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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung Kall 1.Gesamtantrag 2.Programmantrag 2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
14.02.17, 16:31
Aktualisiert
14.02.17, 16:31
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung Kall
1.Gesamtantrag
2.Programmantrag 2017) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Städtebauförderung Kall
1.Gesamtantrag
2.Programmantrag 2017)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 55/2017 14.02.2017 Vorlage erstellt: 14.02.2017 Federführung: 2.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 12 Antrag auf Städtebauförderung Kall 1.Gesamtantrag 2.Programmantrag 2017 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, in Ergänzung der Beschlussfassung vom 20.12.2016 -TOP 4 Antrag auf Städtebauförderung Kall- den erforderlichen Eigenanteil zum Gesamtantrag für die Jahre 2017 bis 2021 (Ziffer 1) und zum Programmantrag 2017 (Ziffer 2) auch bei einer Förderung in Höhe von 60 % bereitzustellen. Sachdarstellung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 – Top 4 der öffentlichen Sitzung den Gesamtantrag für den Zeitraum 2017 – 2021 sowie den Programmantrag für das Jahr 2017 zur Städtebauförderung einschließlich der Kosten und Finanzierungsübersicht beschlossen. Hierbei wurde von einer Förderquote von 70 % ausgegangen. Mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 13.02.2017 eine Ortsbesichtigung sowie eine finale Besprechung des Förderantrages durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Förderquote für Städtebauförderung 2017 nach dem derzeitigen Stand voraussichtlich nur 60 % betragen wird. Die Verwaltung muss der Bezirksregierung gegenüber bestätigen, dass auch bei der geringeren Förderquote die beabsichtigte Maßnahme durchgeführt und finanziert wird. Die Auswirkungen auf den Haushalt 2017 ff. stellen sich aufgrund der neuen Sachlage wie folgt dar: Vorlagen-Nr. 55/2017 Seite 2 Finanzierungsplan bisher Zuwendungsfähige Ausgaben: 15,2 Mio. 15,2 Mio. Beantrage Förderung 10,7 Mio. 9,12 Mio. 4,5 Mio. 6,08 Mio. Eigenanteil neu Aufgrund der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 ff und der aktuellen Haushaltslage kann aus Sicht der Verwaltung diese Bestätigung ausgestellt werden. Die Verwaltung hat mit dem zuständigen Ministerium für Städtebau und IT.NRW die Regelungen zur Ermittlung der Fördersätze heute nochmals fernmündlich besprochen. Da die Gemeinde Kall nicht unter die Bestimmungen eines Haushaltssicherungskonzeptes fällt und auch die Arbeitslosenquote nicht überdurchschnittlich ist, wird der maximale Fördersatz für 2017 ff. voraussichtlich weiterhin 60% betragen. Die Festlegung der Fördersätze erfolgt in der Regel im März des jeweiligen Jahres, also März 2017 und wird dann auch für den Förderzeitraum 2017 – 2021 gelten. Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich, wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen. Eine Verringerung erfolgt aufgrund des sogenannten Vertrauensschutzes in der Regel nicht.