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Beschlußtext (19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ hier: •Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB •Satzungsempfehlung an den Rat über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan •Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.04.11, 21:18
Aktualisiert
04.04.11, 21:18
Beschlußtext (19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“

hier: •Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
•Satzungsempfehlung an den Rat über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
•Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat) Beschlußtext (19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“

hier: •Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
•Satzungsempfehlung an den Rat über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
•Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 8. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 17.03.2011: 7. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ hier: •Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffent-lichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB • Satzungsempfehlung an den Rat über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan • Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat Eingangs erklärt Herr Huesmann, dass sich nach der Auslegung für die Planung inhaltlich keine Änderungen ergeben haben und auch die Festsetzungen unverändert seien. Zu den eingegangenen Stellungnahmen nimmt er wie folgt Stellung: Landwirtschaftskammer NRW vom 16.02.2011 (S. 14 der Einladung) Herr Huesmann erklärt, dass mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe im Vorfeld die Wertepunkte festgelegt worden seien. Es wird aus fachlicher Sicht vorgeschlagen, der Anregung der Landwirtschaftskammer nicht zu folgen. Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ostwestfalen-Lippe vom 08.03.2011 (Anlage zur Niederschrift) Die Antwort des Ministeriums stehe noch aus. Allerdings bestehe inhaltlich kein Dissens zu der geänderten Wegeführung. Es wird von Seiten des Planungsbüros vorgeschlagen, den Bebauungsplan erst in Kraft zu setzen, wenn die Zustimmung vom Landesministerium zu dem geänderten Wegekonzept vorliegt. Der Hinweis auf die 20 m Anbauverbotszone nach § 9 FStrG entlang der B66 sei im Vorfeld bereits berücksichtigt worden und wird in der Satzungsfassung gesondert gekennzeichnet, so Herr Huesmann. Landwirt, Detmolder Straße vom 10.03.2011 (Anlage zur Niederschrift) Den Bedenken des Landwirtes hinsichtlich des zu geringen Abstandes zu seiner Hofanlage werden nicht gefolgt. Herr Huesmann weist daraufhin, dass es bei der Autowaschanlage nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt der Kunden komme und die Betriebsangehörigen im gesamten Vorhabenbereich beschäftigt seien, so dass die vom Landwirt befürchteten Abwehransprüche auszuschließen sind. Von Seiten des Planungsbüros wird somit vorgeschlagen, den Bedenken nicht zu folgen. Seitens der CDU-Fraktion wird befürchtet, dass das Kanalnetz der Gemeinde Leopoldshöhe nicht ausreiche und dass es nicht gewährleistet werden könne, dass keine Chemikalien in das Kanalnetz gelangen. Die Verwaltung erklärt, dass der Schmutzwasserkanal für das Brauchwasser der Autowaschanlage, welches gereinigt und zum größten Teil wieder verwendet werde und für die Betreibung der WC-Anlagen ausreichend sei. Die andere Problematik sei nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Hier müsse deutlich zwischen dem Bauleitplanverfahren und dem Baugenehmigungsverfahren unterschieden werden. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne lehnt das Verfahren weiterhin ab. Sie weist in dem Zusammenhang auf die Einwendungen gegen die Planung der B 66 neu (welche durchaus Auswirkungen auf diese Planung haben können) und auf die vorliegende Stellungnahme des Landesbetriebs NRW hin. Anschließend wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle OWL (lfd. Nr. 1, Vorlage) und den unter E 2 (Anlage) aufgeführten Bedenken wird empfohlen nicht stattzugeben. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. 4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplanänderung sowie der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: - 10 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -