Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
183 kB
Erstellt
28.10.11, 19:01
Aktualisiert
28.10.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 10.11.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
156/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I / 1 H/Ra
27.10.2011
Kosten-/Nutzenanalyse eines Tierfriedhofes
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Auf die Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
12.05.2011 – öffentlicher Teil - Top 1, B Vorschläge, 5., wird verwiesen.
Bei der Betrachtung der Angelegenheit ergaben sich grds. zwei Lösungsansätze:
a) Tierfriedhof als „Friedhofsanlage“
b) Tierfriedhof als „Naturanlage“
Zu a)
Zur Bestattungskultur, die sich im Bereich der Tierbestattungen entwickelt hat, kann
festgehalten werden, dass sich diese stark an die „klassische“ Friedhofskultur angeglichen
hat. Eine eingefriedete Friedhofsanlage mit entsprechender Infrastruktur ist genauso
vorzufinden, wie Franchise-Unternehmen oder auch private Unternehmen, die ähnlich
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dem „Bestatter“ die Durchführung der Beisetzung arrangieren, sogar eine „Trauerbegleitung“ anbieten.
Einen bedeutenden Kostenfaktor stellt hier die Frage nach dem geeigneten Grundstück
dar. Unter der Annahme, dass ein Grundstück vorhanden ist, welches die Anlage eines
Friedhofes im klassischen Sinne möglich macht, dürfte sich die fiktive Kostenkalkulation
deutlich günstiger darstellen. Es sollte aber grds. zuerst einmal davon ausgegangen
werden, dass ein Grundstück erworben werden muss. Die der Berechnung zu Grunde
liegende Planskizze ist als Anlage 1 beigefügt. Demnach könnte man folgende fiktive
Kosten annehmen:
Kosten in €
Grundstück (2.000 qm) je nach Lage am Ortsrand
Anlegung eines Parkplatzes je nach Beschaffenheit des
Grundstückes
Anlegung wassergeb. Wege je nach Beschaffenheit des
Grundstückes
Bepflanzung
Infrastruktur
Ver-/Entsorgung
Einfriedigung
bis zu 180.000,00
bis zu 40.000,00
Gesamt
bis zu 283.500,00
20.000,00
2.000,00
17.500,00
10.000,00
14.000,00
Die jährliche Pflege der Anlage einschließlich der kalkulatorischen Kosten beläuft sich auf
ca. 15.000,00 € (nach Angaben der Kämmerei handelt es sich dabei um den durchschnittlichen Pflegeaufwand eines gemeindlichen Friedhofes).
Bei einer vollen Auslastung des Friedhofes sind maximal nachfolgende Einnahmen
jährlich zu erzielen:
Kosten in €
450 Gräber x ca. 95 € im Schnitt
96 Gräber x ca. 108 € im Schnitt (anonyme Bestattung)
43.000,00
10.000,00
Gesamt
53.000,00
Es muss aber davon ausgegangen werden, dass im ersten Jahr evtl. 20 Gräber verkauft
werden = 1.900 €; in jedem weiteren Jahr kommen ca. 10 Gräber dazu = 950 €.
1. Jahr
2. Jahr
1.900 € 1.900 €
2.850 €
3. Jahr
1.900 €
2.850 €
3.800 €
4. Jahr
1.900 €
2.850 €
3.800 €
4.750 €
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5. Jahr
1.900 €
2.850 €
3.800 €
4.750 €
5.700 €
20 Gräber
30 Gräber
40 Gräber
50 Gräber
60 Gräber
Ab dem 6. Jahr würden die 1.900 € jährlich entfallen, da jetzt Verlängerungen der ersten
20 Gräber bezahlt werden müssten.
Anzumerken ist,
-
dass alle Bestattungen als Urnenbestattung durchgeführt werden;
dass die Belegung auf 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung festgelegt
werden sollte; die Gebühr ist für den vollen Zeitraum im Voraus zu zahlen;
dass die Grabaufbauten zu Lasten des Unterhaltungspflichtigen errichtet und
entfernt werden müssen (evtl. ist hier über eine ebenfalls im Voraus zu zahlende
Kaution/Pauschale für die Entfernung/Räumung des Grabes nachzudenken, um
einen möglichen Verwaltungsaufwand gering zu halten).
Zu b)
Der Tierfriedhof als „Naturanlage“, z. B. in Form eines Bestattungswaldes, unterscheidet
sich insofern, dass ein geeignetes Waldgrundstück erforderlich ist. Die einzelnen Bäume,
die als Bestattungsplätze dienen, müssen in einem Kataster festgehalten und nummeriert
werden. Das Waldstück muss unter forstwirtschaftlichen Gesichtspunkten hergerichtet
und unterhalten werden. Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht müssen
Beachtung finden.
Infrastrukturell muss die Zufahrt gesichert und ein geordnetes Parken möglich sein.
Demnach könnte man folgende fiktive Kosten annehmen:
Kosten in €
Grundstück (2.000 qm) je nach Außenbereichslage
Anlegung eines Parkplatzes je nach Beschaffenheit des
Grundstückes
Anlegung wassergeb. Wege je nach Beschaffenheit des
Grundstückes
Kataster- und Vermessungskosten
Gesamt
bis zu 18.000,00
20.000,00
30.000,00
20.000,00
bis zu 88.000,00
Die jährliche Pflege der Anlage einschließlich der kalkulatorischen Kosten beläuft sich auf
ca. 15.000,00 € (nach Angaben der Kämmerei handelt es sich dabei um den durchschnittlichen Pflegeaufwand eines gemeindlichen Friedhofes).
Die Auslastung der Fläche hängt bei dieser Variante von der Größe der Gesamtfläche
bzw. der darauf stehenden Einzelbäume ab. Da der Gesamtaufwand auch geringer ist,
kann bei der Benutzungsgebühr, die ebenfalls für einen Zeitraum von 5 Jahren im Voraus
bezahlt werden sollte, auch nur eine relativierte Nutzungsgebühr verlangt werden.
Bei einer Auslastung von z. B. 500 Gräbern und einer jährlichen Nutzungsgebühr von 20 €
sind maximal nachfolgende Einnahmen jährlich zu erzielen:
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Kosten in €
500 Gräber x 20 €
10.000,00
Gesamt
10.000,00
Wie auch bei der Variante zu a) muss aber davon ausgegangen werden, dass im ersten
Jahr evtl. 20 Gräber verkauft werden = 400 €; in jedem weiteren Jahr kommen ca. 10
Gräber dazu = 200 €
1. Jahr
400 €
2.Jahr
400 €
600 €
3. Jahr
400 €
600 €
800 €
4. Jahr
400 €
600 €
800 €
1.000 €
5. Jahr
400 €
600 €
800 €
1.000 €
1.200 €
20 Gräber
30 Gräber
40 Gräber
50 Gräber
60 Gräber
Ab dem 6. Jahr würden die 400 € jährlich entfallen, da jetzt Verlängerungen der ersten 20
Gräber bezahlt werden müssten.
Anzumerken ist,
-
dass alle Bestattungen anonym als Urnenbestattung durchgeführt werden;
dass die Belegung auf 5 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung festgelegt
werden sollte; die Gebühr ist für den vollen Zeitraum im Voraus zu zahlen;
dass keine Grabaufbauten und kein Grabschmuck o. ä. erlaubt sind.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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