Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.04.11, 21:18
Aktualisiert
04.04.11, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 17.03.2011
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
20:07 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender),
Herr Heidemann, Herr Kühnel, Herr Leiding
Herr
Bas,
Herr
Brinkmann,
CDU:
Herr Gräfe (stellvertretender Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun, Herr Daake,
Herr Fiedler, Herr Habicht
B90/Grüne:
Herr Dr.Bruck, Herr Gadow
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Herr Niebuhr (bis einschließlich TOP 4), Frau Knipping,
Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Gäste:
Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann)
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Er begrüßt insbesondere Herrn Huesmann vom
Planungsbüro Drees und Huesmann zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 9.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen der Verwaltung
Es liegen keine Informationen der Verwaltung vor.
-2-
4.
Haushaltsberatungen 2011
Die CDU-Fraktion erkundigt sich, worin die Erhöhung der Personalkosten im Bereich Bauleitplanung
begründet sei. Dies, so die Verwaltung, habe mit der Wiedereinstellung eines Kollegen zu tun und in
dem Zusammenhang mit einem derzeit projektgebundenen Mehrstundenanteil mit anschließender
Elternzeitvertretung.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne geben bekannt, dass sie heute keine Empfehlung aussprechen
werden, da sie vorerst alle Beratungen in den Fachausschüssen abwarten.
Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushaltskonzept ebenfalls
heute keine Empfehlung aussprechen werden.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird diese Vorgehensweise bedauert, da die Fachausschüsse die
Empfehlungen an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung an den Rat aussprechen
sollen. Es wird zu bedenken gegeben, dass bei dieser Vorgehensweise durchaus Verzögerungen
eintreten können, wenn bei evtl. Änderungen erneute Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen
notwendig werden.
Es erfolgt keine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss.
5.
16. vereinf. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B)
hier: - Beratung und Beschluss über Anregungen zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat
Herr Huesmann erklärt, dass keine Stellungnahmen zu diesem Verfahren eingegangen seien.
Er erklärt auf Nachfrage, dass es bei diesem Verfahren keinen Sinn mache, den unteren Bezugspunkt
neu zu definieren. Er weist in dem Zusammenhang auch auf die letzte Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses hin.
Anschließend wird wie folgt abgestimmt:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 16.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord (Blatt B) als Satzung und
die dazugehörige Begründung zu beschließen.
- 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) 6.
11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“
hier: - Beratung und Beschluss über Anregungen zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat
Herr Huesmann weist daraufhin, dass während der Auslegung zu diesem Verfahren keine
Stellungnahmen eingegangen seien.
AV Herr Puchert-Blöbaum lässt wie folgt beschließen:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 11.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ als Satzung und die
dazugehörige Begründung zu beschließen.
- einstimmig 7.
19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als
Empfehlung an den Rat
-3-
Eingangs erklärt Herr Huesmann, dass sich nach der Auslegung für die Planung inhaltlich keine
Änderungen ergeben haben und auch die Festsetzungen unverändert seien.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen nimmt er wie folgt Stellung:
Landwirtschaftskammer NRW vom 16.02.2011 (S. 14 der Einladung)
Herr Huesmann erklärt, dass mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe im Vorfeld die
Wertepunkte festgelegt worden seien. Es wird aus fachlicher Sicht vorgeschlagen, der Anregung der
Landwirtschaftskammer nicht zu folgen.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ostwestfalen-Lippe vom 08.03.2011 (Anlage zur Niederschrift)
Die Antwort des Ministeriums stehe noch aus. Allerdings bestehe inhaltlich kein Dissens zu der
geänderten Wegeführung. Es wird von Seiten des Planungsbüros vorgeschlagen, den Bebauungsplan
erst in Kraft zu setzen, wenn die Zustimmung vom Landesministerium zu dem geänderten
Wegekonzept vorliegt.
Der Hinweis auf die 20 m Anbauverbotszone nach § 9 FStrG entlang der B66 sei im Vorfeld bereits
berücksichtigt worden und wird in der Satzungsfassung gesondert gekennzeichnet, so Herr Huesmann.
Landwirt, Detmolder Straße vom 10.03.2011 (Anlage zur Niederschrift)
Den Bedenken des Landwirtes hinsichtlich des zu geringen Abstandes zu seiner Hofanlage werden
nicht gefolgt. Herr Huesmann weist daraufhin, dass es bei der Autowaschanlage nicht zu einem
dauerhaften Aufenthalt der Kunden komme und die Betriebsangehörigen im gesamten
Vorhabenbereich beschäftigt seien, so dass die vom Landwirt befürchteten Abwehransprüche
auszuschließen sind.
Von Seiten des Planungsbüros wird somit vorgeschlagen, den Bedenken nicht zu folgen.
Seitens der CDU-Fraktion wird befürchtet, dass das Kanalnetz der Gemeinde Leopoldshöhe nicht
ausreiche und dass es nicht gewährleistet werden könne, dass keine Chemikalien in das Kanalnetz
gelangen. Die Verwaltung erklärt, dass der Schmutzwasserkanal für das Brauchwasser der
Autowaschanlage, welches gereinigt und zum größten Teil wieder verwendet werde und für die
Betreibung der WC-Anlagen ausreichend sei. Die andere Problematik sei nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens. Hier müsse deutlich zwischen dem Bauleitplanverfahren und dem
Baugenehmigungsverfahren unterschieden werden.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne lehnt das Verfahren weiterhin ab. Sie weist in dem Zusammenhang auf
die Einwendungen gegen die Planung der B 66 neu (welche durchaus Auswirkungen auf diese Planung
haben können) und auf die vorliegende Stellungnahme des Landesbetriebs NRW hin.
Anschließend wird wie folgt abgestimmt:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle OWL (lfd. Nr. 1, Vorlage) und
den unter E 2 (Anlage) aufgeführten Bedenken wird empfohlen nicht stattzugeben.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu
beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
Nr.
01/001
„Autowaschanlage
Gewerbepark
Asemissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1)
BauGB zu beschließen.
4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung sowie der
Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- 10 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -
-4-
8.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“
hier: • Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
Der Ausschuss beschließt wie folgt:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
- 11 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 9.
Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
Bereich: östlich der Hauptstraße -L751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße,
nördlich der Birkenstraße
Nach konstruktiver Diskussion fasst AV Herrn Puchert-Blöbaum wie folgt zusammen:
Das Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ soll fortgeführt
werden und das Planungsbüro den Auslegungsbeschluss auf der Grundlage der vorhergegangenen
Diskussion erarbeiten.
Folgende Punkte sollen vom Planungsbüro überprüft und im Entwurf möglichst berücksichtigen werden:
- die Planung soll überwiegend Wohnbebauung - Baugrundstücken von 400 m² bis 600 m²beinhalten
- die Festhalle, Turnhalle und das Vereinshaus sollen so lange bestehen bleiben, wie es wirtschaftlich
sinnvoll und vertretbar ist
- in dem Entwurf soll jetzt schon berücksichtigt werden, dass, wenn die Festhalle abgängig ist, dort
eine Wohnbebauung möglich ist
- der Entwurf soll einen Rad- / Fußweg durchgehend von Süden bis zur Waldstraße in Verbindung zum
bestehenden Rad-/ Fußweg beinhalten
- eine Alternative zur geplanten Verkehrsanbindung soll erarbeit werden, da diese bereits aus der
jetzigen Erfahrung als problematisch beurteilt wird
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
- ob ein Investor Interesse an einem Gesamtpaket bzw. an einer Gesamtvermarktung hat
- ob eine Vermarktung durch die LIL möglich ist
Außerdem wird die Beteiligung des Straßenausschusses gewünscht.
Das Planungsbüro wird beauftragt, den Auslegungsentwurf unter Berücksichtigung der erarbeiteten
Vorgaben zu erstellen.
- 9 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 5 Enthaltung(en) 10. Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“ hier: Beratung über Bebauungsplankonzept
Nach Meinung der SPD-Fraktion kann das vorliegende Planungskonzept der Verwaltung für das
Bauleitplanverfahren zu Grunde gelegt werden. Die Fraktion schlägt ergänzend vor, zu prüfen, ob eine
fußläufige Verbindung zur Neuen Straße möglich sei.
Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass die Verwaltung kurzfristig Kontakt zu den Grundstückseigentümern
aufgenommen hat und deren Wünsche größten Teils berücksichtigt habe. Sie ist ebenfalls der Meinung,
dass das heute vorgestellte Konzept als Grundlage für das weitere Verfahren dienen solle.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hält die von der Verwaltung vorgelegte Planskizze auch für angebracht.
In Bezug auf das „Servicewohnen“ favorisiert die Fraktion einen kostengünstigen Mietwohnungsbau
anstelle von teuren Eigentumswohnungen. Dies, so die Verwaltung, sei nicht zu realisieren, es sei denn
die Gemeinde verkauft das Grundstück weit unter seinem Wert.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass geplant sei, die Maß-Kette (Nutzungsgrenze MI I und MI II) etwas
nach Norden zu verschieben. Die Ausschussmitglieder nehmen dies zustimmend zur Kenntnis.
Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ob es bei der derzeitigen Erschließungsstraße von ca. 4,00 m Breite
bleibe oder diese breiter ausgeführt werden könne. Hier erläutert die Verwaltung, dass eine
-5-
Straßenbreite von 5,50 m favorisiert werde. Mit dem Grundstückseigentümer seien bereits Gespräche
geführt worden.
Auf die Frage, ob sich schon ein Investor gemeldet habe, erklärt FBL Herr Oortman, dass zwei
Anfragen vorliegen.
Sodann lässt AV Herr Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf auf Grundlage des heute vorgestellten
Konzeptes zu erstellen.
- einstimmig 11. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil
Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“
Vor der Sitzung haben sich die Ausschussmitglieder vor Ort über das Bauvorhaben informiert.
Da überwiegend die Meinung vertreten wird, dass kein Unterschied in der Örtlichkeit zwischen dem
neuen Bauvorhaben und der vorhandenen Bebauung erkennbar ist, wird dem Antrag zugestimmt.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird hinzugefügt, dass die Zustimmung nur eine Ausnahme
sein könne. Zukünftig müssen die Festsetzungen in den Bebauungsplänen noch exakter oder
eindeutiger formuliert bzw. die Bauvorhaben durch die Bauaufsichtsbehörde frühzeitiger überprüft
werden.
Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu. Zur Regel dürfe diese Vorgehensweise (Genehmigung im
Nachhinein durch Bebauungsplanänderung) in Leopoldshöhe nicht werden. Die Verwaltung weist
daraufhin, dass eine Überprüfung, hier: eine Bauabnahme, durch die Bauaufsichtsbehörde, nur bei
Bauanträgen stattfindet, nicht bei Bauvorhaben gem. § 67 Bauordnung NRW.
Anschließend wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 21. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“. Der Geltungsbereich beschränkt sich -für die
gestalterischen Festsetzungen- auf das Flurstück 917, Flur 2, Gemarkung Asemissen.
Mit der 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ werden folgende
Festsetzungen geändert:
- Traufhöhe max. 4,35 m
- Drempelhöhe max. 0,80 m
- Dachneigung max. 40 Grad
- Zuwegung von der Straße „Milser Heide“
- Überschreitung der Sockelhöhe um 0,65 m.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung tragen die Antragsteller.
- einstimmig 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste
hier: - Antrag im Bereich Kantstraße bzgl. Einfriedungen
- Änderung im Bereich Heinestraße / Waldstraße bzgl. Umwandlung der
öffentlichen Grünfläche in Baufläche
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird gefolgt und die Aufstellung sowie die Auslegung der
10. Änderung beschlossen.
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13a Baugesetzbuch
(BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB.
- einstimmig -
-6-
13. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“
(Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlichen Belange gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt, dass sie die Änderung ablehnt. Sie begründet die Ablehnung
damit, dass sie es nicht unterstützt, ein anspruchsvolles Konzept aufzugeben, nur weil es von den dort
ansässigen Firmen nicht befolgt werde.
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den in der
Anlage aufgeführten „Vorschlag der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) als Satzung
und die zugehörige Begründung zu beschließen.
- 10 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin