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Allgemeine Vorlage (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Ver-bindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
14.07.17, 18:06
Aktualisiert
14.07.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ 
    im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
	a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Ver-bindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ 
    im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
	a)	Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Ver-bindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 172/2017 25.07.2017 Vorlage erstellt: 13.07.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. b) Dem beigefügten Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 172/2017 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes soll der Bahnhofsplatz als „Neue Mitte“ von Kall neu gestaltet werden. Durch beidseitige Neubauten wird der Bahnhofsplatz städtebaulich gefasst. Die platzbildenden Neubauten öffnen sich mit ihren Erdgeschosszonen zum Platz und sollen durch ihre unterschiedlichen Nutzungen (Läden und Gastronomie v.a. unten am Platz, Dienstleistungen und Wohnungen) zu einer Belebung des Ortskerns führen. Der Bahnhofsplatz soll verkehrsfrei werden. Die Erschließung des Bahnhofs und der barrierefreie Zugang soll über die nördliche Bahnhofszufahrt sichergestellt werden. Bedingt durch das neue städtebauliche Planungskonzept ist es nunmehr erforderlich, dass die bisherige Bebauungsplangrundlage (Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall) entsprechend geändert und ergänzt wird. In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall am 06.04.2017 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – hat ein Vertreter des Planungsbüros bereits die Eckpunkte der 1. Änderung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ vorgestellt. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden. Einzelheiten der Planung können dem anliegenden Entwurf zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich den textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie der Artenschutzprüfung, Stufe 1, entnommen werden.