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Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung hier: Vergabe von Zuschüssen für die Lit.Eifel)

Daten

Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
02.06.17, 18:06
Aktualisiert
13.06.17, 16:33
Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung
hier: Vergabe von Zuschüssen für die Lit.Eifel)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 89/2017 13.06.2017 Vorlage erstellt: 07.04.2017 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Pütz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 060 366 002 / 5318 120 Teamleiter/in 14.000,- über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Vereinsförderung hier: Vergabe von Zuschüssen für die Lit.Eifel Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € für die Lit.Eifel in 2017 über den Kulturraum Kall e.V. auszuzahlen. Sachdarstellung: Im Haushalt 2017 stehen bei Produkt / Sachkonto 060 366 002 / 5318 120 insgesamt 14.000 € für Vereinsförderung zur Verfügung. Die Lit.Eifel bat im Jahr 2016 schriftlich um Überweisung eines Betrags i.H.v. 500 €, der eine Art Mitgliedsbeitrag darstellt. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat in der Sitzung am 08.03.2016 –TOP 1 nichtöffentlicher Teil- festgelegt, den geforderten Betrag in Form eines Zuschusses an den Kulturraum Kall e.V. zu zahlen, damit dieser mit der Lit.Eifel e.V. kooperiert. Somit blieb die Gemeinde Kall frei von einer Mitgliedschaft und finanzieller Verpflichtung für die Folgejahre. Mit Schreiben vom März 2017 bittet die Lit.Eifel um weitere Unterstützung i.H.v. 500 € zur Fortsetzung des Projektes Lit.Eifel für 2017. Die Verwaltung schlägt die gleiche Regelung wie in 2016 vor.