Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 10/2012)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
921 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03

Inhalt der Datei

WASSERSPEICHERKRAFTWERK RURTALSPERRE Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, 13. Änderung Vorabschätzung zum Artenschutz Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Inhaltsverzeichnis Seite 1 Veranlassung und Aufgabenstellung 4 2 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren 2.1.1 Begründung und Standortwahl 2.1.2 Aufgabe und Funktion eines Wasserspeicherkraftwerks 2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren 4 4 5 5 3 Grundstruktur des Untersuchungsgebietes 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 3.2 Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie 3.3 Sonstige Schutzgebiete 6 6 6 8 4 Untersuchungsrahmen und Methodik 4.1 Begriffsbestimmung: Artenschutzkategorien und planungsrelevante Arten 4.2 Begriffsbestimmung: Verbotstatbestände 4.3 Festlegung der planungsrelevanten Arten 4.4 Vorgehensweise und Grundlagen 8 8 10 11 20 5 Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 5.1 Betroffenheit von Lebensräumen und Habitatstrukturen 5.2 Betroffenheit von Fledermäusen 5.3 Betroffenheit der sonstigen Säugetiere 5.3.1 Biber 5.3.2 Haselmaus 5.3.3 Wildkatze 5.4 Betroffenheit von europäischen Vogelarten 5.4.1 Wassergebundene Vögel 5.4.2 Vogelarten - Wald / Waldränder / Gehölze 5.4.3 Offenlandarten 5.4.4 Greifvögel / Eulen 5.5 Betroffenheit von Amphibien 5.5.1 Geburtshelferkröte 5.5.2 Kreuzkröte 5.6 Betroffenheit von Reptilien 5.6.1 Schlingnatter 5.6.2 Mauereidechse 5.7 Betroffenheit von Schmetterlingen 5.7.1 Blauschillernder Feuerfalter 21 21 22 26 26 27 28 28 28 33 35 38 41 41 42 43 43 44 45 45 6 Zusammenfassung 46 2 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht (Quelle: [2]) 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Trianel Wasserspeicherkraftwerk Planungsrelevante Arten Rurtalsperre 13 Tabelle 2: Fledermausarten mit günstigem Erhaltungszustand 23 Tabelle 3: Fledermausarten mit ungünstigem Erhaltungszustand 24 Tabelle 4: Wassergebundene Vögel mit günstigem Erhaltungszustand 29 Tabelle 5: Wassergebundene Vögel mit ungünstigem Erhaltungszustand 30 Tabelle 6: Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit günstigem Erhaltungszustand 33 Tabelle 7: Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit ungünstigem Erhaltungszustand 34 Tabelle 8: Offenlandarten mit günstigem Erhaltungszustand 36 Tabelle 9: Offenlandarten mit ungünstigem Erhaltungszustand 36 Tabelle 10: Greifvögel / Eulen mit günstigem Erhaltungszustand 39 Tabelle 11: Greifvögel / Eulen mit ungünstigem Erhaltungszustand 39 Lose beigefügte Pläne TWR_B_RP_1_010 Maßstab Übersichtslageplan 1:25.000 3 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Trianel GmbH beabsichtigt im Bereich der Rurtalsperre ein Wasserspeicherkraftwerk zu errichten. Bei dem Vorhaben handelt es sich vor allem im Hinblick auf den mit der Errichtung der Becken verbundenen Flächenbedarf von mehr als 10 Hektar um eine raumbedeutsame Planung und Maßnahme, die im Regionalplan zeichnerisch darzustellen ist (vgl. § 35 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes – LPlG DVO). Im Hinblick auf die aktuellen Darstellungen des gültigen Regionalplans bedarf es somit der Änderung des Regionalplanes. Das Änderungsverfahren wird nach Maßgabe der §§ 13 Landesplanungsgesetz NRW in Verbindung mit der Landesplanungsgesetz DVO durchgeführt. Die vorliegende Vorabschätzung zum Artenschutz ist Teil der Umweltstudie, die als Grundlage für die behördliche Umweltprüfung zur Regionalplanänderung dient. Mit der Umweltstudie werden durch den Vorhabensträger die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen einer Planung auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Untersuchungsrahmen wurde im Rahmen eines Konsultationsverfahrens (Scoping) gem. §9 ROG festgelegt. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen von Planungsverfahren ergibt sich grundsätzlich aus den Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG. Des Weiteren wurde die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz, [1]) des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Auf Ebene der Regionalplanung sind die Artenschutzbelange im Sinne einer überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersichtlich sind. Auf diese Weise lassen sich regionalplanerische Festsetzungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfahren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können. (VV-Artenschutz, Nr. 2.7.2). Die vorliegende „Vorabschätzung zum Artenschutz“ stützt sich auf die über das Fachinformationssystem Naturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbaren Daten zu den planungsrelevanten Arten, Schutzgebieten und geschützten Biotopen. 2 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren 2.1.1 Begründung und Standortwahl Die Trianel beabsichtigen auf dem Weg zur Energiewende im Bereich der Rurtalsperre ein Wasserspeicherkraftwerk zu errichten. Bei der Standortwahl für Wasserspeicherkraftwerke sind insbesondere die topographische Lage, die Höhendifferenz, der Abstand zwischen Oberund Unterbecken und die verfügbare Flächengröße zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger 4 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Aspekt ist die Flächennutzung. Siedlungsflächen und Verkehrswege sowie deren nähere Umgebung müssen bei der Standortsuche ausgeschlossen werden. Aufgrund der angeführten Randbedingungen sind nur wenige Standorte in Deutschland für die Errichtung von Wasserspeicherkraftwerken geeignet. Das Projektgebiet des Trianel Wasserspeicherkraftwerks Rurtalsperre (TWR) befindet sich in der Eifel ca. 20 Kilometer südöstlich der Stadt Aachen im Gebiet der Gemeinde Simmerath. Es erstreckt sich von der Rurtalsperre (Höhe ca. 280 mNN) nördlich Woffelsbach als Standortbereich eines potenziellen Entnahme- und Auslaufbauwerkes bis auf einen Höhenrücken (Höhe ca. 515 mNN) westlich der Rurtalsperre als Standortbereich eines potenziellen Oberbeckens. 2.1.2 Aufgabe und Funktion eines Wasserspeicherkraftwerks Wasserspeicherkraftwerke stellen derzeit die einzige großtechnisch erprobte und vielfach realisierte Möglichkeit dar, elektrische Energie zu speichern. Hierzu wird Wasser mit Pumpen in eine größere Höhe zu einem Oberbecken gefördert. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Wasser durch eine Rohrleitung wieder ins Unterbecken abgelassen und gelangt zurück in seine ursprüngliche Höhenlage. Beim Zurückströmen kann über Turbinen die gespeicherte potenzielle Energie des Wassers in elektrische Energie umgewandelt werden. Der Gesamtwirkungsgrad solcher Anlagen liegt bei rund 80%. Bauliche Bestandteile des TWR sind im Einzelnen (eine Beschreibung der einzelnen Bauwerke erfolgt in der Umweltstudie): • Oberbecken • Unterbecken (hier Rurtalsperre) mit Entnahme- und Auslaufbauwerk • Unterirdische Stollen (Verbindung zwischen Oberbecken, Kraftwerk und der Rurtalsperre) • Kraftwerk mit Zufahrt, Zufahrtsstollen und Energieableitungsstollen • Leitungstrasse (wird zusätzlich in einem gesonderten Raumordnungsverfahren behandelt) • Unterhaltungszufahrten 2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren Die aufgrund der Errichtung und des Betriebs des Trianel Wasserspeicherkraftwerks Rurtalsperre (TWR) zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen werden in der Umweltstudie ermittelt, beschrieben und bewertet. Die hinsichtlich der betrachteten Natura 2000-Gebiete wesentlichen Wirkfaktoren lassen sich wie folgt zusammenfassend darstellen: Baubedingte Wirkfaktoren Während der Bauphase kommt es zur Flächeninanspruchnahme (Beseitigung von Pflanzen und Lebensräumen) für die Baustelleneinrichtungen und -zufahrten. Für die Geländemodellierung zum Bau des Oberbeckens sowie für den Stollenbau sind Materialtransporte erforderlich. 5 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Zudem ist mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen zu rechnen. Für den Bau des Ein-/Auslassbauwerks ist die bauzeitliche Trockenlegung der Schilsbachbucht vorgesehen. Anlagebedingte Wirkfaktoren Im Bereich des Oberbeckens kommt es infolge der Flächenversiegelung anlagebedingt zu einem dauerhaften Verlust von Lebensräumen auf einer Fläche von rd. 80 ha. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Der Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks führt zu Wasserstandsschwankungen im Oberbecken sowie in der Rurtalsperre (Unterbecken). Eine Überschreitung der höchsten Einstaulinie in der Rurtalsperre ist ausgeschlossen. 3 Grundstruktur des Untersuchungsgebietes 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Vorhabensraum befindet sich innerhalb der Städteregion Aachen – Kreis Aachen und hier in der Gemeinde Simmerath. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums ergibt sich aus der räumlichen Wirkung der vorhabensbedingt zu erwartenden Umweltauswirkungen auf Lebensräume und Arten. Dabei ist der Habitatanspruch der zu berücksichtigenden „planungsrelevanten Arten“ bei der Abgrenzung zu beachten. Der Untersuchungsraum lässt sich wie folgt grob abgrenzen: Berücksichtigt werden die durch das Vorhaben unmittelbar anlagebedingt betroffenen Bereiche (Oberbecken, Korridore für Stollen, Standort Ein-/Auslassbauwerk, Baustelleneinrichtungen). Für das Oberbecken und die ihm beigeordnete Baustelleneinrichtungsfläche wird aufgrund der zu erwartenden Lärmemissionen (baubedingte Beeinträchtigungen) das Umfeld in einem Radius von ca. 1 km in die artenschutzrechtlichen Betrachtungen mit einbezogen, ebenso wird das westliche Ufer der Rurtalsperre (von Hasenfeld bis gegenüberliegend Woffelsbach) und die Hanglagen des Kermeters aufgrund möglicher Lärmeinwirkungen mit betrachtet. Betriebsbedingt sind die Flachwasserzonen sowie die Mündungsbereiche von Zuflüssen der Rurtalsperre zu berücksichtigen, wobei sich die vorliegende Betrachtung weitgehend auf den Bereich der Schilsbachbucht beschränkt. 3.2 Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie Im Umfeld des Vorhabensraums befinden sich zwei FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet des kohärenten Europäischen ökologischen Netzes ,,Natura 2000“ (Abgrenzungen s. Anlage TWR B_RP_1_010), die nachfolgend kurz beschrieben werden. Eine ausführlichere Beschreibung sowie eine Ermittlung und Beurteilung der vorhabensbedingt zu erwartenden Beein- 6 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre trächtigungen auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgt im Rahmen der FFH-Prognose, die ebenfalls Bestandteil der Umweltstudie ist. FFH-Gebiet DE-5404-301 „Kermeter“ Am Ostufer der Rurtalsperre erstreckt sich das ca. 3.590 ha große FFH-Gebiet „Kermeter“. Der Kermeter ist ein großer zusammenhängender Waldkomplex auf einem kerbtalgegliederten Bergrücken. Vorherrschend sind ältere naturnahe Buchenwälder, Eichenmischwälder und zum Teil Fichten- und Schluchtwälder. Die Erhaltungsziele beziehen sich auf den Schutz des landesweit bedeutsamen, großflächigen Waldkomplexes mit repräsentativen Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern (LRT 9110), Schluchtwäldern (LRT 9180), Silikatschutthalden mit Felsbildungen) (LRT 8150/8220/8230) und Heiden (LRT 4030) sowie einem der wenigen Vorkommen von Labkraut-Eichen-Hainbuchenwäldern (LRT 9170) in NRW. Der Kermeter hat außerdem hohe Bedeutung für Tag- und Nachtgreife sowie die Wildkatze. Das FFH-Gebiet grenzt unmittelbar an das östliche Ufer der Rurtalsperre. Die Abgrenzung liegt an der höchsten Einstaulinie der Rurtalsperre. Diese wird durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerkes nicht überschritten. FFH-Gebiet DE-5303-302 „Kalltal und Nebentäler“ Ca. 200 m nordwestlich des Oberbeckens befindet sich das rd. 620 ha große FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“, ein weitgehend naturnahes Bachsystem mit Nebentälern und Hangbereichen. Dieses landesweit bedeutsame Fließgewässersystem wird als Teil des Rurauen-Verbund-Korridors zwischen Eifel und Niederrheinischem Tiefland mit Lebensraumtypen wie Auenwälder (LRT 91E0, prioritärer Lebensraum) und GlatthaferWiesenknopf-Silgenwiesen (LRT 6510) sowie aufgrund des Vorkommens von Biber und Eisvogel als schutzwürdig eingestuft. Für die Meldung des Gebietes sind außerdem Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260), noch renaturierungsfähige, degenerierte Hochmoore (LRT 7120) und Übergangs- und Schwingrasenmoore (LRT 7140) ausschlaggebend. Das FFH-Gebiet besitzt einen Mindestabstand von weniger als 300 m vom geplanten Standort des Oberbeckens. Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen des FFH-Gebietes sind baubedingt aber auch anlagen- und betriebsbedingt nicht auszuschließen. Vogelschutzgebiet DE-5304-402 Kermeter-Hetzinger Wald Das 4.771 ha große Vogelschutzgebiet (VSG) Kermeter-Hetzinger Wald umfasst zwei hinsichtlich ihrer Naturausstattung ähnliche Teilräume: das FFH-Gebiet Kermeter und den Hetzinger Wald. Die Flächen des VSG liegen in der Gebietskulisse des Nationalparks Eifel. Das VSG beherbergt landesweit bedeutsame großflächige Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder, Schluchtwälder und silikatische Felsbereiche sowie eine der wenigen Vorkom- 7 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre men von Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwäldern in NRW. Die naturnahen Fließgewässer einschließlich der bachbegleitenden Erlen- und Eschenwälder sind Bestandteil des weit verzeigten Fließgewässersystems der Rur. Gleichfalls sind vor allem im Teilraum Kermeter Nadelwaldbestände und im Hetzinger Wald kleinflächig Grünlandbereiche mit Mähwiesen sowie die Urfttalsperre in das VSG einbezogen. Das Vogelschutzgebiet grenzt unmittelbar an das östliche und an das nordöstliche Ufer der Rurtalsperre. Die Abgrenzung liegt an der höchsten Einstaulinie der Rurtalsperre. Diese wird durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerkes nicht überschritten. Als Schutzziele werden Maßnahmen für den Mittelspecht angegeben, der für die Meldung des VSG ausschlaggebend ist. 3.3 Sonstige Schutzgebiete Folgende Naturschutzgebiete befinden sich im oder angrenzend zum Vorhabensraum (Abgrenzungen siehe Anlage TWR_B_RP_1_010): • Naturschutzgebiet „Klafter- und Fringsklafterbachtal“: Das Naturschutzgebiet liegt in einer Entfernung von ca. 215 m nördlich des geplanten Oberbeckens • Naturschutzgebiet „Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen“: Das Naturschutzgebiet liegt in einer Entfernung von ca. 80 m westlich des geplanten Oberbeckens • Naturschutzgebiet „Kalltal und Nebentäler“: Die beiden oben genannten NSG stellen die Oberläufe des NSG Kalltal dar. Das NSG Kalltal grenzt unmittelbar an die beiden NSG. Der Abstand zum Oberbecken beträgt im Minimum rd. 450 m. • Naturschutzgebiet „Quellgebiete des Lederbaches“: Das Naturschutzgebiet liegt über der geplanten Stollentrasse. • Naturschutzgebiet „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“: Das Gebiet liegt über der geplanten Stollentrasse und grenzt unmittelbar an die Rurtalsperre. Innerhalb der Naturschutzgebiete liegen zahlreiche nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope (GB). Die in Umgebung des geplanten Oberbeckens bzw. im Bereich der Stollentrasse und des Entnahme-/Auslaufbauwerks liegenden geschützten Biotopflächen sind in der Umweltstudie dargestellt und beschrieben. 4 Untersuchungsrahmen und Methodik 4.1 Begriffsbestimmung: Artenschutzkategorien und planungsrelevante Arten Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind folgende Artenschutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht unterschieden (siehe VV-Artenschutz, [1]): 8 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre • besonders geschützte Arten • streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang IV -Arten • europäische Vogelarten. Abbildung 1: Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht (Quelle: [2]) Die besonders geschützten Arten entstammen Anlage 1, Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und Anhang A oder B der EG-Artenschutzverordnung (EG-ArtSchVO, (EG) Nr. 338/97). Außerdem sind alle FFH-Anhang IV -Arten sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Die streng geschützten Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten. Es handelt sich um die FFH-Anhang IV-Arten sowie um Arten, die in Anhang A der EG ArtSchVO oder in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV aufgeführt sind. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutzrichtlinie (V-RL, Richtlinie 79/409/EWG) alle in Europa heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind zugleich besonders geschützt, einige Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO auch streng geschützt (z.B. alle Greifvögel und Eulen). In Nordrhein-Westfalen können etwa 1.100 Tier- und Pflanzenarten einer dieser Schutzkategorien zugeordnet werden. Nachdem in der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes entschieden wurde, dass die „nur“ national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten pauschal freigestellt und nur noch im Rahmen der Eingriffsregelung zu betrachten sind, verbleiben für NRW immer noch rd. 300 Arten, die artenschutzrechtlich zu 9 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre betrachten sind. Dieses Artenspektrum enthält jedoch zahlreiche „Allerweltsarten“ und ist in der Planungspraxis zudem nicht zu bewältigen. Aus diesem Grund hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Als planungsrelevante Arten werden berücksichtigt (Auswahlkriterien) [2]: Streng geschützte Arten: • Arten die seit dem Jahr 1990 mit rezenten, bodenständigen Vorkommen in NRW vertreten sind. • Durchzügler oder Wintergäste: Arten, die in NRW regelmäßig auftreten. Europäische Vogelarten: • Arten, die in Anhang I V-RL aufgeführt sind sowie • Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 V-RL. • Arten, die in der Roten Liste NRW (1999) einer Gefährdungskategorie zugeordnet wurden (Kategorien 1, R, 2, 3, I) sowie • alle Koloniebrüter. Neben den Allerweltsarten wurden somit ausgestorbene oder verschollene Arten sowie sporadische Zuwanderer oder Irrgäste von der Betrachtung ausgeschlossen. 4.2 Begriffsbestimmung: Verbotstatbestände In § 44 Abs. 1 BNatSchG ist ein umfassender Katalog an Verbotstatbeständen aufgeführt. So ist es untersagt, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot). Ebenso dürfen ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht beschädigt oder zerstört werden (Schädigungsverbot). Bei den streng geschützten Arten und den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich ein Störungsverbot. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Die artenschutzrechtlichen Verbote lassen sich gegebenenfalls durch geeignete „Vermeidungsmaßnahmen“ abwenden. Der Begriff Vermeidungsmaßnahme umfasst dabei neben den herkömmlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die Durchführung „vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen“. Diese Maßnahmen entsprechen den von der Europäischen Kommission eingeführten „CEF-Maßnahmen“ (Continuous ecological functionality-Measures). Die 10 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre „Vermeidungsmaßnahmen“ sind im Rahmen der Zulassungsentscheidung im Landschaftspflegerischen Begleitplan zu fixieren. 4.3 Festlegung der planungsrelevanten Arten Der Untersuchungsraum für die „Vorabschätzung zum Artenschutz“ zum Vorhaben Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre (TWR) wird durch die beiden Messtischblätter (MTB) 5304 Nideggen und 5404 Schleiden der TK25 abgedeckt. Die Abfrage der planungsrelevanten Arten über das Fachinformationssystem des LANUV [3] ergeben für das MTB 5304 Nideggen insgesamt 60 Arten (siehe nachfolgende Tabelle). Dazu gehören • Säugetiere (17 Arten) wie z.B. Europäischer Biber, Wildkatze, Haselmaus und verschiedene Fledermausarten • Vögel (38 Arten) darunter Greifvögel, Wasservögel, Spechte, Eulen, Singvögel u.a. • Amphibien (2 Arten): Geburtshelferkröte, Kreuzkröte • Reptilien (2 Arten): Schlingnatter, Mauereidechse • Schmetterling (1 Art): Blauschillernder Feuerfalter Der südliche Teil der Rurtalsperre, der durch Wasserspiegelschwankungen betriebsbedingt betroffen ist, liegt im Messtischblatt 5404 Schleiden. Zusätzlich zu den planungsrelevanten Arten des MTB 5304 sind hier noch die Mopsfledermaus, die Wimperfledermaus, der Schwarzstorch, der Kormoran, das Froschkraut und das prächtige Dünnfarn aufgeführt. Eine Betroffenheit der letzt genannten Pflanzenarten kann aufgrund ihrer Habitatansprüche ausgeschlossen werden, die beiden Fledermaus- sowie die beiden Vogelarten wurden in die projektspezifische Artenliste mit aufgenommen. Die Liste der für das Vorhaben relevanten Arten wurde zudem mit folgenden Vogelarten ergänzt, die in den Meldebögen der im Vorhabensraum liegenden Natura 2000-Gebiete aufgeführt sind: • FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“: Wiesenpieper, • VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“: Schwarzstorch (Durchzug), Flussufer- und Waldwasserläufer (Durchzug), Raubwürger (überwinternd). 11 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre In den Angaben zum NSG „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“ ist zudem der Hinweis enthalten, dass das Gebiet „vorrangiges Ausbreitungsgebiet“ des Fischotters sei und als solches zu sichern und zu entwickeln ist. Weitere Angaben zu einem möglichen Vorkommen des Fischotters im Vorhabensraum konnten jedoch nicht gefunden werden. Der Fischotter wird deshalb in der „Vorabschätzung zum Artenschutz“ als nicht planungsrelevant betrachtet. Die über das Fachinformationssystem zugänglichen Angaben zu den örtlichen Nachweisen der Arten (z.B. in FFH- oder Vogelschutzgebiet) wurden in die Artenliste übernommen. 12 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Tabelle 1: Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre - Planungsrelevante Arten Dargestellt werden die artspezifischen Angaben zu den vom Vorhaben voraussichtlich betroffenen Lebensräumen (Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt, siehe Kap. 5.1). Diese Lebensräume decken das gesamte Spektrum der planungsrelevanten Arten im Vorhabensraum ab. XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vork., WS = Wochenstube, WQ = Winterquartier, weitere Erläuterungen: siehe Tabellenende Bau Bau Anl Anl Anl (X) WQ (X) WQ Stillgewässer Bau Feuchtwiesen/weiden Fettwiesen/ weiden Bau Magerwiesen/ weiden Säume/ Hochstauden Deutscher Name Äcker EZ (KON) Kleingehölze/ Hecken Status TK 5304 Nadelwald Nachweis (Status) Höhlen / Stollen RL Fließgewässer Wissenschaftlicher Name Säugetiere Schutzstatus (FFHRL, VRL) Laubwald mittlerer Standorte Feucht-/ Nasswälder Art Anl Anl Anl Bau / Anl Bau / Betr X (X) (X) (X) (X) (X) X X X X X X (X) X X X (X) Fledermäuse Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus §§, Anh. II, IV 2 Plecotus auritus Braunes Langohr §§, Anh. IV 3 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus §§, Anh. IV Myotis nattereri Fransenfledermaus Plecotus austriacus FFH Kalltal (W) FFH Kalltal vorhanden S XX XX vorhanden G X XX 3 vorhanden G (X) (X) (X) (WQ) (X) X §§, Anh. IV 3 vorhanden G X XX X WQ (X) X (X) (X) (X) (X) X Graues Langohr §§, Anh. IV R vorhanden S X X (X) WQ (X) X X X X X (X) Myotis brandtii Große Bartfledermaus §§, Anh. IV 2 vorhanden U X XX (X) WQ X X Nyctalus noctula Großer Abendsegler §§, Anh. IV I vorhanden U X XX (X) Myotis myotis Großes Mausohr §§, Anh. II, IV 2 vorhanden U X XX FFH Kalltal (W) (X) WQ WS/ WQ (X) X (X) (X) X (X) (X) (X) X X X (X) 13 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Kleiner Abendsegler §§, Anh. IV 2 Barbastella barbastellus Mopsfledermaus §§, Anh. II, IV 1 Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus §§, Anh. IV I Myotis dasycneme Teichfledermaus §§, Anh. II, IV I Myotis daubentonii Wasserfledermaus §§, Anh. IV 3 Myotis emarginatus Wimperfledermaus §§, Anh. II, IV R Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus §§, Anh. IV *N Castor fiber Europäischer Biber §§, Anh. II, IV RN Muscardinus avellanarius Haselmaus §§, Anh. IV Felis silvestris Wildkatze §§, Anh. IV Bau Bau Anl Anl Anl WQ (X) XX (X) X/WS /WQ (X) X vorhanden G X X X vorhanden U X XX X S X XX X vorhanden G XX X X vorhanden G (X) (X) XX WQ (X) X vorhanden G X X X WQ (X) S X X X WQ vorhanden G X X (X) (WQ) vorhanden G X * vorhanden G 1 vorhanFFH Kermeter den U NSG Tiefenbachtal WQ Anl Stillgewässer Nyctalus leisleri FFH Kalltal Bau Feuchtwiesen/weiden Fettwiesen/ weiden 3 Bau Magerwiesen/ weiden Säume/ Hochstauden §§, Anh. IV Äcker Kleine Bartfledermaus EZ (KON) Kleingehölze/ Hecken Deutscher Name Status TK 5304 Nadelwald Wissenschaftlicher Name Myotis mystacinus Nachweis (Status) Höhlen / Stollen RL Fließgewässer Schutzstatus (FFHRL, VRL) Laubwald mittlerer Standorte Feucht-/ Nasswälder Art Anl Anl Bau / Anl Bau / Betr X X X X (X) (X) (X) (X) (X) (X) X X (X) (X) X X XX X (X) (X) (X) XX (X) XX X X X X X XX (X) (X) (X) (X) (X) X (X) (X) Sonstige FFH Kalltal XX X XX X XX X (X) (X) X X (X) (X) 14 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Bau Bau Anl Anl Anl Anl Anl Anl Bau / Anl Stillgewässer Bau Feuchtwiesen/weiden Fettwiesen/ weiden Bau Magerwiesen/ weiden Säume/ Hochstauden Deutscher Name Äcker EZ (KON) Kleingehölze/ Hecken Status TK 5304 Nadelwald Nachweis (Status) Höhlen / Stollen RL Fließgewässer Wissenschaftlicher Name Vögel Schutzstatus (FFHRL, VRL) Laubwald mittlerer Standorte Feucht-/ Nasswälder Art Bau / Betr Wassergebundene Vögel FFH Kalltal, Kermeter, VSG Alcedo atthis Eisvogel §§, Anh. I Charadrius dubius Flussregenpfeifer §§, Art. 4 (2) 3 Actitis hypoleucos Flussuferläufer §§ 0 VSG (D) Mergus merganser Gänsesäger §, Art. 4 (2) k.A. VSG (D) Ardea cinerea Graureiher § *N Phalacrocorax carbo Kormoran § RN Anas crecca Krickente Anas clypeata Löffelente Bucephala clangula Schellente §, Art. 4 (2) k.A. Ciconia nigra Schwarzstorch §§, Anh. I 2 Aythya ferina Tafelente §, Art. 4 (2) 2 §, Art. 4 (2) §, Art. 4 (2) 3N sicher brütend G sicher brütend U X G X XX Wintergast G XX XX sicher brütend G X G X Wintergast Durchzügler 2 2 Wintergast Durchzügler XX X X X X (X) X X X X X X X X X G X (X) (X) X G X (X) X X G XX U+ VSG (D) X G XX XX XX X X X (X) X XX 15 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre §§, Art. 4 (2) k.A. Mergellus albellus Zwergsäger §, Anh. I k.A. Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher §, Art. 4 (2) VSG (D) Bau Bau Anl Anl Anl Anl Anl Anl Bau / Anl Stillgewässer Waldwasserläufer Bau Feuchtwiesen/weiden Fettwiesen/ weiden Bau Magerwiesen/ weiden Säume/ Hochstauden Deutscher Name Äcker EZ (KON) Kleingehölze/ Hecken Status TK 5304 Nadelwald Nachweis (Status) Höhlen / Stollen RL Fließgewässer Wissenschaftlicher Name Tringa ochropus Schutzstatus (FFHRL, VRL) Laubwald mittlerer Standorte Feucht-/ Nasswälder Art Bau / Betr G X X Wintergast G XX XX 2 sicher brütend G X X XX sicher brütend U- X X sicher brütend U- (X) XX sicher brütend G XX XX sicher brütend G X XX Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz § 3 Picus canus Grauspecht §§, Anh. I 3 Dryobates minor Kleinspecht § 3 Dendrocopos medius Mittelspecht §§, Anh. I 2 Luscinia megarhynchos Nachtigall §, Art. 4 (2) 3 sicher brütend G XX X Oriolus oriolus Pirol §, Art. 4 (2) 2 sicher brütend U- XX X Dryocopus martius Schwarzspecht §§, Anh. I 3 sicher brütend G (X) XX FFH Kermeter, VSG FFH Kermeter, VSG FFH Kermeter, VSG X (X) X (X) XX X X (X) (X) (X) (X) X (X) (X) X X X X (X) (X) 16 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Braunkehlchen §, Art. 4 (2) 2N Locustella naevia Feldschwirl § Vanellus vanellus Kiebitz Delichon urbica Mehlschwalbe FFH Kalltal Bau Bau Anl Anl Anl sicher brütend S (X) 3 sicher brütend G (X) §§, Art. 4 (2) 3 sicher brütend G X § V sicher brütend G- sicher brütend G Lanius collurio Neuntöter §, Anh. I 3 FFH Kalltal, Kermeter, VSG Lanius excubitor Raubwürger §§, Art. 4 (2) 1N VSG (W) Hirundo rustica Rauchschwalbe § 3 sicher brütend G- Perdix perdix Rebhuhn § 2N sicher brütend U Saxicola rubicola Schwarzkehlchen §, Art. 4 (2) 2 sicher brütend U Streptopelia turtur Turteltaube §§ 3 sicher brütend U- Anthus pratensis Wiesenpieper § 3 FFH Kalltal FFH Kalltal S G- Anl Anl Anl Bau / Anl XX X (X) X XX X X X X (X) X XX X X (X) (X) (X) (X) XX X X (X) XX X X (X) X X X X X X XX XX X X X (X) XX (X) (X) X XX X (X) (X) (X) X XX XX XX (X) XX (X) X (X) X (X) X (X) (X) Stillgewässer Saxicola rubetra Bau Feuchtwiesen/weiden Fettwiesen/ weiden Bau Magerwiesen/ weiden Säume/ Hochstauden WissenDeutscher schaftlicher Name Name Offenlandarten Äcker EZ (KON) Kleingehölze/ Hecken Status TK 5304 Nadelwald Nachweis (Status) Höhlen / Stollen RL Fließgewässer Schutzstatus (FFHRL, VRL) Laubwald mittlerer Standorte Feucht-/ Nasswälder Art (X) XX Bau / Betr 17 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre §§ *N Pandion haliaetus Fischadler §§, Anh. I 0 Buteo buteo Mäusebussard §§ Aegolius funereus Raufußkauz Milvus milvus Rotmilan sicher brütend G Durchzügler G * sicher brütend G §§, Anh. I RN sicher brütend §§, Anh. I 2N Milvus migrans Schwarzmilan §§, Anh. I R Accipiter nisus Sperber §§ Falco tinnunculus Turmfalke Bubo bubo VSG (D) (X) X Bau Bau Anl Anl Anl X X (X) U XX X sicher brütend U X X sicher brütend S XX X *N sicher brütend G (X) X §§ * sicher brütend G Uhu §§, Anh. I 3N sicher brütend U+ X X Strix aluco Waldkauz §§ * sicher brütend G X X Asio otus Waldohreule §§ V sicher brütend G X Pernis apivorus Wespenbussard §§, Anh. I 3N sicher brütend U X VSG Anl Bau / Anl (X) (X) (X) (X) Bau / Betr XX (X) FFH Kermeter, VSG Anl X X FFH Kermeter, VSG FFH Kermeter, VSG Anl Stillgewässer Habicht Bau Feuchtwiesen/weiden Fettwiesen/ weiden Accipiter gentilis Bau Magerwiesen/ weiden Säume/ Hochstauden WissenDeutscher schaftlicher Name Name Greifvögel / Eulen Äcker EZ (KON) Kleingehölze/ Hecken Status TK 5304 Nadelwald Nachweis (Status) Höhlen / Stollen RL Fließgewässer Schutzstatus (FFHRL, VRL) Laubwald mittlerer Standorte Feucht-/ Nasswälder Art X X X X X (X) (X) (X) (X) (X) (X) (X) (X) (X) (X) X X X X (X) X (X) (X) (X) X X X (X) X (X) X (X) (X) (X) X XX (X) (X) (X) X X X X (X) 18 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Geburtshelferkröte §§, Anh. IV V vorhanden U Bufo calamita Kreuzkröte §§, Anh. IV 3 vorhanden U Coronella austriaca Schlingnatter §§, Anh. IV 2 vorhanden U Podarcis muralis Mauereidechse §§, Anh. IV R/1 FFH vorhanKermeter den U Blauschillernder Feuerfalter §§,Anh. II, IV 1N vorhanden U Bau Bau Bau Anl Anl Anl X X (X) (X) Anl Anl (X) (X) Anl Bau / Anl X (X) (X) X XX X X XX (X) Stillgewässer Alytes obstetricans Bau Feuchtwiesen/weiden Fettwiesen/ weiden Deutscher Name Magerwiesen/ weiden Säume/ Hochstauden Wissenschaftlicher Name Amphibien Äcker EZ (KON) Kleingehölze/ Hecken Status TK 5304 Nadelwald Nachweis (Status) Höhlen / Stollen RL Fließgewässer Schutzstatus (FFHRL, VRL) Laubwald mittlerer Standorte Feucht-/ Nasswälder Art Bau / Betr XX X Reptilien (X) (X) X Schmetterlinge Lycaena helle (X) XX Erläuterungen: §§ = streng geschützt, § = besonders geschützt RL: Rote Liste NRW (1999): 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = durch extreme Seltenheit gefährdet, I = gefährdete wandernde Art, V = Vorwarnliste, * = nicht gefährdet, N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen, k.A. = keine Angabe Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, Status: W = überwinternd, D = Durchzügler EZ (KON): Erhaltungszustand in NRW, G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht, + = sich verbessernd, - = sich verschlechternd 19 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre 4.4 Vorgehensweise und Grundlagen Als Datengrundlage dienen die über das Fachinformationssystem Naturschutz des LANUV verfügbaren Angaben zu den im Vorhabensraum liegenden Natura 2000-Gebiete sowie den übrigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützte bzw. schutzwürdigen Biotope) [3]. Zu den einzelnen Arten liegen, außer zu den für die FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet gemeldeten Arten, keine Angaben zur lokalen Population, deren Größe und Erhaltungszustand vor. Die derzeit verfügbaren Daten reichen für eine erste überschlägige Vorabschätzung zum Artenschutz auf Raumplanungsebene aus. Eine vertiefte Datenerfassung mit ggf. örtlichen Kartierungen zu einzelnen, besonders relevanten Arten erfolgt auf der Ebene der nachgeordneten Zulassungsverfahren. Die Vorabschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten erfolgt analog zu einer Potenzialabschätzung über das Vorhandensein bzw. die Betroffenheit von Lebensräumen und Habitatstrukturen. Die wesentlichen, ökologisch wertvollen Biotopflächen und -komplexe sind über die Schutzgebietsausweisungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützte bzw. schutzwürdigen Biotope) erfasst. Weitere überschlägige Angaben liegen für den Bereich des geplanten Oberbeckens und für die Schilsbachbucht aus Ortsbegehungen (ohne detaillierte Bestandsaufnahme) vor. Auf eine Art-für-Art-Betrachtung wird - bis auf einige besonders relevanten Arten - verzichtet. Statt dessen werden die planungsrelevanten Arten in Gattungen (z.B. Fledermäuse) bzw. „funktionalen Gruppen“ (z.B. wassergebundene Vögel) zusammengefasst und deren Betroffenheit zusammenfassend beschrieben und bewertet. Gemäß VV-Artenschutz ist auf Regionalplanebene für Bereiche außerhalb der Schutzgebiete ein besonderes Augenmerk auf FFH-Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten mit einem ungünstigen bzw. schlechten Erhaltungszustand zu richten. Bei einer Betroffenheit solcher „verfahrenskritischer“ Arten darf im späteren Zulassungsverfahren möglicherweise keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden. Ihre Betroffenheit ist deshalb durch die Wahl von Alternativen frühzeitig zu vermeiden. In der nachfolgenden Betrachtung der Artengruppen werden die Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand gesondert benannt. 20 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre 5 Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 5.1 Betroffenheit von Lebensräumen und Habitatstrukturen Die Lebensraumtypen des Vorhabensgebietes sind wie folgt betroffen: Bereich Oberbecken Baubedingte Betroffenheit durch Lärm und Erschütterungen im Umfeld des Oberbeckens: • Schutzgebiete: FFH-Gebiet und NSG „Kalltal und Nebentäler“, NSG „Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen“, NSG „Klafter und Fringsklafterbachtal mit folgenden gesetzlich geschützten Biotoptypen: o Feucht- und Nasswälder, Auwälder o naturnahe Fließgewässer o Magerwiesen und -weiden o Nass- und Feuchtgrünland o natürliche Felsbildung o Quellbereiche • außerhalb der Schutzgebiete: o Laubwald mittlerer Standorte o Nadelwald (Forst) o Höhlen / Stollen o Kleingehölze / Hecken o Säume / Hochstauden o Äcker o Fettwiesen und -weiden Anlagebedingte Betroffenheit durch die Errichtung des Oberbeckens (Biotopverlust): • außerhalb der Schutzgebiete: o Nadelwald (Forst) o Kleingehölze / Hecken o Säume / Hochstauden o Äcker o Fettwiesen und -weiden o Quellbereiche der Fließgewässer (verringerte Grundwasserneubildung) Keine betriebsbedingte Betroffenheit. Bereich Stollentrasse Baubedingte Betroffenheit durch Lärm an den Stollenausgängen und Erschütterungen beim unterirdischen Stollenbau: • Schutzgebiete: NSG „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“ und NSG „Quellgebiete des Lederbaches“ mit folgenden gesetzlich geschützten Biotoptypen: o Feucht- und Nasswälder, Auwälder 21 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre o naturnahe Fließgewässer o Nass- und Feuchtgrünland o natürliche Felsbildung o Quellbereiche Keine anlagen- und betriebsbedingte Betroffenheit. Bereich Ein-/Auslassbauwerk Baubedingte Betroffenheit durch Lärm und Erschütterungen beim Bau des Ein-/ Auslassbauwerks, Verkehrslärm und sonstige Störungen im Bereich der Bauzufahrt im Lederbach-/Schilsbachtal (NSG „Schilsbachbucht“), bauzeitliche Trockenlegung der Schilsbachbucht: • Schutzgebiete: NSG „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“ und NSG „Kermeter“ mit folgenden gesetzlich geschützten Biotoptypen: o Feucht- und Nasswälder, Auwälder o naturnahe Fließgewässer o Nass- und Feuchtgrünland o natürliche Felsbildung o Laubwald mittlerer Standorte (FFH Anhang I, LRT 9110) • außerhalb der Schutzgebiete: o Stillgewässer Anlagen- und betriebsbedingte Betroffenheit (z.B. Wasserspiegelschwankungen): o Stillgewässer 5.2 Betroffenheit von Fledermäusen Es wurden insgesamt 16 Fledermausarten als „planungsrelevant“ identifiziert (siehe Tabelle 1). Die Arten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr und Kleine Bartfledermaus sind für das FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ nachgewiesen. Die Teichfledermaus wird für das Naturschutzgebiet „Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen“ benannt. Auf ganz Nordrhein-Westfalen betrachtet sind fast alle Arten sowohl im Sommer als auch im Winter anzutreffen. Zur Bechsteinfledermaus und zum Großen Mausohr erfolgt im Standarddatenbogen der Hinweis, dass sie im FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ überwintern. Da die meisten Arten Höhlen und Stollen als Winterquartiere nutzen, ist zu vermuten, dass das Vorhabensgebiet allgemein v.a. für die Überwinterung von Bedeutung ist. Dabei werden im Tiefenbachtal ein alter Stollen des Dachschieferabbaus sowie in der weiteren Umgebung die Bunker des 2. Weltkrieges von Fledermäusen als Winterquartier genutzt. Alle Fledermäuse sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr, die Mopsfledermaus und die Wimperfledermaus sind zudem 22 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Anhang II-Arten, zu deren Schutz gemäß FFH-Richtlinie die Ausweisung von Natura 2000Gebieten erforderlich ist. Rund die Hälfte der Arten befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand (Ebene der biogeographischen Region). Für folgende Arten wird der Erhaltungszustand als ungünstig bzw. schlecht eingestuft: • ungünstig / unzureichend: Große Bartfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Großes Mausohr, • ungünstig / schlecht: Bechsteinfledermaus, Graues Langohr, Mopsfledermaus, Wimperfledermaus. Abweichend von dieser regionalen Bewertung wird der Erhaltungszustand der lokalen Populationen im FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ für die Arten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus als gut bewertet (Quelle: Standarddatenbogen aus [3]). Art Fledermausarten mit günstigem Erhaltungszustand Deutscher Name Nachweis Feucht- Laub(Status) / Nass- wald wälder mittlerer Standorte BetroffenBau Bau heit Bechsteinfledermaus* FFH Kalltal (W) Braunes Langohr FFH Kalltal Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Äcker Tabelle 2: Fließ gewässer Höhl en / Stoll en Nadelwald Kleingehölze/ Hecken Säum e/ Hochstauden Fettwiesen/ weiden Stillgewässer Bau Bau Anl Anl Anl Anl Anl Bau / Betr (X) WQ (X) X (X) (X) (X) WQ X X X X (X) X (X) (X) X XX XX X XX (X) (X) (X) (WQ) (X) X X XX X WQ (X) X Großes Mausohr* FFH Kalltal (W) X XX Kleine Bartfledermaus FFH Kalltal X X X XX X X (X) (X) XX WQ (X) X X X X WQ (X) X Rauhhautfledermaus Teichfledermaus Wasserfledermaus NSG Tiefenbachtal WQ WQ X (X) (X) (X) XX X (X) X X (X) X XX (X) XX ZwergflederXX X X (X) (WQ) X (X) maus * guter Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zu FFH-Gebiet Kalltal und Nebentäler (X) 23 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Fledermausarten mit ungünstigem Erhaltungszustand Art Nachweis Feucht- Laub(Status) / Nass- wald wälder mittlerer Standorte BetroffenBau Bau heit Deutscher Name Fließ gewässer Höhl en / Stoll en Bau Bau WQ Nadel- Kleinwald gehölze/ Hecken Anl Anl Große Bartfledermaus X XX (X) Großer Abendsegler X XX (X) (X) WS/ WQ Kleiner Abendsegler X XX X (X) X/WS/ WQ Graues Langohr X X (X) WQ (X) X Äcker Tabelle 3: Anl X Mopsfledermaus MTB 5404 X XX X WQ (X) X Wimperfledermaus MTB 5404 X X X WQ (X) XX Säum e/ Hochstauden Fettwiesen/ weiden Stillgewässer Anl Anl Bau / Betr X (X) (X) X (X) (X) X X X X (X) (X) (X) (X) X X Erläuterungen: Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen, WS = Wochenstube, WQ = Winterquartier, Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, Status: (W )= überwinternd Beschreibung der möglichen Betroffenheit Die meisten der aufgeführten Fledermausarten haben ihr Hauptvorkommen in den Laub- und Mischwäldern. Die Teich- und die Wasserfledermaus haben ihr Hauptvorkommen in der Nähe der Gewässer. Viele nutzen Höhlen und Stollen als Winterquartier. Daneben werden auch Gebäude als Winterquartiere genutzt - hier befinden sich meistens auch die Wochenstuben. Die Offenland- und Halboffenlandbereiche mit linearen Strukturelementen wie Hecken und Säumen werden vor allem für die Nahrungssuche genutzt. Infolge der Nutzung der einzelnen Teillebensräume sind die meisten planungsrelevanten Fledermausarten vor allem baubedingt durch die Störung der Sommerquartiere und Jagdgebiete (Feucht- und Laubwälder) sowie der möglichen Winterquartiere (z.B. Tiefenbachstollen) betroffen. Es kommt infolge der Bautätigkeiten im Bereich des Oberbeckens und der Sprengungen zur Herstellung der Stollen über mehrere Jahre zu Lärmimmissionen und Erschütterungen. Die Wahl von Quartieren in Kirchtürmen und unter Autobahnbrücken zeigen jedoch, dass viele Fledermausarten anpassungsfähig sind und sich offenbar auch an starken Lärm und Erschütterungen gewöhnen (vgl. z.B. [4]). Gegebenenfalls werden einige Fledermäuse bauzeitlich auf störungsärmere Bereiche ausweichen. Ausweichhabitate sind im Untersuchungsraum vorhanden. Da Fledermäuse sich mittels akustischer Signale orientieren, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Störung des Flug- und Jagdverhaltens durch den Baulärm. Normalerweise erfolgt 24 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre die Orientierung bei Raumbewegungen sowie die Ortung von Beutetieren im Ultraschallbereich, so dass durch den mehrheitlich niedrigfrequenten Baulärm keine relevante Störung zu erwarten ist. Einige Fledermausarten - sogenannte „Gleaner“ - finden ihre Opfer jedoch auch dadurch, dass sie die Geräusche nutzen, die diese bei Bewegungen z.B. auf der Laubschicht des Waldbodens oder beim Klettern auf Blättern und Ästen verursachen. Zu den „Gleanern“ gehören das Braune und das Graue Langohr, das Große Mausohr sowie die Bechstein-, Fransen- und Wimperfledermaus [5]. Infolge des Baulärms kann es dazu kommen, dass diese Arten das Umfeld des Oberbeckens während der Bauarbeiten großräumig meiden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der planungsrelevanten Fledermausarten infolge der bauzeitlichen Störungen nicht zu erwarten ist. Anlagebedingt führt die Flächeninanspruchnahme im Bereich des Oberbeckens zum Verlust von Nadelwald, von Acker- und Grünland sowie von einzelnen Kleingehölzen und linearen Strukturelementen (Feldgehölze, Waldrand). Diese Bereiche dienen vor allem als Nahrungshabitate. Hierfür sind im Umfeld ausreichend Ersatzhabitate vorhanden, so dass die betroffenen Flächen als „nicht essenzielle Nahrungsbereiche“ zu bewerten sind. Ihr Wegfall führt gemäß VV-Artenschutz deshalb nicht zur Erfüllung eines Verbotstatbestandes. Ein Hauptvorkommen innerhalb von Kleingehölzen und Hecken ist für die Kleine Bartfledermaus und die Zwergfledermaus (beide mit günstigem Erhaltungszustand (EZ)), sowie für die Wimperfledermaus (schlechter EZ) angegeben, da sie strukturreiche Landschaften für die Jagd benötigen. Der Große und der Kleine Abendsegler (beide mit ungünstigem EZ) nutzen zudem Höhlenbäume - die potenziell auch innerhalb von Kleingehölzen und Hecken vorhanden sein können - für Wochenstuben und Winterquartiere, so dass deren Rodung zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen kann. Das Vorkommen geeigneter Baumquartiere ist jedoch überwiegend in naturnahen Laub- und Mischwäldern zu erwarten, die im Vorhabensgebiet z.B. im Kermeter zu finden sind und anlagebedingt nicht betroffen sind. Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Lokalisierung und Überprüfung potenzieller Baumquartiere vor Rodung der Gehölze) kann eine Verletzung oder Tötung einzelner Individuen verhindert werden. Unter Berücksichtigung dieser Vermeidungsmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass kein Verbotstatbestand erfüllt wird. Die betriebsbedingten Auswirkungen beschränken sich auf das Oberbecken und die Rurtalsperre. Im Wesentlichen sind dabei die Wasserspiegelschwankungen zu berücksichtigen. Die beiden Gewässer werden von der Teich- und der Wasserfledermaus als Jagdhabitat genutzt. Eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion der Stillgewässer ergibt sich durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks jedoch nicht. 25 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Fledermausarten ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. Begründung: Die Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschränkt sich weitgehend auf die bauzeitliche Störung von Sommer- und Winterquartieren (Ruhestätten) durch Lärm und Erschütterungen. Gegebenenfalls weichen die gestörten Tiere in störungsärmere Bereiche aus, wobei im räumlichen Zusammenhang geeignete Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen ist deshalb nicht anzunehmen. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann gegebenenfalls durch die Rodung von Kleingehölzen und Wald eintreten, wobei überwiegend Nadelforst betroffen ist, in dem keine Baumquartiere zu erwarten sind. Die meisten Fledermausarten legen zudem ihre Wochenstuben in Gebäuden an und nutzen Höhlen und Stollen zur Überwinterung, so dass sie durch die Rodungen nicht betroffen sind. Für einige Arten (z.B. Großer und Kleiner Abendsegler) kann eine Betroffenheit jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach Durchführung einer vertieften Datenerfassung deshalb die Erfordernis von artspezifischen Vermeidungs-Maßnahmen zu prüfen . 5.3 Betroffenheit der sonstigen Säugetiere 5.3.1 Biber Der Europäische Biber ist im Vorhabensraum für das FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ nachgewiesen. Es ist zu erwarten, dass er auch die übrigen naturnahen Bäche im Vorhabensraum (z.B. NSG Schilsbachtal) als Habitat nutzt bzw. ihm diese künftig als Verbreitungsraum dienen werden. So ist z.B. auch bekannt, dass der Biber zeitweise durch den Rurstausee schwimmt. Der Biber ist nach Anhang II und IV der FFH-RL streng geschützt. Sein Erhaltungszustand gilt regional sowie lokal (FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“) als gut. Durch das geplante Vorhaben ergibt sich eine baubedingte Betroffenheit infolge von Lärm und Erschütterungen. Obwohl Biber als anpassungsfähig gelten und auch in sehr stark verlärmten Bereichen anzutreffen ist (vermutlich, weil diese vom Menschen besonders gemieden werden) [5], kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine bauzeitliche Vergrämung der Tiere insbesondere im Umfeld des Baufeldes am Oberbecken stattfinden wird. Als weiterer Teillebensraum ist das Lederbach-/Schilsbachtal, das Bestandteil des NSG „Schilsbachtal“ ist, durch den Baustellenverkehr betroffen. Hier sind ggf. besondere Maßnahmen zum Schutz des Bibers (Vermeidung von Verkehrsopfern) im Rahmen der nachfolgenden Planungen zu prüfen. 26 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Entlang der Kall und des Schilsbachs sind ausreichend Ausweichmöglichkeiten vorhanden. Es ist zu erwarten, dass der Biber nach Ende der Bauarbeiten wieder in die ursprünglichen Habitate zurückkehren wird. Mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population ist aufgrund der baubedingten Störung nicht zu rechnen. Durch die Anlage und den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks werden die Lebensräume des Bibers nicht beeinträchtigt. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit des Europäischen Bibers ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. 5.3.2 Haselmaus Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden (in Parklandschaften) auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt. [2] Die Haselmaus ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand gilt regional als günstig. Zur lokalen Population liegen keine Angaben vor. Die einzige Erwähnung der Haselmaus ist in der Artenliste des Nationalparks Eifel [6] zu finden. Zudem sind z.B. mit den strukturreichen Wäldern des Kermeters innerhalb des Vorhabensraums geeignete Habitatstrukturen vorhanden, so dass ihr Vorkommen im Gebiet nicht auszuschließen ist. Im Bereich des geplanten Oberbeckens kommt es anlagebedingt zum Verlust eines Waldrandabschnittes und zur Rodung weniger Kleingehölze. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Strukturen (landwirtschaftliche Nutzflächen, Fichtenforst) ist ein Vorkommen der Haselmaus in den betroffenen Bereichen eher unwahrscheinlich. Dennoch stellen diese potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus dar. Aufgrund der im räumlichen Zusammenhang vorhandenen Ausweichmöglichkeiten (weitere Waldrandbereiche, strukturreichere Laubwälder) bleibt die ökologische Funktion des Vorhabensgebietes für die Haselmaus jedoch sichergestellt. Es ist deshalb nicht von einer Erfüllung des Schädigungsverbotes auszugehen. Zur Eingriffsminimierung ist darauf zu achten, dass die Gehölzbereiche außerhalb der Fortpflanzungs- und Winterschlafszeiten gerodet werden. Baubedingt kann es gegebenenfalls zu einer Vergrämung von Haselmäusen infolge der Lärmeinwirkung und der Erschütterungen kommen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population infolge der baubedingten Störungen ist jedoch nicht zu erwarten. 27 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Betriebsbedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der im Vorhabensraum potenziell vorkommenden Haselmaus ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. 5.3.3 Wildkatze Die Wildkatze ist im Vorhabensraum für das FFH-Gebiet „Kermeter“ nachgewiesen, außerhalb des Schutzgebietes ist sie nur in Wäldern, die im Zusammenhang mit dem Gebiet stehen bzw. als Nahrungsgast zu erwarten. Ihr bevorzugter Lebensraum sind große zusammenhängende, störungsarme Wälder mit reichlich Unterwuchs, die Jagd findet im Übergangsbereich zum Offenland statt. Die Wildkatze ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand ist regional als ungünstig / schlecht bewertet, für die lokale Population fehlt eine Einschätzung (keine Angabe im SDB). Für das FFH-Gebiet Kermeter können sich baubedingte Störungen ergeben. Da das Gebiet teilweise nur durch die Wasserfläche der Rurtalsperre von den Baustellenbereichen getrennt ist, können sich stellenweise Lärmimmissionen ergeben. Zudem wird gegebenenfalls die L 15, die durch das FFH-Gebiet führt, für den Baustellenverkehr genutzt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass die Wildkatze Bereiche mit hoher Lärmeinwirkung bzw. den Nahbereich der Straße während der Bauzeit meidet und auf störungsarme Bereiche innerhalb des FFH-Gebietes ausweicht. Aufgrund der Größe des Waldgebietes kann jedoch angenommen werden, dass ausreichende Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind, so dass nicht mit einer Verschlechterung der Erhaltungszustands der lokalen Population zu rechnen ist. Durch die Anlage und den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks werden die Lebensräume der Wildkatze nicht beeinträchtigt. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der Wildkatze ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. 5.4 Betroffenheit von europäischen Vogelarten 5.4.1 Wassergebundene Vögel Mit der „funktionalen Gruppe“ der wassergebundenen Vögel werden in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Vorabschätzung 14 Vogelarten zusammengefasst. Für das Vorhabensgebiet liegen folgende Nachweise vor: • Eisvogel: FFH-Gebiete „Kalltal u. N.“ sowie „Kermeter“, VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, 28 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre • Flussuferläufer: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler), • Gänsesäger: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler), • Waldwasserläufer: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler), • Schwarzstorch: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler). Der Eisvogel wird zudem für mehrere Naturschutzgebiete benannt, auch ist in der Schilsbachbucht ein Brutstandort bekannt. Der Schwarzstorch brütet weiter südlich (MTB 5404 Schleiden) außerhalb des Planungsraums. Für das VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ wird er „nur“ als Durchzügler / Nahrungsgast gemeldet. Die Mehrheit der wassergebundenen Vögel (12 Arten) wird regional mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet (vgl. Tabelle 1). Der Flussregenpfeifer und der Schwarzstorch sind mit einem ungünstigen / unzureichenden Erhaltungszustand eingestuft. Abweichend von dieser regionalen Bewertung des Erhaltungszustands werden die lokalen Populationen der Arten Eisvogel, Flussufer-, Waldwasserläufer und Gänsesäger in den Meldedaten zu den oben genannten Natura 2000-Gebieten als mittel bis schlecht (= ungünstig) bewertet. Bis auf den Flussuferläufer, den Kormoran und den Graureiher, die national streng bzw. besonders geschützt sind, sind alle Arten nach Anhang I bzw. gemäß Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geschützt. Wassergebundene Vögel mit günstigem Erhaltungszustand Art Sta- NachStatus tus weis TK in (Status) 5304 NRW Deutscher Name Graureiher B Kormoran B B R/W Krickente Feucht-/ Laubwald Fließ Nassmittlerer gewälder Standorte wässer Äcker Tabelle 4: Betroffenheit Bau Bau Bau Anl B X X X X X Säum Fette/ wiesen/ Hoch- weiden stauden Anl X Stillgewässer Anl Bau / Betr X X X W X (X) X (X) X Löffelente BR D X Schellente W W XX Tafelente B R/W D X Zwergsäger W W XX XX (X) XX XX 29 Art Sta- NachStatus tus weis TK in (Status) 5304 NRW Deutscher Name Zwergtaucher Bau B X Bau Bau Anl Säum Fette/ wiesen/ Hoch- weiden stauden Anl Anl X Stillgewässer Bau / Betr XX Wassergebundene Vögel mit ungünstigem Erhaltungszustand Art Sta- NachStatus Feucht-/ Laubwald Fließ tus weis TK Nassmittlerer gein (Status) 5304 wälder Standorte wäsNRW ser Deutscher Name Eisvogel * Betroffenheit B Kalltal, Kermeter u. VSG (B) Betroffenheit Bau B X Bau B Flussregenpfeifer B Flussuferläufer * R VSG (D) Gänsesäger * W VSG (D) W Schwarzstorch B VSG (D) TK 5404 (B) Waldwasserläufer * R VSG (D) XX XX Bau Äcker Tabelle 5: BW Feucht-/ Laubwald Fließ Nassmittlerer gewälder Standorte wässer Äcker Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Anl Säum Fette/ wiesen/ Hoch- weiden stauden Anl Anl Stillgewässer Bau / Betr XX X X X X XX XX XX X X X X * ungünstiger Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zu den Natura 2000-Gebieten. Erläuterungen: Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen, Status: W = Wintervorkommen, R = Rastvorkommen, D = Durchzügler, B = Brutvorkommen Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ Neben den Stillgewässern und naturnahen Fließgewässern werden Waldbereiche (und tlw. Kleingehölze) sowie Offenlandbereiche von folgenden Arten genutzt: • Wald: Eisvogel und Kormoran (Sitzwarten in Gewässernähe), Graureiher und Schwarzstorch (Rast und Horste), Zwergtaucher (Auenwälder), • Offenlandbereiche als Nahrungshabitate: Graureiher, Krick-, Löffel-, Tafelente. Beschreibung der möglichen Betroffenheit Die Gewässer sind hauptsächlich baubedingt betroffen. Die Betroffenheit ist jedoch sehr unterschiedlich. Während der Tiefenbach und der Schilsbach vor allem durch Lärm und Er- 30 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre schütterungen betroffen sind, sind der Lederbach und der Schilsbach zusätzlich vom Baustellenverkehr betroffen. Für die Schilsbachbucht ergeben sich neben der Nutzung als Baustelleneinrichtungsflächen weitere zusätzliche Beeinträchtigungen: Die Bucht wird bauzeitlich trockengelegt und das Gelände ggf. modelliert. Ihre ökologische Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte entfällt somit bauzeitlich vollständig. Die meisten planungsrelevanten wassergebundenen Vögel suchen das Gebiet als Wintergast bzw. während ihres Durchzuges von und zu den Brut- und Überwinterungsgebieten auf und nutzen den Planungsraum somit als Ruhestätte. Die ökologische Funktion als Ruhestätte bleibt jedoch im Bereich der Rurtalsperre auch bei mehrjährigem Wegfall der Schilsbachbucht sichergestellt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen infolge der bauzeitlichen Störungen ist deshalb nicht zu erwarten. Eine Brut im Planungsraum ist für folgende Arten bekannt bzw. nicht auszuschließen: Eisvogel, Graureiher, Zwergtaucher und Flussregenpfeifer. • Der Eisvogel erfährt neben dem baubedingten Wegfall der (künstlich angelegten) Bruthöhlen in der Schilsbachbucht auch eine bauzeitliche Störung der Bruthabitate entlang des Tiefenbachs, des Schilsbachs und des Lederbachs infolge Lärm, Erschütterung und Baustellenverkehr. Im Projektgebiet sind weitere Bruthabitate an der Kall, an weiteren, kleinen Gewässern und im Bereich des Kermeters vorhanden. Dennoch wird empfohlen, im Rahmen der nachfolgenden Planungsverfahren auf der Grundlage einer vertieften Datenerfassung zu prüfen, ob vorgezogene Ersatzmaßnahmen durchzuführen sind. Als mögliche Maßnahme ist hier die künstliche Anlage von Bruthöhlen im Bereich störungsarmer Steilufer entlang der Rurtalsperre zu nennen, da diese - wie die Höhlen in der Schilsbachbucht zeigen - durchaus als Ersatzhabitate erfolgreich angenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser möglichen „Vermeidungsmaßnahmen“ kann eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen weitgehend ausgeschlossen werden. • Der Graureiher legt seine Nester in Horstbäumen an und bevorzugt dabei u. a. Fichten und Kiefern. Baubedingt kann es infolge von Lärm zu einer Vergrämung kommen. Zusätzlich ergibt sich durch den Wegfall von Nadelwald ein potenzieller anlagebedingter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Sowohl für die baubedingten als auch für die anlagebedingten Beeinträchtigungen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion des Projektgebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für den Graureiher sichergestellt bleibt und dass keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintritt. • Der Zwergtaucher legt seine Nester meist schwimmend auf Wasserpflanzen in Flachwasserbereichen an. Ein Brüten der Art in der Schilsbachbucht ist sehr wahrscheinlich. Auch für ihn kommt es zu einem baubedingten Wegfall der Brutplätze in der Schilsbachbucht. Weitere Brutplätze sind nicht - oder nur in geringem Maße durch Lärm - betroffen. Es kann angenommen werden, dass an der Rurtalsperre (und an der Urfttalsperre) genügend Ersatzhabitate vorhanden sind, so dass der Zwergtaucher bauzeitlich in andere Bereiche 31 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre ausweichen kann. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population wird deshalb nicht erwartet. • Für den Flussregenpfeifer ist nicht auszuschließen, dass er in den vegetationsarmen Schotterflächen der Schilsbachbucht brütet, so dass sich ebenfalls ein baubedingter Wegfall von Fortpflanzungsstätten ergeben könnte. Ähnlich wie für den Zwergtaucher wird davon ausgegangen, dass im Projektgebiet ausreichend Ersatzhabitate vorhanden sind und die Art bauzeitlich ausweichen wird. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population wird deshalb nicht erwartet. Eine anlagebedingte Betroffenheit von Lebensräumen (Nadelwald, Offenlandbereiche) ist außer für den Graureiher (siehe oben) nicht zu erwarten. Eine relevante Betroffenheit des Schwarzstorches durch den Wegfall von Rastbäumen ist ebenfalls nicht zu erwarten. Für die Krick-, Löffel- und Tafelente ist nicht auszuschließen, dass sie durch die große Wasserfläche des Oberbeckens angelockt werden. Ob erhöhte Auswirkungen durch die Windkrafträder in Nähe des Oberbeckens auf die Enten zu erwarten sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Gegebenenfalls können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden. Diese Problematik kann mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend beurteilt werden und ist in den nachgeordneten Planungen weiter zu betrachten. Betriebsbedingt ergeben sich im Oberbecken sowie in der Rurtalsperre Wasserstandsschwankungen. Das Oberbecken wird als neue Wasserfläche vermutlich auch als Rastplatz der durchziehenden Schwimmvögel angenommen. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass das Absinken des Wasserstands zu einer Gefährdung der Vögel führen kann. Die Vögel werden durch die ungewohnten Vorgänge vermutlich aufgescheucht und fliegen weg. Eine weitere Analyse der betriebsbedingten Auswirkungen findet ggf. im Rahmen der nachgeordneten Planungsverfahren statt. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks für die planungsrelevanten wassergebundenen Vogelarten ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden kann. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten wassergebundenen Vogelarten ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. Begründung: Der bauzeitliche Wegfall der ökologischen Funktionen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte in der Schilsbachbucht ist als Hauptfaktor zu betrachten, der zu einer Beeinträchtigung der lokalen Populationen führen kann. Für die im Gebiet rastenden Arten (Betroffenheit der Ruhestätten, siehe Tabelle 4 und Tabelle 5) kann davon ausgegangen werden, dass im Bereich der Rurtalsperre (und der Urfttalsperre) Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Eine negative Auswirkung auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen ist deshalb nicht zu erwarten. 32 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Die Schilsbachbucht dient dem Eisvogel (Bruthöhlen sind nachgewiesen), dem Zwergtaucher (Brüten in Flachwasserbereichen wahrscheinlich) und Flussregenpfeifer (Brüten in den vegetationsarmen Schotterflächen nicht auszuschließen) als (potenzielle) Fortpflanzungsstätte. Da mehrere Bruthabitate des Eisvogels betroffen sind (siehe oben), wird für die nachfolgenden Planungsverfahren die Prüfung von weitergehenden Maßnahmen empfohlen. So können z.B. künstliche Bruthöhlen als Ersatzhabitate angelegt werden. Diese können sicher stellen, dass keine vorhabensbedingte Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintreten wird. Für die übrigen Arten wird davon ausgegangen, dass sie im Projektgebiet genügend Ersatzhabitate vorfinden und sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen ebenfalls nicht projektbedingt verschlechtern wird. 5.4.2 Vogelarten - Wald / Waldränder / Gehölze Der „funktionalen Gruppe“ der Vögel mit Bindung an Wald, Waldränder und Gehölze wurde sieben planungsrelevante Arten zugeordnet. Dabei hat das Planungsgebiet - und hiervon insbesondere die ausgedehnten Waldbereiche des Kermeters - eine besondere Bedeutung für den Mittelspecht sowie für weitere Spechtarten (siehe Nachweise unten). Der regionale (und lokale) Erhaltungszustand ist für die Arten Klein-, Mittel- und Schwarzspecht sowie für die Nachtigall als günstig bewertet. Der Gartenrotschwanz, der Grauspecht und der Pirol befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Tabelle 6: Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit günstigem Erhaltungszustand Art Nachweis (Status) Deutscher Name Betroffenheit Kleinspecht Mittelspecht Kermeter u. VSG Nachtigall Schwarzspecht Kermeter u. VSG Feucht/ Nasswälder Bau Laub- Fließwald gewäsmittle- ser rer Standorte Bau Bau XX XX X XX XX X (X) XX Nadelwald Anl Kleingehölze/ Hecken Säu me/ Hoch stauden Fettwiesen/ weiden Stillgewässer Anl Anl Anl Bau / Betr X (X) X (X) XX X X X (X) (X) 33 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Tabelle 7: Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit ungünstigem Erhaltungszustand Art Nachweis (Status) Deutscher Name Betroffenheit Gartenrotschwanz Grauspecht Pirol Kermeter u. VSG Feucht/ Nasswälder Bau Laub- Fließwald gewäsmittle- ser rer Standorte Bau Bau X X (X) XX XX X Nadelwald Anl Kleingehölze/ Hecken Säu me/ Hoch stauden Fettwiesen/ weiden Stillgewässer Anl Anl Anl Bau / Betr X X (X) (X) X Erläuterungen: Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen, Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, Status: W = überwinternd, D = Durchzügler Von den planungsrelevanten Arten sind der Kleinspecht und der Gartenrotschwanz nach nationalem Recht besonders geschützt. Die übrigen Arten sind nach Anhang I bzw. gemäß Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geschützt. Beschreibung der möglichen Betroffenheit Das Hauptvorkommen der planungsrelevanten Waldvogelarten ist in den Laub- und Mischwäldern feuchter bis mittlerer Standorte des Projektgebietes zu erwarten. Bis auf den Schwarzspecht nutzen die aufgeführten Vogelarten kaum Nadelwald. Kleingehölze werden vor allem von der Nachtigall verstärkt genutzt, auch der Klein- und der Schwarzspecht sowie der Gartenrotschwanz und der Pirol sind in Feldgehölzen anzutreffen. Die Offenlandbereiche und die Gewässer sind für die Waldvogelarten nachrangige Lebensräume. Infolge der Bautätigkeiten im Bereich des Oberbeckens und der Sprengungen zur Herstellung der Stollen kommt es über mehrere Jahre zu Lärmimmissionen und Erschütterungen in den umliegenden Waldbereichen. Dabei kann eine erhebliche Störung der einzelnen Brutvögel nicht ausgeschlossen werden. Im Projektgebiet sind jedoch störungsarme Bereiche mit geeigneten Habitatfunktionen vorhanden, so dass die betroffenen Vögel bauzeitlich ausweichen können. Insbesondere ist in den geschlossenen Waldbereichen des Kermeters nicht mit einer erheblichen Störung durch den Baulärm zu rechnen. Eine baubedingte Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen ist deshalb nicht zu erwarten. Anlagebedingt ist durch die Rodung von Nadelforst und von Kleingehölzen im Bereich des Oberbeckens ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Arten Schwarz- und Kleinspecht, Nachtigall, Gartenrotschwanz und Pirol möglich. Aufgrund der vorhandenen, nicht beeinträchtigten Habitatstrukturen bleibt die ökologische Funktion des Projektgebietes 34 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre jedoch sichergestellt und es ist nicht mit dem Eintreten eines Schädigungsverbots zu rechnen. Zur Eingriffsminimierung sind die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeiten durchzuführen. Betriebsbedingt treten keine Beeinträchtigungen für die Vogelarten der Wälder, Waldränder und Gehölze auf. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Vogelarten der Wälder, Waldränder und Gehölze ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. Begründung: Für die vorhabensbedingt beeinträchtigten bzw. zerstörten Lebensräume stehen im räumlichen Zusammenhang ausreichend Ersatzhabitate zur Verfügung. Mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen infolge bauzeitlicher Störungen ist nicht zu rechnen. Ebenso bleibt aufgrund der vorhandenen Ersatzhabitate die ökologische Funktion des Planungsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sichergestellt. Zur Vermeidung von Tötungen von Jungvögeln sind die Rodungsarbeiten nur außerhalb der Brutzeiten durchzuführen. 5.4.3 Offenlandarten Die „funktionale Gruppe“ der projektrelevanten Offenlandarten umfasst elf Vogelarten. Für das Vorhabensgebiet liegen folgende Nachweise vor: • Neuntöter: FFH-Gebiete „Kalltal und Nebentäler“ sowie „Kermeter“, VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, • Wiesenpieper: FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“, • Scharzkehlchen: FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“, • Braunkehlchen: FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“, • Raubwürger: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (überwinternd). Sechs der planungsrelevanten Offenlandarten befinden sich in einem regional günstigen Erhaltungszustand (vgl. Tabelle 1). Abweichend von dieser regionalen Bewertung des Erhaltungszustands werden die lokalen Populationen des Neuntöters und des Wiesenpiepers in den Meldedaten zu den oben genannten Natura 2000-Gebieten als mittel bis schlecht bewertet. Sie wurden deshalb nachfolgend den Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand zugeordnet, die daraufhin mit acht Arten die Mehrheit bildet. 35 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Kiebitz, Schwarz- und Braunkehlchen sowie Neuntöter und Raubwürger sind nach Anhang I bzw. gemäß Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die übrigen Arten sind national besonders, einzig die Turteltaube ist streng geschützt (vgl. Tabelle 1). Art Nachweis (Status) Deutscher Name Betroffenheit Laubwald mittlerer Standorte Bau Feldschwirl Fließ- Nadel- Kleingegewäs wald hölze/ ser Hecken Bau Anl (X) Kiebitz Art Deutscher Name Neuntöter Stillg ewäs ser Anl Anl XX (X) XX X X X X XX X XX Bau / Anl Bau / Betr (X) X (X) (X) (X) X X X X X Säume / Hochstauden Fettwiesen/ weiden Feuchtwiesen/weiden Still gewäs ser Anl Anl X (X) XX XX X X (X) XX (X) X XX X (X) (X) XX (X) X X (X) XX XX X Offenlandarten mit ungünstigem Erhaltungszustand Nachweis Laub(Status) wald mittlerer Standorte Bau Betroffenheit Fließgewä sser Nadelwald Kleingehölze / Hecken Bau Anl Anl Kalltal, Kermeter u. VSG (X) Kalltal Turteltaube X Braunkehlchen Kalltal Raubwürger VSG (W) Wiesenpieper Kalltal Anl XX Rebhuhn Schwarzkehlchen Fett- Feuchtwie- wiesen/sen/ weiden weid en Anl Mehlschwalbe Tabelle 9: Säume/ Hochstauden Anl X Rauchschwalbe Äcker Offenlandarten mit günstigem Erhaltungszustand Äcker Tabelle 8: (X) (X) X (X) (X) XX (X) Bau / Anl Bau / Betr XX * ungünstiger Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zu den Natura 2000-Gebieten. Erläuterungen: Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen, Status: W = Wintervorkommen Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ 36 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Beschreibung der möglichen Betroffenheit Im Bereich des Oberbeckens ist durch die Anlage des Wasserspeicherkraftwerks in größerem Umfang Offenland betroffen. Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich intensiv genutztes Acker- und Grünland. Die intensive Bewirtschaftung führt meist zum Verlust von Strukturen (z.B. Hochstauden-/Krautsäume entlang Äcker und Wege), die von den Offenlandarten zur Rast und zur Anlage von Nestern benötigt werden. Ebenso führt die intensive Bewirtschaftung zu einer Verschlechterung des Nahrungsangebotes (Verarmung der Insektenfauna und der Bodenfauna). Die meisten Offenlandvogelarten bevorzugen deshalb extensiv genutzte Kulturlandschaften. Die überwiegend intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen im Bereich des Oberbeckens sind somit als Lebensräume eher ungeeignet. Sollten die für das Oberbecken beanspruchten der Offenlandbereiche dennoch einzelnen Arten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen, bleiben im Umfeld gleichwertige Bereiche bzw. Bereiche mit besserer Eignung für die einzelnen Arten erhalten (Sicherstellung der ökologischen Funktion). Als relevanter hinsichtlich ihrer Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind die im Bereich des Oberbeckens vorhandenen Kleingehölze zu betrachten. Durch ihre Rodung ist ein Verlust von Brutplätzen nicht auszuschließen. Sie stellen insbesondere für den Neuntöter, den Raubwürger, die Turteltaube und den Feldschwirl wichtige Strukturelemente dar. Im Rahmen der nachgeordneten Planungsebenen, verbunden mit vertiefenden Datenerfassung ist deshalb zu prüfen, ob neue Gehölzstrukturen im räumlichen Zusammenhang zu den wegfallenden Gehölzen anzulegen sind. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Planungsgebiet als sicher gestellt betrachtet werden. Zur Eingriffsminimierung sind die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeiten durchzuführen. Durch den Baulärm werden wahrscheinlich auch Extensiv-, Feucht- und Nassgrünländer im Umfeld des Oberbeckens sowie in der Schilsbachbucht betroffen sein, die von den Offenlandarten ggf. als Bruthabitate genutzt werden. Eine bauzeitliche Vergrämung einzelner Arten ist dabei nicht auszuschließen. Im Vorhabensgebiet sind störungsfreie Ersatzhabitate im räumlichen Zusammenhang zu den potenziell betroffenen Bereichen vorhanden. Von einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen wird deshalb vorerst nicht ausgegangen. Eine genauere Untersuchung zu den Lärmauswirkungen erfolgt mit den nachfolgenden Planungsebenen. Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Offenlandarten können ausgeschlossen werden. 37 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Vogelarten der Offenlandbereiche ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. Begründung: Für die vorhabensbedingt beanspruchten Offenlandlebensräume stehen im räumlichen Zusammenhang gleichwertige Flächen als Ersatzhabitate zur Verfügung. Der Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Rodung von Kleingehölzen lässt sich durch die Neupflanzung von Gehölzen im räumlichen Zusammenhang ausgleichen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann angenommen werden, dass die ökologische Funktion des Planungsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sichergestellt bleibt. Mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen infolge bauzeitlicher Störungen ist aufgrund des Vorhandenseins von Ersatzhabitaten nicht zu rechnen. Zur Vermeidung von Tötungen von Jungvögeln sind die Rodungsarbeiten nur außerhalb der Brutzeiten durchzuführen. 5.4.4 Greifvögel / Eulen Mit der „funktionalen Gruppe“ der Greifvögel und Eulen werden zwölf Vogelarten zusammengefasst, die für das Messtischblatt 5304 Nideggen als planungsrelevant benannt sind. Es handelt sich hierbei um vier Eulenarten (Wald- und Raufußkauz, Waldohreule und Uhu) sowie um 8 Greifvögel (Mäusebussard, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan, Habicht, Turmfalke, Sperber und Fischadler). Für das Vorhabensgebiet liegen folgende Nachweise vor: • Rot- und Schwarzmilan: FFH-Gebiet „Kermeter“ und VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, • Uhu: FFH-Gebiet „Kermeter“ und VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, • Fischadler: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler). Sieben planungsrelevante Arten befinden sich in einem regional (bzw. lokal) günstigen Erhaltungszustand (vgl. Tabelle 1). Für den Schwarzmilan weicht zudem die Bewertung der lokalen Population von der regionalen Bewertung des Erhaltungszustands ab. Seine Erhaltung wird in den Meldedaten zum VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ als gut eingestuft. Für vier Arten (Raufußkauz, Rotmilan, Wespenbussard und Uhu) wird der Erhaltungszustand regional (und lokal) als ungünstig bewertet. Alle Greifvögel und Eulen sind national streng geschützt. Die Arten Raufußkauz, Rot- und Schwarzmilan, Uhu, Wespenbussard sowie Fischadler sind zudem nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützt. Der Fischadler ist in NRW bereits seit dem 19. Jahrhundert ausge- 38 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre storben, kommt jedoch auf dem Frühjahres- und Herbstdurchzug als regelmäßiger Durchzügler in gewässerreichen Bereichen von NRW vor [3]. Art Greifvögel / Eulen mit günstigem Erhaltungszustand Nachweis (Status) Deutscher Name Betroffenheit Fischadler VSG (D) Feucht/ Nasswälder Bau Laubwald Fließ Nadel mittlerer gewald Standorte wässer Bau Bau Anl Kleingehölze/ Hecken Äcker Tabelle 10: Anl Anl X X X (X) Mäusebussard (X) X (X) X X XX X (X) X Sperber Anl Bau / Betr XX (X) Kermeter u. VSG Anl Stillgewässer X Habicht Schwarzmilan * Säume/ FettHochwiestauden sen/ weiden (X) X (X) X X X Turmfalke X (X) X (X) X X X X Waldkauz X X X (X) (X) Waldohreule X X XX (X) (X) * günstiger Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zum VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“. Art Deutscher Name Greifvögel / Eulen mit ungünstigem Erhaltungszustand NachFeucht-/ Laubwald Fließ Nadel weis Nassmittlerer gewald (Status) wälder Standorte wässer Betroffenheit Raufußkauz Rotmilan Kermeter u. VSG Wespenbussard VSG Uhu Kermeter u. VSG Bau Bau Bau Anl Kleingehölze/ Hecken Äcker Tabelle 11: Anl Anl XX X X X X X X X X X Säume/ FettHochwiestauden sen/ weiden X Anl Anl (X) (X) (X) (X) X (X) Stillgewässer Bau / Betr Erläuterungen: Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen, Status: D = Durchzügler, Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ 39 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Beschreibung der möglichen Betroffenheit Die meisten planungsrelevanten Greifvögel (Habicht, Bussarde, Sperber, Rotmilan) und Eulen (Raufußkauz, Waldkauz, Waldohreule) bevorzugen reich strukturierte Landschaften, in denen Offenlandbereiche im Wechsel mit Kleingehölzen, Waldrändern und geschlossenen Waldbereichen stehen. Die Offenlandbereiche dienen ausschließlich als Nahrungshabitat, wobei bevorzugt Kleinsäuger gejagt werden. Die Kleingehölze und Waldränder werden bei der Jagd als Warte genutzt, gegebenenfalls befinden sich hier auch Horstbäume bzw. Höhlenbäume. Die Hauptbrutbereiche sind jedoch eher in den strukturreichen Laub- und Mischwäldern zu erwarten, wie sie z.B. am Kermeter großflächig vorhanden sind. Einzelne Arten (Habicht, Bussarde), die ihre Horste bevorzugt auf sehr hohen Bäumen anlegen (oberhalb 10 m Höhe), werden ggf. auch hohe Fichten oder Kiefern innerhalb von Nadelforsten als Brutplatz nutzen. Auch der Sperber bevorzugt Nadelbaumbestände zur Brut. Der Turmfalke brütet bevorzugt an Gebäuden oder an Felswänden. Letztere werden auch vom Uhu als Brutplatz besiedelt. Durch die Anlage des Oberbeckens sind durch Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen potenzielle Jagdbereiche betroffen, deren Eignung als Lebensraum für Greifvögel und Eulen jedoch aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen erheblich reduziert ist. Es ist deshalb auch anzunehmen, dass die Kleingehölze und Waldrandbereiche von den planungsrelevanten Arten nicht als Bruthabitat genutzt werden. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten infolge der anlagebedingten Rodung dieser Strukturen kann somit weitgehend ausgeschlossen werden. Neben den Offenlandbereichen wird auch Nadelforst für die Anlage des Oberbeckens in Anspruch genommen. Ein Vorhandensein von einzelnen Horstbäumen sowie von Brutplätzen des Sperbers kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Umfeld der zu rodenden Fläche sind jedoch im räumlichen Zusammenhang gleichwertige Ersatzhabitate vorhanden. Die ökologische Funktion des Projektgebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt für die planungsrelevanten Arten deshalb sicher gestellt. Für den Schwarzmilan und den Fischadler ergibt sich ebenfalls eine mögliche Betroffenheit durch die Anlage des Oberbeckens. Hier sind jedoch nicht die wegfallenden Offenlandbereiche für mögliche Beeinträchtigungen ausschlaggebend, sondern die neu entstehende Wasserfläche. Der Schwarzmilan und der Fischadler nutzen fischreiche Stillgewässer wie die Rurtalsperre als Nahrungshabitat. Es ist nicht auszuschließen, dass sie durch die große Wasserfläche des Oberbeckens angelockt werden, auch wenn dieses keinen vergleichbaren Fischbesatz aufweisen wird. Ob erhöhte Auswirkungen durch die Windkrafträder in Nähe des Oberbeckens auf die Greifvögel zu erwarten sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Gegebenenfalls können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden. Diese Problematik kann mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend beurteilt werden und ist in den nachgeordneten Planungen weiter zu betrachten. 40 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Der Bau des Wasserspeicherkraftwerks führt zu Lärmimmissionen und Erschütterungen in den umliegenden Waldbereichen (Bereich Oberbecken, Stollentrassen, Bauzufahrt Lederbach-/Schilsbachtal und westliche Hanglagen des Kermeters). Eine Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt in einem gesonderten Gutachten im Rahmen der nachfolgenden Planungsverfahren. Derzeit kann eine erhebliche Störung der im Gebiet brütenden Greifvögel und Eulen nicht ausgeschlossen werden. Im Projektgebiet sind jedoch störungsarme Bereiche mit geeigneten Habitatfunktionen vorhanden, so dass die betroffenen Vögel bauzeitlich ausweichen können. Insbesondere ist in den geschlossenen Waldbereichen des Kermeters nicht mit einer erheblichen Störung durch den Baulärm zu rechnen. Eine baubedingte Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen ist deshalb nicht zu erwarten. Durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks sind keine Beeinträchtigungen für die planungsrelevanten Greifvögel und Eulen zu erwarten. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Vogelarten der Greifvögel und Eulen ergibt, dass für die meisten Arten ein Eintreten der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann. Die Betroffenheit des Schwarzmilans und des Fischadlers, für die sich durch das Zusammenwirken einer offenen Wasserfläche und den im selben Bereich vorhandenen Windkraftanlagen ein erhöhtes Tötungsrisiko ergeben könnte, ist derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Die Thematik ist in der nachgeordneten Planungsebene vertieft zu betrachten. Begründung (Greifvögel und Eulen - ohne Schwarzmilan und Fischadler): Für die vorhabensbedingt beanspruchten Lebensräume stehen im räumlichen Zusammenhang gleichwertige Flächen als Ersatzhabitate zur Verfügung. Die ökologische Funktion des Planungsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt für die planungsrelevanten Arten sicher gestellt. Mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen infolge bauzeitlicher Störungen ist aufgrund des Vorhandenseins von Ersatzhabitaten nicht zu rechnen. 5.5 Betroffenheit von Amphibien 5.5.1 Geburtshelferkröte In NRW besiedelt die Geburtshelferkröte vor allem Steinbrüche und Tongruben in Mittelgebirgslagen. Als Absetzgewässer für die Larven werden unterschiedliche Gewässertypen genutzt: sommerwarme Lachen und Flachgewässer, Tümpel und Weiher sowie sommerkühle, tiefe Abgrabungsgewässer. Bisweilen werden auch beruhigte Abschnitte kleinerer Fließgewässer aufgesucht. 41 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Die Geburtshelferkröte ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand gilt regional als ungünstig. Zur lokalen Population liegen keine Angaben vor. Die einzige Erwähnung der Geburtshelferkröte ist in der Artenliste des Nationalparks Eifel [6] zu finden, wobei sie als „im Gesamtgebiet (mit Ausnahme des Hetzinger Waldes) selten“ beschrieben wird. In der Schilsbachbucht sind mit den teilweise sonnenexponierten, geröllbedeckten Steilufern und den temporär vorhandenen Lachen und Tümpeln im Mündungsbereich des Schilsbachs potenziell geeignete Lebensraumstrukturen für die Geburtshelferkröte vorhanden. Ihr Vorkommen kann für den Vorhabensraum deshalb nicht ausgeschlossen werden. Beschreibung der möglichen Betroffenheit Die Schilsbachbucht wird bauzeitlich trockengelegt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Diese Flächeninanspruchnahme kann zu einem mehrjährigen Wegfall potenzieller Absetzgewässer führen. Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten. Potentiell ist ihr Vorhandensein auch oberhalb der Bucht im Schilsbachtal möglich, entsprechende Maßnahmen zum Schutz (Amphibienzäune, Anlage von Ersatzhabitaten) und ihre Erfordernis können erst nach einer vertieften Datenerfassung konkretisiert und in einer späteren Planungsstufe festgelegt werden. Anlagebedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Betriebsbedingt könnten sich die Wasserstandsschwankungen für die abgesetzten Larven negativ auswirken. Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten. 5.5.2 Kreuzkröte Die Kreuzkröte ist eine Pionierart, die ursprünglich in offenen Auenlandschaften auf vegetationsarmen, trocken-warmen Standorten mit lockeren, meist sandigen Böden vorkam. In Nordrhein-Westfalen sind die aktuellen Vorkommen vor allem auf Abgrabungsflächen in den Flussauen konzentriert (z.B. Braunkohle-, Locker- und Festgesteinabgrabungen). Darüber hinaus werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher aufgesucht. Die Kreuzkröte ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand gilt regional als ungünstig. Zur lokalen Population liegen keine Angaben vor. 42 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre In der Schilsbachbucht sind mit den teilweise sonnenexponierten, geröllbedeckten Steilufern und den temporär vorhandenen Lachen und Tümpeln im Mündungsbereich des Schilsbachs potenziell geeignete Lebensraumstrukturen für die Kreuzkröte vorhanden. Ihr Vorkommen kann für den Vorhabensraum deshalb nicht ausgeschlossen werden. Beschreibung der möglichen Betroffenheit Die Schilsbachbucht wird bauzeitlich trockengelegt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Diese Flächeninanspruchnahme kann zu einem mehrjährigen Wegfall potenzieller Laichgewässer führen. Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten. Potentiell ist ihr Vorhandensein auch oberhalb der Bucht im Schilsbachtal möglich, entsprechende Maßnahmen zum Schutz (Amphibienzäune, Anlage von Ersatzhabitaten) und ihre Erfordernis können erst nach einer vertieften Datenerfassung konkretisiert und in einer späteren Planungsstufe festgelegt werden. Anlagebedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Betriebsbedingt könnten sich die Wasserstandsschwankungen für die Larven negativ auswirken. Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten und kann erst nach einer vertieften Datenerfassung konkretisiert werden. 5.6 Betroffenheit von Reptilien 5.6.1 Schlingnatter Die Schlingnatter wird für das Messtischblatt 5304 Nideggen als planungsrelevante Art genannt. Weitere Angaben zur Verbreitung der Art bzw. zur lokalen Population konnten nicht gefunden werden. Die Art ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt und weist einen regional ungünstigen / unzureichenden Erhaltungszustand auf. Im Bereich der Mittelgebirge befinden sich die Vorkommen der Schlingnatter gemäß Handbuch der Geschützten Arten in NRW [2] vor allem in wärmebegünstigten Hanglagen, wo Halbtrocken- und Trockenrasen, Geröllhalden, felsige Böschungen sowie aufgelockerte steinige Waldränder besiedelt werden. Sekundär nutzt die Art auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Steinbrüche, alte Gemäuer, südexponierte Straßenböschungen und Eisenbahndämme. Einen wichtigen Ersatzlebensraum stellen die Trassen von Hochspannungsleitungen dar. Im Winter verstecken sich die Tiere meist einzeln in trockenen frostfreien Erdlöchern, Felsspalten oder in Trocken und Lesesteinmauern. Aufgrund der bevorzugten Lebensraumstrukturen sind die vegetationsfreien, südexponierten Steilufer an der Rurtalsperre mit ihrer Geröllbedeckung als potenzieller Lebensraum der Schlingnatter zu betrachten. Die Steilufer sind durch die betriebsbedingten Wasserstandsschwankungen betroffen. Die Schlingnatter ist im Sommer (auf kleinen Distanzen) sehr mobil 43 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre und kann bei Anstieg des Wasserspiegels rasch ausweichen (keine betriebsbedingte Tötung von Individuen). Die Art ist lebend gebärend und nutzt zur Geburt wahrscheinlich ihre bevorzugten Sommerlebensräume. Die Jungtiere sind nach der Geburt ebenfalls bereits mobil. Winterquartiere sind in den Steilufern hingegen nicht zu erwarten (siehe oben). Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist deshalb nicht zu erwarten. Durch den Bau und die Anlage des Wasserspeicherkraftwerks ist nicht mit Beeinträchtigungen der Schlingnatter und ihrer (potenziellen) Lebensräume zu rechnen. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der Schlingnatter ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. 5.6.2 Mauereidechse Die Mauereidechse ist im Vorhabensraum für das FFH-Gebiet „Kermeter“ nachgewiesen. Sie bevorzugt weitgehend vegetationsfreie felsige und steinige Lebensräume, z.B. Geröllhalden. Die Mauereidechse ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt und weist einen regional ungünstigen / unzureichenden Erhaltungszustand auf (Angaben zum lokalen Erhaltungszustand fehlen). Ihr Hauptvorkommen ist in den natürlichen Felsbildungen des Kermeters zu erwarten. Weitere Felsbildungen sind außerhalb des Kermeters als gesetzlich geschützte Biotope und befinden sich u.a. im Schilsbachtal und Tiefenbachtal. Zusätzlich zu diesen Bereichen, die vorhabensbedingt überwiegend nicht betroffen sind, werden hier auch die vegetationsfreien, südexponierten Steilufer der Rurtalsperre als potenzieller Lebensraum der Mauereidechse betrachtet. Die Steilufer sind durch die betriebsbedingten Wasserstandsschwankungen betroffen. Die Mauereidechse ist im Sommer (auf kleinen Distanzen) sehr mobil und kann bei Anstieg des Wasserspiegels rasch ausweichen (keine betriebsbedingte Tötung von Individuen). Es kann zudem angenommen werden, dass sie ihre Gelege und ihr Winterquartier (Fortpflanzungsund Ruhestätten) in Bereichen anlegt, die jeweils längere Zeit frei von Wasser sind, so dass durch die kurzzeitigen Wasserspiegelschwankungen infolge des Betriebes des Wasserspeicherkraftwerks keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Beeinträchtigung der Mauereidechse und ihrer (potenziellen) Lebensräume durch den Bau und die Anlage des Wasserspeicherkraftwerks ist nicht zu erwarten. Fazit Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der Mauereidechse ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist. 44 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre 5.7 Betroffenheit von Schmetterlingen 5.7.1 Blauschillernder Feuerfalter Für das Messtischblatt 5304 Nideggen wird die FFH-Anhang II und IV- Art Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) als planungsrelevant genannt. Der Lebensraum des Blauschillernden Feuerfalters sind Feuchtwiesenbrachen und extensiv genutzte Feuchtgrünländer (z.B. Binsen- und Kohldistelwiesen) an Bächen und auf Hochebenen des Berglandes. Er ist auf ausgedehnte Schlangenknöterich-Bestände angewiesen und benötigt ausreichenden Gehölzbewuchs als Windschutz. Die „vom Aussterben bedrohte“ Art kommt in Deutschland nur sehr lokal in den Mittelgebirgen sowie im Alpenvorland vor. In NRW sind mehr als 20 Vorkommen aus der Eifel und dem Westerwald sowie einzelne Vorkommen aus dem Hochsauerlandkreis bekannt. [2] Im Vorhabensraum lässt sich das Vorhandensein von geeigneten Lebensräumen für die Quellbereiche des Tiefenbachs und des Klafterbachs (Umfeld des geplanten Oberbeckens) nicht ausschließen. In der Schilsbachbucht ist das Vorkommen potenziell geeigneter Feuchtwiesen ebenfalls möglich. Da der Blauschillernde Feuerfalter jedoch die Berglagen bevorzugt, ist aufgrund der geringen Höhenlage von rd. 280 m NN ein Vorkommen der Art in der Schilsbachbucht eher unwahrscheinlich. Dennoch wird die seltene Schmetterlingsart - bis weitere Kenntnisse zum Vorhabensraum vorliegen - als potenziell vorkommend betrachtet. Beschreibung der möglichen Betroffenheit Die Schilsbachbucht wird bauzeitlich trockengelegt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Diese Flächeninanspruchnahme kann zu einem mehrjährigen Wegfall potenziellen Lebensraums des Blauschillernden Feuerfalters führen. Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten. Das Vorkommen des Blauschillernden Feuerfalters ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Gegebenenfalls sind artspezifische Vermeidungsmaßnahmen erforderlich - z.B. die Optimierung geeigneter Biotope im Umfeld der bauzeitlich betroffenen Bereiche und deren Impfung mit Eiern, Larven oder Adulttieren. Die Problematik wird in den nachgeordneten Planungen weiter betrachtet. Anlagebedingt können sich im Bereich des Oberbeckens geringfügige Änderungen des Wasserhaushalts ergeben: Der Boden des Oberbeckens wird abgedichtet und der Grundwasserneubildung entzogen. Die im Nahbereich des Oberbeckens liegenden Quellen von kleinen Zuflüssen des Tiefenbachs können dabei gemäß den Untersuchungen zur Hydrogeologie in Trockenzeiten geringere Schüttmengen aufweisen. Ausgleichsmaßnahmen durch oberflächliche Zufuhr von Wasser sind jedoch möglich. Betriebsbedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. 45 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre 6 Zusammenfassung Die vorliegende Unterlage dient der ersten artenschutzrechtlichen Einstufung des Vorhabens Trianel Wasserkraftwerk Rurtalsperre (TWR) auf Raumordnungsebene. Der Untersuchungsraum für die „Vorabschätzung zum Artenschutz“ zum genannten Vorhaben wird durch die beiden Messtischblätter (MTB) 5304 Nideggen und 5404 Schleiden der TK25 abgedeckt. Als Datengrundlage dienen die über das Fachinformationssystem des LANUV verfügbaren Angaben zu den planungsrelevanten Arten sowie zu den im Vorhabensraum liegenden Natura 2000-Gebieten und übrigen Schutzgebieten .Die Vorabschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten erfolgt analog zu einer Potenzialabschätzung über das Vorhandensein bzw. die Betroffenheit von Lebensräumen und Habitatstrukturen. Auf eine Artfür-Art-Betrachtung wird verzichtet. Statt dessen werden die Arten in Gattungen (z.B. Fledermäuse) bzw. „funktionalen Gruppen“ (z.B. wassergebundene Vögel) zusammengefasst und deren Betroffenheit zusammenfassend beschrieben und bewertet. Für die meisten planungsrelevanten Arten kann auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Daten ein Eintreten der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände ausgeschlossen werden. Bei der Geburtshelferkröte, der Kreuzkröte und dem Blauschillernden Feuerfalter ist mit derzeitigem Kenntnisstand eine Beurteilung der Betroffenheit nicht abschließend möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass in der Schilsbachbucht potenzielle Lebensräume für diese Arten vorhanden sind. Aufgrund der bauzeitlichen Beanspruchung des Bereiches kann deshalb das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG bei diesen Arten nicht ausgeschlossen werden. Durch geeignete artspezifische Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen lässt sich das Eintreten von Verbotstatbeständen jedoch abwenden (Maßnahmenvorschläge: Bauzeitlicher Amphibienschutz durch Amphibienzäune und Anlage von Ersatzhabitaten; Optimierung von geeigneten Feuchtwiesen in der Umgebung und Impfung mit Eiern, Larven oder Adulttieren des Blauschillernden Feuerfalters). Im Rahmen der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen umfangreichen Kartierungen werden auch diese Arten erfasst und ihre Betroffenheit wird abschließend bewertet. 46 Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre Planunterlagen, Gutachten und Datenquellen [1] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinen 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) 2010 [2] Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, 2007 [3] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ Daten zu den geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen sowie zu den Schutzgebieten Abfrage: September / Oktober 2011 [4] Reitter, G. & Zahn, A. Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum, Interreg IIIB, Lebensraumvernetzung, Mai 2006 [5] Ökokart Raumordnungsunterlagen, 3. Start- und Landebahn; Verträglichkeitsbetrachtung Natura 2000; Anhang 8 Grundlagen der Behandlung des Wirkfaktors Lärm Juli 2006 [6] Nationalpark Eifel Internet-Dokumentation zu Tier- und Pflanzenarten im Nationalpark: http://www.nationalparkeifel.de/go/eifel/german/Natur__oder__Landschaft__oder__Arten/Artenliste.html Abfrage: Oktober 2011 Erstellt: November 2011 Björnsen Beratende Ingenieure 47