Daten
Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
24/2017 1. Ergänzung
14.02.2017
Vorlage erstellt:
31.01.2017
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“
hier: Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs.
1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer
Straße“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil
des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurden die seinerzeitigen
Erweiterungsflächen des Sägewerkes (ehemalige Flächen der Deutschen Bahn AG) durch Umwandlung bisheriger „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Bahnanlagen“ als „Gewerbliche Baufläche“ im FNP Kall dargestellt. Darüber hinaus wurde bisher keine verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes für diesen Bereich aufgestellt.
Um für das Gebiet unmittelbares Baurecht zu schaffen, ist es nunmehr erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung 07.05.2015 – Punkt 10 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 30.04.2015 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ gefasst.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB -
Vorlagen-Nr. 24/2017 1. Ergänzung
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frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) – beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 04.04.2016
bis einschließlich 04.05.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.
1 BauGB) wurden mit Schreiben vom 21. März 2016 frühzeitig am Verfahren beteiligt und
gleichzeitig auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Rahmen des Vorverfahrens eingegangen.
Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet das Planungsbüro derzeit den
Offenlageentwurf. Der Vertreter des Planungsbüros wird in der Sitzung des Fachausschusses
am 09.02.2017 -TOP 6- einen Zwischenstand der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Kall Nr.
29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ vorstellen.