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Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
12.05.2011
Erstellt
27.05.11, 21:15
Aktualisiert
27.05.11, 21:15
Beschlußtext (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 12.05.2011: 5. Endausbau Beethovenweg 5.2 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Beethovenweg“ (Verlängerung) – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe(Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung BM Herr Schemmel erläutert, dass im Rahmen des Ausbaus der Straßen im Abrechnungsgebiet „Mackenbrede – 1. BA“ zwischen 1972 – 1976 u. a. auch ein Teilstück des Beethovenweges endgültig ausgebaut und abgerechnet worden sei. Das Verlängerungsstück – Flurstück 1132, Flur 8, Gemarkung Greste sei jedoch nicht von dieser Baumaßnahme betroffen gewesen. Da dieses Teilstück nun allerdings ausgebaut werden solle, sei es für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erforderlich, eine Abschnittsbildung gemäß § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen. Ohne weitere Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden Beschluss: Beschluss: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die Abschnittsbildung für das Flurstück 1132, Flur 8, Gemarkung Greste zu beschließen. Die Abschnittsbildung ist aus dem Lageplan (Anlage zu Drucksache 51/2011) ersichtlich. Beratungsergebnis: - einstimmig -