Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
31.03.2011
Erstellt
20.04.11, 08:20
Aktualisiert
20.04.11, 08:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 31.03.2011:
6.
Bildung einer „Arbeitsgemeinschaft interkommunale Zusammenarbeit“ mit der Stadt
Oerlinghausen
Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die Unterlagen, die zu diesem Tagesordnungspunkt
versandt worden sind. Weiter führt er aus, dass mit der vorgelegten Vereinbarung der Gemeinde
Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen über die Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft
„Interkommunale Zusammenarbeit“ die für die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft erforderlichen
Regelungen getroffen werden sollen. Abschließend weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass dieser
Tagesordnungspunkt auch auf der heutigen Tagesordnung des Hauptausschusses der Stadt
Oerlinghausen stehe und die Vereinbarung deshalb wortgleich mit Oerlinghausen beschlossen werden
solle.
AM Herr Dr. Bruck erklärt sodann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion folgende
vier Änderungen anregen möchte und erläutert diese:
• in § 2 Abs. 2 sollten die Worte „und steuert“ gestrichen werden. Die Formulierung laute dann: Sie
begleitet und unterstützt die entsprechenden Arbeiten der beiden Verwaltungen;
• in § 2 Abs. 3, letzter Halbsatz, sollte die Formulierung „sie fasst jedoch keine die Mitglieder
bindenden Beschlüsse“ durch die Formulierung „sie spricht Empfehlungen aus“ ersetzt werden;
• § 4 Abs. 4 sollte gestrichen werden;
• § 6 Abs. 2 sollte gestrichen werden.
In der sich nun anschließenden Diskussion werden die Änderungsvorschläge kontrovers diskutiert. BM
Herr Schemmel macht nochmals deutlich, dass die o. g. Vereinbarung heute in Oerlinghausen in der
vorgelegten Form diskutiert werde und bemängelt, dass die Änderungsvorschläge der Verwaltung nicht
vorab mitgeteilt worden seien.
AM Herr Puchert-Blöbaum erklärt sodann, dass er die Änderungsvorschläge inhaltlich zwar teilweise
nachvollziehen könne, jedoch beispielsweise § 4 nicht der neuen Regelung in § 2 Abs. 3 widerspreche,
da man auch für eine Empfehlung einen Beschluss fassen müsse. AM Herr Meckelmann plädiert
ebenfalls dafür, § 2 Abs. 2 der Vereinbarung zu ändern. Darüber hinaus sei die Formulierung zu § 6
Abs. 2 missverständlich. Ferner macht AM Frau Asemissen für die FDP deutlich, dass es auch ihrer
Fraktion wichtig sei, § 2 Abs. 2 der Vereinbarung zu ändern.
Im Folgenden regt AM Herr Habicht an, in Absatz 2 der Präambel die Formulierung „Bürgerinnen und
Bürger“ durch die Formulierung „Einwohnerinnen und Einwohner“ zu ersetzen, da dies die
weitergehende Formulierung sei und somit alle Menschen erfasst würden, die in der Gemeinde
wohnen. Abschließend hinterfragt AM Herr Puchert-Blöbaum, ob die Arbeitsgemeinschaft tatsächlich in
nichtöffentlicher Sitzung tagen müsse und regt folgende Formulierung an: Die Arbeitsgemeinschaft tagt
in öffentlicher Sitzung, soweit die Gemeindeordnung nicht etwas anderes vorsieht.
BM Herr Schemmel fasst die Änderungsvorschläge des Haupt- und Finanzausschusses sodann wie
folgt zusammen:
1. In Absatz 2 der Präambel sollte die Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“ durch die
Formulierung „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt werden.
2. In § 2 Abs. 2 sollten die Worte „und steuert“ gestrichen werden. Folgende Formulierung wurde somit
vorgeschlagen:
Sie begleitet und unterstützt die entsprechenden Arbeiten der beiden Verwaltungen.
3. In § 2 Abs. 3, letzter Halbsatz sollte die Formulierung „sie fasst jedoch keine die Mitglieder
bindenden Beschlüsse“ durch die Formulierung „sie spricht Empfehlungen aus“ ersetzt
werden.
4. § 4 Abs. 1 sollte folgende Formulierung erhalten: Die Arbeitsgemeinschaft tagt in öffentlicher
Sitzung, soweit die Gemeindeordnung nicht etwas anderes vorsieht.
5. § 6 Abs. 2 (Über die Kostentragung in …) sollte gestrichen werden.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen die Ausführungen des BM Herrn Schemmel
zustimmend zur Kenntnis.