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Allgemeine Vorlage (Sachstandsbericht zum Breitbandausbau im Rahmen des kreisweiten Breitbandprojektes)

Daten

Kommune
Kall
Größe
94 kB
Datum
25.07.2017
Erstellt
14.07.17, 18:06
Aktualisiert
14.07.17, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 166/2017 25.07.2017 Vorlage erstellt: 12.07.2017 Federführung: 2.1 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftliche Anfragen 1.1 Sachstandsbericht zum Breitbandausbau im Rahmen des kreisweiten Breitbandprojektes Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Nach der Zusage von Bund und Land zur Förderung des Breitbandausbaus startete der Kreis Euskirchen am 25.07.2016 ein Auswahlverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb), um unter Nutzung der gewährten Investitionsbeihilfen für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ein geeignetes Telekommunikationsunternehmen (TKU/Netzbetreiber) zu ermitteln, welches die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb für die Dauer von mindestens sieben Jahren übernimmt. Hinsichtlich ihrer Auswahlverfahren befinden sich die Kreise Euskirchen und Düren nach wie vor in enger Abstimmung miteinander, um bei den einzelnen Telekommunikationsunternehmen niedrige Wirtschaftlichkeitslücken erzielen zu können. Insofern fanden gleichlautende, jedoch je Kreis separate, Auswahlverfahren statt. Das Ausbaugebiet des Kreises Euskirchen wurde im Rahmen des Auswahlverfahrens in zwei Gebietslose unterteilt, um mittelständische Interessen hinreichend zu berücksichtigen. Los 1 umfasst die Kommunen Euskirchen, Weilerswist, Zülpich, Bad Münstereifel und Mechernich. Los 2 umfasst die Kommunen Kall, Schleiden, Nettersheim, Hellenthal, Dahlem und Blankenheim. Zusätzlich wurde ein drittes Los gebildet, welches das gesamte Ausbaugebiet (Los 1 und Los 2) umfasst und eine Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermöglicht. Kurz vor Beginn des Auswahlverfahrens hatte der technische Berater des Kreises Euskirchen darauf aufmerksam gemacht, dass verschiedene TKU den Eigenausbau des Breitbandnetzes eigenwirtschaftlich ohne öffentliche Fördermittel vorantreiben würden. Vorlagen-Nr. 166/2017 Seite 2 Um dem anstehenden Auswahlverfahren die aktuelle Ausbausituation inklusive Eigenausbau zugrunde zu legen und somit Lösungen durch den Markt nicht zu behindern bzw. Fehlinvestitionen öffentlicher Fördermittel zu vermeiden, wurde zeitgleich eine erneute Markterkundung durchgeführt. Das erste Markterkundungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2015 als Vorbereitung des Bundesförderantrages. Im Rahmen des zweiten Markterkundungsverfahrens wurden die TKU/ Netzbetreiber aufgefordert, bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist für die Teilnahmeanträge verbindlich darzustellen, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im Ausbaugebiet beabsichtigen. Darüber hinaus waren die bereits mit NGA-Netzen versorgten Gebiete zu benennen. Als Ergebnis des Markterkundungsverfahrens war festzustellen, dass sich die Anzahl der unterversorgten Anschlüsse aufgrund von gemeldeten Eigenausbauabsichten gegenüber den vorliegenden Daten stark reduziert haben. Grundsätzlich ist der massive Eigenausbau der TKU positiv zu bewerten. Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde bestätigt, dass er eine Folge des Bundesförderprogramms ist und national stattfindet. Der (private) Markt im Bereich Breitband sorgt für eine Erschließung, so dass öffentliche Fördermittel eingespart werden. Mit welchen Mitteln eine Erschließung durchgeführt wird, ist für den Bürger nachrangig. Allerdings reduziert sich der Umfang der, im Rahmen der Förderanträge gemeldeten, unterversorgten Adresspunkte aufgrund der massiven Nachmeldungen des beabsichtigten eigenwirtschaftlichen Netzausbaus erheblich. Der Kreis Euskirchen stand nun vor der Fragestellung, wie mit dem erheblichen Ausmaß des eigenwirtschaftlichen Eigenausbaus der TKU umzugehen ist und vor allem welche Auswirkungen dieses auf das Kreisprojekt hat. Daher hat sich der Kreis Euskirchen entschieden, ein Gespräch mit dem Projektträger des Bundes, der ateneKOM (Breitbandbüro des Bundes), zu suchen, um die weiteren Schritte im Breitbandprojekt rechtssicher zu klären. Es fanden nachfolgend mehrere Gespräche mit dem Projektträger sowie dem federführenden Landesministerium für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH NRW) statt. Erst Ende März diesen Jahres wurde dem Kreis Euskirchen ein Weg mitgeteilt, das Kreisprojekt mittels eines - bisher nicht vorgesehenen - Änderungsverfahrens fortzuführen. Dies setzt voraus, dass sich die TKU zur Umsetzung ihrer gegenüber dem Kreis gemeldeten Eigenausbauabsichten verpflichten. Denn es ist zu vermeiden, dass Anschlüsse, für die ein Eigenausbau angekündigt wurde und die aufgrund dessen im Förderprojekt nicht berücksichtigt werden konnten, tatsächlich nicht zur Ausführung kommen und damit unterversorgt bleiben. Insofern möchte der Kreis gewährleistet wissen, dass das Kreisgebiet flächendeckend mit einem leistungsfähigen Breitbandnetz versorgt wird und zwar unabhängig davon, ob dies im Zuge der Bundes- und Landesförderung oder durch Eigenausbaumaßnahmen der TKU geschieht. Basierend auf den Rückmeldungen der TKU wird der technische Berater des Kreises das übrig gebliebene, d.h. noch unterversorgte Gebiet ("weißer Fleck") identifizieren, mit einer neuen Netzplanung versehen und die Kalkulation aktualisieren. Nach Einreichung der aktualisierten Unterlagen beim Projektträger soll im nächsten Schritt ein Änderungsbescheid mit einer neuen (geringeren) Fördermittelsumme erstellt werden. Trotz der nun entstandenen Verzögerung durch die Etablierung eines „Änderungsmechanismus“, ist weiterhin davon auszugehen, dass der bisher kommunizierte Zeitplan für den Breitbandausbau Gültigkeit behält. Demnach wird der flächendeckende Ausbau mit schnellem Internet im Kreis Euskirchen zum 31.12.2018 abgeschlossen sein.