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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 10/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
195 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03

Inhalt der Datei

WASSERSPEICHERKRAFTWERK RURTALSPERRE Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, 13. Änderung Korridorvergleich Netzanbindung Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht Seite 1 Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 1) 2 2 Netzanbindung 2 2.1 Planungsmöglichkeiten der Anbindung an das Höchstspannungsnetz 2 2.2 Raumwiderstandsanalyse 3 2.3 Beschreibung der Korridore 3 2.4 Inanspruchnahme und Betroffenheit 5 2.5 Darstellung der Korridore im Hinblick auf regionalplanerische Wirkungen 8 2.6 Fazit 13 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Betroffene Kommunen der Netzkorridore Tabelle 2: Betroffene Bereiche für den Schutz der Natur Tabelle 3: Darstellung der Korridore regionalplanerische Wirkung im 5 Hinblick 11 auf die 13 Anlagen Lose beigefügte Pläne Maßstab Trassenkorridore Netzanbindung (TWR_B_RP_1_020) 1:50.000 Raumwiderstandsanalyse (TWR_B_RP_1_030) 1:50.000 Regionalplandarstellung (wird nachgereicht) 1:50.000 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre 1 Einleitung (vgl. Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 ROG, Nr. 1) Die Trianel GmbH beabsichtigt im Bereich der Rurtalsperre ein Wasserspeicherkraftwerk (TWR) zu errichten. Bei der Errichtung des Wasserspeicherkraftwerkes handelt es sich vor allem im Hinblick auf den mit der Errichtung des Beckens verbundenen Flächenbedarfs von mehr als 10 Hektar um eine raumbedeutsame Planung und Maßnahme, die im Regionalplan zeichnerisch darzustellen ist (vgl. § 35 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes – Landesplanungsgesetz DVO – LPlG DVO). Im Hinblick auf die aktuellen Darstellungen des gültigen Regionalplans bedarf es somit der Änderung des Regionalplanes. Das Änderungsverfahren wird nach Maßgabe des § 13 Landesplanungsgesetz NRW in Verbindung mit der Landesplanungsgesetz DVO bei der Regionalplanungsbehörde als für die Erarbeitung zuständige Behörde mit dem Ziel der Herbeiführung des Erarbeitungsbeschlusses sowie des Aufstellungsbeschlusses durch den Regionalrat durchgeführt. Die Netzanbindung wird in einem gesonderten Raumordnungsverfahren behandelt. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens muss so erfolgen, dass beide Verfahren in wesentlichen Verfahrensschritten parallel durchgeführt werden können. Da eine enge fachliche Beziehung zwischen dem Regionalplanänderungsverfahren und dem Raumordnungsverfahren besteht, werden die bisher untersuchten sechs Korridore zur Netzanbindung im folgenden beschrieben und raumordnerisch bewertet. Dabei wird die Darstellung auf die regionalplanerisch geforderte grundsätzliche Machbarkeit der Netzanbindung beschränkt. 2 Netzanbindung Nach aktuellem Planungsstand ist eine Netzanbindung nur über eine 380-kV-Anbindung (Höchstspannungsnetz) möglich. Da im Rahmen der Regionalplanänderung die grundsätzliche Machbarkeit der Netzanbindung betrachtet wird, beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf die 380-kV-Anbindung. Weiterhin wird in Abstimmung mit der Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH aktuell geprüft, welche technische Möglichkeiten der Netzanbindung auf der 110-kV-Ebene (Hochspannungsnetz) besteht. Diesbezüglich liegen noch keine Ergebnisse vor. 2.1 Planungsmöglichkeiten der Anbindung an das Höchstspannungsnetz Nach einer ersten Abstimmung mit dem Betreiber des Höchstspannungsnetzes (hier die Amprion GmbH) stehen hierfür die Umspannanlagen Verlautenheide und Zukunft zur Verfügung (beide an der BAB A4 zwischen Aachen und Weisweiler gelegen). Weiterhin besteht die Möglichkeit, an die Höchstspannungsfreileitung Oberzier - Dahlem - Niederstedem, Bauleitnummer (Bl.) 4527, östlich des geplanten TWR-Standortes anzubinden. 2 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Ausgehend vom geplanten Energieableitungsstollen bei Gerstenhof (westlich von Schmidt) und den möglichen Anschlusspunkten wurden auf der Grundlage einer Raumwiderstandsanalyse (siehe Kapitel 2.2) 6 Korridore ermittelt. Dabei wurden sowohl Korridore entlang vorhandener 110-kV-Leitungen ausgewählt (Bündelungsprinzip) als auch Korridore, die innerhalb relativ konfliktarmer Bereiche verlaufen. Die 1 km breiten Korridore sind dem Trassenkorridore Netzanbindung (TWR_B_RP_1_020) im Maßstab 1: 50.000 zu entnehmen. 2.2 Raumwiderstandsanalyse Die Bestandserfassung orientiert sich an den für die übergeordnete Fragestellung relevanten Sachverhalten. Die Erfassung und Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt für die einzelnen von dem Vorhaben möglicherweise betroffenen Schutzgüter. Wesentliche Informationsgrundlage sind die amtlichen Daten zur Realnutzung des ATKISBasis DLM, der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) Teilabschnitt Aachen des Planungsträgers der Regionalplanung (jetzt: Regionalrat; zuvor: Bezirksregierung Köln) sowie die Landschaftsplanung der Städteregion Aachen und des Kreises Düren. Darüber hinaus wurden vorhandene Fachdaten und -informationen, wie Schutzgebietsdaten, ausgewertet. Die Ergebnisse der von der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH durchgeführten Raumwiderstandsanalyse sind der beiliegenden Karte (TWR_B_RP_1_030) zu entnehmen. Darstellungsmaßstab der Kartendarstellung ist 1:50.000. 2.3 Beschreibung der Korridore Korridor 1 Der Korridor 1 umfasst überwiegend vorhandene Trassen von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen. Vom Anbindungspunkt Gerstenhof folgt der Korridor der nach Westen verlaufenden Trasse der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Heimbach - Lammersdorf bis zur Umspannanlage (UA) Lammersdorf. Von der UA Lammersdorf nimmt der Korridor den Verlauf der vorhandenen 110-kV-Freileitung Venwegen - Lammersdorf bis Zweifall auf. Zunächst verläuft der Korridor parallel zur B399 bis Raffelsbrand, anschließend schwenkt er Richtung Nordwesten und verläuft dann in Anlehnung an die L24 Richtung Zweifall. Zwischen Zweifall und Büsbach wird ein neuer Trassenraum gesucht bis zur vorhandenen 110-kV-Hochspannungsfreileitung Krauthausen - Büsbach. Dieser Leitung wird anschließend bis zum Punkt Krauthausen gefolgt. Am Punkt Krauthausen wird der 110-kV-Freileitung Verlautenheide - Krauthausen gefolgt. Der Korridor endet an der UA Verlautenheide, die im südwestlichen Bereich des Autobahnkreuzes Aachen liegt. 3 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Korridor 2 Der Korridor 2 schafft eine neue Verbindung zwischen dem Anbindungspunkt Gerstenhof und der UA Zukunft. Vom Punkt Gerstenhof verläuft der Korridor nach Nordwesten Richtung Germeter. Der Korridor knickt südwestlich von Germeter Richtung Norden ab und verläuft anschließend westlich von Germeter, Hürtgen und Kleinhau. Westlich von Gey biegt der Korridor nach Nordwesten ab und endet an der UA Zukunft. Korridor 3 Der Korridor 3 schafft eine Anbindung an die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Oberzier Dahlem - Niederstedem bei Ginnick. Er verläuft vom Punkt Gerstenhof aus in nordöstlicher Richtung, westlich an Kammerscheidt und Bergsten vorbei, verlässt das Rurtal zwischen Leverbach und Rath, verschwenkt in Richtung L33 und folgt dieser in Richtung Ginnick. Der Korridor umgeht im weiten Bogen (Abstand ca. 1,5 km) den Nationalpark Eifel und das nachgemeldete Vogelschutzgebiet (VSG) Kermeter-Hetzinger Wald (DE-5404-402). Korridor 4 Der Korridor 4 nutzt vom Punkt Gerstenhof aus die vorhandene Trasse der 110-kV-Freileitung Heimbach - Lammersdorf bis zur Querung der L218 östlich von Schmidt. Von diesem Punkt aus verlässt er die Trasse der vorhandenen Freileitung in nordwestlicher Richtung und quert somit in neuer Trasse den Nationalpark und das VSG Kermeter-Hetzinger Wald sowie anschließend die Ruraue. Zwischen Abenden und Blenz quert der Korridor den Kirchbusch und endet südöstlich von Berg an der 380-kV-Freileitung Oberzier - Dahlem - Niederstedem, wo die geplante Leitung an das Höchstspannungsnetz anschließen soll. Korridor 5A Der Korridor 5A nutzt vom Punkt Gerstenhof aus die vorhandene Trasse der 110-kV-Freileitung Heimbach - Lammersdorf. Von Heimbach aus wird der 110-kV-Freileitung Zukunft Heimbach bis zum Punkt Hausen gefolgt. Hier quert er die Rur und verläuft ab hier entlang der 110-kV-Freileitung Anschluss Wallenthal. Diese Trasse wird verfolgt bis zur Querung der L218. Ab diesem Punkt wird ein neuer Trassenraum entlang der L218 ausgewiesen, um südlich an Vlatten vorbei an die 380-kV-Freileitung Oberzier - Dahlem - Niederstedem anzuschließen. Korridor 5B Der Korridor 5B verläuft identisch mit dem Korridor 5A mit Ausnahme im Bereich Hasenfeld. Wo der Korridor 5A die Ortslage Hasenfeld nahezu komplett einfasst, verläuft der Korridor 5B nördlich von Hasenfeld. Er nutzt hier einen bereits vorhandenen Wildwiesenstreifen. Korridor 6 Der Korridor 6 verläuft identisch mit Korridor 4 zwischen dem Punkt Gerstenhof und die Querung der Ruraue. Südlich von Abenden nimmt er den Verlauf der 110-kV-Freileitung Heimbach 4 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre - Zukunft auf und verläuft dann an Nideggen, Kreuzau, Lendersdorf, Birgel, Derichsweiler, Schlich und Langerwehe vorbei. Vor Anschluss an die UA Zukunft durchquert der Korridor die Ortslage Weisweiler. Der Korridor 6 verläuft zwischen dem Punkt Gürzenich und der UA Zukunft über eine Länge von 12,9 km im Bereich der Trasse der o.g. Freileitung. Derzeit wird vom Netzbetreiber (hier Amprion GmbH) eine Machbarkeitsstudie zu den Anschlusspunkten und Netzen erstellt. Wenn die Abstimmung mit dem Netzbetreiber abgeschlossen ist, werden die technisch machbaren Korridore als Grundlage für die raumordnerisch relevanten Auswirkungen und im Hinblick auf die Betroffenheit von Schutzgebieten weiter bewertet. Im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens erfolgt daher nur eine Darstellung möglicher Korridore. Die betroffenen Kommunen der sechs Korridore sind in der folgenden Tabelle aufgelistet: Tabelle 1: Betroffene Kommunen der Netzkorridore Korridor 1 Korridor 2 Korridor 3 Korridor 4 Korridor 5A Korridor 5B Korridor 6 Aachen Eschweiler Hürtgenwald Heimbach Heimbach Hürtgenwald Hürtgenwald Langerwehe Kreuzau Nideggen Mechernich Mechernich Eschweiler Nideggen Simmerath Nideggen Nideggen Heimbach Simmerath Simmerath Kreuzau Nideggen Simmerath Nideggen Simmerath Stolberg (Rhld.) Simmerath Vettweiß Stolberg (Rhld.) Heimbach Düren Langerwehe Nideggen Simmerath 2.4 Inanspruchnahme und Betroffenheit Bevor die verschiedenen Korridore im Hinblick auf die Inanspruchnahmen und möglichen Betroffenheiten betrachtet werden, werden nachstehend einige Grundsätze des Höchstspannungsleitungsbaues beschrieben, die bei der Ersteinschätzung möglicher Betroffenheiten berücksichtigt wurden. Trassierung von Höchstspannungsfreileitungen Höchstspannungsfreileitungen werden möglichst in geraden Strecken trassiert. Der Abstand zwischen den einzelnen 380-kV-Masten beträgt i.d.R. 300 bis 450 m. In Abhängigkeit von den topographischen Gegebenheiten können die Spannfeldlängen auf 400 bis 600 m vergrößert werden (Talüberspannung). 5 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Grundsatz der Bündelung Gemäß § 1 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sollen "Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden." Die Korridore 1 und 5 (A&B) ermöglichen vom Grundsatz her eine gebündelte Trassenführung. In Bezug auf die im BNatSchG damit verknüpfte Vermeidung und Minimierung von Zerschneidung und Inanspruchnahme der Landschaft und die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes können somit die Auswirkungen vermindert werden. Im Rahmen der Freileitungsplanung ist dann noch zu prüfen, ob bei einer Bündelung die vorhandene Freileitung demontiert wird und ein gemeinsames neues 110-/380-kV-Mastgestänge errichtet oder die neue Trasse parallel zur vorhandenen gebaut wird. Landschaftsbild Im hier zu betrachtenden Landschaftsraum werden bereits 110-kV-Stromfreileitungen geführt. Diese sind in der Regel kleiner als 380-kV-Höchstspannungsmaste. Bei einer gebündelten Leitung erhöhen sich die Maste. Bei der Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Demontage einer vorhandenen Leitung und des Neubaues eines gemeinsamen Mastgestänges kommt dem Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung zu. In Bereichen, die landschaftlich als besonders wertvoll einzustufen sind (z.B. Ufer des Rurstausees), könnten gemeinsame Mastgestänge größere Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes verursachen. In diesen Bereichen wäre ggf. eine separate Führung der neuen Stromfreileitung zu bevorzugen. Naturhaushalt Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beim Bau einer Stromfreileitung könnten sich im Bereich der Maststandorte durch Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung sowie innerhalb des Leitungsschutzstreifens durch Einschränkung der Wuchshöhen ergeben. Bauzeitliche Beeinträchtigungen sind aufgrund der punktuellen Eingriffe und der in der Regel kurzzeitlichen Arbeiten an den einzelnen Maststandorten als unerheblich einzustufen. Tierwelt Eine Beeinträchtigung könnte die Zerschneidung des Luftraumes durch Leiterseile darstellen. Leiterseile stellen für die Avifauna bzw. Fledermäuse ein Hindernis dar, welches unter-, durchoder überflogen werden muss. Bei den Korridoren 1, 4, 5A und teilweise 5B ist davon auszugehen, dass aufgrund der Bündelung mit den vorhandenen Freileitungen eine Vorbelastung gegeben und somit bereits eine Gewöhnung vorhanden ist, so dass die Führung einer weiteren Freileitung parallel dazu geringere Auswirkungen auf das Flugverhalten der Tiere haben kann. Auch der Gesamteingriff in den Lebensraum wäre bei der Bündelung mit den vorhandenen Freileitungen geringer. Da die Leiterseile einer 380-kV- 6 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Höchstspannungsfreileitung in 4-er Bündeln geführt werden, sind sie für die Avifauna besser wahrnehmbar und gut zu orten. Das Risiko von Kollisionen ist daher als gering einzustufen. Die Korridore 4, 5A, 5B und 6 verlaufen durch das Vogelschutzgebiet Kermeter-Hetzinger Wald (DE-5304-402). Dieses ist ausgewiesen für eine Anzahl von Spechtarten, Greifvögeln, dem Schwarzstorch (als Durchzügler), Eisvogel, Uhu und Neuntöter. Bei der Betrachtung muss nochmals differenziert werden zwischen den Korridoren 4, 5B und 6, die eine neue Trasse durch das Vogelschutzgebiet benötigen und des Korridors 5A, der eine bereits bestehende Trasse zur Querung des Gebietes nutzt. Eine Trassenführung durch ein zusammenhängendes Waldgebiet kann grundsätzlich als eine Beeinträchtigung des Waldlebensraumes betrachtet werden. Da die Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, überwiegend diese Lebensräume beanspruchen, wäre eine Zerschneidung auf ein Minimum zu begrenzen. Beim Korridor 5A liegt aufgrund der bestehenden Leitung eine Vorbelastung vor, da bereits jetzt ein Schutzstreifen mit festgelegter Wuchshöhenbegrenzung vorliegt, der jedoch verbreitert werden muss. Im Bereich der Ortslage Hasenfeld bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht weniger Bedenken. Auch bei dem geplanten Korridor 5B liegt aufgrund eines vorhandenen Wildwiesenstreifens eine Zerschneidung der zusammenhängenden Waldfläche vor. Durch die Schutzstreifenausweisung würde sich die Schneise noch verbreitern, dennoch wäre die Beeinträchtigung niedriger einzustufen als beim Korridor 4, da dort keine Vorbelastung des Gebietes besteht. Auch die Lage des Korridors 4 ist als ungünstig zu werten, da die Trasse den nördlichen Teilbereich des Vogelschutzgebietes mittig durchquert, anders als beim Korridor 5B, der sich aufgrund seiner Ortsnähe noch im Randbereich des VSG befindet. Durch eine gezielte Auswahl der Zuwegungen kann die Inanspruchnahme potenzieller Höhlenbäume minimiert werden, im Bereich von Leitungsschutzstreifen können Höhlenbäume bis zur Wuchshöhenbegrenzung erhalten werden. Grundsätzlich werden alle Gehölzarbeiten in den Wintermonaten durchgeführt, so dass keine Fortpflanzungsstätten zerstört werden. Ausweichmöglichkeiten bestehen im direkten Umfeld ausreichend. Der Schwarzstorch und der Fischadler nutzen das Gebiet als Durchzügler, für sie stellt das Vorhaben auch keine erheblichen Beeinträchtigungen dar, da sie die Waldflächen überfliegen. Eine Schneise im Wald stellt für die beiden o.g. Arten kein Hindernis dar. Damit Kollisionen mit dem Erdseil verhindert werden, werden Vogelmarkierungen innerhalb des Vogelschutzgebietes sowie in für die Avifauna bedeutsamen Bereichen angebracht. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Arten, die sich auf dem Boden aufhalten, kann aufgrund der relativ kleinflächigen und kurzzeitigen Arbeiten ausgeschlossen werden, da im Umfeld der Arbeitsflächen ausreichend gleichartige Ausweichflächen vorhanden sind. Eine Inanspruch- 7 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre nahme von Gewässern ist nicht vorgesehen, somit kann auch eine Beeinträchtigung von Amphibien ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen können somit erhebliche Beeinträchtigungen der Fauna vermieden werden. 2.5 Darstellung der Korridore im Hinblick auf regionalplanerische Wirkungen Nachstehend werden für die 6 Korridore die Wirkungen einer Höchstspannungsfreileitung auf die in Anspruch genommenen regionalplanerischen Kriterien in der beiliegenden Karte dargestellt, beschrieben und anschließend zusammenfassend tabellarisch dargestellt. Im Einzelnen sind dies: - Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) - Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzungen - Bereiche für Gewerbe und Industrie - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche - Waldbereiche - (Bereiche für den) Schutz der Natur - (Bereiche für den) Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Bei den regionalplanerisch relevanten Wirkungen wurden die Kriterien "Grundwasser- und Gewässerschutz" nicht aufgeführt, da der Bau von Höchstspannungsfreileitungen in der Regel nicht zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes führt. Auch die Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur wurden nicht näher betrachtet, da eine Beeinträchtigung hiervon ausgeschlossen werden kann. Nachstehend werden die regionalplanerischen Kriterien beschrieben und die Inanspruchnahme der verschiedenen Korridore im Hinblick auf ihre Länge (auch als Indiz für die Wirtschaftlichkeit der Netzanbindung) dargestellt. Generell führt eine größere Inanspruchnahme innerhalb eines Kriteriums zu einer ungünstigeren Einschätzung, längere Korridore sind somit innerhalb eines Kriteriums immer kritischer zu betrachten als kürzere. Grundlage für die Einstufung der Korridore ist eine optimierte Trassenführung innerhalb des Korridors. Bei der Einstufung der Problematik wird von einer 5-stufen Skala ausgegangen: - nicht betroffen - gut lösbar - lösbar - schwer lösbar - unlösbar 8 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Allgemeine Siedlungsbereiche Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) stellen innerhalb der Kommunen die Schwerpunkte für die Siedlungsentwicklung dar. Aufgrund möglicher Beeinträchtigungen durch Geräusche, elektrische und magnetische Felder oder Veränderungen des Ortsbildes sollten Höchstspannungsfreileitungen nicht durch oder nah an Siedlungsbereichen geführt werden. Innerhalb der Korridore befinden sich eine Vielzahl von Allgemeinen Siedlungsbereichen. Der Korridor 2 tangiert den ASB Germeter am östlichen Rand über ca. 1,8 km. Der Korridor 5A durchquert auf einer Länge von ca. 2,3 km den ASB Heimbach, der Korridor 6 beansprucht auf einer Länge von ca. 3,7 km den ASB Langerwehe und tangiert auf ca. 1,9 km den ASB Kreuzau. Die Beanspruchung von ASB kann, auch auf kurzen Strecken, zu nachteiligen Wirkungen führen, wenn z.B. die Richtwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für elektrische und magnetische Felder oder der TA Lärm aufgrund des geringen Abstandes nicht eingehalten werden können. Daher werden diese Inanspruchnahmen als schwer lösbar eingestuft. Allgemeine Siedlungsbereiche für zweckgebunden Nutzungen ASB mit Zweckbindungen werden dann ausgewiesen, wenn ein Bereich einer bestimmten baulich geprägten Nutzung vorbehalten bleiben soll. Innerhalb der Korridore befindet sich östlich von Schmidt (Korridore 4, 5A, 5B und 6) ein ASB mit Zweckbindung Freizeitwohnen und Unterbringung von Einrichtungen für sportliche und Erholungszwecke. Aufgrund der Vorbelastung durch die vorhandenen 110-kV-Freileitung, der Länge der Inanspruchnahme von ca. 0,6 km und der Tatsache, dass der ASB mit Zweckbindung noch nicht örtlich umgesetzt wurde, wird diese Inanspruchnahme als lösbar eingestuft. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dienen der Ansiedlung, dem Ausbau und der Bestandssicherung solcher gewerblichen Betriebe, die wegen ihrer besonderen Anforderungen nicht in den ASB integriert werden können. Die Korridore 2 und 6 führen auf einer Länge von ca. 0,7 km durch den GIB Weisweiler, wo sich die UA Zukunft befindet. Die Inanspruchnahme des GIB für eine Hochspannungsfreileitung mit möglichen Beeinträchtigungen durch Geräusche, elektrische und magnetische Felder oder Veränderungen des Ortsbildes wird gegenüber eines ASB weniger gravierend eingestuft, da im GIB erhebliche Vorbelastungen durch Geräusche vorhanden sind, ein dauerhafter Aufenthalt von Personen generell nicht gegeben ist und das Landschaftsbild in diesem Bereich bereits beeinträchtigt ist. Daher wird diese Inanspruchnahme als gut lösbar eingestuft. Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche In den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen soll die landwirtschaftliche Nutzung erhalten und nachhaltig gesichert werden. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für andere Nutzungen ist nur bei unabweisbarem Bedarf möglich. Alle Korridore beanspruchen Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, aber in unterschiedlicher Länge. Die Korridore 1 und 9 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre 6 beanspruchen über eine Länge von ca. 20,9 bzw. ca. 25,2 km diese Bereiche, während die Korridore 2, 3, 4, 5A und 5B weniger als 10 km durch diese Bereiche führen. Der Bau einer Höchstspannungsfreileitung führt im Allgemeinen nur zu geringen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung. Ausgenommen die Bereiche der Maststandorte selbst, bei denen sich durch Flächenentzug und Behinderungen bei der Bearbeitung Erschwernisse ergeben, kann die landwirtschaftliche Nutzung unter einer Höchstspannungsfreileitung uneingeschränkt fortgeführt werden. Für die Korridore, die über eine Länge von weniger als 10 km durch Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche führen, wird die Problematik der Inanspruchnahme als gut lösbar eingestuft, für die Korridore 1 und 6, die mehr als 20 km des Bereiches beanspruchen, wird von einer lösbaren Problematik ausgegangen. Waldbereiche In den Waldbereichen sind die Holzproduktionsfunktionen als auch die ökologischen und sozialen Wohlfahrtswirkungen für die Umwelt (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln. Gemäß Regionalplan dürfen Waldflächen nur für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme von Waldgebieten unabweisbar, ist durch die Planungen und Maßnahmen möglichst gleichwertiger Ausgleich/Ersatz vorzusehen. Davon kann aus landesplanerischer Sicht abgesehen werden, wenn der Waldanteil einer Gemeinde mehr als 60 % ihres Gemeindegebietes beträgt (Regionalplan, Kap. 2.3.1, Ziel 4). Der Waldanteil der von den Korridoren in Anspruch genommenen Kommunen liegt zwischen 25 und 60 %. Aufgrund dieses mittleren bis höheren Waldanteils in den Kommunen stellen ökologische Aufwertungen des Waldes einen funktionsbezogenen Ausgleich für eine Waldinanspruchnahme dar. Alle Korridore beanspruchen in unterschiedlicher Quantität Waldbereiche. Die Trassierung einer Höchstspannungsfreileitung durch Waldbereiche führt im Bereich der Maststandorte selbst zu einem Flächenverlust, im Bereich des Leitungsschutzstreifens zu einer Einschränkung der Wuchshöhe. Die Waldeigenschaft selbst geht hierbei nicht verloren. Für die Korridore 4, 5A, 5B und 6, die über eine Länge von weniger als 10 km durch Waldbereiche führen, wird die Problematik der Inanspruchnahme als gut lösbar eingestuft. Für die Korridore 1 und 6, die mehr als 20 km Waldbereiche beanspruchen, wird von einer lösbaren Problematik ausgegangen, da hier ausreichend Waldflächen für eine ökologische Aufwertung zur Verfügung stehen. Bereiche für den Schutz der Natur Die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) umfassen insbesondere naturschutzwürdige Bereichsteile sowie Suchräume für die Biotopentwicklung und -vernetzung. Diese sind zu erhalten, zu pflegen, zu entwickeln und soweit möglich miteinander zu verbinden. Im Bereich der Korridore kommen nachstehende BSN vor: 10 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Tabelle 2: Betroffene Bereiche für den Schutz der Natur Nummer Bezeichnung Korridore AC-12 Saubachtal und Lehmsiefen 1 AC-15 Naturschutzwürdige Kalklandschaftsbereiche südlich Stolberg 1 AC-18 Indetal südwestlich Stolberg 1 AC-19 Geplantes Waldnaturschutzgebiet Hürtgenwald 1 AC-28 Vennlandschaft westlich Lammersdorf 1 AC-29 Kalltal mit Quell- und Nebenbächen 1 AC-41 Bachtäler um Steckenborn und Woffelsbach 1, 2, 4, 6 AC-47 Kalkabbaugebiet südwestlich Stolberg 1 DN-15 Wehebachtal und Nebenbäche südlich Langerwehe 2 DN-16 Bachtäler und Gürzenicher Bruch am Hang des Eifelfußes zwi- 2, 6 schen Schlich und Gey DN-17 Geybach und Wollebach 6 DN-22 Drover Heide, Ginnicker Heide und Drover Bachtal 3, 6 DN-23 Mittlere Ruraue zwischen Winden und Düren 6 DN-24 Heimbach-Maubacher Rurtal, Nebentäler, angrenzende Wälder 3, 4, 5A, 5B, 6 und Buntsandsteinfelsen DN-26 Muldenauer Bach mit Steinbach 3 DN-27 Neffelbachaue 4 DN-28 Vlattener Bach 5A, 5B DN-29 Staatsforst Hürtgenwald nördlich Heimbach 4, 5A, 5B, 6 (= Nationalpark und VSG ) DN-30 Nordteil des Waldreservates Kermeter 5A (= Nationalpark und VSG ) DN-31 Gewässersystem des Kallbaches mit Nebenbächen 1, 2 DN-32 Gewässersystem des Weißen Wehebaches mit Nebenbächen 1, 2 und Zuflüssen der Wehebachtalsperre Alle Korridore umfassen Bereiche für den Schutz der Natur. Mit einer Trassenlänge von ca. 1,6 km beansprucht der Korridor 3 die BSN am geringsten, der Korridor 6 stellt mit ca. 6,2 km die größte Inanspruchnahme dar. Im Korridor 3 befinden sich zum Großteil Täler, die von einer Höchstspannungsfreileitung in Gänze überspannt werden könnten, daher wird diese Problematik als gut lösbar eingestuft. Für die Korridore 1, 2 und 5A, die über eine Länge von 2 bis 4 km BSN umfassen, wird von einer lösbaren Problematik ausgegangen. Für die Korridore 4, 5B und 6, die mit Längen zwischen 4 und 6 km die BSN beanspruchen, die ebenfalls als Nationalpark und VSG ausgewiesen sind, wird von einer schwer lösbaren Problematik ausgegangen, da diese Korridore den Nationalpark und das VSG in neuen Trassen durchqueren. 11 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) dienen der nachhaltigen Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie der Erholungseignung. Vermeidbare Beeinträchtigungen durch Zerschneidung zusammenhängender Erholungsräume sind auszuschließen. Höchstspannungsfreileitungen stellen im Allgemeinen aufgrund ihrer Höhe prägende Anlagen in einer Landschaft dar. Wo diese in einer bewegten Landschaft noch einfacher zu integrieren wären, stellen sie in der flachen Bördelandschaft weit sichtbare, technische Bauwerke dar. Generell ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme der BSLE mit der Korridorlänge zunimmt. Der kürzeste Korridor 4 beansprucht den BSLE mit ca. 6,8 km am geringsten, während Korridor 1 mit einer Gesamtlänge von ca. 35 km den BSLW mit ca. 30,8 km in Anspruch nimmt. Für die Korridore 4 und 5B, die über eine Länge von weniger als 10 km durch BSLE führen, wird die Problematik der Inanspruchnahme als gut lösbar eingestuft, für die Korridore 2, 3, 5A und 6, die zwischen 10 und 21 km des Bereiches beanspruchen, wird von einer lösbaren Problematik ausgegangen, während der Korridor 1 mit einer Länge von ca. 30,8 km als schwer lösbar eingestuft wird. Regionale Grünzüge Die Regionalen Grünzüge sollen die siedlungsräumliche Gliederung, den klimaökologischen Ausgleich, die Biotoperhaltung und -vernetzung sowie die freiraumgebundene Erholung sichern. Im Nordwesten des Betrachtungsbereiches befindet sich der Regionale Grünzug im Verdichtungsgebiet Aachen. Der Korridor 1 beansprucht den Regionalen Grünzug zwischen Breinig und Verlautenheide über eine Länge von ca. 7,7 km. Hier verläuft die Höchstspannungsfreileitung teilweise entlang der BAB A44, so dass Vorbelastungen des Korridors gegeben sind. Somit wird, trotz der Länge von ca. 7,7 km, von einer lösbaren Problematik ausgegangen. Der Korridor 2 beansprucht den Regionalen Grünzug zwischen Eschweiler und Weisweiler (Indeaue) auf einer Länge von ca. 1,2 km. Der Korridor beansprucht den Grünzug hier in voller Breite, so dass aufgrund der relativ geringen Länge von einer lösbaren Problematik ausgegangen wird. Der Korridor 6 führt am westlichen Ortsrand von Weisweiler über ca. 0,4 km durch den Regionalen Grünzug. Aufgrund der Randlage und der geringen Streckenlänge wird die Problematik als gut lösbar eingestuft. Tabellarische Darstellung Einstufung der Problematik nicht betroffen gut lösbar Lösbar schwer lösbar unlösbar 12 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Tabelle 3: Darstellung der Korridore im Hinblick auf die regionalplanerische Wirkung Kriterium Korridor (Angaben in km) Länge 1 2 3 4 5A 5B 6 35,0 23,0 17,4 12,5 18,5 15,0 36,9 Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 2,3 1,8* ASB für zweckgebundene Nutzungen Bereiche für Gewerbe und Industrie 1,9*/3,7 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 Allg. Freiraum- und Agrarbereiche 20,9 9,8 6,1 4,8 9,0 7,2 25,2 Waldbereiche 14,1 12,5 11,3 7,1 7,2 7,2 7,4 Schutz der Natur 3,5 2,5 1,6 5,1 3,3 4,7 6,2 Schutz der Landschaft und l.o. Erholung 30,8 19,8 15,8 6,8 11,7 9,7 21,4 Regionale Grünzüge 7,7 1,2 0,4 *: tangiert den Allgemeinen Siedlungsbereich 2.6 Fazit Unter Berücksichtigung der im Regionalplan festgesetzten Kriterien zur Darstellung der prinzipiellen Machbarkeit kann zusammenfassend festgestellt werden, dass im Hinblick auf eine Anbindung des geplanten Trianel Wasserspeicherkraftwerkes Rurtalsperre (TWR) die betrachteten Korridore aus regionalplanerischer Sicht keine für die Umsetzung unlösbaren Problematiken beinhalten. Die einzelnen Korridore haben unterschiedliche Konfliktpunkte. Aus der Durchquerung von Siedlungsbereichen (ASB) und Bereichen mit besonderen Schutzfunktionen (BSN, BSLE) resultieren teilweise schwer lösbare Problematiken für die Umwetzung der Trassen. Die tatsächlich optimierte Trassenfindung unterliegt der raumordnerischen Prüfung und Beurteilung. erstellt: November 2011 LANDSCHAFT Büro für Landschaftsplanung GmbH 13