Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.04.11, 21:18
Aktualisiert
04.04.11, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 17.03.2011:
7.
19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“
hier: •Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
• Satzungsempfehlung an den Rat über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
• Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als
Empfehlung an den Rat
Eingangs erklärt Herr Huesmann, dass sich nach der Auslegung für die Planung inhaltlich keine
Änderungen ergeben haben und auch die Festsetzungen unverändert seien.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen nimmt er wie folgt Stellung:
Landwirtschaftskammer NRW vom 16.02.2011 (S. 14 der Einladung)
Herr Huesmann erklärt, dass mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe im Vorfeld die
Wertepunkte festgelegt worden seien. Es wird aus fachlicher Sicht vorgeschlagen, der Anregung der
Landwirtschaftskammer nicht zu folgen.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ostwestfalen-Lippe vom 08.03.2011 (Anlage zur Niederschrift)
Die Antwort des Ministeriums stehe noch aus. Allerdings bestehe inhaltlich kein Dissens zu der
geänderten Wegeführung. Es wird von Seiten des Planungsbüros vorgeschlagen, den
Bebauungsplan erst in Kraft zu setzen, wenn die Zustimmung vom Landesministerium zu dem
geänderten Wegekonzept vorliegt.
Der Hinweis auf die 20 m Anbauverbotszone nach § 9 FStrG entlang der B66 sei im Vorfeld bereits
berücksichtigt worden und wird in der Satzungsfassung gesondert gekennzeichnet, so Herr
Huesmann.
Landwirt, Detmolder Straße vom 10.03.2011 (Anlage zur Niederschrift)
Den Bedenken des Landwirtes hinsichtlich des zu geringen Abstandes zu seiner Hofanlage werden
nicht gefolgt. Herr Huesmann weist daraufhin, dass es bei der Autowaschanlage nicht zu einem
dauerhaften Aufenthalt der Kunden komme und die Betriebsangehörigen im gesamten
Vorhabenbereich beschäftigt seien, so dass die vom Landwirt befürchteten Abwehransprüche
auszuschließen sind.
Von Seiten des Planungsbüros wird somit vorgeschlagen, den Bedenken nicht zu folgen.
Seitens der CDU-Fraktion wird befürchtet, dass das Kanalnetz der Gemeinde Leopoldshöhe nicht
ausreiche und dass es nicht gewährleistet werden könne, dass keine Chemikalien in das Kanalnetz
gelangen. Die Verwaltung erklärt, dass der Schmutzwasserkanal für das Brauchwasser der
Autowaschanlage, welches gereinigt und zum größten Teil wieder verwendet werde und für die
Betreibung der WC-Anlagen ausreichend sei. Die andere Problematik sei nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens. Hier müsse deutlich zwischen dem Bauleitplanverfahren und dem
Baugenehmigungsverfahren unterschieden werden.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne lehnt das Verfahren weiterhin ab. Sie weist in dem Zusammenhang
auf die Einwendungen gegen die Planung der B 66 neu (welche durchaus Auswirkungen auf diese
Planung haben können) und auf die vorliegende Stellungnahme des Landesbetriebs NRW hin.
Anschließend wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle OWL (lfd. Nr. 1, Vorlage) und
den unter E 2 (Anlage) aufgeführten Bedenken wird empfohlen nicht stattzugeben.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu
beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ mit
Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu
beschließen.
4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung sowie der
Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
- 10 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -