auf 505
mNN aufsteigender bewaldeter Höhenzug. Nach Süden fällt der Buhlert zur
Rurtalsperre mit 285 mNN, nach Norden zum Kalltal nach Simonskall ab.
Die Rurtalsperre besitzt eine ca. 77 m hohe Staumauer. Die seit 1939 existierende
Talsperre staut die Rur zur 7,83 km² großen Rurtalsperre auf. Die Staumauer ist ein als
Erd- und Steinschüttdamm errichteter Staudamm mit innen liegender Dichtung. Die
Rurtalsperre ist voll aufgestaut ca. 10,6 km lang und mit ca. 203,2 Millionen m³ der
volumenmäßig zweitgrößte Stausee Deutschlands. Die Rurtalsperre dient in erster
Linie dem Ausgleich der Wasserführung in der Rur. Hochwässer werden durch die
Talsperre aufgefangen, zurückgehalten und in Trockenwetterzeiten gezielt an die Rur
abgegeben. Wassersport ist nur auf dem Hauptsee der Rurtalsperre erlaubt. Die
Rurtalsperre wird nicht zur Trinkwassernutzung genutzt.
2.1.2
Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Erholung
2.1.2.1 Nutzungen
Siedlungsstruktur
Die 1972 entstandene Gemeinde Simmerath erstreckt sich in einem Radius von ca.
10 km rund um den Kernort und setzt sich aus 18 Ortsteilen zusammen. In der
unmittelbaren Umgebung des Projektgebietes befinden sich die Ortsteile Strauch,
Steckenborn und Woffelsbach. Die Gemeinde zählte im Jahr 2009 etwa 15.500
Einwohner, die Bevölkerungsdichte liegt bei 140 Einwohner/km². Im Osten grenzt die
Stadt Nideggen an, im Westen liegt die belgische Grenze. Im Süden und Südwesten
schließt die Stadt Monschau, im Norden schließen die Gemeinden Rötgen, die Stadt
Stolberg und die Gemeinde Hürtgenwald an. Die Rurtalsperre begrenzt die Gemeinde
im Südosten. Auf der anderen Uferseite liegt die Stadt Heimbach.
Den überwiegenden Flächenanteil nehmen im Vorhabensraum land- und
forstwirtschaftliche Flächen ein. Die Lage der Siedlungs- und Verkehrsflächen lässt
sich durch die naturräumlichen Gegebenheiten begründen.
In der unmittelbaren Umgebung des Vorhabensgebietes befinden sich keine
überregional bedeutsamen Straßen und Schienenwege. Durch den Ort Simmerath, der
ca. 5 km südwestlich vom Vorhabensraum entfernt liegt, verläuft die Bundesstraße
B 266 und nordwestlich des Vorhabensraums die Bundesstraße B 399. Die nächsten
Autobahnanschlüsse bestehen in Aachen an die Autobahn A 4 sowie in Mechernich an
die Autobahn A 1.
Wohnen
Die am nächsten zum Vorhabensraum liegenden Wohnnutzungen befinden sich im
Bereich des Oberbeckens und in der Nähe des Ein- und Auslassbauwerks. Der
Michelshof, ein landwirtschaftliches Anwesen, befindet sich in ca. 200 m Entfernung
zum geplanten Oberbecken. Der Ortsrand von Weidenbroich befindet sich in ca. 500 m
Entfernung zum Oberbecken, dabei liegen einzelne, freistehende Gebäude noch näher.
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
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Der Ortsrand von Steckenborn ist ca. 750 m entfernt.
Der Bereich des geplanten Ein- und Auslassbauwerks in der Schilsbachbucht liegt in
ca. 200 m Entfernung zum Ortsrand von Woffelsbach. Unmittelbar in der
Schilsbachbucht liegt das Jugendferienheim des Eifelvereins, das vom Leiter der
Einrichtung bewohnt wird.
Der Abstand der geplanten Baustelleneinrichtungsflächen
Schwammenauel zur Ortschaft Hasenfeld beträgt rd. 500 m.
beim
Staudamm
Erholungsnutzung
Einen Schwerpunkt der Erholungsnutzung im Planungsraum bildet die Rurtalsperre.
Der Stausee stellt ein von Wassersportlern und Erholungssuchenden geschätztes
Naherholungsgebiet dar. Es gibt ein weit gefächertes Angebot an Wassersport und
Freizeitangeboten wie Segeln, Surfen, Angeln, Tauchen, Rudern, Schwimmen,
Ausflugsschifffahrt.
Entsprechende Infrastruktur hat sich am Ufer der Rurtalsperre mit Stegen, Slipanlagen,
Liegeplätzen, Werften, Campingplätzen und Gastronomie angesiedelt. Verschiedene
Vereine wie Segelclubs, Tauchclubs, Wassersportvereine, Sportfischereivereine nutzen
die Rurtalsperre zur Ausübung ihrer Aktivitäten. Zahlreiche Veranstaltungen, z.B.
Regatten finden regelmäßig auf der Rurtalsperre statt. Eine Fahrgastschifffahrt
verkehrt auf dem Haupt- und dem Obersee. Die Hauptanlegestelle der
Rurseeschifffahrt befindet sich im Bereich der Staumauer Schwammenauel.
Die Erholungssuchenden finden außerdem Rad- und Wanderwege entlang des Sees
und in der näheren Umgebung. Am See liegende Orte wie Woffelsbach und Rurberg
bieten Besuchern ein vielseitiges Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten und
Freizeitaktivitäten. Nördlich von Woffelsbach befindet sich in der Schilsbachbucht ein
Jugendferienheim des Eifelvereins.
Über das Nationalparktor am Eiserbachdamm in Rurberg gelangt man von Westen in
den Nationalpark Eifel. Der Nationalpark bietet neben zahlreichen Rad- und
Wanderwegen auch Schiffstouren, Reitwege und Loipen-Rundrouten. Eine Vielzahl an
verschiedenen Lebensräumen und Landschaften aus Wald, Wasser und Wildnis prägen
das Erscheinungsbild des Parks. Auch durch die Nähe des Nationalparks erreichen die
Anrainergemeinden Übernachtungszahlen von rund 650.000 Übernachtungen im Jahr,
das Nationalparktor in Rurberg ist mit ca. 69.000 Besuchern im Jahr das am besten
besuchte Nationalparktor, mit steigender Tendenz.
Badebetrieb
-
Es gibt einen Badestrand in Eschauel, der von der Stadt Nideggen betrieben wird.
-
Im Zusammenhang mit dem Ausbau eines Jugendzentrums in Woffelsbach ist ein
Badestrand und Badebetrieb in der Woffelsbacher Bucht geplant (Projekt Neue
Mitte Woffelsbach, BlueSpot – HotSpot).
Tauchbetrieb
Tauchbetrieb findet gegenwärtig in der am Stachelberg gelegenen Bucht nördlich der
Schilsbachbucht statt.
– 59 –
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Wanderwege im Planungsraum
Im Planungsraum sind verschiedene Wanderwege vorhanden:
-
Die Kall-Rur Panoramaroute (bezeichnet als Partnerweg der Hauptroute des
Eifelsteiges) verläuft im nördlichen Bereich des Oberbeckens von West nach Ost
und zweigt im nördlichen Bereich des geplanten Beckens nach Süden zur
Rurtalsperre ab. Außerdem verlaufen im Bereich des geplanten Oberbeckens
mehrere örtliche Wanderwege.
-
Nach Auskunft des Ordnungsamtes Simmerath ist vom Landschaftsverband
Rheinland vorgesehen, einen Rundwanderweg im Bereich des Oberbeckens
anzulegen. Dieser soll auch an den im Wald liegenden Westwallbunkern
vorbeiführen.
-
Am Ufer der Rurtalsperre verläuft ein Hauptwanderweg des Eifelvereins.
Das Vorhabensgebiet liegt innerhalb des Naturparks Hohes Venn-Eifel, mit dessen
Schaffung 1960 unter anderem die Erlebbarkeit von Natur und Landschaft gefördert
werden sollte. Ein Schwerpunkt ist dabei das Projekt „Natur für alle“, bei dem - teils in
Zusammenarbeit mit dem Nationalpark Eifel – ausgewählte Naturräume mit einem
barrierefreiem Wegenetz ausgestattet werden. Des Weiteren wird mit Projekten wie
den „Eifel-Blicken“ die Attraktivität der Landschaft hervorgehoben. Hier werden im
Internet verschiedene Aussichtspunkte der Eifel – z.B. in Simmerath – vorgestellt.
Durch Verweis auf Rad- und Wanderwege lädt der virtuelle Spaziergang dabei ein,
selbst in die Natur hinauszugehen.
Radwege im Planungsraum
Am Ufer der Rurtalsperre sind auf gleicher Strecke die Eifel-Höhen-Route und die
Rur-Ufer-Route ausgewiesen.
Auf Grund des hohen Wertes als Erholungsraum werden im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens die Fragestellungen zu den bauzeitlichen und
betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf die Erholungsnutzungen im
Bereich der Rurtalsperre vertieft behandelt.
Jagdnutzung
Die im Bereich des Oberbeckens liegenden Waldflächen werden zur Jagd genutzt.
Ausführungen zu möglicherweise betroffenen wirtschaftlichen Nutzungen wie
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fremdenverkehr erfolgen im Kapitel 2.1.8,
Schutzgut Kultur- und Sachgüter dieses Umweltberichts.
– 60 –
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Tab. 2: Zusammenfassende Bewertung der Funktionen des Schutzgutes Mensch
Schutzgut Mensch
Bereich Oberbecken
Funktion
- Wohnen (Michelshof und Splittersiedlungen Weidenbroich)
- Wohnen (Ortsrand Weidenbroich, Steckenborn)
- Erholung/Tourismus
Bereich Ein- und Auslassbauwerk Schilsbachbucht und
Schilsbachtal
Funktion
- Wohnen (Bewirtschafter Jugendferienheim Schilsbachtal,
Ortsrand Woffelsbach)
- Erholung/Tourismus
2.1.3
Bestandsbewertung/
Wert der Funktion
hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
Bereich Baustelleneinrichtung Schwammenauel
Funktion
- Wohnen (Ortsrand Hasenfeld)
- Erholung/Tourismus
hoch
hoch
Rurtalsperre insgesamt
Funktion
- Erholung/Tourismus
hoch
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Der naturschutzfachliche Wert des Projektgebietes wird durch die Vielzahl von
Schutzgebieten mit unterschiedlichen Schutzkategorien deutlich. Nördlich und östlich
der für das Oberbecken vorgesehenen Hochfläche befinden sich Quellgebiete mit
Quellbächen. Diese Quellbäche sind aufgrund ihrer Vernetzungsfunktion und ihrer
weitgehenden Naturnähe als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hohe Wertigkeiten
ergeben sich zudem durch die Rurtalsperre als Lebensraum für wassergebundene
Organismen und die im Osten an die Rurtalsperre angrenzenden zusammenhängenden
Waldflächen des Kermeter. Da es sich bei der Rurtalsperre um ein künstlich
angestautes Gewässer mit in weiten Teilen steilen Böschungen handelt, sind
Wasserwechselzonen, die für viele Organismen wertvolle Lebensräume darstellen,
kaum ausgeprägt.
In den Mündungsbereichen der Bäche verhält sich dies anders: Durch Sedimentation
haben sich hier flache Böschungen entwickelt, in denen sich flächige
Wasserwechselzonen entwickeln konnten. Diese stellen wertvolle Biotope für Arten
des Uferlebensraumes und der Übergangszonen dar.
2.1.3.1 Biotoptypen
Biotoptypen Standort Oberbecken
Im Bereich des Oberbeckens befinden sich im Wesentlichen intensiv genutzte
Biotoptypen wie Intensivgrünland, Ackerflächen und Nadelforst. Diese Flächen
– 61 –
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
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weisen eine stark eingeschränkte Eignung als Lebensraum für die standorttypische
Flora und Fauna auf.
Wenige gliedernde Elemente wie Hecken sind auf der weiträumigen Hochfläche
vorhanden. Lediglich die Ausgleichsflächen für die Windenergieanlagen, die aus
Extensivgrünland und Waldrand bestehen, stellen kleinflächig höherwertige
Lebensräume für Flora und Fauna dar.
Innerhalb der beschriebenen Naturschutzgebiete ist der Biotopkomplex „Kalltal mit
Nebentälern zwischen Talsperre und Mündung in die Rur" (BK-5303-052)
ausgewiesen: Im südlichen Änderungsbereich liegen die „als schutzwürdige Biotope
ausgewiesenen „Buchenhecken bei Strauch und Weidenbroich" (BK-5303-069), Reste
landschaftstypischer, überwiegend alter Buchen- Windschutzhecken am Rande von
Weidenbroich und Strauch. Die Hecken sind meist noch geschlossen.
Buchenüberständer mit Stammdurchmessern von 20 bis 60 cm sind prägender
Bestandteil. In der nördlichsten Teilfläche findet man ein brombeerreiches
Besenginster- und Salweidengebüsch, das sich nach Norden als Strauchhecke fortsetzt,
umgeben von Viehweiden. Schutzziel dieses schutzwürdigen Biotops ist der Erhalt
und die Pflege alter Buchen-Windschutzhecken.
Biotoptypen Standort Ein- und Auslassbauwerk Schilsbachbucht
Die Schilsbachbucht zieht sich auf rd. 500 m Länge von der Rurtalsperre nach
Nordwesten bis zur Mündung des Schilsbaches und schließt in einer flachen Bucht ab.
In der Übergangszone vom Wasser zum Land haben sich Feuchtwiesen entwickelt. Die
Talflanken der Bucht sind steil und oberhalb der Wasserlinie mit Laubwald bestanden.
2.1.3.2 Fauna
Anhand der im Raum vorhandenen Biotopstrukturen (Laubwald mittlerer Standorte,
Acker, Fettwiese und -weide, Magerwiese und -weide, Kleingehölze, Fließgewässer
und Stillgewässer) sowie anhand der Angaben aus Schutzgebietsausweisungen,
Katasterflächen und Daten des Fachinformationssystems des LANUV (2011) lassen
sich bereits gute Vorabschätzungen in Bezug auf ein potenzielles Vorkommen streng
und
besonders
geschützter
Tierund
Pflanzenarten
ableiten.
Das
Fachinformationssystem des LANUV weist für das im Vorhabensraum relevante
Messtischblatt 5304 Nideggen das Vorkommen von insgesamt 60 planungsrelevanten
Arten aus.
Dazu gehören
-
Säugetiere (17 Arten) wie z.B. Europäischer Biber, Wildkatze, Haselmaus und
verschiedene Fledermausarten
-
Vögel (38 Arten) darunter Greifvögel, Wasservögel, Spechte, Eulen, Singvögel
u.a.
-
Amphibien (2 Arten): Geburtshelferkröte, Kreuzkröte
-
Reptilien (2 Arten): Schlingnatter, Mauereidechse
-
Schmetterling (1 Art): Blauschillernder Feuerfalter
– 62 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Eine Liste der planungsrelevanten Arten ist der Artenschutzprognose, Anlage B3 zu
entnehmen. Unter Einbeziehung der durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen
sowie der artspezifischen Lebensraumansprüche ist eine Beeinträchtigung für einige
Arten auszuschließen. Dieses Ausschlussverfahren wird im Rahmen der
Artenschutzprognose durchgeführt.
Oberbecken
Die vorhandenen Windenergieanlagen stellen für die Lebensraumeignung des
Bereiches für Vögel und Fledermäuse eine Vorbelastung dar. Als Brut- und
Jagdhabitat ist der Raum für diese Artengruppen daher nur eingeschränkt nutzbar.
Schilsbachbucht /Rurtalsperre
Die Rurtalsperre ist ein bedeutendes Habitat für Fische. Nach einer
fischereibiologischen Untersuchung im Auftrag der Fischerei-Pächtergemeinschaft i
e.V. sind 21 Fischarten im See vertreten. Die dominierenden Fischarten sind Barsch
und Kaulbarsch.
Der obere Abschnitt der Schilsbachbucht dient Fischen und Wasservögeln als Laichund Bruthabitat. Der Eisvogel brütet in künstlichen Bruthöhlen in den steilen
Böschungen. In der feuchten Übergangszone zwischen Wasser und Land befinden sich
Amphibienlebensräume. Insgesamt ist die Schilsbachbucht aus faunistischer Sicht als
wertvoll einzustufen. Die Rurtalsperre besitzt als künstlich angelegter See in weiten
Teilen Steilufer, die intensive Freizeitnutzungen können in vielfältiger Weise zu
Störungen der Fauna führen. Es ergeben sich damit Vorbelastungen des Lebensraumes
Stillgewässer.
Tab. 3: Zusammenfassende Bewertung der Funktionen der Schutzgüter Tiere und
Pflanzen
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, und Biologische Vielfalt
Bestandsbewertung/
Wert der Funktionen
Bereich Oberbecken
Biotopfunktionen, z.B. :
- Bruthabitate
- Ruhestätten
- Nahrungshabitate
- Jagdhabitate
- Pflanzenstandort
Schutzgebiete
gering bis mittel
mittel
Bereich Ein- und Auslassbauwerk Schilsbachbucht und Schilsbachtal
Biotopfunktionen, z.B. :
- Brut-, Laichhabitate
- Ruhestätten
- Nahrungshabitate
- Jagdhabitate
- Pflanzenstandort
Schutzgebiete
hoch
hoch
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, und Biologische Vielfalt
Bestandsbewertung/
Wert der Funktionen
Bereich Rurtalsperre
Biotopfunktionen, z.B.
- Lebensraum für wassergebundene Organismen
2.1.4
mittel
Schutzgut Boden
Ausgangsgestein
Der Vorhabensraum liegt in der nördlichen bis nordwestlichen Eifel im
Verbreitungsgebiet der unterdevonischen Siegenschichten in Normalfazies. Der
Schiefergebirgs-Fels in Siegen-Fazies wird durch die Schichten der oberen und
mittleren Rurberg-Schichten charakterisiert. Es handelt sich um Tonschiefer,
Bänderschiefer und sandigen Tonschiefer mit untergeordneten Sandsteinlagen.
Abb. 8: Geologischer NW-SE-Schnitt
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
In den Hangbereichen der Täler westlich der Landesstraße L 246 stehen graue sandige
Schiefer mit wenigen Bänken von Grauwackesandstein an (Untere Abteilung der
Oberen Rurberger Schichten). Entsprechend in den Hangbereichen östlich der
Landesstraße finden sich graue dunkle, z. T. phyllitische Tonschiefer mit z. T.
grobkörnigen Grauwackebänken (Obere Abteilung der Oberen Rurberger Schichten).
Überlagert wird das Festgestein auf der Hochfläche von mit Schieferstücken
versetztem Verwitterungslehm.
Bodentypen
Die Bodenkarte 1:50.000 NRW weist für den Bereich des Oberbeckens größtenteils
typische Braunerde über Sandstein, Ton- und Schluffstein aus dem Unterdevon,
vereinzelt auch Kalksandstein sowie Kalkstein aus dem Unter- und Mitteldevon auf.
Der Boden wird als trockener, tonig-schluffiger und stellenweise grusiger Boden aus
schluffigem Lehm eingestuft.
Im südlichen Bereich des Vorhabensraumes an den steilen Hängen zur Rurtalsperre ist
die Braunerde erodiert und zum Teil podsolig. Vereinzelt findet sich hier auch
typischer Syrosem und Ranker. Der Boden ist hier meist stark steinig mit vereinzelt
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schwach sandigem Lehm.
Die Bachtälchen der Kerbtalbäche weisen am Talboden Gleyböden und an den
Talhängen tiefgründigere Braunerden aus Sand bzw. Löß auf. Diese Böden sind frisch
bis feucht. Der nördliche Vorhabensbereich (Oberbecken) liegt im Einflussbereich
mehrerer Quellbäche und Nebentäler der Kall mit entsprechenden Böden.
Abb. 9: Bodentypen im Bereich des geplanten Oberbeckens
Lage Oberbecken
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Legende:
Farbgebung hellbraun: Flachere (Para-) Braunerden aus (Sand-) Löß
Farbgebung dunkelbraun: Tiefere (Para-) Braunerden aus (Sand-) Löß
Farbgebung blau: Gleye
Die nutzbare Feldkapazität der Böden ist überwiegend gering. Lediglich die Standorte
der tiefgründigeren Braunerden weisen eine hohe nutzbare Feldkapazität auf. Die
Bodenwertzahlen liegen überwiegend im mittleren Bereich.
Schutzwürdigkeit der Böden
Schutzwürdige Böden werden in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen für die
Bodenfunktionen:
-
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
-
Lebensraumfunktion (Teilfunktion): hohes Biotopentwicklungspotential
-
Lebensraumfunktion (Teilfunktion): hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit /
Regelungs- und Pufferfunktion
Dabei werden hinsichtlich des Schutzwürdigkeitsgrads jeweils drei Stufen (1 –
schutzwürdig, 2 – sehr schutzwürdig, 3 – besonders schutzwürdig) unterschieden.
Die Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW weist für den
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Vorhabensraum schutzwürdige Böden aus. Der überwiegende Teil des vom Vorhaben
betroffenen Raums wird in die Schutzwürdigkeitsklasse 2 eingeordnet. Es handelt sich
um sehr schutzwürdige, flachgründige Felsböden geringer Feldkapazität, die als
Standorte mit Biotopentwicklungspotential nach Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) und Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) als sehr schutzwürdig
(Kategorie 2) eingestuft werden. Auf kleineren Teilflächen innerhalb des
Vorhabensraumes
befinden
sich
auch
Felsböden
der
höchsten
Schutzwürdigkeitsklasse 3. Sehr schutzwürdige und besonders schutzwürdige Böden
sind in der Abbildung gelb dargestellt. Die im nördlichen Bereich vorkommenden,
tiefgründigen Braunerdeböden aus schluffigem Lehm sind aufgrund ihrer hohen
Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe besonders fruchtbar. Als
Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit werden sie der Kategorie 1
"schutzwürdig" zugeordnet. Sie sind in der Karte braun schraffiert dargestellt.
Abb. 10: Schutzwürdigkeit der Böden im Vorhabensraum
Bereich des Oberbeckens
E/A- Bauwerk
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Legende:
Farbgebung gelb: besonders schutzwürdige und sehr schutzwürdige flachgründige Felsböden (Biotopentwicklungspotential)
Farbgebung braun: schutzwürdige fruchtbare Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Farbgebung blau: besonders schutzwürdige und schutzwürdige Grundwasserböden
Bestehende Bodennutzungen
Die Flächen im Bereich des geplanten Oberbeckens werden derzeit teils als
landwirtschaftliche Flächen (Maisanbau, Grünland) intensiv genutzt, zum Teil handelt
es sich um Nadelwald. Die Nutzungen nehmen folgende Flächenanteile ein:
Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen
(überwiegend Maisanbau, teils Grünland): ca. 44 ha
Fichtenwald:
ca. 33 ha
Sonst. Waldflächen
ca. 1 ha
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Versiegelte Flächen
ca. 2 ha
Die mit der ackerbaulichen Nutzung verbundene Bearbeitung der oberen
Bodenschicht, die Düngung und das Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln müssen
hinsichtlich der Bodenfunktion Biotopentwicklungspotential als Vorbelastung
angesehen werden, da dieses Potential durch die derzeitige Nutzung eingeschränkt
wird.
Ebenso wird die Bestockung mit Nadelwald als Vorbelastung des Bodens eingestuft.
Böden unter Laubwald weisen eine höhere biologische Aktivität auf als Böden unter
Nadelwald, die weniger Humus enthalten. Die Böden können leichter versauern und
ihre Regelungs- und Pufferfunktion ist eingeschränkt.
Die folgende Tabelle zeigt die Bewertung der Bodenfunktionen im Ausgangszustand
unter Berücksichtigung der derzeitigen Flächennutzungen.
Tab. 4: Zusammenfassende Bewertung der Funktionen des Schutzgutes Boden
2.1.5
Schutzgut Boden
Bestandsbewertung
Bereich Oberbecken (dauerhafte Inanspruchnahme des
Bodens)
Funktionen:
- Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
- Ausgleichskörper im Wasserhaushalt
- Natürliche Bodenfruchtbarkeit
- Filter und Puffer für Schadstoffe
- Biotopentwicklungspotential
gering
gering
mittel bis hoch
mittel
mittel bis hoch
Bereich Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten:
Schilsbachbucht, Schilsbachtal (bauzeitliche
Inanspruchnahme des Bodens)
Funktionen:
- Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
- Ausgleichskörper im Wasserhaushalt
- Natürliche Bodenfruchtbarkeit
- Filter und Puffer für Schadstoffe
- Biotopentwicklungspotential
Bewertung für alle Funktionen:
Bereich Baustelleneinrichtungsflächen
Staumauer Schwammenauel (bauzeitliche Inanspruchnahme
des Bodens)
Funktionen:
- Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
- Ausgleichskörper im Wasserhaushalt
- Natürliche Bodenfruchtbarkeit
- Filter und Puffer für Schadstoffe
- Biotopentwicklungspotential
Bewertung für alle Funktionen:
mittel bis hoch
gering
Schutzgut Wasser
Der
Vorhabensraum
liegt
Überschwemmungsgebieten.
außerhalb
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von
Wasserschutz-
oder
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2.1.5.1 Oberflächengewässer
Fließgewässer
Von der Hochfläche des geplanten Oberbeckens aus entwässern die Fließgewässer
nach Süden zur Rurtalsperre oder nach Norden zum Kalltal. Entsprechend der hohen
Reliefenergie haben sich Kerbtäler mit steilen Hängen ausgebildet. Diese Täler sind
aufgrund ihrer weitgehend naturnahen Ausstattung als Naturschutzgebiete
ausgewiesen. Der Schilsbach entwässert nördlich des geplanten Ein-/
Auslassbauwerkes in die Rurtalsperre.
Stillgewässer
Die Rurtalsperre ist voll aufgestaut 10,6 km lang und mit 203,2 Mio.m³ der
volumenmäßig zweitgrößte Stausee Deutschlands. Die Rurtalsperre dient in erster
Linie dem Ausgleich der Wasserführung in der Rur. Hochwässer werden durch die
Talsperre aufgefangen. Daneben dient die Talsperre der Energiegewinnung, und dem
Fremdenverkehr. Wassersport ist nur auf dem Hauptsee der Rurtalsperre erlaubt. Der
Obersee, der durch das Vorhaben nicht tangiert wird, dient zur Trinkwassergewinnung.
Neben den genannten Funktionen hat die Rurtalsperre eine wichtige Bedeutung als
Lebensraum für Fische und andere Gewässerorganismen sowie Wasservögel und
Säugetiere. Unter anderem kommen Fischotter und Biber vor. Auf die faunistische
Bedeutung wird im Kap. 2.1.3.2 eingegangen.
Die Rurtalsperre soll als Unterbecken des TWR dienen. Dazu wird Wasser zur
Befüllung des Oberbeckens aus der Rurtalsperre gefördert bzw. nach dem
Turbinenbetrieb dort wieder eingeleitet. Dies führt neben lokal ausgebildeten
Strömungsänderungen im Umfeld des Ein- und Auslassbauwerks auch zu einer
Veränderung der Wasserspiegellage in der Rurtalsperre. Im Falle der Entnahme sinkt
die Wasserspiegellage in der Rurtalsperre. Nach der Einleitung über den
Kraftwerkstollen steigt der Wasserspiegel wieder an. Das Maß der
Wasserspiegelbeeinflussung hängt vom Wasserstand und dem Umfang der Entnahme
ab.
– 68 –
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Tab. 5: Zusammenfassende Bewertung
Oberflächengewässer
Schutzgut Oberflächengewässer
Funktionen
des
Schutzgutes
Bestandsbewertung
Bereich Oberbecken
Funktion
- Lebensraum für Flora und Fauna
-
der
mittel (Quellen, Quellbäche außerhalb des geplanten
Oberbeckens
mittel (Quellen, Quellbäche außerhalb des geplanten
Oberbeckens)
Biotopvernetzung
Bereich Ein- und Auslassbauwerk
Schilsbachbucht
Funktion
- Talsperre, Wasserregulierung
- Lebensraum Fauna
- Erholungsnutzung (vgl. Schutzgut
Mensch)
hoch
hoch
hoch
2.1.5.2 Grundwasser
Gemäß der Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen (Geologische
Landesamt NRW 1980) gehört der Vorhabensraum in die Grundwasserlandschaft
„Bergisches Land, Sauerland, Siegerland und Eifel" mit überwiegend
grundwasserarmen Festgesteinen. Der beurteilungsrelevante geologische Untergrund
besteht aus einer Wechselschichtung von Tonschiefern und Schluffsteinen. Es wurde
in einzelnen Aufschlüssen eine stärkere und in mehreren Richtungen ausgeprägte
Klüftung, teils mit erkennbaren Eisen-/Manganbelägen festgestellt. Der
Vorhabensraum ist als Kluftgrundwasserleiter mit begrenzter Ergiebigkeit der
tektonischen Wegsamkeiten einzustufen.
Dieser Naturraum ist geprägt durch tief eingeschnittene Täler mit schmalen,
lockergesteinserfüllten Talauen, in denen geringe Grundwasserflurabstände (0-3 m)
vorherrschen. Aufgrund der überwiegend geringen Durchlässigkeit der anstehenden
Festgesteine erfolgt eine ausgeprägte oberirdische Entwässerung über ein
engmaschiges Talnetz, in dem oft Quellaustritte vorhanden sind.
Laut dem Fachbeitrag Hydrologie/Hydrogeologie (Anlage B5) bewegt sich das in den
Untergrund eindringende Niederschlagswasser zum einen im Oberboden oberhalb des
Verwitterungslehms, zum anderen durchsickert es die Verwitterungsschicht, sammelt
sich an der meist undurchlässigen Oberfläche (Zersatzhorizont) des devonischen
Festgesteins, um dieser Untergrundoberfläche folgend, in irgendeiner Richtung zum
Abfluss zu kommen. Dieses obere Grundwasser tritt letztlich dort in tiefer liegendem
Gelände (Talbereiche) an die Oberfläche aus, wo bspw. der Verwitterungslehm bzw.
der Zersatzhorizont ausstreicht und es kommt damit zur Bachbildung.
Durch die z.T. intensive Ackernutzung im Bereich des Oberbeckens ist eine
Beeinträchtigung der Grundwasserqualität im obersten Grundwasserstockwerk durch
Düngemittel und Pestizide nicht auszuschließen.
– 69 –
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Tab. 6: Zusammenfassende
Grundwasser
Bewertung
der
Schutzgut Grundwasser
Funktionen
des
Schutzgutes
Bestandsbewertung/Funktion
Bereich Oberbecken
Funktion
-
Grundwasserneubildung
Grundwasserqualität
gering
mittel
Bereich Stollen
Funktion
-
2.1.6
Grundwasserneubildung
Grundwasserqualität
gering
hoch
Schutzgut Luft / Klima
Der Planungsraum liegt im atlantisch geprägten Klimabereich. Die Winter sind
verhältnismäßig mild, die Sommer sind relativ kühl und niederschlagsreich.
Westwinde herrschen vor. Die Niederschlagsmengen variieren kleinräumig, da die von
Westen kommenden Wolkenfronten vor allem an den Westhängen und in den
Höhenlagen abregnen.
Die Höhe der Jahresniederschläge beträgt an der nächstgelegenen Messstation bei
Simmerath an der Kalltalsperre (410 mNN) 1.115 mm. Niederschlagsreichster Monat
ist der Dezember (111 mm), niederschlagsärmster Monat der September (70 mm). Die
Niederschlagssumme über das hydrologische Winterhalbjahr (November bis April) ist
nur gering höher als die Summe über das hydrologische Sommerhalbjahr (Mai bis
Oktober).
Die mittlere Jahrestemperatur beträgt an der Station Kall-Sistig des DWD (505 mNN)
rd. 7,3 Grad. Die höchste Temperatur wird im Juli mit 15,1 Grad erreicht, die
niedrigste Temperatur im Januar mit -0,1 Grad.
Im Bereich des Oberbeckens lassen sich entsprechend des Bewuchses folgende
Klimafunktionen ableiten:
-
Waldflächen: Flächen für Frischluftproduktion
-
Grünlandflächen: Flächen für Kaltluftproduktion
-
Acker: Flächen für Kaltluftproduktion (geringere Eignung)
Vom Oberbecken fließt die Kaltluft entsprechend der Hangneigung in die Täler und
zur Rurtalsperre ab.
Der Bereich der Rurtalsperres lässt auf Grund der Tallage auf häufige Nebelbildung
und die Bildung von Kaltluft schließen.
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Tab. 7: Zusammenfassende Bewertung der Funktionen des Schutzgutes Luft /
Klima
Schutzgut Luft/Klima
Bestandsbewertung
Bereich Oberbecken
Funktion:
-
Kaltluftproduktion
Frischluftproduktion
Kalt- und Frischluftabflussbahnen, Luftaustausch
mittel bis hoch
hoch (Wald)
hoch
Bereich Rurtalsperre
Funktion
-
2.1.7
Kaltluftproduktion
Frischluftproduktion
Kalt- und Frischluftabflussbahnen, Luftaustausch
gering (durch große Wasserfläche in
Tallage eingeschränkter
Luftaustausch)
Schutzgut Landschaft
Die Landschaft im Planungsgebiet ist geprägt von der großen Wasserfläche der
Rurtalsperres, den steil zum See abfallenden, bewaldeten Talhängen und den
zahlreichen, in den Stausee mündenden bewaldeten Bachtälern. Das Tal der im
Betrachtungsraum gestauten Rur hat sich tief in die die umgebenden Hochflächen
eingeschnitten. Ausgedehnte Waldflächen, wie der Kermeter prägen die Landschaft.
Festsetzungen bezüglich des Schutzgutes Landschaft:
Im Regionalplan ist die gesamte Vorhabensfläche mit der Zielsetzung „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ belegt.
Abb. 11: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen
Bereich des Oberbeckens
E/A- Bauwerk
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Der hohe Wert der noch weitgehend ungestörten und naturnahen Landschaft wird
durch den Inhalt der unterschiedlichen Schutzgebietsausweisungen unterstrichen. So
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dient sowohl die Ausweisung als Naturpark als auch die Ausweisung als
Landschaftsschutzgebiet dem Erhalt der natürlichen Landschaft und ihrer Eigenart.
Gemäß dem „Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in NRW“ ist die
Rurtalsperre einschließlich seiner Hänge und angrenzenden Ortschaften als
„Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich“ (Vorbehaltsgebiet) Nr. 28.03 eingestuft:
Abb. 12: Ausschnitt Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in
NRW
Bereich des Oberbeckens
E/A- Bauwerk
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Legende: gelb – bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (Vorbehaltsgebiet)
Die vom Vorhaben betroffenen Flächen im Bereich des Oberbeckens sind laut
Landschaftsplan der Gemeinde Simmerath als Landschaftsschutzgebiet 2.2-22 „LSG
Michelshof“ festgesetzt. Zielsetzung ist laut Landschaftsplan die Erhaltung und
Optimierung der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft, die Erhaltung des
Dauergrünlandes, die Erhöhung der Strukturvielfalt, die Heckenerhaltung und pflanzung sowie die naturverträgliche Teichwirtschaft.
Das Ein- und Auslassbauwerk ist in der Rurtalsperre in der Schilsbachbucht innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes „Rur- und Obersee mit Ufer“ geplant. Es handelt sich
um einen landschaftlich stark differenzierten Bereich ohne nennenswerte
Vorbelastungen. Der Wanderweg um die Rurtalsperre, eine Hauptroute des Eifelsteigs,
verläuft um die Bucht in der auch das Jugendferienheim des Eifelvereins liegt.
Bewertung der Landschaftseinheiten:
Trotz der allgemein schützenswerten landschaftlichen Umgebung bestehen im
Vorhabensraum Vorbelastungen der Landschaft. Die auf ca. 520 mNN liegende offene
Hochfläche des geplanten Oberbeckens wird durch sieben Windkraftanlagen mit
Nabenhöhen von 70 m dominiert. Diese sind weithin sichtbar und prägen das Bild der
Freiflächen (vgl. auch Abb. in Kap. 2.2.7 dieses Umweltberichts).
Die landschaftsbildprägende Flächennutzung aus Wald und Offenland mit Wiesen und
kleinteiligen Hecken ist auf Teilen der Hochfläche von intensivem Maisanbau abgelöst
worden, was sich ebenfalls negativ auf das Landschaftsbild auswirkt, jedoch als
reversible Beeinträchtigung angesehen werden kann. Der engere Standort des
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Oberbeckens ist damit als vorbelastet einzustufen.
Für die Bewertung der Auswirkungen der Planung sind außerdem alle
Landschaftsbereiche zu betrachten, von denen das Bauwerk wahrgenommen werden
kann, besonders Ortsränder, Wanderwege und Aussichtspunkte sowie andere freizeitund erholungsrelevante Infrastrukturen. Das Oberbecken wird von der L 246 sowie
von Teilen der Ortslagen Weidenbroich und Steckenborn sowie den auf der und um die
Hochfläche verlaufenden örtlichen Wanderwegen zu sehen sein. Diese Flächen sind
zum großen Teil ebenfalls als Landschaftsschutzgebiete geschützt.
Der Bereich der Schilsbachbucht, in dem das Ein- und Auslassbauwerk errichtet wird,
wird als unbelastet bewertet.
Tab. 8: Zusammenfassende
Landschaft
Bewertung
Schutzgut Landschaft
der
Funktionen
des
Schutzgutes
Bestandsbewertung
Bereich Oberbecken und Umgebung
Funktion:
-
Schönheit und Natürlichkeit der Landschaft
Erholungsfunktion
-
Kulturlandschaftt
mittel, aufgrund von Vorbelastungen, kein bedeutsamer
Kulturlandschaftsbereich
Bereich Ein- und Auslassbauwerk
Funktion:
2.1.8
- Schönheit und Natürlichkeit der Landschaft
- Erholungsfunktion
- Kulturlandschaft
Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten
Funktion:
hoch
-
hoch
Schönheit und Natürlichkeit der Landschaft
Erholungsfunktion
Kulturlandschaft
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Gemeindegebiet von Simmerath stehen insgesamt 208 bauliche Einzelanlagen
sowie ein Bodendenkmal unter Denkmalschutz, die, soweit es sich dabei um Gebäude,
wesentliche Gebäudeteile oder größere bauliche Anlagen handelt, im
Flächennutzungsplan mit einem Symbol dargestellt sind. In der Umgebung des
Untersuchungsgebietes befinden sich lediglich im Wald westlich des geplanten
Oberbeckens vier Westwallbunker, die unter Denkmalschutz stehen. Die Denkmäler
werden durch die Planungen nicht berührt.
Kulturgüter werden von dem Vorhaben nicht betroffen. Die weiteren Sachgüter
werden im Folgenden beschrieben:
Anlagen zur Energiegewinnung
Die Rurtalsperre wird u.a. zur Energiegewinnung genutzt. Der Hauptdamm, die
Vorsperren und alle weiteren, mit der Talsperrennutzung verbundenen Anlagen sind
als bedeutende Sachgüter anzusehen.
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
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Im Bereich des Oberbeckens befinden sich außerdem sieben Windenergieanlagen.
Eine 110 KV Hochspannungsleitung verläuft parallel zum Waldrand.
Anlagen des Fremdenverkehrs
Anlagen des Fremdenverkehrs befinden sich um die ganze Rurtalsperre. Es handelt
sich dabei um Beherbergungsbetriebe und Gastronomie, Campingplätze, Anlegestellen
der Rurseeschifffahrt und private Steganlagen sowie weitere Einrichtungen, die zur
Freizeit-Infrastruktur gerechnet werden können. Im Weiteren werden nur die Anlagen
näher betrachtet, die durch die Wasserspiegellagenveränderungen aufgrund des
Wasserspeicherbetriebs oder durch die Bautätigkeiten berührt werden.
Neben den Anlegestellen der Rurseeschifffahrt sind dies rund 200 private Steganlagen,
die derzeit nicht auf die kurzfristige Veränderung des Wasserspiegels ausgelegt sind
und daher umgerüstet werden müssen.
Bauzeitlich betroffen sind die Parkplätze im Bereich des Hauptdamms
Schwammenauel. In unmittelbarer Nähe der geplanten Baustelleneinrichtungsflächen
Schwammenauel befinden sich Einrichtungen des Fremdenverkehrs, wie
Gastronomiebetriebe und ein Feriendorf, das Jugendferienheim des Eifelvereins in der
Schilsbachbucht.
Landwirtschaftliche Nutzflächen
Die Freiflächen im Bereich des Oberbeckens werden als Grünland- und Ackerflächen
landwirtschaftlich genutzt. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme handelte es sich
dabei überwiegend um Maisanbau. Bei den Grünlandflächen handelt es sich um
Intensivgrünland. Aufgrund der Knappheit von Ackerland in der Gemeinde Simmerath
kommt den landwirtschaftlichen Nutzflächen eine hohe Bedeutung zu.
Forstwirtschaftliche Nutzflächen
Im Bereich des Oberbeckens schließt sich im Nordwesten an das Offenland Wald an.
Bei den durch das Oberbecken in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um
Nadelforst aus Fichten und Lärchen sowie Douglasienkulturen mit
Buchenbeimischung. Die Bestände weisen bis auf eine bereits abgeholzte Fläche ein
einheitliches Bild auf. Es handelt sich um Bestände, die ein Alter von 40 bis über 60
Jahren aufweisen, ausgenommen die Douglasienkulturen, die ca. 4 Jahre alt sind. Die
forstwirtschaftlichen Flächen liegen in einem sehr waldreichen Gebiet, die Bedeutung
der beanspruchten Flächen für die Forstwirtschaft ist daher als weniger hoch zu
bewerten.
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Tab. 9: Zusammenfassende Bewertung der Funktionen des Schutzgutes Kulturund Sachgüter
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
2.1.9
Bestandsbewertung/
der Funktion
Bereich Oberbecken
- Energieerzeugung/Energieableitung
(Windkraftanlagen,
Stromleitungstrasse)
- Landwirtschaftliche Nutzung
- Forstwirtschaftliche Nutzung
- Bodendenkmäler
Bereich Ein- und Auslassbauwerk Schilsbachbucht
- Anlagen des Fremdenverkehrs
hoch
Rurtalsperre
- Anlagen des Fremdenverkehrs
hoch
Wert
Hoch
hoch
mittel
mittel
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zwischen den unterschiedlichen Schutzgütern bestehen Wechselbeziehungen, z.B.
wirkt sich das Landschaftsbild positiv auf die Eignung der Bereiche für Tourismus und
Erholungsnutzungen aus. Weitere bedeutende Wechselwirkungen bestehen zwischen
dem Wasserhaushalt in der Rurtalsperre und der Gewässerfauna und -flora. Die
bestehenden Wechselwirkungen sind in weiten Teilen bereits in die
Bestandsbeschreibung eingeflossen.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Wechselwirkungen zwischen den
vom Vorhaben betroffenen Schutzgütern.
Tab. 10: Übersicht über die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Tiere/
Pflanzen
Boden
Mensch
Standort und
Stanortfakto
r für
Pflanzen,
Lebensraum
für Tiere
Tiere/
Pflanzen
Boden
Vegetation
wirkt als
Erosionsschutz
Wasser
Vegetation
wirkt als
Wasserspeicher
und -filter
Wasser
Klima/
Luft
Landschaft
Sachgüter
Talsperre:
Regulierungsfunktion,
Schutzfunktion,
Wirtschaftsgrundlage (Tourismus)
Rurtalsperre:
Erholungsnutzungen,
Luftqualität:
Gesundheit und ErholungsLebensqualität raum
des Menschen
Rurtalsperre
und Bäche:
Lebensraum
für Tiere,
Standort für
Pflanzen
Luftqualität ist
Einflussfaktor
des Lebensraums
Faktor der
Bodengenese
Luftschadstoffe
können sich im
Boden
anreichern
Bodenfruchtbarkeit als
Grundlage von
land- und
forstwirtschaftl.
Nutzungen
Grundwasserneubildung
durch Niederschläge
Rurtalsperre ist
Grundlage der
Fremdenverkehrswirtschaft
Boden ist
Grundwasserfilter,
Wasserspeicher
– 75 –
Grundlage für
Biotope und
Vernetzung
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Tiere/
Pflanzen
Klima/
Luft
Vegetation
hat Einfluss
auf Kaltund
Frischluftentstehung
Landschaft
Vegetation
ist
charakteristi
sches
Element der
Landschaft
Boden
Wasser
Klima/
Luft
Wasser (Rurtalsperre,
Bäche) ist
charakteristisches Landschaftselement
Landschaft
Sachgüter
Eigenart und
Schönheit der
Landschaft
bedingt
Fremdenverkehrswirtschaft
in der Region
Starke Wechselwirkungen ergeben sich u.a. zwischen den Schutzgütern Mensch
(Erholung) und den Schutzgütern Landschaft sowie Biotope und Arten. Die hohe
Eignung des Schutzgutes Landschaft, verbunden mit der hohen Luftqualität und dem
Oberflächengewässer Rurtalsperre bedingt die intensive Freizeitnutzung im Gebiet.
Gleichzeitig dient die Bewirtschaftung der Talsperre dem Schutz von Sachgütern
durch Hochwasserregulierung und stellt selbst ein wichtiges Sachgut
(Energieerzeugung) dar.
2.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei
Nicht-Durchführung der Planung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 2b)
Gemäß § 9 ROG werden bei der Durchführung der Umweltprüfung die
voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt. Nach dem
Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft hängt die
Erheblichkeit einer Beeinträchtigung primär vom Wert der beeinträchtigten
Funktionen und weniger von der Größe der beeinträchtigten Flächen ab. Eine
Beeinträchtigung ist immer dann als erheblich anzusehen, wenn es sich um eine
deutlich spürbare negative Veränderung einer Funktion handelt und folglich die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild
wesentlich gestört ist. Von einer erheblichen Beeinträchtigung ist auch auszugehen,
wenn Bereiche betroffen sind, die bisher kaum vorbelastet sind oder die aufgrund
hoher Vorbelastung kaum weitere Beeinträchtigungen verkraften können, ohne dass
mit irreversiblen Beeinträchtigungen zu rechnen wäre.
Die in den Kapiteln 2.2.2 und 2.28 dargestellte Auswirkungsprognose beschreibt
zunächst die Wirkungen der geplanten Maßnahme auf die Schutzgüter und nimmt dann
eine Bewertung in Bezug auf die Erheblichkeit der Auswirkungen vor. Hierbei wird
zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen unterschieden. Die
Bewertung der Erheblichkeit erfolgt verbal argumentativ unter Berücksichtigung der
oben genannten Faktoren.
Zur den bereits erkannten Auswirkungen, die möglicherweise zu erheblichen
Umweltwirkungen führen können, wurden folgende Fachbeiträge und Einschätzungen
erstellt, die die Auswirkungen gemäß dem derzeitigen Planungsstand prognostizieren.
-
Anlage B2: FFH-Prognose
-
Anlage B3: Vorabschätzung zum Artenschutz
-
Anlage B5: Fachbeitrag Hydrologie/Hydrogeologie
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2.2.1
Wirkfaktoren
Durch Bau und Betrieb entstehen verschiedene Auswirkungen auf die Schutzgüter. In
der Auswirkungsprognose werden die Wirkungen in baubedingte, anlagebedingte und
betriebsbedingte Auswirkungen eingeteilt.
In der folgenden Tabelle werden zunächst die Faktoren erfasst, die auf die Schutzgüter
einwirken können. Die Tabelle dient der Ermittlung von möglichen Auswirkungen und
der Zuordnung zu den jeweils betroffenen Schutzgütern. Die schutzgutbezogene
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen erfolgt anschließend in den Kapiteln
2.2.2 und 2.2.8.
Die möglichen Auswirkungen auf FFH-Gebiete werden in der FFH-Prognose vertieft
untersucht und bewertet. Die möglichen Auswirkungen auf die sogenannten
planungsrelevanten Arten werden in der Artenschutzprognose vertieft untersucht und
bewertet.
Mit dem Vorhaben verbundene Auswirkungen sind darüber hinaus in der
erforderlichen Leitungsanbindung des Wasserspeicherkraftwerks zu sehen. Diese sind
nicht Bestandteil der folgenden Auswirkungsprognose. Die Raumverträglichkeit der
Leitungsanbindung
wird
in
einem
gesonderten
Verfahren,
dem
Raumordnungsverfahren gemäß § 32 LPlG NRW vertieft untersucht werden. Im
vorgelegten „Korridorvergleich Netzanbindung“ werden die potenziellen
Möglichkeiten zur Netzanbindung im Hinblick auf ihren Raumwiderstand verglichen.
Die dort betrachteten sechs möglichen Korridore haben eine Länge zwischen 15 km
und 37 km. Sie verlaufen teilweise im Bereich bestehender Leitungstrassen. Durch die
Querung von Siedlungsbereichen sowie Freiraumbereichen mit besonderen
Schutzfunktionen ist bei der Leitungsanbindung mit erheblichen Umweltauswirkungen
und in Teilen nur schwer lösbaren Konflikten zu rechnen. Die Netzanbindung des
Wasserspeicherkraftwerks ist im Zuge der raumordnerischen Verfahren zu
konkretisieren und zu optimieren.
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2.2.2
Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Erholung
Mit dem Schutzgut Mensch werden die menschlichen Nutzungen wie
Erholungsnutzungen und Wohnen betrachtet. Dabei werden auch die Nutzungen an
und auf der Rurtalsperre (Segeln, Angeln, Baden etc.) als Faktor der menschlichen
Erholung und Lebensqualität betrachtet.
Die wirtschaftlich relevanten Nutzungen wie Energiegewinnung, Landwirtschaft,
Forstwirtschaft und Fremdenverkehr werden beim Schutzgut Sachgüter abgehandelt.
Die Wechselwirkungen zwischen der Erholungsnutzung und dem Wirtschaftsfaktor
Fremdenverkehr sind dabei naturgemäß groß.
Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die menschliche Gesundheit und
die Erholungsfunktionen ergeben sich während der Bauphase durch Lärm und
Schadstoffemissionen. Während der Betriebsphase stellt die schnellere Veränderung
des Wasserspiegels in der Rurtalsperre und die sicherheitsbedingte Sperrung der
Umgebung des Ein- und Auslassbauwerks die wesentliche Auswirkung dar. Die damit
verbundenen Auswirkungen auf Sachgüter und den Wirtschaftsfaktor Fremdenverkehr
werden beim Schutzgut Sachgüter, Kapitel 2.3.1.6 betrachtet.
Baubedingte Auswirkungen:
In der Bauphase werden sich Auswirkungen durch Lärm insbesondere im Bereich des
Oberbeckens während der Bauphasen 2 und 3 ergeben.
Die Auswirkungen werden sich insbesondere in der nächstgelegenen Bebauung wie
dem Michelshof (Entfernung ca. 190 m) bemerkbar machen. Die Ortslagen von
Steckenborn und Weidenbroich liegen in einer Entfernung von über 500 m zur
Baustelle. Zur Verringerung der Auswirkungen wird zu den nächstgelegenen
Siedlungsflächen hin als lärmmindernde Maßnahme der Damm aufgeschüttet.
Touristische Nutzungen sind im Bereich des Oberbeckens nur in Form weniger lokaler
Wanderwege und Radwanderrouten betroffen. Diese können so verlegt werden, dass
sie das Becken umgehen. Die Zufahrt zu den touristischen Zielen an der Rurtalsperre
wird durch die Baumaßnahme nicht unterbrochen.
Ein weiterer Beeinträchtigungsfaktor ist der Baustellenverkehr in allen Bauphasen.
Obwohl ein Massenausgleich durch die Verwendung des Ausbruchmaterials zur
Herstellung der Dämme erreicht werden kann, fallen aufgrund der Größe des
Vorhabens erhebliche baustelleninterne Materialtransporte am Oberbecken und
zwischen den einzelnen Anlageteilen und Baustelleneinrichtungsflächen an. Durch die
Wahl der Baustraße in der Schilsbachbucht können die Materialtransporte zwischen
Oberbecken und Kaverne auf einer kurzen und siedlungsfernen Route abgewickelt
werden.
Außerdem wird es aufgrund der erforderlichen Anlieferungen von Baumaterialien zu
Materialtransporten von und zur Baustelle kommen, für die das Straßennetz und
insbesondere die L 246 in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich z.B. um
die Lieferung von Material zur Dichtung des Beckens, zur Auskleidung der Stollen
und um Maschinenteile. Dadurch wird es zu einem deutlich erhöhten
Verkehrsaufkommen an LKW während der Bauzeit kommen.
Besonders betroffen können dadurch die Ortschaften Schmidt, Weidenbroich, Strauch,
Hasenfeld, Heimbach und je nach Route auch weiter entfernte Orte an den
Zufahrtswegen sein.
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Auswirkungen auf die Erholungsnutzungen und die Wohn- und Lebensqualität der
Menschen sind in allen Bauphasen durch den Baustellenverkehr sowie die Arbeiten am
Oberbecken im näheren Umkreis zu erwarten. Die Baustraße zwischen Oberbecken
und Zufahrtsstollen liegt abseits der Hauptattraktionen an der Rurtalsperre im
Schilsbachtal. Die Lärmausbreitung wird hier durch die Tallage vermindert.
Auswirkungen werden sich durch den allgemein gesteigerten LKW-Verkehr und die
damit verbundenen Lärm-, Feinstaub- und Schadstoffemissionen im Umfeld der
Baumaßnahme sowie durch die Auswirkungen an der Rurtalsperre ergeben. Hier wird
es zu einer Verminderung der nutzbaren Wasserfläche während der Trockenlegung der
Schilsbachbucht und zu Störungen auf den Haupt-Wanderwegen kommen.
Lärmauswirkungen können durch die Arbeiten am Ein- und Auslassbauwerk in der
Bucht entstehen und sich über die Wasserfläche ausbreiten.
Während der Wasserspiegelabsenkung der Rurtalsperre wird die Rurseeschifffahrt
eingestellt werden müssen. Ebenso werden die Möglichkeiten zur Wassersportnutzung,
insbesondere Segeln sehr stark eingeschränkt sein. Die Absenkungen sind zwischen
April bis Oktober vorgesehen. Die Einschränkungen werden daher eine Saison
andauern.
Die untertägigen Arbeiten an den Stollen und der Kaverne werden sich nach außen nur
im Bereich der Stolleneingänge auswirken. Hier wird es zu Lärm und weiteren
Emissionen durch Ausbruch, Baumaschinen und Materialtransporte kommen. Der
Ausgang des Energieableitungsstollens liegt in der Nähe der Ansiedlung Gerstenhof.
Folgende Maßnahmen werden zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen des
Baubetriebs ergriffen:
Den Lärmauswirkungen kann allgemein durch, den Einsatz von schallgedämmten
Maschinen und die Einhausung von Baustellenbereichen begegnet werden. Die
Dämme des Oberbeckens dienen während der Bauphase als Schallschutz. Alle
Baustraßen werden befestigt, um die Staubentwicklung zu minimieren. Alle
Baustellenfahrzeuge sind mit Partikelfiltern ausgestattet und die Emissionswerte
entsprechen dem neuesten Stand der Technik, um die Feinstaub- und
Schadstoffbelastung so gering wie möglich zu halten.
Ebenso wie Belastungen der Wohnbevölkerung sind Auswirkungen auf die
Fremdenverkehrswirtschaft nicht auszuschließen (vgl. Kap. 2.2.1.7).
Anlagebedingte Auswirkungen:
Im Bereich des Oberbeckens ist eine dauerhafte Verlegung von örtlichen
Wanderwegen erforderlich. Ggf. ist die Möglichkeit der Verlegung des Wanderweges
auf die Dammkrone möglich. Hierdurch wird das Erleben des Wasserspeichers
ermöglicht. Es werden daher keine negativen Auswirkungen auf die Naherholung
entstehen.
Außerdem entsteht durch das Oberbecken ein Flächenverlust bei einem bestehenden
Jagdrevier.
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Betriebsbedingte Auswirkungen:
Die Wasserstandsschwankungen durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks
können sich auf die Nutzung der Rurtalsperre für den Wassersport auswirken.
Gefährdungen für Schwimmer, Taucher und Bootsport können ausgeschlossen werden,
da das direkte Umfeld des Ein- und Auslassbauwerkes gesperrt wird. Die
Erholungsnutzungen an Land sind davon nicht betroffen. Aufgrund der umfangreichen
Ausweichmöglichkeiten an der Rurtalsperre werden diese Einschränkungen nicht als
gravierend betrachtet.
Da die Wasserstandsschwankungen kurzfristig auftreten, sind Anpassungen von
Steganlagen und Anlegestellen erforderlich. Dieser Aspekt wird beim Schutzgut
Sachgüter, Kapitel 2.3.1.6. betrachtet. Die genannten Auswirkungen werden in der
nachfolgenden Tabelle zusammengefasst und bewertet.
Tab. 12: Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
menschlichen Gesundheit und Erholung
Schutzgut Mensch
einschließlich
der
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen
Wohnen
Hohe Auswirkungen im Bereich Oberbecken (Michelshof) und in der
Schilsbachbucht durch Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen und
Erschütterungen
Mittlere Auswirkungen auf weiter entfernt liegende Ortschaften, die nicht
durch den internen Baustellenverkehr betroffen sind
Erholung
Hohe Auswirkungen im Schilsbachtal und in der Schilsbachbucht durch
Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen und Erschütterungen.
temporär (eine Saison) hohe Auswirkungen auf die Rurtalsperre durch
Wasserspiegelabsenkung und Flächeninanspruchnahme
Geringe Auswirkungen im Bereich Oberbecken durch Störung von
Erholungsnutzungen
Anlagebedingte Auswirkungen
Wohnen
Keine Auswirkungen
Erholung
Keine Auswirkungen durch erforderliche Wegeverlegungen und Verlust von
Teilen eines Jagdreviers
Betriebsbedingte Auswirkungen
Wohnen
Keine Auswirkungen
Erholung
Keine Auswirkungen durch Wasserspiegelschwankungen bei Umsetzung
von Vermeidungsmaßnahmen (Umbau der Steganlagen)
Prognose ohne Durchführung des Vorhabens
Ohne das Vorhaben werden die vorhandenen Erholungs- und Wohnnutzungen im
bisherigen Umfang weitergeführt. Aktuelle Planungen zum Ausbau von FreizeitInfrastrukturen im Bereich der Woffelsbacher Bucht und in anderen Bereichen der
Rurtalsperres lassen zwar erkennen, dass das Gebiet auch zukünftig ein Erholungsund Tourismusschwerpunkt bleiben wird. Eine Intensivierung der Freizeitnutzungen
ist in den vom Vorhaben betroffenen Bereichen derzeit aber nicht abzusehen.
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Von größeren Veränderungen der betroffenen Wohngebiete und Siedlungsflächen ist
nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls nicht auszugehen.
Fazit
Für das Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Erholung
sind erhebliche Auswirkungen während der Bauphase zu erwarten. Zum einen kann
die Nähe des Oberbeckenstandortes zur Wohnbebauung zu Beeinträchtigungen der
Wohnfunktion durch Lärm- und Staubemissionen führen. Schutzmaßnahmen zur
Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen sind erforderlich. Zum anderen
sind erhebliche Belastungen einiger an den Hauptrouten gelegenen Orte durch den
Baustellenverkehr zu erwarten.
Für die Erholungsnutzungen entstehen erhebliche Auswirkungen in der Bauphase
während der Nutzung der Schilsbachbucht als Baustelleneinrichtungsfläche und für die
Dauer einer Saison während der Absenkung des Rurseewasserspiegels.
Die Einschränkungen der Erholungsnutzungen durch die Wasserspiegelschwankungen
in der Betriebsphase werden dagegen als gering angesehen.
Den genannten erheblichen Auswirkungen kann durch Vermeidungs- und
Verringerungsmaßnahmen begegnet werden. Dazu gehört die Durchführung von
Lärmschutzmaßnahmen während der Bauphase, die Vermeidung unnötiger Transporte
durch weitestgehenden Massenausgleich und die Vermeidung von Staubentwicklung
durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen im Bereich der Baustellen.
2.2.3
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mit dem Schutzgut Tiere und Pflanzen werden die vom Vorhaben betroffenen Biotope
und dort lebenden Arten betrachtet. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den
Schutzgebieten zu. Dazu zählen neben den Naturschutzgebieten der Nationalpark und
die FFH-Gebiete. Letztere werden in einer gesonderten Untersuchung, der FFHPrognose (vgl. Anlage B2) betrachtet. Die FFH-Prognose untersucht auf Basis der
vorliegenden Daten die Auswirkungen auf die Natura2000-Gebiete „FFH-Gebiet
Kalltal und Nebentäler“, FFH-Gebiet „Kermeter“ und das Vogelschutzgebiet
„Kermeter-Hetzinger Wald“. Zur Berücksichtigung des Artenschutzes wurde eine
Artenschutzprognose erstellt, die Basis der vorliegenden Daten die Auswirkungen auf
die streng geschützten Arten ermittelt (vgl. Anlage B3). Aufgrund der herausragenden
Bedeutung des Nationalparks Eifel (Überlagerung von Naturschutz- und FFH-Gebiet
sowie Nationalpark) wird dieser ebenfalls in einer gesonderten Prognose betrachtet.
Baubedingte Auswirkungen
Soweit möglich werden für die Baustelleneinrichtung Flächen mit geringer
naturschutzfachlicher Wertigkeit herangezogen. Die Flächen werden nach Beendigung
der Baumaßnahme so weit wie möglich wiederhergestellt.
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Folgende Flächen für die Baustelleneinrichtung werden in Anspruch genommen (vgl.
Lageplan TWR-RP-1-010), Größenordnung der Baustelleineinrichtungsflächen ca. 1015 ha:
-
Oberbecken: Landwirtschaftliche Flächen nordöstlich des Oberbeckens,
-
Portal Energieableitungsstollen: Landwirtschaftliche Flächen an der L 246,
-
Schilsbachbucht: Flächen im oberen Abschnitt der Bucht, es handelt sich um
Wiesenflächen des Jugendferienheims,
-
Schilsbachbucht: Flächen im mittleren Abschnitt der Bucht für die Dauer von rd. 1
Jahr, es handelt sich um Uferbereiche,
-
Schwammenauel: Freiflächen außerhalb der Schutzgebiete im Bereich des
Hauptdamms,
Durch die Baustelleneinrichtungsflächen können Lebensräume beseitigt werden. Als
empfindlich wird in erster Linie die Baustelleneinrichtung in der Schilsbachbucht
eingestuft, da sie in unmittelbar an die hier flach ausgeprägte Uferzone der
Rurtalsperre anschließt.
Die Baustellenzufahrt von der L 246 zur Baustelleneinrichtungsfläche in der
Schilsbachbucht führt durch das Naturschutzgebiet „Schilsbachtal“. Für die Zufahrt
werden vorhandene Forstwege genutzt, die ausgebaut werden. Die Länge der
Zufahrtsstraße beträgt rd. 1.900 m. Belastungen für das Naturschutzgebiet entstehen
durch die Lärmentwicklung des Fahrzeugverkehrs sowie durch Staub-, Licht- und
Schadstoffemissionen.
Während der Bauphase ergeben sich Auswirkungen auf die Fauna aufgrund von
Lärmentwicklung durch Baumaschinen und Sprengungen. Störungen und Vergrämung
der Fauna sind die Folge. Als empfindliche Bereiche sind in erster Linie die
Schutzgebiete zu nennen. Im Bereich des Oberbeckens liegt das FFH-Gebiet „Kalltal“
in ca. 200 m Entfernung zum Standort. Im Bereich der Schilsbachbucht werden
Feuchtflächen und Wasserwechselzonen durch die Baustelleneinrichtungsfläche
beseitigt. Durch den Bau des Zugangsstollens entstehen dort Lärm und
Erschütterungen. Es sind Auswirkungen auf die Fauna zu erwarten. Das Portal des
Zugangsstollens liegt innerhalb des Naturschutzgebietes „Schilsbachtal“. Zudem
können sich Lärmemissionen über die Rurtalsperre auf das gegenüberliegende FFHGebiet „Kermeter“ (zugleich Nationalpark) ausbreiten. Die Entfernung beträgt ca.
900 m.
Die Schilsbachbucht soll während der Bauzeit des Ein- und Auslassbauwerkes durch
einen Damm von der Rurtalsperre abgetrennt und trocken gelegt werden. Die
Trockenlegung soll innerhalb eines Jahres in der Zeit von April bis Oktober erfolgen.
Hierfür ist eine Absenkung des Rurseewasserspiegels erforderlich. Nach dem Bau des
Ein- und Auslassbauwerkes findet eine erneute Flutung der Bucht statt.
Die Trockenlegung führt zum Verlust von Laich- und Nahrungshabitaten für Fische,
Wasservögel und Amphibien. Die Vernetzung des Schilsbaches, der in die Bucht
mündet, mit der Rurtalsperre wird unterbrochen, ebenso wird der Aufstieg von Fischen
aus der Rurtalsperre in den Schilsbach unterbrochen.
Die bauzeitliche Trockenlegung der Schilsbachbucht und die Lärmemissionen stellen
für diesen ökologisch wertvollen Bereich eine erhebliche Auswirkung dar. Es ist davon
auszugehen, dass die Regenerierung der Flächen nach Beendigung der Baumaßnahme
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und Rückbau der Baustelleneinrichtung in einigen Jahren erfolgt. Daher sind die
Auswirkungen als temporär zu bezeichnen. Ebenso stellt die bauzeitliche
Wasserspiegelabsenkung einen Verlust von Lebensräumen von wassergebundenen
Organismen dar. Auf Grund der zeitlich begrenzten Wirkzeit von ca. 6 Monaten
werden die Auswirkungen ebenfalls als temporär und damit nicht erheblich eingestuft.
Die Wasserspiegelabsenkung in der gesamten Rurtalsperre führt für die Dauer von ca.
6 Monaten zu weiteren Verlusten von Lebensräumen der Wasserwechselzone. Als
wertvolle Lebensräume werden die flachen Buchten gewertet, in denen Gewässer in
die Rurtalsperre münden. Die Übergangsbereiche zwischen Land- und Wasser stellen
in diesen Bereichen wertvolle Lebensräume für wassergebundenen Organismen wie
Amphibien, Wasservögel und Fische dar. Es ist nicht auszuschließen, dass zeitweise
die Vernetzung zwischen der Rurtalsperre und ihren Zuflüssen unterbrochen wird. Ein
Auf- bzw. Abstieg von Fischen aus den Nebengewässern in die Rurtalsperre kann
zeitweise unterbrochen sein.
Die Absenkung wird für die Uferbereiche der Steilhänge, die flächenmäßig
überwiegen, als weniger problematisch eingeschätzt, da hier keine wertvollen
Lebensräume vorhanden sind.
Anlagebedingte Auswirkungen
Folgende Biotoptypen werden für die Anlage des Oberbeckens in Anspruch
genommen:
Tab. 13: Flächeninanspruchnahme für das Oberbecken
Biotoptyp
Acker
Intensivgrünland
Fichtenwald
Waldrand, Feldgehölz (Ausgleichsmaßnahme Windenergieanlagen)
Artenreiche Mähwiese (Ausgleichsfläche Windenergieanlagen)
versiegelte Fläche
Fläche gesamt
Flächengröße (ha)
ca. 20
ca. 20
ca. 33
ca. 1
ca. 4
ca. 2
ca. 80
Erhebliche Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet „Kalltal“ infolge eines veränderten
Wasserhaushaltes
können
nach
den
Ergebnissen
des
Fachbeitrages
„Hydrologie/Hydrogeologie“ (vgl. Anlage B5) weitgehend ausgeschlossen werden.
Bei den in Anspruch genommenen Biotoptypen handelt es sich im Wesentlichen nicht
um naturschutzfachlich hochwertige Biotope. Die Ausgleichsflächen für die
Windenergieanlagen (Waldränder, Feldgehölze, artenreiche Mähwiesen) sind als
potenziell wertvoll einzustufen.
Insgesamt werden die anlagebedingten Auswirkungen daher als mittel eingestuft.
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Betriebsbedingte Auswirkungen
Oberbecken
Durch die Wasserfläche im Oberbecken können in bestimmten Situationen Zugvögel
angelockt werden und auf dort landen. Eine Gefährdung durch die
Wasserspiegelschwankung ist nicht zu erwarten, da sich Wasservögel bei Störungen
durch Weiterflug einer Gefahr entziehen können. Ob es zu einer zusätzlichen
Gefährdung von Vögeln durch benachbarte Windenergieanlagen kommen kann, ist im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch entsprechende Untersuchungen zu
prüfen. Gegebenenfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Gefährdung
von Kleintieren durch Ertrinken wird durch die Anlage eines Schutzzaunes
entgegengewirkt.
Rurtalsperre
Durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks ergeben sich kurzfristige
Schwankungen des Wasserspiegels. Grundsätzlich können dadurch Laichhabitate von
Fischen in den Uferbereichen beeinträchtigt werden. Diese Problematik besteht bereits
derzeit, Ausgleichsmaßnahmen wie die Anlage von Laichinseln sind daher geplant und
können im Rahmen des Projektes umgesetzt werden. Beeinträchtigungen werden dabei
in erster Linie in Flachwasserbereichen gesehen, die als Laichhabitate genutzt werden
können. Diese sind auf Grund der künstlichen Anlage der Rurtalsperre selten. Die
meisten Böschungen sind steil ausgeprägt und besitzen auch derzeit keine gute
Eignung als Laichhabitate. Ob die Wasserstandschwankungen zu erheblichen
Beeinträchtigungen für die Fischfauna führen können wird im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens eingehend untersucht. Gegebenenfalls können geeignete
Schutzmaßnahmen (z.B. eine Laichinsel) ergriffen werden.
Die Gefährdung von schwimmenden Landtieren, die möglicherweise durch die
Änderungen der Wasserspiegellage keine geeigneten Übergangsstellen auf den
Landlebensraum
finden,
wird
als
gering
eingeschätzt,
da
die
Wasserspiegelschwankungen moderat erfolgen.
Durch die Entnahme und das Einleiten von Wasser können Veränderungen der
Strömungs- und Temperaturverhältnisse sowie der Wasserqualität in der Rurtalsperre
zumindest lokal nicht ausgeschlossen werden. Damit können auch indirekte
Auswirkungen auf Flora und Fauna nicht ausgeschlossen werden (vgl. hierzu auch
Kap. 2.2.1.4). Im Rahmen der Erstellung der Unterlagen für das
Planfeststellungsverfahren werden daher die Fragestellungen zur Limnologie
eingehend geprüft. Zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen können ggf. auch
Betriebseinschränkungen erforderlich werden, damit die ökologischen Funktionen der
Rurtalsperre ohne erhebliche Beeinträchtigungen gesichert werden können.
Ergebnisse FFH-Prognose, Vorabschätzung Artenschutz
Die FFH-Prognose kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht zu erheblichen
Auswirkungen auf FFH-Gebiet Kermeter und VSG Kermeter-Hetzinger Wald kommt.
Die Artenschutzprognose kommt zu dem Ergebnis, dass für die meisten
planungsrelevanten Arten nach dem derzeitigen Planungsstand die Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG ausschlossen werden können.
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Bei der Geburtshelferkröte, der Kreuzkröte und dem Blauschillernden Feuerfalter ist
mit derzeitigem Kenntnisstand eine Beurteilung der Betroffenheit nicht abschließend
möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass in der Schilsbachbucht potenzielle
Lebensräume für diese Arten vorhanden sind. Aufgrund der bauzeitlichen
Beanspruchung des Bereiches kann deshalb das Eintreten von Verbotstatbeständen
nach § 44 BNatSchG bei diesen Arten nicht ausgeschlossen werden. Durch geeignete
artspezifische Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen lässt sich das Eintreten von
Verbotstatbeständen jedoch abwenden (Maßnahmenvorschläge: Bauzeitlicher
Amphibienschutz durch Amphibienzäune und Anlage von Ersatzhabitaten;
Optimierung von geeigneten Feuchtwiesen in der Umgebung und Impfung mit Eiern,
Larven oder Adulttieren des Blauschillernden Feuerfalters). Im Rahmen der im
Planfeststellungsverfahren vorgesehenen umfangreichen Kartierungen werden auch
diese Arten erfasst und ihre Betroffenheit wird abschließend bewertet.
Auswirkungen auf den Nationalpark Nordeifel
Die Auswirkungen auf den Nationalpark „Nordeifel“ werden in erster Linie durch
Lärmemissionen entstehen. Während der Bauzeit in der Schilsbachbucht ist davon
auszugehen, dass der Lärm über den See bis zum Nationalpark transportiert wird.
Empfindlich reagierende Arten können dadurch beeinträchtigt werden.
Tab. 14: Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
biologische Vielfalt
Baubedingte Auswirkungen
Biotopfunktionen, z.B.
- Brut-, Laichhabitate
- Ruhestätten
- Nahrungshabitate
- Jagdhabitate
Hohe Auswirkungen durch Lärm, Flächeninanspruchnahme für
Baustelleneinrichtung und Trockenlegung im Bereich der
Schilsbachbucht, temporär z.T. kompletter Verlust der
Funktionen.
Mittlere Auswirkungen durch Trockenlegung von
Flachwasserzonen in der Rurtalsperre.
Mittlere Auswirkungen durch Lärm und
Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtung im Bereich
Oberbecken.
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Kalltal“ durch Lärm und
Erschütterungen sind nicht auszuschließen.
Anlagebedingte Auswirkungen
Biotopfunktionen, z.B.
- Brut-, Laichhabitate
- Ruhestätten
- Nahrungshabitate
- Jagdhabitate Wohnen
Mittlere Auswirkungen im Bereich des Oberbeckens durch
Beseitigung von ca. 80 ha Biotopflächen, davon ca. 5 ha Flächen
mit hohem Entwicklungspotential (Waldrand, Extensivgrünland).
Durch Windenergieanlagen sind Vorbelastungen der
Biotopfunktionen vorhanden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Biotopfunktionen, z.B.
- Brut, Laichhabitate
Mittlere Auswirkungen durch häufige
Wasserstandsschwankungen, Ausgleichsmöglichkeiten z.B.
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
biologische Vielfalt
durch Laichinseln möglich
Rastfunktion
keine Auswirkungen durch Gefährdung durch Sogwirkungen
erkennbar
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
In der Umgebung des Planungsgebietes sind zahlreiche Schutzgebiete vorhanden
(Natura2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalpark). Es ist davon auszugehen,
dass ohne das Vorhaben die Entwicklung von Pflanzen und Tieren in diesen Gebieten
weitgehend ohne anthropogene Beeinflussungen fortschreitet.
Dagegen unterliegen die Freiflächen auf der Hochfläche einem starken Nutzungsdruck
durch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung. Die Lebensraumqualität
für die standorttypische Flora und Fauna ist auf diesen Flächen teilweise
eingeschränkt. Demgegenüber führt die extensive Nutzung der Ausgleichsflächen im
Oberbeckenbereich langfristig zu verbesserten Lebensbedingungen.
In der Rurtalsperre bleiben die derzeitigen Verhältnisse für Flora und Fauna, die durch
den Talsperrenbetrieb bedingt werden, bestehen. Es sind keine Tendenzen für
wesentliche Veränderungen erkennbar.
Fazit
Als wesentliche Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt wird
die bauzeitliche Beeinträchtigung durch die Baustelleneinrichtung während der
gesamten Bauzeit und die Trockenlegung der Schilsbachbucht für die Dauer von ca. 6
Monaten eingestuft. Bei der Schilsbachbucht handelt es sich um einen sensiblen
Bereich mit wertvollen Biotopfunktionen für die Fauna. Eine weitere wesentliche
Beeinträchtigung stellt die bauzeitliche Einrichtung der Zufahrt durch das
Naturschutzgebiet „Schilsbachtal“ dar. Auf den Nationalpark und seine Funktionen
werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet. Die FFH_Prognose kommt zu dem
Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen auf FFH-Gebiet zu erwarten sind.
Bei einzelnen Arten (Amphibien und Schmetterlinge) kann das Eintreten von
Verbotstatbeständen
nicht
ausgeschlossen
werden,
Vermeidungsund
Schutzmaßnahmen sind jedoch möglich. Es ist eine vertiefte Prüfung im Rahmen der
nachgeordneten Planung erforderlich.
Die Beseitigung von Biotoptypen im Bereich des Oberbeckens stellt ebenfalls eine
nachhaltige Veränderung des Naturraumes dar. Da die vorhandenen Biotoptypen
größtenteils nicht als hochwertig eingestuft werden, wird die Beeinträchtigung
aufgrund der Flächengröße als erheblich bewertet, die Beeinträchtigungen sind aber
durch geeignete Maßnahmen (vgl. Kap. 3.2) vollständig zu kompensieren.
Die baubedingten Auswirkungen in der Schilsbachbucht stellen erhebliche
Beeinträchtigungen der Biotopfunktionen dar, die aber als temporär und reversibel
einzustufen sind.
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
2.2.4
Schutzgut Boden
Beim Schutzgut Boden werden die Bereiche betrachtet, in denen Böden anlage- oder
baubedingt direkt in Anspruch genommen werden. Durch den anschließenden Betrieb
des Wasserspeicherkraftwerks ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf die
Bodenfunktionen.
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen auf die Bodenfunktionen ergeben sich durch die
Herstellung von Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) und die Herstellung von
Baustraßen bzw. die Versiegelung und den Ausbau vorhandener Wege als Baustraßen.
Es werden mehrere BE-Flächen in einer Größenordnung von insgesamt rd. 10 bis
15 ha an den verschiedenen Anlageteilen benötigt. Die größte BE-Fläche wird im
Bereich des Oberbeckens liegen. Eine weitere BE-Fläche wird am Ende der
Schilsbachbucht benötigt. Nur für einen Teil der Bauzeit werden BE-Flächen im
Bereich des Hauptdamms der Rurtalsperre, am Ein- und Auslassbauwerk und in Höhe
des Portals des Energieableitungsstollens benötigt. Dafür können teilweise bereits
versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden.
Durch den Abtrag und die bauzeitliche Zwischenlagerung von Oberboden auf der
gesamten Fläche des Oberbeckens (ca. 80 ha) sowie von Baustelleneinrichtungsflächen
kommt es zum vorübergehenden Verlust der Bodenfunktionen. Durch sachgerechten
Ausbau des Bodens und die fachgerechte Zwischenlagerung in Bodenmieten, kann die
Degeneration des Oberbodens weitgehend vermieden werden.
Für die Dauer der Bauzeit werden außerdem die Baustraßen, die auf derzeit
unversiegelten Forstwegen oder Freiflächen angelegt werden, versiegelt. Es handelt
sich hierbei überwiegend um Flächen mit Vorbelastungen der Bodenfunktionen
aufgrund einer bestehenden Nutzung als Forst- oder Betriebsweg. Weitgehend
versiegelt werden außerdem die Baustelleneinrichtungsflächen. Auch hier kommt es
bauzeitlich zu einem Totalverlust der Bodenfunktionen.
Bei den bauzeitlichen Auswirkungen handelt es sich um temporäre Auswirkungen, die
sich teilweise auf Bereiche mit bestehenden Vorbelastungen des Bodens durch
intensive landwirtschaftliche Nutzungen erstrecken. Nach Beendigung der Bauzeit
werden die Baustraßen und die BE-Flächen zurückgebaut und renaturiert. Aufgrund
des Umfangs der Eingriffe in den Boden, der langen Bauzeit und der Empfindlichkeit
von Teilflächen im Vorhabensgebiet können verbleibende Beeinträchtigungen durch
die bauzeitlichen Eingriffe z.B. aufgrund von Bodenverdichtung nicht ganz
ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für grundwasserbeeinflusste Böden
unter Feuchtwiesen in der Schilsbachbucht.
Insgesamt werden die bauzeitlich bedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
als gering eingestuft.
Anlagebedingte Auswirkungen
Die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Bodenfunktionen ergeben sich
durch die Inanspruchnahme von rd. 80 ha Flächen mit natürlichen Böden für das
Oberbecken und die Versiegelung des Beckeninnenraums und die Überdeckung von
Böden mit einem Damm. Die betroffenen Böden weisen aufgrund der
– 92 –
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Lebensraumfunktionen und des Biotopentwicklungspotentials z.T. eine hohe
Schutzwürdigkeit auf (vgl. auch Kap. 2.1.4).
Durch die Versiegelung von insgesamt rd. 45 ha Fläche für die Innendichtung und die
Betriebs- und Unterhaltungswege auf der Dammkrone und am Dammfuß kommt es zu
einem Totalverlust der bisherigen Bodenfunktionen, insbesondere der
Bodenschutzfunktionen.
Nach Herstellung des Damms werden die flachen, äußeren Dammböschungen mit dem
zuvor gewonnenen Oberboden angedeckt und mit Sträuchern und Magerrasenansaaten
begrünt. Auf dem neuen, künstlichen Standort kann ein Teil der Bodenfunktionen in
eingeschränktem Umfang wiederhergestellt werden.
Damit handelt es sich lediglich um eine Beeinträchtigung des gewachsenen Bodens
und einen Teilverlust der Schutzfunktionen und des Biotopentwicklungspotentials des
Bodens. Der nicht benötigte Oberboden wird gesichert und an anderer Stelle
weiterverwendet.
Aufgrund der Größe und Nachhaltigkeit des Eingriffs in die Bodenfunktionen werden
die anlagebedingten Auswirkungen auf den Boden als erheblich beurteilt. Es ist davon
auszugehen, dass die Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen durch
Ausgleichsmaßnahmen nicht unmittelbar ausgeglichen werden können.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Während des Betriebs des Wasserspeicherkraftwerks sind keine relevanten
Auswirkungen auf den Boden zu erwarten. Die folgende Tabelle zeigt die
zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden.
Tab. 15: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Schutzgut Boden
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen
Bodenfunktionen unter
Wald/Grünland/Acker
- Fruchtbarkeit
- Biotopentwicklung
- Schutzfunktionen
Geringe Auswirkungen im Bereich der BE-Flächen am
Oberbecken, am Energieableitungsstollen, in der Schilsbachbucht
und im Bereich der Wirtschaftswege / Baustraßen
Anlagebedingte Auswirkungen
Bodenfunktionen unter Wald/
Intensivgrünland /Acker
- Fruchtbarkeit
- Biotopentwicklung
- Schutzfunktionen
Hohe Auswirkungen im Bereich des Oberbeckens durch Verlust
der Bodenfunktionen aufgrund Versiegelung und Überdeckung
Betriebsbedingte Auswirkungen
Keine Auswirkungen
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Prognose ohne Durchführung des Vorhabens
Ohne die Durchführung des Vorhabens würden die derzeitigen Bodenfunktionen als
Filter und Puffer, als Speicher von Nährstoffen und Standort für Pflanzen in ihrem
bisherigen Umfang erhalten bleiben. Aufgrund der erkennbaren Tendenz zur
Umwandlung von Grünland in Ackerland können ggf. auf Teilflächen stärkere
Einträge von Pflanzenschutzmitteln und Kunstdünger im Bereich des Oberbeckens
entstehen.
Fazit
Als erheblich hinsichtlich des Schutzgutes Boden sind die Überdeckung und
Versiegelung von Böden zu bewerten, die mit der Errichtung des Dammbauwerks des
Oberbeckens und der Abdichtung des Beckeninnenraums einhergehen. Die übrigen,
nur bauzeitlich in Anspruch genommenen Bodenflächen werden nach Beendigung der
Baumaßnahme wiederhergestellt und können anschließend ihre Funktionen im
Naturhaushalt wieder übernehmen.
2.2.5
Schutzgut Wasser
Das Schutzgut Wasser umfasst die im Untersuchungsraum vorkommenden
Oberflächengewässer, d.h. die Rurtalsperre, die Bäche und Quellbäche des
Kallbachsystems, die von der Hochfläche des geplanten Oberbeckens ausgehen und
die Fließgewässer des Schilsbach- und Lederbachsystems, die zur Rur entwässern und
in der Schilsbachbucht in die Rurtalsperre münden. Für alle Oberflächengewässer
gelten die Zielvorgaben der WRRL, eine Verschlechterung ihres ökologischen und
ihres chemischen Zustands zu vermeiden und einen guten ökologischen und
chemischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.
Es werden alle möglichen Auswirkungen durch das Vorhaben auf die
Oberflächengewässer betrachtet. Die wasserwirtschaftlichen Funktionen und
Nutzungen der Talsperre und die weiteren Funktionen für Energiegewinnung und
Tourismus werden beim Schutzgut Kultur- und Sachgüter, Kapitel 2.3.1.6 betrachtet.
Starke Wechselwirkungen bestehen zwischen dem Schutzgut Oberflächengewässer
und der gewässergebundenen Fauna und Flora, vgl. Kapitel 2.3.1.1.
Außerdem werden die möglichen, projektbedingten Auswirkungen auf das
Grundwasser, insbesondere die Grundwasserneubildungsrate betrachtet. Hierzu
werden die Ergebnisse des Fachbeitrags Hydrologie/Hydrogeologie, Anlage B5
herangezogen.
2.2.5.1 Oberflächengewässer
Baubedingte Auswirkungen
In der Bauphase werden sich erhebliche Auswirkungen auf den Mündungsbereich des
Schilsbachs und auf Bäche des Schilsbachsystems ergeben. In der oberen
Schilsbachbucht
wird
für
den
Bau
des
Zufahrtstollens
eine
Baustelleneinrichtungsfläche von ca. 2 ha angelegt, die während der ganzen Bauzeit
vorgehalten wird. Von dort wird eine Baustraße durch das Tal des Schilsbachs und des
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Lederbachs zur L 246 geführt. Dafür werden vorhandene Forstwege bauzeitlich
ausgebaut. Der Schilsbach wird bauzeitlich in Rohren gefasst und am Rand der Bucht
vorbeigeleitet. Die wesentliche Auswirkung besteht im temporären Verlust eines Teils
der Wasserfläche der Schilsbachbucht und des Mündungsbereichs des Schilsbachs
durch die BE-Fläche, die aufgrund von Flachwasserzonen und Strukturreichtum eine
besondere Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen besitzen. Die
Auswirkungen auf Flora und Fauna werden im Kapitel 2.3.1.1 beschrieben. Weitere
Auswirkungen auf das Schilsbachsystem können durch den Baustellenverkehr und die
damit verbundenen Stäube und Schadstoffe, die sich entlang der Baustraße ablagern,
entstehen.
Zeitlich begrenzt auf ca. 6 Monate wird für den Bau des Ein- und Auslassbauwerks die
Schilsbachbucht trocken gelegt. Dazu wird ein Damm geschüttet, der die Bucht von
der Rurtalsperre abtrennt und der Wasserspiegel in der Rurtalsperre abgesenkt.
Während dieser Zeit wird eine weitere BE-Fläche in unmittelbarer Nähe des Ein- und
Auslassbauwerks sowie eine Baustraße am Rand der Bucht zwischen den BE-Flächen
benötigt.
Für die Herstellung des Einlassbauwerkes erfolgt der gesamte An- und Abtransport der
Baumaterialien und der Baumaschinen per Schiff. Der bauzeitliche Materialtransport
über die Rurtalsperre wird nicht als wesentliche Beeinträchtigung des Schutzguts
Wasser gewertet.
Die Vernetzungsfunktion zwischen Rurtalsperre und dem Schilsbachsystem wird
bauzeitlich beeinträchtigt. Die Verbindung zwischen See und Bach wird jedoch
während der Bauzeit durch geeignete Maßnahmen aufrecht erhalten. Weiterführende
Untersuchungen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt.
Während der Absenkung der Rurtalsperre wird es zum Trockenfallen von flachen
Bereichen kommen. Entsprechend der Topographie des ehemaligen Kerbtales werden
die zentralen Talbereiche Wasser führen, während die Nebentäler und die Uferbereiche
trocken fallen. Die ökologische Vernetzung zwischen einmündenden Gewässern und
dem See kann für die Dauer der Absenkung von ca. 6 Monaten unterbrochen sein.
Durch die bauzeitliche Absenkung des Wasserspiegels auf ein Niveau von rd.
240 mNN verbleibt in der Rurtalsperre ein Wasservolumen von ca. 18,6 Millionen m³,
davon ca. 18,4 Millionen m³ innerhalb des Betriebsraumes. Unter der ungünstigsten,
hypothetischen Annahme, dass der Hauptsee der Rurtalsperre in einer Trockenperiode
keinerlei Zuflüsse erführe, könnte ein Abfluss von 5 m³/s (Minimum Rurtalsperre +
Urfttalsperre gemäß Betriebsplan März 2011) über einen Zeitraum von ca. 42 Tagen
bzw. 6 Wochen aufrecht erhalten bleiben (vereinfachend berechnet ohne
Berücksichtigung von Verdunstungsverlusten, aber auch ohne Beitrag der
Urfttalsperre). Für die Aufrechterhaltung der Wasserabgabe aus der Talsperre werden
somit keine Probleme erwartet.
Die Auswirkungen auf Fische, Amphibien und Wasservögel werden im Kapitel 2.3.1.1
beschrieben. Auswirkungen auf die Erholungsfunktionen und den Tourismus werden
in den Kapiteln 2.2.1.1 und 2.2.1.7 beschrieben.
Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Damm teilweise abgetragen und die
Bucht wieder gefüllt sowie die BE-Flächen und Baustraßen zurückgebaut. Der
Mündungsbereich des Schilsbachs und die Seeränder werden wiederhergestellt und die
Gewässer können sich neu entwickeln.
– 95 –
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Die bauzeitlichen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer werden als weitgehend
reversibel eingeschätzt. Mit erheblichen verbleibenden Beeinträchtigungen des
Schutzguts ist nicht zu rechnen.
Anlagebedingte Auswirkungen
Eine verbleibende Anlage, die sich auf das Schutzgut Oberflächengewässer auswirken
kann, ist das Ein- und Auslassbauwerk in der Bucht.
Die Auswirkungen dieser Anlagen auf die Limnologie und die Gewässerfauna ist
derzeit nicht detailliert zu ermitteln. Sie wird im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens durch ein limnologisches Gutachten vertiefend untersucht.
Durch die Versiegelung am Standort des Oberbeckens und die damit verbundene lokal
geringere Grundwasserneubildung sind indirekte Auswirkungen auf die Quellbäche
des Kallbachsystems westlich des Oberbeckenstandorts möglich. Die Auswirkungen
auf die Quellbäche können durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
minimiert werden. Dieser Aspekt wird im Abschnitt Grundwasser, Kapitel 2.3.1.3.2
behandelt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
In der Betriebsphase des Wasserspeicherkraftwerks wird Wasser aus der Rurtalsperre
entnommen und nach Ableitung durch den Druckstollen und die Kaverne wieder
eingelassen. Dadurch entstehen Wasserspiegelveränderungen in der Rurtalsperre
grundsätzlich innerhalb kürzerer Zeiträume, als dies durch den bisherigen Betrieb der
Talsperre der Fall ist.
Dabei ist aber zu beachten, dass die Talsperre allein aufgrund des
wasserwirtschaftlichen
Betriebs
–
insbesondere
im
Rahmen
der
Hochwasserbewirtschaftung – schon heute einer ausgeprägten Wasserstandsdynamik
unterliegt. In Tabelle 13 ist eine statistische Auswertung des Jahresgangs der Stauhöhe
in der Rurtalsperre (Hauptsee) dargestellt, basierend auf den vorliegenden
Aufzeichnungen zwischen 1961 und 2009. Ein Quantilwert bedeutet, dass der
jeweilige Wasserstand zum betrachteten Zeitpunkt mit entsprechender
Wahrscheinlichkeit unterschritten wird. Im August wird zum Beispiel mit einer
Wahrscheinlichkeit von 10 % ein Wert von ca. 264 mNN unterschritten.
Das Vollstauziel der Talsperre liegt gemäß Betriebsplan (vom März 2011)
jahreszeitlich unterschiedlich zwischen 281,50 mNN (bzw. 281,63 m NHN) und
280,50 mNN (bzw. 280,63 mNHN). Die Hochwasser-Stauziele nach DIN 19700
betragen ZH2 = 281,50 mNN (281,63 mNHN) bzw. ZH1 = 282,14 mNN (282,27 m
NHN).
– 96 –
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Abb. 13: Statistischer Jahresgang der Stauhöhe in der Rurtalsperre (Hauptsee)
290,00
280,00
95%
90%
80%
Stauhöhe Hauptsee [mNN]
40%
60%
270,00
70
50%
30%
20%
260,00
10%
5%-Quantil
250,00
Mittlerer Tageswert (1961 - 2009)
Mittlerer Jahreswert (1961 - 2009)
Minimaler Tageswert (1961 - 2009)
Maximaler Tageswert (1961 - 2009)
50%-Quantil / Median
240,00
230,00
1. Jan.
1. Feb.
1. Mrz.
1. Apr.
1. Mai.
1. Jun.
1. Jul.
1. Aug.
1. Sep.
1. Okt.
1. Nov.
1. Dez.
Zeit (Jahresgang Kalenderjahr / 1. Januar bis 31. Dezember)
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Die Speicherkennlinie zum Hauptsee der Rurtalsperre liegt vor und ist gemeinsam mit
ihrem Gradienten (aus numerischer Auswertung der Datenreihe des WVER) in
Abbildung 14 dargestellt. Der Gradient drückt als lokal ermittelte Größe den Zuwachs
des Speichervolumens (in Mio. m³) je Meter Stauhöhe in Abhängigkeit von der
Wasserspiegellage aus.
Die
Speicherkennlinie
wurde
hinsichtlich
der
Beeinflussung
des
Talsperrenwasserspiegels durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks
ausgewertet. Die Ergebnisse sind ebenfalls der Abbildung 14 zu entnehmen. Die blaue
und die rote Kurve zeigen jeweils die Änderung des Wasserstands in der Talsperre für
einen Pumpbetrieb mit Förderung von 7,6 Millionen m³ bzw. 50% v. 7,6 = 3,8
Millionen m³ in Abhängigkeit von der bei Einsetzen des Pumpbetriebs in der Talsperre
vorhandenen Wasserspiegellage.
Die Entnahme von 7,6 Millionen m³ würde demnach bei einem
Ausgangswasserspiegel von 280 mNN eine Wasserspiegelabsenkung von ca. 1,25 m
verursachen. Bei einem Ausgangswasserspiegel von 260 mNN läge die
Wasserspiegelabsenkung bei ca. 2 m. Unter Volllast (volle elektrische
Leistungsaufnahme bzw. -abgabe gemäß Auslegung des Kraftwerks) könnte mit einem
Volumen von 7,6 Millionen m³ ein Turbinierbetrieb über ca. 6 Stunden gefahren
werden. Der Pumpbetrieb zur Förderung von 7,6 Millionen m³ dauert entsprechend
dem Gesamtwirkungsgrad des Wasserspeicherkraftwerks bei elektrisch symmetrischer
Auslegung länger (ca. 8 Stunden bei Gesamtwirkungsgrad von 75 %). Unter
Volllastpumpbetrieb würde bei einem Wasserstand von 280 mNN (260 mNN) in der
Rurtalsperre also eine Wasserspiegelabsenkung von 1,25 m (2 m) in ca. 8 Stunden
– 97 –
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auftreten.
Die Förderung der Hälfte des insgesamt zur Verfügung stehenden
Oberbeckenvolumens, also 3,8 Millionen m³, würde bei Wasserständen > 260 mNN
eine Wasserspiegellagenänderung < 1 m produzieren (vgl. Abb. 14). Dies entspräche
in einem Beispiel dem Betriebsfall, dass das Kraftwerk sowohl positive wie auch
negative Regelenergie anbieten würde und insofern auch nur mit maximal der Hälfte
des Volumens auf den Pegel der Rurtalsperre einwirken würde.
Als Quotient aus der resultierenden Wasserspiegelabsenkung gemäß Abbildung 14 und
der dazugehörigen Zeitdauer ergibt sich die Geschwindigkeit bzw. der Gradient der
Wasserspiegelabsenkung (z. B. 1,25 m / 8 h = ca. 16 cm / h).
Abb. 14:
Auswertung der Speicherkennlinie für den Hauptsee der Rurtalsperre
250,0
WSP-Absenkung, 3,8 Mio. m³
9,0
225,0
WSP-Absenkung, 7,6 Mio m³
Gradient der Speicherkennlinie (Hauptsee)
8,0
200,0
Speicherkennlinie Rurtalsperre (Hauptsee)
7,0
175,0
6,0
150,0
5,0
125,0
4,0
100,0
3,0
75,0
2,0
50,0
1,0
25,0
0,0
240,0
245,0
250,0
255,0
260,0
265,0
270,0
275,0
280,0
Speichervolumen Rurtalsperre (Hauptsee) [Mio. m³]
WSP-absenkung inf. Wasserentnahme durch TWR [m]
Gradient der Speicherkennlinie [Mio. m³ / m]
10,0
0,0
285,0
Wasserspiegellage Rurtalsperre bei Einsetzen des Pumpbetriebes [m+NN]
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Die Ausführungen verdeutlichen exemplarisch, dass auch bei gegebener Ausbaugröße
des Wasserspeicherkraftwerks die tatsächlich resultierende Beanspruchung der
Talsperre in den Parametern „Wasserspiegelhub“ und „Gradient des
Wasserspiegelhubs“ (sowie in weiteren Parametern, z. B. Frequenz der
Wasserspiegeländerungen) vom faktisch realisierten Betrieb abhängt. Betriebliche
Randbedingungen für das Wasserspeicherkraftwerk sind so zu formulieren, dass
nachteilige Auswirkungen auf die Talsperrennutzung ausgeschlossen werden können.
Diesbezügliche Kriterien für den Parameter „Wasserspiegelhub“ sind zum Beispiel
maximal tolerierbare Wasserspiegelschwankungen der Uferanlieger und Nutzer (z. B.
Bootsstege) oder Grenzwerte aus ökologischer Sicht (Beeinflussung der
Wasserwechselzone im Uferbereich).
Wesentliches Kriterium für den Parameter „Gradient des Wasserspiegelhubs“ sind die
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geotechnischen Standsicherheitsanforderungen der natürlichen und künstlichen
anstehenden Böschungen (Lastfall „schnelle Wasserspiegelabsenkung“).
Eine Präzisierung der Kriterien aus limnologischer und geotechnischer Sicht erfolgt im
Rahmen weiterer Untersuchungen bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen.
Den Anforderungen der Uferanlieger und Nutzer (Bootsstege) wird bei Bedarf durch
technische Aufrüstung der bestehenden Anlagen begegnet.
Die
Abbildung 14
illustriert,
dass
betriebliche
Einschränkungen
des
Kraftwerksbetriebs (z.B. über die Randbedingung des Speicherfüllstands)
entsprechend der Statistik der Talsperrenwassermengenwirtschaft im Jahresgang mit
unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten belegt sind. Die vollständige
Erarbeitung von Betriebsregeln, die allen betrieblichen Randbedingungen gerecht
werden, erfolgt im Rahmen von zusätzlichen Untersuchungen bei der Erstellung der
Planfeststellungsunterlagen. Dabei wird insbesondere auch die Abhängigkeit des
PSW-Betriebs vom Hochwasserbetrieb der Talsperre behandelt.
Eine schädliche Beeinflussung des Oberflächengewässers wird durch Umsetzung
dieser Regeln betrieblich ausgeschlossen.
Durch Wassereinleitung aus dem Oberbecken sind Auswirkungen auf die
Wasserqualität der Rurtalsperre denkbar. Es kann zu Auswirkungen auf die
temperaturbedingte Schichtung, die Größenordnung und Richtung von Strömungen, zu
Sedimentmobilisierungen und weiteren Änderungen der hydrobiologischen Vorgänge
in der Rurtalsperre kommen.
Grundsätzlich bestehen Lösungsmöglichkeiten für diese Fragestellungen durch
betriebliche Maßnahmen, wie z.B. zeitliche Einschränkung der Einleitung der
Wassermengen bei bestimmten Temperaturverhältnissen. Ob es zu wesentlichen
Änderungen des Wasserkörpers in der Rurtalsperre kommen kann, wird im Rahmen
des nachgeordneten Planfeststellungsverfahrens detailliert untersucht. Zurzeit ist davon
auszugehen, dass durch geeignete Lösungsmöglichkeiten keine erheblichen
Beeinträchtigungen der Wasserqualität der Rurtalsperre entstehen.
Tab. 16: Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächengewässer
Schutzgut Oberflächenwasser
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen
gesamte Bauzeit: Baustelleneinrichtung, Bauzufahrt
Schilsbachbucht
Funktion
.- Lebensraum Flora, Fauna
hoch
Schilsbach und Lederbach)
Funktionen
- Lebensraum Flora, Fauna
- Gewässergüte
hoch
gering
Bauzeitl. Trockenlegung der Schilsbachbucht für ca. 6 Monate
Schilsbachbucht
Funktion
- Lebensraum Flora, Fauna
hoch
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Schutzgut Oberflächenwasser
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Rurtalsperre
Funktion
- Lebensraum Flora, Fauna
- Erholungsnutzung
gering
mittel
Anlagebedingte Auswirkungen
Oberbecken
Funktion
- Rastbiotop
- Grundwasserneubildung
gering
gering
Betriebsbedingte Auswirkungen
Rurtalsperre
Funktion
- Lebensraum Flora, Fauna
Durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind
erhebliche negative Auswirkungen auf die der
Wassertemperatur, die Strömung, Temperaturschichtung
und ggf. weitere Parameter auszuschließen.
Prognose ohne Durchführung des Vorhabens
Ohne Durchführung der Planung verbleiben die Oberflächengewässer in ihrem
derzeitigen Zustand. Die bisherige Nutzung der Rurtalsperre wird weiter bestehen
bleiben.
Fazit
Als wesentliche Auswirkung auf das Schutzgut Oberflächengewässer werden die
Trockenlegung der Schilsbachbucht während der Bauzeit des Ein- und
Auslassbauwerkes und die Verrohrung des Schilsbachs eingestuft. Da es sich um eine
zeitlich begrenzte Baumaßnahme handelt, kann die Funktionsfähigkeit des Schutzgutes
am Ende der Baumaßnahme wieder hergestellt werden.
Die Gewässerfunktionen im See werden durch geeignete Maßnahmen sichergestellt,
die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgesetzt werden, so dass erhebliche
negative Auswirkungen durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks
ausgeschlossen werden können.
2.2.5.2 Grundwasser
Baubedingte Auswirkungen
Durch die unterirdischen Arbeiten für Stollen- und Kavernenbau kommt es zum
Anschnitt von grundwasserführenden Schichten. In der unterdevonischen
Gesteinsfolge liegt das Grundwasser als Kluftgrundwasser vor. Da innerhalb des
Felsstockwerks im Tiefenbereich der Baumaßnahme keine Stockwerksgliederung
vorauszusetzen ist, und da die Stollen ausgekleidet und abgedichtet werden, ist nach
dem derzeitigen Kenntnisstand nicht davon auszugehen, dass eine Beeinflussung des
Grundwassers erfolgt.
Baubedingt kann es durch die Versiegelung der Baustelleneinrichtungs- und
Zufahrtsflächen lokal zu einer geringeren Grundwasserneubildung kommen. Wegen
der Kleinflächigkeit und zeitlichen Begrenzung ist diese Auswirkung als gering
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anzusehen.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Durch die Versiegelung des Oberbeckens entfällt auf ca. 45 ha die Möglichkeit zur
Infiltration zur Neubildung von Grundwasser.
Auswirkungen der fehlende Grundwasserneubildung auf die Wasserspiegellage und
die Wasserführung der Kall sind lt. Anlage B5 nicht gegeben, da die später versiegelte
Fläche des Oberbeckens mit ca. 45 ha unter 1 % des Einzugsgebietes der Kall an der
Einmündung Klafterbach beträgt.
Als möglich erachtet werden aber Auswirkungen auf die Nebenbäche, die im nahen
Einflussbereich des geplanten Oberbeckens ihren Anfang nehmen. Aufgrund der sehr
kleinen Flächenanteile des versiegelten Oberbeckens an den Einzugsgebieten werden
auf den Michelsbach, den Tiefenbach-Abschnitt von der Einmündung SilberscheidtBach bis zur Mündung in die Kall sowie den Salweiden-Bach keine messbaren
Einflüsse und damit keine Auswirkungen gesehen.
Mögliche Einflüsse werden in Trockenzeiten bei einem lokalen Quellzulauf am
Weißenborn-Bach und beim Bringsterbach gesehen. Bei letzterem wird in
Trockenzeiten ein maßgebender Einfluss durch die Versiegelung gesehen.
Im Zuge der weiteren Planungen wird geklärt, durch welche Maßnahmen die
Verringerung der Zuläufe zu dem Fischteich am Weißenborn-Bach und am
Bringsterbach ausgeglichen werden kann.
Tab. 17: Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser
Schutzgut Grundwasser
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen
keine Auswirkungen
Anlagebedingte Auswirkungen
Bereich Oberbecken Funktion:
- Grundwasserneubildung
Geringe Auswirkungen durch geringere Grundwasserneubildung
im Bereich der versiegelten Fläche des Oberbeckens
Betriebsbedingte Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Prognose der Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
Bei
Nichtdurchführung
des
Grundwasserverhältnisse erhalten.
Vorhabens
bleiben
die
derzeitigen
Fazit
Die wesentliche Auswirkung auf das Schutzgut Grundwasser liegt in der lokal
begrenzten Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch die Versiegelung auf
rd. 45 ha Fläche im Oberbecken. Diese wird nicht als erhebliche Beeinträchtigung des
Grundwassers gewertet. Durch die untertägigen Arbeiten beim Bau der Stollen ist
nicht mit Veränderungen des Grundwasserregimes zu rechnen.
– 101 –
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2.2.6
Schutzgut Luft / Klima
Beim Schutzgut Luft/Klima wird in erster Linie betrachtet, ob sich durch die
Baumaßnahme Beeinträchtigungen der umgebenden Ortsteile durch Staubemissionen
entstehen können. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen durch Bauwerke, die
z.B. den Frischluftabfluss behindern können, beurteilt.
Baubedingte Auswirkungen
Im
Bereich
des
Oberbeckens,
der
Stolleneingänge
und
der
Baustelleneinrichtungsflächen finden umfangreiche Bauarbeiten statt. Die
Umschichtung von Materialien und die Arbeiten im Fels mit Sprengungen können zu
starken Staubemissionen führen. Durch Baustellenverkehr mit Baufahrzeugen werden
Abgase und Stäube emittiert. Bauzeitliche Veränderungen des Klimas durch Staub und
Abgase sind daher nicht auszuschließen. Belastungen werden in erster Linie die in
unmittelbarer
Umgebung
liegenden
Wohnbereiche
beeinflussen.
Verminderungsmaßnahmen sind möglich.
Anlagebedingte Auswirkungen
Durch die Umwandlung von Acker- und Grünlandflächen in Wasserflächen im
Bereich des Oberbeckens gehen Kaltluftproduktionsflächen verloren. Durch die
Umwandlung von Waldflächen gehen Frischluftproduktionsflächen verloren. Die
entstehende Wasserfläche wirkt stärker Temperatur ausgleichend. Es ist davon
auszugehen, dass starke Abkühlungen nachts und starke Aufheizungen tagsüber durch
die Wasserflächen stärker ausgeglichen werden.
Die Anlage einer großen Wasserfläche kann zu verstärkter Nebelbildung führen.
Negativ kann sich dies vor allem im Winter mit Eisbildung auf der L246 auswirken.
Die Einschränkung von Kaltluftentstehung und Luftmassenaustausch ist im Naturraum
als lokal gering einzuschätzen. Derzeit sind Auswirkungen auf Siedlungsflächen nicht
zu erkennen. Die anlagebedingten Auswirkungen werden daher nicht als erheblich
eingestuft.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Es ist nicht von betriebsbedingten Auswirkungen auszugehen.
Tab. 18: Auswirkungen auf das Schutzgut Klima
Schutzgut Klima
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen
Luftreinheit
Kaltluftproduktion
Frischluftproduktion
Kalt- und Frischluftabflussbahnen
mittlere Auswirkungen während der Bauphase im Bereich
Oberbecken und in der Schilsbachbucht durch
Materialschüttungen, Materiallagerung, Verkehr von
Baufahrzeugen
Anlagebedingte Auswirkungen
Kaltluftproduktion
Frischluftproduktion
geringe Auswirkungen im Bereich Oberbecken durch
Umwandlung von Grünland, Acker, Wald in Wasserflächen
Kalt- und Frischluftabfluss
Bildung von Nebel im Bereich Oberbecken möglich, Gefahr von
– 102 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Schutzgut Klima
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
vermehrter Eisbildung auf der L246 nicht auszuschließen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Luftreinheit
Kaltluftproduktion
Frischluftproduktion
Kalt- und Frischluftabflussbahnen
keine Auswirkungen erkennbar
Prognose ohne Durchführung des Vorhabens
Die vorhandenen Acker-, Grünland und Waldflächen behalten ihre Funktion als
Kaltluftproduktions- und Frischlaufproduktionsflächen. Die zu verzeichnende stärkere
Intensivierung der Landwirtschaft führt zu vermehrter Anlage von Ackerflächen auf
ehemaligen Grünlandflächen. Die Kaltluftproduktion ist auf Ackerflächen geringer als
auf Grünlandflächen.
Fazit
Als wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima werden baubedingte
Staubemissionen im Bereich des Oberbeckens eingestuft. Belastungen der
Wohnbevölkerung können nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Erstellung
der Planfeststellungsunterlagen werden geeignete Vermeidungsmaßnahmen
vorgeschlagen, so dass derzeit nicht von erheblichen Beeinträchtigungen der Funktion
Luftreinheit ausgegangen werden muss.
2.2.7
Schutzgut Landschaft
Das Landschaftsbild wird bestimmt durch das Relief, das Gewässernetz, die
Vegetation und die Besiedelung, die wiederum geprägt sind durch die Geologie, die
Böden, das Klima sowie die historische Entwicklung der Landschaft. Innerhalb der
Schutzgutbetrachtung für das Schutzgut Landschaft sind folgende raumordnerische
Ziele maßgeblich:
Gemäß § 2 (2) Nr. 5 ROG sind „historisch geprägte und gewachsene
Kulturlandschaften in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und
Naturdenkmälern zu erhalten. Die unterschiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen
der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der
Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und
kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln. [...]“
Der Rurtalsperre inklusive der angrenzenden Hangbereiche ist durch die Ausweisung
als Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich eine besondere Bedeutung zuzumessen.
Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft spielen die
Empfindlichkeit der betroffenen Landschaftsräume und bestehende Vorbelastungen
eine Rolle (vgl. hierzu Kap. 2.1.7).
– 103 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen auf das Landschaftsbild ergeben sich durch die
Einrichtung von Baustellen- und Lagerflächen sowie Zufahrten in verschiedenen
Bereichen des Planungsraums für die Dauer der Bauzeit.
-
Temporäre Einrichtung von Baustellen- und Lagerflächen mit entsprechendem
Verkehrsaufkommen
im
Landschaftsschutzgebiet
und
Bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereich.
-
Trockenlegung der Schilsbachbucht für die Dauer der Bauzeit des Ein- und
Auslassbauwerks.
-
Einrichtung von Baustellenbetrieb und Lagerflächen in der Schilsbachbucht.
Während der Bauzeit ist das Landschaftsbild in diesen Bereichen beeinträchtigt.
Aufgrund der Wiederherstellung der nur temporär genutzten Bereiche nach
Durchführung der Baumaßnahmen gehen von diesen Flächen keine verbleibenden
Beeinträchtigungen der Landschaft aus.
Anlagebedingte Auswirkungen
Es ergeben sich folgende, anlagebedingte Auswirkungen auf die Landschaft und damit
Veränderung des Landschaftsbildes durch:
-
Bau des Oberbeckens als Erdbauwerk, Begrünung mit Ansaaten und Sträuchern,
Sichtbarkeit im Wesentlichen im Bereich der Hochfläche. Die Fernwirkung wird
aufgrund der Begrünung und der flach ausgebildeten Böschungen als gering
eingestuft.
-
Keine Auswirkungen durch das E/A Bauwerk, da dieses komplett unter Wasser
liegt
-
Sichtbarkeit der Stollenportale im Nahbereich, keine Fernwirkung
-
Positive Auswirkung: Abbau der Windräder auf der Hochfläche, zumindest
teilweise. Durch Verlagerung der Windenergieanlagen ergeben sich jedoch gleiche
Auswirkungen an anderer Stelle
Die Abbildungen 11 bis 14 auf den folgenden Seiten zeigen den Bereich des
Oberbeckens im derzeitigen Zustand und nach dem Bau des Oberbeckens
(Fotomontagen).
– 104 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Abb. 15:
Blick von Süden (Ortsrand Weidenbroich) – vorher
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Abb. 16:
Blick von Süden (Ortsrand Weidenbroich) – nachher
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
– 105 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Abb. 17:
Blick von Nordwesten (L246) – vorher
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Abbildung 18:
Blick von Nordwesten (L246)
Quelle: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
– 106 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Betriebsbedingte Auswirkungen
Es sind keine betriebsbedingten Auswirkungen auf die Landschaft zu erwarten.
Tab. 19: Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
Schutzgut Landschaft
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen
Bereich Oberbecken
Geringe Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die Anlage
von Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen und Zufahrten
Bereich Schilsbachbucht,
Schilsbachtal und Rurtalsperre
Geringe Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die
vorübergehende Anlage von Bauflächen in der Bucht
Baustelleneinrichtungsflächen
am Hauptdamm
Schwammenauel
Geringe Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die
vorübergehende Anlage von BE-Flächen am Hauptdamm
Anlagebedingte Auswirkungen
Bereich Oberbecken
Mittlere Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die Anlage
eines Baukörpers von ca. 80 ha Grundfläche mit flachen, begrünten
Erddämmen auf der Hochfläche
Bereich Schilsbachbucht,
Schilsbachtal und Rurtalsperre
Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
Betriebsbedingte Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Prognose ohne Durchführung des Vorhabens
Bei Nichtdurchführung des Plans würde sich die aktuelle Situation bezüglich des
Schutzgutes Landschaftsbild nicht wesentlich verändern. Im Bereich des Oberbeckens
sind keine Landschaftsbild verändernden Baumaßnahmen bekannt.
Fazit
Als wichtigste Auswirkung hinsichtlich des Schutzgutes Landschaft ist aufgrund der
Größe und der Lage innerhalb eines geschützten Landschaftsraumes die Errichtung des
Oberbeckens zu sehen. Der Damm erhält nach außen hin flache, begrünte Böschungen
und lässt sich damit gut in die Umgebung einbinden. Das Ein- und Auslassbauwerk in
der Bucht des Schilsbachs soll so gebaut werden, dass es vollständig unter Wasser liegt
und wird daher nicht als Beeinträchtigung des Landschaftsraums gewertet. Dauerhafte
Veränderungen entstehen außerdem durch die Portale der Stollen, diese sind jedoch
nur lokal sichtbar und wegen ihrer geringen Größe nicht als wesentliche
Beeinträchtigungen zu sehen.
Die bauzeitlichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden durch Renaturierungsund Wiederherstellungsmaßnahmen nach Ende der Bauzeit ausgeglichen. Die
Auswirkungen auf die Schönheit und Natürlichkeit der Landschaft werden als nicht
– 107 –
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
erheblich gewertet. Bestehende Vorbelastungen durch die Windkraftanlagen sind dabei
berücksichtigt.
2.2.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Zu den Schutzgütern „Kultur- und Sachgüter“ werden neben Denkmälern auch die
landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen gezählt. Ebenso
werden weitere wirtschaftliche Nutzungen des Planungsraumes, wie Talsperrenbetrieb
und Fremdenverkehr im nachfolgenden Kapitel behandelt.
Baubedingte Auswirkungen
Das Oberbecken liegt abseits der touristischen Attraktionspunkte. Die Baustraße
zwischen Oberbecken und Zufahrtsstollen liegt ebenfalls abseits der touristisch
wichtigen Punkte. Die Lärmausbreitung wird hier durch die Tallage vermindert.
Auswirkungen auf den Tourismus werden sich durch den allgemein gesteigerten
LKW-Verkehr im Umfeld der Baumaßnahme sowie durch die Auswirkungen an der
Rurtalsperre ergeben. Inwieweit Auswirkungen wirtschaftlicher Art auf die
Fremdenverkehrseinrichtungen entstehen können, ist im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zu klären. Sofern es zu wirtschaftlichen Nachteilen
kommt, werden diese durch den Vorhabensträger ausgeglichen. Ein positiver Effekt
für den Tourismus kann sich durch den sogenannten Baustellentourismus ergeben.
Eine Baumaßnahme dieser Größe zieht immer auch Interessierte an. Dieser Effekt soll
von Anfang an durch eine intensive Informationskampagne vor Ort begleitet werden.
Denkbar sind Baustellenführungen und Infotafeln und Vorträge in einem BaustellenInformationszentrum.
Während der bauzeitlichen Absenkung der Wasserspiegellage der Rurtalsperre kommt
es auf Grund der verringerten Fallhöhe am Wasserkraftwerk Schwammenauel zu
reduziertem Energieertrag.
Die Rurseeschifffahrt wird während der bauzeitlichen Wasserspiegelabsenkung nicht
mehr möglich sein. Der Verdienstausfall wird durch den Vorhabensträger
ausgeglichen.
Die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung ergeben sich durch zusätzliche
Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtungsflächen. Diese liegen in
unmittelbarer Nähe zum Oberbecken und bei Gerstenhof und werden nach Beendigung
der Bauarbeiten wieder hergerichtet, so dass keine dauerhaften Nachteile entstehen.
Anlagebedingte Auswirkungen:
Durch den Bau des Oberbeckens werden einige Windenergieanlagen beseitigt. Es ist
vorgesehen, diese an anderer Stelle neu zu errichten. Damit wären Folgewirkungen
durch die Errichtung der vorhandenen Windenergieanlagen an anderer Stelle
verbunden.
Durch den Bau des Oberbeckens entsteht ein Verlust von rd. 40 ha landwirtschaftlich
genutzter Fläche. Die Flächennutzung erfolgt derzeit z.T. als Ackerbau, z.T. als
Grünlandnutzung. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
(Stellungnahme zum Scoping vom 30.09.2011) gibt es in der Gemeinde Simmerath
nur ca. 220 ha Ackerland. Die Bedeutung des Raumes für die dort tätigen Landwirte
– 108 –
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens betrachtet. Es ist vorgesehen, dass für
die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen möglichst keine zusätzlichen
landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen werden. Daher wurde
bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein Ausgleichskonzept erarbeitet in dem der
erforderliche Ausgleich und geeignete Maßnahmen dargestellt werden und die
besondere Betroffenheit der Landwirtschaft berücksichtigt wird.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Verlust für die Landwirtschaft nicht durch
die Schaffung neuer landwirtschaftlicher Produktionsflächen auszugleichen ist.
Ebenso entsteht durch die Anlage des Oberbeckens ein Verlust von rd. 34 ha
forstwirtschaftlich genutzter Fläche. Dieser Verlust wird auf Grund des waldreichen
Naturraumes weniger hoch eingeschätzt als der Verlust der landwirtschaftlichen
Flächen.
Die vorhandenen Kulturdenkmäler im Wald werden nicht beeinträchtigt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die Wasserstandsschwankungen durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks
können sich auf die Nutzung der Rurtalsperre für die Ausübung von Wassersport und
die touristische Nutzung auswirken. Da die Wasserstandsschwankungen kurzfristig
auftreten, sind Anpassungen von Steganlagen erforderlich. Die meisten Stege werden
derzeit von Hand an Änderungen des Wasserspiegels angepasst. Die erforderlichen
Anpassungen der Steganlagen werden zurzeit geprüft und mit den Nutzern
abgestimmt.
Die Wassersportnutzung in der Schilsbachbucht wird aus Sicherheitsgründen dauerhaft
eingeschränkt.
Es ist vorgesehen ein Besucher- und Informationszentrum einzurichten. Hierdurch
ergeben sich positive Auswirkungen auf den Tourismus.
Der Talsperrenbetrieb wird durch die Wasserentnahme und den -einleitung nicht
beeinträchtigt, da die Nutzung durch das Wasserspeicherkraftwerk der
Talsperrennutzung untergeordnet ist.
Tab. 20: Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen
Energienutzung
geringe Auswirkungen durch temporäre Wasserspiegelabsenkung
während der Bauzeit mit Auswirkung auf die Energieerzeugung am
Wasserkraftwerk Heimbach möglich
Landwirtschaft
geringe Auswirkungen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von
Ackerflächen
Forstwirtschaft
keine baubedingten Auswirkungen
Fremdenverkehr
Auswirkungen auf Fremdenverkehr durch Lärm- und
Verkehrsbelastung sind nicht auszuschließen.
Anlagebedingte Auswirkungen
– 109 –
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
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Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Energienutzung
mittlere Auswirkungen durch die Beseitigung von einigen
Windenergieanlagen, Neubau an anderer Stelle ist vorgesehen
Landwirtschaft
hohe Auswirkungen durch den Verlust von rd. 44 ha
landwirtschaftlicher Produktionsfläche für einzelne Landwirte sind
nicht auszuschließen.
Forstwirtschaft
mittlere Auswirkungen durch den Verlusts von rd. 34 ha
forstwirtschaftlicher Produktionsfläche.
Fremdenverkehr
keine anlagebedingten Auswirkungen erkennbar
wasserwirtschaftlicher
Talsperrenbetrieb
keine anlagebedingten Auswirkungen erkennbar
Betriebsbedingte Auswirkungen
Energienutzung
keine betriebsbedingten Auswirkungen erkennbar
Landwirtschaft
keine betriebsbedingten Auswirkungen erkennbar
Forstwirtschaft
keine betriebsbedingten Auswirkungen erkennbar
Fremdenverkehr
ggf. positive Auswirkungen durch Anlage eines Besucher- und
Informationszentrums
wasserwirtschaflticher
Talsperrenbetrieb
keine Auswirkungen durch Entnahme und Einleitung von Wasser für
das Wasserspeicherkraftwerk, Wasserstandsschwankungen dürfen
den geregelten Talsperrenbetrieb nicht beeinträchtigen.
Steganlagen
keine Auswirkungen durch Wasserspiegelschwankungen, da die
Steganlagen angepasst werden
Prognose ohne Durchführung des Vorhabens
Ohne Durchführung des Vorhabens bleiben die intensiven wirtschaftlichen Nutzungen
der Rurtalsperre weiter bestehen. Ein Trend zur landwirtschaftlichen Intensivierung ist
durch die Ausweitung von Ackerflächen auf Grünlandflächen innerhalb der letzten
Jahre erkennbar.
Fazit
Es ergeben sich hohe Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Produktionsflächen.
In Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens sind die Betroffenheiten der
Landwirte zu ermitteln und zu bewerten. Weitere Auswirkungen entstehen durch den
Verlust von forstwirtschaftlicher Produktionsfläche. Diese werden in einer relativ
waldreichen Gemeinde als nicht erheblich eingestuft. Weitere Auswirkungen werden
sich auf die Steganlagen ergeben. Sofern nach Einzelfallprüfung eine Anpassung der
Steganlagen erforderlich ist, werden diese durch den Vorhabensträger angepasst.
2.2.9
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 2c)
Das vorliegende erste Ausgleichskonzept beschreibt Kompensationsmöglichkeiten der
– 110 –
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zu erwartenden Eingriffe in den Bereichen Artenschutz, Schutzgebiete (Flora-FaunaHabitat Gebiete), Landschaftsbild sowie Eingriffe in den Wald. Die zu erwartenden
Eingriffe werden in diesem Konzept grob beschrieben und bewertet. Eine detaillierte
Bilanzierung wird im sich anschließenden Planfeststellungsverfahren erarbeitet,
welches auch eine Umweltverträglichkeitsstudie, einen landschaftspflegerischen
Begleitplan, einen Artenschutzrechtlichern Fachbeitrag sowie eine FFHVerträglichkeitsprüfung umfasst.
Nach § 13 BNatSchG (allgemeiner Grundsatz) sind erhebliche Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare
erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (auch
§ 4a LG NRW) oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu
kompensieren.
Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen
Die vorgestellten Maßnahmen sind als Vorschläge zur Vermeidung und Verringerung
erheblicher negativer Umweltauswirkungen zu betrachten.
-
Nutzung der Rurtalsperre und damit Vermeidung des Baus eines zweiten
Wasserbeckens
-
Ortsferne Lage des Oberbeckens
-
Landschaftsgerechte Einbindung des Oberbeckens und Gestaltung der Dämme
-
Geeignete Schallschutzmaßnahmen (z.B. Errichtung der südwestlichen Dämme zu
Baubeginn, als Lärmschutzwall)
-
Geeignete Maßnahmen zur Lärm- und Staubminderung an Baustraßen (ortsferne
Lage, Asphaltierung, kontinuierliche Reinigung, Geschwindigkeitsbegrenzung
sowie Vermeidung der Nutzung öffentlicher Straßen)
-
Möglichst kurze Transportwege zwischen Oberbecken und Schilsbachbucht
-
Baufeldvorbereitung außerhalb der Vegetations- und Brutzeit
-
Anlage von Ersatzhabitaten (Lerchenfenstern, Hecken, Säume, Waldränder etc. )
für verlorengehende Lebensräume von Arten und ggf. weitere
Vermeidungsmaßnahmen für derzeit nicht auszuschließende Vorkommen von
Tierarten
-
Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke
-
Festlegung der täglichen Arbeitszeiten
-
Ausgleich der verringerten Schüttmengen von Quellen des Weißenborner Baches
und des Oberlauf des Bringsterbaches durch oberflächliches Einleiten von Wasser.
-
Gegebenenfalls Betriebseinschränkungen des Wasserspeicherkraftwerkes wie z.B.
Verringerung der Entnahmemengen aus der Rurtalsperre bei niedrigem
Wasserstand, damit die Talsperrenwasserwirtschaft gewährleistet bleibt. Der
Umfang
der
Betriebseinschränkung
wird
im
Rahmen
des
Planfeststellungsverfahrens festgelegt.
-
Minimierung von Beeinträchtigungen durch die Netzanbindung durch Auswahl
eine möglichst raumverträglichen Trasse. Die Trassenfindung wird im
– 111 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Raumordnungsverfahren und im anschließenden Planfeststellungsverfahren
konkretisiert.
-
Entschädigungen für Rurseeschifffahrt für
Wasserspiegelabsenkung während der Bauphase
Verdienstausfall
durch
die
Ausgleichsmaßnahmen
Mit der Auswahl der Flächen und Maßnahmen für das Ausgleichskonzept soll auch
erreicht werden, dass die Belastungen der Landwirtschaft minimiert werden. Die
Landwirtschaft ist bereits durch den dauerhaften Flächenverbrauch am
Oberbeckenstandort stark betroffen. Um einen zusätzlichen Verbrauch
landwirtschaftlicher Flächen so weit wie möglich zu vermeiden, wird im
Ausgleichskonzept eine Vielzahl von Möglichkeiten aufgezeigt, den Ausgleich auch
außerhalb landwirtschaftlicher Flächen zu erreichen.
Mit den genannten Ausgleichsmaßnahmen soll immer auch ein multifunktionaler
Ausgleich erreicht werden. Das heißt, dass eine Maßnahme einen Ausgleich für
verschiedene Schutzgüter und Funktionen bietet. Beispielhaft hierfür sei die
Entsiegelung von Flächen genannt, die sowohl neuen Lebensraum für Tiere und
Pflanzen schafft, als auch eine Verbesserung für die Schutzgüter Boden und
Grundwasser darstellt.
Nationalpark Eifel
Die Maßnahmen im Nationalpark Eifel weisen einen besonderen Bezug zum
Eingriffsort sowie zum besonderen Artenschutz auf. In Abstimmung mit der
Nationalparkverwaltung sind folgende Maßnahmen möglich:
-
Wegerückbau im Kermeter ca. 20 km
-
Rückbau militärischer Bauten auf dem ehem. Truppenübungsplatz Vogelsang
-
Wegeumbau/ Entsiegelung Püngelbachweg
-
Wegeumbau/ Entsiegelung ehemalige Gemeindestraße zur Leykaul
-
Gewässerrenaturierung im Bereich Hetzingen
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Der Wasserverband Eifel-Rur hat ein Konzept für die naturnahe Entwicklung von
Fließgewässern erarbeitet. Dieses zielt darauf ab, die Dynamik und naturnahe
Strukturen der Gewässer und Auen mit verträglichen Nutzungen zu belassen und zu
schützen. Eine im Ansatz vorhandene, aber nicht ausreichende Dynamik des
Gewässers und der Aue soll entwickelt und gefördert werden. In Abstimmung mit dem
Wasserverband Eifel-Rur sind im Planungsbereich Obere Rur folgende Maßnahmen
möglich:
-
Rückbau / Umbau von Querbauwerken, Verrohrungen / Durchlässen
-
Rückstau beseitigen / minimieren
-
Rückbau / Ersatz von Uferverbau
-
Rückbau / Ersatz von Sohlverbau
– 112 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
-
Erhalt / Entwicklung naturnaher Sohl- / Uferstrukturen
-
Totholz belassen / einbringen
-
Aufweitung des Gerinnes
-
Neutrassierung des Gewässerlaufes
-
Erhalt / Entwicklung / Anbindung von Auengewässern / Auenstrukturen
-
Reaktivierung der Primäraue
-
Anlage / eigendynamische Entwicklung einer Sekundäraue
-
Anlage / Ausweisung eines Uferstreifens
-
Extensivierung / Aufgabe der Nutzung
-
Erhalt / Entwicklung von lebensraumtypischer (Ufer-) Vegetation
-
Entfernen / Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze
Für die Maßnahmen stehen im Bereich der Gemeinde Simmerath Gewässerabschnitte
mit einer Länge von ca. 8 km an der Rur sowie ca. 3 km an der Kall zur Verfügung.
Punktuelle Maßnahmen wie der Rückbau von Querbauwerken können zudem auch an
der Erkensruhr umgesetzt werden.
Ausgleichskonzept zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Simmerath
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan der Gemeinde
Simmerath wurden potenziell geeignete Suchräume für Kompensationsmaßnahmen
aufgrund vorliegender übergeordneter Planungen und ökologischer Fachdaten
formuliert. Es wurden mehrere Kompensationssuchräume festgelegt, welche ein hohes
Entwicklungspotenzial für ökologische Verbesserungen aufweisen und zudem die
Möglichkeit einer multifunktionalen Kompensation bieten.
Das Ausgleichskonzept wurde für durch die Bauleitplanung auf Grund der
Flächennutzungsplan-Neuaufstellung zu erwartende Eingriffe vorgesehen. Der hierfür
ermittelte Bedarf an Maßnahmen und Flächen soll durch das Ausgleichskonzept für
das Wasserspeicherkraftwerk nicht in Anspruch genommen werden. Vielmehr soll auf
den Puffer, der über den Bedarf für die Bauleitplanung hinaus geht, zurückgegriffen
werden. In den folgenden drei Suchräumen wurden für das Vorhaben geeignete
Maßnahmenflächen gefunden:
Suchraum 3 „Rurtal“
Lage im Rurtal westlich von Hammer bis zur Rurtalsperre westlich Einruhr,
Flächengröße: ca. 124 ha.
– 113 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Maßnahmen:
Umbau von Nadelwaldbeständen in naturnahen Laubwald: ca. 5% der Fläche (ca. 6 ha)
Umbau von Mischwaldbeständen in naturnahen Laubwald: ca. 5% der Fläche (ca.
6 ha)
Extensivierung der Grünlandnutzung, biotoptypenabhängige Pflege: ca. 90% der
Fläche (ca. 112 ha)
Suchraum 5; „Erkensruhrtal“
Lage zwischen Hirschrott und Einruhr (2 Teilflächen), Flächengröße: ca. 42 ha.
Maßnahmen:
Umbau von Nadelwaldbeständen in naturnahen Laubwald: ca. 10% der Fläche (ca.
4 ha)
Umbau von Mischwaldbeständen in naturnahen Laubwald: ca. 10% der Fläche (ca.
4 ha)
Extensivierung der Grünlandnutzung, biotoptypenabhängige Pflege: ca. 80% der
Fläche (ca. 34 ha)
Suchraum 6 „Kalltal“
Lage nördlich Simmerath, südlich Flächengröße: ca. 134 ha.
Maßnahmen:
Extensivierung der Grünlandnutzung, Renaturierung von Quell- und Feuchtwiesen: ca.
80 % der Fläche (107 ha)
Umbau von Nadelwaldbeständen in naturnahen Laubwald, ggf. Wiederherstellung von
Quell- und Feuchtwiesenbereichen: ca. 20 % der Fläche (27 ha)
Ökokonto der Gemeinde Simmerath
In einem Ökokonto werden freiwillig durchgeführte Maßnahmen zur Aufwertung von
Natur und Landschaft dokumentiert und verwaltet, die bei künftigen Eingriffen in
Natur und Landschaft (z.B. Bauvorhaben) als Kompensationsmaßnahmen angerechnet
werden können. In NRW regelt dies die „Verordnung über die Führung eines
Ökokontos“ vom 16. Mai 2008.
Das Ökokonto der Gemeinde Simmerath umfasst Biotopwertpunkte in einer
Größenordnung von ca. 800.000 Punkten. Die Biotopwertpunkte wurden nach dem
Verfahren Sporbeck ermittelt. Für das Vorhaben Wasserspeicherkraftwerk sollten nicht
die gesamten Punkte des Ökokontos verwendet werden, da diese auch für andere
Baumaßnahmen in der Gemeinde vorgesehen sind. Die Nutzung von weiteren
Ökokontos der Nachbargemeinden ist denkbar.
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft ist eine gemeinnützige Naturschutzstiftung
und dient der Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes im Rheinland.
– 114 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes durch den
Erhalt und die Förderung der Eigenart, Vielfalt und Schönheit der bäuerlich geprägten
Kulturlandschaft, ihrer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit und ihrer Biotop- und
Artenvielfalt im Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf. Die Stiftung unterstützt bei
Ausgleichs-, Ersatz- und Artenschutzmaßnahmen, von der Planung, Flächensuche und
Maßnahmenumsetzung bis zur dauerhaften Pflege und Sicherung.
Die Stiftung verfügt über ein Ökokonto im Bereich Steckenborn (Gemeinde
Simmerath). Für das Ökokonto wurde eine Fichtenmonokultur in einen
bodenständigen Eichen-Hainbuchenwald/ Buchenwald mit Waldrändern umgewandelt.
Es umfasst eine Größe von ca. 1 ha und kann noch ausgeweitet werden.
Im Tiefenbachtal (Gemeinde Simmerath) steht ein Flächenpool zur Verfügung.
Mögliche Maßnahmen sind die Umwandlung einer Fichtenmonokultur in einen
bodenständigen Buchenwald sowie in einen bachbegleitenden Schwarzerlenwald im
Bachauenbereich. Der Flächenpool kann auf eine Fläche von mehr als 10 ha
ausgeweitet werden. Weitere Maßnahmen im Ausweitungsbereich sind die
Umwandlung von Fichtenwäldern in naturnahe Laubwälder, die Entbuschung und
neue Nutzung von verbrachtem Mager- und Nassgrünland sowie die Wiederherstellung
der ökologischen Durchgängigkeit eines Bachsystems.
Ein weiterer Flächenpool nahe Schmidt in einer Größe von ca. 4 ha enthält
Maßnahmen wie Grünland-Extensivierung, Anlage von Waldrändern, naturnaher
Waldumbau (kleinflächig), die Optimierung von Quellbereichen sowie die Anlage von
Streuobstgrünland an einem traditionellen Standort.
Forstlicher Ausgleich
Entsprechend den Zielen 3.22 in Kapitel B.III. des LEP NRW darf Wald nur dann in
Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des
Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche
Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme von Waldgebieten unabweisbar, so ist
durch Planungen und Maßnahmen möglichst gleichwertiger Ersatz vorzusehen.
Ziel des Ausgleichskonzepts ist es, durch eine Verbesserung der Potenziale von Natur
und Landschaft, insbesondere auch in Waldbereichen, den geforderten gleichwertigen
Ersatz für die Eingriffe in den Wald zu erreichen.
Fazit
Während der Bauphase und durch die oberirdischen Anlagenteile entstehen Eingriffe
in Natur und Landschaft. Die Eingriffe bestehen im Wesentlichen in der dauerhaften
Inanspruchnahme von ca. 80 ha land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Der Umfang dieser Eingriffe kann durch geeignete Maßnahmen teilweise vermieden
bzw. vermindert werden. Darüber hinaus sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich. Dafür wurde ein Ausgleichskonzept erstellt, dem Flächen und
Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen zugrunde liegen. Dazu zählen Flächen
und Maßnahmen im Nationalpark Eifel, in der Gemeinde Simmerath, im Gebiet des
Wasserverbandes Eifel-Rur und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Hinzu
kommen die Ökokonten der Gemeinden Simmerath und Röttgen.
Die verschiedenen Bereiche, aus denen Flächen und Maßnahmen zur Verfügung
– 115 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
stehen, sichern eine Vielfalt unterschiedlicher Ausgleichsmaßnahmen. Der Umfang,
der durch die zu erwartenden Eingriffe erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, kann
durch die zur Verfügung stehenden Flächen und Maßnahmen vollständig abgedeckt
werden. Eine detaillierte Bilanzierung des Eingriffs und der benötigten
Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Planfeststellungsverfahren.
3.
Zusätzliche Angaben (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3a)
3.1
Vorgehensweise und Datengrundlage (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 3a)
Für die Umweltstudie wurden bereits vorhandene Daten bzgl. der natürlichen
Gegebenheiten und der bestehenden und geplanten Nutzungen zusammengetragen und
durch Geländebegehungen, Karten-, Luftbild- und Literaturauswertungen sowie
Befragungen zuständiger Behörden ergänzt.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Umweltstudie eine FFH-Prognose und eine
Artenschutz-Prognose erstellt, ein Fachbeitrag zur Hydrologie/ Hydrogeologie
erarbeitet und eine Vorhabensbegründung, bestehend aus einer Energiewirtschaftlichen
Begründung und dem deutschlandweiten Standortscreening erstellt. Alle diese
Unterlagen sind der Umweltstudie als textlicher Anhang beigefügt.
Die vorhandene Datenlage wurde für die jeweiligen Schutzgüter beurteilt.
Anschließend erfolgte auf dieser Grundlage die Abschätzung der umweltrelevanten
Auswirkungen des Vorhabens. Bei der Zusammenstellung der erforderlichen
Informationen ergaben sich keine planungsrelevanten Schwierigkeiten.
Planunterlagen, Gutachten und Datenquellen, die Grundlage des Entwurfes des
Umweltberichtes sind:
1.
Bezirksregierung Köln, Bezirksplanungsbehörde
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln: Teilabschnitt Region Aachen,
1. Auflage mit Ergänzungen (Stand April 2008)
2.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
NRW
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum
Habitatschutz (VV-Habitatschutz) 2010
3.
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 1995
4.
Bezirksregierung Köln, Bezirksplanungsbehörde
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln: Teilabschnitt Region Aachen, Stand
2008
5.
Gemeinde Simmerath
Flächennutzungsplan 2010
6.
Gemeinde Simmerath
– 116 –
Bezirksregierung Köln
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Anlage 2 – UMWELTBERICHT
Vorhabensbezogener Bebauungsplan V2 „Windpark Strauch-Michelshof“, 2003
7.
Kreis Aachen
Landschaftsplan V – Simmerath – 1. Änderung, 2004
8.
Eifelverein
Wanderkarte Nr. 50 des Eifelvereins 1:25.000, 2010/2011
9.
http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/5304
Daten zur Fauna, Messtischblatt 5304
10. http://www.portalu.de/ingrid-portal/portal/main-maps.psml
Daten zu Boden, Juli 2011
11. Kreis Düren
Landschaftsplan Heimbach, 2010
12. Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen
Informationssystem Bodenkarte Karte der schutzwürdigen Böden NordrheinWestfalen 1:50.000 Version 2007
13. http://www.eifel-blicke.de/
August 2011
14. http://www.naturpark-hohesvenn-eifel.de/
Informationen zum Naturpark, August 2011
15. Stadt Aachen
Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, 2006
16. Reichsamt für Bodenforschung:
Geologische Karte des Deutschen Reiches, Blatt Rötgen-Eupen, Berlin (1943)
17. Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V
Fischereibiologische Untersuchungen am Rursee zur Ableitung einer nachhaltigen
angelfischereilichen Nutzung, 2008
18. Landschaftsverband Westfalen Lippe/Landschaftsverband Rheinland
Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen,
2009
3.2
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung er erheblichen
Umweltwirkungen der Regionalplanänderung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG,
Nr. 3b)
Bei der weiteren Umsetzung der Planung im Rahmen der erforderlichen
bauleitplanerischen Verfahren und im Rahmen der Planfeststellung sind die Ziele der
Raumordnung zu beachten (vgl. § 4 ROG). In diesen Verfahren ist zunächst eine
Überprüfung und Konkretisierung der im Rahmen der Regionalplanänderung
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Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
getroffenen Prognosen zu den erheblichen Umweltauswirkungen vorzunehmen. Sofern
sich dabei Abweichungen in Form von unvorhergesehenen Umweltauswirkungen oder
Fehlentwicklungen
ergeben,
ist
diesen
durch
geeignete
Maßnahmen
entgegenzusteuern. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist ggf. auch die
konkrete Überwachung der prognostizierten Umweltwirkungen nach Realisierung der
Anlage zu regeln.
Besondere Schwerpunkte möglicher Überwachungsmaßnahmen werden bei den
prognostizierten Auswirkungen in Bezug auf die Artenschutzbelange, den
hydrogeologischen und hydrologischen Auswirkungen der Anlage des Oberbeckens
sowie den betrieblichen Wirkungen des Wasserspeicherkraftwerks in Bezug auf die
Rurtalsperre und ihre Funktionen gesehen.
3.3
Zusammenfassung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG Nr. 3c)
Die Trianel GmbH beabsichtigt im Bereich der Rurtalsperre ein
Wasserspeicherkraftwerk zu errichten. Es dient der Speicherung elektrischer Energie
und erfüllt damit wichtige Funktionen im elektrischen Energieversorgungssystem.
Bei der Errichtung des Wasserspeicherkraftwerkes handelt es sich um eine
raumbedeutsame Planung und Maßnahme, die im Regionalplan zeichnerisch
darzustellen
ist.
Die
Netzanbindung
wird
in
einem
gesonderten
Raumordnungsverfahren behandelt.
Der Standort Rurtalsperre wurde als einer der wenigen geeigneten Standorte in
Deutschland im Rahmen des Standortscreenings ermittelt. Im Bereich zwischen
Steckenborn und Schmidt soll ein Oberbecken angelegt werden. Die Rurtalsperre
bildet das Unterbecken. Für das Vorhaben wird mit einer Bauzeit von ca. 5 Jahren
gerechnet.
Der Bereich des Oberbeckens des TWR ist im Regionalplan Köln als Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) sowie als Waldbereich dargestellt. Die gesamte
Fläche wird überlagert von Flächen zum Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierenden Erholung (BSLE). Im Umfeld des Vorhabens befinden sich
mehrere teilweise bedeutende Schutzgebiete wie der Nationalpark Eifel, FFH- und
Vogelschutzgebiete und der Naturpark Hohes Venn-Eifel. Zur Umweltstudie wurden
deshalb eine FFH-Prognose und eine Artenschutzprognose erstellt.
Wesentliche Auswirkungen durch das Wasserspeicherkraftwerk entstehen in der
Bauphase durch die Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtungsflächen und
Zufahrten sowie durch Lärm- und Staubemissionen und Erschütterungen. Zum Bau
des Ein- und Auslassbauwerks in der Schilsbachbucht ist eine Absenkung des
Wasserspiegels erforderlich. Von den Auswirkungen der Bauarbeiten sind
insbesondere die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (Schilsbachbucht), Mensch
(Siedlungsbereiche) und Sachgüter (Tourismus) betroffen.
Durch das Oberbecken kommt es zu einer Flächeninanspruchnahme von ca. 80 ha
land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die anlagebedingten Auswirkungen betreffen
insbesondere die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft und Sachgüter
(Tourismus).
Die betriebsbedingten Auswirkungen zeigen sich in den Wasserspiegelschwankungen
in der Rurtalsperre. Hiervon sind insbesondere die Schutzgüter Wasser und Sachgüter
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Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 2 – UMWELTBERICHT
(Tourismus) betroffen.
Zur Vermeidung und Verringerung von Auswirkungen sind schon in der Bauphase
umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus muss sich der
Kraftwerksbetrieb dem Betriebsregime der Talsperrenbewirtschaftung unterordnen und
darf die Ökologie der Rurtalsperre nicht erheblich beeinträchtigen. Der Bau eines
Kraftwerkes dieser Größe kann nicht ohne Auswirkungen auf die Umwelt
durchgeführt werden. Deshalb sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen für die
Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich. Flächen und Maßnahmen dafür stehen
in einem Ausgleichskonzept zur Verfügung, das im Rahmen der weiteren
Planverfahren zu detaillieren ist.
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Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
Liste der Verfahrensbeteiligten
002
003
004
004
004
005
006
007
007
007
Stand: November 2011
Wehrbereichsverwaltung West
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ravensberger Straße 117
33607 Bielefeld
Landschaftsverband Rheinland - Liegenschaftsmanagement
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher Str. 133
53115 Bonn
Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Ehrenfriedstraße 19
50259 Pulheim
Direktor der Landwirtschaftskammer NRW a.L.
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren
Landwirtschaftskammer NRW
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Nationalparkforstamt Eifel
Urftseestraße 34
53937 Schleiden-Gemünd
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Hocheifel Zülpicher-Börde
Römerplatz 12
53947 Nettersheim
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde
Kirchstraße 2
52393 Hürtgenwald
008
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
– 121 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
009
Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
012
013
014
015
016
017
019
020
022
100
101
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit
Josef-Gockeln-Straße 7
40474 Düsseldorf
Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V.
Uerdingerstraße 58 – 62
40474 Düsseldorf
Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk NRW
Friedrich-Ebert-Str. 34-38
40210 Düsseldorf
LandesSportBund NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Wildenbruchplatz 1
45888 Gelsenkirchen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
Mies-van-der-Rohe-Straße 10
52074 Aachen
Frau Brunhilde Fink – Gleichstellungsbeauftragte Regionalrat Köln
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
Stadt Aachen
Lagerhausstraße 20
52058 Aachen
StädteRegion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
– 122 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
104
106
107
108
109
111
113
114
115
118
119
122
Stadt Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Stadt Monschau
Laufenstraße 84
52156 Monschau
Gemeinde Roetgen
Hauptstraße 55
52159 Roetgen
Gemeinde Simmerath
Rathaus
52152 Simmerath
Stadt Stolberg
Rathausstraße 11 - 13
52222 Stolberg
Kreis Düren
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Stadt Düren
Wilhelmstraße 34
52349 Düren
Stadt Heimbach
Hengebachstraße 14
52396 Heimbach
Gemeinde Hürtgenwald
August-Scholl-Straße 5
52393 Hürtgenwald
Gemeinde Langerwehe
Schönthaler Straße 4
52379 Langerwehe
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Stadt Nideggen
Zülpicher Straße 1
52385 Nideggen
– 123 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
126
127
134
136
250
252
253
254
281
284
401
Gemeinde Vettweiß
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53861 Euskirchen
Stadt Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2 - 4
53937 Schleiden
Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstraße 5
52353 Düren
Enwor – engerie & wasser vor Ort GmbH
Kaiserstraße 86
52134 Herzogenrath
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
Auf der Komm 12
52457 Aldenhoven
Wasserversorgungszweckverband Perlenbach
Am Handwerkerzentrum 31
52156 Monschau
Industrie- und Handelskammer Aachen
Theaterstraße 6 - 10
52062 Aachen
Handwerkskammer Aachen
Sandkaulbach 21
52062 Aachen
Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn-Eifel
Bahnhofstraße 16
53947 Nettersheim
420
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Rochusstr. 18
53123 Bonn
– 124 –
Bezirksregierung Köln
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13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
422
Trianel GmbH
Lombardenstraße 28
52070 Aachen
426
Architektenkammer NW
Zollhof 1
40221 Düsseldorf
428
Waldbauernverband NRW e.V.
Kappeler Str. 227
40599 Düsseldorf
441
Aachener Verkehrsverbund GmbH
Neuköllner Straße 1
52068 Aachen
467
469
491
Gemeindeverwaltung Raeren
Hauptstraße 30
4730 Raeren
Gemeinde Waimes
Place Baudouin 1
4950 Waimes
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Am Gut Wolf 3
52070 Aachen
602
Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
604
608
EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH
Willy-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
RVE Regionalverkehr Euregio-Maas-Rhein GmbH
Neuköllner Str. 1
52068 Aachen
612
Eifel-Tourismus GmbH
Kalvarienbergstraße 1
54595 Prüm
– 125 –
Bezirksregierung Köln
November 2011
13. Regionalplanänderung – Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath –
Anlage 3 – BETEILIGTENLISTE
615
616
Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V.
Steinfelder Straße 10
53947 Nettersheim
AGIT Aachener Gesell. Für Innovation und Technologietransfer mbH
Dennewartstraße 27
52068 Aachen
618
NRW.URBAN
Mozartstraße 2a
52064 Aachen
619
623
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Aachen GmbH
Mauerfeldchen 72
52146 Würselen
Firma accom Ges. für Telekommunikationsnetze u. -dienstleistungen
Grüner Weg 100
52070 Aachen
626
630
Biologische Station im Kreis Düren e.V.
Zerkaller Straße 5
52385 Nideggen
Biologische Station im Kreis Aachen e.V.
Zweifaller Straße 162
52224 Stolberg
632
Regionetz GmbH
Zum Hagelkreuz 16
52249 Eschweiler
– 126 –