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Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 23.01.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 20.12.2011 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 16. Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012 Vorlagennummer: 287/2011 Sodann wird beschlossen: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli 2012. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 31 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen