Daten
Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
14.07.17, 18:06
Aktualisiert
14.07.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
172/2017
25.07.2017
Vorlage erstellt:
13.07.2017
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
a)
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde
Kall empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
b) Dem beigefügten Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26
„Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Auf der Grundlage des Entwurfes wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die öffentliche
Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
des Entwurfes der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 172/2017
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 den Bebauungsplan Nr.
26 „Ortszentrum“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellt.
Mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes soll der Bahnhofsplatz als „Neue Mitte“ von Kall neu gestaltet werden. Durch beidseitige Neubauten wird der
Bahnhofsplatz städtebaulich gefasst. Die platzbildenden Neubauten öffnen sich mit ihren Erdgeschosszonen zum Platz und sollen durch ihre unterschiedlichen Nutzungen (Läden und
Gastronomie v.a. unten am Platz, Dienstleistungen und Wohnungen) zu einer Belebung des
Ortskerns führen.
Der Bahnhofsplatz soll verkehrsfrei werden. Die Erschließung des Bahnhofs und der barrierefreie
Zugang soll über die nördliche Bahnhofszufahrt sichergestellt werden.
Bedingt durch das neue städtebauliche Planungskonzept ist es nunmehr erforderlich, dass die
bisherige Bebauungsplangrundlage (Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum Kall) entsprechend
geändert und ergänzt wird.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall am 06.04.2017 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – hat ein Vertreter des Planungsbüros bereits die Eckpunkte der 1. Änderung bzw. Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ vorgestellt.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
aufgestellt werden.
Einzelheiten der Planung können dem anliegenden Entwurf zur 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ einschließlich den textlichen Festsetzungen und der
Begründung sowie der Artenschutzprüfung, Stufe 1, entnommen werden.