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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.04.11, 21:18
Aktualisiert
04.04.11, 21:18
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 17.03.2011: 11. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“ Vor der Sitzung haben sich die Ausschussmitglieder vor Ort über das Bauvorhaben informiert. Da überwiegend die Meinung vertreten wird, dass kein Unterschied in der Örtlichkeit zwischen dem neuen Bauvorhaben und der vorhandenen Bebauung erkennbar ist, wird dem Antrag zugestimmt. Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird hinzugefügt, dass die Zustimmung nur eine Ausnahme sein könne. Zukünftig müssen die Festsetzungen in den Bebauungsplänen noch exakter oder eindeutiger formuliert bzw. die Bauvorhaben durch die Bauaufsichtsbehörde frühzeitiger überprüft werden. Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu. Zur Regel dürfe diese Vorgehensweise (Genehmigung im Nachhinein durch Bebauungsplanänderung) in Leopoldshöhe nicht werden. Die Verwaltung weist daraufhin, dass eine Überprüfung, hier: eine Bauabnahme, durch die Bauaufsichtsbehörde, nur bei Bauanträgen stattfindet, nicht bei Bauvorhaben gem. § 67 Bauordnung NRW. Anschließend wird über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“. Der Geltungsbereich beschränkt sich -für die gestalterischen Festsetzungen- auf das Flurstück 917, Flur 2, Gemarkung Asemissen. Mit der 21. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ werden folgende Festsetzungen geändert: - Traufhöhe max. 4,35 m - Drempelhöhe max. 0,80 m - Dachneigung max. 40 Grad - Zuwegung von der Straße „Milser Heide“ - Überschreitung der Sockelhöhe um 0,65 m. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung tragen die Antragsteller. Beratungsergebnis: - einstimmig -