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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Erstellt
05.12.11, 19:02
Aktualisiert
05.12.11, 19:02
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 174/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke öffentlich Aktenzeichen: TOP- Nr.: Datum: Gebührenkalkulation Bestattungswesen 25.11.2011 Gremium: Gemeinderat Termin: 15.12.2011 Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2011 folgenden Beschluss: 1. Die kalkulierten Gebühren betragen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 0,00 € 370,00 € 1.310,00 € 1.370,00 € 2.730,00 € 370,00 € 1.370,00 € Friedhof Gey alt 310,00 € Friedhof Gey alt Friedhof Gey alt 1.140,00 € 2.270,00 € Friedhof Gey alt 910,00 € Durchführung der Bestattung A) Benutzung der Leichenhalle 180,00 € B) Erdbestattung a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 350,00 € je Fall C) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall 260,00 € je Fall Entfernen einer Doppelgrabstätte Entfernen einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € - Seite 1 von 2 - 2. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Kosten 273.346,89 € Erlöse 220.527,19 € Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage Nr. 151/2011 sowie die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2011 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -