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Allgemeine Vorlage (Anpassung der Entschädigungsverordnung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 12:24
Aktualisiert
28.06.17, 15:31
Allgemeine Vorlage (Anpassung der Entschädigungsverordnung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 153/2017 27.06.2017 Vorlage erstellt: 09.06.2017 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Anpassung der Entschädigungsverordnung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK NRW) plant, zum 01.08.2017 die Entschädigungsverordnung bzgl. der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder anzupassen. § 45 Abs. 7 Satz 2 und 3 der Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen und der Sitzungsgelder mit Ablauf der Hälfte der Wahlperiode anzupassen sind. Dementsprechend steht eine Anpassung zum 01.08.2017 an. Dabei hält das MIK NRW eine Anpassung von 3,4 Prozentpunkten für angemessen, was der von IT.NRW im März 2017 gemeldeten Preissteigerung für den maßgeblichen Zeitraum entspricht. Der Verordnungsentwurf des MIK NRW ist als Anlage beigefügt. Ebenso eine vom MIK NRW erstellte Übersicht bzgl. der Veränderungen der Höhe der Aufwandsentschädigungen.