Daten
Kommune
Kall
Größe
107 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
53/2017
14.02.2017
Vorlage erstellt:
03.02.2017
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2017 und ihrer Stellvertreter
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für den Wahlausschuss 10 (alternativ 8, 6 oder 4) Beisitzer zu wählen. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags werden folgende Ratsmitglieder (und ggf. sachkundige
Bürger) als Beisitzer bzw. Stellvertreter gewählt:
Beisitzer:
gebundene Vertreter:
Vorlagen-Nr. 53/2017
Seite 2
Sachdarstellung:
Gemäß § 2 (3) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter
als Vorsitzenden und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die vom Rat gewählt werden. Der
Rat hat daher zunächst die Zahl der Beisitzer festzulegen. Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2014 bestand aus 8 Beisitzern.
Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts grundsätzlich Anwendung (§ 50 Abs. 3 GO NRW), d.h., dass über die Besetzung nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt wird, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen und diesen durch einstimmigen
Beschluss annehmen.
Der Wahlausschuss ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig,
er entscheidet in öffentlicher Sitzung und bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlleiters
den Ausschlag.
Die Möglichkeit, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ein beratendes
Mitglied benennen können, besteht für den Wahlausschuss nicht.
Für jeden Beisitzer soll der Rat nach dem gleichen Verfahren einen Stellvertreter wählen.
Gemäß § 2 (7) KWahlG können Bewerber für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters nicht
Mitglied des Wahlausschusses sein.
Der Bürgermeister stimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW bei der Besetzung des Ausschusses nicht mit. Bei der Festlegung der Anzahl der Beisitzer des Wahlausschusses ist er
stimmberechtigt.
Theoretische Sitzverteilung
Zur Information ist nachfolgend die Anzahl der Sitze angegeben, die bei mehreren Wahlvorschlägen theoretisch auf die Fraktionen entfallen würde. Diese Ergebnisse gelten aber nur
dann, wenn alle Ratsmitglieder anwesend sind und jeweils für den Vorschlag ihrer Fraktion stimmen.
Beispiel 1
6 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
3
7
1
5
1
3
1
0
0
8 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
4
7
2
5
1
3
1
0
0
Vorlagen-Nr. 53/2017
Seite 3
10 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
4
7
3
5
2
3
1
0
0
Beispiel 2
6 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
13
7
5
3
0
3
1
1
1
0
8 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
13
7
5
3
0
4
2
1
1
0
10 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
13
7
5
3
0
5
2
2
1
0
Entscheidend bei der Zuteilung der Ausschusssitze aufgrund mehrerer Wahlvorschläge ist aber
nicht die Mitgliederzahl der Fraktionen, sondern das tatsächliche Abstimmungsverhalten in der
Sitzung.
Vorlagen-Nr. 53/2017
Seite 4
Bei dem fraktionslosen Ratsherrn Fiedlers wurde sowohl mit einer Stimmenthaltung (Beispiel 1)
als auch mit einer Stimmabgabe für die CDU-Fraktion ohne Listenverbindung (Beispiel 2) gerechnet.
Lediglich bei Stimmabgabe für die SPD hätte die SPD bei der Wahlausschussgröße 6 einen
Sitz mehr, der der CDU wegfällt. Bei Größe 8 fiel der Sitz der FDP zu.
6 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
8
5
3
0
2
2
1
1
0
8 Beisitzer plus Wahlleiter
Fraktion
CDU
SPD
FDP
Grüne
Fiedlers
Stimmen Sitze
12
8
5
3
0
3
2
2
1
0