Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 12:24
Aktualisiert
16.06.17, 12:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
143/2017
27.06.2017
Vorlage erstellt:
08.06.2017
Federführung:
1.2
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
X
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK 160 611 000
978.407,-
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
– 4013 000
TOP 3
3.1
Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
gem. § 83 GO
Rückstellungen aus dem Bereich Personalangelegenheiten
(betrifft das Haushaltsjahr 2016)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
2016 eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. insgesamt 89.037,97 € für die Buchung der Rückstellungen aus dem Bereich Personalangelegenheiten bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 160 611 000 – 4013 000 Gewerbesteuer.
Sachdarstellung:
Die jährliche Ansatzbildung der Rückstellungszuführungen im Bereich Personal beruht auf einer
Hochrechnung aus dem jeweiligen Bewertungsgutachten der Rheinischen Versorgungskassen
(Heubeck AG) des Vorjahres. Durch die Einführung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes
(DRModG NRW) zum 14. Juni 2016 und den damit verbundenen Änderungen (Einbau der bisherigen Sonderzahlungen in die Besoldungstabellen u.a.) fielen die Aufwendungen für die Rückstellungsbildung im Bereich Personalwesen „Pension und Beihilfe“ im Jahr 2016 höher aus als ursprünglich geplant.
Infolgedessen stehen nach aktuellem Bearbeitungsstand des Jahresabschlusses 2016 zurzeit
nur noch Mittel in Höhe von 11.712,03 € im Budget Personalrückstellungen zur Verfügung.
Insgesamt sind im Jahresabschluss 2016 jedoch noch Rückstellungszuführungen i.H.v.
100.750,00 € (u.a Leistungsprämie 2016 i.H.v. 85.572,00 € - Auszahlung im Februar 2017) zu
verbuchen.
Dementsprechend sind insgesamt überplanmäßige Mittel i.H.v. 89.037,97 € für die Rückstellungsbildung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 bereitzustellen. Der überplanmäßige
Aufwand kann durch Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer gedeckt werden. Finanzwirksame Auszahlungen werden durch die Rückstellungsbildung nicht generiert.