Daten
Kommune
Kall
Größe
655 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:07
Aktualisiert
13.04.17, 18:07
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Inhalt der Datei
Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2015
Allgemeine Angaben
Die Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung
der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema.
Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs.
1und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel
nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen.
Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten
sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde Kall.
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der
Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen,
Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 – 36 GemHVO
NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen
Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze
zu Grunde gelegt.
Die nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände,
Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW).
Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungsund Herstellungskosten berücksichtigt.
Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der
örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt
gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt.
Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie
für bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet.
Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die
nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen.
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden zum Stand 31.12.2015
AKTIVA
1 Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Gemeinde Kall bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände
ausschließlich Softwarelizenzen.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert:
39.323,00 €
37.663,00 €
- 1.660,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im Wesentlichen aus der Anschaffung neuer
Softwarelizenzen im Bereich des Rathauses sowie der planmäßigen Abschreibung von rd. 9.900,00
€.
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2015
13.270.016,24 €
31.12.2015
13.368.854,22 €
Differenz
98.837,98_€
1.2.1.1 Grünflächen
Zu dem Bilanzposten „Grünflächen“ gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren
unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen,
Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern,
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2015
4.662.671,11 €
31.12.2015
4.707.872,00 €
Differenz
45.200,89 €
Bei dieser Bilanzposition wurde Grund und Boden in Höhe von 76.770,89 € aktiviert. Des Weiteren
vermindert sich der Bilanzwert um die planmäßige Abschreibung i.H.v. rd. 31.600,00 €.
1.2.1.2 Ackerland
Unter dem Bilanzposten „Ackerland“ sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder
nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde
ausgewiesen.
Stand:
01.01.2015
Bilanzwert:
565.614,99 €
31.12.2015
634.058,08 €
Differenz
68.443,09 €
Die Erhöhung in Höhe von 68.443,09 € ergibt sich aus dem Erwerb von Teilflächen i.H.v. 75.818,09 €
sowie aus der Veräußerung einer Teilfläche i.H.v. 7.375,00 €.
1.2.1.3 Wald, Forsten
Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich
genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten
Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und
Umzäunungen u.a. gehören.
Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren
nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf
Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes.
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2015
7.514.802,60 €
31.12.2015
Differenz
7.501.496,60 €
- 13.306,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Veräußerung von Teilflächen.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ ist der Grund und Boden der Gemeinde
angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück
anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke erfasst, die nicht speziell
den Bilanzpositionen 1.2.1.1 – 1.2.1.3 zugeordnet werden können.
Stand:
01.01.2015
526.927,54 €
Bilanzwert:
31.12.2015
Differenz
525.427,54 €
- 1.500,00 €
Die Veränderung des Bilanzwertes ist auf den Teilabgang eines Grundstückes aus der Gemarkung
Kall zurückzuführen.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2015
20.281.405,04 €
31.12.2015
19.907.436,64 €
Differenz
- 373.968,40 €
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Unter den Bilanzposten „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ sind alle gemeindlichen
Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch
Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem
bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu. Das „Schülercafe“ der Hauptschule Kall ist bei der
Bewertung der Hauptschule berücksichtigt.
Es sind 7 gemeindliche Kindergärten bilanziert:
Kall (Hüttenstraße), Kall (Kallbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach
Stand:
01.01.2015
Bilanzwert in EUR:
2.605.181,74 €
31.12.2015
2.515.383,50 €
Differenz
- 89.798,24 €
Die Veränderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Nachaktivierung der U3-Erweiterung
des Kindergarten Scheven i.H.v. 12.673,56 € und aus der planmäßigen Abschreibung i.H.v.
102.471,80 €.
1.2.2.2 Schulen
Unter dem Bilanzposten „Schulen“ werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten,
Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw.
bilanziert.
In der Gemeinde Kall wurden folgende Schulen bilanziert:
Hauptschule Kall, Grundschule Kall, Grundschule Sistig
Stand:
01.01.2015
Bilanzwert in EUR:
11.096.109,00 €
31.12.2015
10.749.840,00 €
Differenz
- 346.269,00 €
Die Differenz ergibt sich im Wesentlichen aus der Aktivierung des barrierefreien Zugangs zur
Bücherei i.H.v. rd. 687,53 € und eines Abgangs i.H.v. 5.934,87 €. Weiterhin wurden planmäßige
Abschreibungen von rd. 341.000,00 € berücksichtigt.
1.2.2.3 Wohnbauten
Unter dem Bilanzposten „Wohnbauten“ sind folgende Objekte bilanziert:
Bahnhofstraße 9, Kall, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte
Schule Sötenich); Oberstraße 13/15, Golbach, (Alte Schule Golbach); Kirchplatz 1, Sistig;
Hüttenstraße 7, Kall
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
876.965,43 €
980.998,27 €
Differenz
104.032,84 €
Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt aus dem Erwerb von zwei Asylheimen in der Kaller
Straße sowie Aachener Straße i.H.v. 150.128,39 €. Weiterhin wurde eine planmäßige Abschreibung
i.H.v. rd. 46.000,00 € berücksichtigt.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Unter den Bilanzposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die
Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B.
Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen,
sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen
öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,
dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im
weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen.
Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus der
Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW).
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
5.703.148,87 €
5.661.214,87 €
- 41.934,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus den planmäßigen Abschreibungen i.H.v. rd.
208.000,00 € und einem Abgang i.H.v. 1.780,72 €. Dem gegenüber steht eine Erhöhung aus einem
Grundstückskauf i.H.v 158.917,62 € und aus der Nachaktivierung zum Anbau Feuerwehrgerätehaus
Kall i.H.v 1.346,96 €.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
72.423.824,48 €
31.12.2015
74.935.658,62 €
Differenz
2.511.834,14 €
Unter dieser Position ist besonders die Bilanzierung der Erschließung des Baugebietes „Auf dem
Fels“ hervorzuheben. Die Erschließungsmaßnahme umfasste bis zur endgültigen Abnahme den
Zeitraum der Jahre 2002 bis 2015 und wurde durch ein privates Erschließungsunternehmen
durchgeführt. Nach Abschluss der Erschließung wurden die fertiggestellten Anlagen in 2015
entschädigungslos auf die Gemeinde Kall übertragen. Zu den übertragenen Anlagen zählten im
Wesentlichen die neu erschlossen Straßen, Kanäle und Nebenanlagen. Der Ansatz der jeweiligen
Vermögensgegenstände erfolgte zum jeweiligen Zeitwert. Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden in
Zusammenarbeit mit einem Ing.-Büro die ursprünglichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt und
Alterswertminderungen berücksichtigt.
Durch die Erschließung des Baugebietes „Auf dem Fels“ wurden folgende Straßen neu angelegt:
Hausacker, Bachweg, Goldkuhl, Dachsweg, Apfelpesch und Am Kreisgarten.
In Höhe der ermittelten Zeitwerte wurde korrespondierend in gleicher Höhe ein Sonderposten
gebildet. Bezüglich der Aktivierungsbeträge wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen.
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und
Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
5.844.946,60 €
5.843.171,30 €
- 1.775,30 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus dem Verkauf von Teilflächen i.H.v. 2.562,00 €
sowie dem Erwerb von Grundstücken i.H.v. 786,70 €.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Unter dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen
Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder
Schienenverkehr, zu bilanzieren.
Insgesamt sind 14 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die
Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kall übereignet
wurden.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
763.865,00 €
719.836,00 €
- 44.029,00 €
Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der planmäßigen Abschreibungen i.H.v.
44.029,00 €.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Unter dem Bilanzposten „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ sind die ausgebauten
Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Bilanzwert in EUR:
31.508.662,39 €
32.795.035,61 €
Differenz
1.286.373,22 €
Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition resultiert aus der Aktivierung der Kanalisation Ortslage Rinnen
„Sötenicher Straße, Michaelstraße und Holzgasse sowie aus der Nachaktivierung des Kanals
Ortslage Kall Pfarrer-Reinartz-Straße um insgesamt 1.177.078,81 €. Hinzu kommt die Aktivierung der
jeweiligen Kanäle aus der Erschließung „Auf dem Fels“ i.H.v. 811.187,90. Vermindert wurde der
Posten um Abgänge i.H.v. 2.995,00 € und planmäßige Abschreibungen i.H.v. 698.898,49 €.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu
berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen
gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur
Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die
Verkehrsschilder, die Ampeln u.a.
Stand:
01.01.2015
Bilanzwert in EUR:
34.306.350,49 €
31.12.2015
Differenz
35.577.615,71 €
1.271.265,22 €
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2.445.527,55 € im Bereich der Straßen aktiviert.
Baumaßnahmen in der Übersicht:
-
Erneuerung Michaelstraße Rinnen
Nachaktivierung Nebenanl. Rinnen, Sötenicher Straße
Wirtschaftsweg Auf dem Fels
Sanierung Nebenanlagen Schleidener Straße Sistig
Herstellung Parkfläche Weiherbenden Kall
Nachaktivierung Ern. Pfarrer-Reinartz-Str. Kall
502.072,99 €
174.391,18 €
23.725,59 €
40.251,10 €
17.785,89 €
714,50 €
Durch die Rückübertragung der Erschließungsanlagen „Auf dem Fels“ wurden zusätzlich folgende
Wirtschaftsgüter im Bereich Straßen aktiviert:
-
Goldkuhl
Hausacker
Bachweg
Am Kreisgarten
Apfelpesch
Dachsweg
454.039,05 €
374.528,81 €
233.071,80 €
177.952,33 €
79.510,24 €
45.570,05 €
Weiterhin wurde diese Position um die planmäßige Abschreibungen i.H.v. 1.040.714,67 €, und um
Abgänge im Bereich Michaelstraße Rinnen i.H.v. 114.007,00 € reduziert.
Festwerte:
-
Verkehrsschilder:
Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW für 1.539 Verkehrsschilder
gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf 150 € je
Verkehrsschild.
1.539 Verkehrsschilder
-
* 150 € Sachzeitwert je Verkehrsschild
=
230.850 €
Festwert Straßenbeleuchtung
Der Festwert für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall wurde im Jahresabschluss 2015 neu
bewertet. Die Anzahl der Straßenbeleuchtungsanlagen erhöhte sich im Zeitraum von 2009 – 2015 um
insgesamt 197 Anlagen. Der durchschnittliche Anschaffungswert für diese Anlagen wurde anhand der
tatsächlichen Rechnungen aus den jeweiligen Jahren ermittelt. Zudem wurde ein
Bewertungsabschlag berücksichtigt, um dem Alter der Anlagen Rechnung zu tragen. Aus dieser
Bewertung heraus ergibt sich folgender neuer Wert für den Festwert Straßenbeleuchtung:
767.224,02 € / 1.839 Straßenbeleuchtungsanlagen = 417,20 € Sachzeitwert je Leuchte
Stand:
Festwert
Straßenbeleuchtung in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
445.310,00 €
767.224,02 €
Differenz
321.914,02 €
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
Unter dieser Bilanzposition werden durch die Gemeinde Kall finanzierte Bauten auf fremdem Grund
und Boden ausgewiesen. (z.B. Infopunkt Nationalpark, Kindergarten Sötenich)
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
161.294,00 €
164.838,00 €
3.544,00 €
Die Erhöhung zum 31.12.2015 ergibt sich aus einer Nachaktivierung Herstellung Wanderparkplatz
Urft i.H.v. 16.393,20 € abzüglich der planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 12.849,20 €.
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Die Gemeinde Kall hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der
Denkmalliste der Gemeinde Kall erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in
Form von Gemälden erfasst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
89,00 €
89,00 €
Differenz
0,00 €
Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1 €.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die Maschinen,
Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen
Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen.
Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte
Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kall (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen,
Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im
technischen Sinne angesetzt.
Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel
genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der
Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere
Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
1.334.530,00 €
31.12.2015
1.304.097,10 €
Differenz
- 30.432,90 €
Folgende Veränderungen dieser Bilanzposition ergaben sich im laufenden Jahr 2015:
Zugänge:
Abgassaugsystem Feuerwehrgerätehaus Wahlen
Abgassaugsystem Feuerwehrgerätehaus Sistig
Schlepper für den Bauhof
Mannschaftstransportwagen Feuerwehr Wahlen
Gerätewagen Feuerwehr Kall
Zuschreibung bei Photovoltaikanlage GS Sistig
12.619,93 €
12.519,75 €
51.000,60 €
16.229,29 €
67.087,92 €
2.293,58 €
Abgänge (zu Anschaffungskosten):
Verkauf von Fahrzeugen
Verkauf Kondenstrockner
Abgang bei der Photovoltaikanlage GS Sistig
91.256,00 €
269,00 €
17.315,68 €
Saldo aus planmäßiger Abschreibung:
83.343,29 €
1.2.7 Betriebs –und Geschäftsausstattung
Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, sind alle gemeindlichen
Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert.
Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen
Verwaltungstätigkeit der Gemeinde dienen. So wurden unter diesem Bilanzposten
Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen
Werkzeuge angesetzt.
Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1
GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungsund Herstellungskosten einen Preis von 150,- € (netto) übersteigen.
Für den Bestand der Gemeindebücherei Kall wurde ein Gruppenwert i.H.v. 82.722,50 € nach § 34
Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten,
DVD’s, CD‘s (digitale Medien)vorgenommen.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
787.178,38 €
786.396,00 €
- 782,38 €
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten
Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind:
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
290.593,89 €
1.396.252,72 €
Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2015
Bezeichnung
Sanierung Rathaus Kall
Sanierung Grundschule Kall
Komplettsanierung Gymnastikhalle GS Sistig
Sanierungspaket Kindergarten Hüttenstraße
Kanal Frohnrather Weg
Neub. Schmutzwasserkanal Rinnen
Sanierung Kanal Ortslage Keldenich
Sanierung Kanal Kölner Str.
Kanalisation Rinnen 2. BA
Kanalisation Ortslage Sötenich
Sanierung Kanalisierung versch. Ortslagen
Ausbau Nebenanl. Kölner Str.
Ausbau Nebenanl. Aachener Str.
Ausbau Nebenanl. Hindenbrugstr. Kall
Straßenausbau Sötenich "In den Stöcken"
Straßenausbau Sötenich "Auf der Höll"
Straßenausbau Rinnen "Bergstraße"
Straßenausbau Rinnen "Sistaler Str."
Straßenausbau Rinnen "Blumenstraße"
Straßenausbau Sötenich "Waldstr."
Straßenausbau Sötenich "Auf dem Kickberg"
Anbindung Straße "Am Hallenbad" an Hindenburgstr.
Umbau /Neubau Kreisel Hindenburgstr.
Umbau Bahnsteig Kall
Umsetzung Wasserrahmenrichtlinien
Hochwasserschutz Scheven HBR Beestental
Hochwasserschutz Scheven HBR Ost
Hochwasserschutz Scheven HBR Süd
Stabgitterzaun Friedhof Krekel
Erschließung Gewerbegebiet an der L206
Differenz
1.105.658,83 €
51.485,97 €
2.510,36 €
2.664,30 €
10.447,97 €
19.749,00 €
162.539,02 €
2.788,56 €
130.926,97 €
32.285,39 €
131.167,05 €
66.389,44 €
206.516,99 €
12.111,01 €
5.791,12 €
49.549,34 €
79.624,11 €
13.072,19 €
15.977,12 €
5.809,86 €
9.253,78 €
171.625,22 €
1.645,58 €
2.742,64 €
93.410,64 €
30.229,41 €
2.731,83 €
988,14 €
22.670,86 €
2.428,03 €
57.120,82 €
1.396.252,72 €
1.3
Finanzanlagen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
3.440.670,21 €
31.12.2015
Differenz
5.602.533,83 €
2.161.863,62 €
1.3.2 Beteiligungen
Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen
Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in
der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271
Abs. 1 HGB).
Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der jeweiligen Zweckverbände
erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteilsbetrag bezogen auf das Grundkapital
zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge)
Übersicht der Beteiligungen zum 31.12.2015
Bezeichnung
Bemerkung
Anteil
Musikschulzweckverband
Eigenkapitalspiegelmethode
12,94 %
Sonderschulzweckverband
Eigenkapitalspiegelmethode
38,77 %
Wasserverband Oleftal
Eigenkapitalspiegelmethode
24,40 %
KDVZ Rhein-Erft-Rur
Erinnerungswert
Ausgewiesenes Betrag
EK
45.525,55 €
5.891,01 €
214.797,16 €
12.705.203,27 € 3.100.069,60 €
1,00 €
Energie Rur-Erft GmbH & Anschaffungskosten
Co. KG
Energie Rur-Erft GmbH
Anschaffungskosten
14,00 %
25.000,00 € 2.158.295,52 €
14,00 %
25.000,00 €
Bilanzwert in EUR:
3.517,52 €
5.351.051,51 €
Gesamt
Stand:
83.276,86 €
01.01.2015
3.189.238,47 €
31.12.2015
5.351.051,51 €
Differenz
2.161.813,04 €
Die Gemeinde hat mit Datum vom 22.06.2015 Kommanditanteile an der Energie Rur-Erft-GmbH &
Co. KG sowie an deren Komplementär-GmbH Energie Rur-Erft-GmbH im Umfang von jeweils 14 %
am Stamm- bzw. Festkapital erworben.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds
(KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
244.981,74 €
245.032,32 €
50,58 €
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nordeifel
eG und der Anteil an der Net-GmbH sowie die Beteiligung an der Frischegenossenschaft Sistig
ausgewiesen.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
6.450,00 €
6.450,00 €
0,00 €
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
8.359.834,64 €
-329.874,73 €
2. Umlaufvermögen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
8.689.709,37 €
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Vorräte
Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt.
Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im
Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger
Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
117.368,59 €
97.728,93 €
-19.639,66 €
Davon:
Bestände f. Streusalz u. Heizöl:
Bauhof (Streusalzbestand)
Ölbestände
8.065,00 €
54.555,83 €
7.894,85 €
35.086,32 €
-170,15 €
-19.469,51 €
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
901.952,24 €
1.180.938,74 €
Differenz
278.986,50 €
Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
Unter „Forderungen“ sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen.
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die
Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung
darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und
Amtshandlungen in Form von Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw.). Auch
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von
öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
865.788,19 €
877.603,06 €
11.814,87 €
2.2.2 Privatrechtlichen Forderungen
Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der
Gemeinde erbrachte Leistungen dar.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
22.914,77 €
31.12.2015
290.163,87 €
Differenz
267.249,10 €
2.4 Liquide Mittel
Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die
Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann.
Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden
Bestätigungen der Banken abgestimmt.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
davon Guthaben
Postbank:
Kreissparkasse Euskirchen:
Barkasse:
VR BankTagesgeld
VR-Bank
Festgeld
Kreissparkasse Sparbuch Dorfversch. Keldenich
01.01.2015
7.670.388,54 €
3.805,92 €
2.195.542,28 €
1.290,20 €
1.178.058,16 €
290.329,31 €
4.000.000,00 €
1.362,67 €
31.12.2015
Differenz
7.081.166,97 €
- 589.221,57 €
1.307,51 €
3.225.845,69 €
1.900,42 €
3.178.467,28 €
672.282,90 €
0,00 €
1.363,17 €
- 2.498,41 €
1.030.303,41 €
610,22 €
2.000.409,12 €
381.953,59 €
-4.000.000,00 €
0,50 €
PASSIVA
1 Eigenkapital
Stand:
01.01.2015
25.903.968,62 €
Bilanzwert in EUR:
31.12.2015
Differenz
26.118.590,15 €
214.621,53 €
1.1 Allgemeine Rücklage
Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt,
der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt,
jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage.
Stand:
01.01.2015
Bilanzwert in EUR:
26.788.584,18 €
31.12.2015
25.816.023,74 €
Differenz
- 972.560,44 €
Der Jahresfehlbetrag 2014 i.H.v. 884.615,56 wurde auf Grundlage eines Ratsbeschlusses
mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Nach § 44 Abs. 2 Nr.2 GemHVO NRW muss die Gemeinde entstehende Erträge und
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen und
aus Wertminderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage
verrechnen. Im Jahr 2015 vermindert sich hierdurch die Allgemeine Rücklage um 87.944,88
€. Gegen die Allgemeine Rücklage waren gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar zu
verrechnen: (siehe Tabelle)
Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage (§43 III GemHVO)
Hier: Verkäufe aus dem Anlagevermögen
Verkaufsgegenstand
Buchwert
Verkaufspreis
Differenz
Grundstücke „Grünflächen“
9.650,00 €
14.354,97 €
4.704,97 €
Grundstücke „Ackerland“
7.375,00 €
11.278,80 €
3.903,80 €
13.306,00 €
40.398,23 €
27.092,23 €
Grundstücke "Grund und Boden Infrastrukturvermögen"
2.562,00 €
7.176,00 €
4.614,00 €
Fahrzeuge aus dem Fuhrpark des Bauhofes
6.150,00 €
8.283,00 €
-2.133,00 €
38.164,30 €
31.511,10 €
-6.653,20 €
Grundstücke „Wald und Forsten“
Betriebs -und Geschäftsausstattung
31.528,80€
Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage (§43 III GemHVO)
Hier: Anlagenabgänge durch Neuanschaffung/Neubau/Verschrottung
Beschreibung
Ertrag
Aufwand
Abgang Wirtschaftsgut Michaelstraße in Rinnen wegen
Neubau
Differenz
0,00 €
- 93.467,00 €
- 93.467,00 €
1.527,32 €
- 2.995,00 €
-1.467,68 €
Abgang bewegliches Anlagevermögen nach Inventur
0,00 €
- 3.082,00 €
- 3.082,00 €
Abgang Tanklöschfahrzeug Wahlen
0,00 €
- 21.457,00 €
- 21.457,00 €
Abgang Kanal Michaelstraße in Rinnen wegen Neubau
(Anlage und Sonderposten)
- 119.473,68
Veränderung der allgemeinen Rücklage durch
Verrechnungen gem. § 43 III GemHVO insgesamt:
- 87.944,88 €
Das positive Jahresergebnis soll vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Ausgleichsrücklage
zugeführt werden, um mögliche Fehlbeträge in Folgejahren decken zu können. Folglich ergibt sich
durch das Jahresergebnis 2015 keine Veränderung der Allgemeinen Rücklage.
(siehe hierzu auch Erläuterungen unter Punkt 1.3 Ausgleichsrücklage)
In Folgejahren wird sich die Allgemeine Rücklage aufgrund der im Haushaltsplan 2015
angesetzten Planwerte voraussichtlich wie folgt verändern:
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Stand 31.12.2014
Jahresfehlbetrag 2014
Stand 01.01.2015
Veränderungen der allgemeinen Rücklage 2015
Stand 01.01.2016
Jahresfehlbetrag 2016 (anteilig)
Stand 01.01.2017
Jahresfehlbetrag 2017
Stand 01.01.2018
Jahresfehlbetrag 2018
Stand 01.01.2019
26.788.584,18 €
- 884.615,56 €
25.903.968,62 €
- 87.944,88 €
25.816.023,74 €
- 1.042.805,59 €
24.773.218,15 €
- 947.875,00 €
23.825.343,15 €
- 445.446,00 €
23.379.897,15 €
* anteiliger Jahresfehlbetrag 2016 nach Verrechnung mit geplanter Ausgleichsrücklage
1.1 Zweckgebundene Deckungsrücklage als Davon-Vermerk
Unter dieser nachrichtlichen Bilanzposition erfolgt die bilanztechnische Abbildung der nach § 22
GemHVO NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen. Die konsumtiven
Ermächtigungsreste sind als Anlage dem Anhang beigefügt.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
111.626,50 €
282.006,99 €
- 170.380,49 €
1.3 Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage dient dazu, einen im Haushaltsjahr erwirtschafteten Überschuss
aufzunehmen und im Bedarfsfall den Fehlbetrag aus der Ergebnisrechnung mit dem gemeindlichen
Eigenkapital zu verrechnen. Sie wirkt im Zusammenspiel mit der Allgemeinen Rücklage wie eine
„Gewinnrücklage“, die bei einem Jahresfehlbetrag zur Verrechnung genutzt werden soll.
Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auf Grundlage eines
Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich
die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem
Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2
und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage der Gemeinde Kall ist seit dem Jahr 2012
aufgebraucht und konnte durch anhaltende negative Jahresergebnisse bisher nicht mehr aufgefüllt
werden.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
0,00 €
0,00 €
Differenz
0,00 €
Im Haushaltsjahr 2015 wurde erstmals seit 2010 wieder ein positives Jahresergebnis i.H.v
302.566,41€
erwirtschaftet. Dieser Überschuss soll vorbehaltlich der Entscheidung des
Gemeinderates zur Auffüllung der Ausgleichrücklage verwendet werden (vgl. § 75 Abs. 3 S. 2 GO
NRW).
Die haushaltsrechtliche Bestimmung lässt zu, dass die Gemeinde der Ausgleichsrücklage die aus
der Haushaltswirtschaft erzielten Jahresüberschüsse zuführen kann, soweit ihr Bestand nicht den
Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.
Durch die Zuführung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe von 302.566,41€ würde der
Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage nicht erreicht werden.
2
Sonderposten
Stand:
01.01.2015
51.167.900,49 €
Bilanzwert in EUR:
31.12.2015
Differenz
53.277.598,15 €
2.109.697,66 €
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für Zuwendungen“ sind die erhaltenen Zuwendungen als
Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet
werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW).
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber
festgelegte „investive“ Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten
Vermögensgegenständen her.
Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kall, die verwendet worden sind, wurden wie folgt
berücksichtigt:
Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale
Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten
Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
35.682.707,77 €
31.12.2015
35.883.949,75 €
Differenz
201.241,98 €
Die Differenz im Bereich Sonderposten für Zuwendungen ergibt sich aus Zugängen i.H.v. rd. 1,4 Mio
€ und Auflösungen i.H.v. rd. 1.2 Mio. Wesentliche Zugänge waren hierbei Zuwendungen für den
Kanal und Straßenbau in der Ortslage Rinnen.
2.2 Sonderposten für Beiträge
Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von
öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde
regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des
Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen
Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer
Wohnstraße.
Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den
festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
14.164.204,00 €
31.12.2015
Differenz
13.803.649,00 €
-360.555,00 €
Die Differenz im Bereich Sonderposten für Beiträge ergibt sich im Wesentlichen aus der jährlichen
Auflösung des Sonderpostens. Dem gegenüber stehen nur geringfügige Zugänge aus Beiträgen von
kleineren Einzelmaßnahmen.
2.3. Sonderposten für den Gebührenausgleich
Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ist die haushaltsmäßige
Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach §
6 Abs. 3 KAG (n.F.) verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines
Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten vier Jahre wieder
auszugleichen. Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in dem Jahr aufgelöst, in dem Sie
in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
319.405,72 €
472.009,40 €
152.603,68 €
Gebührenhaushalt
Straßenreinigung
Abwasserbeseitigung
Klärgrubenentsorgung
Abfallbeseitigung
Bestattungswesen
Gesamt:
Überdeckungen zum
31.12.2015
47.151,75 €
0,00 €
7.011,80 €
366.014,70 €
51.831,15 €
472.009,40 €
Gebührenhaushalt
Unterdeckungen zum
31.12.2015
Straßenreinigung
28.545,14 €
Abwasserbeseitigung
269.479,00 €
Klärgrubenentsorgung
0,00 €
Abfallbeseitigung
0,00 €
Bestattungswesen
0,00 €
Gesamt:
298.024,14 €
2.4 Sonstige Sonderposten
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ sind alle sonstigen vermögenswirksamen
Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die
Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in
Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die
Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird.
Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der
selbigen Position bilanziert.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
1.001.583,00 €
31.12.2015
3.117.990,00 €
Differenz
2.116.407,00 €
Die Differenz gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem
korrespondierenden Ansatz eines Sonderpostens im Zusammenhang mit der Aktivierung von
Vermögensgegenständen aus der Erschließungsmaßnahme „Auf dem Fels“ zum Zeitwert in
gleicher Höhe. Auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 1.2.3 ff. wird verwiesen.
Rückstellungen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
10.974.406,01 €
11.317.438,40 €
Differenz
343.032,39 €
3.1 Pensionsrückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen
der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen
Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die
Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der
Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden
Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu
ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und
Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen
Regeln möglich wird.
Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche
Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.(vgl. §
36 I GemHVO NRW)
Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kall ist durch die Rheinische
Versorgungskasse (RVK) entsprechend den Vorgaben des § 36 (1) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei
wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass
vom 04. Januar 2006, zuletzt geändert am 16.07.2010 und danach gültig bis 31.12.2015) im Rahmen
eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es
wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde für
Beamtinnen und Beamte mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31
Landesbeamtengesetz NRW bzw. § 51 Bundesbeamtengesetz angesetzt. Für Feuerwehrbeamtinnen
und Feuerwehrbeamte wurde das rechnungsmäßige Pensionsalter mit 60 Jahren angesetzt. Als
Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 von Klaus Heubeck verwendet. Bis
zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein
planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses
unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen
Versorgungskasse zu entnehmen. Eine Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den
Basisdaten der Gemeinde Kall ist erfolgt.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
davon
10.021.744,00 €
9.658.920,00 €
- 362.824,00 €
Pensionsrückstellungen
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
für Beschäftigte:
Pensionsrückstellungen
für Versorgungsempfänger
Rückstellung Beihilfe
für Beschäftigte
Rückstellung Beihilfe
für Versorgungsempfänger
2.944.088,00 €
2.532.948,00 €
-411.140,00 €
4.728.997,00 €
4.853.116,00 €
124.119,00 €
710.417,00 €
620.419,00 €
-89.998,00 €
1.638.242,00 €
1.652.437,00 €
14.195,00 €
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde
anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen.
Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen
Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt
ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am
Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert.
Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen.
Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen,
die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
154.667,56 €
31.12.2015
Differenz
1.041.854,01 €
887.186,45 €
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6
GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem
Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt, sofern der zu
leistende Betrag nicht geringfügig ist.
Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche
Verpflichtungen, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für
Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen
für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
797.994,45 €
616.664,39 €
- 181.330,06 €
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Stand:
01.01.2015
82.567,00 €
58.183,00 €
78.518,00 €
104.270,00 €
28.692,67 €
678,14 €
160.000,00 €
132.866,75 €
95.000,00 €
57.218,89 €
797.994,45 €
Nicht gen. Urlaub
Geleistete Überstunden
Leistungsprämie
Inanspruchnahme Altersteilzeit
Jubiläumsprämie
Rückstellung Kanalisation
Archivierungsrückstellung
Prüfung GPA kameral / Prüfung Jahresabschluss
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Rückstellung lfd. Gerichtsverfahren
Gesamt
31.12.2015
51.312,00 €
68.859,00 €
79.567,00 €
42.423,00 €
27.031,67 €
46.500,00 €
160.000,00 €
131.000,00 €
9.971,72 €
0,00 €
616.664,39 €
4. Verbindlichkeiten
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
30.973.523,35 €
33.502.145,55 €
2.528.622,20 €
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird
auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten
Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ wurden die gemeindlichen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW
gewährt worden sind.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
25.431.046,15 €
31.12.2015
Differenz
24.867.629,24 €
- 563.416,91 €
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung werden die Kredite bei der NRW-Bank und der ISB
mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
4.000.000,00 €
31.12.2015
Differenz
6.000.000,00 €
2.000.000,00 €
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche
Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und
Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.
B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt.
Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag.
Stand:
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
Bilanzwert in EUR:
507.042,31 €
607.710,33 €
100.668,02 €
Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2015,
die zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen und in 2016 zu zahlen sind.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
In dieser Position wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 32.040,14 € gegenüber
dem
Zweckverband KDVZ Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus
Pensions- und Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen. Darüber hinaus bestehen
zum Stichtag Verbindlichkeiten aus Zinsverpflichtungen in Höhe von 86.094,29 €, kreditorische
Debitoren mit einer Gesamtsumme von 281.705,45, Verbindlichkeiten aus zu viel erhaltenen
Vorauszahlungen i.H.v. 163.131,23 €, sowie weitere sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von
34.145,85 €.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
317.001,15 €
31.12.2015
597.116,96 €
Differenz
280.115,81 €
4.8 Erhaltene Anzahlungen
Unter den erhaltenen Anzahlungen wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete
Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen
Verwendung um erhaltene Anzahlungen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01.2015
313.828,48 €
31.12.2015
896.489,89 €
Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert:
Allgemeine Investitionspauschale
Feuerschutzpauschale
Sportpauschale
Schulpauschale
Zuwendung Kommunales Frühwarnsystem
Zuwendung Beleuchtung Kiga Hüttenstraße
Zuwendung Nebenanlagen Kölner Straße
Vorausleistung Beitrag Pfarrer-Reinartz-Straße
Zuwendung Kanalisation Rinnen
259.459,74 €
578,83 €
40.000,00 €
400.000,00 €
11.851,79 €
4.071,32 €
60.000,00 €
5.000,00 €
115.528,21 €
896.489,89 €
Differenz
582.661,41 €
5. Passive Rechnungsabgrenzung
In der Bilanzposition „Passive Rechnungsabgrenzung“ werden die Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die Gemeinde Kall hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen
für spätere Jahre angesetzt. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der Vergangenheit
bis zum Bilanzstichtag 31.12.2015 geleisteten Zahlungen.
Stand:
Bilanzwert:
01.01.2015
1.778.608,54 €
31.12.2015
Differenz
1.822.066,61 €
43.458,07 €
6. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt.
Insgesamt wurden ordentliche Erträge i.H.v. 26.538.022,51 € im Jahr 2015 (Vorjahr: 23.617.334,26 €)
erzielt.
Der Bereich Steuern und ähnliche Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 13.634.326,80 €
(Vorjahr: 10.929.524,25 €) bei, und dies insbesondere durch Gewerbesteuererträge i.H.v.
6.044.652,43 € und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 4.393.485,35 €.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten Zuwendungen für lfd. Zwecke
(Betriebskostenzuschüsse/ Kindpauschalen) i.H.v. 1.481.416,30 €.
Die
öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte
Kanalbenutzungsgebühren mit 2.917.009,21 €.
umfassen
im
Wesentlichen
die
Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.H.v. 25.570.369,20 € (Vorjahr:
23.799.378,32 €) auf.
Die Transferaufwendungen mit 11.572.602,02 € setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen an
den Kreis und die Versorger zusammen.
Für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen entstanden Aufwendungen i.H.v. 3.941.573,82 € und
umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung.
Die Personalaufwendungen im Jahr 2015 lagen bei 5.298.727,91 € (Vorjahr: 5.638.540,41 €).
7. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO.
Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs
verweisen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung.
Die Einzahlungen und Auszahlungen im Investitionsbereich umfassen im Wesentlichen
Baumaßnahmen im Bereich Kanal- und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen für das
Jahr 2015 belaufen sich auf 6.095.121,49 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 2.009.791,01 € und betreffen im
Wesentlichen Landes- und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions- und Schul/Bildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen.
8. Teilrechnungen
Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß §
4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW).
9. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung
Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe
von insgesamt 15.764,19 € (vom 31.12.2015 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von
insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996.
10. Anzahl der im Haushaltsjahr 2015 im Durchschnitt tätigen Mitarbeiter
Im Jahr 2015 waren durchschnittlich 159 (Vorjahr: 158) tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bei der Gemeinde Kall tätig. Zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt
8 (Vorjahr: 9) Beamtinnen und Beamte.
Kall, den 10.04.2017
aufgestellt:
bestätigt:
___________________
Kämmerer
___________________
Bürgermeister