Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
12.05.2011
Erstellt
27.05.11, 21:15
Aktualisiert
27.05.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 12.05.2011:
5.
Endausbau Beethovenweg
5.2 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße
„Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung
BM Herr Schemmel erläutert, dass im Rahmen des Ausbaus der Straßen im Abrechnungsgebiet
„Mackenbrede – 1. BA“ zwischen 1972 – 1976 u. a. auch ein Teilstück des Beethovenweges endgültig
ausgebaut und abgerechnet worden sei. Das Verlängerungsstück – Flurstück 1132, Flur 8, Gemarkung
Greste sei jedoch nicht von dieser Baumaßnahme betroffen gewesen. Da dieses Teilstück nun
allerdings ausgebaut werden solle, sei es für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erforderlich,
eine Abschnittsbildung gemäß § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung
vorzunehmen. Ohne weitere Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden
Beschluss:
Beschluss:
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die
Abschnittsbildung für das Flurstück 1132, Flur 8, Gemarkung Greste zu beschließen. Die
Abschnittsbildung ist aus dem Lageplan (Anlage zu Drucksache 51/2011) ersichtlich.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -