Daten
Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
24.01.12, 06:54
Aktualisiert
24.01.12, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 23.01.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 20.12.2011 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
16.
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung der Fraktionen 2012
Vorlagennummer: 287/2011
Sodann wird beschlossen:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die
Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für
jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die
Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli 2012.
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen
direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag
gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.
Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
31 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen