Daten
Kommune
Hürtgenwald
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921 kB
Erstellt
26.01.12, 12:03
Aktualisiert
26.01.12, 12:03
Stichworte
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WASSERSPEICHERKRAFTWERK
RURTALSPERRE
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Teilabschnitt Region Aachen, 13. Änderung
Vorabschätzung zum Artenschutz
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Veranlassung und Aufgabenstellung
4
2
Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren
2.1.1 Begründung und Standortwahl
2.1.2 Aufgabe und Funktion eines Wasserspeicherkraftwerks
2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren
4
4
5
5
3
Grundstruktur des Untersuchungsgebietes
3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
3.2 Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
3.3 Sonstige Schutzgebiete
6
6
6
8
4
Untersuchungsrahmen und Methodik
4.1 Begriffsbestimmung: Artenschutzkategorien und planungsrelevante Arten
4.2 Begriffsbestimmung: Verbotstatbestände
4.3 Festlegung der planungsrelevanten Arten
4.4 Vorgehensweise und Grundlagen
8
8
10
11
20
5
Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Arten
5.1 Betroffenheit von Lebensräumen und Habitatstrukturen
5.2 Betroffenheit von Fledermäusen
5.3 Betroffenheit der sonstigen Säugetiere
5.3.1 Biber
5.3.2 Haselmaus
5.3.3 Wildkatze
5.4 Betroffenheit von europäischen Vogelarten
5.4.1 Wassergebundene Vögel
5.4.2 Vogelarten - Wald / Waldränder / Gehölze
5.4.3 Offenlandarten
5.4.4 Greifvögel / Eulen
5.5 Betroffenheit von Amphibien
5.5.1 Geburtshelferkröte
5.5.2 Kreuzkröte
5.6 Betroffenheit von Reptilien
5.6.1 Schlingnatter
5.6.2 Mauereidechse
5.7 Betroffenheit von Schmetterlingen
5.7.1 Blauschillernder Feuerfalter
21
21
22
26
26
27
28
28
28
33
35
38
41
41
42
43
43
44
45
45
6
Zusammenfassung
46
2
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht
(Quelle: [2])
9
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Trianel
Wasserspeicherkraftwerk
Planungsrelevante Arten
Rurtalsperre
13
Tabelle 2:
Fledermausarten mit günstigem Erhaltungszustand
23
Tabelle 3:
Fledermausarten mit ungünstigem Erhaltungszustand
24
Tabelle 4:
Wassergebundene Vögel mit günstigem Erhaltungszustand
29
Tabelle 5:
Wassergebundene Vögel mit ungünstigem Erhaltungszustand
30
Tabelle 6:
Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit günstigem
Erhaltungszustand
33
Tabelle 7:
Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit ungünstigem
Erhaltungszustand
34
Tabelle 8:
Offenlandarten mit günstigem Erhaltungszustand
36
Tabelle 9:
Offenlandarten mit ungünstigem Erhaltungszustand
36
Tabelle 10:
Greifvögel / Eulen mit günstigem Erhaltungszustand
39
Tabelle 11:
Greifvögel / Eulen mit ungünstigem Erhaltungszustand
39
Lose beigefügte Pläne
TWR_B_RP_1_010
Maßstab
Übersichtslageplan
1:25.000
3
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
1
Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Trianel GmbH beabsichtigt im Bereich der Rurtalsperre ein Wasserspeicherkraftwerk zu
errichten. Bei dem Vorhaben handelt es sich vor allem im Hinblick auf den mit der Errichtung
der Becken verbundenen Flächenbedarf von mehr als 10 Hektar um eine raumbedeutsame
Planung und Maßnahme, die im Regionalplan zeichnerisch darzustellen ist (vgl. § 35 Abs. 2
der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes – LPlG DVO). Im Hinblick auf
die aktuellen Darstellungen des gültigen Regionalplans bedarf es somit der Änderung des
Regionalplanes. Das Änderungsverfahren wird nach Maßgabe der §§ 13 Landesplanungsgesetz NRW in Verbindung mit der Landesplanungsgesetz DVO durchgeführt.
Die vorliegende Vorabschätzung zum Artenschutz ist Teil der Umweltstudie, die als Grundlage
für die behördliche Umweltprüfung zur Regionalplanänderung dient. Mit der Umweltstudie
werden durch den Vorhabensträger die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen einer
Planung auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Untersuchungsrahmen
wurde im Rahmen eines Konsultationsverfahrens (Scoping) gem. §9 ROG festgelegt.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen von
Planungsverfahren ergibt sich grundsätzlich aus den Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG
i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG. Des Weiteren wurde die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG
(FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz, [1]) des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt.
Auf Ebene der Regionalplanung sind die Artenschutzbelange im Sinne einer überschlägigen
Vorabschätzung zu berücksichtigen, soweit sie auf dieser Ebene bereits ersichtlich sind. Auf
diese Weise lassen sich regionalplanerische Festsetzungen vermeiden, die in nachgeordneten Verfahren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können. (VV-Artenschutz, Nr.
2.7.2).
Die vorliegende „Vorabschätzung zum Artenschutz“ stützt sich auf die über das Fachinformationssystem Naturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbaren Daten zu den planungsrelevanten Arten, Schutzgebieten und geschützten Biotopen.
2
Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren
2.1.1
Begründung und Standortwahl
Die Trianel beabsichtigen auf dem Weg zur Energiewende im Bereich der Rurtalsperre ein
Wasserspeicherkraftwerk zu errichten. Bei der Standortwahl für Wasserspeicherkraftwerke
sind insbesondere die topographische Lage, die Höhendifferenz, der Abstand zwischen Oberund Unterbecken und die verfügbare Flächengröße zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger
4
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Aspekt ist die Flächennutzung. Siedlungsflächen und Verkehrswege sowie deren nähere Umgebung müssen bei der Standortsuche ausgeschlossen werden. Aufgrund der angeführten
Randbedingungen sind nur wenige Standorte in Deutschland für die Errichtung von Wasserspeicherkraftwerken geeignet.
Das Projektgebiet des Trianel Wasserspeicherkraftwerks Rurtalsperre (TWR) befindet sich in
der Eifel ca. 20 Kilometer südöstlich der Stadt Aachen im Gebiet der Gemeinde Simmerath.
Es erstreckt sich von der Rurtalsperre (Höhe ca. 280 mNN) nördlich Woffelsbach als Standortbereich eines potenziellen Entnahme- und Auslaufbauwerkes bis auf einen Höhenrücken
(Höhe ca. 515 mNN) westlich der Rurtalsperre als Standortbereich eines potenziellen Oberbeckens.
2.1.2
Aufgabe und Funktion eines Wasserspeicherkraftwerks
Wasserspeicherkraftwerke stellen derzeit die einzige großtechnisch erprobte und vielfach realisierte Möglichkeit dar, elektrische Energie zu speichern. Hierzu wird Wasser mit Pumpen in
eine größere Höhe zu einem Oberbecken gefördert. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das
Wasser durch eine Rohrleitung wieder ins Unterbecken abgelassen und gelangt zurück in
seine ursprüngliche Höhenlage. Beim Zurückströmen kann über Turbinen die gespeicherte
potenzielle Energie des Wassers in elektrische Energie umgewandelt werden. Der Gesamtwirkungsgrad solcher Anlagen liegt bei rund 80%.
Bauliche Bestandteile des TWR sind im Einzelnen (eine Beschreibung der einzelnen Bauwerke erfolgt in der Umweltstudie):
• Oberbecken
• Unterbecken (hier Rurtalsperre) mit Entnahme- und Auslaufbauwerk
• Unterirdische Stollen (Verbindung zwischen Oberbecken, Kraftwerk und der Rurtalsperre)
• Kraftwerk mit Zufahrt, Zufahrtsstollen und Energieableitungsstollen
• Leitungstrasse (wird zusätzlich in einem gesonderten Raumordnungsverfahren behandelt)
• Unterhaltungszufahrten
2.2
Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren
Die aufgrund der Errichtung und des Betriebs des Trianel Wasserspeicherkraftwerks Rurtalsperre (TWR) zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen werden in der Umweltstudie ermittelt, beschrieben und bewertet. Die hinsichtlich der betrachteten Natura 2000-Gebiete
wesentlichen Wirkfaktoren lassen sich wie folgt zusammenfassend darstellen:
Baubedingte Wirkfaktoren
Während der Bauphase kommt es zur Flächeninanspruchnahme (Beseitigung von Pflanzen
und Lebensräumen) für die Baustelleneinrichtungen und -zufahrten. Für die Geländemodellierung zum Bau des Oberbeckens sowie für den Stollenbau sind Materialtransporte erforderlich.
5
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Zudem ist mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen zu rechnen. Für den Bau
des Ein-/Auslassbauwerks ist die bauzeitliche Trockenlegung der Schilsbachbucht vorgesehen.
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Im Bereich des Oberbeckens kommt es infolge der Flächenversiegelung anlagebedingt zu
einem dauerhaften Verlust von Lebensräumen auf einer Fläche von rd. 80 ha.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Der Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks führt zu Wasserstandsschwankungen im Oberbecken sowie in der Rurtalsperre (Unterbecken). Eine Überschreitung der höchsten Einstaulinie
in der Rurtalsperre ist ausgeschlossen.
3
Grundstruktur des Untersuchungsgebietes
3.1
Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Vorhabensraum befindet sich innerhalb der Städteregion Aachen – Kreis Aachen und hier
in der Gemeinde Simmerath. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums ergibt sich aus der
räumlichen Wirkung der vorhabensbedingt zu erwartenden Umweltauswirkungen auf Lebensräume und Arten. Dabei ist der Habitatanspruch der zu berücksichtigenden „planungsrelevanten Arten“ bei der Abgrenzung zu beachten.
Der Untersuchungsraum lässt sich wie folgt grob abgrenzen: Berücksichtigt werden die durch
das Vorhaben unmittelbar anlagebedingt betroffenen Bereiche (Oberbecken, Korridore für
Stollen, Standort Ein-/Auslassbauwerk, Baustelleneinrichtungen). Für das Oberbecken und die
ihm beigeordnete Baustelleneinrichtungsfläche wird aufgrund der zu erwartenden Lärmemissionen (baubedingte Beeinträchtigungen) das Umfeld in einem Radius von ca. 1 km in die
artenschutzrechtlichen Betrachtungen mit einbezogen, ebenso wird das westliche Ufer der
Rurtalsperre (von Hasenfeld bis gegenüberliegend Woffelsbach) und die Hanglagen des Kermeters aufgrund möglicher Lärmeinwirkungen mit betrachtet. Betriebsbedingt sind die Flachwasserzonen sowie die Mündungsbereiche von Zuflüssen der Rurtalsperre zu berücksichtigen, wobei sich die vorliegende Betrachtung weitgehend auf den Bereich der Schilsbachbucht beschränkt.
3.2
Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
Im Umfeld des Vorhabensraums befinden sich zwei FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet
des kohärenten Europäischen ökologischen Netzes ,,Natura 2000“ (Abgrenzungen s. Anlage
TWR B_RP_1_010), die nachfolgend kurz beschrieben werden. Eine ausführlichere Beschreibung sowie eine Ermittlung und Beurteilung der vorhabensbedingt zu erwartenden Beein-
6
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
trächtigungen auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung erfolgt im Rahmen der FFH-Prognose, die ebenfalls Bestandteil der Umweltstudie ist.
FFH-Gebiet DE-5404-301 „Kermeter“
Am Ostufer der Rurtalsperre erstreckt sich das ca. 3.590 ha große FFH-Gebiet „Kermeter“.
Der Kermeter ist ein großer zusammenhängender Waldkomplex auf einem kerbtalgegliederten
Bergrücken. Vorherrschend sind ältere naturnahe Buchenwälder, Eichenmischwälder und zum
Teil Fichten- und Schluchtwälder.
Die Erhaltungsziele beziehen sich auf den Schutz des landesweit bedeutsamen, großflächigen
Waldkomplexes mit repräsentativen Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern (LRT
9110),
Schluchtwäldern
(LRT
9180),
Silikatschutthalden
mit
Felsbildungen)
(LRT
8150/8220/8230) und Heiden (LRT 4030) sowie einem der wenigen Vorkommen von Labkraut-Eichen-Hainbuchenwäldern (LRT 9170) in NRW. Der Kermeter hat außerdem hohe Bedeutung für Tag- und Nachtgreife sowie die Wildkatze.
Das FFH-Gebiet grenzt unmittelbar an das östliche Ufer der Rurtalsperre. Die Abgrenzung
liegt an der höchsten Einstaulinie der Rurtalsperre. Diese wird durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerkes nicht überschritten.
FFH-Gebiet DE-5303-302 „Kalltal und Nebentäler“
Ca. 200 m nordwestlich des Oberbeckens befindet sich das rd. 620 ha große FFH-Gebiet
„Kalltal und Nebentäler“, ein weitgehend naturnahes Bachsystem mit Nebentälern und
Hangbereichen. Dieses landesweit bedeutsame Fließgewässersystem wird als Teil des
Rurauen-Verbund-Korridors
zwischen
Eifel
und
Niederrheinischem
Tiefland
mit
Lebensraumtypen wie Auenwälder (LRT 91E0, prioritärer Lebensraum) und GlatthaferWiesenknopf-Silgenwiesen (LRT 6510) sowie aufgrund des Vorkommens von Biber und
Eisvogel als schutzwürdig eingestuft. Für die Meldung des Gebietes sind außerdem
Fließgewässer
mit
Unterwasservegetation
(LRT
3260),
noch
renaturierungsfähige,
degenerierte Hochmoore (LRT 7120) und Übergangs- und Schwingrasenmoore (LRT 7140)
ausschlaggebend.
Das FFH-Gebiet besitzt einen Mindestabstand von weniger als 300 m vom geplanten Standort
des Oberbeckens. Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen des FFH-Gebietes sind baubedingt aber auch anlagen- und betriebsbedingt nicht auszuschließen.
Vogelschutzgebiet DE-5304-402 Kermeter-Hetzinger Wald
Das 4.771 ha große Vogelschutzgebiet (VSG) Kermeter-Hetzinger Wald umfasst zwei hinsichtlich ihrer Naturausstattung ähnliche Teilräume: das FFH-Gebiet Kermeter und den Hetzinger Wald. Die Flächen des VSG liegen in der Gebietskulisse des Nationalparks Eifel. Das
VSG beherbergt landesweit bedeutsame großflächige Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder, Schluchtwälder und silikatische Felsbereiche sowie eine der wenigen Vorkom-
7
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
men von Laubkraut-Eichen-Hainbuchenwäldern in NRW. Die naturnahen Fließgewässer einschließlich der bachbegleitenden Erlen- und Eschenwälder sind Bestandteil des weit verzeigten Fließgewässersystems der Rur. Gleichfalls sind vor allem im Teilraum Kermeter Nadelwaldbestände und im Hetzinger Wald kleinflächig Grünlandbereiche mit Mähwiesen sowie die
Urfttalsperre in das VSG einbezogen.
Das Vogelschutzgebiet grenzt unmittelbar an das östliche und an das nordöstliche Ufer der
Rurtalsperre. Die Abgrenzung liegt an der höchsten Einstaulinie der Rurtalsperre. Diese wird
durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerkes nicht überschritten. Als Schutzziele werden
Maßnahmen für den Mittelspecht angegeben, der für die Meldung des VSG ausschlaggebend
ist.
3.3
Sonstige Schutzgebiete
Folgende Naturschutzgebiete befinden sich im oder angrenzend zum Vorhabensraum (Abgrenzungen siehe Anlage TWR_B_RP_1_010):
• Naturschutzgebiet „Klafter- und Fringsklafterbachtal“: Das Naturschutzgebiet liegt in einer
Entfernung von ca. 215 m nördlich des geplanten Oberbeckens
• Naturschutzgebiet „Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen“: Das Naturschutzgebiet liegt in einer Entfernung von ca. 80 m westlich des geplanten Oberbeckens
• Naturschutzgebiet „Kalltal und Nebentäler“: Die beiden oben genannten NSG stellen die
Oberläufe des NSG Kalltal dar. Das NSG Kalltal grenzt unmittelbar an die beiden NSG. Der
Abstand zum Oberbecken beträgt im Minimum rd. 450 m.
• Naturschutzgebiet „Quellgebiete des Lederbaches“: Das Naturschutzgebiet liegt über der
geplanten Stollentrasse.
• Naturschutzgebiet „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“: Das
Gebiet liegt über der geplanten Stollentrasse und grenzt unmittelbar an die Rurtalsperre.
Innerhalb der Naturschutzgebiete liegen zahlreiche nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope (GB). Die in Umgebung des geplanten Oberbeckens bzw. im Bereich der
Stollentrasse und des Entnahme-/Auslaufbauwerks liegenden geschützten Biotopflächen sind
in der Umweltstudie dargestellt und beschrieben.
4
Untersuchungsrahmen und Methodik
4.1
Begriffsbestimmung: Artenschutzkategorien und planungsrelevante
Arten
Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind folgende Artenschutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht unterschieden (siehe VV-Artenschutz, [1]):
8
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
• besonders geschützte Arten
• streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang IV -Arten
• europäische Vogelarten.
Abbildung 1: Schutzkategorien
nach
nationalem
und
internationalem
Recht
(Quelle: [2])
Die besonders geschützten Arten entstammen Anlage 1, Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und Anhang A oder B der EG-Artenschutzverordnung (EG-ArtSchVO,
(EG) Nr. 338/97). Außerdem sind alle FFH-Anhang IV -Arten sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.
Die streng geschützten Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten. Es
handelt sich um die FFH-Anhang IV-Arten sowie um Arten, die in Anhang A der EG ArtSchVO
oder in Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV aufgeführt sind.
Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutzrichtlinie (V-RL, Richtlinie
79/409/EWG) alle in Europa heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind zugleich besonders geschützt, einige Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV
oder der EG-ArtSchVO auch streng geschützt (z.B. alle Greifvögel und Eulen).
In Nordrhein-Westfalen können etwa 1.100 Tier- und Pflanzenarten einer dieser Schutzkategorien zugeordnet werden. Nachdem in der Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
entschieden wurde, dass die „nur“ national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten pauschal freigestellt und nur noch im Rahmen der Eingriffsregelung zu
betrachten sind, verbleiben für NRW immer noch rd. 300 Arten, die artenschutzrechtlich zu
9
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
betrachten sind. Dieses Artenspektrum enthält jedoch zahlreiche „Allerweltsarten“ und ist in
der Planungspraxis zudem nicht zu bewältigen.
Aus diesem Grund hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
(LANUV) für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen
Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt.
Als planungsrelevante Arten werden berücksichtigt (Auswahlkriterien) [2]:
Streng geschützte Arten:
• Arten die seit dem Jahr 1990 mit rezenten, bodenständigen Vorkommen in NRW vertreten
sind.
• Durchzügler oder Wintergäste: Arten, die in NRW regelmäßig auftreten.
Europäische Vogelarten:
• Arten, die in Anhang I V-RL aufgeführt sind sowie
• Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 V-RL.
• Arten, die in der Roten Liste NRW (1999) einer Gefährdungskategorie zugeordnet wurden
(Kategorien 1, R, 2, 3, I) sowie
• alle Koloniebrüter.
Neben den Allerweltsarten wurden somit ausgestorbene oder verschollene Arten sowie sporadische Zuwanderer oder Irrgäste von der Betrachtung ausgeschlossen.
4.2
Begriffsbestimmung: Verbotstatbestände
In § 44 Abs. 1 BNatSchG ist ein umfassender Katalog an Verbotstatbeständen aufgeführt. So
ist es untersagt, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen
oder zu töten sowie ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören (Tötungsverbot). Ebenso dürfen ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht
beschädigt oder zerstört werden (Schädigungsverbot).
Bei den streng geschützten Arten und den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich ein Störungsverbot. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtert.
Die artenschutzrechtlichen Verbote lassen sich gegebenenfalls durch geeignete „Vermeidungsmaßnahmen“ abwenden. Der Begriff Vermeidungsmaßnahme umfasst dabei neben den
herkömmlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die Durchführung „vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen“. Diese Maßnahmen entsprechen den von der Europäischen Kommission eingeführten „CEF-Maßnahmen“ (Continuous ecological functionality-Measures). Die
10
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
„Vermeidungsmaßnahmen“ sind im Rahmen der Zulassungsentscheidung im Landschaftspflegerischen Begleitplan zu fixieren.
4.3
Festlegung der planungsrelevanten Arten
Der Untersuchungsraum für die „Vorabschätzung zum Artenschutz“ zum Vorhaben Trianel
Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre (TWR) wird durch die beiden Messtischblätter (MTB)
5304 Nideggen und 5404 Schleiden der TK25 abgedeckt.
Die Abfrage der planungsrelevanten Arten über das Fachinformationssystem des LANUV [3]
ergeben für das MTB 5304 Nideggen insgesamt 60 Arten (siehe nachfolgende Tabelle). Dazu
gehören
• Säugetiere (17 Arten) wie z.B. Europäischer Biber, Wildkatze, Haselmaus und verschiedene Fledermausarten
• Vögel (38 Arten) darunter Greifvögel, Wasservögel, Spechte, Eulen, Singvögel u.a.
• Amphibien (2 Arten): Geburtshelferkröte, Kreuzkröte
• Reptilien (2 Arten): Schlingnatter, Mauereidechse
• Schmetterling (1 Art): Blauschillernder Feuerfalter
Der südliche Teil der Rurtalsperre, der durch Wasserspiegelschwankungen betriebsbedingt
betroffen ist, liegt im Messtischblatt 5404 Schleiden. Zusätzlich zu den planungsrelevanten
Arten des MTB 5304 sind hier noch die Mopsfledermaus, die Wimperfledermaus, der
Schwarzstorch, der Kormoran, das Froschkraut und das prächtige Dünnfarn aufgeführt. Eine
Betroffenheit der letzt genannten Pflanzenarten kann aufgrund ihrer Habitatansprüche ausgeschlossen werden, die beiden Fledermaus- sowie die beiden Vogelarten wurden in die projektspezifische Artenliste mit aufgenommen.
Die Liste der für das Vorhaben relevanten Arten wurde zudem mit folgenden Vogelarten ergänzt, die in den Meldebögen der im Vorhabensraum liegenden Natura 2000-Gebiete aufgeführt sind:
• FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“: Wiesenpieper,
• VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“: Schwarzstorch (Durchzug), Flussufer- und Waldwasserläufer (Durchzug), Raubwürger (überwinternd).
11
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
In den Angaben zum NSG „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“ ist
zudem der Hinweis enthalten, dass das Gebiet „vorrangiges Ausbreitungsgebiet“ des Fischotters sei und als solches zu sichern und zu entwickeln ist. Weitere Angaben zu einem möglichen Vorkommen des Fischotters im Vorhabensraum konnten jedoch nicht gefunden werden.
Der Fischotter wird deshalb in der „Vorabschätzung zum Artenschutz“ als nicht planungsrelevant betrachtet.
Die über das Fachinformationssystem zugänglichen Angaben zu den örtlichen Nachweisen
der Arten (z.B. in FFH- oder Vogelschutzgebiet) wurden in die Artenliste übernommen.
12
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Tabelle 1:
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre - Planungsrelevante Arten
Dargestellt werden die artspezifischen Angaben zu den vom Vorhaben voraussichtlich betroffenen Lebensräumen (Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-,
Betr = betriebsbedingt, siehe Kap. 5.1). Diese Lebensräume decken das gesamte Spektrum der planungsrelevanten Arten im Vorhabensraum ab.
XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vork., WS = Wochenstube, WQ = Winterquartier, weitere Erläuterungen: siehe Tabellenende
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
(X)
WQ
(X)
WQ
Stillgewässer
Bau
Feuchtwiesen/weiden
Fettwiesen/
weiden
Bau
Magerwiesen/ weiden
Säume/
Hochstauden
Deutscher
Name
Äcker
EZ
(KON)
Kleingehölze/ Hecken
Status
TK 5304
Nadelwald
Nachweis
(Status)
Höhlen /
Stollen
RL
Fließgewässer
Wissenschaftlicher
Name
Säugetiere
Schutzstatus
(FFHRL, VRL)
Laubwald
mittlerer
Standorte
Feucht-/
Nasswälder
Art
Anl
Anl
Anl
Bau /
Anl
Bau /
Betr
X
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
X
X
X
X
X
X
(X)
X
X
X
(X)
Fledermäuse
Myotis
bechsteinii
Bechsteinfledermaus
§§, Anh.
II, IV
2
Plecotus
auritus
Braunes Langohr
§§, Anh.
IV
3
Eptesicus
serotinus
Breitflügelfledermaus
§§, Anh.
IV
Myotis nattereri
Fransenfledermaus
Plecotus
austriacus
FFH
Kalltal
(W)
FFH
Kalltal
vorhanden
S
XX
XX
vorhanden
G
X
XX
3
vorhanden
G
(X)
(X)
(X)
(WQ)
(X)
X
§§, Anh.
IV
3
vorhanden
G
X
XX
X
WQ
(X)
X
(X)
(X)
(X)
(X)
X
Graues Langohr
§§, Anh.
IV
R
vorhanden
S
X
X
(X)
WQ
(X)
X
X
X
X
X
(X)
Myotis brandtii
Große Bartfledermaus
§§, Anh.
IV
2
vorhanden
U
X
XX
(X)
WQ
X
X
Nyctalus
noctula
Großer Abendsegler
§§, Anh.
IV
I
vorhanden
U
X
XX
(X)
Myotis myotis
Großes Mausohr
§§, Anh.
II, IV
2
vorhanden
U
X
XX
FFH
Kalltal
(W)
(X)
WQ
WS/
WQ
(X)
X
(X)
(X)
X
(X)
(X)
(X)
X
X
X
(X)
13
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Kleiner Abendsegler
§§,
Anh. IV
2
Barbastella
barbastellus
Mopsfledermaus
§§, Anh.
II, IV
1
Pipistrellus
nathusii
Rauhhautfledermaus
§§,
Anh. IV
I
Myotis
dasycneme
Teichfledermaus
§§, Anh.
II, IV
I
Myotis daubentonii
Wasserfledermaus
§§,
Anh. IV
3
Myotis emarginatus
Wimperfledermaus
§§, Anh.
II, IV
R
Pipistrellus
pipistrellus
Zwergfledermaus
§§,
Anh. IV
*N
Castor fiber
Europäischer
Biber
§§, Anh.
II, IV
RN
Muscardinus
avellanarius
Haselmaus
§§,
Anh. IV
Felis silvestris
Wildkatze
§§,
Anh. IV
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
WQ
(X)
XX
(X)
X/WS
/WQ
(X)
X
vorhanden
G
X
X
X
vorhanden
U
X
XX
X
S
X
XX
X
vorhanden
G
XX
X
X
vorhanden
G
(X)
(X)
XX
WQ
(X)
X
vorhanden
G
X
X
X
WQ
(X)
S
X
X
X
WQ
vorhanden
G
X
X
(X)
(WQ)
vorhanden
G
X
*
vorhanden
G
1
vorhanFFH
Kermeter den
U
NSG
Tiefenbachtal
WQ
Anl
Stillgewässer
Nyctalus leisleri
FFH
Kalltal
Bau
Feuchtwiesen/weiden
Fettwiesen/
weiden
3
Bau
Magerwiesen/ weiden
Säume/
Hochstauden
§§,
Anh. IV
Äcker
Kleine Bartfledermaus
EZ
(KON)
Kleingehölze/ Hecken
Deutscher
Name
Status
TK 5304
Nadelwald
Wissenschaftlicher
Name
Myotis mystacinus
Nachweis
(Status)
Höhlen /
Stollen
RL
Fließgewässer
Schutzstatus
(FFHRL, VRL)
Laubwald
mittlerer
Standorte
Feucht-/
Nasswälder
Art
Anl
Anl
Bau /
Anl
Bau /
Betr
X
X
X
X
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
X
X
(X)
(X)
X
X
XX
X
(X)
(X)
(X)
XX
(X)
XX
X
X
X
X
X
XX
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
X
(X)
(X)
Sonstige
FFH
Kalltal
XX
X
XX
X
XX
X
(X)
(X)
X
X
(X)
(X)
14
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
Anl
Anl
Anl
Bau /
Anl
Stillgewässer
Bau
Feuchtwiesen/weiden
Fettwiesen/
weiden
Bau
Magerwiesen/ weiden
Säume/
Hochstauden
Deutscher
Name
Äcker
EZ
(KON)
Kleingehölze/ Hecken
Status
TK 5304
Nadelwald
Nachweis
(Status)
Höhlen /
Stollen
RL
Fließgewässer
Wissenschaftlicher
Name
Vögel
Schutzstatus
(FFHRL, VRL)
Laubwald
mittlerer
Standorte
Feucht-/
Nasswälder
Art
Bau /
Betr
Wassergebundene Vögel
FFH
Kalltal,
Kermeter, VSG
Alcedo atthis
Eisvogel
§§,
Anh. I
Charadrius
dubius
Flussregenpfeifer
§§,
Art. 4 (2)
3
Actitis hypoleucos
Flussuferläufer
§§
0
VSG (D)
Mergus merganser
Gänsesäger
§,
Art. 4 (2)
k.A.
VSG (D)
Ardea cinerea
Graureiher
§
*N
Phalacrocorax
carbo
Kormoran
§
RN
Anas crecca
Krickente
Anas clypeata
Löffelente
Bucephala
clangula
Schellente
§,
Art. 4 (2)
k.A.
Ciconia nigra
Schwarzstorch
§§,
Anh. I
2
Aythya ferina
Tafelente
§,
Art. 4 (2)
2
§,
Art. 4 (2)
§,
Art. 4 (2)
3N
sicher
brütend
G
sicher
brütend
U
X
G
X
XX
Wintergast
G
XX
XX
sicher
brütend
G
X
G
X
Wintergast
Durchzügler
2
2
Wintergast
Durchzügler
XX
X
X
X
X
(X)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
G
X
(X)
(X)
X
G
X
(X)
X
X
G
XX
U+
VSG (D)
X
G
XX
XX
XX
X
X
X
(X)
X
XX
15
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
§§,
Art. 4 (2)
k.A.
Mergellus
albellus
Zwergsäger
§,
Anh. I
k.A.
Tachybaptus
ruficollis
Zwergtaucher
§,
Art. 4 (2)
VSG (D)
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
Anl
Anl
Anl
Bau /
Anl
Stillgewässer
Waldwasserläufer
Bau
Feuchtwiesen/weiden
Fettwiesen/
weiden
Bau
Magerwiesen/ weiden
Säume/
Hochstauden
Deutscher
Name
Äcker
EZ
(KON)
Kleingehölze/ Hecken
Status
TK 5304
Nadelwald
Nachweis
(Status)
Höhlen /
Stollen
RL
Fließgewässer
Wissenschaftlicher
Name
Tringa ochropus
Schutzstatus
(FFHRL, VRL)
Laubwald
mittlerer
Standorte
Feucht-/
Nasswälder
Art
Bau /
Betr
G
X
X
Wintergast
G
XX
XX
2
sicher
brütend
G
X
X
XX
sicher
brütend
U-
X
X
sicher
brütend
U-
(X)
XX
sicher
brütend
G
XX
XX
sicher
brütend
G
X
XX
Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze
Phoenicurus
phoenicurus
Gartenrotschwanz
§
3
Picus canus
Grauspecht
§§,
Anh. I
3
Dryobates
minor
Kleinspecht
§
3
Dendrocopos
medius
Mittelspecht
§§,
Anh. I
2
Luscinia megarhynchos
Nachtigall
§,
Art. 4 (2)
3
sicher
brütend
G
XX
X
Oriolus oriolus
Pirol
§,
Art. 4 (2)
2
sicher
brütend
U-
XX
X
Dryocopus
martius
Schwarzspecht
§§,
Anh. I
3
sicher
brütend
G
(X)
XX
FFH
Kermeter, VSG
FFH
Kermeter, VSG
FFH
Kermeter, VSG
X
(X)
X
(X)
XX
X
X
(X)
(X)
(X)
(X)
X
(X)
(X)
X
X
X
X
(X)
(X)
16
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Braunkehlchen
§,
Art. 4 (2)
2N
Locustella
naevia
Feldschwirl
§
Vanellus vanellus
Kiebitz
Delichon urbica
Mehlschwalbe
FFH
Kalltal
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
sicher
brütend
S
(X)
3
sicher
brütend
G
(X)
§§,
Art. 4 (2)
3
sicher
brütend
G
X
§
V
sicher
brütend
G-
sicher
brütend
G
Lanius collurio
Neuntöter
§, Anh. I
3
FFH
Kalltal,
Kermeter, VSG
Lanius excubitor
Raubwürger
§§,
Art. 4 (2)
1N
VSG (W)
Hirundo rustica Rauchschwalbe
§
3
sicher
brütend
G-
Perdix perdix
Rebhuhn
§
2N
sicher
brütend
U
Saxicola rubicola
Schwarzkehlchen
§,
Art. 4 (2)
2
sicher
brütend
U
Streptopelia
turtur
Turteltaube
§§
3
sicher
brütend
U-
Anthus pratensis
Wiesenpieper
§
3
FFH
Kalltal
FFH
Kalltal
S
G-
Anl
Anl
Anl
Bau /
Anl
XX
X
(X)
X
XX
X
X
X
X
(X)
X
XX
X
X
(X)
(X)
(X)
(X)
XX
X
X
(X)
XX
X
X
(X)
X
X
X
X
X
X
XX
XX
X
X
X
(X)
XX
(X)
(X)
X
XX
X
(X)
(X)
(X)
X
XX
XX
XX
(X)
XX
(X)
X
(X)
X
(X)
X
(X)
(X)
Stillgewässer
Saxicola rubetra
Bau
Feuchtwiesen/weiden
Fettwiesen/
weiden
Bau
Magerwiesen/ weiden
Säume/
Hochstauden
WissenDeutscher
schaftlicher
Name
Name
Offenlandarten
Äcker
EZ
(KON)
Kleingehölze/ Hecken
Status
TK 5304
Nadelwald
Nachweis
(Status)
Höhlen /
Stollen
RL
Fließgewässer
Schutzstatus
(FFHRL, VRL)
Laubwald
mittlerer
Standorte
Feucht-/
Nasswälder
Art
(X)
XX
Bau /
Betr
17
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
§§
*N
Pandion haliaetus
Fischadler
§§,
Anh. I
0
Buteo buteo
Mäusebussard
§§
Aegolius funereus
Raufußkauz
Milvus milvus
Rotmilan
sicher
brütend
G
Durchzügler
G
*
sicher
brütend
G
§§,
Anh. I
RN
sicher
brütend
§§,
Anh. I
2N
Milvus migrans Schwarzmilan
§§,
Anh. I
R
Accipiter nisus
Sperber
§§
Falco tinnunculus
Turmfalke
Bubo bubo
VSG (D)
(X)
X
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
X
X
(X)
U
XX
X
sicher
brütend
U
X
X
sicher
brütend
S
XX
X
*N
sicher
brütend
G
(X)
X
§§
*
sicher
brütend
G
Uhu
§§,
Anh. I
3N
sicher
brütend
U+
X
X
Strix aluco
Waldkauz
§§
*
sicher
brütend
G
X
X
Asio otus
Waldohreule
§§
V
sicher
brütend
G
X
Pernis apivorus
Wespenbussard
§§,
Anh. I
3N
sicher
brütend
U
X
VSG
Anl
Bau /
Anl
(X)
(X)
(X)
(X)
Bau /
Betr
XX
(X)
FFH
Kermeter, VSG
Anl
X
X
FFH
Kermeter, VSG
FFH
Kermeter, VSG
Anl
Stillgewässer
Habicht
Bau
Feuchtwiesen/weiden
Fettwiesen/
weiden
Accipiter gentilis
Bau
Magerwiesen/ weiden
Säume/
Hochstauden
WissenDeutscher
schaftlicher
Name
Name
Greifvögel / Eulen
Äcker
EZ
(KON)
Kleingehölze/ Hecken
Status
TK 5304
Nadelwald
Nachweis
(Status)
Höhlen /
Stollen
RL
Fließgewässer
Schutzstatus
(FFHRL, VRL)
Laubwald
mittlerer
Standorte
Feucht-/
Nasswälder
Art
X
X
X
X
X
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
X
X
X
X
(X)
X
(X)
(X)
(X)
X
X
X
(X)
X
(X)
X
(X)
(X)
(X)
X
XX
(X)
(X)
(X)
X
X
X
X
(X)
18
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Geburtshelferkröte
§§,
Anh. IV
V
vorhanden
U
Bufo calamita
Kreuzkröte
§§,
Anh. IV
3
vorhanden
U
Coronella
austriaca
Schlingnatter
§§,
Anh. IV
2
vorhanden
U
Podarcis muralis
Mauereidechse
§§,
Anh. IV
R/1
FFH
vorhanKermeter den
U
Blauschillernder
Feuerfalter
§§,Anh.
II, IV
1N
vorhanden
U
Bau
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
X
X
(X)
(X)
Anl
Anl
(X)
(X)
Anl
Bau /
Anl
X
(X)
(X)
X
XX
X
X
XX
(X)
Stillgewässer
Alytes
obstetricans
Bau
Feuchtwiesen/weiden
Fettwiesen/
weiden
Deutscher
Name
Magerwiesen/ weiden
Säume/
Hochstauden
Wissenschaftlicher
Name
Amphibien
Äcker
EZ
(KON)
Kleingehölze/ Hecken
Status
TK 5304
Nadelwald
Nachweis
(Status)
Höhlen /
Stollen
RL
Fließgewässer
Schutzstatus
(FFHRL, VRL)
Laubwald
mittlerer
Standorte
Feucht-/
Nasswälder
Art
Bau /
Betr
XX
X
Reptilien
(X)
(X)
X
Schmetterlinge
Lycaena helle
(X)
XX
Erläuterungen:
§§ = streng geschützt, § = besonders geschützt
RL: Rote Liste NRW (1999): 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = durch extreme Seltenheit gefährdet, I =
gefährdete wandernde Art, V = Vorwarnliste, * = nicht gefährdet, N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen, k.A. = keine Angabe
Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, Status: W = überwinternd, D = Durchzügler
EZ (KON): Erhaltungszustand in NRW, G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht, + = sich verbessernd, - = sich verschlechternd
19
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
4.4
Vorgehensweise und Grundlagen
Als Datengrundlage dienen die über das Fachinformationssystem Naturschutz des LANUV
verfügbaren Angaben zu den im Vorhabensraum liegenden Natura 2000-Gebiete sowie den
übrigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützte bzw. schutzwürdigen
Biotope) [3]. Zu den einzelnen Arten liegen, außer zu den für die FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet gemeldeten Arten, keine Angaben zur lokalen Population, deren Größe und Erhaltungszustand vor.
Die derzeit verfügbaren Daten reichen für eine erste überschlägige Vorabschätzung zum Artenschutz auf Raumplanungsebene aus. Eine vertiefte Datenerfassung mit ggf. örtlichen Kartierungen zu einzelnen, besonders relevanten Arten erfolgt auf der Ebene der nachgeordneten
Zulassungsverfahren.
Die Vorabschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten erfolgt analog zu einer
Potenzialabschätzung über das Vorhandensein bzw. die Betroffenheit von Lebensräumen und
Habitatstrukturen. Die wesentlichen, ökologisch wertvollen Biotopflächen und -komplexe sind
über die Schutzgebietsausweisungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebieten, gesetzlich
geschützte bzw. schutzwürdigen Biotope) erfasst. Weitere überschlägige Angaben liegen für
den Bereich des geplanten Oberbeckens und für die Schilsbachbucht aus Ortsbegehungen
(ohne detaillierte Bestandsaufnahme) vor.
Auf eine Art-für-Art-Betrachtung wird - bis auf einige besonders relevanten Arten - verzichtet.
Statt dessen werden die planungsrelevanten Arten in Gattungen (z.B. Fledermäuse) bzw.
„funktionalen Gruppen“ (z.B. wassergebundene Vögel) zusammengefasst und deren Betroffenheit zusammenfassend beschrieben und bewertet.
Gemäß VV-Artenschutz ist auf Regionalplanebene für Bereiche außerhalb der Schutzgebiete
ein besonderes Augenmerk auf FFH-Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten mit einem
ungünstigen bzw. schlechten Erhaltungszustand zu richten. Bei einer Betroffenheit solcher
„verfahrenskritischer“ Arten darf im späteren Zulassungsverfahren möglicherweise keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden. Ihre Betroffenheit
ist deshalb durch die Wahl von Alternativen frühzeitig zu vermeiden. In der nachfolgenden
Betrachtung der Artengruppen werden die Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand
gesondert benannt.
20
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
5
Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Arten
5.1
Betroffenheit von Lebensräumen und Habitatstrukturen
Die Lebensraumtypen des Vorhabensgebietes sind wie folgt betroffen:
Bereich Oberbecken
Baubedingte Betroffenheit durch Lärm und Erschütterungen im Umfeld des Oberbeckens:
•
Schutzgebiete: FFH-Gebiet und NSG „Kalltal und Nebentäler“, NSG „Tiefenbachtal bei
Rollesbroich mit Nebenbächen“, NSG „Klafter und Fringsklafterbachtal mit folgenden gesetzlich geschützten Biotoptypen:
o Feucht- und Nasswälder, Auwälder
o naturnahe Fließgewässer
o Magerwiesen und -weiden
o Nass- und Feuchtgrünland
o natürliche Felsbildung
o Quellbereiche
•
außerhalb der Schutzgebiete:
o Laubwald mittlerer Standorte
o Nadelwald (Forst)
o Höhlen / Stollen
o Kleingehölze / Hecken
o Säume / Hochstauden
o Äcker
o Fettwiesen und -weiden
Anlagebedingte Betroffenheit durch die Errichtung des Oberbeckens (Biotopverlust):
•
außerhalb der Schutzgebiete:
o Nadelwald (Forst)
o Kleingehölze / Hecken
o Säume / Hochstauden
o Äcker
o Fettwiesen und -weiden
o Quellbereiche der Fließgewässer (verringerte Grundwasserneubildung)
Keine betriebsbedingte Betroffenheit.
Bereich Stollentrasse
Baubedingte Betroffenheit durch Lärm an den Stollenausgängen und Erschütterungen beim
unterirdischen Stollenbau:
•
Schutzgebiete: NSG „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“ und
NSG „Quellgebiete des Lederbaches“ mit folgenden gesetzlich geschützten Biotoptypen:
o Feucht- und Nasswälder, Auwälder
21
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
o naturnahe Fließgewässer
o Nass- und Feuchtgrünland
o natürliche Felsbildung
o Quellbereiche
Keine anlagen- und betriebsbedingte Betroffenheit.
Bereich Ein-/Auslassbauwerk
Baubedingte
Betroffenheit
durch
Lärm
und
Erschütterungen
beim
Bau
des
Ein-/
Auslassbauwerks, Verkehrslärm und sonstige Störungen im Bereich der Bauzufahrt im
Lederbach-/Schilsbachtal
(NSG
„Schilsbachbucht“),
bauzeitliche
Trockenlegung
der
Schilsbachbucht:
•
Schutzgebiete: NSG „Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee“ und
NSG „Kermeter“ mit folgenden gesetzlich geschützten Biotoptypen:
o Feucht- und Nasswälder, Auwälder
o naturnahe Fließgewässer
o Nass- und Feuchtgrünland
o natürliche Felsbildung
o Laubwald mittlerer Standorte (FFH Anhang I, LRT 9110)
•
außerhalb der Schutzgebiete:
o Stillgewässer
Anlagen- und betriebsbedingte Betroffenheit (z.B. Wasserspiegelschwankungen):
o Stillgewässer
5.2
Betroffenheit von Fledermäusen
Es wurden insgesamt 16 Fledermausarten als „planungsrelevant“ identifiziert (siehe Tabelle
1). Die Arten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr und Kleine Bartfledermaus sind für das FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ nachgewiesen. Die Teichfledermaus
wird für das Naturschutzgebiet „Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen“ benannt.
Auf ganz Nordrhein-Westfalen betrachtet sind fast alle Arten sowohl im Sommer als auch im
Winter anzutreffen. Zur Bechsteinfledermaus und zum Großen Mausohr erfolgt im Standarddatenbogen der Hinweis, dass sie im FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ überwintern. Da die
meisten Arten Höhlen und Stollen als Winterquartiere nutzen, ist zu vermuten, dass das Vorhabensgebiet allgemein v.a. für die Überwinterung von Bedeutung ist. Dabei werden im Tiefenbachtal ein alter Stollen des Dachschieferabbaus sowie in der weiteren Umgebung die
Bunker des 2. Weltkrieges von Fledermäusen als Winterquartier genutzt.
Alle Fledermäuse sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr, die Mopsfledermaus und die Wimperfledermaus sind zudem
22
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Anhang II-Arten, zu deren Schutz gemäß FFH-Richtlinie die Ausweisung von Natura 2000Gebieten erforderlich ist.
Rund die Hälfte der Arten befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand (Ebene der
biogeographischen Region). Für folgende Arten wird der Erhaltungszustand als ungünstig
bzw. schlecht eingestuft:
•
ungünstig / unzureichend: Große Bartfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Großes
Mausohr,
•
ungünstig / schlecht: Bechsteinfledermaus, Graues Langohr, Mopsfledermaus, Wimperfledermaus.
Abweichend von dieser regionalen Bewertung wird der Erhaltungszustand der lokalen
Populationen im FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“ für die Arten Großes Mausohr und
Bechsteinfledermaus als gut bewertet (Quelle: Standarddatenbogen aus [3]).
Art
Fledermausarten mit günstigem Erhaltungszustand
Deutscher
Name
Nachweis Feucht- Laub(Status)
/ Nass- wald
wälder mittlerer
Standorte
BetroffenBau
Bau
heit
Bechsteinfledermaus*
FFH
Kalltal (W)
Braunes Langohr
FFH
Kalltal
Breitflügelfledermaus
Fransenfledermaus
Äcker
Tabelle 2:
Fließ
gewässer
Höhl
en /
Stoll
en
Nadelwald
Kleingehölze/
Hecken
Säum
e/
Hochstauden
Fettwiesen/
weiden
Stillgewässer
Bau
Bau
Anl
Anl
Anl
Anl
Anl
Bau /
Betr
(X)
WQ
(X)
X
(X)
(X)
(X)
WQ
X
X
X
X
(X)
X
(X)
(X)
X
XX
XX
X
XX
(X)
(X)
(X)
(WQ)
(X)
X
X
XX
X
WQ
(X)
X
Großes Mausohr*
FFH
Kalltal (W)
X
XX
Kleine Bartfledermaus
FFH
Kalltal
X
X
X
XX
X
X
(X)
(X)
XX
WQ
(X)
X
X
X
X
WQ
(X)
X
Rauhhautfledermaus
Teichfledermaus
Wasserfledermaus
NSG
Tiefenbachtal
WQ
WQ
X
(X)
(X)
(X)
XX
X
(X)
X
X
(X)
X
XX
(X)
XX
ZwergflederXX
X
X
(X) (WQ)
X
(X)
maus
* guter Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zu FFH-Gebiet Kalltal und Nebentäler
(X)
23
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Fledermausarten mit ungünstigem Erhaltungszustand
Art
Nachweis Feucht- Laub(Status)
/ Nass- wald
wälder mittlerer
Standorte
BetroffenBau
Bau
heit
Deutscher
Name
Fließ
gewässer
Höhl
en /
Stoll
en
Bau
Bau
WQ
Nadel- Kleinwald
gehölze/
Hecken
Anl
Anl
Große Bartfledermaus
X
XX
(X)
Großer Abendsegler
X
XX
(X)
(X)
WS/
WQ
Kleiner Abendsegler
X
XX
X
(X)
X/WS/
WQ
Graues Langohr
X
X
(X)
WQ
(X)
X
Äcker
Tabelle 3:
Anl
X
Mopsfledermaus
MTB 5404
X
XX
X
WQ
(X)
X
Wimperfledermaus
MTB 5404
X
X
X
WQ
(X)
XX
Säum
e/
Hochstauden
Fettwiesen/
weiden
Stillgewässer
Anl
Anl
Bau /
Betr
X
(X)
(X)
X
(X)
(X)
X
X
X
X
(X)
(X)
(X)
(X)
X
X
Erläuterungen:
Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt
Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen,
WS = Wochenstube, WQ = Winterquartier,
Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, Status: (W )= überwinternd
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Die meisten der aufgeführten Fledermausarten haben ihr Hauptvorkommen in den Laub- und
Mischwäldern. Die Teich- und die Wasserfledermaus haben ihr Hauptvorkommen in der Nähe
der Gewässer. Viele nutzen Höhlen und Stollen als Winterquartier. Daneben werden auch
Gebäude als Winterquartiere genutzt - hier befinden sich meistens auch die Wochenstuben.
Die Offenland- und Halboffenlandbereiche mit linearen Strukturelementen wie Hecken und
Säumen werden vor allem für die Nahrungssuche genutzt.
Infolge der Nutzung der einzelnen Teillebensräume sind die meisten planungsrelevanten Fledermausarten vor allem baubedingt durch die Störung der Sommerquartiere und Jagdgebiete
(Feucht- und Laubwälder) sowie der möglichen Winterquartiere (z.B. Tiefenbachstollen) betroffen. Es kommt infolge der Bautätigkeiten im Bereich des Oberbeckens und der Sprengungen zur Herstellung der Stollen über mehrere Jahre zu Lärmimmissionen und Erschütterungen. Die Wahl von Quartieren in Kirchtürmen und unter Autobahnbrücken zeigen jedoch, dass
viele Fledermausarten anpassungsfähig sind und sich offenbar auch an starken Lärm und
Erschütterungen gewöhnen (vgl. z.B. [4]). Gegebenenfalls werden einige Fledermäuse
bauzeitlich
auf
störungsärmere
Bereiche
ausweichen.
Ausweichhabitate
sind
im
Untersuchungsraum vorhanden.
Da Fledermäuse sich mittels akustischer Signale orientieren, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Störung des Flug- und Jagdverhaltens durch den Baulärm. Normalerweise erfolgt
24
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
die Orientierung bei Raumbewegungen sowie die Ortung von Beutetieren im Ultraschallbereich, so dass durch den mehrheitlich niedrigfrequenten Baulärm keine relevante Störung zu
erwarten ist. Einige Fledermausarten - sogenannte „Gleaner“ - finden ihre Opfer jedoch auch
dadurch, dass sie die Geräusche nutzen, die diese bei Bewegungen z.B. auf der Laubschicht
des Waldbodens oder beim Klettern auf Blättern und Ästen verursachen. Zu den „Gleanern“
gehören das Braune und das Graue Langohr, das Große Mausohr sowie die Bechstein-,
Fransen- und Wimperfledermaus [5]. Infolge des Baulärms kann es dazu kommen, dass diese
Arten das Umfeld des Oberbeckens während der Bauarbeiten großräumig meiden.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der planungsrelevanten Fledermausarten infolge der
bauzeitlichen Störungen nicht zu erwarten ist.
Anlagebedingt führt die Flächeninanspruchnahme im Bereich des Oberbeckens zum Verlust
von Nadelwald, von Acker- und Grünland sowie von einzelnen Kleingehölzen und linearen
Strukturelementen (Feldgehölze, Waldrand). Diese Bereiche dienen vor allem als Nahrungshabitate. Hierfür sind im Umfeld ausreichend Ersatzhabitate vorhanden, so dass die betroffenen Flächen als „nicht essenzielle Nahrungsbereiche“ zu bewerten sind. Ihr Wegfall führt gemäß VV-Artenschutz deshalb nicht zur Erfüllung eines Verbotstatbestandes.
Ein Hauptvorkommen innerhalb von Kleingehölzen und Hecken ist für die Kleine Bartfledermaus und die Zwergfledermaus (beide mit günstigem Erhaltungszustand (EZ)), sowie für die
Wimperfledermaus (schlechter EZ) angegeben, da sie strukturreiche Landschaften für die
Jagd benötigen. Der Große und der Kleine Abendsegler (beide mit ungünstigem EZ) nutzen
zudem Höhlenbäume - die potenziell auch innerhalb von Kleingehölzen und Hecken vorhanden sein können - für Wochenstuben und Winterquartiere, so dass deren Rodung zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen kann. Das Vorkommen geeigneter Baumquartiere ist jedoch überwiegend in naturnahen Laub- und Mischwäldern zu erwarten, die im
Vorhabensgebiet z.B. im Kermeter zu finden sind und anlagebedingt nicht betroffen sind.
Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Lokalisierung und Überprüfung potenzieller
Baumquartiere vor Rodung der Gehölze) kann eine Verletzung oder Tötung einzelner Individuen verhindert werden. Unter Berücksichtigung dieser Vermeidungsmaßnahmen kann
davon ausgegangen werden, dass kein Verbotstatbestand erfüllt wird.
Die betriebsbedingten Auswirkungen beschränken sich auf das Oberbecken und die Rurtalsperre. Im Wesentlichen sind dabei die Wasserspiegelschwankungen zu berücksichtigen.
Die beiden Gewässer werden von der Teich- und der Wasserfledermaus als Jagdhabitat genutzt. Eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion der Stillgewässer ergibt sich durch
den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks jedoch nicht.
25
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Fledermausarten ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist.
Begründung:
Die Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschränkt sich weitgehend auf die
bauzeitliche Störung von Sommer- und Winterquartieren (Ruhestätten) durch Lärm und Erschütterungen. Gegebenenfalls weichen die gestörten Tiere in störungsärmere Bereiche aus,
wobei im räumlichen Zusammenhang geeignete Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Eine
Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen ist deshalb nicht anzunehmen.
Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann gegebenenfalls durch die Rodung von
Kleingehölzen und Wald eintreten, wobei überwiegend Nadelforst betroffen ist, in dem keine
Baumquartiere zu erwarten sind. Die meisten Fledermausarten legen zudem ihre Wochenstuben in Gebäuden an und nutzen Höhlen und Stollen zur Überwinterung, so dass sie durch die
Rodungen nicht betroffen sind. Für einige Arten (z.B. Großer und Kleiner Abendsegler) kann
eine Betroffenheit jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach Durchführung einer vertieften Datenerfassung deshalb die Erfordernis von artspezifischen Vermeidungs-Maßnahmen zu prüfen .
5.3
Betroffenheit der sonstigen Säugetiere
5.3.1
Biber
Der Europäische Biber ist im Vorhabensraum für das FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“
nachgewiesen. Es ist zu erwarten, dass er auch die übrigen naturnahen Bäche im Vorhabensraum (z.B. NSG Schilsbachtal) als Habitat nutzt bzw. ihm diese künftig als Verbreitungsraum
dienen werden. So ist z.B. auch bekannt, dass der Biber zeitweise durch den Rurstausee
schwimmt. Der Biber ist nach Anhang II und IV der FFH-RL streng geschützt. Sein Erhaltungszustand gilt regional sowie lokal (FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“) als gut.
Durch das geplante Vorhaben ergibt sich eine baubedingte Betroffenheit infolge von Lärm und
Erschütterungen. Obwohl Biber als anpassungsfähig gelten und auch in sehr stark verlärmten
Bereichen anzutreffen ist (vermutlich, weil diese vom Menschen besonders gemieden werden)
[5], kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine bauzeitliche Vergrämung der Tiere
insbesondere im Umfeld des Baufeldes am Oberbecken stattfinden wird. Als weiterer Teillebensraum ist das Lederbach-/Schilsbachtal, das Bestandteil des NSG „Schilsbachtal“ ist,
durch den Baustellenverkehr betroffen. Hier sind ggf. besondere Maßnahmen zum Schutz des
Bibers (Vermeidung von Verkehrsopfern) im Rahmen der nachfolgenden Planungen zu
prüfen.
26
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Entlang der Kall und des Schilsbachs sind ausreichend Ausweichmöglichkeiten vorhanden. Es
ist zu erwarten, dass der Biber nach Ende der Bauarbeiten wieder in die ursprünglichen Habitate zurückkehren wird. Mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen
Population ist aufgrund der baubedingten Störung nicht zu rechnen.
Durch die Anlage und den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks werden die Lebensräume
des Bibers nicht beeinträchtigt.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit des Europäischen Bibers ergibt,
dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist.
5.3.2
Haselmaus
Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener
Waldgebiete werden (in Parklandschaften) auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie
gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt. [2] Die Haselmaus ist
nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand gilt regional als günstig.
Zur lokalen Population liegen keine Angaben vor. Die einzige Erwähnung der Haselmaus ist in
der Artenliste des Nationalparks Eifel [6] zu finden. Zudem sind z.B. mit den strukturreichen
Wäldern des Kermeters innerhalb des Vorhabensraums geeignete Habitatstrukturen vorhanden, so dass ihr Vorkommen im Gebiet nicht auszuschließen ist.
Im Bereich des geplanten Oberbeckens kommt es anlagebedingt zum Verlust eines Waldrandabschnittes und zur Rodung weniger Kleingehölze. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Strukturen (landwirtschaftliche Nutzflächen, Fichtenforst) ist ein Vorkommen der Haselmaus in den betroffenen Bereichen eher unwahrscheinlich. Dennoch stellen diese potenzielle
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus dar. Aufgrund der im räumlichen Zusammenhang vorhandenen Ausweichmöglichkeiten (weitere Waldrandbereiche, strukturreichere
Laubwälder) bleibt die ökologische Funktion des Vorhabensgebietes für die Haselmaus jedoch
sichergestellt. Es ist deshalb nicht von einer Erfüllung des Schädigungsverbotes auszugehen.
Zur Eingriffsminimierung ist darauf zu achten, dass die Gehölzbereiche außerhalb der
Fortpflanzungs- und Winterschlafszeiten gerodet werden.
Baubedingt kann es gegebenenfalls zu einer Vergrämung von Haselmäusen infolge der
Lärmeinwirkung und der Erschütterungen kommen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population infolge der baubedingten Störungen ist jedoch nicht zu erwarten.
27
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Betriebsbedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der im Vorhabensraum potenziell
vorkommenden Haselmaus ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist.
5.3.3
Wildkatze
Die Wildkatze ist im Vorhabensraum für das FFH-Gebiet „Kermeter“ nachgewiesen, außerhalb
des Schutzgebietes ist sie nur in Wäldern, die im Zusammenhang mit dem Gebiet stehen bzw.
als Nahrungsgast zu erwarten. Ihr bevorzugter Lebensraum sind große zusammenhängende,
störungsarme Wälder mit reichlich Unterwuchs, die Jagd findet im Übergangsbereich zum
Offenland statt. Die Wildkatze ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand ist regional als ungünstig / schlecht bewertet, für die lokale Population fehlt eine
Einschätzung (keine Angabe im SDB).
Für das FFH-Gebiet Kermeter können sich baubedingte Störungen ergeben. Da das Gebiet
teilweise nur durch die Wasserfläche der Rurtalsperre von den Baustellenbereichen getrennt
ist, können sich stellenweise Lärmimmissionen ergeben. Zudem wird gegebenenfalls die L 15,
die durch das FFH-Gebiet führt, für den Baustellenverkehr genutzt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass die Wildkatze Bereiche mit hoher Lärmeinwirkung bzw. den Nahbereich der
Straße während der Bauzeit meidet und auf störungsarme Bereiche innerhalb des FFH-Gebietes ausweicht. Aufgrund der Größe des Waldgebietes kann jedoch angenommen werden,
dass ausreichende Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind, so dass nicht mit einer Verschlechterung der Erhaltungszustands der lokalen Population zu rechnen ist.
Durch die Anlage und den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks werden die Lebensräume
der Wildkatze nicht beeinträchtigt.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der Wildkatze ergibt, dass nicht mit
der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist.
5.4
Betroffenheit von europäischen Vogelarten
5.4.1
Wassergebundene Vögel
Mit der „funktionalen Gruppe“ der wassergebundenen Vögel werden in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Vorabschätzung 14 Vogelarten zusammengefasst.
Für das Vorhabensgebiet liegen folgende Nachweise vor:
•
Eisvogel: FFH-Gebiete „Kalltal u. N.“ sowie „Kermeter“, VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“,
28
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
•
Flussuferläufer: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler),
•
Gänsesäger: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler),
•
Waldwasserläufer: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler),
•
Schwarzstorch: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler).
Der Eisvogel wird zudem für mehrere Naturschutzgebiete benannt, auch ist in der Schilsbachbucht ein Brutstandort bekannt. Der Schwarzstorch brütet weiter südlich (MTB 5404 Schleiden) außerhalb des Planungsraums. Für das VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ wird er „nur“ als
Durchzügler / Nahrungsgast gemeldet.
Die Mehrheit der wassergebundenen Vögel (12 Arten) wird regional mit einem günstigen
Erhaltungszustand bewertet (vgl. Tabelle 1). Der Flussregenpfeifer und der Schwarzstorch
sind mit einem ungünstigen / unzureichenden Erhaltungszustand eingestuft.
Abweichend von dieser regionalen Bewertung des Erhaltungszustands werden die lokalen Populationen der Arten Eisvogel, Flussufer-, Waldwasserläufer und Gänsesäger
in den Meldedaten zu den oben genannten Natura 2000-Gebieten als mittel bis schlecht
(= ungünstig) bewertet.
Bis auf den Flussuferläufer, den Kormoran und den Graureiher, die national streng bzw. besonders geschützt sind, sind alle Arten nach Anhang I bzw. gemäß Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geschützt.
Wassergebundene Vögel mit günstigem Erhaltungszustand
Art
Sta- NachStatus
tus
weis
TK
in
(Status) 5304
NRW
Deutscher Name
Graureiher
B
Kormoran
B
B
R/W
Krickente
Feucht-/ Laubwald Fließ
Nassmittlerer
gewälder
Standorte wässer
Äcker
Tabelle 4:
Betroffenheit
Bau
Bau
Bau
Anl
B
X
X
X
X
X
Säum Fette/
wiesen/
Hoch- weiden
stauden
Anl
X
Stillgewässer
Anl
Bau /
Betr
X
X
X
W
X
(X)
X
(X)
X
Löffelente
BR
D
X
Schellente
W
W
XX
Tafelente
B
R/W
D
X
Zwergsäger
W
W
XX
XX
(X)
XX
XX
29
Art
Sta- NachStatus
tus
weis
TK
in
(Status) 5304
NRW
Deutscher Name
Zwergtaucher
Bau
B
X
Bau
Bau
Anl
Säum Fette/
wiesen/
Hoch- weiden
stauden
Anl
Anl
X
Stillgewässer
Bau /
Betr
XX
Wassergebundene Vögel mit ungünstigem Erhaltungszustand
Art
Sta- NachStatus Feucht-/ Laubwald Fließ
tus
weis
TK
Nassmittlerer
gein
(Status) 5304
wälder
Standorte wäsNRW
ser
Deutscher Name
Eisvogel *
Betroffenheit
B
Kalltal,
Kermeter u.
VSG (B)
Betroffenheit
Bau
B
X
Bau
B
Flussregenpfeifer B
Flussuferläufer *
R
VSG
(D)
Gänsesäger *
W
VSG
(D)
W
Schwarzstorch
B
VSG
(D)
TK
5404
(B)
Waldwasserläufer *
R
VSG
(D)
XX
XX
Bau
Äcker
Tabelle 5:
BW
Feucht-/ Laubwald Fließ
Nassmittlerer
gewälder
Standorte wässer
Äcker
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Anl
Säum Fette/
wiesen/
Hoch- weiden
stauden
Anl
Anl
Stillgewässer
Bau /
Betr
XX
X
X
X
X
XX
XX
XX
X
X
X
X
* ungünstiger Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zu den Natura 2000-Gebieten.
Erläuterungen:
Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt
Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen,
Status: W = Wintervorkommen, R = Rastvorkommen, D = Durchzügler, B = Brutvorkommen
Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“
Neben den Stillgewässern und naturnahen Fließgewässern werden Waldbereiche (und tlw.
Kleingehölze) sowie Offenlandbereiche von folgenden Arten genutzt:
•
Wald: Eisvogel und Kormoran (Sitzwarten in Gewässernähe), Graureiher und Schwarzstorch (Rast und Horste), Zwergtaucher (Auenwälder),
•
Offenlandbereiche als Nahrungshabitate: Graureiher, Krick-, Löffel-, Tafelente.
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Die Gewässer sind hauptsächlich baubedingt betroffen. Die Betroffenheit ist jedoch sehr unterschiedlich. Während der Tiefenbach und der Schilsbach vor allem durch Lärm und Er-
30
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
schütterungen betroffen sind, sind der Lederbach und der Schilsbach zusätzlich vom
Baustellenverkehr betroffen. Für die Schilsbachbucht ergeben sich neben der Nutzung als
Baustelleneinrichtungsflächen weitere zusätzliche Beeinträchtigungen: Die Bucht wird
bauzeitlich trockengelegt und das Gelände ggf. modelliert. Ihre ökologische Funktion als
Fortpflanzungs- und Ruhestätte entfällt somit bauzeitlich vollständig.
Die meisten planungsrelevanten wassergebundenen Vögel suchen das Gebiet als Wintergast
bzw. während ihres Durchzuges von und zu den Brut- und Überwinterungsgebieten auf und
nutzen den Planungsraum somit als Ruhestätte. Die ökologische Funktion als Ruhestätte
bleibt jedoch im Bereich der Rurtalsperre auch bei mehrjährigem Wegfall der Schilsbachbucht
sichergestellt. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen infolge der bauzeitlichen Störungen ist deshalb nicht zu erwarten.
Eine Brut im Planungsraum ist für folgende Arten bekannt bzw. nicht auszuschließen: Eisvogel, Graureiher, Zwergtaucher und Flussregenpfeifer.
•
Der Eisvogel erfährt neben dem baubedingten Wegfall der (künstlich angelegten) Bruthöhlen in der Schilsbachbucht auch eine bauzeitliche Störung der Bruthabitate entlang des
Tiefenbachs, des Schilsbachs und des Lederbachs infolge Lärm, Erschütterung und Baustellenverkehr. Im Projektgebiet sind weitere Bruthabitate an der Kall, an weiteren, kleinen
Gewässern und im Bereich des Kermeters vorhanden. Dennoch wird empfohlen, im Rahmen der nachfolgenden Planungsverfahren auf der Grundlage einer vertieften Datenerfassung zu prüfen, ob vorgezogene Ersatzmaßnahmen durchzuführen sind. Als mögliche
Maßnahme ist hier die künstliche Anlage von Bruthöhlen im Bereich störungsarmer Steilufer entlang der Rurtalsperre zu nennen, da diese - wie die Höhlen in der Schilsbachbucht
zeigen - durchaus als Ersatzhabitate erfolgreich angenommen werden. Unter Berücksichtigung dieser möglichen „Vermeidungsmaßnahmen“ kann eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen weitgehend ausgeschlossen werden.
•
Der Graureiher legt seine Nester in Horstbäumen an und bevorzugt dabei u. a. Fichten und
Kiefern. Baubedingt kann es infolge von Lärm zu einer Vergrämung kommen. Zusätzlich
ergibt sich durch den Wegfall von Nadelwald ein potenzieller anlagebedingter Verlust von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Sowohl für die baubedingten als auch für die anlagebedingten Beeinträchtigungen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion des Projektgebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für den Graureiher
sichergestellt bleibt und dass keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen
Population eintritt.
•
Der Zwergtaucher legt seine Nester meist schwimmend auf Wasserpflanzen in Flachwasserbereichen an. Ein Brüten der Art in der Schilsbachbucht ist sehr wahrscheinlich. Auch
für ihn kommt es zu einem baubedingten Wegfall der Brutplätze in der Schilsbachbucht.
Weitere Brutplätze sind nicht - oder nur in geringem Maße durch Lärm - betroffen. Es kann
angenommen werden, dass an der Rurtalsperre (und an der Urfttalsperre) genügend
Ersatzhabitate vorhanden sind, so dass der Zwergtaucher bauzeitlich in andere Bereiche
31
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
ausweichen kann. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population
wird deshalb nicht erwartet.
•
Für den Flussregenpfeifer ist nicht auszuschließen, dass er in den vegetationsarmen
Schotterflächen der Schilsbachbucht brütet, so dass sich ebenfalls ein baubedingter Wegfall von Fortpflanzungsstätten ergeben könnte. Ähnlich wie für den Zwergtaucher wird davon ausgegangen, dass im Projektgebiet ausreichend Ersatzhabitate vorhanden sind und
die Art bauzeitlich ausweichen wird. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population wird deshalb nicht erwartet.
Eine anlagebedingte Betroffenheit von Lebensräumen (Nadelwald, Offenlandbereiche) ist außer für den Graureiher (siehe oben) nicht zu erwarten. Eine relevante Betroffenheit des
Schwarzstorches durch den Wegfall von Rastbäumen ist ebenfalls nicht zu erwarten.
Für die Krick-, Löffel- und Tafelente ist nicht auszuschließen, dass sie durch die große Wasserfläche des Oberbeckens angelockt werden. Ob erhöhte Auswirkungen durch die Windkrafträder in Nähe des Oberbeckens auf die Enten zu erwarten sind, ist im weiteren Verfahren
zu prüfen. Gegebenenfalls können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden.
Diese Problematik kann mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend beurteilt werden und ist in den nachgeordneten Planungen weiter zu betrachten.
Betriebsbedingt ergeben sich im Oberbecken sowie in der Rurtalsperre Wasserstandsschwankungen. Das Oberbecken wird als neue Wasserfläche vermutlich auch als Rastplatz der
durchziehenden Schwimmvögel angenommen. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass das
Absinken des Wasserstands zu einer Gefährdung der Vögel führen kann. Die Vögel werden
durch die ungewohnten Vorgänge vermutlich aufgescheucht und fliegen weg. Eine weitere
Analyse der betriebsbedingten Auswirkungen findet ggf. im Rahmen der nachgeordneten
Planungsverfahren statt. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass durch den Betrieb des
Wasserspeicherkraftwerks für die planungsrelevanten wassergebundenen Vogelarten ein
Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden kann.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten wassergebundenen Vogelarten ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten
Verbotstatbestände zu rechnen ist.
Begründung:
Der bauzeitliche Wegfall der ökologischen Funktionen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte in
der Schilsbachbucht ist als Hauptfaktor zu betrachten, der zu einer Beeinträchtigung der lokalen Populationen führen kann. Für die im Gebiet rastenden Arten (Betroffenheit der Ruhestätten, siehe Tabelle 4 und Tabelle 5) kann davon ausgegangen werden, dass im Bereich der
Rurtalsperre (und der Urfttalsperre) Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Eine negative
Auswirkung auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen ist deshalb nicht zu erwarten.
32
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Die Schilsbachbucht dient dem Eisvogel (Bruthöhlen sind nachgewiesen), dem Zwergtaucher
(Brüten in Flachwasserbereichen wahrscheinlich) und Flussregenpfeifer (Brüten in den vegetationsarmen Schotterflächen nicht auszuschließen) als (potenzielle) Fortpflanzungsstätte. Da
mehrere Bruthabitate des Eisvogels betroffen sind (siehe oben), wird für die nachfolgenden
Planungsverfahren die Prüfung von weitergehenden Maßnahmen empfohlen. So können z.B.
künstliche Bruthöhlen als Ersatzhabitate angelegt werden. Diese können sicher stellen, dass
keine vorhabensbedingte Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population
eintreten wird. Für die übrigen Arten wird davon ausgegangen, dass sie im Projektgebiet genügend Ersatzhabitate vorfinden und sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen
ebenfalls nicht projektbedingt verschlechtern wird.
5.4.2
Vogelarten - Wald / Waldränder / Gehölze
Der „funktionalen Gruppe“ der Vögel mit Bindung an Wald, Waldränder und Gehölze wurde
sieben planungsrelevante Arten zugeordnet. Dabei hat das Planungsgebiet - und hiervon insbesondere die ausgedehnten Waldbereiche des Kermeters - eine besondere Bedeutung für
den Mittelspecht sowie für weitere Spechtarten (siehe Nachweise unten).
Der regionale (und lokale) Erhaltungszustand ist für die Arten Klein-, Mittel- und Schwarzspecht sowie für die Nachtigall als günstig bewertet. Der Gartenrotschwanz, der Grauspecht
und der Pirol befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand.
Tabelle 6:
Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit günstigem Erhaltungszustand
Art
Nachweis
(Status)
Deutscher
Name
Betroffenheit
Kleinspecht
Mittelspecht
Kermeter
u. VSG
Nachtigall
Schwarzspecht
Kermeter
u. VSG
Feucht/ Nasswälder
Bau
Laub- Fließwald
gewäsmittle- ser
rer
Standorte
Bau
Bau
XX
XX
X
XX
XX
X
(X)
XX
Nadelwald
Anl
Kleingehölze/
Hecken
Säu
me/
Hoch
stauden
Fettwiesen/
weiden
Stillgewässer
Anl
Anl
Anl
Bau /
Betr
X
(X)
X
(X)
XX
X
X
X
(X)
(X)
33
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Tabelle 7:
Vögel - Wald / Waldränder / Gehölze mit ungünstigem Erhaltungszustand
Art
Nachweis
(Status)
Deutscher
Name
Betroffenheit
Gartenrotschwanz
Grauspecht
Pirol
Kermeter
u. VSG
Feucht/ Nasswälder
Bau
Laub- Fließwald
gewäsmittle- ser
rer
Standorte
Bau
Bau
X
X
(X)
XX
XX
X
Nadelwald
Anl
Kleingehölze/
Hecken
Säu
me/
Hoch
stauden
Fettwiesen/
weiden
Stillgewässer
Anl
Anl
Anl
Bau /
Betr
X
X
(X)
(X)
X
Erläuterungen:
Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt
Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen,
Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“, Status: W = überwinternd, D = Durchzügler
Von den planungsrelevanten Arten sind der Kleinspecht und der Gartenrotschwanz nach nationalem Recht besonders geschützt. Die übrigen Arten sind nach Anhang I bzw. gemäß Art.
4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geschützt.
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Das Hauptvorkommen der planungsrelevanten Waldvogelarten ist in den Laub- und Mischwäldern feuchter bis mittlerer Standorte des Projektgebietes zu erwarten. Bis auf den
Schwarzspecht nutzen die aufgeführten Vogelarten kaum Nadelwald. Kleingehölze werden
vor allem von der Nachtigall verstärkt genutzt, auch der Klein- und der Schwarzspecht sowie
der Gartenrotschwanz und der Pirol sind in Feldgehölzen anzutreffen. Die Offenlandbereiche
und die Gewässer sind für die Waldvogelarten nachrangige Lebensräume.
Infolge der Bautätigkeiten im Bereich des Oberbeckens und der Sprengungen zur Herstellung
der Stollen kommt es über mehrere Jahre zu Lärmimmissionen und Erschütterungen in den
umliegenden Waldbereichen. Dabei kann eine erhebliche Störung der einzelnen Brutvögel
nicht ausgeschlossen werden. Im Projektgebiet sind jedoch störungsarme Bereiche mit geeigneten Habitatfunktionen vorhanden, so dass die betroffenen Vögel bauzeitlich ausweichen
können. Insbesondere ist in den geschlossenen Waldbereichen des Kermeters nicht mit einer
erheblichen Störung durch den Baulärm zu rechnen. Eine baubedingte Verschlechterung des
Erhaltungszustands der lokalen Populationen ist deshalb nicht zu erwarten.
Anlagebedingt ist durch die Rodung von Nadelforst und von Kleingehölzen im Bereich des
Oberbeckens ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für die Arten Schwarz- und
Kleinspecht, Nachtigall, Gartenrotschwanz und Pirol möglich. Aufgrund der vorhandenen,
nicht beeinträchtigten Habitatstrukturen bleibt die ökologische Funktion des Projektgebietes
34
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
jedoch sichergestellt und es ist nicht mit dem Eintreten eines Schädigungsverbots zu rechnen.
Zur Eingriffsminimierung sind die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeiten durchzuführen.
Betriebsbedingt treten keine Beeinträchtigungen für die Vogelarten der Wälder, Waldränder
und Gehölze auf.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Vogelarten
der Wälder, Waldränder und Gehölze ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44
BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist.
Begründung:
Für die vorhabensbedingt beeinträchtigten bzw. zerstörten Lebensräume stehen im räumlichen Zusammenhang ausreichend Ersatzhabitate zur Verfügung. Mit einer Verschlechterung
des Erhaltungszustands der lokalen Populationen infolge bauzeitlicher Störungen ist nicht zu
rechnen. Ebenso bleibt aufgrund der vorhandenen Ersatzhabitate die ökologische Funktion
des Planungsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sichergestellt.
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungvögeln sind die Rodungsarbeiten nur außerhalb der
Brutzeiten durchzuführen.
5.4.3
Offenlandarten
Die „funktionale Gruppe“ der projektrelevanten Offenlandarten umfasst elf Vogelarten.
Für das Vorhabensgebiet liegen folgende Nachweise vor:
•
Neuntöter: FFH-Gebiete „Kalltal und Nebentäler“ sowie „Kermeter“, VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“,
•
Wiesenpieper: FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“,
•
Scharzkehlchen: FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“,
•
Braunkehlchen: FFH-Gebiet „Kalltal und Nebentäler“,
•
Raubwürger: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (überwinternd).
Sechs der planungsrelevanten Offenlandarten befinden sich in einem regional günstigen Erhaltungszustand (vgl. Tabelle 1). Abweichend von dieser regionalen Bewertung des Erhaltungszustands werden die lokalen Populationen des Neuntöters und des Wiesenpiepers in den Meldedaten zu den oben genannten Natura 2000-Gebieten als mittel bis
schlecht bewertet. Sie wurden deshalb nachfolgend den Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand zugeordnet, die daraufhin mit acht Arten die Mehrheit bildet.
35
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Kiebitz, Schwarz- und Braunkehlchen sowie Neuntöter und Raubwürger sind nach Anhang I
bzw. gemäß Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die übrigen Arten sind national besonders, einzig die Turteltaube ist streng geschützt (vgl. Tabelle 1).
Art
Nachweis
(Status)
Deutscher
Name
Betroffenheit
Laubwald
mittlerer
Standorte
Bau
Feldschwirl
Fließ- Nadel- Kleingegewäs wald
hölze/
ser
Hecken
Bau
Anl
(X)
Kiebitz
Art
Deutscher
Name
Neuntöter
Stillg
ewäs
ser
Anl
Anl
XX
(X)
XX
X
X
X
X
XX
X
XX
Bau / Anl Bau /
Betr
(X)
X
(X)
(X)
(X)
X
X
X
X
X
Säume
/ Hochstauden
Fettwiesen/
weiden
Feuchtwiesen/weiden
Still
gewäs
ser
Anl
Anl
X
(X)
XX
XX
X
X
(X)
XX
(X)
X
XX
X
(X)
(X)
XX
(X)
X
X
(X)
XX
XX
X
Offenlandarten mit ungünstigem Erhaltungszustand
Nachweis Laub(Status)
wald
mittlerer
Standorte
Bau
Betroffenheit
Fließgewä
sser
Nadelwald
Kleingehölze
/
Hecken
Bau
Anl
Anl
Kalltal,
Kermeter
u. VSG
(X)
Kalltal
Turteltaube
X
Braunkehlchen
Kalltal
Raubwürger
VSG (W)
Wiesenpieper
Kalltal
Anl
XX
Rebhuhn
Schwarzkehlchen
Fett- Feuchtwie- wiesen/sen/ weiden
weid
en
Anl
Mehlschwalbe
Tabelle 9:
Säume/
Hochstauden
Anl
X
Rauchschwalbe
Äcker
Offenlandarten mit günstigem Erhaltungszustand
Äcker
Tabelle 8:
(X)
(X)
X
(X)
(X)
XX
(X)
Bau / Anl Bau /
Betr
XX
* ungünstiger Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zu den Natura 2000-Gebieten.
Erläuterungen:
Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt
Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen,
Status: W = Wintervorkommen
Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“
36
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Im Bereich des Oberbeckens ist durch die Anlage des Wasserspeicherkraftwerks in größerem
Umfang Offenland betroffen. Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich intensiv genutztes Acker- und Grünland. Die intensive Bewirtschaftung führt meist zum
Verlust von Strukturen (z.B. Hochstauden-/Krautsäume entlang Äcker und Wege), die von den
Offenlandarten zur Rast und zur Anlage von Nestern benötigt werden. Ebenso führt die intensive Bewirtschaftung zu einer Verschlechterung des Nahrungsangebotes (Verarmung der Insektenfauna und der Bodenfauna). Die meisten Offenlandvogelarten bevorzugen deshalb extensiv genutzte Kulturlandschaften. Die überwiegend intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen im Bereich des Oberbeckens sind somit als Lebensräume eher ungeeignet.
Sollten die für das Oberbecken beanspruchten der Offenlandbereiche dennoch einzelnen Arten als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen, bleiben im Umfeld gleichwertige Bereiche bzw.
Bereiche mit besserer Eignung für die einzelnen Arten erhalten (Sicherstellung der ökologischen Funktion).
Als relevanter hinsichtlich ihrer Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind die im Bereich des Oberbeckens vorhandenen Kleingehölze zu betrachten. Durch ihre Rodung ist ein
Verlust von Brutplätzen nicht auszuschließen. Sie stellen insbesondere für den Neuntöter, den
Raubwürger, die Turteltaube und den Feldschwirl wichtige Strukturelemente dar.
Im Rahmen der nachgeordneten Planungsebenen, verbunden mit vertiefenden Datenerfassung ist deshalb zu prüfen, ob neue Gehölzstrukturen im räumlichen Zusammenhang zu den
wegfallenden Gehölzen anzulegen sind. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann die
ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Planungsgebiet als sicher gestellt betrachtet werden. Zur Eingriffsminimierung sind die Rodungsarbeiten außerhalb der
Brutzeiten durchzuführen.
Durch den Baulärm werden wahrscheinlich auch Extensiv-, Feucht- und Nassgrünländer im
Umfeld des Oberbeckens sowie in der Schilsbachbucht betroffen sein, die von den Offenlandarten ggf. als Bruthabitate genutzt werden. Eine bauzeitliche Vergrämung einzelner Arten ist
dabei nicht auszuschließen. Im Vorhabensgebiet sind störungsfreie Ersatzhabitate im räumlichen Zusammenhang zu den potenziell betroffenen Bereichen vorhanden. Von einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen wird deshalb vorerst nicht
ausgegangen. Eine genauere Untersuchung zu den Lärmauswirkungen erfolgt mit den nachfolgenden Planungsebenen.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Offenlandarten können ausgeschlossen werden.
37
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Vogelarten
der Offenlandbereiche ergibt, dass nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten
Verbotstatbestände zu rechnen ist.
Begründung:
Für die vorhabensbedingt beanspruchten Offenlandlebensräume stehen im räumlichen Zusammenhang gleichwertige Flächen als Ersatzhabitate zur Verfügung. Der Verlust von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Rodung von Kleingehölzen lässt sich durch die
Neupflanzung von Gehölzen im räumlichen Zusammenhang ausgleichen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann angenommen werden, dass die ökologische Funktion des Planungsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte sichergestellt bleibt.
Mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen infolge bauzeitlicher Störungen ist aufgrund des Vorhandenseins von Ersatzhabitaten nicht zu rechnen.
Zur Vermeidung von Tötungen von Jungvögeln sind die Rodungsarbeiten nur außerhalb der
Brutzeiten durchzuführen.
5.4.4
Greifvögel / Eulen
Mit der „funktionalen Gruppe“ der Greifvögel und Eulen werden zwölf Vogelarten zusammengefasst, die für das Messtischblatt 5304 Nideggen als planungsrelevant benannt sind. Es handelt sich hierbei um vier Eulenarten (Wald- und Raufußkauz, Waldohreule und Uhu) sowie um
8 Greifvögel (Mäusebussard, Wespenbussard, Schwarz- und Rotmilan, Habicht, Turmfalke,
Sperber und Fischadler).
Für das Vorhabensgebiet liegen folgende Nachweise vor:
•
Rot- und Schwarzmilan: FFH-Gebiet „Kermeter“ und VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“,
•
Uhu: FFH-Gebiet „Kermeter“ und VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“,
•
Fischadler: VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ (Durchzügler).
Sieben planungsrelevante Arten befinden sich in einem regional (bzw. lokal) günstigen Erhaltungszustand (vgl. Tabelle 1). Für den Schwarzmilan weicht zudem die Bewertung der
lokalen Population von der regionalen Bewertung des Erhaltungszustands ab. Seine
Erhaltung wird in den Meldedaten zum VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“ als gut eingestuft. Für vier Arten (Raufußkauz, Rotmilan, Wespenbussard und Uhu) wird der Erhaltungszustand regional (und lokal) als ungünstig bewertet.
Alle Greifvögel und Eulen sind national streng geschützt. Die Arten Raufußkauz, Rot- und
Schwarzmilan, Uhu, Wespenbussard sowie Fischadler sind zudem nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützt. Der Fischadler ist in NRW bereits seit dem 19. Jahrhundert ausge-
38
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
storben, kommt jedoch auf dem Frühjahres- und Herbstdurchzug als regelmäßiger Durchzügler in gewässerreichen Bereichen von NRW vor [3].
Art
Greifvögel / Eulen mit günstigem Erhaltungszustand
Nachweis
(Status)
Deutscher
Name
Betroffenheit
Fischadler
VSG (D)
Feucht/ Nasswälder
Bau
Laubwald Fließ Nadel
mittlerer gewald
Standorte wässer
Bau
Bau
Anl
Kleingehölze/
Hecken
Äcker
Tabelle 10:
Anl
Anl
X
X
X
(X)
Mäusebussard
(X)
X
(X)
X
X
XX
X
(X)
X
Sperber
Anl
Bau /
Betr
XX
(X)
Kermeter u.
VSG
Anl
Stillgewässer
X
Habicht
Schwarzmilan *
Säume/ FettHochwiestauden sen/
weiden
(X)
X
(X)
X
X
X
Turmfalke
X
(X)
X
(X)
X
X
X
X
Waldkauz
X
X
X
(X)
(X)
Waldohreule
X
X
XX
(X)
(X)
* günstiger Erhaltungszustand der lokalen Population gemäß SDB zum VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“.
Art
Deutscher
Name
Greifvögel / Eulen mit ungünstigem Erhaltungszustand
NachFeucht-/ Laubwald Fließ Nadel
weis
Nassmittlerer gewald
(Status) wälder
Standorte wässer
Betroffenheit
Raufußkauz
Rotmilan
Kermeter u.
VSG
Wespenbussard VSG
Uhu
Kermeter u.
VSG
Bau
Bau
Bau
Anl
Kleingehölze/
Hecken
Äcker
Tabelle 11:
Anl
Anl
XX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Säume/ FettHochwiestauden sen/
weiden
X
Anl
Anl
(X)
(X)
(X)
(X)
X
(X)
Stillgewässer
Bau /
Betr
Erläuterungen:
Betroffenheit: Bau = bau-, Anl = anlage-, Betr = betriebsbedingt
Vorkommen: XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen,
Status: D = Durchzügler,
Nachweis: VSG = VSG „Kermeter-Hetzinger Wald“
39
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Die meisten planungsrelevanten Greifvögel (Habicht, Bussarde, Sperber, Rotmilan) und Eulen
(Raufußkauz, Waldkauz, Waldohreule) bevorzugen reich strukturierte Landschaften, in denen
Offenlandbereiche im Wechsel mit Kleingehölzen, Waldrändern und geschlossenen Waldbereichen stehen. Die Offenlandbereiche dienen ausschließlich als Nahrungshabitat, wobei bevorzugt Kleinsäuger gejagt werden. Die Kleingehölze und Waldränder werden bei der Jagd als
Warte genutzt, gegebenenfalls befinden sich hier auch Horstbäume bzw. Höhlenbäume. Die
Hauptbrutbereiche sind jedoch eher in den strukturreichen Laub- und Mischwäldern zu erwarten, wie sie z.B. am Kermeter großflächig vorhanden sind. Einzelne Arten (Habicht, Bussarde), die ihre Horste bevorzugt auf sehr hohen Bäumen anlegen (oberhalb 10 m Höhe),
werden ggf. auch hohe Fichten oder Kiefern innerhalb von Nadelforsten als Brutplatz nutzen.
Auch der Sperber bevorzugt Nadelbaumbestände zur Brut. Der Turmfalke brütet bevorzugt an
Gebäuden oder an Felswänden. Letztere werden auch vom Uhu als Brutplatz besiedelt.
Durch die Anlage des Oberbeckens sind durch Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen
Nutzflächen potenzielle Jagdbereiche betroffen, deren Eignung als Lebensraum für Greifvögel
und Eulen jedoch aufgrund der vorhandenen Windkraftanlagen erheblich reduziert ist. Es ist
deshalb auch anzunehmen, dass die Kleingehölze und Waldrandbereiche von den planungsrelevanten Arten nicht als Bruthabitat genutzt werden. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten infolge der anlagebedingten Rodung dieser Strukturen kann somit weitgehend
ausgeschlossen werden.
Neben den Offenlandbereichen wird auch Nadelforst für die Anlage des Oberbeckens in Anspruch genommen. Ein Vorhandensein von einzelnen Horstbäumen sowie von Brutplätzen
des Sperbers kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Umfeld der zu rodenden Fläche sind jedoch im räumlichen Zusammenhang gleichwertige Ersatzhabitate vorhanden. Die
ökologische Funktion des Projektgebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt für die
planungsrelevanten Arten deshalb sicher gestellt.
Für den Schwarzmilan und den Fischadler ergibt sich ebenfalls eine mögliche Betroffenheit
durch die Anlage des Oberbeckens. Hier sind jedoch nicht die wegfallenden Offenlandbereiche für mögliche Beeinträchtigungen ausschlaggebend, sondern die neu entstehende Wasserfläche. Der Schwarzmilan und der Fischadler nutzen fischreiche Stillgewässer wie die
Rurtalsperre als Nahrungshabitat. Es ist nicht auszuschließen, dass sie durch die große Wasserfläche des Oberbeckens angelockt werden, auch wenn dieses keinen vergleichbaren
Fischbesatz aufweisen wird. Ob erhöhte Auswirkungen durch die Windkrafträder in Nähe des
Oberbeckens auf die Greifvögel zu erwarten sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Gegebenenfalls können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden. Diese Problematik kann mit dem derzeitigen Kenntnisstand nicht abschließend beurteilt werden und ist in
den nachgeordneten Planungen weiter zu betrachten.
40
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Der Bau des Wasserspeicherkraftwerks führt zu Lärmimmissionen und Erschütterungen in
den
umliegenden
Waldbereichen
(Bereich
Oberbecken,
Stollentrassen,
Bauzufahrt
Lederbach-/Schilsbachtal und westliche Hanglagen des Kermeters). Eine Ermittlung der
Lärmbelastung erfolgt in einem gesonderten Gutachten im Rahmen der nachfolgenden
Planungsverfahren. Derzeit kann eine erhebliche Störung der im Gebiet brütenden Greifvögel
und Eulen nicht ausgeschlossen werden. Im Projektgebiet sind jedoch störungsarme Bereiche
mit geeigneten Habitatfunktionen vorhanden, so dass die betroffenen Vögel bauzeitlich
ausweichen können. Insbesondere ist in den geschlossenen Waldbereichen des Kermeters
nicht mit einer erheblichen Störung durch den Baulärm zu rechnen. Eine baubedingte
Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen ist deshalb nicht zu
erwarten.
Durch den Betrieb des Wasserspeicherkraftwerks sind keine Beeinträchtigungen für die planungsrelevanten Greifvögel und Eulen zu erwarten.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der planungsrelevanten Vogelarten
der Greifvögel und Eulen ergibt, dass für die meisten Arten ein Eintreten der in § 44
BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände ausgeschlossen werden kann.
Die Betroffenheit des Schwarzmilans und des Fischadlers, für die sich durch das Zusammenwirken einer offenen Wasserfläche und den im selben Bereich vorhandenen Windkraftanlagen
ein erhöhtes Tötungsrisiko ergeben könnte, ist derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Die
Thematik ist in der nachgeordneten Planungsebene vertieft zu betrachten.
Begründung (Greifvögel und Eulen - ohne Schwarzmilan und Fischadler):
Für die vorhabensbedingt beanspruchten Lebensräume stehen im räumlichen Zusammenhang gleichwertige Flächen als Ersatzhabitate zur Verfügung. Die ökologische Funktion des
Planungsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte bleibt für die planungsrelevanten Arten
sicher gestellt. Mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen
infolge bauzeitlicher Störungen ist aufgrund des Vorhandenseins von Ersatzhabitaten nicht zu
rechnen.
5.5
Betroffenheit von Amphibien
5.5.1
Geburtshelferkröte
In NRW besiedelt die Geburtshelferkröte vor allem Steinbrüche und Tongruben in Mittelgebirgslagen. Als Absetzgewässer für die Larven werden unterschiedliche Gewässertypen genutzt: sommerwarme Lachen und Flachgewässer, Tümpel und Weiher sowie sommerkühle,
tiefe Abgrabungsgewässer. Bisweilen werden auch beruhigte Abschnitte kleinerer Fließgewässer aufgesucht.
41
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Die Geburtshelferkröte ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand gilt regional als ungünstig.
Zur lokalen Population liegen keine Angaben vor. Die einzige Erwähnung der Geburtshelferkröte ist in der Artenliste des Nationalparks Eifel [6] zu finden, wobei sie als „im Gesamtgebiet
(mit Ausnahme des Hetzinger Waldes) selten“ beschrieben wird.
In der Schilsbachbucht sind mit den teilweise sonnenexponierten, geröllbedeckten Steilufern
und den temporär vorhandenen Lachen und Tümpeln im Mündungsbereich des Schilsbachs
potenziell geeignete Lebensraumstrukturen für die Geburtshelferkröte vorhanden. Ihr Vorkommen kann für den Vorhabensraum deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Die Schilsbachbucht wird bauzeitlich trockengelegt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Diese Flächeninanspruchnahme kann zu einem mehrjährigen Wegfall potenzieller Absetzgewässer führen.
Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten. Potentiell ist ihr Vorhandensein auch oberhalb der Bucht im Schilsbachtal möglich, entsprechende Maßnahmen zum Schutz (Amphibienzäune, Anlage von Ersatzhabitaten) und ihre
Erfordernis können erst nach einer vertieften Datenerfassung konkretisiert und in einer
späteren Planungsstufe festgelegt werden.
Anlagebedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Betriebsbedingt könnten sich die Wasserstandsschwankungen für die abgesetzten Larven
negativ auswirken. Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht
abschließend bewerten.
5.5.2
Kreuzkröte
Die Kreuzkröte ist eine Pionierart, die ursprünglich in offenen Auenlandschaften auf vegetationsarmen, trocken-warmen Standorten mit lockeren, meist sandigen Böden vorkam. In Nordrhein-Westfalen sind die aktuellen Vorkommen vor allem auf Abgrabungsflächen in den Flussauen konzentriert (z.B. Braunkohle-, Locker- und Festgesteinabgrabungen). Darüber hinaus
werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt. Als Laichgewässer werden sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher aufgesucht.
Die Kreuzkröte ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Ihr Erhaltungszustand gilt
regional als ungünstig. Zur lokalen Population liegen keine Angaben vor.
42
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
In der Schilsbachbucht sind mit den teilweise sonnenexponierten, geröllbedeckten Steilufern
und den temporär vorhandenen Lachen und Tümpeln im Mündungsbereich des Schilsbachs
potenziell geeignete Lebensraumstrukturen für die Kreuzkröte vorhanden. Ihr Vorkommen
kann für den Vorhabensraum deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Die Schilsbachbucht wird bauzeitlich trockengelegt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Diese Flächeninanspruchnahme kann zu einem mehrjährigen Wegfall potenzieller
Laichgewässer führen.
Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten. Potentiell ist ihr Vorhandensein auch oberhalb der Bucht im Schilsbachtal möglich, entsprechende Maßnahmen zum Schutz (Amphibienzäune, Anlage von Ersatzhabitaten) und ihre
Erfordernis können erst nach einer vertieften Datenerfassung konkretisiert und in einer
späteren Planungsstufe festgelegt werden.
Anlagebedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Betriebsbedingt könnten sich die Wasserstandsschwankungen für die Larven negativ auswirken. Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend
bewerten und kann erst nach einer vertieften Datenerfassung konkretisiert werden.
5.6
Betroffenheit von Reptilien
5.6.1
Schlingnatter
Die Schlingnatter wird für das Messtischblatt 5304 Nideggen als planungsrelevante Art genannt. Weitere Angaben zur Verbreitung der Art bzw. zur lokalen Population konnten nicht
gefunden werden. Die Art ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt und weist einen
regional ungünstigen / unzureichenden Erhaltungszustand auf.
Im Bereich der Mittelgebirge befinden sich die Vorkommen der Schlingnatter gemäß Handbuch der Geschützten Arten in NRW [2] vor allem in wärmebegünstigten Hanglagen, wo
Halbtrocken- und Trockenrasen, Geröllhalden, felsige Böschungen sowie aufgelockerte steinige Waldränder besiedelt werden. Sekundär nutzt die Art auch vom Menschen geschaffene
Lebensräume wie Steinbrüche, alte Gemäuer, südexponierte Straßenböschungen und Eisenbahndämme. Einen wichtigen Ersatzlebensraum stellen die Trassen von Hochspannungsleitungen dar. Im Winter verstecken sich die Tiere meist einzeln in trockenen frostfreien Erdlöchern, Felsspalten oder in Trocken und Lesesteinmauern.
Aufgrund der bevorzugten Lebensraumstrukturen sind die vegetationsfreien, südexponierten
Steilufer an der Rurtalsperre mit ihrer Geröllbedeckung als potenzieller Lebensraum der
Schlingnatter zu betrachten. Die Steilufer sind durch die betriebsbedingten Wasserstandsschwankungen betroffen. Die Schlingnatter ist im Sommer (auf kleinen Distanzen) sehr mobil
43
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
und kann bei Anstieg des Wasserspiegels rasch ausweichen (keine betriebsbedingte Tötung
von Individuen). Die Art ist lebend gebärend und nutzt zur Geburt wahrscheinlich ihre bevorzugten Sommerlebensräume. Die Jungtiere sind nach der Geburt ebenfalls bereits mobil.
Winterquartiere sind in den Steilufern hingegen nicht zu erwarten (siehe oben). Ein Verlust
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist deshalb nicht zu erwarten.
Durch den Bau und die Anlage des Wasserspeicherkraftwerks ist nicht mit Beeinträchtigungen
der Schlingnatter und ihrer (potenziellen) Lebensräume zu rechnen.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der Schlingnatter ergibt, dass nicht
mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist.
5.6.2
Mauereidechse
Die Mauereidechse ist im Vorhabensraum für das FFH-Gebiet „Kermeter“ nachgewiesen. Sie
bevorzugt weitgehend vegetationsfreie felsige und steinige Lebensräume, z.B. Geröllhalden.
Die Mauereidechse ist nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt und weist einen regional
ungünstigen / unzureichenden Erhaltungszustand auf (Angaben zum lokalen Erhaltungszustand fehlen).
Ihr Hauptvorkommen ist in den natürlichen Felsbildungen des Kermeters zu erwarten. Weitere
Felsbildungen sind außerhalb des Kermeters als gesetzlich geschützte Biotope und befinden
sich u.a. im Schilsbachtal und Tiefenbachtal. Zusätzlich zu diesen Bereichen, die vorhabensbedingt überwiegend nicht betroffen sind, werden hier auch die vegetationsfreien, südexponierten Steilufer der Rurtalsperre als potenzieller Lebensraum der Mauereidechse betrachtet.
Die Steilufer sind durch die betriebsbedingten Wasserstandsschwankungen betroffen. Die
Mauereidechse ist im Sommer (auf kleinen Distanzen) sehr mobil und kann bei Anstieg des
Wasserspiegels rasch ausweichen (keine betriebsbedingte Tötung von Individuen). Es kann
zudem angenommen werden, dass sie ihre Gelege und ihr Winterquartier (Fortpflanzungsund Ruhestätten) in Bereichen anlegt, die jeweils längere Zeit frei von Wasser sind, so dass
durch die kurzzeitigen Wasserspiegelschwankungen infolge des Betriebes des Wasserspeicherkraftwerks keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Eine Beeinträchtigung der Mauereidechse und ihrer (potenziellen) Lebensräume durch den
Bau und die Anlage des Wasserspeicherkraftwerks ist nicht zu erwarten.
Fazit
Die erste überschlägige Vorabschätzung zur Betroffenheit der Mauereidechse ergibt, dass
nicht mit der Erfüllung der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände zu rechnen ist.
44
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
5.7
Betroffenheit von Schmetterlingen
5.7.1
Blauschillernder Feuerfalter
Für das Messtischblatt 5304 Nideggen wird die FFH-Anhang II und IV- Art Blauschillernder
Feuerfalter (Lycaena helle) als planungsrelevant genannt.
Der Lebensraum des Blauschillernden Feuerfalters sind Feuchtwiesenbrachen und extensiv
genutzte Feuchtgrünländer (z.B. Binsen- und Kohldistelwiesen) an Bächen und auf Hochebenen des Berglandes. Er ist auf ausgedehnte Schlangenknöterich-Bestände angewiesen und
benötigt ausreichenden Gehölzbewuchs als Windschutz.
Die „vom Aussterben bedrohte“ Art kommt in Deutschland nur sehr lokal in den Mittelgebirgen
sowie im Alpenvorland vor. In NRW sind mehr als 20 Vorkommen aus der Eifel und dem
Westerwald sowie einzelne Vorkommen aus dem Hochsauerlandkreis bekannt. [2]
Im Vorhabensraum lässt sich das Vorhandensein von geeigneten Lebensräumen für die
Quellbereiche des Tiefenbachs und des Klafterbachs (Umfeld des geplanten Oberbeckens)
nicht ausschließen. In der Schilsbachbucht ist das Vorkommen potenziell geeigneter Feuchtwiesen ebenfalls möglich. Da der Blauschillernde Feuerfalter jedoch die Berglagen bevorzugt,
ist aufgrund der geringen Höhenlage von rd. 280 m NN ein Vorkommen der Art in der
Schilsbachbucht eher unwahrscheinlich. Dennoch wird die seltene Schmetterlingsart - bis
weitere Kenntnisse zum Vorhabensraum vorliegen - als potenziell vorkommend betrachtet.
Beschreibung der möglichen Betroffenheit
Die Schilsbachbucht wird bauzeitlich trockengelegt und als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Diese Flächeninanspruchnahme kann zu einem mehrjährigen Wegfall potenziellen Lebensraums des Blauschillernden Feuerfalters führen.
Die Betroffenheit der Art lässt sich mit derzeitigem Kenntnisstand nicht abschließend bewerten. Das Vorkommen des Blauschillernden Feuerfalters ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Gegebenenfalls sind artspezifische Vermeidungsmaßnahmen erforderlich - z.B. die Optimierung geeigneter Biotope im Umfeld der bauzeitlich betroffenen Bereiche und deren Impfung
mit Eiern, Larven oder Adulttieren. Die Problematik wird in den nachgeordneten Planungen
weiter betrachtet.
Anlagebedingt können sich im Bereich des Oberbeckens geringfügige Änderungen des Wasserhaushalts ergeben: Der Boden des Oberbeckens wird abgedichtet und der Grundwasserneubildung entzogen. Die im Nahbereich des Oberbeckens liegenden Quellen von kleinen
Zuflüssen des Tiefenbachs können dabei gemäß den Untersuchungen zur Hydrogeologie in
Trockenzeiten geringere Schüttmengen aufweisen. Ausgleichsmaßnahmen durch oberflächliche Zufuhr von Wasser sind jedoch möglich.
Betriebsbedingt sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
45
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
6
Zusammenfassung
Die vorliegende Unterlage dient der ersten artenschutzrechtlichen Einstufung des Vorhabens
Trianel Wasserkraftwerk Rurtalsperre (TWR) auf Raumordnungsebene.
Der Untersuchungsraum für die „Vorabschätzung zum Artenschutz“ zum genannten Vorhaben
wird durch die beiden Messtischblätter (MTB) 5304 Nideggen und 5404 Schleiden der TK25
abgedeckt. Als Datengrundlage dienen die über das Fachinformationssystem des LANUV
verfügbaren Angaben zu den planungsrelevanten Arten sowie zu den im Vorhabensraum liegenden Natura 2000-Gebieten und übrigen Schutzgebieten .Die Vorabschätzung der Betroffenheit der planungsrelevanten Arten erfolgt analog zu einer Potenzialabschätzung über das
Vorhandensein bzw. die Betroffenheit von Lebensräumen und Habitatstrukturen. Auf eine Artfür-Art-Betrachtung wird verzichtet. Statt dessen werden die Arten in Gattungen (z.B. Fledermäuse) bzw. „funktionalen Gruppen“ (z.B. wassergebundene Vögel) zusammengefasst und
deren Betroffenheit zusammenfassend beschrieben und bewertet.
Für die meisten planungsrelevanten Arten kann auf der Grundlage der derzeit verfügbaren
Daten ein Eintreten der in § 44 BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände ausgeschlossen
werden.
Bei der Geburtshelferkröte, der Kreuzkröte und dem Blauschillernden Feuerfalter ist mit
derzeitigem Kenntnisstand eine Beurteilung der Betroffenheit nicht abschließend möglich. Es
ist nicht auszuschließen, dass in der Schilsbachbucht potenzielle Lebensräume für diese
Arten vorhanden sind. Aufgrund der bauzeitlichen Beanspruchung des Bereiches kann deshalb das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG bei diesen Arten nicht
ausgeschlossen werden. Durch geeignete artspezifische Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen
lässt
sich
das
Eintreten
von
Verbotstatbeständen
jedoch
abwenden
(Maßnahmenvorschläge: Bauzeitlicher Amphibienschutz durch Amphibienzäune und Anlage
von Ersatzhabitaten; Optimierung von geeigneten Feuchtwiesen in der Umgebung und
Impfung mit Eiern, Larven oder Adulttieren des Blauschillernden Feuerfalters). Im Rahmen der
im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen umfangreichen Kartierungen werden auch diese
Arten erfasst und ihre Betroffenheit wird abschließend bewertet.
46
Trianel Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre
Planunterlagen, Gutachten und Datenquellen
[1]
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinen 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz)
2010
[2]
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen,
2007
[3]
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/
Daten zu den geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen sowie zu den Schutzgebieten
Abfrage: September / Oktober 2011
[4]
Reitter, G. & Zahn, A.
Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum,
Interreg IIIB, Lebensraumvernetzung,
Mai 2006
[5]
Ökokart
Raumordnungsunterlagen, 3. Start- und Landebahn; Verträglichkeitsbetrachtung
Natura 2000; Anhang 8 Grundlagen der Behandlung des Wirkfaktors Lärm
Juli 2006
[6]
Nationalpark Eifel
Internet-Dokumentation zu Tier- und Pflanzenarten im Nationalpark:
http://www.nationalparkeifel.de/go/eifel/german/Natur__oder__Landschaft__oder__Arten/Artenliste.html
Abfrage: Oktober 2011
Erstellt: November 2011
Björnsen Beratende Ingenieure
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