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Allgemeine Vorlage (Sonderschulzweckverband)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 12:24
Aktualisiert
16.06.17, 12:24
Allgemeine Vorlage (Sonderschulzweckverband)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 154/2017 27.06.2017 Vorlage erstellt: 12.06.2017 Federführung: 1.2 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei X überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung erforderlich bei PSK 030 221 000 / 5379 500 Deckung erfolgt durch PSK 160 611 0004051000 Euro 6.210,79 6.210,79 Euro Sachbearbeiter/in Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3.2 Sonderschulzweckverband Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung i.H.v. 6.210,79 € für die Verbandsumlage 2017 des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal – Kall – Schleiden bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 160 611 000 – 4051 000 Kompensationsleistungen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 20.04.2017 wurde die Verbandsumlage 2017 für den Sonderschulzweckverband Hellenthal – Kall – Schleiden festgesetzt. Auf Grundlage der in der Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung 2017 wurde die Verbandsumlage für die Gemeinde Kall unter der Anwendung der endgültigen Umlagegrundlagen für die Kreisumlage auf 176.210,79 € festgesetzt. Im Rahmen der gemeindlichen Haushaltsplanung wurde für die Verbandsumlage 2017 ein Ansatz i.H.v 170.000,00 € gebildet. Durch die mittlerweile feststehenden Planwerte und die beschlossene Haushaltssatzung des Sonderschulzweckverbandes für das Jahr 2017 fällt die endgültige Verbandsumlage insgesamt 6.210,79 Euro höher aus als geplant. Um die fälligen Abschläge an den Sonderschulzweckverband leisten zu können, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung notwendig.