Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
06.01.12, 19:00
Aktualisiert
06.01.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 17.01.2012
öffentlich
TOP- Nr.:
190/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
4-49-01
08.12.2011
Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren;
hier: Sachstand sowie Erarbeitung eines Zuwendungsantrages für den Kindergarten
"Regenbogen" in Kleinhau
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Sachstand in den gemeindlichen
Kindertageseinrichtungen in Gey und Brandenberg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
analog zu der bisherigen Vorgehensweise einen Zuwendungsantrag für die Schaffung von 12
neuen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ in Kleinhau
zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Die politischen Gremien der Gemeinde Hürtgenwald haben sich in den letzten drei Jahren
wiederholt mit dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3) in den gemeindlichen
Kindertageseinrichtungen beschäftigt.
Grundlage für die Bemühungen war die am 18.10.2007 zwischen dem Bund und den Ländern
unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
2008 – 2013". In dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen getroffen worden, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und
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Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der
Kinder unter 3 Jahren, bis 2013 auszubauen.
In den daraufhin landesseitig erlassenen „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter drei Jahren“ wird bei Neubaumaßnahmen ein Festbetrag in Höhe von 18.000 €
(Bemessungsgrundlage 20.000 €, hiervon 90 % Zuschuss seitens des Landes und 10 %
Eigenanteil) pro neu geschaffenem Kindergartenplatz für Kinder unter 3 Jahren zu Grunde gelegt.
Die Ausbaumaßnahme am Kindergarten „Eifelzwerge“ in Gey für 16 neue Plätze für Kinder unter 3
Jahren ist in 2011 haushaltstechnisch abgewickelt worden. Die Einweihung der neuen
Räumlichkeiten soll im Frühjahr erfolgen.
Der Zuwendungsantrag für den Kindergarten „Villa Wackelzahn“ in Brandenberg für 12 neue
Plätze für Kinder unter 3 Jahren wurde Anfang Juli 2011 eingereicht. Nach Auskunft des Kreises
Düren liegen dem Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) derzeit 16 Förderanträge
von Kindertageseinrichtungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren vor,
für die die Bewilligung noch aussteht. Zur Zeit ist unklar, ob bzw. in welchem Umfang weitere
Bundes- und Landesmittel für den weiteren U3-Ausbau der Tageseinrichtungen für Kinder im
Kreis Düren bereitgestellt werden. Dies gilt für die bereits beim Landesjugendamt Rheinland
vorliegenden Förderanträge und für Anträge, die dort noch vorgelegt werden.
Trotz der unklaren Zuwendungssituation seitens der übergeordneten Behörden schlägt die
Verwaltung vor, nunmehr mit der Ausarbeitung eines Zuwendungsantrages für den Ausbau am
Kindergarten „Regenbogen“ in Kleinhau zu beginnen, damit auch in den Ortschaften Großhau,
Hürtgen und Kleinhau den Familien ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen für Kinder
unter 3 Jahren gemacht werden kann. Das Kreisjugendamt (Jugendhilfeplanung) geht aufgrund
aktueller Einwohnermeldezahlen von einem Bedarf von 12 neuen Plätzen für Kinder unter 3
Jahren aus.
Selbstverständlich werden nach Vorliegen eines Zuwendungs- und Finanzierungsantrages, wie
auch bei den Maßnahmen an den Kindertageseinrichtungen in Gey und Brandenberg erfolgt, die
politischen Gremien der Gemeinde Hürtgenwald über die weiteren Schritte zu entscheiden haben.
Vorsorglich ist in der Prioritätenliste für den Haushalt 2012 der Gemeinde Hürtgenwald eine
Darstellung der Ausbaumaßnahme für den Kindergarten „Regenbogen“ in Kleinhau erfolgt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Trotz derzeitiger Unsicherheiten bei der landesseitigen Finanzierung/ Bewilligung sollte eine
Erarbeitung des Zuwendungsantrages erfolgen, damit bei positiver Entwicklung ggf. eine
umgehende Antragstellung möglich ist.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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