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Allgemeine Vorlage (Bestellung einer weiteren stellvertretenden Wahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Allgemeine Vorlage (Bestellung einer weiteren stellvertretenden Wahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2017)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 52/2017 14.02.2017 Vorlage erstellt: 03.02.2017 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Bestellung einer weiteren stellvertretenden Wahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2017 Beschlussvorschlag: Zur weiteren stellv. Wahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2017 wird mit sofortiger Wirkung Frau Gemeindeamtfrau Irene Emons bestellt. Sachdarstellung: Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist der Bürgermeister Wahlleiter für das Gebiet der Gemeinde; stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Bürgermeister und ihre Vertreter können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter sein; an ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt. Wahlleiter und sein Stellvertreter können auch auf ihr Amt als Wahlleiter oder stellv. Wahlleiter verzichten; an ihre Stelle tritt dann der jeweilige Vertreter im Amt. Da der Amtsinhaber aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt als Bürgermeister in 2017 ausscheidet, ist sein Vertreter im Amt, Gemeindeoberverwaltungsrat Michael Heller, Wahlleiter für das Wahlgebiet der Gemeinde Kall. Bei Abwesenheit von Herrn Heller ist seine Vertreterin im Amt, Frau Sigrun Hochscheid, Wahlleiterin. Eine weitere Vertretungsregelung für mögliche Verhinderungsfälle besteht bislang nicht. Hierdurch können Situationen eintreten, in denen z.B. aufgrund von Verhinderung (plötzliche Erkrankung pp.) kein Wahlleiter/stv. Wahlleiter mehr zur Verfügung steht. Um die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung (Sitzung Wahlausschuss, Entscheidungskompetenz der Wahlleitung bei der Durchführung der Wahl) sicherzustellen, sollte rechtzeitig für ausreichende Vertretungsregelungen gesorgt werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, Frau Gemeindeamtfrau Irene Emons (Wahlsachbearbeiterin/Teamleiterin) zur weiteren stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Gemeinde Kall für die Bürgermeisterwahl 2017 zu bestellen.