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Allgemeine Vorlage (Lagebericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
1,2 MB
Datum
27.04.2017
Erstellt
13.04.17, 18:07
Aktualisiert
13.04.17, 18:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Lagebericht zur Schlussbilanz 31.12.2015 gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINER TEIL B. WIRTSCHAFTLICHE SITUATION DER GEMEINDE ZUM 31.12.2015 STRUKTUR DES VERMÖGENS UND DES KAPITALS C. 1. Übersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur 2. Analyse der Vermögensstruktur 3. Analyse der Kapitalstruktur in Kennzahlen 4. Kennzahlen zur Liquidität 5. Analyse der Ergebnisstruktur 6. Erläuterungen zur Finanzrechnung 7. Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde CHANCEN UND RISIKEN FÜR DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER GEMEINDE 1. Entwicklung der Gemeinde 2. Prognosebericht 3. Nachtragsbericht 4. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Anlage: Mitgliedschaften und Funktionen des Verwaltungsvorstands und der Ratsmitglieder der Gemeinde Kall GEMEINDE Kall - Lagebericht Jahresabschluss zum 31.12.2015 A. Allgemeiner Teil Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat die Gemeinde den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen. Die Aufstellung des Lageberichts erfolgt unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften der GemHVO NRW (§ 48 GemHVO NRW). Struktur der Gemeinde Kall Die Gemeinde Kall gehört mit ihren 66 qkm zu den Großflächengemeinden, die ihren jetzigen Zuschnitt der kommunalen Neugliederung verdankt und in dieser Form seitdem besteht. Die Gewerbeansiedlungen in Kall umfassen ein branchenmäßig breit gestreutes Gewerbe mit einigen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus bekannten Unternehmen. Eine der besonderen Stärken ist daneben auch die zentrale Lage als Mittelzentrum im Süden des Kreises Euskirchen. Auch die gute ÖPNV-Anbindung durch den Bahnhof und der nahe gelegene Autobahnanschluss bringen gute Voraussetzungen für die weitere Entwicklung in den verschiedensten Aufgabenbereichen der Gemeinde. Hier zunächst einige statistische Strukturdaten der Gemeinde Kall im Überblick: Statistische Angaben 1) Flächengröße des Gemeindebezirks 2) Einwohnerzahlen a) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1939 b) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1950 c) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1961 d) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1970 e) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 31.12.71 f) Einwohnerzahl am 01.01.72 - nach Durchführung der kommunalen Neugliederung g) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 31.12.15 - männlich 5.606 - weiblich 5.623 6.607 ha 8.372 EW 9.423 EW 9.926 EW 10.909 EW 10.926 EW 9.524 EW 11.229 EW Die Bevölkerungszahl verteilt sich auf die einzelnen Orte wie folgt: Kall Sötenich Keldenich Sistig Golbach Scheven Wahlen Rinnen Urft Krekel Steinfeld Wallenthal Dottel 5.017 977 817 756 591 509 435 334 311 233 173 187 167 Frohnrath Benenberg Steinfelderheistert Anstois Diefenbach Rüth Roder Gillenberg Wallenthalerhöhe Straßbüsch insgesamt 125 106 127 92 73 47 61 53 22 16 11.229 Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde am 15.10.2013 am 15.10.2014 am 15.10.2015 Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Klassen Schüler Schüler Schüler 156 281 113 9 222 0 12 261 0 7 127 0 a Gesamt 550 528 23 490 28 610 a *Die Hauptschule Kall wurde zum 01.08.2016 aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt (bis zum 31.01.2018) wird in Trägerschaft der * Stadt Mechernich die Hauptschule Mechernich am Standort Kall geführt, an der Schüler/innen der bisherigen Hauptschulen * Kall und Mechernich gemeinsam beschult werden. * * Hauptschule Kall* Grundschule Kall Grundschule Sistig 135 260 133 5 12 6 am 15.10.2016 Zahl der Zahl der Klassen Schüler 99 273 118 Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Ort Kindergarten Kall, Hüttenstraße Kindergarten Keldenich Kindergarten Krekel Kindergarten Scheven Kindergarten Sistig Kindergarten Golbach Kindergarten Sötenich Kindergarten Kall, Kallbachstraße Gesamt: Nachrichtlich: Caritas Lebenswelten Integrative Kindertagesstätte Größe 4 2 Gruppen für insges. Gruppen für insges. 75 Kinder 44 Kinder 1 Gruppe für insges. 20 Kinder 1 Gruppe für insges. 20 Kinder 2 Gruppen für insges. 45 Kinder 1 Gruppe für insges. 20 Kinder 1 Gruppe für insges. 20 Kinder 1 Gruppe für insges. 25 Kinder 13 2 Gruppen für insges. 269 Kinder Gruppen für insges. 45 Kinder Die Verwaltung ist seit dem 01.10.2015 in 6 Teambereiche untergliedert. Die neue Organisationstruktur ist nachfolgend dargestellt: B. Wirtschaftliche Situation der Gemeinde zum 31.12.2015 Struktur des Vermögens und des Kapitals 1. Übersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur Das Vermögen, das Kapital und die Schulden zeigt vereinfacht die nachstehende Übersicht: Stand: 01.01.2015 € AKTIVA = Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagevermögen SUMME ANLAGEVERMÖGEN € % 39.323 0,03 % 108.548.931 89,86 % 3.440.670 2,85 % 112.028.924 92,74 % 37.663 111.863.622 5.602.534 117.503.819 117.369 0,10 % 97.729 0,08 % 901.952 0,75 % 7.670.389 6,35 % 79.773 0,06 % 8.769.483 7,26 % 1.180.939 7.081.167 174.185 8.534.020 0,93 % 5,62 % 0,14 % 6,77 % Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME UMLAUFVERMÖGEN SUMME AKTIVA % 31.12.2015 120.798.407 100,00 % 0,03 % 88,75 % 4,45 % 93,23 % 126.037.839 100,00 % PASSIVA = Kapital Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung 25.903.968 51.167.900 10.974.406 30.973.523 1.778.609 21,44 % 42,36 % 9,08 % 25,64 % 1,48 % 26.118.590 53.277.598 11.317.438 33.502.146 1.822.067 20,72 % 42,27 % 8,98 % 26,58 % 1,45 % SUMME PASSIVA 120.798.407 100,00% 126.037.839 100,00% 2. Analyse der Vermögensstruktur Das Gesamtvermögen, welches in der Bilanzsumme auf der Aktivseite zum Ausdruck kommt, hat sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund von Zugängen im Bereich des Anlagenvermögens um rd. 4,3 % erhöht. Ursächlich waren im Wesentlichen gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.106 höhere Anlagen im Bau, die in 2015 erfolgte Übernahme von Aktivvermögen aus der Erschließungsmaßnahme „Auf dem Fels“ mit einem Gesamtwert von T€ 2.176, sowie der Erwerb von Kommanditanteilen an der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 2.158. Bezogen auf die Schlussbilanzsumme zum 31.12.2015 ist ein Anlagevermögen von 93,23 % und bezogen auf die Schlussbilanzsumme zum 31.12.2014 von 92,74 % ausgewiesen. Dies ergibt eine leichte Erhöhung von 0, 49 % - Punkten. Nach den allgemein geltenden Bilanzregeln soll das langfristige Vermögen auch langfristig finanziert werden. Die vorliegende Schlussbilanz zeigt, dass dieser Grundsatz nicht vollständig realisiert ist. Auf die Erläuterungen zum Anlagendeckungsgrad unter Punkt 3. in diesem Bericht wird verwiesen. Die Fremdkapitalquote (Anteil Fremdkapital (ohne Rückstellungen) am Gesamtkapital) lag zum 31.12.2014 bei 25,64 % und zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2015 bei 26,58 % was eine Erhöhung von 0,94 % - Punkten ausmacht. Auf die Darstellung der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie auf die Bilanzkennzahlen wird im Weiteren verwiesen. Bezogen auf die Schlussbilanz 31.12.2015 macht das Umlaufvermögen 6,77 % und bezogen auf die Schlussbilanzsumme zum 31.12.2014 7,26 % aus, was einer Minderung von 0,49 % - Punkten entspricht. Details zur Vermögensstruktur sind im Anhang dargestellt. Dennoch werden einige besondere Maßnahmen und Anlagen im Bau nachfolgend kurz dargestellt. Im Jahr 2015 wurden im Wesentlichen folgende Baumaßnahmen und Projekte fertiggestellt. Bezeichnung Wohnhaus Kaller Str. 23 Sistig Asylheim Wohnhaus Aachener Str. 53 Kall Asylheim Halle am Sägewerk Kubota Traktor Bauhof Anschaffung Gerätewagen Feuerwehr Löschgruppe Kall Abgassaugsystem Feuerwehrgerätehaus Wahlen und Sistig Anschaffung MTF Feuerwehr Löschgruppe Wahlen Kanalisation Rinnen Michaelstraße Fertigstellung / Inbetriebnahme 01.06.2015 Betrag 78.934,26 € 01.10.2015 19.075,29 € 01.03.2015 52.893,00 € 07.04.2015 51.000,60 € 05.02.2015 66.991,67 € 23.05.2015 25.139,68 € 30.11.2015 16.229,29 € 685.079,33 € Sanierung Michaelstraße Rinnen 21.09.2015 502.072,99 € Parkfläche Weiherbenden Kall 11.06.2015 17.785,89 € Nebenanlagen Schleidener Str. Sistig 16.06.2015 40.251,10 € Wanderparkplatz Urft 30.10.2015 16.393,20 € Schutzhütte Am Pferdekopf 24.02.2015 2.132,61 € Pflasterweg Friedhof Kall - Heistert Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen Friedhof Golbach Wirtschaftsweg „Auf dem Fels“ Gesamt 24.01.2015 7.060,43 € 10.09.2015 1.216,84 € 08.12.2015 23.725,59 € 1.605.981,77 € Zudem wurde als wesentliche Baumaßnahme die Erschließung des Baugebietes „Auf dem Fels“ im Jahr 2015 abgeschlossen. Die Erschließungsmaßnahme umfasste bis zur endgültigen Abnahme den Zeitraum der Jahre 2002 bis 2015 und wurde durch ein privates Erschließungsunternehmen durchgeführt. Nach Abschluss der Erschließung wurden die fertiggestellten Anlagen in 2015 entschädigungslos auf die Gemeinde Kall übertragen. Zu den übertragenen Anlagen zählten im Wesentlichen die neu erschlossen Straßen inkl. Nebenanlagen i.H.v. 1.364.672,28 € und Kanäle i.H.v. 811.187,90 €. Der Ansatz der jeweiligen Vermögensgegenstände erfolgte zum jeweiligen Zeitwert. Bei der Ermittlung der Zeitwerte wurden in Zusammenarbeit mit einem Ing.-Büro die ursprünglichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt und Alterswertminderungen berücksichtigt. Durch die Erschließung des Baugebietes „Auf dem Fels“ wurden folgende Straßen neu angelegt: Hausacker, Bachweg, Goldkuhl, Dachsweg, Apfelpesch und Am Kreisgarten. In Höhe der ermittelten Zeitwerte wurde korrespondierend in gleicher Höhe ein Sonderposten gebildet. Außerdem sind folgende Anlagen im Bau zu berücksichtigen: Übersicht Anlagen im Bau zum Stichtag 31.12.2015 Bezeichnung Sanierung Rathaus Kall Sanierung Grundschule Kall Komplettsanierung Gymnastikhalle GS Sistig Sanierungspaket Kindergarten Hüttenstraße Kanal Frohnrather Weg Neub. Schmutzwasserkanal Rinnen Sanierung Kanal Ortslage Keldenich Sanierung Kanal Kölner Str. Kanalisation Rinnen 2. BA Kanalisation Ortslage Sötenich Sanierung Kanalisierung versch. Ortslagen Ausbau Nebenanl. Kölner Str. Ausbau Nebenanl. Aachener Str. Ausbau Nebenanl. Hindenbrugstr. Kall Straßenausbau Sötenich "In den Stöcken" Straßenausbau Sötenich "Auf der Höll" Straßenausbau Rinnen "Bergstraße" Straßenausbau Rinnen "Sistaler Str." Straßenausbau Rinnen "Blumenstraße" Straßenausbau Sötenich "Waldstr." Straßenausbau Sötenich "Auf dem Kickberg" Anbindung Straße "Am Hallenbad" an Hindenburgstr. Umbau /Neubau Kreisel Hindenburgstr. Umbau Bahnsteig Kall Umsetzung Wasserrahmenrichtlinien Hochwasserschutz Scheven HBR Beestental Hochwasserschutz Scheven HBR Ost Hochwasserschutz Scheven HBR Süd Stabgitterzaun Friedhof Krekel Erschließung Gewerbegebiet an der L206 51.485,97 € 2.510,36 € 2.664,30 € 10.447,97 € 19.749,00 € 162.539,02 € 2.788,56 € 130.926,97 € 32.285,39 € 131.167,05 € 66.389,44 € 206.516,99 € 12.111,01 € 5.791,12 € 49.549,34 € 79.624,11 € 13.072,19 € 15.977,12 € 5.809,86 € 9.253,78 € 171.625,22 € 1.645,58 € 2.742,64 € 93.410,64 € 30.229,41 € 2.731,83 € 988,14 € 22.670,86 € 2.428,03 € 57.120,82 € 1.396.252,72 € Kennzahlen zur Vermögenslage Anlagenintensität Die Anlagenintensität gibt an, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen ist. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Anlagevermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommune entspricht. Ein hoher Wert der Kennzahl „Anlagenintensität“ verlangt i. d. R. einen hohen Anteil von Eigenkapital bzw. von langfristigem Fremdkapital am Gesamtkapital. Eine zu geringe Anlagenintensität kann bedeuten, dass die Kommune überwiegend über bereits abgeschriebenes Vermögen oder über Vermögensgegenstände verfügt, die nur noch mit geringen Werten in der Bilanz angesetzt sind. Anlagenintensität = Anlagevermögen x 100/Bilanzsumme Stand 31.12.2014 112.028.924.24 x 100 / 120.798.407,01 = 92,74% Stand 31.12.2015 117.503.819,13 x 100 / 126.037.838,86 = 93,23% Die Quote der Gemeinde Kall beträgt zum 31.12.2014 92,74 % und zum Schlussbilanzstichtag 93,23 %. Dieser hohe Quotient ist für den kommunalen Bereich auf Grund der Aufgabenwahrnehmung zur Daseinsvorsorge mit dem dafür notwendigen Infrastrukturvermögen eher üblich. Aufgrund des nahezu proportionalen Anstiegs des Anlagevermögens im Verhältnis zur Bilanzsumme ist die Anlagenintensität gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig gestiegen. Infrastrukturquote Die Kommunen verfügen in der Regel über ein umfangreiches, der Daseinsvorsorge dienendes Infrastrukturvermögen, welches in der Regel auch schwer veräusserbar ist. Die Kennzahl „Infrastrukturquote“ beleuchtet deshalb als Verfeinerung der Kennzahl „Anlagenintensität“ diesen Aspekt. Ein geringerer Wert der Kennzahl „Infrastrukturquote“ kann ein Hinweis dafür sein, dass die Kommune entweder kaum über derartige öffentlichen Einrichtungen verfügt, diese ggf. bereits veraltet und daher geringwertig sind, oder diese im Rahmen von Privatisierungsmaßnahmen veräußert wurden. Ein hoher Wert dürfte ein Hinweis darauf sein, dass wegen dieser Vermögenslage die Kommune in jedem Haushaltsjahr voraussichtlich hohe Unterhaltungsaufwendungen und hohe Abschreibungen zu erwirtschaften hat. Ggf. sind bei der Bewertung dieser Kennzahl in Einzelfällen auch die Gebietsgröße der Kommune oder andere örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen x 100/Bilanzsumme Stand 31.12.2014 72.423.824,48 x 100 / 120.798.407,01 = 59,95 % Stand 31.12.2015 74.935.658,62 x 100 / 126.037.838,86 = 59,45 % Die Infrastrukturquote der Gemeinde Kall beträgt zum Schlussbilanzstichtag 59,45 % und lag zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2014 bei 59,95 %, was einer Minderung von 0,50 % - Punkten entspricht. Die Quote liegt damit über dem Mittelwert von 45 % des interkommunalen Vergleichs gemäß den Vergleichszahlen aus der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige Kommunen aus dem Jahr 2011. 3. Analyse der Kapitalstruktur Die Erhöhung des Gesamtkapitals (Bilanzsumme auf der Passivseite) um 4,3% gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg im Bereich der Sonderposten um rd. T€ 2.110, einer Erhöhung der Instandhaltungsrückstellungen um T€ 887 sowie aus der Zunahme an Liquiditätskrediten um T€ 2.000. Die Erhöhung im Bereich der Sonderposten steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Aktivierung von Anlagegegenständen aus der Erschließungsmaßnahme „Auf dem Fels“, die eine korrespondierende Passivierung der aktivierten Beträge nach sich gezogen hat. Kennzahlen zur Kapitalstruktur Eigenkapitalquote I Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Sie wird zur Beurteilung der Kapitalkraft herangezogen. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Die Eigenkapitalquote kann damit auch bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote I = Eigenkapital x 100/ Bilanzsumme Stand 31.12.2014 25.903.968,62 x 100 / 120.798.407,01 = 21,44 % Stand 31.12.2015 26.118.590,15 x 100 / 126.037.838,86 = 20,72 % Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Kall (inkl. der Ausgleichsrücklage) beträgt 20,72 %. Die Verminderung der Eigenkapitalquote resultiert aus einer im Vergleich zum Vorjahr höheren Bilanzsumme. Die Fremdkapitalquote beträgt 26,58 % (Vorjahr 25,64%) und verdeutlicht den relativ geringen Verschuldungsgrad der Gemeinde Kall. Eigenkapitalquote II (wirtschaftliche Eigenkapitalquote) Die Kennzahl Eigenkapitalquote II misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die „langfristigen“ Sonderposten (aus Zuwendungen und Beiträgen) erweitert. Eigenkapitalquote II = (EK + SoPo/Zuw./Beiträge) x 100/Bilanzsumme Stand 31.12.2014 (25.903.968,52 + 1.001.583,00+ 35.682.707,77 + 14.164.204,00) x 100 120.798.407,01 = 63,54 % / Stand 31.12.2015 (26.118.590,15 + 3.117.990,00 + 35.883.949,75 + 13.803.649,00) x 100 126.037.838,86 = 62,62 % / Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten machten insgesamt 42,27 % der Bilanzsumme aus. Insofern ergibt sich eine relativ hohe Eigenkapitalquote II zum 31.12.2015 von 62,62 %. Der Stand zum 31.12.2014 betrug 63,54 %, was somit einer Minderung um rd. 0,92 %-Punkten entspricht. Hier bewegt sich die Gemeinde Kall im interkommunalen Vergleich unterhalb des Mittelwertes von 72,7 % bei einem ermittelten Wertebereich zwischen 46,4 % und 87,1 %. (gem. den Vergleichszahlen aus der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige Kommunen aus dem Jahr 2011) Anlagendeckungsgrad I Der Anlagendeckungsgrad I zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt oder finanziert sind. Da Anlagegegenstände in der Regel langfristig gebundenes Vermögen darstellen, müssen sie auch durch entsprechend langfristiges Kapital finanziert werden. Damit wird sichergestellt, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um den Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Deshalb sollten Gegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich nicht kurzfristig finanziert werden. Anlagendeckungsgrad I = Eigenkapital x 100/ Anlagevermögen Stand 31.12.2014 25.903.968,62 x 100 / 112.028.924,24 = 23,12 % Stand 31.12.2015 26.118.590,15 x 100 / 117.503.819,13 = 22,23 % Der Anlagendeckungsgrad I beträgt 22,23 % bei der Gemeinde Kall. Das bedeutet, dass rd. 1/4 des Anlagevermögens durch Eigenkapital abgedeckt ist, und knapp 3/4 des Anlagevermögens über Fremdkapital² und Sonderposten finanziert werden. 2 Fremdkapital = Verbindlichkeiten ohne Rückstellungen und Sonderposten Die Verminderung der Quote resultiert aus dem überproportionalen Anstieg des Anlagevermögens gegenüber dem Anstieg des Eigenkapitals. Anlagendeckungsgrad II Reicht das Eigenkapital zur Finanzierung des Anlagevermögens nicht aus, so sollte zusätzlich nur langfristiges Fremdkapital herangezogen werden. Der Deckungsgrad II zeigt daher an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert ist, oder anders ausgedrückt durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital 4 gedeckt werden. Anlagendeckungsgrad II = EK+SoPo Zuw./Beit.+lfr. FK x 100/ Anlagevermögen Stand 31.12.2014 (25.903.968,62 + 1.001.583,00 + 35.682.707,77 + 14.164.204,00+ 23.783.848,69) x 100 / 112.028.924,24 = 89,74 % Stand 31.12.2015 (26.118.590,15 + 3.117.990,00 + 35.883.949,75 + 13.803.649,00 + 25.303.732,03) x 100 / 117.503.819,13 = 88,70 % Da die Anlagendeckung zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2015 bei 88,70 % liegt, zeigt sich, dass das Anlagevermögen nicht vollständig gedeckt ist mit langfristigem Fremdkapital, Sonderposten und Eigenkapital. Im interkommunalen Vergleich liegt die Bandbreite von 68,6 % bis 114,2%. (gem. den Vergleichszahlen aus der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige Kommunen aus dem Jahr 2011) 4 Langfristiges Fremdkapital = Pensionsrückstellungen + Verbindlichkeiten (Restlaufzeit über 5 Jahre) 4 Kennzahlen zur Liquidität Liquidität 1. Grades Die Liquidität 1. Grades gibt an, wie hoch der Anteil der flüssigen Mittel (Liquide Mittel) an dem kurzfristigen Fremdkapital (hier: Restlaufzeit bis zu einem Jahr) ist. Liquidität 1. Grades = Liquide Mittel x 100/kurzfristige Verbindlichkeiten Stand 31.12.2014 7.670.388,54 x 100 / 8.863.705,91 = 86,54 % Stand 31.12.2015 7.081.166,97 x 100 / 11.794.152,62 = 60,04 % Zum Schlussbilanzstichtag beträgt die Liquidität 1. Grades 60,04 %, was einer Minderung zum Vorjahr um 26,50 %-Punkte entspricht. Ursächlich für diese Veränderung ist im Wesentlichen ein geringerer Bestand an liquiden Mitteln gegenüber dem Vorjahr um 589 TEUR, sowie eine Erhöhung der Liquiditätskredite um 2.000 TEUR. Liquidität 2. Grades Für die Kennzahl Liquidität 2. Grades, auch als „kurzfristige Liquidität“ bezeichnet, werden den liquiden Mitteln die kurzfristigen Forderungen hinzugerechnet. Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + kurzfr. Ford.²) Verbindlichkeiten ³ x 100/kurzfristige Stand 31.12.2014 (7.670.388,54 + 549.269,32) x 100/ 8.863.705,91 = 92,73 % Stand 31.12.2015 (7.081.166,97 + 793.133,22) x 100/ 11.794.152,62 = 66,76 % Unter Einbeziehung der Forderungen kommt die Gemeinde Kall zum Schlussbilanzstichtag auf eine Quote von 66,76 % (Vorjahr 92,73 %) Auf die Erläuterung zur Liquidität 1. Grades wird verwiesen. ² Forderungen bis zu 1 Jahr (siehe Forderungsspiegel) ³ Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr (siehe Verbindlichkeitenspiegel) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Die von den Kommunen bis zur Umstellung auf das NKF aufgenommenen Kassenkredite werden in der kommunalen Bilanz als Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung angesetzt. Sie stellen kurzfristiges Fremdkapital dar, weil sie in ihrer Laufzeit auf höchstens ein Jahr beschränkt sind. Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Verbindlichkeitsquote = kurzfristige Verbindlichkeiten* x 100/ Bilanzsumme Stand 31.12.2014 8.863.705,91 x 100/ 120.798.407,01 = 7,34 % Stand 31.12.2015 11.794,152,62 x 100/ 126.037.838,86 = 9,36 % In der Schlussbilanz der Gemeinde Kall zum 31.12.2015 beträgt die kurzfristige Verbindlichkeitsquote 9,36 %. Zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2014 lag die Quote bei 7,34 %. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem überproportionalen Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten (aufgrund der Erhöhung der Liquiditätskredite) gegenüber dem Anstieg der Bilanzsumme. Der interkommunale Vergleichswert schwankt zwischen 0,4 % und 30 %, der Mittelwert liegt hier bei 4,8 %. (gem. den Vergleichszahlen aus der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt für kleine kreisangehörige Kommunen aus dem Jahr 2011). *Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr (siehe Verbindlichkeitenspiegel) Verschuldungsgrad Der Verschuldungsgrad berechnet sich aus dem gesamten Fremdkapital im Verhältnis zum Eigenkapital (inkl. Sonderposten Zuwendungen/Beiträge). Grundsätzlich gilt, je höher der Verschuldungsgrad ist, umso abhängiger ist die Kommune von externen Gläubigern. Verschuldungsgrad = Gesamtes Fremdkapital* x 100/ Eigenkapital+ Sonderposten (ohne Sonderposten für den Gebührenausgleich) Stand 31.12.2014 (30.973.523,35 + 10.974.406,01) x 100 / (25.903.968,62 + 35.682.707,77 + 14.164.204,00 + 1.001.583,00) = 54,65 % Stand 31.12.2015 (33.502.145,55 + 11.317.438,40) x 100 / (26.118.590,15 + 35.883.949,75 + 13.803.649,00 + 3.117.990,00) = 56,79 % Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Kall liegt zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2015 bei 56,79 %, zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2014 lag dieser bei 54,65 %. Die leichte Erhöhung des Verschuldungsgrades resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung des Fremdkapitals, wobei hierin auch die Liquiditätskredite enthalten sind *Gesamtes Fremdkapital = Rückstellungen + Verbindlichkeiten 5. Analyse der Ergebnisstruktur 2015 Das Haushaltsjahr 2015 verlief unerwartet positiv. Während im Haushaltsplan 2015 noch mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.131,8 T€ gerechnet wurde, konnte im Jahresabschluss 2015 ein positives Ergebnis von 302,6 T€ erzielt werden. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen um 944 T€ höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer aufgrund von Nachveranlagungen aus Vorjahren. Ausschlaggebend hierbei waren insbesondere die Nachveranlagungen dreier ortsansässiger Gewerbebetriebe i.H.v. 781.445,14 €, 127.909,60 € und 123.596,25 €) einschließlich Zinsen um T€ 247. Hinzu kamen höhere Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen um 387 T€ sowie Erträge aus notwendigen Bewertungsanpassungen von gebildeten Festwerten um 321 T€ Die Erträge der Gemeinde setzen sich im Schnitt zu ca. 68,37 % aus Steuern und ähnlichen Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zusammen. Hier die wichtigsten Einnahmen in der Entwicklung: Ertragsart 2012 EUR 2013 EUR 2014 EUR 2015 EUR Gewerbesteuer 5.058.119,65 3.465.991,22 4.220.171,24 6.044.652,43 2015 Proz. Anteil ord. Erträge 22,78 Einkommensteueranteil 3.723.334,00 3.848.039,00 3.976.655,45 4.393.485,35 16,55 Grundsteuer B 1.453.170,47 1.718.671,20 1.656.390,99 2.053.074,53 7,74 Gesamt 10.234.624,12 9.032.701,42 9.853.217,68 12.491.212,31 47,07 Ordentliche Erträge 26.538.022,51 insgesamt Die Hauptsteuererträge aus Gewerbesteuer (ohne Abzug), Einkommensteuer und Grundsteuer B machen demnach allein mehr als 40 % der gesamten ordentlichen Erträge aus. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Hauptsteuererträge aufgrund der in 2015 erfolgten Erhöhung der Steuersätze, und zwar bei der Grundsteuer A von 295 v.H. auf 350 v.H., bei der Grundsteuer B von 455 v.H. auf 555 v.H. und bei der Gewerbesteuer von 455 v.H. auf 515 v.H., deutlich gesteigert werden. Bei der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Vorjahr einschließlich des vorstehend beschriebenen, ungeplanten Effekts ein Mehrertrag um 43,2 % erzielt werden. Bei der Grundsteuer B stiegen die Erträge gegenüber dem Vorjahr um rd. 23,9%. Auch der Einkommensteueranteil stieg aufgrund von höherem Ist-Aufkommen des Landes an der Einkommensteuer gegenüber dem Vorjahr um rd. 10,5 %. Die gesamten Zuwendungen und allgemeinen Umlagen betragen 4.508.582,30 € (Vorjahr 5.679.315,63 €). Die Minderung gegenüber dem Vorjahr um 1.171 T€ resultiert im Wesentlichen aus den Schlüsselzuweisungen, die im Vorjahr höher ausgefallen waren. Die Schlüsselzuweisungen 2015 betragen 1.241.705,00 € (Vorjahr 2.469.964,00) € und betragen somit rd. 27,54 % der gesamten Zuwendungen und Umlagen. Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von 302.566,41 € ab. Die ordentlichen Aufwendungen der Gemeinde Kall belaufen sich im Jahr 2015 auf insgesamt 25.570.369,20 € (Vorjahr: 23.799.378,32 €) Die Aufwendungen setzten sich im Schnitt zu 66 % aus Transferaufwendungen und Personalkosten zusammen. Hier die wesentlichen Aufwendungen zusammengefasst: Aufwendung Personalaufwendungen tariflich Beschäftigte 2015 EUR 3.635.239,40 Kreisumlage 7.117.041,00 Umlage an den Wasserverband 1.753.200,00 Gesamt 12.505.480,40 Allein die Kreisumlage und die Umlagen an die Versorger bilden hierbei ungefähr mehr als ein Drittel aller Aufwendungen und stellen somit eine der bedeutendsten Aufwandspositionen der Gemeinde dar. Die Kreisumlage ist im Vergleich zum Vorjahr um 284,6 T€ (von 6.832,4 T€ auf 7.117,0 T€) in 2015 gestiegen. Die Personalaufwendungen für tariflich Beschäftigte sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 2,4 % gestiegen. Die gesamten Personalaufwendungen sind jedoch im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund verminderter Einstellungen in personalbezogene Rückstellungen um ca. 6,0 % geringer. Die fortgeschriebenen Planansätze in der Gesamtergebnisrechnung sowie deren Teilrechnungen zum 31.12.2015 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch die in das Haushaltsjahr 2015 übertragenen Ermächtigungen. Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentlichen Plan/IstAbweichungen im Saldo: Steuern und ähnliche Abgaben: +992 T€ Die Mehrerträge sind insbesondere auf die höheren Gewerbesteuererträge i.H.v. rd. 945 T€ aufgrund von Nachveranlagungen der Vorjahre zurück zu führen. Kostenerstattung, Kostenumlagen: -1.331 T€ Die Mindererträge resultieren aus geplanten Zuwendungen für Straßenbaumaßnahmen, die für Straßen NRW als Eigentümer der Straßen durchgeführt wurden. Da es sich hier lediglich um durchlaufende Posten handelt, werden die Zuwendungen nicht ertragswirksam dargestellt. Sonstige ordentliche Erträge: +1.212 T€ Die Mehrerträge resultieren aus Mehreinnahmen bei den Zinsen Gewerbesteuer i.H.v. 247 T€, der Auflösung von Pensionsrückstellungen i.H.v 411 T€ und der Wertanpassung von gebildeten Festwerten i.H.v. 321 T€. Personal- und Versorgungsaufwendungen: +160 T€ Die Mehraufwendungen beruhen im Wesentlichen auf den Zuführungen zu den Pensions- und Versorgungsrückstellungen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: +1.938 T€ Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus geplanten Aufwendungen für Straßenbaumaßnahmen, die für Straßen NRW als Eigentümer der Straßen durchgeführt werden. Da es sich hier lediglich um durchlaufende Posten handelt, werden die Aufwendungen nicht ertragswirksam dargestellt. Sonstige ordentliche Aufwendungen: -405 T€ Die Mehraufwendungen ergeben sich aus Zugängen für den Sonderposten Gebührenausgleich in den Bereichen Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Bestattungswesen und Klärgruben. Kennzahlen zur Ertragslage Innenministeriums): 2015 (gemäß dem Kennzahlenset des Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Aufwanddeckungsgrad = Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen 26.538.022,51 € x 100 25.570.369,20 € = 103,78 % (Vj.: 99,24%) Abschreibungsintensität Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Abschreibungsintensität = Bilanzielle Abschreibungen auf Sachanlagevermögen x 100 ordentliche Aufwendungen 2.848.680,80 € x 100 25.570.369,20 € = 11,14% (Vj.: 11,90%) Den Abschreibungen i.H.v. 2.848.680,80 € stehen Auflösungen von Sonderposten i.H.v. rd.1.705.511,50 € gegenüber. Drittfinanzierungsquote (DFQ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträge aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Drittfinanzierungsquote = Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 100 Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen 1.705.511,50 € x 100 2.848.680,80 € = 59,87% (Vj.: 55,32%) Zinslastquote (ZLQ) Die Kennzahl "Zinslastquote" zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Zinslastquote = Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 666.090,75 € x 100 25.570.369,20 € = 2,60% (Vj.:2,98%) Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Zuwendungsquote = Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge 4.508.582,30 x 100 26.538.022,51 € = 17, 00% (Vj.: 23,86%) Die Zuwendungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund geringerer Schlüsselzuweisungen gesunken. Personalintensität 1 (PI1) Die "Personalintensität 1" gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Personalintensität = Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 5.298.727,91 € x 100 25.570.369,20 € = 20,72 % (Vj.: 23,69%) Die Minderung um 2,97 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der verminderten Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr. Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl "Sach- und Dienstleistungsintensität" lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Sach- u. Dienstleitungsintensität = Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 3.941.573,82 € x 100 25.570.369,20 € = 15,41% (Vj.:12,07%) Die Kennzahl ist im Vergleich zum Vorjahr insbesondere aufgrund höherer Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen gestiegen. Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl "Transferaufwandsquote" stellt einen Bezug Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Transferaufwandsquote = zwischen den Transferaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 11.572.602,02 x 100 25.570.369,20 € = 45,26 % (Vj.: 44,81 %) An dieser Kennzahl wird deutlich, dass die Gemeinde bald die Hälfte der gesamten ordentlichen Aufwendungen als Transferzahlungen an Zweckverbandsumlagen, Kreisumlagen, Gewerbesteuerumlagen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leisten muss. Diese Aufwendungen sind nur bedingt oder gar nicht beeinflussbar. 6. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung stellt die internen und externen Finanzierungsquellen und die Verwendung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2015 dar. Die Finanzrechnung zum 31.12.2015 weist folgende Salden aus: Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit : Saldo aus der Investitionstätigkeit: Saldo aus der Finanzierungstätigkeit: + 2.409 T€ - 4.085 T€ + 1.437 T€ Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen Verwaltungsbereichs verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. des Der wesentliche Unterschied zwischen den ordentlichen Erträge und den Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit liegt in den nicht zahlungswirksamen Erträgen, deren größter Posten die Auflösungserträge aus den Sonderposten mit rd. 1.705.511,50 € ausmachen. Die Auszahlungen im investiven Bereich finden ihren Ursprung in den Auszahlungen für Hoch– und Tiefbaumaßnahmen und im Bereich der Finanzanlagen. Im Jahr 2015 lag der Schwerpunkt der Bautätigkeit im Wesentlichen bei den Tiefbaumaßnahmen im Bereich des Straßenausbau, der Entwässerungsund Abwasserbeseitigungsanlagen. Insgesamt wurden für Baumaßnahmen 3.201.551,89 € investiert, sodass alleine diese Auszahlungen einen Anteil von rund 53 % an den gesamten Auszahlungen für Investitionstätigkeiten darstellen. Die Auszahlungen im Bereich der Finanzanlagen um 2.161.813,04 € stehen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG. Einen eher geringen Anteil an den gemeindlichen Auszahlungen für Investitionen stellen die Ausgaben für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen dar. Hier wurden in 2015 insgesamt 269.209,06 EUR verausgabt und stellen somit nur rund 4 % der Auszahlungen aus Investitionszahlungen dar. Bei der Betrachtung der investiven Einzahlungen liegt vergleichbar zu den Auszahlungen das Hauptaugenmerk ebenfalls auf dem Bereich der Baumaßnahmen. Hier wurden hauptsächlich auf Grund von Bundes– und Landeszuweisungen insgesamt 1.741.646,37 EUR vereinnahmt. Dies stellt einen Anteil der Investitionszuwendungen an den gesamten Einzahlungen für Investitionstätigkeiten i.H.v. 86,70 % dar. Diese Zuwendungen setzten sich im Jahr 2015 im Wesentlichen aus den Zuwendungen für Kanalbaumaßnahmen und den Investitionspauschalen des Landes NRW zusammen. Die fortgeschriebenen Planansätze in der Gesamtfinanzrechnung sowie deren Teilrechnungen zum 31.12.2015 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch die in das Haushaltsjahr 2015 übertragenen Ermächtigungen. Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentliche Plan/IstAbweichungen im Bereich der Investitionstätigkeiten im Saldo: Einzahlungen für Investitionsmaßnahmen: - 8.023 T€ Im Wesentlichen erfolgte bei folgenden Maßnahmen der Mittelabruf bzw. die Abrechnung der Beiträge erst in den Folgejahren, da auch die entsprechenden Auszahlungen erst später erfolgten: (siehe nächste Seite) Bezeichnung Ansatz 2015 Einzahlungen Saldo Schmutzwasserkanal Rinnen 2. BA 3.737.886,00 € 32.285,39 € 3.705.600,61 € Nebenanlagen L203 in Rinnen 369.000,00 € 48.700,00 € 320.300,00 € Nebenanlagen Kölner Straße Kall 350.000,00 € - € 350.000,00 € Ausbau Nebenanlagen Aachener Str. 633.000,00 € - € 633.000,00 € Erweiterung P&R-Anlage Trierer Str. 4.BA. 678.690,00 € - € 678.690,00 € Straßenausbaubeiträge "In den Stöcken" 509.000,00 € - € 509.000,00 € Straßenausbaubeiträge "Michaelstraße" 325.000,00 € - € 325.000,00 € Straßenausbeiträge "Auf der Höll" 185.000,00 € - € 185.000,00 € Umbau Bahnsteig BH Kall 280.000,00 € - € 280.000,00 € Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen: + 21.497 T€ Hier erfolgt die Ausführung bzw. Fortführung diverser Maßnahmen in großen Teilen erst in Folgejahren. Wesentliche Maßnahmen waren hierbei: Beschreibung Schmutzwasserkanal Rinnen 2. BA Erschließung Gewerbegebiet an L 206 Neubau Schmutzwasserkanal Rinnen 1. BA Hochwasserschutz Scheven HBR 1 Süd Erweiterung P&R-Anlage Trierer Str. 4.BA Ausbau Nebenanlagen Aachener Str. Grunderwerb unbebaute Grundstücke Straßenausbau „Zum Eichtal“ Urft II. BA Umbau Bahnsteig Bahnhof Kall Ausbau Nebenanlagen Kölner Str. Straßenausbau Sötenich "In den Stöcken" Komplettsanierung Gymnastikhalle Sistig Sanierung Kanalisation Ortslage Sötenich Straßenausbau "Sistaler Straße" Rinnen Ausbau Nebenanlagen Hindenburgstr. Kall Sanierung Kanal Kölner Str. Kall Straßenausbau "Im Acker" Rinnen Neubau Unterbringung Flüchtlinge Straßenausbau "Bergstraße" Rinnen Kanalleitung Frohnrather Weg, Sistig Straßenausbau "Auf dem Kickberg" Sötenich Sanierung Regenklärbecken Am Hallenbad Sanierung Kindergarten Sistig Sanierung Regenklärbecken Bahnhofstr. Straßenausbau Rinnen "Michaelstraße" Straßenausbau "Waldstraße" Sötenich Straßenausbau "Am Birnbaum" Urft Straßenausbau "Blumenstraße" Rinnen Ansatz 2015 Auszahlungen Saldo 3.737.886,00 € 32.285,39 € 3.705.600,61 € 3.600.000,00 € 38.772,88 € 3.561.227,12 € 2.818.019,14 € 1.290.170,63 € 1.527.848,51 € 850.000,00 € 7.189,98 € 842.810,02 € 830.000,00 € 0,00 € 830.000,00 € 780.164,53 € 5.688,40 € 774.476,13 € 750.000,00 € 151.599,48 € 598.400,52 € 542.000,00 € 0,00 € 542.000,00 € 553.148,51 € 45.195,27 € 507.953,24 € 670.181,51 € 176.434,92 € 493.746,59 € 475.403,87 € 44.782,02 € 430.621,85 € 428.851,65 € 1.487,50 € 427.364,15 € 515.000,00 € 131.167,05 € 383.832,95 € 390.000,00 € 15.977,12 € 374.022,88 € 353.273,33 € 4.022,53 € 349.250,80 € 465.000,00 € 130.926,97 € 334.073,03 € 330.000,00 € 0,00 € 330.000,00 € 300.000,00 € 0,00 € 300.000,00 € 305.000,00 € 13.072,19 € 291.927,81 € 270.000,00 € 0,00 € 270.000,00 € 400.000,00 € 171.625,22 € 228.374,78 € 220.000,00 € 0,00 € 220.000,00 € 180.000,00 € 0,00 € 180.000,00 € 165.000,00 € 0,00 € 165.000,00 € 594.226,48 € 444.222,15 € 150.004,33 € 115.000,00 € 9.253,78 € 105.746,22 € 103.000,00 € 0,00 € 103.000,00 € 100.000,00 € 5.809,86 € 94.190,14 € 7. Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde Die Gesamtlage der Gemeinde Kall stellt sich gegenüber dem Vorjahr zwar positiv dar, was durch das positive Abschlussergebnis von 302.566,41 € (Vorjahr 884.615,56 €) verdeutlicht wird. Jedoch ist zu beachten, dass das Jahresergebnis im Haushaltsjahr 2015 maßgeblich von Sondereffekten im Bereich der Gewerbesteuer sowie bewertungsbezogene Sachverhalte im Bereich des Anlagevermögens und im Bereich der Pensionsrückstellungen beeinflusst worden ist. Positiv hat sich die Erhöhung der Hebesätze in 2015 auf die Ergebnissituation und damit auf den Gesamthaushalt ausgewirkt. Den Abschreibungen von 2,85 Mio. € (Vorjahr rd. 2,83 Mio. €) stehen Auflösungsbeträge von Sonderposten i.H.v. rd. 1,71 Mio. € (Vorjahr 1,56 Mio. €) gegenüber, sodass im Saldo 1,14 Mio. € (Vorjahr rd. 1,27 Mio. €) zu erwirtschaften sind. Diese Beträge führen jedoch nicht zu echten Auszahlungen, was wiederum entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis der Finanzrechnung und damit der Liquidität der Gemeinde zur Folge hat. Tendenziell wird der vorstehende Saldo aus Auflösungserträgen von Sonderposten und Abschreibungen aufgrund der künftigen Baumaßnahmen im Bereich des Infrastrukturvermögens steigen. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei die Verschuldung aus Bankverbindlichkeiten von rd. 30,86 Mio. (Vorjahr rd. 29,43 Mio. €), wobei hierin aus vorübergehenden Liquiditätsgründen und aufgrund der günstigen Zinslage rd. 6 Mio. € Kassenkredite enthalten sind. Bei rd. 11.229 Einwohnern macht dies eine pro KopfVerschuldung von rd. 2.215 € (Vorjahr: 2.290 €) aus (ausgehend von einer Verschuldung ohne Kassenkredite von 24,86 Mio. €). Hiervon sind ca. 50 %, also ca. 12,5 Mio. € dem Abwasserbereich zuzurechnen. Diese Verbindlichkeiten werden über die Gebühreneinnahmen refinanziert. Die übrigen Gebührenhaushalte machen im Vergleich zum Bereich Abwasser einen relativ geringen bzw. unwesentlichen Anteil aus. Die noch verbleibenden Schulden (Verbindlichkeiten) von rd. 13,75 Mio. € beziehen sich auf den restlichen Haushalt, so dass die Tilgungen aus dem allgemeinen Haushalt erwirtschaftet werden müssen. Der Abbau der Schulden unter Beibehaltung einer maßvollen Investitionsquote und der Aufrechterhaltung der Qualität des Anlagevermögens ist eine dauerhafte Aufgabe. Hier die richtige Balance zu finden stellt weiterhin eine Herausforderung für die künftigen Jahre dar. Zusammenfassend kann die Ertragsentwicklung als leicht positiv beurteilt werden. Im Hinblick auf die bisherige Schuldensituation und der künftig noch zu finanzierenden investiven Maßnahmen muss trotz planmäßig vorgenommener Tilgungsleistung die Finanzlage und Kapitalstruktur weiterhin als angespannt und schwierig bezeichnet werden. C. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde 1. Entwicklung der Gemeinde Das Jahr 2014 schloss mit einem Defizit von 884.615,56 € ab, sodass 2014 das Defizit aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden musste. Der fortgeschriebene Planansatz 2014 ging von einem Defizit von 1.106.555,50 € aus. Das Defizit wurde somit um 222.939,94 € unterschritten. Das Jahr 2015 schließt mit einem Überschuss von 302.566,41 € ab, sodass 2015 der Überschuss das Kapital der Gemeinde erhöht wird. Der Überschuss in 2015 ist jedoch maßgeblich von Einmal- und Sondereffekten beeinflusst, so dass nicht von einer strukturellen Trendwende gesprochen werden kann. Auf die vorstehenden Ausführungen hierzu wird verwiesen. Der fortgeschriebene Planansatz 2015 ging noch von einem Defizit von 1.131.800,21 € aus. Der nachstehenden Übersicht ist die voraussichtliche Entwicklung (fortgeschrieben) bis 2017 zu entnehmen: Voraussichtliche Entwicklung des Haushalts 2010 EUR Erträge (insgesamt) Aufwendungen (insgesamt) Jahresergebnis (nach Ergebnisplan) ab 2012 vorauss. Anfangsbestand AusgleichsVerringerung (-) rücklage Zuführung (+) Schlussbestand Haushaltsausgleich (Ja/Nein) Anfangsbestand Korrektur EB/ Verr. mit allg. R. Verringerung (-) Allgemeine Verringerung (in Rücklage %) Zuführung (+) Schlussbestand Genehmigung für die Verringerung (Ja/Nein) Verringerung > 25 % Verringerung HSK 2x >5% allgemeine Rücklagen </= 0 Genehmigung für die o.a. Verringerung und HSK (Ja/Nein) 2011 EUR 2012 EUR 2013 EUR 2014 EUR 2015 EUR HH-Plan 2016 EUR HH-Plan 2017 EUR 374.248,48 -532.454,76 -2.503.974,38 -1.725.557,79 -884.615,56 302.566,41 -447.325,00 -1.143.162,00 1.903.962,96 0,00 374.248,48 2.278.211,44 2.278.211,44 -532.454,76 0,00 1.745.756,68 1.745.756,68 -1.745.756,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 302.566,41 302.566,41 302.566,41 -302.566,41 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28.609.601,91 26.873.776,15 25.903.968,62 -87.944,88 ja, fiktiv ja, fiktiv nein nein 29.367.819,61 nein 28.112.834,61 27.987.834,61 -125.000,00 1.379.985,00 0,00 -10.267,97 -85.191,97 0 0 -758.217,70 -1.725.557,79 -884.615,56 0,00% 0 27.987.834,61 0,00% 0,00 29.367.819,61 -2,58% 0,00 28.609.601,91 -6,03% 0,00 26.873.776,15 -3,29% 0,00 25.903.968,62 nein 0,00% 25.816.023,74 nein nein 25.816.023,74 25.671.265,15 0,00 0,00 -144.758,59 -1.143.162,00 -0,56% 0,00 25.671.265,15 -4,45% 0,00 24.528.103,15 ja ja ja ja ja ja ja _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (Die Daten der Jahre 2010 – 2015 resultieren aus den jeweiligen Jahresabschlüssen und die Ergebnisse 20162017 stammen aus den jeweiligen Haushaltsplänen) 2. Prognosebericht Die Planung bis 2017 geht weiter von so hohen Aufwendungen aus, dass sie nicht durch die Erträge gedeckt werden können. Für das Haushaltsjahr 2016 wird hinsichtlich des Jahresergebnisses mit einer leichten Verbesserung des Defizites im Vergleich zur ursprünglichen Planung gerechnet. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich das Defizit im Jahr 2016 voraussichtlich auf rd. 200.000 € belaufen und damit ca. 250.000 € niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Die Gesamterträge und Aufwendungen nach dem Haushaltsplan 2017 sieht für die weiteren Folgejahre Fehlbeträge von 600.937 € in 2018 und 190.540 € in 2019, sowie einen Überschuss in 2020 i.H.v. 592.050 € vor. Hierbei wurden für die Jahre 2017 – 2020 zunächst keine weiteren Gebühren- und Steuersatzerhöhungen miteingerechnet. Jedoch kann auf Grund der geplanten negativen Ergebnisse und der damit verbundenen prekären Haushaltslage eine zukünftige Erhöhung nicht ausgeschlossen werden. Die vorrausichtlich positive Entwicklung der Jahresergebnisse 2018 – 2020 beruht auf folgenden Grundlagen und Prognosen. Die Gemeinde Kall rechnet vor allem im Bereich der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben mit einem kontinuierlichen Anstieg der Ertragslage. Die ausschlaggebenden Faktoren hierbei sind die Erträge aus der Gewerbesteuer und die finanzielle Beteiligung der Kommune an den Gemeinschaftssteuern (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer). Angesichts der anhaltenden positiven und stetig wachsenden Konjunkturlage rechnet die Gemeinde Kall, als Standort vieler großer und renommierter Gewerbebetriebe, mit einem konstanten Anstieg bei der Gewerbesteuer. Dieser positive Trend wird ebenfalls durch die Einschätzung des Landes Nordrhein Westfalens in den Orientierungsdaten zur Haushaltsplanung 2017 ff. unterstrichen. Zudem verspricht sich die Gemeinde Kall durch die Erschließung eines zusätzlichen Gewerbegebietes eine Ansiedlung noch weiterer Gewerbebetriebe und hierdurch wiederum höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer. Hinzukommend rechnet auch der Bund in seinen jüngsten Steuerschätzungen mit Mehreinnahmen im Bereich der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Da diese Mehrerträge zum einem gewissen Anteil auch den Kommunen zustehen, wurden die hieraus resultierenden positiven Veränderungen ebenfalls in den Haushaltsplanungen der Gemeinde berücksichtigt. Zusätzlich zu den vorgenannten positiven Erwartungen bei den Erträgen wird nach dem Haushaltsplan 2017 indes mit keinem wesentlichen Anstieg der Aufwendungen in den Folgejahren 2018 -2020 gerechnet. Jedoch sind im Bereich der Aufwendungen einige wesentliche und nicht exakt kalkulierbare Besonderheiten hervorzuheben. Derzeit wird der Haushalt der Gemeinde durch Aufwand im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen stark belastet. Neben der überwiegenden Anmietung von Wohnraum durch die Gemeinde Kall für die Unterbringung von Flüchtlingen (aktuell 24 Mietobjekte) wurden zusätzlich Gebäude durch die Gemeinde Kall erworben bzw. bereitgestellt (aktuell 4 Objekte: Bahnhofstraße 11, Kaller Straße 23, Kaller Straße 1 und Aachener Straße 53). Unter Berücksichtigung von Erstattungspauschalen des Landes in Höhe von 627 T€ . wird der Haushalt der Gemeinde Kall per Saldo um rd. 144 T€ zuzüglich jährlicher Personalkosten von rd. 150 T€ belastet. Die Planung für 2017 wurde bereits nach oben korrigiert. Diese Situation wird die Gemeinde Kall auch zukünftig noch vor einige Herausforderungen stellen. Seitens des Bundes und des Landes ist nach 2017 für 2018 eine weitere finanziell verbesserte Anpassung der Kostenerstattung zugesagt. Inwieweit die Belastung der Gemeinde Kall hierdurch reduziert wird ist noch nicht genau abzuschätzen. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die derzeitig prognostizierten Jahresergebnisse bis zum Jahr 2019 weiterhin defizitär ausfallen werden und folglich die prekäre Finanzlage der Gemeinde nicht entscheidend entschärft werden kann. Jedoch zeigt sich durch die geplante stetige Verringerung des Defizites, bis hin zu einem geplanten Jahresüberschuss in 2020, dass sich die Gemeinde mit den bisherigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf einem guten Weg befindet. Hierbei darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass die Gemeinde Kall im Bereich der von ihr beeinflussbaren Aufwendungen bereits heute weitgehend am Limit ihrer Einsparpotenziale angelangt ist und die Jahresergebnisse stark abhängig von den Steuereinnahmen sind. Durch das in Vorjahren entstandene und zukünftig geplante strukturelle Defizit kommt es zu einem stetigen Abbau des Eigenkapitals. Das Haushaltsrecht nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement sieht für den Haushaltsausgleich einen dreistufigen Aufbau vor. Sofern der Ausgleich der Aufwendungen durch Erträge nicht möglich ist, kann zunächst einmal auf die sog. Ausgleichsrücklage zurückgegriffen werden. Wenn auch diese nicht ausreicht, um das Defizit zu decken, muss die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden. Der voraussichtliche Verbrauch der Allgemeinen Rücklage, also der Verzehr des Eigenkapitals der Gemeinde, sieht nach dem Haushaltsplan 2017 so aus, dass der Ansatz in der Eröffnungsbilanz von ca. 33 Mio. EUR Eigenkapital nach 10 Jahren auf rd. 24 Mio. EUR schrumpfen wird. Der fortwährenden Abnahme des Eigenkapitals muss weiterhin dringend entgegengewirkt werden. Andererseits ist aber auch, wie aus der Transferaufwandsquote entsprechend den Angaben im Rechnungsergebnis 2015 erkennbar, auf die enorme Belastung durch „Dritte“ hinzuweisen, welche auch künftig die Ausgabenstruktur der Gemeinde weiter wesentlich mitprägen wird. Die Verwaltung muss und wird gemeinsam mit dem Rat neben den bereits vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen weitere Möglichkeiten zur Sanierung des Haushalts prüfen. Hier sind aber auch Bund und Land in der besonderen Pflicht die Kommunen zu unterstützen und für ausreichende Finanzkraft zu sorgen. Die Gemeinde Kall ist bestrebt, stetig neue Zuwendungs- und Fördermöglichkeiten zu generieren und die bisherigen Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen. Erste Ansätze sind durch die Anpassung der Erstattungsbeträge im Bereich des Flüchtlingsaufnahmegesetzes für 2016 und 2017 ff. erfolgt. Zudem wurden für den Bereich Städtebau und Integrationshaus bereits Förderanträge gestellt. Hier wurde eine nicht unerhebliche Förderung für Folgejahre in Aussicht gestellt. Künftige Investitionen In Folgejahren wird in der Gemeinde Kall mit einem konstant hohen Investitionsvolumina gerechnet. Zwar werden die umfangreichen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in der Ortslage Rinnen und in der Kölner Straße in den Jahren 2016 und 2017 fertiggestellt, jedoch werden auf der anderen Seite ab dem Jahr 2017 weitreichende Hoch –und Tiefbaumaßnahmen im Rahmen des beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes begonnen. Alleine diese Maßnahmen umfassen in den Jahren 2017 – 2021 ein Investitionsvolumen i.H.v rd 15 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2017 wurden insgesamt Auszahlungen für Investitionen i.H.v rd. 13 Mio Euro eingeplant. Dem gegenüber stehen geplante Einzahlungen für Investitionen i.H.v rd. 6,5 Mio Euro. Somit können rund 50 % der gesamten Investitionsvolumina der Gemeinde Kall durch Zuwendungen gedeckt werden. Die nicht durch Zuwendungen finanzierten Investitionen werden durch langfristige zinsgünstige Kredite abgewickelt. Ein ähnliches Verhältnis zwischen Investitionen und Zuwendungen zeichnet sich auch für die Planjahre 2018 ff. ab. Bezüglich der erforderlichen Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes wird auf die nachstehenden Ausführungen im Nachtragsbericht verwiesen. 3. Nachtragsbericht Im Bereich Ordnungswesen und anschließend im Bereich Soziales wurde in 2012/2013 die interkommunale Zusammenarbeit konkret umgesetzt. Diese wird weiterhin fortgesetzt und wurde zum 01.07.2016 im Bereich der Wohngeldbearbeitung durch die Gemeinde Kall für die Nachbarkommunen Blankenheim und Dahlem ausgeweitet. Ende Mai 2016 war auch die Gemeinde Kall von den Hochwasserereignissen betroffen. Insbesondere die Ortslage Scheven, aber auch Sötenich, Rinnen und Kall waren in Teilbereichen extrem betroffen. In Einzelfällen sind für die Bürger existenzielle Schäden entstanden. Die Bürger/-innen haben in enormer Eigenleistung, sowie durch Unterstützung der Feuerwehren und der Gemeinde zur Überwindung dieser teils katastrophalen Zustände beigetragen. Politik und Verwaltung sind unter Beteiligung der Bürger/-innen aktuell in konkreten Planungen zur Bekämpfung künftiger Hochwasserereignisse. Der Gemeinde Kall sind hierfür Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Aufwendungen zugesagt. Die Finanzierung der anstehenden Maßnahmen kann sichergestellt werden, wobei sich die Belastung des Haushaltes in künftigen Jahren in Grenzen halten. Eine exakte Berechnung liegt hierfür noch nicht vor, da die Gesamtkosten noch nicht exakt beziffert sind und effiziente, aber auch kostengünstige Lösungen zurzeit erarbeitet werden. 4. Risiko und Chancen der künftigen Entwicklung Risiken Ertragsrisiken Der Spielraum für Kostensenkungspotentiale und die Eruierung von zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten sind jedoch begrenzt, um künftige Jahresfehlbeträge auszugleichen. Externe Faktoren wie beispielsweise allgemeine Preiserhöhungen, Strompreiserhöhungen und Marktzinserhöhungen stellen zusätzliche Risiken dar, die die Gemeinde nicht beeinflussen kann. Risiken ergeben sich zudem auch durch Aufgabenverlagerungen auf die Gemeinde und deren unzureichende Kostenerstattung durch die übergeordneten Behörden. Hier seien aktuell beispielhaft die Flüchtlingsproblematik, die Bereiche Inklusion, der Katastrophen- und der Hochwasserschutz genannt. Betrachtet man die Ertragsseite, besteht eine gewisse Abhängigkeit von einigen wenigen „großen“ Gewerbesteuerzahlern, die alleine mindestens 50 % der Gewerbesteuererträge aufbringen. Da die Schlüsselzuweisungen auch nach den (Gewerbesteuer-) Einzahlungen bemessen werden, sinken sie, wenn z.B. die Gewerbesteuereinzahlungen im jeweiligen Referenzzeitraum (01.07.-31.12. des Vorjahres und 01.01.-30.06. des lfd. Jahres) steigen. Entscheidend ist hier auch der jeweilige örtliche Hebesatz, der durch den vom Land für die Berechnung festgelegten „fiktiven Hebesatz“ dividiert wird. Liegt der örtliche Hebesatz unter dem fiktiven Hebesatz des GFG (so z.B. in 2009 bei der Gemeinde Kall) wird die Gemeinde so gestellt, als ob sie die entsprechende Ertragskraft nach dem fiktiven Hebesatz hätte. Sie erhält damit dann geringere Schlüsselzuweisungen. Um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können, müssten die Beiträge und die Hebesätze in Zukunft nochmals angehoben werden. Ob und inwieweit sich diese Erhöhungen vertreten und realisieren lassen, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Flüchtlingskrise Die derzeitige Flüchtlingskrise betrifft alle Kommunen im Bundesgebiet. Es wird hierfür seitens der Gemeinde Kall großer Aufwand betrieben, um die ankommenden Flüchtlinge unterzubringen, die Notunterkünfte einzurichten sowie die Versorgung, aber auch die Betreuung und Integration der Flüchtlinge zu gewährleisten. Trotz der in Aussicht gestellten Bundes- und Landesmittel ist derzeit noch nicht abschätzbar, wie hoch die Belastung der zukünftigen Haushalte der Gemeinde Kall ausfallen wird. Für die Bereiche Kindergärten und aktuell für den Bereich Schulen ist eine finanzielle Unterstützung zugesagt. An dieser Stelle sei auf die ab 2017 bis 2020 bewilligten Mittel für die Maßnahmen „Gute Schule 2020“ (Sanierung, Digitalisierung, sowie Um-und Neubaumaßnahmen) i.H.v. insgesamt rd. 500.000 € (jährlich rd. 125.000 €) für die Gemeinde Kall hingewiesen. Chancen Mit der Überprüfung aller gemeindeeigenen Objekte und deren energetischen Sanierung im Rahmen des zwischenzeitlich von der Gemeinde Kall erstellten Energieleitbildes und Klimaschutzkonzeptes ist zu erwarten, dass eine spürbare Optimierung und zumindest damit keine wesentliche Kostensteigerung im Bereich der Bewirtschaftungs- und Energiekosten einhergehen. Weitere Chancen bieten sich im Rahmen der Anpassung der Steuersätze, die zuletzt in 2015 erhöht wurden (Gewerbesteuer von 455 v.H. Auf 515 v.H., Grundsteuer B von 455 v.H. auf 515 v.H. und Grundsteuer A von 295 v.H. auf 350 v.H. ). Interkommunale Zusammenarbeit Durch die interkommunale Zusammenarbeit, die im Bereich Ordnungswesen und anschließend im Bereich Soziales in 2012/2013 konkret umgesetzt und auf weitere Teilbereiche ausgeweitet werden soll, wird mittelfristig auch eine Personalkostensenkung erwartet. Durch neue organisatorische Maßnahmen – hier Umstellung der Verwaltung auf 6 Teams zum 01.10.2015 -, sowie durch Einführung neuer EDV-Systeme darf auch hierdurch eine Verbesserung der Personalressourcen erwartet werden. Infrastrukturmaßnahmen und -projekte Bezüglich der Infrastruktur in der Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. Gemeinde Kall wurden ebenfalls Der Ortskern Kall mit den Hauptverkehrsadern Bahnhofstraße, Hüttenstraße und Kölner Straße ist im Bereich des Einzelhandels gut aufgestellt und gewährleistet durch eine hohe Anzahl an Kreisverkehren bis auf die sog. „Stoßzeiten“ eine recht zügige Abwicklung des starken Verkehrsaufkommens. Zudem wurden mit dem Ausbau der oberen Hüttenstraße, der Kölner Straße, Stürzerhof und in der Laach sowie der Pf.-Reinartz-Straße Straßenbaumaßnahmen vollzogen, die eine wesentliche Verbesserung des Straßen- und Kanalbaus mit sich bringen. Das Einzelhandelsangebot im Ortskern mit einem großen Vollsortimenter, sowie einigen Einzelgeschäften stellt neben dem starken Gewerbegebiet einen wichtigen Standortfaktor dar. Die unmittelbare Nähe des zentralen Bahnhofes mit Bushalteplatz und des Rathauses hat zwischenzeitlich zum Bau einer weiteren Einrichtung für betreutes Wohnen geführt. Mit der Ansiedlung von zwei überregional bekannten Discountern wurde das Einzelhandelsangebot im Ort ebenso wie die Parkmöglichkeiten weiter stark verbessert. Als ergänzende Infrastruktureinrichtungen steht auch ein Wohnmobilstellplatz im unweit gelegenen Ortsteil Golbach zur Verfügung. Begleitet durch die Verwaltung und unter Einbindung von Bürgern sollen nach eingehender Analyse Ideen und Bausteine für die Entwicklung des Ortskerns von Kall entwickelt werden. In einem gemeinsamen Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen ein erstes Grobkonzept und im Anschluss daran ein integriertes Handlungskonzept für den Kernort Kall erstellt, welches die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung mit den dazugehörigen Förderanträgen ( ca. 60 % Zuschuss werden erwartet) darstellt. Ziel der im Entwicklungskonzept dargestellten Handlungsfelder und Maßnahmen sind: - - Entgegenwirken des Rückgangs im Einzelhandels- und Gastronomiesektor Wiederbelebung des Kernortes unter Berücksichtigung des vorhandenen Potenzials der naturräumlichen Sehenswürdigkeiten der umliegenden Eifellandschaften, der Urft und des Kalbaches sowie des Bahnhaltpunktes. Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes und der Bahnhofstraße. Schaffung eines einheitlichen Ortsbildes unter Berücksichtigung der historischen Identität des Ortes Kalls und Förderung regionaltypischer Bauformen. Die Umsetzung soll erfolgen durch: - - Entwicklung und Reparatur des städtebaulichen Ensembles durch behutsame Investitionen in Form von Umbauten, Anbauten und Neubauten, möglicherweise auch Rückbau und Ersatz von störenden Elementen Überprüfung und Neuorganisation und Umgestaltung von öffentlichen Räumen. Verbesserung der Erschließung und der Wahrnehmbarkeit von Urft und Kallbach, sowie Rathaus und Bahnhof Das Integrierte Handlungskonzept (IHK) wurde in 2016 durch die Projektgruppe der RWTH Aachen, der Firma Raumplan, der Verwaltung und unter Beteiligung der Bürgerschaft zu Jahresbeginn 2017 endgültig fertiggestellt und beschlossen. Im IHK werden alle wichtigen Aspekte und städtebaulichen Planungen zusammengefasst und dargestellt. Es dient als Grundlage für zukünftige Investitionen und Förderanträge. Hieraus ergibt sich ein vorläufiges städtebauliches Investitionsvolumen von rund 15 Mio. Euro bis 2020/2021. Der Förderantrag wurde zwischenzeitlich gestellt und hat positive Aussichten auf Bewilligung in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten. Mit einer positiven Bescheiderteilung wird bis Mitte April 2017 gerechnet. Durch das hohe Investitionsvolumen wird die Wichtigkeit dieses Projektes für die Gemeinde Kall noch einmal verdeutlich und soll auch als sog. „Initialzündung“ für weitere bauliche Projekte und die allgemeine Entwicklung im Ortskern aber auch insgesamt dienen. Vor allem auch private Investoren sollen hierdurch animiert werden, Investitionen im Bereich des Kernortes vorzunehmen und so positive Synergien geschaffen werden. Erste verbindliche Zusagen liegen der Verwaltung vor und sind in der Endphase der vertraglichen Abwicklung. Das finanzielle Risiko für die Gemeinde bei dem hohen Investitionsvolumen ist durch die 60%-ige Förderung, den strategischen Einsatz der Investitionspauschale und auf Grund von günstigen Kreditkonditionen vertretbar. Zudem sollen auch weitere Förderprojekte über das IHK und das Städtebauprojekt generiert werden wie z.B. Zuschüsse aus dem Bereich Klimaschutz und Energie. Eng im Zusammenhang mit den städtebaulichen Projekten steht zudem auch der Neubau eines Kreisverkehrs im Bereich der Bahnhofstr./Hindenburgstr. und der damit verbundenen Idee einer neuen Ortsanbindung aus südlicher Richtung. Hierzu wurden bereits erste Vorschläge zur Umsetzung entwickelt und diese auch in das integrierte Handlungskonzept aufgenommen. Als positive Effekte der neuen Verkehrsanbindung und des Kreisels verspricht man sich eine Verbesserung der Verkehrssituation und Erreichbarkeit des Kernortes und hieraus resultierend auch eine weitere Belebung des Einzelhandels. Hierzu gehört auch der Erwerb des „Alten Sägewerkes“ auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnlinie Richtung Sötenich u.a. für gewerbliche Ansiedlung. Im Zusammenhang mit der geplanten Anbindung am Hallenbad durch die neue Brücke und den Kreisel soll auch dieses Gebiet für weitere Wohnbauprojekte noch attraktiver gestaltet werden. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch nicht nur auf der Entwicklung des Kernortes in Kall. Auch die Weiterentwicklung der Außenorte soll in den nächsten Jahren durch verschiedene Projekte vorangetrieben werden. Hier sind vor allem die zurzeit laufenden Projekte „Quartiersmanagement in den Orten Scheven und Sistig“ zu nennen. Gewerbestandort Kall Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Kall genießt nicht zuletzt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, hohe Priorität. Der Gewerbestandort im Gemeindegebiet konzentriert sich in erster Linie auf den Bereich des Kernortes Kall. In den Außenorten haben sich daneben einzelne Gewerbebetriebe ( Baugewerbe, Automobilbranche ) etabliert. Im Gewerbegebiet und der noch in Vorplanung befindlichen Erweiterung kann die Gemeinde Kall kurz- und mittelfristig voll erschlossene und sofort bebaubare gewerbliche Flächen anbieten. Außerdem wird auch in den Außenorten – hier sei aktuell das Dorfprojekt in Sistig erwähnt - eine Stärkung der Infrastruktur entwickelt. Durch Erschließung neuer Baugebiete und die Einbringung im Flächennutzungsplan wurden in erster Linie im Kernort, aber auch in den Außenorten (z.B. in Sistig, Golbach, Keldenich Scheven) attraktive Baumöglichkeiten vorgesehen. Mit entsprechender Erschließung können auch einzelne Grundstücke zu günstigen Preisen angeboten werden. Günstige Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet zu schaffen ist wesentliche Ausrichtung der Kaller Politik. In der Bereitstellung von Flächen ist die Chance zu sehen, dies in Kall zu verwirklichen. Das Grundstück um den Bahnhof im Kaller Ortskern sollte weiterhin für die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Neue Perspektiven ergeben sich durch die Offenlage des befindlichen Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes Kall III jenseits der L 206 Richtung Scheven. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Gewerbegebietsteil zu schaffen, der sowohl verkehrsgünstig gelegen ist als auch in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang zu den bestehenden Gewerbegebieten steht, um eine kontinuierliche wirtschaftliche Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Kall sicherzustellen. Schulstandort Kall Die Grundschulstandorte in Kall und Sistig sind bereits seit 2006 bzw. 2007 zur offenen Ganztagsgrundschule erweitert worden. Damit hat die Gemeinde die Voraussetzungen für eine dauerhafte Sicherung der Grundschulstandorte geschaffen. Die Hauptschule Kall hat seit 2008 den gebundenen Ganztagsbetrieb eingerichtet und in 2010 die neue Mensa in Betrieb genommen. Die gute schulische Infrastruktur soll gefestigt und weiter ausgebaut werden. So wurde zum Schuljahresbeginn 2013/2014 mit der Nachbarkommune Mechernich eine interkommunale Sekundarschule errichtet, die leider zum Schuljahresende 2014/2015 wieder aufgelöst werden musste. Die acht gemeindlichen Kindergärten sind auf die gesetzlich geforderten Angebote an U-3 Kindergartenplätzen vorbereitet. In 2014 wurde die Einrichtung in Scheven noch für den U3-Bedarf ausgebaut. Außerdem sind die Kindergärten in Kall und Sistig bereits zu Familienzentren ausgebaut und zertifiziert. Die Schaffung weiterer Kindergartenplätze ist zurzeit insbesondere am Kindergarten in Kall, Kallbachstraße in der Planung. Daneben stehen in Kall auch das Berufskolleg des Kreises Euskirchen mit Wirtschaftsgymnasium und das in Trägerschaft der Salvatorianer befindliche Gymnasium Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld zur Verfügung. Weiterhin befindet sich in Kall die St. Nikolausschule für behinderte Schüler. Abwasserbeseitigungskonzept und Hochwasserschutz Mit der zentralen Ausrichtung der Entwässerung der Gemeinde nach dem Abwasserbeseitigungskonzept, sind bis auf die Ortsteile Wallenthaler Höhe und den Frohnrather Weg in Sistig alle Orte an die Klärwerke angeschlossen. Mit den sehr großen Fremdwasserprojekten in Wahlen (ca. 6,0 Mio. € Kosten bei 80 % Zuschuss), den Fremdwasserprojekten in Kall, Hüttenstraße und in Rinnen werden auch durch die verfügbaren Straßenbauarbeiten Möglichkeiten zur Verbesserung der Infrastruktur in den jeweiligen Orten umgesetzt. Auch die bereits erwähnten Hochwasserschutzmaßnahmen insbesondere im Ort Scheven, aber auch im Kernort Kall, Sötenich und Rinnen wird zu einer größeren Sicherheit, aber auch zu einer Steigerung der Attraktivität insgesamt beitragen. Kultur und Soziales Die Gemeinde Kall hat die Interessen von Alt und Jung im Blick und ist darum bemüht, ein möglichst attraktives Freizeit-, aber auch Arbeits- und familienfreundliches Angebot vorzuhalten. Mit dem Projekt „MOSIM“ ( Mobilitätssicherung im Alter ) wird parallel zum ÖPNVKonzept eine Attraktivitätssteigerung der Gemeinde angestrebt. Im Rahmen dieses Projektes wurde z.B. der Mehrgenerationenplatz und in Einzelfällen die Absenkung von Bordsteinen bereits umgesetzt. Als weiteres Projekt in diesem Zusammenhang ist das Projekt „Haus der Begegnung“ als Begegnungsstätte für Flüchtlinge, junge und ältere Bügerinnen unter Einbindung der Bücherei als Veranstaltungsort und Platz für Kultur, Bildung und soziale Partner zu nennen. Die Baukosten belaufen sich auf 1,5 Mio. bei einer Bezuschussung i.H.v. 70 %. Inbegriffen ist hier auch das Betreuungsmanagement des Objektes durch die seit dem 01.05.2016 neu eingestellte Integrationsbeauftragte. Klimaschutz und regenerative Energieträger Als weiteren Schwerpunkt des Verwaltungshandels widmet sich die Gemeinde Kall dem kommunalen Klimaschutz und der Energieeinsparung. Mit der Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers (auch für die Bereiche Schule und Kindergärten), der Auszeichnung mit dem European Energie Award Ende November 2015 bestehen auch hierdurch positive Aussichten auf eine Förderung von Projekten und positive Entwicklung. Mit dem Beteiligungsengagement an der ERE GmbH & Co. KG in 2015 setzte die Gemeinde Kall ein wichtiges Zeichen in Hinblick auf die Mitwirkung bei der regionalen Energieversorgung und dem kommunalen Klimaschutz. Auch sollte hierdurch die Verbundenheit zum ortsansässigen Energieversorger als Arbeitgeber für viele Menschen aus der Region signalisiert werden. Finanziell rechnet die Gemeinde Kall mit einer jährlichen Gewinnbeteiligung an der ERE GmbH & Co. KG in Höhe von rund 140.000 €. Auf Grundlage des Prognoseberichtetes und der bisherigen Geschäftsergebnisse ist auch zukünftig eine Rendite i.H.v 5 % zu erwarten und infolgedessen kann die Finanzierung auch als hinreichend gut abgesichert betrachtet werden. Ein finanzielles Restrisiko bleibt auf Grund von unvorhersehbaren Risiken im Bereich der zukünftigen Entwicklung des Strommarktes allerdings bestehen. Kall, den 10.04.2017 aufgestellt: bestätigt: ___________________ Kämmerer ___________________ Bürgermeister