Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
13.04.2011
Erstellt
27.04.11, 10:02
Aktualisiert
27.04.11, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung (Wahlperiode 2009/2014)
am 13.04.2011
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:29 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Büker, Herr Dove, Herr Ebke, Herr Schmidt, Herr Thimm
CDU:
Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Domke, Herr Koch
B90/Grüne:
Herr Kantim
FDP:
Herr Blöbaum
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Herr Wehmeier, Herr Loer, Herr Friedrich
Zuhörer:
--
Gast:
RBD Herr Schumacher
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Friedrich darauf hin, dass in der letzten Niederschrift versehentlich Herr Blöbaum nicht als anwesend aufgeführt wurde.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Klärschlammentwässerung
hier: weitere Beratung
Nach kurzer Einleitung durch AV Herr Baltschun erläutert der zu diesem Punkt als Gast anwesende
RBD Herr Schumacher tlw. auf Nachfrage aus dem Ausschuss und mit Ergänzungen der Betriebsleitung wie folgt die Sicht der Landesregierung zu dieser Thematik:
-2-
Abschnitt 1 - Faulturm etc.:
- Die anaerobe Faulung im Faulturm lässt höhere Schlammdichten zu. Dadurch ist weniger Beckenvolumen erforderlich als bei (in Leopoldshöhe verwendeten aeroben) Belebungsanlagen.
- Faulturm-Gasgewinnung-Mikroturbine-Energiegewinnung rechnete sich in der Vergangenheit erst
ab ca. 30.000 Einwohnerwerten (EW). Mittlerweile laufen solche Anlagen schon ab ca. 15.000 EW
rentabel.
- Lebensdauer: Faulturm-Gebäude ca. 30 – 40 Jahre, Faulturm-Technik ca. 20 Jahre, Mikroturbine
ca. 15 Jahre.
- Angesichts der sich abzeichnenden immer höheren Preise für Energie steigt die Rentabilität solcher
Anlagen jährlich.
- Die elektrische Energie kann sowohl auf der Kläranlage selber genutzt wie auch ins Netz eingespeist werden.
- Die Wärmeenergie kann aufgrund der Entfernungen zur Bebauung rentabel nur als Fußbodenheizung in der angedachten Trocknungshalle („Gewächshaus“) genutzt werden. Dadurch reduziert sich
die erforderliche Fläche deutlich.
- Der Klärschlamm aus dem Faulturm hat noch einen ähnlich hohen Wasseranteil wie der bisherige
Belebtschlamm, ist aber besser entwässerbar. Zur Reduzierung der Gewächshausfläche wird es
sinnvoll sein, eine Einfachentwässerung („Flotte Lotte“) vorzuschalten. Dann wäre für einen Trockensubstanzgehalt von ca. 70 %, der einen Monobrand (evtl. auch mit Phosphatrückgewinnung)
zulässt, eine Fläche von etwa 1500 m² erforderlich. Diese Fläche steht auf abwasserwerkseigenem
Gelände zur Verfügung.
- Der Wartungsaufwand ist bei einem Faulturm etc. geringer als bei der bisherigen Entwässerungsmaschine (Pressmaster).
- Bei einer eventuellen Umstellung auf Faulturm etc. würde es sich wohl anbieten, auch eine Mikrofiltration anzudenken. Diese könne in absehbarer Zeit wohl für größere Anlagen vom Bund auf jeden
Fall gefordert werden, um so die Gewässer von Mikroschadstoffen zu entlasten. Gerade die Werre
sei diesbezüglich relativ hoch belastet.
- Durch die Mikrofiltration würden die Klärschlämme natürlich höher belastet werden, daher tendiere
die Regierung zur Verbrennung, um die Äcker nicht mit den Mikroschadstoffen zu belasten. Die übrigen Grenzwerte für den Klärschlamm würden ebenfalls verschärft werden.
- Das Land würde den auf die der Mikrofiltration zurechenbaren (also mehr als die reinen...) Kostenanteil einer Studie, die auf ca. 12.000 € geschätzt wird, mit 80 % und die zurechenbaren Baukostenanteile mit 70 % fördern.
Abschnitt 2 – Vererdung
- Angesichts der z.B. im Ruhrgebiet nicht vorhandenen Flächen wird die Vererdung vom Land nicht
begrüßt, in Ostwestfalen angesichts der geringen Bevölkerungsdichte gleichwohl aber durchaus geduldet. Eine Landesförderung wird nicht gewährt.
- Bei der zu erwartenden Verschärfung der Grenzwerte für Schlamm müssten die während der Lagerphase angefallenden Mengen auch eventuell verbrannt werden. (Anm. der Betriebsleitung: Lt. Studie würde die Vererdung auch bei vollständiger Verbrennung noch rentabel sein).
- Die Schadstoffanreicherung im Schlamm ist bei allen Verfahren vergleichbar, lediglich bei der Option
Mikrofiltration wird der ansonsten im Ablauf gelangende Anteil im Klärschlamm gebunden.
Abschnitt 3 - Pressmaster/Dekanter
Hierzu erwähnt die Betriebsleitung, dass diese bislang übliche Entwässerung nach wie vor auch künftig
Verwendung finden kann.
Die Vererdung setzt als einzige Alternative den Ankauf einer Fläche voraus. Der Erwerb dieser Fläche
ist nur noch bis Juni 2011 möglich. Bezüglich „Vererdung-keine Vererdung“ wird daher die Thematik
jeweils in der nächsten Fraktionssitzung behandelt. Das Ergebnis teilen die Fraktionen Herrn Friedrich
vom Abwasserwerk kurzfristig mit.
Sollte sich gegen die Vererdung ausgesprochen werden, wird die Betriebsleitung beauftragt, eine Studie in Auftrag zu geben, um anhand konkreter Zahlen belegen zu können, ob und wie weit es sinnvoll
ist, den Weg „Faulturm – Turbine – Gewächshaus – Mikrofiltration“ zu beschreiten.
- einstimmig –
-3-
Auf Bitte von BL Herr Oortman erklärt sich RBD Herr Schumacher bereit, auch zum Thema KanalDichtheitsprüfung Informationen zu geben:
- Die Landesregierung hat vor wenigen Tagen bestätigt, dass die in § 61a LWG genannten Termine
bleiben.
- Die Zeitungsveröffentlichungen bilden oftmals die Auffassungen einiger Interessensgruppen ab und
haben nur wenig mit der tatsächlichen Situation zu tun.
- Die publizierten durchschnittlichen Sanierungskosten-Kosten in Höhe von 12.000 € entsprächen
nicht der Realität, im Rahmen eines Pilotprojektes seien etwa 6.000 €/Haus angefallen, in der tatsächlichen Praxis erwarte er eher 3-5.000 €. Als Beispiel wird genannt, dass es bei defekten Leitungen unter der Kellersohle oft auch möglich ist, die Leitung mit geringem Aufwand unter der Kellerdecke abzufangen.
- Im Gesetz geht es bezüglich der Fristen nur um die Prüfung, die Reparatur könne in Abhängigkeit
von der Relevanz durchaus auch 1-2 Jahre später stattfinden.
- Die reinen Prüfungskosten würden nur ca. 200 – 500 € alle 20 Jahre betragen, der KFZ-TÜV, die
Heizungsprüfung etc. würden in dieser Zeit erheblich mehr Kosten verursachen.
- Ohne dass das Gemeindegebiet wie z.B. in Leopoldshöhe satzungsmäßig aufgeteilt wird, sind alle
Häuser 2015 fällig (Anm. der Betriebsleitung: Durch das in Leopoldshöhe gewählte Verfahren wird
für rd. ¾ der Häuser der Termin 2015 nach hinten verschoben).
- Wenn Kommunen wie publiziert Fristen über den gesetzlichen Rahmen aussetzen, handelt es sich
um einen Gesetzesverstoß, der über die Kommunalaufsicht geahndet werden muss.
- In Niedersachsen gibt es durchaus auch den Dichtheitsnachweis, allerdings ist es hier nicht landesweit einheitlich, sondern wird von Kommune zu Kommune anders geregelt. Dies führt zu erheblich
höheren Irritationen.
- Die im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung mögliche Regelung im Wasserhaushaltsgesetz
ist nicht zu erwarten, da über den Bundesrat infolge der unterschiedlichen Interessenlagen keine Einigung möglich scheint.
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:20 Uhr.
Baltschun
Ausschussvorsitzender
Friedrich
Schriftführer