Daten
Kommune
Kall
Größe
1,2 MB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:07
Aktualisiert
13.04.17, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Lagebericht
zur Schlussbilanz 31.12.2015
gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW
INHALTSVERZEICHNIS
A.
ALLGEMEINER TEIL
B.
WIRTSCHAFTLICHE SITUATION DER GEMEINDE ZUM 31.12.2015
STRUKTUR DES VERMÖGENS UND DES KAPITALS
C.
1.
Übersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur
2.
Analyse der Vermögensstruktur
3.
Analyse der Kapitalstruktur in Kennzahlen
4.
Kennzahlen zur Liquidität
5.
Analyse der Ergebnisstruktur
6.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
7.
Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde
CHANCEN UND RISIKEN FÜR DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER
GEMEINDE
1.
Entwicklung der Gemeinde
2.
Prognosebericht
3.
Nachtragsbericht
4.
Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung
Anlage:
Mitgliedschaften und Funktionen des Verwaltungsvorstands
und der Ratsmitglieder der Gemeinde Kall
GEMEINDE Kall - Lagebericht
Jahresabschluss zum 31.12.2015
A. Allgemeiner Teil
Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat die
Gemeinde den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen. Die Aufstellung
des Lageberichts erfolgt unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften der
GemHVO NRW (§ 48 GemHVO NRW).
Struktur der Gemeinde Kall
Die Gemeinde Kall gehört mit ihren 66 qkm zu den Großflächengemeinden, die ihren
jetzigen Zuschnitt der kommunalen Neugliederung verdankt und in dieser Form
seitdem besteht.
Die Gewerbeansiedlungen in Kall umfassen ein branchenmäßig breit gestreutes
Gewerbe mit einigen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus bekannten
Unternehmen. Eine der besonderen Stärken ist daneben auch die zentrale Lage als
Mittelzentrum im Süden des Kreises Euskirchen. Auch die gute ÖPNV-Anbindung
durch den Bahnhof und der nahe gelegene Autobahnanschluss bringen gute
Voraussetzungen für die weitere Entwicklung in den verschiedensten
Aufgabenbereichen der Gemeinde.
Hier zunächst einige statistische Strukturdaten der Gemeinde Kall im Überblick:
Statistische Angaben
1) Flächengröße des Gemeindebezirks
2) Einwohnerzahlen
a) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1939
b) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1950
c) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1961
d) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1970
e) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 31.12.71
f) Einwohnerzahl am 01.01.72 - nach Durchführung
der kommunalen Neugliederung
g) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 31.12.15
- männlich 5.606
- weiblich 5.623
6.607 ha
8.372 EW
9.423 EW
9.926 EW
10.909 EW
10.926 EW
9.524 EW
11.229 EW
Die Bevölkerungszahl verteilt sich auf die einzelnen Orte wie folgt:
Kall
Sötenich
Keldenich
Sistig
Golbach
Scheven
Wahlen
Rinnen
Urft
Krekel
Steinfeld
Wallenthal
Dottel
5.017
977
817
756
591
509
435
334
311
233
173
187
167
Frohnrath
Benenberg
Steinfelderheistert
Anstois
Diefenbach
Rüth
Roder
Gillenberg
Wallenthalerhöhe
Straßbüsch
insgesamt
125
106
127
92
73
47
61
53
22
16
11.229
Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde
am 15.10.2013 am 15.10.2014
am 15.10.2015
Zahl
der Zahl der
Zahl der
Zahl der
Klassen Schüler
Schüler
Schüler
156
281
113
9
222
0
12
261
0
7
127
0
a
Gesamt
550
528
23
490
28
610
a
*Die Hauptschule Kall wurde zum 01.08.2016 aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt (bis zum 31.01.2018) wird in Trägerschaft der
*
Stadt Mechernich die Hauptschule Mechernich am Standort Kall geführt, an der Schüler/innen der bisherigen Hauptschulen
*
Kall und Mechernich gemeinsam beschult werden.
*
*
Hauptschule Kall*
Grundschule Kall
Grundschule Sistig
135
260
133
5
12
6
am 15.10.2016
Zahl der Zahl der
Klassen
Schüler
99
273
118
Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde
Ort
Kindergarten Kall, Hüttenstraße
Kindergarten Keldenich
Kindergarten Krekel
Kindergarten Scheven
Kindergarten Sistig
Kindergarten Golbach
Kindergarten Sötenich
Kindergarten Kall, Kallbachstraße
Gesamt:
Nachrichtlich:
Caritas Lebenswelten
Integrative Kindertagesstätte
Größe
4
2
Gruppen für insges.
Gruppen für insges.
75 Kinder
44 Kinder
1
Gruppe
für insges.
20 Kinder
1
Gruppe
für insges.
20 Kinder
2
Gruppen für insges.
45 Kinder
1
Gruppe
für insges.
20 Kinder
1
Gruppe
für insges.
20 Kinder
1
Gruppe
für insges.
25 Kinder
13
2
Gruppen für insges. 269 Kinder
Gruppen für insges.
45 Kinder
Die Verwaltung ist seit dem 01.10.2015 in 6 Teambereiche untergliedert. Die neue Organisationstruktur ist nachfolgend dargestellt:
B. Wirtschaftliche Situation der Gemeinde zum 31.12.2015
Struktur des Vermögens und des Kapitals
1. Übersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur
Das Vermögen, das Kapital und die Schulden zeigt vereinfacht die nachstehende
Übersicht:
Stand:
01.01.2015
€
AKTIVA = Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Finanzanlagevermögen
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
€
%
39.323 0,03 %
108.548.931 89,86 %
3.440.670 2,85 %
112.028.924 92,74 %
37.663
111.863.622
5.602.534
117.503.819
117.369 0,10 %
97.729
0,08 %
901.952 0,75 %
7.670.389 6,35 %
79.773 0,06 %
8.769.483 7,26 %
1.180.939
7.081.167
174.185
8.534.020
0,93 %
5,62 %
0,14 %
6,77 %
Vorräte
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
SUMME AKTIVA
%
31.12.2015
120.798.407 100,00 %
0,03 %
88,75 %
4,45 %
93,23 %
126.037.839
100,00 %
PASSIVA = Kapital
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
25.903.968
51.167.900
10.974.406
30.973.523
1.778.609
21,44 %
42,36 %
9,08 %
25,64 %
1,48 %
26.118.590
53.277.598
11.317.438
33.502.146
1.822.067
20,72 %
42,27 %
8,98 %
26,58 %
1,45 %
SUMME PASSIVA
120.798.407
100,00%
126.037.839
100,00%
2. Analyse der Vermögensstruktur
Das Gesamtvermögen, welches in der Bilanzsumme auf der Aktivseite zum Ausdruck
kommt, hat sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund von Zugängen im
Bereich des Anlagenvermögens um rd. 4,3 % erhöht. Ursächlich waren im
Wesentlichen gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.106 höhere Anlagen im Bau, die in
2015 erfolgte Übernahme von Aktivvermögen aus der Erschließungsmaßnahme „Auf
dem Fels“ mit einem Gesamtwert von T€ 2.176, sowie der Erwerb von
Kommanditanteilen an der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 2.158.
Bezogen auf die Schlussbilanzsumme zum 31.12.2015 ist ein Anlagevermögen von
93,23 % und bezogen auf die Schlussbilanzsumme zum 31.12.2014 von 92,74 %
ausgewiesen. Dies ergibt eine leichte Erhöhung von 0, 49 % - Punkten.
Nach den allgemein geltenden Bilanzregeln soll das langfristige Vermögen auch
langfristig finanziert werden. Die vorliegende Schlussbilanz zeigt, dass dieser
Grundsatz nicht vollständig realisiert ist. Auf die Erläuterungen zum
Anlagendeckungsgrad unter Punkt 3. in diesem Bericht wird verwiesen. Die
Fremdkapitalquote (Anteil Fremdkapital (ohne Rückstellungen) am Gesamtkapital)
lag zum 31.12.2014 bei 25,64 % und zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2015 bei
26,58 % was eine Erhöhung von 0,94 % - Punkten ausmacht. Auf die Darstellung der
Vermögens- und Kapitalstruktur sowie auf die Bilanzkennzahlen wird im Weiteren
verwiesen.
Bezogen auf die Schlussbilanz 31.12.2015 macht das Umlaufvermögen 6,77 % und
bezogen auf die Schlussbilanzsumme zum 31.12.2014 7,26 % aus, was einer
Minderung von 0,49 % - Punkten entspricht.
Details zur Vermögensstruktur sind im Anhang dargestellt. Dennoch werden einige
besondere Maßnahmen und Anlagen im Bau nachfolgend kurz dargestellt.
Im Jahr 2015 wurden im Wesentlichen folgende Baumaßnahmen und Projekte
fertiggestellt.
Bezeichnung
Wohnhaus Kaller Str. 23 Sistig Asylheim
Wohnhaus Aachener Str. 53 Kall
Asylheim
Halle am Sägewerk
Kubota Traktor Bauhof
Anschaffung Gerätewagen Feuerwehr
Löschgruppe Kall
Abgassaugsystem
Feuerwehrgerätehaus Wahlen und Sistig
Anschaffung MTF Feuerwehr Löschgruppe Wahlen
Kanalisation Rinnen Michaelstraße
Fertigstellung /
Inbetriebnahme
01.06.2015
Betrag
78.934,26 €
01.10.2015
19.075,29 €
01.03.2015
52.893,00 €
07.04.2015
51.000,60 €
05.02.2015
66.991,67 €
23.05.2015
25.139,68 €
30.11.2015
16.229,29 €
685.079,33 €
Sanierung Michaelstraße Rinnen
21.09.2015
502.072,99 €
Parkfläche Weiherbenden Kall
11.06.2015
17.785,89 €
Nebenanlagen Schleidener Str. Sistig
16.06.2015
40.251,10 €
Wanderparkplatz Urft
30.10.2015
16.393,20 €
Schutzhütte Am Pferdekopf
24.02.2015
2.132,61 €
Pflasterweg Friedhof Kall - Heistert
Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen
Friedhof Golbach
Wirtschaftsweg „Auf dem Fels“
Gesamt
24.01.2015
7.060,43 €
10.09.2015
1.216,84 €
08.12.2015
23.725,59 €
1.605.981,77 €
Zudem wurde als wesentliche Baumaßnahme die Erschließung des Baugebietes
„Auf dem Fels“ im Jahr 2015 abgeschlossen. Die Erschließungsmaßnahme umfasste
bis zur endgültigen Abnahme den Zeitraum der Jahre 2002 bis 2015 und wurde
durch ein privates Erschließungsunternehmen durchgeführt. Nach Abschluss der
Erschließung wurden die fertiggestellten Anlagen in 2015 entschädigungslos auf die
Gemeinde Kall übertragen. Zu den übertragenen Anlagen zählten im Wesentlichen
die neu erschlossen Straßen inkl. Nebenanlagen i.H.v. 1.364.672,28 € und Kanäle
i.H.v. 811.187,90 €.
Der Ansatz der jeweiligen Vermögensgegenstände erfolgte zum jeweiligen Zeitwert.
Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden in Zusammenarbeit mit einem Ing.-Büro die
ursprünglichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt und Alterswertminderungen
berücksichtigt.
Durch die Erschließung des Baugebietes „Auf dem Fels“ wurden folgende Straßen
neu angelegt:
Hausacker, Bachweg, Goldkuhl, Dachsweg, Apfelpesch und Am Kreisgarten.
In Höhe der ermittelten Zeitwerte wurde korrespondierend in gleicher Höhe ein
Sonderposten gebildet.
Außerdem sind folgende Anlagen im Bau zu berücksichtigen:
Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2015
Bezeichnung
Sanierung Rathaus Kall
Sanierung Grundschule Kall
Komplettsanierung Gymnastikhalle GS Sistig
Sanierungspaket Kindergarten Hüttenstraße
Kanal Frohnrather Weg
Neub. Schmutzwasserkanal Rinnen
Sanierung Kanal Ortslage Keldenich
Sanierung Kanal Kölner Str.
Kanalisation Rinnen 2. BA
Kanalisation Ortslage Sötenich
Sanierung Kanalisierung versch. Ortslagen
Ausbau Nebenanl. Kölner Str.
Ausbau Nebenanl. Aachener Str.
Ausbau Nebenanl. Hindenbrugstr. Kall
Straßenausbau Sötenich "In den Stöcken"
Straßenausbau Sötenich "Auf der Höll"
Straßenausbau Rinnen "Bergstraße"
Straßenausbau Rinnen "Sistaler Str."
Straßenausbau Rinnen "Blumenstraße"
Straßenausbau Sötenich "Waldstr."
Straßenausbau Sötenich "Auf dem Kickberg"
Anbindung Straße "Am Hallenbad" an Hindenburgstr.
Umbau /Neubau Kreisel Hindenburgstr.
Umbau Bahnsteig Kall
Umsetzung Wasserrahmenrichtlinien
Hochwasserschutz Scheven HBR Beestental
Hochwasserschutz Scheven HBR Ost
Hochwasserschutz Scheven HBR Süd
Stabgitterzaun Friedhof Krekel
Erschließung Gewerbegebiet an der L206
51.485,97 €
2.510,36 €
2.664,30 €
10.447,97 €
19.749,00 €
162.539,02 €
2.788,56 €
130.926,97 €
32.285,39 €
131.167,05 €
66.389,44 €
206.516,99 €
12.111,01 €
5.791,12 €
49.549,34 €
79.624,11 €
13.072,19 €
15.977,12 €
5.809,86 €
9.253,78 €
171.625,22 €
1.645,58 €
2.742,64 €
93.410,64 €
30.229,41 €
2.731,83 €
988,14 €
22.670,86 €
2.428,03 €
57.120,82 €
1.396.252,72 €
Kennzahlen zur Vermögenslage
Anlagenintensität
Die Anlagenintensität gibt an, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am
Gesamtvermögen ist. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des
Anlagevermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommune
entspricht. Ein hoher Wert der Kennzahl „Anlagenintensität“ verlangt i. d. R. einen
hohen Anteil von Eigenkapital bzw. von langfristigem Fremdkapital am
Gesamtkapital. Eine zu geringe Anlagenintensität kann bedeuten, dass die
Kommune überwiegend über bereits abgeschriebenes Vermögen oder über
Vermögensgegenstände verfügt, die nur noch mit geringen Werten in der Bilanz
angesetzt sind.
Anlagenintensität = Anlagevermögen x 100/Bilanzsumme
Stand 31.12.2014
112.028.924.24 x 100 / 120.798.407,01 = 92,74%
Stand 31.12.2015
117.503.819,13 x 100 / 126.037.838,86 = 93,23%
Die Quote der Gemeinde Kall beträgt zum 31.12.2014 92,74 % und zum
Schlussbilanzstichtag 93,23 %. Dieser hohe Quotient ist für den kommunalen
Bereich auf Grund der Aufgabenwahrnehmung zur Daseinsvorsorge mit dem dafür
notwendigen Infrastrukturvermögen eher üblich.
Aufgrund des nahezu proportionalen Anstiegs des Anlagevermögens im Verhältnis
zur Bilanzsumme ist die Anlagenintensität gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig
gestiegen.
Infrastrukturquote
Die Kommunen verfügen in der Regel über ein umfangreiches, der Daseinsvorsorge
dienendes Infrastrukturvermögen, welches in der Regel auch schwer veräusserbar
ist. Die Kennzahl „Infrastrukturquote“ beleuchtet deshalb als Verfeinerung der
Kennzahl „Anlagenintensität“ diesen Aspekt. Ein geringerer Wert der Kennzahl
„Infrastrukturquote“ kann ein Hinweis dafür sein, dass die Kommune entweder kaum
über derartige öffentlichen Einrichtungen verfügt, diese ggf. bereits veraltet und
daher geringwertig sind, oder diese im Rahmen von Privatisierungsmaßnahmen
veräußert wurden. Ein hoher Wert dürfte ein Hinweis darauf sein, dass wegen dieser
Vermögenslage die Kommune in jedem Haushaltsjahr voraussichtlich hohe
Unterhaltungsaufwendungen und hohe Abschreibungen zu erwirtschaften hat. Ggf.
sind bei der Bewertung dieser Kennzahl in Einzelfällen auch die Gebietsgröße der
Kommune oder andere örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen x 100/Bilanzsumme
Stand 31.12.2014
72.423.824,48 x 100 / 120.798.407,01 = 59,95 %
Stand 31.12.2015
74.935.658,62 x 100 / 126.037.838,86 = 59,45 %
Die Infrastrukturquote der Gemeinde Kall beträgt zum Schlussbilanzstichtag 59,45 %
und lag zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2014 bei 59,95 %, was einer Minderung
von 0,50 % - Punkten entspricht. Die Quote liegt damit über dem Mittelwert von 45 %
des interkommunalen Vergleichs gemäß den Vergleichszahlen aus der überörtlichen
Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige Kommunen aus
dem Jahr 2011.
3. Analyse der Kapitalstruktur
Die Erhöhung des Gesamtkapitals (Bilanzsumme auf der Passivseite) um 4,3%
gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg im Bereich der
Sonderposten um rd. T€ 2.110, einer Erhöhung der Instandhaltungsrückstellungen
um T€ 887 sowie aus der Zunahme an Liquiditätskrediten um T€ 2.000.
Die Erhöhung im Bereich der Sonderposten steht im Wesentlichen im
Zusammenhang mit der Aktivierung von Anlagegegenständen aus der
Erschließungsmaßnahme „Auf dem Fels“, die eine korrespondierende Passivierung
der aktivierten Beträge nach sich gezogen hat.
Kennzahlen zur Kapitalstruktur
Eigenkapitalquote I
Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am
Gesamtkapital ist. Sie wird zur Beurteilung der Kapitalkraft herangezogen. Je höher
die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die
finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Die Eigenkapitalquote kann
damit auch bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eigenkapitalquote I = Eigenkapital x 100/ Bilanzsumme
Stand 31.12.2014
25.903.968,62 x 100 / 120.798.407,01 = 21,44 %
Stand 31.12.2015
26.118.590,15 x 100 / 126.037.838,86 = 20,72 %
Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Kall (inkl. der Ausgleichsrücklage) beträgt
20,72 %. Die Verminderung der Eigenkapitalquote resultiert aus einer im Vergleich
zum Vorjahr höheren Bilanzsumme.
Die Fremdkapitalquote beträgt 26,58 % (Vorjahr 25,64%) und verdeutlicht den relativ
geringen Verschuldungsgrad der Gemeinde Kall.
Eigenkapitalquote II (wirtschaftliche Eigenkapitalquote)
Die Kennzahl Eigenkapitalquote II misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten
mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um die „langfristigen“ Sonderposten (aus Zuwendungen
und Beiträgen) erweitert.
Eigenkapitalquote II = (EK + SoPo/Zuw./Beiträge) x 100/Bilanzsumme
Stand 31.12.2014
(25.903.968,52 + 1.001.583,00+ 35.682.707,77 + 14.164.204,00) x 100
120.798.407,01 = 63,54 %
/
Stand 31.12.2015
(26.118.590,15 + 3.117.990,00 + 35.883.949,75 + 13.803.649,00) x 100
126.037.838,86 = 62,62 %
/
Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten machten insgesamt 42,27 % der
Bilanzsumme aus. Insofern ergibt sich eine relativ hohe Eigenkapitalquote II zum
31.12.2015 von 62,62 %. Der Stand zum 31.12.2014 betrug 63,54 %, was somit
einer Minderung um rd. 0,92 %-Punkten entspricht.
Hier bewegt sich die Gemeinde Kall im interkommunalen Vergleich unterhalb des
Mittelwertes von 72,7 % bei einem ermittelten Wertebereich zwischen 46,4 % und
87,1 %. (gem. den Vergleichszahlen aus der überörtlichen Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige Kommunen aus dem Jahr
2011)
Anlagendeckungsgrad I
Der Anlagendeckungsgrad I zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch
Eigenkapital gedeckt oder finanziert sind. Da Anlagegegenstände in der Regel
langfristig gebundenes Vermögen darstellen, müssen sie auch durch entsprechend
langfristiges Kapital finanziert werden. Damit wird sichergestellt, dass in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um den
Tilgungsverpflichtungen
termingerecht
nachzukommen.
Deshalb
sollten
Gegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich nicht kurzfristig finanziert werden.
Anlagendeckungsgrad I = Eigenkapital x 100/ Anlagevermögen
Stand 31.12.2014
25.903.968,62 x 100 / 112.028.924,24 = 23,12 %
Stand 31.12.2015
26.118.590,15 x 100 / 117.503.819,13 = 22,23 %
Der Anlagendeckungsgrad I beträgt 22,23 % bei der Gemeinde Kall. Das bedeutet,
dass rd. 1/4 des Anlagevermögens durch Eigenkapital abgedeckt ist, und knapp 3/4
des Anlagevermögens über Fremdkapital² und Sonderposten finanziert werden.
2 Fremdkapital
= Verbindlichkeiten ohne Rückstellungen und Sonderposten
Die Verminderung der Quote resultiert aus dem überproportionalen Anstieg des
Anlagevermögens gegenüber dem Anstieg des Eigenkapitals.
Anlagendeckungsgrad II
Reicht das Eigenkapital zur Finanzierung des Anlagevermögens nicht aus, so sollte
zusätzlich nur langfristiges Fremdkapital herangezogen werden. Der Deckungsgrad II
zeigt daher an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert ist, oder
anders ausgedrückt durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital 4 gedeckt
werden.
Anlagendeckungsgrad II = EK+SoPo Zuw./Beit.+lfr. FK x 100/ Anlagevermögen
Stand 31.12.2014
(25.903.968,62 + 1.001.583,00 + 35.682.707,77 + 14.164.204,00+ 23.783.848,69) x
100 / 112.028.924,24 = 89,74 %
Stand 31.12.2015
(26.118.590,15 + 3.117.990,00 + 35.883.949,75 + 13.803.649,00 + 25.303.732,03) x
100 / 117.503.819,13 = 88,70 %
Da die Anlagendeckung zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2015 bei 88,70 % liegt,
zeigt sich, dass das Anlagevermögen nicht vollständig gedeckt ist mit langfristigem
Fremdkapital, Sonderposten und Eigenkapital. Im interkommunalen Vergleich liegt
die Bandbreite von 68,6 % bis 114,2%. (gem. den Vergleichszahlen aus der
überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige
Kommunen aus dem Jahr 2011)
4 Langfristiges Fremdkapital = Pensionsrückstellungen + Verbindlichkeiten (Restlaufzeit über 5 Jahre)
4 Kennzahlen zur Liquidität
Liquidität 1. Grades
Die Liquidität 1. Grades gibt an, wie hoch der Anteil der flüssigen Mittel (Liquide
Mittel) an dem kurzfristigen Fremdkapital (hier: Restlaufzeit bis zu einem Jahr) ist.
Liquidität 1. Grades = Liquide Mittel x 100/kurzfristige Verbindlichkeiten
Stand 31.12.2014
7.670.388,54 x 100 / 8.863.705,91 = 86,54 %
Stand 31.12.2015
7.081.166,97 x 100 / 11.794.152,62 = 60,04 %
Zum Schlussbilanzstichtag beträgt die Liquidität 1. Grades 60,04 %, was einer
Minderung zum Vorjahr um 26,50 %-Punkte entspricht.
Ursächlich für diese Veränderung ist im Wesentlichen ein geringerer Bestand an
liquiden Mitteln gegenüber dem Vorjahr um 589 TEUR, sowie eine Erhöhung der
Liquiditätskredite um 2.000 TEUR.
Liquidität 2. Grades
Für die Kennzahl Liquidität 2. Grades, auch als „kurzfristige Liquidität“ bezeichnet,
werden den liquiden Mitteln die kurzfristigen Forderungen hinzugerechnet.
Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + kurzfr. Ford.²)
Verbindlichkeiten ³
x 100/kurzfristige
Stand 31.12.2014
(7.670.388,54 + 549.269,32) x 100/ 8.863.705,91 = 92,73 %
Stand 31.12.2015
(7.081.166,97 + 793.133,22) x 100/ 11.794.152,62 = 66,76 %
Unter Einbeziehung der Forderungen kommt die Gemeinde Kall zum
Schlussbilanzstichtag auf eine Quote von 66,76 % (Vorjahr 92,73 %) Auf die
Erläuterung zur Liquidität 1. Grades wird verwiesen.
² Forderungen bis zu 1 Jahr (siehe Forderungsspiegel)
³ Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr (siehe Verbindlichkeitenspiegel)
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Die von den Kommunen bis zur Umstellung auf das NKF aufgenommenen
Kassenkredite werden in der kommunalen Bilanz als Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung angesetzt. Sie stellen kurzfristiges Fremdkapital dar, weil sie
in ihrer Laufzeit auf höchstens ein Jahr beschränkt sind. Wie hoch die Bilanz durch
kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „kurzfristige
Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Verbindlichkeitsquote = kurzfristige Verbindlichkeiten* x 100/ Bilanzsumme
Stand 31.12.2014
8.863.705,91 x 100/ 120.798.407,01 = 7,34 %
Stand 31.12.2015
11.794,152,62 x 100/ 126.037.838,86 = 9,36 %
In der Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2015 beträgt die kurzfristige
Verbindlichkeitsquote 9,36 %. Zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2014 lag die Quote
bei 7,34 %. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem überproportionalen
Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten (aufgrund der Erhöhung der
Liquiditätskredite) gegenüber dem Anstieg der Bilanzsumme.
Der interkommunale Vergleichswert schwankt zwischen 0,4 % und 30 %, der
Mittelwert liegt hier bei 4,8 %. (gem. den Vergleichszahlen aus der überörtlichen
Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige Kommunen aus
dem Jahr 2011).
*Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr (siehe Verbindlichkeitenspiegel)
Verschuldungsgrad
Der Verschuldungsgrad berechnet sich aus dem gesamten Fremdkapital im
Verhältnis zum Eigenkapital (inkl. Sonderposten Zuwendungen/Beiträge).
Grundsätzlich gilt, je höher der Verschuldungsgrad ist, umso abhängiger ist die
Kommune von externen Gläubigern.
Verschuldungsgrad = Gesamtes Fremdkapital* x 100/ Eigenkapital+ Sonderposten
(ohne Sonderposten für den Gebührenausgleich)
Stand 31.12.2014
(30.973.523,35 + 10.974.406,01) x 100 / (25.903.968,62 + 35.682.707,77 +
14.164.204,00 + 1.001.583,00) = 54,65 %
Stand 31.12.2015
(33.502.145,55 + 11.317.438,40) x 100 / (26.118.590,15 + 35.883.949,75 +
13.803.649,00 + 3.117.990,00) = 56,79 %
Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Kall liegt zum Schlussbilanzstichtag
31.12.2015 bei 56,79 %, zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2014 lag dieser bei 54,65
%. Die leichte Erhöhung des Verschuldungsgrades resultiert im Wesentlichen aus
der Erhöhung des Fremdkapitals, wobei hierin auch die Liquiditätskredite enthalten
sind
*Gesamtes Fremdkapital = Rückstellungen + Verbindlichkeiten
5. Analyse der Ergebnisstruktur 2015
Das Haushaltsjahr 2015 verlief unerwartet positiv. Während im Haushaltsplan 2015
noch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.131,8 T€ gerechnet wurde, konnte im
Jahresabschluss 2015 ein positives Ergebnis von 302,6 T€ erzielt werden. Ursächlich
hierfür waren im Wesentlichen um 944 T€ höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer
aufgrund von Nachveranlagungen aus Vorjahren. Ausschlaggebend hierbei waren
insbesondere die Nachveranlagungen dreier ortsansässiger Gewerbebetriebe i.H.v.
781.445,14 €, 127.909,60 € und 123.596,25 €) einschließlich Zinsen um T€ 247.
Hinzu kamen höhere Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen um 387
T€ sowie Erträge aus notwendigen Bewertungsanpassungen von gebildeten
Festwerten um 321 T€
Die Erträge der Gemeinde setzen sich im Schnitt zu ca. 68,37 % aus Steuern und
ähnlichen Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zusammen. Hier
die wichtigsten Einnahmen in der Entwicklung:
Ertragsart
2012
EUR
2013
EUR
2014
EUR
2015
EUR
Gewerbesteuer
5.058.119,65
3.465.991,22
4.220.171,24
6.044.652,43
2015
Proz.
Anteil
ord.
Erträge
22,78
Einkommensteueranteil
3.723.334,00
3.848.039,00
3.976.655,45
4.393.485,35
16,55
Grundsteuer B
1.453.170,47
1.718.671,20
1.656.390,99
2.053.074,53
7,74
Gesamt
10.234.624,12
9.032.701,42
9.853.217,68
12.491.212,31
47,07
Ordentliche Erträge
26.538.022,51
insgesamt
Die Hauptsteuererträge aus Gewerbesteuer (ohne Abzug), Einkommensteuer und
Grundsteuer B machen demnach allein mehr als 40 % der gesamten ordentlichen
Erträge aus. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Hauptsteuererträge aufgrund der
in 2015 erfolgten Erhöhung der Steuersätze, und zwar bei der Grundsteuer A von
295 v.H. auf 350 v.H., bei der Grundsteuer B von 455 v.H. auf 555 v.H. und bei der
Gewerbesteuer von 455 v.H. auf 515 v.H., deutlich gesteigert werden. Bei der
Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Vorjahr einschließlich des vorstehend
beschriebenen, ungeplanten Effekts ein Mehrertrag um 43,2 % erzielt werden. Bei
der Grundsteuer B stiegen die Erträge gegenüber dem Vorjahr um rd. 23,9%.
Auch der Einkommensteueranteil stieg aufgrund von höherem Ist-Aufkommen des
Landes an der Einkommensteuer gegenüber dem Vorjahr um rd. 10,5 %.
Die gesamten Zuwendungen und allgemeinen Umlagen betragen 4.508.582,30 €
(Vorjahr 5.679.315,63 €). Die Minderung gegenüber dem Vorjahr um 1.171 T€
resultiert im Wesentlichen aus den Schlüsselzuweisungen, die im Vorjahr höher
ausgefallen waren.
Die Schlüsselzuweisungen 2015 betragen 1.241.705,00 € (Vorjahr 2.469.964,00) €
und betragen somit rd. 27,54 % der gesamten Zuwendungen und Umlagen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von 302.566,41 €
ab.
Die ordentlichen Aufwendungen der Gemeinde Kall belaufen sich im Jahr 2015 auf
insgesamt 25.570.369,20 € (Vorjahr: 23.799.378,32 €)
Die Aufwendungen setzten sich im Schnitt zu 66 % aus Transferaufwendungen und
Personalkosten zusammen.
Hier die wesentlichen Aufwendungen zusammengefasst:
Aufwendung
Personalaufwendungen tariflich Beschäftigte
2015
EUR
3.635.239,40
Kreisumlage
7.117.041,00
Umlage an den Wasserverband
1.753.200,00
Gesamt
12.505.480,40
Allein die Kreisumlage und die Umlagen an die Versorger bilden hierbei ungefähr
mehr als ein Drittel aller Aufwendungen und stellen somit eine der bedeutendsten
Aufwandspositionen der Gemeinde dar. Die Kreisumlage ist im Vergleich zum
Vorjahr um 284,6 T€ (von 6.832,4 T€ auf 7.117,0 T€) in 2015 gestiegen.
Die Personalaufwendungen für tariflich Beschäftigte sind im Vergleich zum Vorjahr
um ca. 2,4 % gestiegen. Die gesamten Personalaufwendungen sind jedoch im
Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund verminderter Einstellungen in
personalbezogene Rückstellungen um ca. 6,0 % geringer.
Die fortgeschriebenen Planansätze in der Gesamtergebnisrechnung sowie deren
Teilrechnungen zum 31.12.2015 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch
die in das Haushaltsjahr 2015 übertragenen Ermächtigungen.
Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentlichen Plan/IstAbweichungen im Saldo:
Steuern und ähnliche Abgaben: +992 T€
Die Mehrerträge sind insbesondere auf die höheren Gewerbesteuererträge i.H.v. rd. 945 T€ aufgrund von Nachveranlagungen der Vorjahre zurück zu führen.
Kostenerstattung, Kostenumlagen: -1.331 T€
Die
Mindererträge
resultieren
aus
geplanten
Zuwendungen
für
Straßenbaumaßnahmen, die für Straßen NRW als Eigentümer der Straßen
durchgeführt wurden. Da es sich hier lediglich um durchlaufende Posten handelt,
werden die Zuwendungen nicht ertragswirksam dargestellt.
Sonstige ordentliche Erträge: +1.212 T€
Die Mehrerträge resultieren aus Mehreinnahmen bei den Zinsen Gewerbesteuer
i.H.v. 247 T€, der Auflösung von Pensionsrückstellungen i.H.v 411 T€ und der
Wertanpassung von gebildeten Festwerten i.H.v. 321 T€.
Personal- und Versorgungsaufwendungen: +160 T€
Die Mehraufwendungen beruhen im Wesentlichen auf den Zuführungen zu den
Pensions- und Versorgungsrückstellungen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: +1.938 T€
Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus geplanten Aufwendungen
für Straßenbaumaßnahmen, die für Straßen NRW als Eigentümer der Straßen
durchgeführt werden. Da es sich hier lediglich um durchlaufende Posten handelt,
werden die Aufwendungen nicht ertragswirksam dargestellt.
Sonstige ordentliche Aufwendungen: -405 T€
Die Mehraufwendungen ergeben sich aus Zugängen für den Sonderposten
Gebührenausgleich in den Bereichen Straßenreinigung, Abfallentsorgung,
Bestattungswesen und Klärgruben.
Kennzahlen zur Ertragslage
Innenministeriums):
2015
(gemäß
dem
Kennzahlenset
des
Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur
durch eine vollständige Deckung erreicht werden.
Aufwanddeckungsgrad = Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen
26.538.022,51 € x 100
25.570.369,20 €
= 103,78 %
(Vj.: 99,24%)
Abschreibungsintensität
Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde
durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Abschreibungsintensität =
Bilanzielle Abschreibungen
auf Sachanlagevermögen x 100
ordentliche Aufwendungen
2.848.680,80 € x 100
25.570.369,20 €
= 11,14%
(Vj.: 11,90%)
Den Abschreibungen i.H.v. 2.848.680,80 € stehen Auflösungen von Sonderposten
i.H.v. rd.1.705.511,50 € gegenüber.
Drittfinanzierungsquote (DFQ)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und
den Erträge aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen
Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die
Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des
Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich.
Drittfinanzierungsquote =
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
1.705.511,50 € x 100
2.848.680,80 €
= 59,87%
(Vj.: 55,32%)
Zinslastquote (ZLQ)
Die Kennzahl "Zinslastquote" zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
besteht.
Zinslastquote =
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
666.090,75 € x 100
25.570.369,20 €
= 2,60%
(Vj.:2,98%)
Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von
Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Zuwendungsquote =
Erträge aus Zuwendungen x 100
Ordentliche Erträge
4.508.582,30 x 100
26.538.022,51 €
= 17, 00%
(Vj.: 23,86%)
Die Zuwendungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund
geringerer Schlüsselzuweisungen gesunken.
Personalintensität 1 (PI1)
Die "Personalintensität 1" gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen
Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der
Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird.
Personalintensität =
Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
5.298.727,91 € x 100
25.570.369,20 €
= 20,72 %
(Vj.: 23,69%)
Die Minderung um 2,97 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr resultiert im
Wesentlichen aus der verminderten Zuführung zu Pensionsrückstellungen im
Vergleich zum Vorjahr.
Sach- und Dienstleistungsintensität
Die Kennzahl "Sach- und Dienstleistungsintensität" lässt erkennen, in welchem
Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
entschieden hat.
Sach- u. Dienstleitungsintensität =
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
3.941.573,82 € x 100
25.570.369,20 €
= 15,41%
(Vj.:12,07%)
Die Kennzahl ist im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund höherer
Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen gestiegen.
Transferaufwandsquote (TAQ)
Die Kennzahl "Transferaufwandsquote" stellt einen Bezug
Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Transferaufwandsquote =
zwischen
den
Transferaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
11.572.602,02 x 100
25.570.369,20 €
= 45,26 %
(Vj.: 44,81 %)
An dieser Kennzahl wird deutlich, dass die Gemeinde bald die Hälfte der gesamten
ordentlichen Aufwendungen als Transferzahlungen an Zweckverbandsumlagen,
Kreisumlagen,
Gewerbesteuerumlagen
und
Leistungen
nach
dem
Asylbewerberleistungsgesetz leisten muss. Diese Aufwendungen sind nur bedingt
oder gar nicht beeinflussbar.
6. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Gesamtfinanzrechnung stellt die internen und externen Finanzierungsquellen
und die Verwendung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2015 dar.
Die Finanzrechnung zum 31.12.2015 weist folgende Salden aus:
Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit :
Saldo aus der Investitionstätigkeit:
Saldo aus der Finanzierungstätigkeit:
+ 2.409 T€
- 4.085 T€
+ 1.437 T€
Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen
Verwaltungsbereichs verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang.
des
Der wesentliche Unterschied zwischen den ordentlichen Erträge und den
Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit liegt in den nicht zahlungswirksamen
Erträgen, deren größter Posten die Auflösungserträge aus den Sonderposten mit rd.
1.705.511,50 € ausmachen.
Die Auszahlungen im investiven Bereich finden ihren Ursprung in den
Auszahlungen für Hoch– und Tiefbaumaßnahmen und im Bereich der
Finanzanlagen. Im Jahr 2015 lag der Schwerpunkt der Bautätigkeit im Wesentlichen
bei den Tiefbaumaßnahmen im Bereich des Straßenausbau, der Entwässerungsund Abwasserbeseitigungsanlagen. Insgesamt wurden für Baumaßnahmen
3.201.551,89 € investiert, sodass alleine diese Auszahlungen einen Anteil von rund
53 % an den gesamten Auszahlungen für Investitionstätigkeiten darstellen.
Die Auszahlungen im Bereich der Finanzanlagen um 2.161.813,04 € stehen im
Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.
KG.
Einen eher geringen Anteil an den gemeindlichen Auszahlungen für Investitionen
stellen die Ausgaben für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen dar. Hier
wurden in 2015 insgesamt 269.209,06 EUR verausgabt und stellen somit nur rund 4
% der Auszahlungen aus Investitionszahlungen dar.
Bei der Betrachtung der investiven Einzahlungen liegt vergleichbar zu den
Auszahlungen das Hauptaugenmerk ebenfalls auf dem Bereich der Baumaßnahmen.
Hier wurden hauptsächlich auf Grund von Bundes– und Landeszuweisungen
insgesamt 1.741.646,37 EUR vereinnahmt. Dies stellt einen Anteil der
Investitionszuwendungen an den gesamten Einzahlungen für Investitionstätigkeiten
i.H.v. 86,70 % dar. Diese Zuwendungen setzten sich im Jahr 2015 im Wesentlichen
aus den Zuwendungen für Kanalbaumaßnahmen und den Investitionspauschalen
des Landes NRW zusammen.
Die fortgeschriebenen Planansätze in der Gesamtfinanzrechnung sowie deren
Teilrechnungen zum 31.12.2015 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch
die in das Haushaltsjahr 2015 übertragenen Ermächtigungen.
Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentliche Plan/IstAbweichungen im Bereich der Investitionstätigkeiten im Saldo:
Einzahlungen für Investitionsmaßnahmen: - 8.023 T€
Im Wesentlichen erfolgte bei folgenden Maßnahmen der Mittelabruf bzw. die
Abrechnung der Beiträge erst in den Folgejahren, da auch die entsprechenden
Auszahlungen erst später erfolgten:
(siehe nächste Seite)
Bezeichnung
Ansatz 2015
Einzahlungen Saldo
Schmutzwasserkanal Rinnen 2. BA
3.737.886,00 €
32.285,39 €
3.705.600,61 €
Nebenanlagen L203 in Rinnen
369.000,00 €
48.700,00 €
320.300,00 €
Nebenanlagen Kölner Straße Kall
350.000,00 €
- €
350.000,00 €
Ausbau Nebenanlagen Aachener Str.
633.000,00 €
- €
633.000,00 €
Erweiterung P&R-Anlage Trierer Str. 4.BA.
678.690,00 €
- €
678.690,00 €
Straßenausbaubeiträge "In den Stöcken"
509.000,00 €
- €
509.000,00 €
Straßenausbaubeiträge "Michaelstraße"
325.000,00 €
- €
325.000,00 €
Straßenausbeiträge "Auf der Höll"
185.000,00 €
- €
185.000,00 €
Umbau Bahnsteig BH Kall
280.000,00 €
- €
280.000,00 €
Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen: + 21.497 T€
Hier erfolgt die Ausführung bzw. Fortführung diverser Maßnahmen in großen Teilen
erst in Folgejahren. Wesentliche Maßnahmen waren hierbei:
Beschreibung
Schmutzwasserkanal Rinnen 2. BA
Erschließung Gewerbegebiet an L 206
Neubau Schmutzwasserkanal Rinnen 1. BA
Hochwasserschutz Scheven HBR 1 Süd
Erweiterung P&R-Anlage Trierer Str. 4.BA
Ausbau Nebenanlagen Aachener Str.
Grunderwerb unbebaute Grundstücke
Straßenausbau „Zum Eichtal“ Urft II. BA
Umbau Bahnsteig Bahnhof Kall
Ausbau Nebenanlagen Kölner Str.
Straßenausbau Sötenich "In den Stöcken"
Komplettsanierung Gymnastikhalle Sistig
Sanierung Kanalisation Ortslage Sötenich
Straßenausbau "Sistaler Straße" Rinnen
Ausbau Nebenanlagen Hindenburgstr. Kall
Sanierung Kanal Kölner Str. Kall
Straßenausbau "Im Acker" Rinnen
Neubau Unterbringung Flüchtlinge
Straßenausbau "Bergstraße" Rinnen
Kanalleitung Frohnrather Weg, Sistig
Straßenausbau "Auf dem Kickberg" Sötenich
Sanierung Regenklärbecken Am Hallenbad
Sanierung Kindergarten Sistig
Sanierung Regenklärbecken Bahnhofstr.
Straßenausbau Rinnen "Michaelstraße"
Straßenausbau "Waldstraße" Sötenich
Straßenausbau "Am Birnbaum" Urft
Straßenausbau "Blumenstraße" Rinnen
Ansatz 2015
Auszahlungen Saldo
3.737.886,00 €
32.285,39 € 3.705.600,61 €
3.600.000,00 €
38.772,88 € 3.561.227,12 €
2.818.019,14 € 1.290.170,63 € 1.527.848,51 €
850.000,00 €
7.189,98 €
842.810,02 €
830.000,00 €
0,00 €
830.000,00 €
780.164,53 €
5.688,40 €
774.476,13 €
750.000,00 €
151.599,48 €
598.400,52 €
542.000,00 €
0,00 €
542.000,00 €
553.148,51 €
45.195,27 €
507.953,24 €
670.181,51 €
176.434,92 €
493.746,59 €
475.403,87 €
44.782,02 €
430.621,85 €
428.851,65 €
1.487,50 €
427.364,15 €
515.000,00 €
131.167,05 €
383.832,95 €
390.000,00 €
15.977,12 €
374.022,88 €
353.273,33 €
4.022,53 €
349.250,80 €
465.000,00 €
130.926,97 €
334.073,03 €
330.000,00 €
0,00 €
330.000,00 €
300.000,00 €
0,00 €
300.000,00 €
305.000,00 €
13.072,19 €
291.927,81 €
270.000,00 €
0,00 €
270.000,00 €
400.000,00 €
171.625,22 €
228.374,78 €
220.000,00 €
0,00 €
220.000,00 €
180.000,00 €
0,00 €
180.000,00 €
165.000,00 €
0,00 €
165.000,00 €
594.226,48 €
444.222,15 €
150.004,33 €
115.000,00 €
9.253,78 €
105.746,22 €
103.000,00 €
0,00 €
103.000,00 €
100.000,00 €
5.809,86 €
94.190,14 €
7. Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde
Die Gesamtlage der Gemeinde Kall stellt sich gegenüber dem Vorjahr zwar positiv
dar, was durch das positive Abschlussergebnis von 302.566,41 € (Vorjahr 884.615,56 €) verdeutlicht wird. Jedoch ist zu beachten, dass das Jahresergebnis im
Haushaltsjahr 2015 maßgeblich von Sondereffekten im Bereich der Gewerbesteuer
sowie bewertungsbezogene Sachverhalte im Bereich des Anlagevermögens und im
Bereich der Pensionsrückstellungen beeinflusst worden ist. Positiv hat sich die
Erhöhung der Hebesätze in 2015 auf die Ergebnissituation und damit auf den
Gesamthaushalt ausgewirkt.
Den Abschreibungen von 2,85 Mio. € (Vorjahr rd. 2,83 Mio. €) stehen
Auflösungsbeträge von Sonderposten i.H.v. rd. 1,71 Mio. € (Vorjahr 1,56 Mio. €)
gegenüber, sodass im Saldo 1,14 Mio. € (Vorjahr rd. 1,27 Mio. €) zu erwirtschaften
sind. Diese Beträge führen jedoch nicht zu echten Auszahlungen, was wiederum
entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis der Finanzrechnung und damit der
Liquidität der Gemeinde zur Folge hat. Tendenziell wird der vorstehende Saldo aus
Auflösungserträgen von Sonderposten und Abschreibungen aufgrund der künftigen
Baumaßnahmen im Bereich des Infrastrukturvermögens steigen.
Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei die Verschuldung aus
Bankverbindlichkeiten von rd. 30,86 Mio. (Vorjahr rd. 29,43 Mio. €), wobei hierin aus
vorübergehenden Liquiditätsgründen und aufgrund der günstigen Zinslage rd. 6 Mio.
€ Kassenkredite enthalten sind. Bei rd. 11.229 Einwohnern macht dies eine pro KopfVerschuldung von rd. 2.215 € (Vorjahr: 2.290 €) aus (ausgehend von einer
Verschuldung ohne Kassenkredite von 24,86 Mio. €). Hiervon sind ca. 50 %, also ca.
12,5 Mio. € dem Abwasserbereich zuzurechnen. Diese Verbindlichkeiten werden
über die Gebühreneinnahmen refinanziert. Die übrigen Gebührenhaushalte machen
im Vergleich zum Bereich Abwasser einen relativ geringen bzw. unwesentlichen
Anteil aus.
Die noch verbleibenden Schulden (Verbindlichkeiten) von rd. 13,75 Mio. € beziehen
sich auf den restlichen Haushalt, so dass die Tilgungen aus dem allgemeinen
Haushalt erwirtschaftet werden müssen.
Der Abbau der Schulden unter Beibehaltung einer maßvollen Investitionsquote und
der Aufrechterhaltung der Qualität des Anlagevermögens ist eine dauerhafte
Aufgabe. Hier die richtige Balance zu finden stellt weiterhin eine Herausforderung für
die künftigen Jahre dar.
Zusammenfassend kann die Ertragsentwicklung als leicht positiv beurteilt werden. Im
Hinblick auf die bisherige Schuldensituation und der künftig noch zu finanzierenden
investiven Maßnahmen muss trotz planmäßig vorgenommener Tilgungsleistung die
Finanzlage und Kapitalstruktur weiterhin als angespannt und schwierig bezeichnet
werden.
C. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
1. Entwicklung der Gemeinde
Das Jahr 2014 schloss mit einem Defizit von 884.615,56 € ab, sodass 2014 das
Defizit aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden musste. Der fortgeschriebene
Planansatz 2014 ging von einem Defizit von 1.106.555,50 € aus. Das Defizit wurde
somit um 222.939,94 € unterschritten.
Das Jahr 2015 schließt mit einem Überschuss von 302.566,41 € ab, sodass 2015
der Überschuss das Kapital der Gemeinde erhöht wird. Der Überschuss in 2015 ist
jedoch maßgeblich von Einmal- und Sondereffekten beeinflusst, so dass nicht von
einer strukturellen Trendwende gesprochen werden kann. Auf die vorstehenden
Ausführungen hierzu wird verwiesen. Der fortgeschriebene Planansatz 2015 ging
noch von einem Defizit von 1.131.800,21 € aus.
Der nachstehenden Übersicht ist die voraussichtliche Entwicklung (fortgeschrieben)
bis 2017 zu entnehmen:
Voraussichtliche Entwicklung des Haushalts
2010
EUR
Erträge (insgesamt)
Aufwendungen (insgesamt)
Jahresergebnis
(nach Ergebnisplan)
ab 2012 vorauss.
Anfangsbestand
AusgleichsVerringerung (-)
rücklage
Zuführung (+)
Schlussbestand
Haushaltsausgleich
(Ja/Nein)
Anfangsbestand
Korrektur EB/
Verr. mit allg. R.
Verringerung (-)
Allgemeine
Verringerung (in
Rücklage
%)
Zuführung (+)
Schlussbestand
Genehmigung für
die Verringerung
(Ja/Nein)
Verringerung
> 25 %
Verringerung
HSK
2x >5%
allgemeine
Rücklagen
</= 0
Genehmigung für die o.a.
Verringerung und HSK
(Ja/Nein)
2011
EUR
2012
EUR
2013
EUR
2014
EUR
2015
EUR
HH-Plan 2016
EUR
HH-Plan 2017
EUR
374.248,48
-532.454,76
-2.503.974,38
-1.725.557,79
-884.615,56
302.566,41
-447.325,00
-1.143.162,00
1.903.962,96
0,00
374.248,48
2.278.211,44
2.278.211,44
-532.454,76
0,00
1.745.756,68
1.745.756,68
-1.745.756,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
302.566,41
302.566,41
302.566,41
-302.566,41
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
28.609.601,91
26.873.776,15
25.903.968,62
-87.944,88
ja, fiktiv
ja, fiktiv
nein
nein
29.367.819,61
nein
28.112.834,61
27.987.834,61
-125.000,00
1.379.985,00
0,00
-10.267,97
-85.191,97
0
0
-758.217,70
-1.725.557,79
-884.615,56
0,00%
0
27.987.834,61
0,00%
0,00
29.367.819,61
-2,58%
0,00
28.609.601,91
-6,03%
0,00
26.873.776,15
-3,29%
0,00
25.903.968,62
nein
0,00%
25.816.023,74
nein
nein
25.816.023,74
25.671.265,15
0,00
0,00
-144.758,59
-1.143.162,00
-0,56%
0,00
25.671.265,15
-4,45%
0,00
24.528.103,15
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
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(Die Daten der Jahre 2010 – 2015 resultieren aus den jeweiligen Jahresabschlüssen und die Ergebnisse 20162017 stammen aus den jeweiligen Haushaltsplänen)
2. Prognosebericht
Die Planung bis 2017 geht weiter von so hohen Aufwendungen aus, dass sie nicht
durch die Erträge gedeckt werden können.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird hinsichtlich des Jahresergebnisses mit einer
leichten Verbesserung des Defizites im Vergleich zur ursprünglichen Planung
gerechnet. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich das Defizit im Jahr 2016
voraussichtlich auf rd. 200.000 € belaufen und damit ca. 250.000 € niedriger
ausfallen als ursprünglich geplant.
Die Gesamterträge und Aufwendungen nach dem Haushaltsplan 2017 sieht für die
weiteren Folgejahre Fehlbeträge von 600.937 € in 2018 und 190.540 € in 2019,
sowie einen Überschuss in 2020 i.H.v. 592.050 € vor. Hierbei wurden für die Jahre
2017 – 2020 zunächst keine weiteren Gebühren- und Steuersatzerhöhungen
miteingerechnet. Jedoch kann auf Grund der geplanten negativen Ergebnisse und
der damit verbundenen prekären Haushaltslage eine zukünftige Erhöhung nicht
ausgeschlossen
werden.
Die
vorrausichtlich
positive
Entwicklung der
Jahresergebnisse 2018 – 2020 beruht auf folgenden Grundlagen und Prognosen.
Die Gemeinde Kall rechnet vor allem im Bereich der Erträge aus Steuern und
ähnlichen Abgaben mit einem kontinuierlichen Anstieg der Ertragslage. Die
ausschlaggebenden Faktoren hierbei sind die Erträge aus der Gewerbesteuer und
die finanzielle Beteiligung der Kommune an den Gemeinschaftssteuern
(Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer).
Angesichts der anhaltenden positiven und stetig wachsenden Konjunkturlage
rechnet die Gemeinde Kall, als Standort vieler großer und renommierter
Gewerbebetriebe, mit einem konstanten Anstieg bei der Gewerbesteuer. Dieser
positive Trend wird ebenfalls durch die Einschätzung des Landes Nordrhein
Westfalens in den Orientierungsdaten zur Haushaltsplanung 2017 ff. unterstrichen.
Zudem verspricht sich die Gemeinde Kall durch die Erschließung eines zusätzlichen
Gewerbegebietes eine Ansiedlung noch weiterer Gewerbebetriebe und hierdurch
wiederum höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer.
Hinzukommend rechnet auch der Bund in seinen jüngsten Steuerschätzungen mit
Mehreinnahmen im Bereich der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Da diese
Mehrerträge zum einem gewissen Anteil auch den Kommunen zustehen, wurden die
hieraus
resultierenden
positiven
Veränderungen
ebenfalls
in
den
Haushaltsplanungen der Gemeinde berücksichtigt.
Zusätzlich zu den vorgenannten positiven Erwartungen bei den Erträgen wird nach
dem Haushaltsplan 2017 indes mit keinem wesentlichen Anstieg der Aufwendungen
in den Folgejahren 2018 -2020 gerechnet. Jedoch sind im Bereich der
Aufwendungen einige wesentliche und nicht exakt kalkulierbare Besonderheiten
hervorzuheben.
Derzeit wird der Haushalt der Gemeinde durch Aufwand im Bereich der
Unterbringung von Flüchtlingen stark belastet.
Neben der überwiegenden Anmietung von Wohnraum durch die Gemeinde Kall für
die Unterbringung von Flüchtlingen (aktuell 24 Mietobjekte) wurden zusätzlich
Gebäude durch die Gemeinde Kall erworben bzw. bereitgestellt (aktuell 4 Objekte:
Bahnhofstraße 11, Kaller Straße 23, Kaller Straße 1 und Aachener Straße 53).
Unter Berücksichtigung von Erstattungspauschalen des Landes in Höhe von 627 T€ .
wird der Haushalt der Gemeinde Kall per Saldo um rd. 144 T€ zuzüglich jährlicher
Personalkosten von rd. 150 T€ belastet.
Die Planung für 2017 wurde bereits nach oben korrigiert. Diese Situation wird die
Gemeinde Kall auch zukünftig noch vor einige Herausforderungen stellen. Seitens
des Bundes und des Landes ist nach 2017 für 2018 eine weitere finanziell
verbesserte Anpassung der Kostenerstattung zugesagt. Inwieweit die Belastung der
Gemeinde Kall hierdurch reduziert wird ist noch nicht genau abzuschätzen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die derzeitig prognostizierten
Jahresergebnisse bis zum Jahr 2019 weiterhin defizitär ausfallen werden und folglich
die prekäre Finanzlage der Gemeinde nicht entscheidend entschärft werden kann.
Jedoch zeigt sich durch die geplante stetige Verringerung des Defizites, bis hin zu
einem geplanten Jahresüberschuss in 2020, dass sich die Gemeinde mit den
bisherigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf einem guten Weg befindet.
Hierbei darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass die Gemeinde Kall
im Bereich der von ihr beeinflussbaren Aufwendungen bereits heute weitgehend am
Limit ihrer Einsparpotenziale angelangt ist und die Jahresergebnisse stark abhängig
von den Steuereinnahmen sind.
Durch das in Vorjahren entstandene und zukünftig geplante strukturelle Defizit
kommt es zu einem stetigen Abbau des Eigenkapitals. Das Haushaltsrecht nach dem
Neuen Kommunalen Finanzmanagement sieht für den Haushaltsausgleich einen
dreistufigen Aufbau vor. Sofern der Ausgleich der Aufwendungen durch Erträge nicht
möglich ist, kann zunächst einmal auf die sog. Ausgleichsrücklage zurückgegriffen
werden. Wenn auch diese nicht ausreicht, um das Defizit zu decken, muss die
Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden.
Der voraussichtliche Verbrauch der Allgemeinen Rücklage, also der Verzehr des
Eigenkapitals der Gemeinde, sieht nach dem Haushaltsplan 2017 so aus, dass der
Ansatz in der Eröffnungsbilanz von ca. 33 Mio. EUR Eigenkapital nach 10 Jahren
auf rd. 24 Mio. EUR schrumpfen wird. Der fortwährenden Abnahme des
Eigenkapitals muss weiterhin dringend entgegengewirkt werden. Andererseits ist
aber auch, wie aus der Transferaufwandsquote entsprechend den Angaben im
Rechnungsergebnis 2015 erkennbar, auf die enorme Belastung durch „Dritte“
hinzuweisen, welche auch künftig die Ausgabenstruktur der Gemeinde weiter
wesentlich mitprägen wird.
Die Verwaltung muss und wird gemeinsam mit dem Rat neben den bereits
vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen weitere Möglichkeiten zur Sanierung
des Haushalts prüfen. Hier sind aber auch Bund und Land in der besonderen Pflicht
die Kommunen zu unterstützen und für ausreichende Finanzkraft zu sorgen.
Die Gemeinde Kall ist bestrebt, stetig neue Zuwendungs- und Fördermöglichkeiten
zu generieren und die bisherigen Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.
Erste Ansätze sind durch die Anpassung der Erstattungsbeträge im Bereich des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes für 2016 und 2017 ff. erfolgt. Zudem wurden für den
Bereich Städtebau und Integrationshaus bereits Förderanträge gestellt. Hier wurde
eine nicht unerhebliche Förderung für Folgejahre in Aussicht gestellt.
Künftige Investitionen
In Folgejahren wird in der Gemeinde Kall mit einem konstant hohen
Investitionsvolumina gerechnet. Zwar werden die umfangreichen Kanal- und
Straßenbaumaßnahmen in der Ortslage Rinnen und in der Kölner Straße in den
Jahren 2016 und 2017 fertiggestellt, jedoch werden auf der anderen Seite ab dem
Jahr 2017 weitreichende Hoch –und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen des
beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes begonnen. Alleine diese
Maßnahmen umfassen in den Jahren 2017 – 2021 ein Investitionsvolumen i.H.v rd
15 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2017 wurden insgesamt Auszahlungen für Investitionen i.H.v rd. 13
Mio Euro eingeplant. Dem gegenüber stehen geplante Einzahlungen für Investitionen
i.H.v rd. 6,5 Mio Euro. Somit können rund 50 % der gesamten Investitionsvolumina
der Gemeinde Kall durch Zuwendungen gedeckt werden. Die nicht durch
Zuwendungen finanzierten Investitionen werden durch langfristige zinsgünstige
Kredite abgewickelt. Ein ähnliches Verhältnis zwischen Investitionen und
Zuwendungen zeichnet sich auch für die Planjahre 2018 ff. ab. Bezüglich der
erforderlichen Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes wird auf die
nachstehenden Ausführungen im Nachtragsbericht verwiesen.
3. Nachtragsbericht
Im Bereich Ordnungswesen und anschließend im Bereich Soziales wurde in
2012/2013 die interkommunale Zusammenarbeit konkret umgesetzt. Diese wird
weiterhin fortgesetzt und wurde zum 01.07.2016
im Bereich der
Wohngeldbearbeitung durch die Gemeinde Kall für die Nachbarkommunen
Blankenheim und Dahlem ausgeweitet.
Ende Mai 2016 war auch die Gemeinde Kall von den Hochwasserereignissen
betroffen. Insbesondere die Ortslage Scheven, aber auch Sötenich, Rinnen und Kall
waren in Teilbereichen extrem betroffen. In Einzelfällen sind für die Bürger
existenzielle Schäden entstanden. Die Bürger/-innen haben in enormer
Eigenleistung, sowie durch Unterstützung der Feuerwehren und der Gemeinde zur
Überwindung dieser teils katastrophalen Zustände beigetragen. Politik und
Verwaltung sind unter Beteiligung der Bürger/-innen aktuell in konkreten Planungen
zur Bekämpfung künftiger Hochwasserereignisse. Der Gemeinde Kall sind hierfür
Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Aufwendungen zugesagt. Die Finanzierung
der anstehenden Maßnahmen kann sichergestellt werden, wobei sich die Belastung
des Haushaltes in künftigen Jahren in Grenzen halten. Eine exakte Berechnung liegt
hierfür noch nicht vor, da die Gesamtkosten noch nicht exakt beziffert sind und
effiziente, aber auch kostengünstige Lösungen zurzeit erarbeitet werden.
4. Risiko und Chancen der künftigen Entwicklung
Risiken
Ertragsrisiken
Der Spielraum für Kostensenkungspotentiale und die Eruierung von zusätzlichen
Einnahmemöglichkeiten sind jedoch begrenzt, um künftige Jahresfehlbeträge
auszugleichen. Externe Faktoren wie beispielsweise allgemeine Preiserhöhungen,
Strompreiserhöhungen und Marktzinserhöhungen stellen zusätzliche Risiken dar, die
die Gemeinde nicht beeinflussen kann.
Risiken ergeben sich zudem auch durch Aufgabenverlagerungen auf die Gemeinde
und deren unzureichende Kostenerstattung durch die übergeordneten Behörden.
Hier seien aktuell beispielhaft die Flüchtlingsproblematik, die Bereiche Inklusion, der
Katastrophen- und der Hochwasserschutz genannt.
Betrachtet man die Ertragsseite, besteht eine gewisse Abhängigkeit von einigen
wenigen „großen“ Gewerbesteuerzahlern, die alleine mindestens 50 % der
Gewerbesteuererträge aufbringen.
Da die Schlüsselzuweisungen auch nach den (Gewerbesteuer-) Einzahlungen
bemessen werden, sinken sie, wenn z.B. die Gewerbesteuereinzahlungen im
jeweiligen Referenzzeitraum (01.07.-31.12. des Vorjahres und 01.01.-30.06. des lfd.
Jahres) steigen. Entscheidend ist hier auch der jeweilige örtliche Hebesatz, der durch
den vom Land für die Berechnung festgelegten „fiktiven Hebesatz“ dividiert wird.
Liegt der örtliche Hebesatz unter dem fiktiven Hebesatz des GFG (so z.B. in 2009 bei
der Gemeinde Kall) wird die Gemeinde so gestellt, als ob sie die entsprechende
Ertragskraft nach dem fiktiven Hebesatz hätte. Sie erhält damit dann geringere
Schlüsselzuweisungen. Um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können, müssten
die Beiträge und die Hebesätze in Zukunft nochmals angehoben werden. Ob und
inwieweit sich diese Erhöhungen vertreten und realisieren lassen, kann zum heutigen
Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.
Flüchtlingskrise
Die derzeitige Flüchtlingskrise betrifft alle Kommunen im Bundesgebiet. Es wird
hierfür seitens der Gemeinde Kall großer Aufwand betrieben, um die ankommenden
Flüchtlinge unterzubringen, die Notunterkünfte einzurichten sowie die Versorgung,
aber auch die Betreuung und Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten. Trotz der
in Aussicht gestellten Bundes- und Landesmittel ist derzeit noch nicht abschätzbar,
wie hoch die Belastung der zukünftigen Haushalte der Gemeinde Kall ausfallen wird.
Für die Bereiche Kindergärten und aktuell für den Bereich Schulen ist eine finanzielle
Unterstützung zugesagt. An dieser Stelle sei auf die ab 2017 bis 2020 bewilligten
Mittel für die Maßnahmen „Gute Schule 2020“ (Sanierung, Digitalisierung, sowie
Um-und Neubaumaßnahmen) i.H.v. insgesamt rd. 500.000 € (jährlich rd. 125.000 €)
für die Gemeinde Kall hingewiesen.
Chancen
Mit der Überprüfung aller gemeindeeigenen Objekte und deren energetischen
Sanierung im Rahmen des zwischenzeitlich von der Gemeinde Kall erstellten
Energieleitbildes und Klimaschutzkonzeptes ist zu erwarten, dass eine spürbare
Optimierung und zumindest damit keine wesentliche Kostensteigerung im Bereich
der Bewirtschaftungs- und Energiekosten einhergehen. Weitere Chancen bieten sich
im Rahmen der Anpassung der Steuersätze, die zuletzt in 2015 erhöht wurden
(Gewerbesteuer von 455 v.H. Auf 515 v.H., Grundsteuer B von 455 v.H. auf 515 v.H.
und Grundsteuer A von 295 v.H. auf 350 v.H. ).
Interkommunale Zusammenarbeit
Durch die interkommunale Zusammenarbeit, die im Bereich Ordnungswesen und
anschließend im Bereich Soziales in 2012/2013 konkret umgesetzt und auf weitere
Teilbereiche ausgeweitet werden soll, wird mittelfristig auch eine Personalkostensenkung erwartet. Durch neue organisatorische Maßnahmen – hier
Umstellung der Verwaltung auf 6 Teams zum 01.10.2015 -, sowie durch Einführung
neuer EDV-Systeme darf auch hierdurch eine Verbesserung der Personalressourcen
erwartet werden.
Infrastrukturmaßnahmen und -projekte
Bezüglich der Infrastruktur in der
Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet.
Gemeinde
Kall
wurden
ebenfalls
Der Ortskern Kall mit den Hauptverkehrsadern Bahnhofstraße, Hüttenstraße und
Kölner Straße ist im Bereich des Einzelhandels gut aufgestellt und gewährleistet
durch eine hohe Anzahl an Kreisverkehren bis auf die sog. „Stoßzeiten“ eine recht
zügige Abwicklung des starken Verkehrsaufkommens. Zudem wurden mit dem
Ausbau der oberen Hüttenstraße, der Kölner Straße, Stürzerhof und in der Laach
sowie der Pf.-Reinartz-Straße Straßenbaumaßnahmen vollzogen,
die eine
wesentliche Verbesserung des Straßen- und Kanalbaus mit sich bringen. Das
Einzelhandelsangebot im Ortskern mit einem großen Vollsortimenter, sowie einigen
Einzelgeschäften stellt neben dem starken Gewerbegebiet einen wichtigen
Standortfaktor dar.
Die unmittelbare Nähe des zentralen Bahnhofes mit Bushalteplatz und des
Rathauses hat zwischenzeitlich zum Bau einer weiteren Einrichtung für betreutes
Wohnen geführt. Mit der Ansiedlung von zwei überregional bekannten Discountern
wurde das Einzelhandelsangebot im Ort ebenso wie die Parkmöglichkeiten weiter
stark verbessert. Als ergänzende Infrastruktureinrichtungen steht auch ein
Wohnmobilstellplatz im unweit gelegenen Ortsteil Golbach zur Verfügung.
Begleitet durch die Verwaltung und unter Einbindung von Bürgern sollen nach
eingehender Analyse Ideen und Bausteine für die Entwicklung des Ortskerns von
Kall entwickelt werden. In einem gemeinsamen Projekt wurde in Zusammenarbeit mit
der RWTH Aachen ein erstes Grobkonzept und im Anschluss daran ein integriertes
Handlungskonzept für den Kernort Kall erstellt, welches die Grundlage für die
städtebauliche Entwicklung mit den dazugehörigen Förderanträgen ( ca. 60 %
Zuschuss werden erwartet) darstellt.
Ziel der im Entwicklungskonzept dargestellten Handlungsfelder und Maßnahmen
sind:
-
-
Entgegenwirken des Rückgangs im Einzelhandels- und Gastronomiesektor
Wiederbelebung des Kernortes unter Berücksichtigung des vorhandenen
Potenzials der naturräumlichen Sehenswürdigkeiten der umliegenden
Eifellandschaften, der Urft und des Kalbaches sowie des Bahnhaltpunktes.
Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes und der Bahnhofstraße.
Schaffung eines einheitlichen Ortsbildes unter Berücksichtigung der
historischen Identität des Ortes Kalls und Förderung regionaltypischer
Bauformen.
Die Umsetzung soll erfolgen durch:
-
-
Entwicklung und Reparatur des städtebaulichen Ensembles durch behutsame
Investitionen in Form von Umbauten, Anbauten und Neubauten,
möglicherweise auch Rückbau und Ersatz von störenden Elementen
Überprüfung und Neuorganisation und Umgestaltung von öffentlichen
Räumen.
Verbesserung der Erschließung und der Wahrnehmbarkeit von Urft und
Kallbach, sowie Rathaus und Bahnhof
Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) wurde in 2016 durch die Projektgruppe der
RWTH Aachen, der Firma Raumplan, der Verwaltung und unter Beteiligung der
Bürgerschaft zu Jahresbeginn 2017 endgültig fertiggestellt und beschlossen.
Im IHK werden alle wichtigen Aspekte und städtebaulichen Planungen
zusammengefasst und dargestellt. Es dient als Grundlage für zukünftige Investitionen
und Förderanträge. Hieraus ergibt sich ein vorläufiges städtebauliches
Investitionsvolumen von rund 15 Mio. Euro bis 2020/2021.
Der Förderantrag wurde zwischenzeitlich gestellt und hat positive Aussichten auf
Bewilligung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten. Mit einer positiven
Bescheiderteilung wird bis Mitte April 2017 gerechnet. Durch das hohe
Investitionsvolumen wird die Wichtigkeit dieses Projektes für die Gemeinde Kall noch
einmal verdeutlich und soll auch als sog. „Initialzündung“ für weitere bauliche
Projekte und die allgemeine Entwicklung im Ortskern aber auch insgesamt dienen.
Vor allem auch private Investoren sollen hierdurch animiert werden, Investitionen im
Bereich des Kernortes vorzunehmen und so positive Synergien geschaffen werden.
Erste verbindliche Zusagen liegen der Verwaltung vor und sind in der Endphase der
vertraglichen Abwicklung.
Das finanzielle Risiko für die Gemeinde bei dem hohen Investitionsvolumen ist durch
die 60%-ige Förderung, den strategischen Einsatz der Investitionspauschale und auf
Grund von günstigen Kreditkonditionen vertretbar.
Zudem sollen auch weitere Förderprojekte über das IHK und das Städtebauprojekt
generiert werden wie z.B. Zuschüsse aus dem Bereich Klimaschutz und Energie.
Eng im Zusammenhang mit den städtebaulichen Projekten steht zudem auch der
Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich der Bahnhofstr./Hindenburgstr. und der
damit verbundenen Idee einer neuen Ortsanbindung aus südlicher Richtung. Hierzu
wurden bereits erste Vorschläge zur Umsetzung entwickelt und diese auch in das
integrierte Handlungskonzept aufgenommen. Als positive Effekte der neuen
Verkehrsanbindung und des Kreisels verspricht man sich eine Verbesserung der
Verkehrssituation und Erreichbarkeit des Kernortes und hieraus resultierend auch
eine weitere Belebung des Einzelhandels.
Hierzu gehört auch der Erwerb des „Alten Sägewerkes“ auf der gegenüberliegenden
Seite der Bahnlinie Richtung Sötenich u.a. für gewerbliche Ansiedlung. Im
Zusammenhang mit der geplanten Anbindung am Hallenbad durch die neue Brücke
und den Kreisel soll auch dieses Gebiet für weitere Wohnbauprojekte noch attraktiver
gestaltet werden.
Das Hauptaugenmerk liegt jedoch nicht nur auf der Entwicklung des Kernortes in
Kall. Auch die Weiterentwicklung der Außenorte soll in den nächsten Jahren durch
verschiedene Projekte vorangetrieben werden. Hier sind vor allem die zurzeit
laufenden Projekte „Quartiersmanagement in den Orten Scheven und Sistig“ zu
nennen.
Gewerbestandort Kall
Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Kall genießt nicht zuletzt
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, hohe Priorität. Der Gewerbestandort im
Gemeindegebiet konzentriert sich in erster Linie auf den Bereich des Kernortes Kall.
In den Außenorten haben sich daneben einzelne Gewerbebetriebe ( Baugewerbe,
Automobilbranche ) etabliert.
Im Gewerbegebiet und der noch in Vorplanung befindlichen Erweiterung kann die
Gemeinde Kall kurz- und mittelfristig voll erschlossene und sofort bebaubare
gewerbliche Flächen anbieten. Außerdem wird auch in den Außenorten – hier sei
aktuell das Dorfprojekt in Sistig erwähnt - eine Stärkung der Infrastruktur entwickelt.
Durch Erschließung neuer Baugebiete und die Einbringung im Flächennutzungsplan
wurden in erster Linie im Kernort, aber auch in den Außenorten (z.B. in Sistig,
Golbach, Keldenich Scheven) attraktive Baumöglichkeiten vorgesehen. Mit
entsprechender Erschließung können auch einzelne Grundstücke zu günstigen
Preisen angeboten werden.
Günstige Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen im
Gemeindegebiet zu schaffen ist wesentliche Ausrichtung der Kaller Politik. In der
Bereitstellung von Flächen ist die Chance zu sehen, dies in Kall zu verwirklichen.
Das Grundstück um den Bahnhof im Kaller Ortskern sollte weiterhin für die
Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Neue
Perspektiven ergeben sich durch die Offenlage des befindlichen Bebauungsplanes
für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kall III jenseits der L 206 Richtung
Scheven. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen
neuen Gewerbegebietsteil zu schaffen, der sowohl verkehrsgünstig gelegen ist als
auch in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang zu den bestehenden
Gewerbegebieten steht, um eine kontinuierliche wirtschaftliche Weiterentwicklung
des Gewerbestandortes Kall sicherzustellen.
Schulstandort Kall
Die Grundschulstandorte in Kall und Sistig sind bereits seit 2006 bzw. 2007 zur
offenen Ganztagsgrundschule erweitert worden. Damit hat die Gemeinde die
Voraussetzungen für eine dauerhafte Sicherung der Grundschulstandorte
geschaffen. Die Hauptschule Kall hat seit 2008 den gebundenen Ganztagsbetrieb
eingerichtet und in 2010 die neue Mensa in Betrieb genommen. Die gute schulische
Infrastruktur soll gefestigt und weiter ausgebaut werden. So wurde zum
Schuljahresbeginn 2013/2014 mit der Nachbarkommune Mechernich eine
interkommunale Sekundarschule errichtet, die leider zum Schuljahresende
2014/2015 wieder aufgelöst werden musste. Die acht gemeindlichen Kindergärten
sind auf die gesetzlich geforderten Angebote an U-3 Kindergartenplätzen vorbereitet.
In 2014 wurde die Einrichtung in Scheven noch für den U3-Bedarf ausgebaut.
Außerdem sind die Kindergärten in Kall und Sistig bereits zu Familienzentren
ausgebaut und zertifiziert. Die Schaffung weiterer Kindergartenplätze ist zurzeit
insbesondere am Kindergarten in Kall, Kallbachstraße in der Planung.
Daneben stehen in Kall auch das Berufskolleg des Kreises Euskirchen mit
Wirtschaftsgymnasium und das in Trägerschaft der Salvatorianer befindliche
Gymnasium Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld zur Verfügung. Weiterhin befindet sich
in Kall die St. Nikolausschule für behinderte Schüler.
Abwasserbeseitigungskonzept und Hochwasserschutz
Mit der zentralen Ausrichtung der Entwässerung der Gemeinde nach dem
Abwasserbeseitigungskonzept, sind bis auf die Ortsteile Wallenthaler Höhe und den
Frohnrather Weg in Sistig alle Orte an die Klärwerke angeschlossen.
Mit den sehr großen Fremdwasserprojekten in Wahlen (ca. 6,0 Mio. € Kosten bei 80
% Zuschuss), den Fremdwasserprojekten in Kall, Hüttenstraße und in Rinnen werden
auch durch die verfügbaren Straßenbauarbeiten Möglichkeiten zur Verbesserung der
Infrastruktur in den jeweiligen Orten umgesetzt.
Auch die bereits erwähnten Hochwasserschutzmaßnahmen insbesondere im Ort
Scheven, aber auch im Kernort Kall, Sötenich und Rinnen wird zu einer größeren
Sicherheit, aber auch zu einer Steigerung der Attraktivität insgesamt beitragen.
Kultur und Soziales
Die Gemeinde Kall hat die Interessen von Alt und Jung im Blick und ist darum
bemüht, ein möglichst attraktives Freizeit-, aber auch Arbeits- und
familienfreundliches Angebot vorzuhalten.
Mit dem Projekt „MOSIM“ ( Mobilitätssicherung im Alter ) wird parallel zum ÖPNVKonzept eine Attraktivitätssteigerung der Gemeinde angestrebt. Im Rahmen dieses
Projektes wurde z.B. der Mehrgenerationenplatz und in Einzelfällen die Absenkung
von Bordsteinen bereits umgesetzt.
Als weiteres Projekt in diesem Zusammenhang ist das Projekt „Haus der Begegnung“
als Begegnungsstätte für Flüchtlinge, junge und ältere Bügerinnen unter Einbindung
der Bücherei als Veranstaltungsort und Platz für Kultur, Bildung und soziale Partner
zu nennen. Die Baukosten belaufen sich auf 1,5 Mio. bei einer Bezuschussung i.H.v.
70 %. Inbegriffen ist hier auch das Betreuungsmanagement des Objektes durch die
seit dem 01.05.2016 neu eingestellte Integrationsbeauftragte.
Klimaschutz und regenerative Energieträger
Als weiteren Schwerpunkt des Verwaltungshandels widmet sich die Gemeinde Kall
dem kommunalen Klimaschutz und der Energieeinsparung. Mit der Beschäftigung
eines Klimaschutzmanagers (auch für die Bereiche Schule und Kindergärten), der
Auszeichnung mit dem European Energie Award Ende November 2015 bestehen
auch hierdurch positive Aussichten auf eine Förderung von Projekten und positive
Entwicklung.
Mit dem Beteiligungsengagement an der ERE GmbH & Co. KG in 2015 setzte die
Gemeinde Kall ein wichtiges Zeichen in Hinblick auf die Mitwirkung bei der
regionalen Energieversorgung und dem kommunalen Klimaschutz. Auch sollte
hierdurch die Verbundenheit zum ortsansässigen Energieversorger als Arbeitgeber
für viele Menschen aus der Region signalisiert werden. Finanziell rechnet die
Gemeinde Kall mit einer jährlichen Gewinnbeteiligung an der ERE GmbH & Co. KG
in Höhe von rund 140.000 €. Auf Grundlage des Prognoseberichtetes und der
bisherigen Geschäftsergebnisse ist auch zukünftig eine Rendite i.H.v 5 % zu
erwarten und infolgedessen kann die Finanzierung auch als hinreichend gut
abgesichert betrachtet werden. Ein finanzielles Restrisiko bleibt auf Grund von
unvorhersehbaren Risiken im Bereich der zukünftigen Entwicklung des Strommarktes
allerdings bestehen.
Kall, den 10.04.2017
aufgestellt:
bestätigt:
___________________
Kämmerer
___________________
Bürgermeister