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Allgemeine Vorlage (3.1 Rückstellungen aus dem Bereich Personalangelegenheiten (betrifft das Haushaltsjahr 2016))

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
16.06.17, 12:24
Aktualisiert
16.06.17, 12:24
Allgemeine Vorlage (3.1	Rückstellungen aus dem Bereich Personalangelegenheiten 
(betrifft das Haushaltsjahr 2016))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 143/2017 27.06.2017 Vorlage erstellt: 08.06.2017 Federführung: 1.2 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Diefenbach Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei X über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 160 611 000 978.407,- Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: – 4013 000 TOP 3 3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO Rückstellungen aus dem Bereich Personalangelegenheiten (betrifft das Haushaltsjahr 2016) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. insgesamt 89.037,97 € für die Buchung der Rückstellungen aus dem Bereich Personalangelegenheiten bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei Produktsachkonto 160 611 000 – 4013 000 Gewerbesteuer. Sachdarstellung: Die jährliche Ansatzbildung der Rückstellungszuführungen im Bereich Personal beruht auf einer Hochrechnung aus dem jeweiligen Bewertungsgutachten der Rheinischen Versorgungskassen (Heubeck AG) des Vorjahres. Durch die Einführung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes (DRModG NRW) zum 14. Juni 2016 und den damit verbundenen Änderungen (Einbau der bisherigen Sonderzahlungen in die Besoldungstabellen u.a.) fielen die Aufwendungen für die Rückstellungsbildung im Bereich Personalwesen „Pension und Beihilfe“ im Jahr 2016 höher aus als ursprünglich geplant. Infolgedessen stehen nach aktuellem Bearbeitungsstand des Jahresabschlusses 2016 zurzeit nur noch Mittel in Höhe von 11.712,03 € im Budget Personalrückstellungen zur Verfügung. Insgesamt sind im Jahresabschluss 2016 jedoch noch Rückstellungszuführungen i.H.v. 100.750,00 € (u.a Leistungsprämie 2016 i.H.v. 85.572,00 € - Auszahlung im Februar 2017) zu verbuchen. Dementsprechend sind insgesamt überplanmäßige Mittel i.H.v. 89.037,97 € für die Rückstellungsbildung im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 bereitzustellen. Der überplanmäßige Aufwand kann durch Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer gedeckt werden. Finanzwirksame Auszahlungen werden durch die Rückstellungsbildung nicht generiert.