Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anhang)

Daten

Kommune
Kall
Größe
655 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:07
Aktualisiert
13.04.17, 18:07

Inhalt der Datei

Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2015 Allgemeine Angaben Die Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs. 1und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen. Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde Kall. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze zu Grunde gelegt. Die nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW). Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungsund Herstellungskosten berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt. Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie für bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet. Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stand 31.12.2015 AKTIVA 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Die Gemeinde Kall bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände ausschließlich Softwarelizenzen. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert: 39.323,00 € 37.663,00 € - 1.660,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich im Wesentlichen aus der Anschaffung neuer Softwarelizenzen im Bereich des Rathauses sowie der planmäßigen Abschreibung von rd. 9.900,00 €. 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand: Bilanzwert: 01.01.2015 13.270.016,24 € 31.12.2015 13.368.854,22 € Differenz 98.837,98_€ 1.2.1.1 Grünflächen Zu dem Bilanzposten „Grünflächen“ gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern, Stand: Bilanzwert: 01.01.2015 4.662.671,11 € 31.12.2015 4.707.872,00 € Differenz 45.200,89 € Bei dieser Bilanzposition wurde Grund und Boden in Höhe von 76.770,89 € aktiviert. Des Weiteren vermindert sich der Bilanzwert um die planmäßige Abschreibung i.H.v. rd. 31.600,00 €. 1.2.1.2 Ackerland Unter dem Bilanzposten „Ackerland“ sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde ausgewiesen. Stand: 01.01.2015 Bilanzwert: 565.614,99 € 31.12.2015 634.058,08 € Differenz 68.443,09 € Die Erhöhung in Höhe von 68.443,09 € ergibt sich aus dem Erwerb von Teilflächen i.H.v. 75.818,09 € sowie aus der Veräußerung einer Teilfläche i.H.v. 7.375,00 €. 1.2.1.3 Wald, Forsten Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und Umzäunungen u.a. gehören. Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes. Stand: Bilanzwert: 01.01.2015 7.514.802,60 € 31.12.2015 Differenz 7.501.496,60 € - 13.306,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Veräußerung von Teilflächen. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Unter dem Bilanzposten „Unbebaute Grundstücke“ ist der Grund und Boden der Gemeinde angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke erfasst, die nicht speziell den Bilanzpositionen 1.2.1.1 – 1.2.1.3 zugeordnet werden können. Stand: 01.01.2015 526.927,54 € Bilanzwert: 31.12.2015 Differenz 525.427,54 € - 1.500,00 € Die Veränderung des Bilanzwertes ist auf den Teilabgang eines Grundstückes aus der Gemarkung Kall zurückzuführen. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Stand: Bilanzwert: 01.01.2015 20.281.405,04 € 31.12.2015 19.907.436,64 € Differenz - 373.968,40 € 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Unter den Bilanzposten „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ sind alle gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu. Das „Schülercafe“ der Hauptschule Kall ist bei der Bewertung der Hauptschule berücksichtigt. Es sind 7 gemeindliche Kindergärten bilanziert: Kall (Hüttenstraße), Kall (Kallbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach Stand: 01.01.2015 Bilanzwert in EUR: 2.605.181,74 € 31.12.2015 2.515.383,50 € Differenz - 89.798,24 € Die Veränderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der Nachaktivierung der U3-Erweiterung des Kindergarten Scheven i.H.v. 12.673,56 € und aus der planmäßigen Abschreibung i.H.v. 102.471,80 €. 1.2.2.2 Schulen Unter dem Bilanzposten „Schulen“ werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw. bilanziert. In der Gemeinde Kall wurden folgende Schulen bilanziert: Hauptschule Kall, Grundschule Kall, Grundschule Sistig Stand: 01.01.2015 Bilanzwert in EUR: 11.096.109,00 € 31.12.2015 10.749.840,00 € Differenz - 346.269,00 € Die Differenz ergibt sich im Wesentlichen aus der Aktivierung des barrierefreien Zugangs zur Bücherei i.H.v. rd. 687,53 € und eines Abgangs i.H.v. 5.934,87 €. Weiterhin wurden planmäßige Abschreibungen von rd. 341.000,00 € berücksichtigt. 1.2.2.3 Wohnbauten Unter dem Bilanzposten „Wohnbauten“ sind folgende Objekte bilanziert: Bahnhofstraße 9, Kall, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte Schule Sötenich); Oberstraße 13/15, Golbach, (Alte Schule Golbach); Kirchplatz 1, Sistig; Hüttenstraße 7, Kall Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 876.965,43 € 980.998,27 € Differenz 104.032,84 € Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition ergibt aus dem Erwerb von zwei Asylheimen in der Kaller Straße sowie Aachener Straße i.H.v. 150.128,39 €. Weiterhin wurde eine planmäßige Abschreibung i.H.v. rd. 46.000,00 € berücksichtigt. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Unter den Bilanzposten „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen. Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus der Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW). Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 5.703.148,87 € 5.661.214,87 € - 41.934,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus den planmäßigen Abschreibungen i.H.v. rd. 208.000,00 € und einem Abgang i.H.v. 1.780,72 €. Dem gegenüber steht eine Erhöhung aus einem Grundstückskauf i.H.v 158.917,62 € und aus der Nachaktivierung zum Anbau Feuerwehrgerätehaus Kall i.H.v 1.346,96 €. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 72.423.824,48 € 31.12.2015 74.935.658,62 € Differenz 2.511.834,14 € Unter dieser Position ist besonders die Bilanzierung der Erschließung des Baugebietes „Auf dem Fels“ hervorzuheben. Die Erschließungsmaßnahme umfasste bis zur endgültigen Abnahme den Zeitraum der Jahre 2002 bis 2015 und wurde durch ein privates Erschließungsunternehmen durchgeführt. Nach Abschluss der Erschließung wurden die fertiggestellten Anlagen in 2015 entschädigungslos auf die Gemeinde Kall übertragen. Zu den übertragenen Anlagen zählten im Wesentlichen die neu erschlossen Straßen, Kanäle und Nebenanlagen. Der Ansatz der jeweiligen Vermögensgegenstände erfolgte zum jeweiligen Zeitwert. Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden in Zusammenarbeit mit einem Ing.-Büro die ursprünglichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt und Alterswertminderungen berücksichtigt. Durch die Erschließung des Baugebietes „Auf dem Fels“ wurden folgende Straßen neu angelegt: Hausacker, Bachweg, Goldkuhl, Dachsweg, Apfelpesch und Am Kreisgarten. In Höhe der ermittelten Zeitwerte wurde korrespondierend in gleicher Höhe ein Sonderposten gebildet. Bezüglich der Aktivierungsbeträge wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen. 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Unter dem Bilanzposten „Grund und Boden des Infrastrukturvermögens“ ist gemeindlicher Grund und Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 5.844.946,60 € 5.843.171,30 € - 1.775,30 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus dem Verkauf von Teilflächen i.H.v. 2.562,00 € sowie dem Erwerb von Grundstücken i.H.v. 786,70 €. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Unter dem Bilanzposten „Brücken und Tunnel“ sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder Schienenverkehr, zu bilanzieren. Insgesamt sind 14 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kall übereignet wurden. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 763.865,00 € 719.836,00 € - 44.029,00 € Die Reduzierung bei dieser Bilanzposition ergibt sich aus der planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 44.029,00 €. 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Unter dem Bilanzposten „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ sind die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Bilanzwert in EUR: 31.508.662,39 € 32.795.035,61 € Differenz 1.286.373,22 € Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition resultiert aus der Aktivierung der Kanalisation Ortslage Rinnen „Sötenicher Straße, Michaelstraße und Holzgasse sowie aus der Nachaktivierung des Kanals Ortslage Kall Pfarrer-Reinartz-Straße um insgesamt 1.177.078,81 €. Hinzu kommt die Aktivierung der jeweiligen Kanäle aus der Erschließung „Auf dem Fels“ i.H.v. 811.187,90. Vermindert wurde der Posten um Abgänge i.H.v. 2.995,00 € und planmäßige Abschreibungen i.H.v. 698.898,49 €. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die Verkehrsschilder, die Ampeln u.a. Stand: 01.01.2015 Bilanzwert in EUR: 34.306.350,49 € 31.12.2015 Differenz 35.577.615,71 € 1.271.265,22 € Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2.445.527,55 € im Bereich der Straßen aktiviert. Baumaßnahmen in der Übersicht: - Erneuerung Michaelstraße Rinnen Nachaktivierung Nebenanl. Rinnen, Sötenicher Straße Wirtschaftsweg Auf dem Fels Sanierung Nebenanlagen Schleidener Straße Sistig Herstellung Parkfläche Weiherbenden Kall Nachaktivierung Ern. Pfarrer-Reinartz-Str. Kall 502.072,99 € 174.391,18 € 23.725,59 € 40.251,10 € 17.785,89 € 714,50 € Durch die Rückübertragung der Erschließungsanlagen „Auf dem Fels“ wurden zusätzlich folgende Wirtschaftsgüter im Bereich Straßen aktiviert: - Goldkuhl Hausacker Bachweg Am Kreisgarten Apfelpesch Dachsweg 454.039,05 € 374.528,81 € 233.071,80 € 177.952,33 € 79.510,24 € 45.570,05 € Weiterhin wurde diese Position um die planmäßige Abschreibungen i.H.v. 1.040.714,67 €, und um Abgänge im Bereich Michaelstraße Rinnen i.H.v. 114.007,00 € reduziert. Festwerte: - Verkehrsschilder: Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW für 1.539 Verkehrsschilder gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf 150 € je Verkehrsschild. 1.539 Verkehrsschilder - * 150 € Sachzeitwert je Verkehrsschild = 230.850 € Festwert Straßenbeleuchtung Der Festwert für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall wurde im Jahresabschluss 2015 neu bewertet. Die Anzahl der Straßenbeleuchtungsanlagen erhöhte sich im Zeitraum von 2009 – 2015 um insgesamt 197 Anlagen. Der durchschnittliche Anschaffungswert für diese Anlagen wurde anhand der tatsächlichen Rechnungen aus den jeweiligen Jahren ermittelt. Zudem wurde ein Bewertungsabschlag berücksichtigt, um dem Alter der Anlagen Rechnung zu tragen. Aus dieser Bewertung heraus ergibt sich folgender neuer Wert für den Festwert Straßenbeleuchtung: 767.224,02 € / 1.839 Straßenbeleuchtungsanlagen = 417,20 € Sachzeitwert je Leuchte Stand: Festwert Straßenbeleuchtung in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 445.310,00 € 767.224,02 € Differenz 321.914,02 € 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Unter dieser Bilanzposition werden durch die Gemeinde Kall finanzierte Bauten auf fremdem Grund und Boden ausgewiesen. (z.B. Infopunkt Nationalpark, Kindergarten Sötenich) Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 161.294,00 € 164.838,00 € 3.544,00 € Die Erhöhung zum 31.12.2015 ergibt sich aus einer Nachaktivierung Herstellung Wanderparkplatz Urft i.H.v. 16.393,20 € abzüglich der planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 12.849,20 €. 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Die Gemeinde Kall hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der Denkmalliste der Gemeinde Kall erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in Form von Gemälden erfasst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 89,00 € 89,00 € Differenz 0,00 € Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1 €. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Unter dem Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ sind die Maschinen, Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kall (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen, Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im technischen Sinne angesetzt. Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 1.334.530,00 € 31.12.2015 1.304.097,10 € Differenz - 30.432,90 € Folgende Veränderungen dieser Bilanzposition ergaben sich im laufenden Jahr 2015: Zugänge: Abgassaugsystem Feuerwehrgerätehaus Wahlen Abgassaugsystem Feuerwehrgerätehaus Sistig Schlepper für den Bauhof Mannschaftstransportwagen Feuerwehr Wahlen Gerätewagen Feuerwehr Kall Zuschreibung bei Photovoltaikanlage GS Sistig 12.619,93 € 12.519,75 € 51.000,60 € 16.229,29 € 67.087,92 € 2.293,58 € Abgänge (zu Anschaffungskosten): Verkauf von Fahrzeugen Verkauf Kondenstrockner Abgang bei der Photovoltaikanlage GS Sistig 91.256,00 € 269,00 € 17.315,68 € Saldo aus planmäßiger Abschreibung: 83.343,29 € 1.2.7 Betriebs –und Geschäftsausstattung Unter dem Bilanzposten „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert. Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Gemeinde dienen. So wurden unter diesem Bilanzposten Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen Werkzeuge angesetzt. Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1 GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungsund Herstellungskosten einen Preis von 150,- € (netto) übersteigen. Für den Bestand der Gemeindebücherei Kall wurde ein Gruppenwert i.H.v. 82.722,50 € nach § 34 Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten, DVD’s, CD‘s (digitale Medien)vorgenommen. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 787.178,38 € 786.396,00 € - 782,38 € 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind: Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 290.593,89 € 1.396.252,72 € Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2015 Bezeichnung Sanierung Rathaus Kall Sanierung Grundschule Kall Komplettsanierung Gymnastikhalle GS Sistig Sanierungspaket Kindergarten Hüttenstraße Kanal Frohnrather Weg Neub. Schmutzwasserkanal Rinnen Sanierung Kanal Ortslage Keldenich Sanierung Kanal Kölner Str. Kanalisation Rinnen 2. BA Kanalisation Ortslage Sötenich Sanierung Kanalisierung versch. Ortslagen Ausbau Nebenanl. Kölner Str. Ausbau Nebenanl. Aachener Str. Ausbau Nebenanl. Hindenbrugstr. Kall Straßenausbau Sötenich "In den Stöcken" Straßenausbau Sötenich "Auf der Höll" Straßenausbau Rinnen "Bergstraße" Straßenausbau Rinnen "Sistaler Str." Straßenausbau Rinnen "Blumenstraße" Straßenausbau Sötenich "Waldstr." Straßenausbau Sötenich "Auf dem Kickberg" Anbindung Straße "Am Hallenbad" an Hindenburgstr. Umbau /Neubau Kreisel Hindenburgstr. Umbau Bahnsteig Kall Umsetzung Wasserrahmenrichtlinien Hochwasserschutz Scheven HBR Beestental Hochwasserschutz Scheven HBR Ost Hochwasserschutz Scheven HBR Süd Stabgitterzaun Friedhof Krekel Erschließung Gewerbegebiet an der L206 Differenz 1.105.658,83 € 51.485,97 € 2.510,36 € 2.664,30 € 10.447,97 € 19.749,00 € 162.539,02 € 2.788,56 € 130.926,97 € 32.285,39 € 131.167,05 € 66.389,44 € 206.516,99 € 12.111,01 € 5.791,12 € 49.549,34 € 79.624,11 € 13.072,19 € 15.977,12 € 5.809,86 € 9.253,78 € 171.625,22 € 1.645,58 € 2.742,64 € 93.410,64 € 30.229,41 € 2.731,83 € 988,14 € 22.670,86 € 2.428,03 € 57.120,82 € 1.396.252,72 € 1.3 Finanzanlagen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 3.440.670,21 € 31.12.2015 Differenz 5.602.533,83 € 2.161.863,62 € 1.3.2 Beteiligungen Unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271 Abs. 1 HGB). Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 der jeweiligen Zweckverbände erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteilsbetrag bezogen auf das Grundkapital zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge) Übersicht der Beteiligungen zum 31.12.2015 Bezeichnung Bemerkung Anteil Musikschulzweckverband Eigenkapitalspiegelmethode 12,94 % Sonderschulzweckverband Eigenkapitalspiegelmethode 38,77 % Wasserverband Oleftal Eigenkapitalspiegelmethode 24,40 % KDVZ Rhein-Erft-Rur Erinnerungswert Ausgewiesenes Betrag EK 45.525,55 € 5.891,01 € 214.797,16 € 12.705.203,27 € 3.100.069,60 € 1,00 € Energie Rur-Erft GmbH & Anschaffungskosten Co. KG Energie Rur-Erft GmbH Anschaffungskosten 14,00 % 25.000,00 € 2.158.295,52 € 14,00 % 25.000,00 € Bilanzwert in EUR: 3.517,52 € 5.351.051,51 € Gesamt Stand: 83.276,86 € 01.01.2015 3.189.238,47 € 31.12.2015 5.351.051,51 € Differenz 2.161.813,04 € Die Gemeinde hat mit Datum vom 22.06.2015 Kommanditanteile an der Energie Rur-Erft-GmbH & Co. KG sowie an deren Komplementär-GmbH Energie Rur-Erft-GmbH im Umfang von jeweils 14 % am Stamm- bzw. Festkapital erworben. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versorgungsrücklagen-Fonds (KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz 244.981,74 € 245.032,32 € 50,58 € 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nordeifel eG und der Anteil an der Net-GmbH sowie die Beteiligung an der Frischegenossenschaft Sistig ausgewiesen. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 6.450,00 € 6.450,00 € 0,00 € 01.01.2015 31.12.2015 Differenz 8.359.834,64 € -329.874,73 € 2. Umlaufvermögen Stand: Bilanzwert in EUR: 8.689.709,37 € 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, Vorräte Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt. Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 117.368,59 € 97.728,93 € -19.639,66 € Davon: Bestände f. Streusalz u. Heizöl: Bauhof (Streusalzbestand) Ölbestände 8.065,00 € 54.555,83 € 7.894,85 € 35.086,32 € -170,15 € -19.469,51 € 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 901.952,24 € 1.180.938,74 € Differenz 278.986,50 € Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen Unter „Forderungen“ sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen in Form von Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw.). Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 865.788,19 € 877.603,06 € 11.814,87 € 2.2.2 Privatrechtlichen Forderungen Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der Gemeinde erbrachte Leistungen dar. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 22.914,77 € 31.12.2015 290.163,87 € Differenz 267.249,10 € 2.4 Liquide Mittel Unter dem Bilanzposten „Liquide Mittel“ sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann. Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden Bestätigungen der Banken abgestimmt. Stand: Bilanzwert in EUR: davon Guthaben Postbank: Kreissparkasse Euskirchen: Barkasse: VR BankTagesgeld VR-Bank Festgeld Kreissparkasse Sparbuch Dorfversch. Keldenich 01.01.2015 7.670.388,54 € 3.805,92 € 2.195.542,28 € 1.290,20 € 1.178.058,16 € 290.329,31 € 4.000.000,00 € 1.362,67 € 31.12.2015 Differenz 7.081.166,97 € - 589.221,57 € 1.307,51 € 3.225.845,69 € 1.900,42 € 3.178.467,28 € 672.282,90 € 0,00 € 1.363,17 € - 2.498,41 € 1.030.303,41 € 610,22 € 2.000.409,12 € 381.953,59 € -4.000.000,00 € 0,50 € PASSIVA 1 Eigenkapital Stand: 01.01.2015 25.903.968,62 € Bilanzwert in EUR: 31.12.2015 Differenz 26.118.590,15 € 214.621,53 € 1.1 Allgemeine Rücklage Unter dem Bilanzposten „Allgemeine Rücklage“ ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt, der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt, jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage. Stand: 01.01.2015 Bilanzwert in EUR: 26.788.584,18 € 31.12.2015 25.816.023,74 € Differenz - 972.560,44 € Der Jahresfehlbetrag 2014 i.H.v. 884.615,56 wurde auf Grundlage eines Ratsbeschlusses mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Nach § 44 Abs. 2 Nr.2 GemHVO NRW muss die Gemeinde entstehende Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen und aus Wertminderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnen. Im Jahr 2015 vermindert sich hierdurch die Allgemeine Rücklage um 87.944,88 €. Gegen die Allgemeine Rücklage waren gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar zu verrechnen: (siehe Tabelle) Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage (§43 III GemHVO) Hier: Verkäufe aus dem Anlagevermögen Verkaufsgegenstand Buchwert Verkaufspreis Differenz Grundstücke „Grünflächen“ 9.650,00 € 14.354,97 € 4.704,97 € Grundstücke „Ackerland“ 7.375,00 € 11.278,80 € 3.903,80 € 13.306,00 € 40.398,23 € 27.092,23 € Grundstücke "Grund und Boden Infrastrukturvermögen" 2.562,00 € 7.176,00 € 4.614,00 € Fahrzeuge aus dem Fuhrpark des Bauhofes 6.150,00 € 8.283,00 € -2.133,00 € 38.164,30 € 31.511,10 € -6.653,20 € Grundstücke „Wald und Forsten“ Betriebs -und Geschäftsausstattung 31.528,80€ Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage (§43 III GemHVO) Hier: Anlagenabgänge durch Neuanschaffung/Neubau/Verschrottung Beschreibung Ertrag Aufwand Abgang Wirtschaftsgut Michaelstraße in Rinnen wegen Neubau Differenz 0,00 € - 93.467,00 € - 93.467,00 € 1.527,32 € - 2.995,00 € -1.467,68 € Abgang bewegliches Anlagevermögen nach Inventur 0,00 € - 3.082,00 € - 3.082,00 € Abgang Tanklöschfahrzeug Wahlen 0,00 € - 21.457,00 € - 21.457,00 € Abgang Kanal Michaelstraße in Rinnen wegen Neubau (Anlage und Sonderposten) - 119.473,68 Veränderung der allgemeinen Rücklage durch Verrechnungen gem. § 43 III GemHVO insgesamt: - 87.944,88 € Das positive Jahresergebnis soll vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, um mögliche Fehlbeträge in Folgejahren decken zu können. Folglich ergibt sich durch das Jahresergebnis 2015 keine Veränderung der Allgemeinen Rücklage. (siehe hierzu auch Erläuterungen unter Punkt 1.3 Ausgleichsrücklage) In Folgejahren wird sich die Allgemeine Rücklage aufgrund der im Haushaltsplan 2015 angesetzten Planwerte voraussichtlich wie folgt verändern: Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Stand 31.12.2014 Jahresfehlbetrag 2014 Stand 01.01.2015 Veränderungen der allgemeinen Rücklage 2015 Stand 01.01.2016 Jahresfehlbetrag 2016 (anteilig) Stand 01.01.2017 Jahresfehlbetrag 2017 Stand 01.01.2018 Jahresfehlbetrag 2018 Stand 01.01.2019 26.788.584,18 € - 884.615,56 € 25.903.968,62 € - 87.944,88 € 25.816.023,74 € - 1.042.805,59 € 24.773.218,15 € - 947.875,00 € 23.825.343,15 € - 445.446,00 € 23.379.897,15 € * anteiliger Jahresfehlbetrag 2016 nach Verrechnung mit geplanter Ausgleichsrücklage 1.1 Zweckgebundene Deckungsrücklage als Davon-Vermerk Unter dieser nachrichtlichen Bilanzposition erfolgt die bilanztechnische Abbildung der nach § 22 GemHVO NRW vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen. Die konsumtiven Ermächtigungsreste sind als Anlage dem Anhang beigefügt. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 111.626,50 € 282.006,99 € - 170.380,49 € 1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage dient dazu, einen im Haushaltsjahr erwirtschafteten Überschuss aufzunehmen und im Bedarfsfall den Fehlbetrag aus der Ergebnisrechnung mit dem gemeindlichen Eigenkapital zu verrechnen. Sie wirkt im Zusammenspiel mit der Allgemeinen Rücklage wie eine „Gewinnrücklage“, die bei einem Jahresfehlbetrag zur Verrechnung genutzt werden soll. Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auf Grundlage eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2 und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage der Gemeinde Kall ist seit dem Jahr 2012 aufgebraucht und konnte durch anhaltende negative Jahresergebnisse bisher nicht mehr aufgefüllt werden. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 0,00 € 0,00 € Differenz 0,00 € Im Haushaltsjahr 2015 wurde erstmals seit 2010 wieder ein positives Jahresergebnis i.H.v 302.566,41€ erwirtschaftet. Dieser Überschuss soll vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates zur Auffüllung der Ausgleichrücklage verwendet werden (vgl. § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW). Die haushaltsrechtliche Bestimmung lässt zu, dass die Gemeinde der Ausgleichsrücklage die aus der Haushaltswirtschaft erzielten Jahresüberschüsse zuführen kann, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Durch die Zuführung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe von 302.566,41€ würde der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage nicht erreicht werden. 2 Sonderposten Stand: 01.01.2015 51.167.900,49 € Bilanzwert in EUR: 31.12.2015 Differenz 53.277.598,15 € 2.109.697,66 € 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für Zuwendungen“ sind die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte „investive“ Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her. Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kall, die verwendet worden sind, wurden wie folgt berücksichtigt: Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale, Schulpauschale, Sportpauschale Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 35.682.707,77 € 31.12.2015 35.883.949,75 € Differenz 201.241,98 € Die Differenz im Bereich Sonderposten für Zuwendungen ergibt sich aus Zugängen i.H.v. rd. 1,4 Mio € und Auflösungen i.H.v. rd. 1.2 Mio. Wesentliche Zugänge waren hierbei Zuwendungen für den Kanal und Straßenbau in der Ortslage Rinnen. 2.2 Sonderposten für Beiträge Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer Wohnstraße. Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 14.164.204,00 € 31.12.2015 Differenz 13.803.649,00 € -360.555,00 € Die Differenz im Bereich Sonderposten für Beiträge ergibt sich im Wesentlichen aus der jährlichen Auflösung des Sonderpostens. Dem gegenüber stehen nur geringfügige Zugänge aus Beiträgen von kleineren Einzelmaßnahmen. 2.3. Sonderposten für den Gebührenausgleich Unter dem Bilanzposten „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ist die haushaltsmäßige Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach § 6 Abs. 3 KAG (n.F.) verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten vier Jahre wieder auszugleichen. Sonderposten für den Gebührenausgleich werden in dem Jahr aufgelöst, in dem Sie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 319.405,72 € 472.009,40 € 152.603,68 € Gebührenhaushalt Straßenreinigung Abwasserbeseitigung Klärgrubenentsorgung Abfallbeseitigung Bestattungswesen Gesamt: Überdeckungen zum 31.12.2015 47.151,75 € 0,00 € 7.011,80 € 366.014,70 € 51.831,15 € 472.009,40 € Gebührenhaushalt Unterdeckungen zum 31.12.2015 Straßenreinigung 28.545,14 € Abwasserbeseitigung 269.479,00 € Klärgrubenentsorgung 0,00 € Abfallbeseitigung 0,00 € Bestattungswesen 0,00 € Gesamt: 298.024,14 € 2.4 Sonstige Sonderposten Unter dem Bilanzposten „Sonstige Sonderposten“ sind alle sonstigen vermögenswirksamen Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird. Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der selbigen Position bilanziert. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 1.001.583,00 € 31.12.2015 3.117.990,00 € Differenz 2.116.407,00 € Die Differenz gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem korrespondierenden Ansatz eines Sonderpostens im Zusammenhang mit der Aktivierung von Vermögensgegenständen aus der Erschließungsmaßnahme „Auf dem Fels“ zum Zeitwert in gleicher Höhe. Auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 1.2.3 ff. wird verwiesen. Rückstellungen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 10.974.406,01 € 11.317.438,40 € Differenz 343.032,39 € 3.1 Pensionsrückstellungen Unter dem Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen Regeln möglich wird. Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.(vgl. § 36 I GemHVO NRW) Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kall ist durch die Rheinische Versorgungskasse (RVK) entsprechend den Vorgaben des § 36 (1) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass vom 04. Januar 2006, zuletzt geändert am 16.07.2010 und danach gültig bis 31.12.2015) im Rahmen eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Das rechnungsmäßige Pensionsalter wurde für Beamtinnen und Beamte mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW bzw. § 51 Bundesbeamtengesetz angesetzt. Für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte wurde das rechnungsmäßige Pensionsalter mit 60 Jahren angesetzt. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 von Klaus Heubeck verwendet. Bis zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen Versorgungskasse zu entnehmen. Eine Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den Basisdaten der Gemeinde Kall ist erfolgt. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: davon 10.021.744,00 € 9.658.920,00 € - 362.824,00 € Pensionsrückstellungen Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz für Beschäftigte: Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Rückstellung Beihilfe für Beschäftigte Rückstellung Beihilfe für Versorgungsempfänger 2.944.088,00 € 2.532.948,00 € -411.140,00 € 4.728.997,00 € 4.853.116,00 € 124.119,00 € 710.417,00 € 620.419,00 € -89.998,00 € 1.638.242,00 € 1.652.437,00 € 14.195,00 € 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Unter dem Bilanzposten „Instandhaltungsrückstellungen“ sind Verpflichtungen der Gemeinde anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen. Gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert. Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen. Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen, die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 154.667,56 € 31.12.2015 Differenz 1.041.854,01 € 887.186,45 € 3.4 Sonstige Rückstellungen Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6 GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Verpflichtungen, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz 797.994,45 € 616.664,39 € - 181.330,06 € Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: Stand: 01.01.2015 82.567,00 € 58.183,00 € 78.518,00 € 104.270,00 € 28.692,67 € 678,14 € 160.000,00 € 132.866,75 € 95.000,00 € 57.218,89 € 797.994,45 € Nicht gen. Urlaub Geleistete Überstunden Leistungsprämie Inanspruchnahme Altersteilzeit Jubiläumsprämie Rückstellung Kanalisation Archivierungsrückstellung Prüfung GPA kameral / Prüfung Jahresabschluss Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellung lfd. Gerichtsverfahren Gesamt 31.12.2015 51.312,00 € 68.859,00 € 79.567,00 € 42.423,00 € 27.031,67 € 46.500,00 € 160.000,00 € 131.000,00 € 9.971,72 € 0,00 € 616.664,39 € 4. Verbindlichkeiten Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 30.973.523,35 € 33.502.145,55 € 2.528.622,20 € Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. 4.2.5 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Kreditinstituten Unter dem Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ wurden die gemeindlichen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW gewährt worden sind. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 25.431.046,15 € 31.12.2015 Differenz 24.867.629,24 € - 563.416,91 € 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung werden die Kredite bei der NRW-Bank und der ISB mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 4.000.000,00 € 31.12.2015 Differenz 6.000.000,00 € 2.000.000,00 € 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag. Stand: 01.01.2015 31.12.2015 Differenz Bilanzwert in EUR: 507.042,31 € 607.710,33 € 100.668,02 € Bei dieser Bilanzposition handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2015, die zum Bilanzstichtag noch nicht beglichen und in 2016 zu zahlen sind. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. In dieser Position wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 32.040,14 € gegenüber dem Zweckverband KDVZ Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus Pensions- und Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen. Darüber hinaus bestehen zum Stichtag Verbindlichkeiten aus Zinsverpflichtungen in Höhe von 86.094,29 €, kreditorische Debitoren mit einer Gesamtsumme von 281.705,45, Verbindlichkeiten aus zu viel erhaltenen Vorauszahlungen i.H.v. 163.131,23 €, sowie weitere sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 34.145,85 €. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 317.001,15 € 31.12.2015 597.116,96 € Differenz 280.115,81 € 4.8 Erhaltene Anzahlungen Unter den erhaltenen Anzahlungen wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen Verwendung um erhaltene Anzahlungen. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01.2015 313.828,48 € 31.12.2015 896.489,89 € Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert: Allgemeine Investitionspauschale Feuerschutzpauschale Sportpauschale Schulpauschale Zuwendung Kommunales Frühwarnsystem Zuwendung Beleuchtung Kiga Hüttenstraße Zuwendung Nebenanlagen Kölner Straße Vorausleistung Beitrag Pfarrer-Reinartz-Straße Zuwendung Kanalisation Rinnen 259.459,74 € 578,83 € 40.000,00 € 400.000,00 € 11.851,79 € 4.071,32 € 60.000,00 € 5.000,00 € 115.528,21 € 896.489,89 € Differenz 582.661,41 € 5. Passive Rechnungsabgrenzung In der Bilanzposition „Passive Rechnungsabgrenzung“ werden die Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Gemeinde Kall hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen für spätere Jahre angesetzt. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der Vergangenheit bis zum Bilanzstichtag 31.12.2015 geleisteten Zahlungen. Stand: Bilanzwert: 01.01.2015 1.778.608,54 € 31.12.2015 Differenz 1.822.066,61 € 43.458,07 € 6. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt. Insgesamt wurden ordentliche Erträge i.H.v. 26.538.022,51 € im Jahr 2015 (Vorjahr: 23.617.334,26 €) erzielt. Der Bereich Steuern und ähnliche Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 13.634.326,80 € (Vorjahr: 10.929.524,25 €) bei, und dies insbesondere durch Gewerbesteuererträge i.H.v. 6.044.652,43 € und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 4.393.485,35 €. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten Zuwendungen für lfd. Zwecke (Betriebskostenzuschüsse/ Kindpauschalen) i.H.v. 1.481.416,30 €. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte Kanalbenutzungsgebühren mit 2.917.009,21 €. umfassen im Wesentlichen die Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.H.v. 25.570.369,20 € (Vorjahr: 23.799.378,32 €) auf. Die Transferaufwendungen mit 11.572.602,02 € setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen an den Kreis und die Versorger zusammen. Für den Bereich der Sach- und Dienstleistungen entstanden Aufwendungen i.H.v. 3.941.573,82 € und umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung. Die Personalaufwendungen im Jahr 2015 lagen bei 5.298.727,91 € (Vorjahr: 5.638.540,41 €). 7. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO. Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs verweisen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung. Die Einzahlungen und Auszahlungen im Investitionsbereich umfassen im Wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich Kanal- und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen für das Jahr 2015 belaufen sich auf 6.095.121,49 €. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 2.009.791,01 € und betreffen im Wesentlichen Landes- und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions- und Schul/Bildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen. 8. Teilrechnungen Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW). 9. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe von insgesamt 15.764,19 € (vom 31.12.2015 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996. 10. Anzahl der im Haushaltsjahr 2015 im Durchschnitt tätigen Mitarbeiter Im Jahr 2015 waren durchschnittlich 159 (Vorjahr: 158) tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gemeinde Kall tätig. Zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt 8 (Vorjahr: 9) Beamtinnen und Beamte. Kall, den 10.04.2017 aufgestellt: bestätigt: ___________________ Kämmerer ___________________ Bürgermeister