Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
14.02.17, 16:31
Aktualisiert
14.02.17, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
55/2017
14.02.2017
Vorlage erstellt:
14.02.2017
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 12
Antrag auf Städtebauförderung Kall
1.Gesamtantrag
2.Programmantrag 2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, in Ergänzung der Beschlussfassung vom 20.12.2016 -TOP 4 Antrag auf
Städtebauförderung Kall- den erforderlichen Eigenanteil zum Gesamtantrag für die Jahre 2017
bis 2021 (Ziffer 1) und zum Programmantrag 2017 (Ziffer 2) auch bei einer Förderung in Höhe
von 60 % bereitzustellen.
Sachdarstellung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 – Top 4 der öffentlichen Sitzung den Gesamtantrag
für den Zeitraum 2017 – 2021 sowie den Programmantrag für das Jahr 2017 zur Städtebauförderung einschließlich der Kosten und Finanzierungsübersicht beschlossen. Hierbei wurde von einer
Förderquote von 70 % ausgegangen.
Mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 13.02.2017 eine Ortsbesichtigung sowie
eine finale Besprechung des Förderantrages durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurde die
Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Förderquote für Städtebauförderung 2017 nach dem
derzeitigen Stand voraussichtlich nur 60 % betragen wird.
Die Verwaltung muss der Bezirksregierung gegenüber bestätigen, dass auch bei der geringeren
Förderquote die beabsichtigte Maßnahme durchgeführt und finanziert wird.
Die Auswirkungen auf den Haushalt 2017 ff. stellen sich aufgrund der neuen Sachlage wie folgt
dar:
Vorlagen-Nr. 55/2017
Seite 2
Finanzierungsplan
bisher
Zuwendungsfähige Ausgaben:
15,2 Mio.
15,2 Mio.
Beantrage Förderung
10,7 Mio.
9,12 Mio.
4,5 Mio.
6,08 Mio.
Eigenanteil
neu
Aufgrund der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 ff und der aktuellen Haushaltslage kann aus
Sicht der Verwaltung diese Bestätigung ausgestellt werden. Die Verwaltung hat mit dem zuständigen Ministerium für Städtebau und IT.NRW die Regelungen zur Ermittlung der Fördersätze
heute nochmals fernmündlich besprochen. Da die Gemeinde Kall nicht unter die Bestimmungen
eines Haushaltssicherungskonzeptes fällt und auch die Arbeitslosenquote nicht überdurchschnittlich ist, wird der maximale Fördersatz für 2017 ff. voraussichtlich weiterhin 60% betragen.
Die Festlegung der Fördersätze erfolgt in der Regel im März des jeweiligen Jahres, also März
2017 und wird dann auch für den Förderzeitraum 2017 – 2021 gelten. Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich, wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen. Eine Verringerung erfolgt aufgrund
des sogenannten Vertrauensschutzes in der Regel nicht.