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Beschlussvorlage (Kosten-/Nutzenanalyse eines Tierfriedhofes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
183 kB
Erstellt
28.10.11, 19:01
Aktualisiert
28.10.11, 19:01
Beschlussvorlage (Kosten-/Nutzenanalyse eines Tierfriedhofes) Beschlussvorlage (Kosten-/Nutzenanalyse eines Tierfriedhofes) Beschlussvorlage (Kosten-/Nutzenanalyse eines Tierfriedhofes) Beschlussvorlage (Kosten-/Nutzenanalyse eines Tierfriedhofes)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.11.2011 öffentlich TOP- Nr.: 156/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I / 1 H/Ra 27.10.2011 Kosten-/Nutzenanalyse eines Tierfriedhofes Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Ja € Sachverhalt: Auf die Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.05.2011 – öffentlicher Teil - Top 1, B Vorschläge, 5., wird verwiesen. Bei der Betrachtung der Angelegenheit ergaben sich grds. zwei Lösungsansätze: a) Tierfriedhof als „Friedhofsanlage“ b) Tierfriedhof als „Naturanlage“ Zu a) Zur Bestattungskultur, die sich im Bereich der Tierbestattungen entwickelt hat, kann festgehalten werden, dass sich diese stark an die „klassische“ Friedhofskultur angeglichen hat. Eine eingefriedete Friedhofsanlage mit entsprechender Infrastruktur ist genauso vorzufinden, wie Franchise-Unternehmen oder auch private Unternehmen, die ähnlich - Seite 1 von 4 - dem „Bestatter“ die Durchführung der Beisetzung arrangieren, sogar eine „Trauerbegleitung“ anbieten. Einen bedeutenden Kostenfaktor stellt hier die Frage nach dem geeigneten Grundstück dar. Unter der Annahme, dass ein Grundstück vorhanden ist, welches die Anlage eines Friedhofes im klassischen Sinne möglich macht, dürfte sich die fiktive Kostenkalkulation deutlich günstiger darstellen. Es sollte aber grds. zuerst einmal davon ausgegangen werden, dass ein Grundstück erworben werden muss. Die der Berechnung zu Grunde liegende Planskizze ist als Anlage 1 beigefügt. Demnach könnte man folgende fiktive Kosten annehmen: Kosten in € Grundstück (2.000 qm) je nach Lage am Ortsrand Anlegung eines Parkplatzes je nach Beschaffenheit des Grundstückes Anlegung wassergeb. Wege je nach Beschaffenheit des Grundstückes Bepflanzung Infrastruktur Ver-/Entsorgung Einfriedigung bis zu 180.000,00 bis zu 40.000,00 Gesamt bis zu 283.500,00 20.000,00 2.000,00 17.500,00 10.000,00 14.000,00 Die jährliche Pflege der Anlage einschließlich der kalkulatorischen Kosten beläuft sich auf ca. 15.000,00 € (nach Angaben der Kämmerei handelt es sich dabei um den durchschnittlichen Pflegeaufwand eines gemeindlichen Friedhofes). Bei einer vollen Auslastung des Friedhofes sind maximal nachfolgende Einnahmen jährlich zu erzielen: Kosten in € 450 Gräber x ca. 95 € im Schnitt 96 Gräber x ca. 108 € im Schnitt (anonyme Bestattung) 43.000,00 10.000,00 Gesamt 53.000,00 Es muss aber davon ausgegangen werden, dass im ersten Jahr evtl. 20 Gräber verkauft werden = 1.900 €; in jedem weiteren Jahr kommen ca. 10 Gräber dazu = 950 €. 1. Jahr 2. Jahr 1.900 € 1.900 € 2.850 € 3. Jahr 1.900 € 2.850 € 3.800 € 4. Jahr 1.900 € 2.850 € 3.800 € 4.750 € - Seite 2 von 4 - 5. Jahr 1.900 € 2.850 € 3.800 € 4.750 € 5.700 € 20 Gräber 30 Gräber 40 Gräber 50 Gräber 60 Gräber Ab dem 6. Jahr würden die 1.900 € jährlich entfallen, da jetzt Verlängerungen der ersten 20 Gräber bezahlt werden müssten. Anzumerken ist, - dass alle Bestattungen als Urnenbestattung durchgeführt werden; dass die Belegung auf 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung festgelegt werden sollte; die Gebühr ist für den vollen Zeitraum im Voraus zu zahlen; dass die Grabaufbauten zu Lasten des Unterhaltungspflichtigen errichtet und entfernt werden müssen (evtl. ist hier über eine ebenfalls im Voraus zu zahlende Kaution/Pauschale für die Entfernung/Räumung des Grabes nachzudenken, um einen möglichen Verwaltungsaufwand gering zu halten). Zu b) Der Tierfriedhof als „Naturanlage“, z. B. in Form eines Bestattungswaldes, unterscheidet sich insofern, dass ein geeignetes Waldgrundstück erforderlich ist. Die einzelnen Bäume, die als Bestattungsplätze dienen, müssen in einem Kataster festgehalten und nummeriert werden. Das Waldstück muss unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten hergerichtet und unterhalten werden. Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht müssen Beachtung finden. Infrastrukturell muss die Zufahrt gesichert und ein geordnetes Parken möglich sein. Demnach könnte man folgende fiktive Kosten annehmen: Kosten in € Grundstück (2.000 qm) je nach Außenbereichslage Anlegung eines Parkplatzes je nach Beschaffenheit des Grundstückes Anlegung wassergeb. Wege je nach Beschaffenheit des Grundstückes Kataster- und Vermessungskosten Gesamt bis zu 18.000,00 20.000,00 30.000,00 20.000,00 bis zu 88.000,00 Die jährliche Pflege der Anlage einschließlich der kalkulatorischen Kosten beläuft sich auf ca. 15.000,00 € (nach Angaben der Kämmerei handelt es sich dabei um den durchschnittlichen Pflegeaufwand eines gemeindlichen Friedhofes). Die Auslastung der Fläche hängt bei dieser Variante von der Größe der Gesamtfläche bzw. der darauf stehenden Einzelbäume ab. Da der Gesamtaufwand auch geringer ist, kann bei der Benutzungsgebühr, die ebenfalls für einen Zeitraum von 5 Jahren im Voraus bezahlt werden sollte, auch nur eine relativierte Nutzungsgebühr verlangt werden. Bei einer Auslastung von z. B. 500 Gräbern und einer jährlichen Nutzungsgebühr von 20 € sind maximal nachfolgende Einnahmen jährlich zu erzielen: - Seite 3 von 4 - Kosten in € 500 Gräber x 20 € 10.000,00 Gesamt 10.000,00 Wie auch bei der Variante zu a) muss aber davon ausgegangen werden, dass im ersten Jahr evtl. 20 Gräber verkauft werden = 400 €; in jedem weiteren Jahr kommen ca. 10 Gräber dazu = 200 € 1. Jahr 400 € 2.Jahr 400 € 600 € 3. Jahr 400 € 600 € 800 € 4. Jahr 400 € 600 € 800 € 1.000 € 5. Jahr 400 € 600 € 800 € 1.000 € 1.200 € 20 Gräber 30 Gräber 40 Gräber 50 Gräber 60 Gräber Ab dem 6. Jahr würden die 400 € jährlich entfallen, da jetzt Verlängerungen der ersten 20 Gräber bezahlt werden müssten. Anzumerken ist, - dass alle Bestattungen anonym als Urnenbestattung durchgeführt werden; dass die Belegung auf 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung festgelegt werden sollte; die Gebühr ist für den vollen Zeitraum im Voraus zu zahlen; dass keine Grabaufbauten und kein Grabschmuck o. ä. erlaubt sind. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -