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Allgemeine Vorlage (Antrag_GRÜNE_EntschVO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
133 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:07
Aktualisiert
13.04.17, 18:07
Allgemeine Vorlage (Antrag_GRÜNE_EntschVO) Allgemeine Vorlage (Antrag_GRÜNE_EntschVO)

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Inhalt der Datei

Ratsfraktion Kall Kall, den 12.03.2017 An den Bürgermeister der Gemeinde Kall Herrn Herbert Radermacher Bahnhofstr. 9 (Rathaus) 53925 Kall Sehr geehrter Herr Radermacher, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Kall stellt folgenden Antrag im HFA und Rat am 27.04.2017: Im Rahmen der Entschädigungsvergütung 2017 NRW, die Ausschüsse Bau, Umwelt, Soziales und Rechnungsprüfung neben dem bereits vorhandenen Wahlprüfungsausschuss für die Vergütung der Ausschussvorsitzenden als nicht vergütungsfähig zu erklären. Die laufenden Zahlungen bis zu dieser Entscheidung umgehend einzustellen. Den Fraktionen zu empfehlen Verzichterklärungen abzugeben. Begründung: Alle Fraktionen im Landtag, bis auf die Piraten, haben durch einen gemeinsamen Antrag vom 22.09.2015 den Weg geebnet, für das Entschädigungsgesetz 2017 zum 01.01. Im Haushaltsentwurf 2017 haben wir die ungewöhnliche Steigerung für Rat und Ausschüsse bemängelt und Einsparungen gefordert. Waren für die letzten drei Jahre die Kosten zwischen 110.000 € und 120.000 € entstanden, sind für 2017 140.000 € vorgesehen. Eine genaue Begründung blieb die Verwaltung uns schuldig. Jetzt aber wird deutlich, dass die hohen Mehraufwendungen im Zusammenhang der vorgenannten Entschädigungsverordnung NRW geschuldigt ist. Erhalten jetzt die Ausschussvorsitzenden aller Ausschüsse außer dem Wahlprüfungsausschuss monatlich 211.90 €. Das macht in der Gemeinde Kall, bei vier Vorsitzenden, 10.171,20 € im Jahr. Bündnis 90 / Die Grünen, Ratsfraktion Kall Ekkehard Fiebrich, Am Kalkofen 1, 53925 Kall-Sistig, Tel.: 02445 / 3211 Seite 1 von 2 Ratsfraktion Kall Die Verwaltung hat diese Verordnung ohne zeitlichen Druck durchgeführt, obwohl eine Frist bis 01.04.2017 vorgesehen ist. Darüber hinaus enthält die Mustersatzung eine fakultative Formulierung, mit dem der Rat weitere Ausschüsse von der Regelung des Paragraphen 46 Satz 1 NR 2 GO NRW zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende) nach Paragraph 46 Satz 2 Go NRW ausnehmen kann. Trotz finanzieller Engpässe und Vorgaben an die Politik intensiv zu sparen, hat die Verwaltung bereits Fakten geschaffen. Deshalb fordern wir die sofortige Einstellungen der Zahlungen, eine Entscheidung im HFA und Rat auf die Entschädigungen aller Ausschussvorsitzender zu verzichten, den Fraktionen Verzichtserklärungen zu empfehlen und die im Haushalt bereits eingestellten Mittel von 10.000 € für eine zusätzliche Öffnung des Hallenbades in den Ferien zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Ekkehard Fiebrich (Fraktionsvorsitzender) Bündnis 90 / Die Grünen, Ratsfraktion Kall Ekkehard Fiebrich, Am Kalkofen 1, 53925 Kall-Sistig, Tel.: 02445 / 3211 Seite 2 von 2