Daten
Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
52/2017
14.02.2017
Vorlage erstellt:
03.02.2017
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Bestellung einer weiteren stellvertretenden Wahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr
2017
Beschlussvorschlag:
Zur weiteren stellv. Wahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2017 wird mit sofortiger Wirkung Frau Gemeindeamtfrau Irene Emons bestellt.
Sachdarstellung:
Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist der Bürgermeister Wahlleiter für
das Gebiet der Gemeinde; stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt.
Bürgermeister und ihre Vertreter können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter sein; an ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt.
Wahlleiter und sein Stellvertreter können auch auf ihr Amt als Wahlleiter oder stellv. Wahlleiter
verzichten; an ihre Stelle tritt dann der jeweilige Vertreter im Amt.
Da der Amtsinhaber aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt als Bürgermeister in 2017 ausscheidet, ist sein Vertreter im Amt, Gemeindeoberverwaltungsrat Michael Heller, Wahlleiter für
das Wahlgebiet der Gemeinde Kall. Bei Abwesenheit von Herrn Heller ist seine Vertreterin im
Amt, Frau Sigrun Hochscheid, Wahlleiterin.
Eine weitere Vertretungsregelung für mögliche Verhinderungsfälle besteht bislang nicht. Hierdurch können Situationen eintreten, in denen z.B. aufgrund von Verhinderung (plötzliche Erkrankung pp.) kein Wahlleiter/stv. Wahlleiter mehr zur Verfügung steht. Um die ordnungsgemäße
Aufgabenwahrnehmung (Sitzung Wahlausschuss, Entscheidungskompetenz der Wahlleitung bei
der Durchführung der Wahl) sicherzustellen, sollte rechtzeitig für ausreichende Vertretungsregelungen gesorgt werden.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, Frau Gemeindeamtfrau Irene Emons (Wahlsachbearbeiterin/Teamleiterin) zur weiteren stellvertretenden Wahlleiterin für das Wahlgebiet der
Gemeinde Kall für die Bürgermeisterwahl 2017 zu bestellen.