Daten
Kommune
Kall
Größe
467 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Bebauungsplan Nr. 29 - Gewerbegebiet an der L 204 in all, Trierer Straße
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
01
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Kurzinhalt der Stellungnahme
04.04.2016
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere
historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich.
Die Auswirkungen der Kampfhandlungen sind in
der beigefügten Karte nicht dargestellt. Ich
empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden
Fläche auf Kampfmittel. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur
Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der
weiteren
Vorgehensweise
wird
um
Terminabsprache gebeten.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Das Gelände des Sägewerks ist weitestgehend versiegelt, Teilflächen sind bebaut. Vor Bodeneingriffen
sollte
die
Anregung
des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes auf Überprüfung der
zu überbauenden Flächen auf ggf. vorhandene
Kampfmittel durchgeführt werden.
Ein Hinweis, dass bei Bauarbeiten Funde auftreten
könnten und dann die Arbeiten sofort einzustellen
sind, war bereits in die Vorentwurfsfassung des
Bebauungsplanes aufgenommen, dito die Empfehlung
einer Sicherheitsdetektion.
Der nebenstehenden Stellungnahme wird gefolgt.
-
-
Vor Bodeneingriffen ist eine
Überprüfung der Baufläche auf
Kampfmittel vornehmen zu
lassen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion.
02
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
28.04.2016
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen
die Aufstellung / Änderung des B-Planes die nachfolgend aufgeführten Bedenken. Ich bitte die weiteren Stellungnahmen und Anregungen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des B-Planes ebenfalls zu berücksichtigen.
1
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Untere Bodenschutzbehörde:
Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen Kennzeichnung des Bleigehalts im Boden war in der Ergänzung im Umweltbericht ist
(Begründung, Umweltbericht Landschaftspflegeri- B-Plan-Begründung enthalten, Ergänzung im Umwelt- noch vorzunehmen.
scher
Begleitplan)
ist
festzuhalten,
dass bericht erfolgt noch.
Bodenschutzbelange Eingang gefunden haben.
Dazu erfolgen im Rahmen des Umweltberichtes
Ausführungen
zum
Schutzgut
Boden
mit
Beschreibungen zur Geologie und Bodeneinheiten
in Kapitel 3.1. Darin enthalten ist allerdings nicht
der Umstand, dass das Vorhaben in einem Bereich
liegt, für den nach der Karte „Bleigehalt der Böden
und Halden im Raume Mechernich“ des
Geologischen Landesamtes NW aus dem Jahre
1986 eine Belastung des Bodens durch das
Schwermetall Blei zwischen 200 und 500 mg Blei je
kg Boden zu erwarten ist.
Unabhängig von diesem zu berücksichtigenden
Sachverhaltes wird die Schlussfolgerung, dass
durch die nahezu vollständige Versiegelung des
Plangebietes die natürlichen Bodenfunktionen stark
eingeschränkt sind, als sachgerecht angesehen.
Insofern kann auch der Bewertung im Rahmen der
Auswirkungsprognose in Kapitel 5.1, dass durch
die Umsetzung des Planvorhabens keine erheblichen und nachhaltigen Konflikte für das Schutzgut
Boden entstehen, zugestimmt werden. Allerdings
sollten die Ausführungen dort ergänzend zu dem
Hinweis zu dem erfolgten Einbau des RCL-Materials (Kataster-Nr. 5405/151 RCL Schumacher) in
s.o.
s.o.
Bezug auf die zu berücksichtigende Bleibelastung
erweitert werden.
Dementsprechend ist auch nachvollziehbar, dass
im Rahmen der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in Bezug auf das Schutzgut Boden
grundsätzlich gültige Maßnahmen wie in V 6 (Umgang mit Oberboden) oder V 10 (Ausschluss von
Verschmutzungen des Bodens) aufgeführt werden.
2
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Allerdings werden die in V 7 und V 9 angeführten
Maßnahmen in Bezug auf bei Baumaßnahmen
oder bei der Herrichtung des Geländes anfallender
Aushubmassen unter Berücksichtigung der dabei
zugrunde zu legenden abfallrechtlichen Vorgaben
als nicht sachgerecht angesehen und sind daher zu
streichen. Als Beispiel wurde angeführt, dass für
anfallende Aushubmassen entsprechende Deponierungsmöglichkeiten in möglichst geringer Entfernung nicht zur Verfügung stehen. Zudem sind
die Sachverhalte „Altlastenfläche“ und „Bleibelastung“ im Rahmen der Begründung zu dem Vorhaben in die Kennzeichnungen aufgenommen worden.
Diese Auffassung wird nicht geteilt; es muss
Regelungen für evtl. überschüssige Aushubmassen
geben, statt diese einfach zu streichen. Die
Angelegenheit wird bis zum B-Plan-Entwurf nochmals
geprüft.
Die Angelegenheit ist bis zum
B-Plan-Entwurf nochmals zu
prüfen und geeignete Festsetzungen zu treffen.
Ein solches Beispiel findet sich in keinem der Textteile.
Zusammenfassend bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht unter der Voraussetzung, dass
oben gemachten Ausführungen Eingang in die
Überarbeitung des Umweltberichtes finden, keine
grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben.
Unabhängig davon ist die Untere Bodenschutzbe- Verfahrensweise in den Baugenehmigungsverfahren Im Rahmen des B-Plan-Verfahhörde bei zukünftigen Baugenehmigungsverfahren ist Angelegenheit der dann Beteiligten.
rens kein Beschluss erforderim Plangebiet zu beteiligen.
lich.
Immissionsschutz
Im Rahmen der Vorwegbeteiligung der Träger der
öffentlichen Belange werden aus Sicht des Immissionsschutzes nachfolgende Anregungen und
Empfehlung ausgesprochen:
Verkehrslärm (Straße/Schiene)
Da im geplanten Gewerbegebiet betriebsbedingtes Ein Schallgutachten wird ohnehin erstellt und mit sei- Der Stellungnahme der VerWohnen nicht ausgeschlossen wird, ist eine Er- nen Ergebnissen in die Entwurfsfassung des B-Plans waltung wird gefolgt. Die Ermittlung und Bewertung der Schallimmissionen von eingebaut.
gebnisse des Schallgutachtens
Straßen- und Schienenverkehr zu empfehlen.
sind in den B-Plan einzubauen.
3
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Eine Untersuchung der Auswirkungen der Ver- Das stand bereits in der Vorentwurfsbegründung.
kehrslärmbelastung wäre für die anstehende Überplanung des Bereiches westlich der Bahnstrecke/Urft („Oben im Auel“) sowieso erforderlich,
so dass hier die Untersuchungen für die Planbereiche aufeinander abgestimmt und gebündelt werden
können.
Im Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 sind schalltechnische
Orientierungswerte für die städtebauliche Planung
in Bezug auf die Einwirkung von Verkehrsgeräuschen auf das Plangebiet enthalten. Diese gelten
für die städtebauliche Planung und stellen sachverständige Konkretisierungen der Anforderungen an
den Schallschutz im Städtebau dar. Bei der Pla- dto.
nung von schutzbedürftigen Nutzungen im Einwirkungsbereich von Straßen- und Schienenwegen
sind daher die Verkehrsgeräusche (Straße und
Schiene) zu ermitteln und zu bewerten.
Eine Einhaltung der Orientierungswerte ist anzu- Abarbeitung erfolgt im Schallschutzgutachten.
streben, bei Überschreitung von Orientierungs-,
Richt- oder Grenzwerten sind Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln, alternative Konfliktlösungen
vorzuschlagen und für eine sachgerechte Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung sind die Kosten verschiedener Alternativen zu ermitteln. Die
Orientierungswerte sollen auf den Rand der Bauflächen bezogen werden. Für die Beurteilung ist
tagsüber der Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
und nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zugrunde zu
legen. Die Ergebnisse sollen in Form von farbigen
Karten und für ausgewählte Immissionspunkte
tabellarisch dargestellt werden.
4
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Beschlussvorschlag
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Die maßgeblichen Außenlärmpegel gem. DIN 4109
für das Plangebiet sind zu berechnen und die
Lärmpegelbereiche sowie die erforderlichen
Schalldämmungen der Außenbauteile für betroffene Wohnhäuser anzugeben.
dto.
Auch wenn aufgrund der Unwägbarkeiten der späteren Nutzungen keine detaillierten Angaben zur
Straßenverkehrsbelastung innerhalb des geplanten
Gewerbegebietes vorliegen, sind diese zumindest
als verschiedene Nutzungsszenarien hochzurechnen und als Ausgangspunkt mind. die Verkehrszahlen (LKW) des ehemaligen Sägewerkes zu
berücksichtigen. Weiterhin ist im Planbereich zukünftig zusätzlich PKW- und Kleintransporterverkehr zu erwarten. Bezüglich des Verkehrslärms sei
darauf hingewiesen, dass zur Ausweisung von
Gebieten der Typen Reines oder Allgemeines
Wohngebiet und Mischgebiet nicht nur passive
Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden
erforderlich werden können, sondern auch auf
entsprechende Außenwohnverhältnisse zu achten
ist, die ggf. durch aktive Lärmschutzmaßnahmen
wie z.B. Lärmschutzwälle/ -wände unterstützt werden.
dto.
Gewerblicher Lärm:
Die Abstandsliste gilt nur für die Planung im ebenen Gelände; in anderen Fällen, z.B. wie hier bei
der Planung in Tallagen, sollten Einzeluntersuchungen angestellt werden.
Dass hier eine Planung lediglich nach der Abstandsliste nicht ausreicht und ein Schallgutachten erforderlich wird, stand bereits in der Vorentwurfs-Begründung.
Die westliche Grenze des Plangebietes hat einen An der Straße Markscheide gibt es kein allgemeines
Abstand von lediglich ca. 110 m zur Wohnbebau- Wohngebiet, sondern Mischgebiet.
ung im Allgemeinen Wohngebiet an der Straße
Markscheide (östliche Plangebietsgrenze knapp
200 m). Im nördlichen Plangebietsbereich ergeben
sich geringe Abstände zu Wohnnutzungen, die
allerdings hier als Mischgebiet anzusehen sind.
5
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Beschlussvorschlag
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Eine Gliederung des Plangebietes nach Abstandserlass kann aufgrund der geringen Abstände und
zukünftiger Planungsabsichten (Entwicklung „Oben
im Auel“ und „Südtangente“) daher nicht der besonderen Situation gerecht werden.
Daher wird eine detaillierte Schalluntersuchung
empfohlen, die die Vorbelastung (Gewerbe-, Straßen- u. Schienenverkehrslärm) im Bereich des
Plangebietes, der zukünftigen Planungsabsichten
und der benachbarten Nutzungen berücksichtigt.
Um auch zukünftige Entwicklungen für das Gewerbe unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes zu ermöglichen, wird empfohlen, eine Schallkontingentierung im Rahmen der Schalluntersuchung in Auftrag zu geben. Daher wird die Ausführung im Vorentwurf der Begründung zur Aufstellung
des B-Planes Nr. 29 auf Seite 7 befürwortet.
Wie bereits oben ausgeführt: Es ist nicht beabsichtigt,
hier lediglich nach dem Abstandserlass vorzugehen.
Das war auch in der Vorentwurfs-Begründung
nachzulesen.
Die Möglichkeit der ausnahmsweisen Zulassung
atypischer Anlagen (§ 31 BauGB) mittels textlicher
Festsetzungen im B-Plan wird nicht befürwortet, da
das Plangebiet keine explizite Randlage mehr
aufweist (ein neues Wohngebiet im Bereich der
Straßen Markscheide, Am Hallenbad, Grubenstraße wurden westlich des ehemaligen Sägewerkes / Eisenbahn / Urft entwickelt, im Bereich der
Loshardt in Hanglage ebenfalls ein Wohngebiet
liegt und der Schall aus der Tallage ohne nennenswerte Hindernisse auf dem Schallausbreitungsweg zu dem höher gelegenen Wohngebiet
gerichtet ist und eine Schallreflexion durch den
östlich des Plangebietes verlaufenden Berghang
einwirkt).
An der Grubenstraße und der Markscheide wurde kein
Wohn- sondern ein Mischgebiet entwickelt.
Im Rahmen des Schallgutachtens sollen und werden
alle zu berücksichtigenden Teilaspekte abgearbeitet.
Auch zu der Zulassungsmöglichkeit für atypische
Anlagen standen Ausführungen in der Begründung,
die dann auch vollständig wiedergegeben werden
sollten: Ausnahmsweise Zulässigkeit atypischer Anlagen und Betriebsarten soll nur unter der Auflage
zugelassen werden, dass vorher ein gutachterlicher
Nachweis der Vorhabensverträglichkeit beigebracht
und der Immissionsschutzbehörde zur Prüfung vorgelegt worden ist. Dies ist eine normale und übliche
Festsetzung, die dazu dienen soll, ansiedlungsfähige
Betriebe nicht zu Unrecht vorab schon auszuschließen
und der Gemeinde Ansiedlungsoptionen zu erhalten.
6
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Beschlussvorschlag
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Es sei angemerkt, dass passiver Lärmschutz an
von gewerblichem Lärm betroffenen schutzbedürftigen Gebäuden nicht den Anforderungen der TA
Lärm entspricht, da hier die maßgeblichen Immissionsorte außen vor den Gebäuden sind und somit
auch der Außenwohnbereich (z.B. Terrasse, gebäudenaher Garten) vor unzulässigem Gewerbelärm zu schützen ist. Dies kann nur durch technisch/bauliche Maßnahmen im Gewerbebetrieb
bzw. auf dem Schallausbreitungsweg erfolgen und
ist bei der schallgutachterlichen Betrachtung zu
berücksichtigen.
Nochmals wie oben: Es ist keineswegs beabsichtigt,
sich auf passiven Lärmschutz zurückzuziehen, wie
auch der Vorentwurfs-Begründung hätte entnommen
werden können - und in der nächsten Beteiligungsrunde auch dem Schallgutachten.
Gerüche
Aufgrund der Lage und Orientierung des Talbereiches im Plangebiet zur vorherrschenden Windrichtung aus W bis SW wird eine generelle Beurteilung
der möglichen Geruchsimmissionseinwirkungen
geruchsemittierender Betriebe aufgrund der Nähe
zum Ortskern und der vorherrschenden Winde auf
schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Plangebietes und außerhalb (Ortslage Kall) nach einem
vom Landesumweltamt NRW veröffentlichten Verfahren zur Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten anhand einer geeigneten Standortklimatologie (repräsentative Windrichtungsverteilung)
empfohlen (Dipl.-Met. Uwe Hartmann: Abschätzung
der maximalen Geruchshäufigkeiten im Nahbereich, Landesumweltamt NRW, Essen).
In der Vorentwurfs-Begründung stand bereits, dass bei
Ansiedlung eines Betriebstyps mit Geruchsemissionen
die Einhaltung der Immissionswerte Geruch und die
Umgebungsverträglichkeit nachzuweisen sind. Dies
braucht aber nicht bereits im Vorfeld auf Verdacht und
auf Kosten der Gemeinde zu erfolgen. Es reicht
vielmehr aus und ist auch so Usus, dass dies nur bei
konkretem Bedarf –auf Kosten des Trägers und für
dessen konkrete Emissionsart- erfolgt.
7
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Beschlussvorschlag
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Untere Wasserbehörde
Gegen die Aufstellung des B-Plans bestehen aus
abwassertechnischer Sicht keine grundsätzlichen
Bedenken. Das im Plangebiet anfallende Abwasser
soll im Trennsystem entwässern. Hierbei ist das
Schmutzwasser dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen.
Das Niederschlagswasser ist bei Eignung gem. §
51 a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein
Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich
ist. Sowohl die gezielte Versickerung als auch die
Einleitung in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9 und 10
WHG. Grundsätzlich muss die Gewässerverträglichkeit der Einleitung nachgewiesen werden. Die
Versickerung stellt in der Regel die gewässerverträglichste Lösung dar.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
-
-
Der Hinweis auf § 51 a Landeswassergesetz, die Die nebenstehenden Stellungerforderliche Gewässerverträglichkeit und den wasser- nahmen werden zur Kenntnis
rechtlichen Erlaubnisantrag stand auch bereits in der genommen.
Vorentwurfs-Begründung.
Keine
weitergehende
Beschlussfassung erforderlich.
Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Diese Empfehlung stand ebenfalls schon in der BeDachflächen in Zisternen zu sammeln, zu speichern gründung.
und als Brauchwasser zu nutzen. Der Überlauf ist
an den MW / RW - Kanal anzuschließen.
In den Unterlagen wird ausgeführt, dass eine Entwässerung des Geländes in Richtung Urft bereits
besteht. Hierzu ist anzumerken, dass diese Form
der Entwässerung seinerzeit so nicht genehmigt
wurde. Vielmehr wurde dem damaligen Betreiber
des Sägewerkes der Bau eines Filterbeckens mit
Notüberlauf in die Urft aufgegeben. Dieser hat
jedoch lediglich den Notüberlauf installiert und das
geforderte, beantragte und auch genehmigte Filterbecken nie gebaut.
In der Vorentwurfs-Begründung stand nicht, dass die
rechtswidrige und von der Unteren Wasserbehörde
offenbar tolerierte Einleitung weiter so praktiziert
werden sollte. Stattdessen war dort ausgeführt, dass
der unverschmutzte Niederschlagswasseranteil des
Plangebietes unter Vorschaltung eines Absetzbeckens
und eines Regenrückhalts eingeleitet werden soll.
Ferner dass anfallende Schmutzwässer und
verschmutzte Niederschlagswässer dem vorhandenen
Schmutzwassersammler
zur
Kläranlage
Kall
zuzuführen sind. Weiterhin dass die Detailregelung
bezüglich Einteilung der Wässer nach unterschiedlichen Verschmutzungsgraden und Entsorgungswegen
im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren mit der
Unteren Wasserbehörde zu regeln ist.
8
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Wie bereits in den Unterlagen beschrieben, ist ein Es ist auch nichts anderes beabsichtigt, Regelung
entsprechendes Konzept mit der Unteren Wasser- erfolgt.
behörde, insbesondere im Hinblick auf den Verschmutzungsgrad der Flächen, abzustimmen. Das
Entwässerungssystem inkl. seiner Bauwerke muss
entsprechend hydraulisch in der Lage sein, die
zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können. Die Leitungsführung muss rechtlich abgesichert sein.
Einer Versickerung über Sicherschächte kann im Von Sickerschächten war nicht die Rede.
Plangebiet nicht zugestimmt werden.
Eine Vorbehandlung des gewerblichen Schmutz- Das stand bereits so in der Vorentwurfs-Begründung.
wassers, vor Einleitung in die Kanalisation, bleibt
vorbehalten.
Untere Landschaftsbehörde
Mit Bezugnahme auf die erfolgte Abstimmung mit Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde Die Stellungnahme der Unteren
der Unteren Landschaftsbehörde vom 28.01.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Naturschutzbehörde wird zur
bestehen angesichts des bereits weitestgehend
Kenntnis genommen.
versiegelten und ökologisch ausgeräumten Geländes des ehemaligen Sägewerks keine Bedenken
gegen die Planung.
Aus diesem Grund und ebenso gemäß den hierbei
getroffenen Vereinbarungen wird auf die Erstellung
eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit
Bestands- und Ausgleichsermittlung verzichtet. Die
Formulierung von Kompensationsmaßnahmen auf
dieser Grundlage erübrigt sich. Die durchgeführte
Umweltprüfung, dargelegt im vorliegenden Umweltbericht, sowie die Artenschutzprüfung Stufe I reichen zum Schutz von Natur und Landschaft aus.
9
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
02
Fortsetzung
Kreis Euskirchen, Abt. 60.13,
Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die Untere Landschaftsbehörde ist bei möglicher- Dies stand auch so bereits in der Artenschutzprüfung
weise zu einem späteren Zeitpunkt geplanten Ab- und kommt auch als Vermeidungsmaßnahme in die
rissvorhaben bestehender Gebäude oder Gebäu- Textlichen Festsetzungen.
deteile hinsichtlich Artenschutzprüfung gemäß § 44
Abs. 1 BNatSchG (Erstellen von Artenschutzgutachten) zu beteiligen.
Die Untere Naturschutzbehörde
ist bei Abrissvorhaben hinsichtlich Artenschutzprüfung zu
beteiligen.
Als Ausgleich für spätere bauliche Eingriffe im Das war auch so vorgesehen.
Plangebiet werden die von der baulichen Nutzung
freizuhaltenden Grünflächen auf den Straßenböschungen mit standortheimischen Laubgehölzen
bepflanzt. Die Maßnahmenflächen sind vom Unterhaltungsträger auf Dauer zu pflegen und zu erhalten.
Es ist dementsprechend zu
verfahren.
Träger der Landschaftsplanung
Der Planung wird nicht widersprochen.
-
-
Bauamt
Aus Sicht der Baugenehmigungsbehörde bestehen Die Stellungnahme des Bauamtes wird zur Kenntnis Die Stellungnahme des Baukeine Bedenken. Entsprechend dem Vorabstim- genommen.
amtes wird zur Kenntnis gemungsgespräch vom 09.03.2016 kann im Baugenommen.
nehmigungsverfahren eine Beurteilung auf der
Grundlage des § 33 BauGB in Betracht kommen;
ein Bauantrag liegt jedoch zur Zeit noch nicht vor.
Für die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück
soll noch ein Abbruchantrag vorgelegt werden.
03
Unitymedia NRW GmbH, Kassel 15.04.2016
Keine Anregungen.
-
10
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
-
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
04
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
26.04.2016
Wie in der Begründung aufgeführt, handelt es sich
beim B-Plan-Gebiet um einen Bereich, der bisher
keiner verbindlichen Bauleitplanung unterlag. Das nunmehr geschlossene - Sägewerk besaß mehrere
Zufahrten, die gem. §§ 18 und 20 Straßen- und
Wegegesetz NRW - StrWG NRW - seitens des
Straßenbaulastträgers einer gebührenpflichtigen
Sondernutzung unterlagen. Mit der Schließung des
Sägewerkes ist die Sondernutzung wegen Aufgabe
der Nutzung beendet.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
-
-
Mit der nunmehr vorgesehenen Umnutzung durch Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
verschiedene Gewerbebetriebe ist die Erschließung
neu zu regeln. Dabei sind verkehrsintensive Nutzungen zu vermeiden (Logistik, Verteilzentren,
Tankstellen usw.) um eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der L 204 abzuwenden.
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
Hierzu sind lt. der vorgelegten Planung insgesamt 4 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Anbindungen / Zufahrten an die L 204 auf einer
Strecke von ca. 750,0 m vorgesehen. Hier sind 2
Verbindungen (inkl. Südtangente) durch entsprechende innere Erschließungen zu entwickeln. Die
Südtangente wird vom Grundsatz her begrüßt.
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
Von einer Knotenpunktform eines 3-armigen Kreisverkehrsplatzes ist grundsätzlich abzusehen. Auch
die Verbindung L 105 / L 204 (Südtangente) ist in
der dargestellten Form (KVP) nicht die bevorzugte
Variante. Um eine detaillierte Stellungnahme
abgeben zu können, ist ein belastbares
Verkehrsgutachten mit Analyse und Prognosedaten
vorzulegen. Die Prognose ist auf das Jahr 2030 zu
beziehen, wobei nicht die bloße Leistungsfähigkeit
sondern auch die Sicherheitsaspekte Berücksichtigung finden sollten. Die Belange von
Barrierefreiheit, Radverkehr, Fußgängern und
ÖPNV-Nutzung sind in die Überlegungen zur
Straßenplanung mit einzubeziehen.
Die innere Erschließungsstraße soll nunmehr mit einer Der nebenstehenden StellungLinksabbiegespur angebunden werden. Die Südtan- nahme wird gefolgt. Es ist
gente soll im Entwurf der Planzeichnung nur nach- dementsprechend zu verfahren.
richtlich dargestellt und ihre Details im Rahmen eines
späteren straßenrechtlichen Verfahrens geklärt werden.
11
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
04
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die Anbindung des Plangebietes sowie die Anbin- Der straßentechnische Entwurf für die Anbindungen Detaillierter straßentechnischer
dung der Südtangente ist frühzeitig mit mir abzu- wird jeweils vorgelegt.
Entwurf ist dem Landesbetrieb
stimmen. Für die abschließende Prüfung und Ervorzulegen.
teilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung
ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich.
Im Bereich der Anbindungen ist die Einhaltung der
Sichtverhältnisse zur L 204 von besonderem Belang, da der Abschnitt der Landesstraße teilweise
einen unübersichtlichen kurvigen Verlauf nimmt. Im
Bereich der Anbindung an die L 204 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die
Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die
Anlage von Landstraßen - RAL - Abschnitt 6.6 der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft
von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden.
Das Sichtdreieck ist in die zeichnerische Darstellung aufzunehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und be- Das freizuhaltende Sichtdreieck
rücksichtigt.
ist in die Planzeichnung
Das freizuhaltende Sichtdreieck sollte ohnehin in die einzutragen.
Planzeichnung.
12
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
04
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
An klassifizierten Straßen angrenzende Bauvorha- Eine entsprechende Textliche Festsetzung kann auf- Eine entsprechende Textliche
ben (z.B. Erschließungsanlagen, Parkplätze, Aus- genommen werden.
Festsetzung ist aufzunehmen.
stellungs- und Lagerflächen) sind aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs so zu
beleuchten und durch ausreichend hohe, nicht
übersteigbare und dichte Einfriedungen oder Bepflanzung zum Schutz der Verkehrsteilnehmer
abzuschirmen, dass der übergeordnete Verkehr
weder geblendet noch abgelenkt wird. Sollten Einfriedungen über 1,00 m vorgesehen sein, ist der
Landesbetrieb mit in das gem. § 65 LBauO erforderliche Genehmigungsverfahren einzubeziehen.
Für eine Bepflanzung entlang der L 204 ist Ziff. Die einschlägigen Richtlinien werden bei der Bepflan- Die einschlägigen Richtlinien
7.12 der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen zung beachtet.
sind bei der Bepflanzung zu
- RAL - zu beachten:
beachten.
Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die
landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ - RLBP - und die „Empfehlungen für die
landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau“ - ELA - maßgebend. Hilfen für die Einfügung
der Straße im Landschaftsraum geben die „Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die
Landschaft“ - ESLa -.
Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Be- Die Belange der Verkehrssicherheit werden bei den Die Belange der Verkehrssilange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Pflanzungen ebenfalls beachtet.
cherheit sind ebenfalls zu beSeitenräume sind deshalb so zu gestalten, dass die
achten.
Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende
Fahrzeuge gering bleiben.
Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht
als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser
von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mind.
3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt
stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht
beeinträchtigen.
13
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
04
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist
s.o.
zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen
Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen.
Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt
werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht
erreicht werden können (z.B. hinter FahrzeugRückhaltesystemen oder auf Einschnittböschungen). Auch hinter Fahrzeug Rückhaltesystemen
sollen sie mind. 3,00 m vom Rand der befestigten
Fläche gepflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt ist.
Sollten Schutzeinrichtungen notwendig werden, Gemeint ist sicher die Gemeinde Kall.
gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Stadt Bornheim.
Beschlussvorschlag
s.o.
-
Aus dem B-Plan heraus bestehen gegenüber der
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche
auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch
Verkehrslärm der L 204, auch künftig nicht. Dabei
weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit
Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde
Kall. Im B-Plan ist zeichnerisch und/oder textlich
auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase,
Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der
angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen
hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der
Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu
Lasten der Straßenbauverwaltung.
Da die Landesstraße bereits vorhanden ist, können
auch keine Ansprüche auf Immissionsschutzmassnahmen gegen den Landesbetrieb geltend gemacht werden. Schutzmaßnahmen haben die Vorhabenträger im
B-Plan-Gebiet selbst zu tragen.
Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von
Werbeanlagen - inkl. Fahnen, Pylone usw. - wird im
B-Plan nicht festgeschrieben. Im B-Plan-Text ist
deshalb darauf hinzuweisen, dass Werbeanlagen
innerhalb der Anbauverbots- / Anbaubeschränkungszonen und mit Wirkung zur L 204 der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung
bedürfen (§ 28 i.V.m. § 25 StrWG NRW).
Auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen Werbeanlagen sind im B-Plandes Straßen- und Wegegesetzes NW wurde bereits in Entwurf zu regeln.
der Vorentwurfs-Begründung hingewiesen. Regelung
erfolgt im B-Plan-Entwurf.
14
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Der nebenstehenden Stellungnahme wird gefolgt.
Es ist dementsprechend zu
verfahren.
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
04
05
Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen
Landwirtschaftskammer NRW,
Düren
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung
und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu
einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten
Fahrbahn, nicht errichtet werden.
s.o.
s.o.
Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden.
Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht
geblendet oder anderweitig abgelenkt werden.
Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin
abzuschirmen; den Verkehrsteilnehmer ablenkende
Gestaltungen sind nicht hinnehmbar. Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße
entsteht.
s.o.
s.o.
Für die Umsetzung von Bauvorhaben (Hochbauten, Die Vorgaben werden beim B-Plan-Entwurf beachtet.
bauliche Anlagen usw.) ist ein Abstand zur für den
Kfz-Verkehr genutzten Fläche der L 204 von mind.
5,00 m einzuhalten. Das Lichtraumprofil des parallel geführten Rad-/ Gehweges darf in keinem Fall
beeinträchtigt werden.
Die Vorgaben sind zu beachten.
In Bezug auf evtl. durchzuführende Vorhaben zur Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Baufeldfreimachung, Abbrucharbeiten usw. ist
ebenfalls die Genehmigung des Landesbetriebs (s.
Sondernutzung) einzuholen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
Leitungsverlegungen / Versorgungsleitungen / Dies wird im Rahmen der Tiefbauplanung erledigt.
Kanalarbeiten mit Berührungspunkten an der L 204
sind in einem separaten Verfahren zu beantragen.
28.04.2016
Keine Anregungen
-
Dies ist bei der Tiefbauplanung
zu beachten.
15
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
-
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
06
07
Kurzinhalt der Stellungnahme
Wasserverband Eifel-Rur, Düren 26.04.2016
Für das Gelände des ehemaligen Sägewerks in
Kall an der L 204 soll ein neuer B-Plan aufgestellt
und so zukünftig die Ansiedlung von Gewerbe
ermöglicht werden. Der B-Plan basiert auf dem
neuen FNP Kall. Die Fläche weist eine Größe von
6,1 ha auf und soll im Trennsystem entwässert
werden. Die Entwässerung der Schmutzwässer und
der verunreinigten Niederschlagswässer soll an die
bestehende Kanalleitung erfolgen. In der beschiedenen Netzanzeige für das Einzugsgebiet der Kläranlage Kall kann für den Prognosezustand das
Mischungsverhältnis am Becken vor der Kläranlage
bereits nicht eingehalten werden; ebenso weist das
Becken „Gemünder Straße“ (erstes Becken unterhalb des vorgesehenen B-Plan-Gebietes) ein Mischungsverhältnis von 7,9 auf, das knapp über dem
zulässigen von 7 liegt. Mit der beschiedenen Netzanzeige ist jedoch die Fläche des B-Planes noch
nicht erfasst. Es ist zu befürchten, dass der zusätzliche Anschluss des B-Plan-Gebietes im Trennsystem die Mischungsverhältnisse weiterhin verschlechtert und die Daten nicht mehr konform mit
der gültigen Netzanzeige sind. Es wird eine Überprüfung des Netzes mit dem zusätzlichen Anschluss des geplanten Trenngebietes empfohlen.
Geologischer Dienst NRW,
Krefeld
22.04.2016
Ingenieurgeologie/Bergbau
Ich empfehle den Baugrund, insbesondere im
Hinblick auf das Trag- und Setzungsverhalten,
objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
Aus den mir vorliegenden Unterlagen geht hervor,
dass in der Nähe des geplanten Gewerbegebietes
an der L 204 in Kall oberflächennaher Bergbau
stattgefunden hat.
Zur Klärung von Fragen möglicher bergbaulicher
Einwirkungen empfehle ich eine Anfrage bei der
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 - Bergbau und
Energie in NRW, zu stellen.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Zur Sicherstellung ausreichender Kapazitäten der
vorhandenen Entwässerungsinfrastruktur (bestehende
Kanalleitung, Becken „Gemünder Straße“, Kläranlage
Kall) ist vor Anschluss des B-Plan-Gebietes eine
Überprüfung des Netzes inkl. ggf. notwendiger, daraus
resultierender Anpassungen bzw. Auflagen erforderlich.
Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt.
Das Entwässerungsnetz ist zu
überprüfen und ggf. anzupassen. Für den B-Plan-Entwurf ist
eine Entwässerungskonzeption
zu erstellen.
Die Regelung der Entwässerung erfolgt dann in einer
Entwässerungskonzeption zum Bebauungsplan-Entwurf.
Empfehlung
einer
Baugrunduntersuchung
ist
aufgenommen. Die Einschätzung der Tragfähigkeit
des Untergrundes liegt im Eigeninteresse des
Bauherren bzw. des verant-wortlichen Architekten.
Dies
ist
jedoch
keine
Ange-legenheit
des
Bebauungsplanverfahrens
sondern
des
nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist ebenfalls beteiligt
worden (siehe hinten).
16
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Die nebenstehende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Kein weitergehender Beschluss
erforderlich.
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
07
Fortsetzung
Geologischer Dienst NRW,
Krefeld
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Mutterboden:
Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 Dies stand so im Vorentwurf des Umweltberichtes und
ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung wird auch in den B-Plan-Entwurf aufgenommen.
oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu
schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später
wieder einzubauen.
Erdbebengefährdung:
Zum o.g. Verfahren wird auf die Bewertung der
Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung
und Bemessung üblicher Hochbauten gem. den
Technischen Baubestimmungen des Landes NRW
mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
Beschlussvorschlag
Der nebenstehenden Stellungnahme wird gefolgt.
Der Hinweis auf die Erdbebenzone und die geologiKein weitergehender Beschluss
sche Untergrundklasse war bereits in der Vorentwurfs- erforderlich.
Begründung enthalten (und bleibt auch so im Bebauungsplan drin).
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin
geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
BRD 1 : 350 000, NRW (Geologischer Dienst NRW
2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In
den Technischen Baubestimmungen des Landes
NRW wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hingewiesen. Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse zuzuordnen:
Gemeinde Kall, Gemarkung Kall 1/R
17
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
07
Fortsetzung
Geologischer Dienst NRW,
Krefeld
08
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 28.04.2016
6, Bergbau und Energie in NRW, Das o.a. Plangebiet befindet sich teilweise über Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein
Dortmund
dem im Jahr 1854 auf Eisenerz verliehenen, inzwi- entsprechender Hinweis wird noch in die Textteile des
schen erloschenen Bergwerksfeld “Verborgenes B-Plans aufgenommen.
Glück“. Die letzte Eigentümerin des erloschenen
Bergwerksfeldes „Verborgenes Glück“ ist nach
meinen Erkenntnissen nicht mehr erreichbar. Der
äußerste nordöstliche Planbereich wird teilweise
von dem auf Eisenerz, Bleierz und Braunstein verliehenen Bergwerksfeld „Nussbaum“ überdeckt.
Rechtsnachfolger der im Berggrundbuch eingetragenen Eigentümerin dieser Bergbauberechtigung
ist die Barbara Rohstoffbetriebe GmbH, Hauptstr.
113 in 40764 Langenfeld.
Beschlussvorschlag
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskatego- Auch die ggf. erforderliche Berücksichtigung der Be- Kein
weitergehender
rien für Bauwerke gem. DIN 4149:2005 und der deutungskategorie des Bauwerks war schon mit auf- schluss.
entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird aus- geführt.
drücklich hingewiesen. Vorsorglich wird darauf
hingewiesen, dass für Bauwerke bei deren Versagen durch Erdbebenwirkungen sekundäre Gefährdungen auftreten können, höhere Gefährdungsniveaus anhand einschlägiger Regelwerke zu berücksichtigen sind. Ggf. sind in diesem Fall standortbezogene seismologische Gutachten einzuholen.
Nach den mir derzeit hier vorliegenden Unterlagen
ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau innerhalb
der Planmaßnahme dokumentiert.
Ich
empfehle
Ihnen,
auch
die
Barbara Die Bergwerksfeld-Eigentümerin wird im Rahmen der
Rohstoffbetriebe GmbH, Hauptstr. 113 in 40764 öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
Langenfeld an der Planungsmaßnahme zu von der Verwaltung mit beteiligt.
beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Bearbeitungshinweis:
Diese Stellungnahme wurde auf Grundlage des
aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden
Daten mit der erforderlichen Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt.
18
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Be-
Ein entsprechender Hinweis ist
in die Textteile des B-Plans
aufzunehmen.
Die Bergwerksfeld-Eigentümerin ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu beteiligen.
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
08
Fortsetzung
Bezirksregierung Arnsberg, Abt.
6, Bergbau und Energie in NRW,
Dortmund
Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung
sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben,
dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten
kann insoweit nicht übernommen werden.
09
Bezirksregierung Köln, Dez. 33
10
Industrie- u. Handelskammer
Aachen
Handwerkskammer Aachen
26.04.2016
Keine Anregungen
27.04.2016
Keine Anregungen
11.05.2016
Die Handwerkskammer Aachen begrüßt und befürwortet ausdrücklich die Ausweisung von Gewerbeflächen in zentrumsnaher Lage als gelungenen
Schritt zur Wirtschaftsförderung. Von dem Standort
„ehemaliges Sägewerk“ können Betriebe zukünftig
kundennah und verkehrsgünstig in Zentrumslage
arbeiten.
11
Zur weiteren Optimierung des Standortes möchten
wir anregen, hier Rahmenbedingungen zu schaffen, um ausgesprochen kompakt, preisgünstig und
auch in kleinen Einheiten bauen zu können.
So sollten Abstandsflächen (Grenzbebauung zulassen) und Grünflächen (zentral zusammenfassen)
minimiert werden; weitere Einsparung wären z.B.
der Wegfall von Bürgersteigen, die zentrale Bereitstellung von Sanitär-, Pausen- und Umkleidemöglichkeiten zumindest in Teilbereichen und die direkte Anordnung von Parkplätzen direkt an der
Erschließungsstraße.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
-
-
-
-
-
-
Abstandsflächen werden ohnehin auf die Bestimmun- Der nebenstehenden Stellunggen nach der Landesbauordnung reduziert, Grünflä- nahme wird gefolgt.
chen auf einen schmalen Streifen entlang der L 204.
Die übrigen Vorschläge sind im Rahmen der weiterführenden Detailplanungen abzuklären.
19
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
11
Fortsetzung
Handwerkskammer Aachen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Da - laut Begründung zur Planunterlage - der geplante Standort auch als Umsiedlungsort für Betriebe aus dem Nachbarbereich „Betonwerk Milz“ in
folgenden Planungen vorgesehen ist, möchten wir
schon jetzt auf die dort noch befindlichen Handwerksbetriebe (zur Umsiedlung) hinweisen.
Wir regen an, hier frühzeitig von Seiten der Ge- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
meinde auf die Betriebe zuzugehen. Gerne unterstützen die Betriebsberatungsstellen der Handwerkskammer hier die Erarbeitung einer Lösung für
die Betriebe.
12
Wasserverband Oleftal, Hellenthal
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
20.04.2016
Das öffentliche Wasserversorgungsnetz in der Der Hinweis des Wasserverbands Oleftal wird zur Der Stellungnahme der VerTrierer Straße endet am nördlichen Ende des Plan- Kenntnis genommen. Details werden im Rahmen der waltung wird gefolgt.
gebietes. An dieser Stelle ist derzeit für Wasserver- tiefbautechnischen Fachplanung geklärt werden.
sorgungszwecke eine Entnahme in Höhe von 48
m³/h möglich. Die Wasserleitung in der Trierer
Straße kann nach Bedarf in Richtung Süden verlängert werden. Der Anschluss der Grundstücke
erfolgt auf der Grundlage der Satzung des Wasserverbandes Oleftal. Je weiter die Leitung verlängert
wird, desto geringer wird die Leistungsfähigkeit der
Leitung.
20
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
12
13
14
Kurzinhalt der Stellungnahme
Fortsetzung
Wasserverband Oleftal, Hellenthal
Hinweis:
Am südlichen Ende des Plangebietes war das
seinerzeit dort ansässige Sägewerk Schumacher
über eine private Wasserleitung aus PVC-Rohren
abgehend von der Straße Zum Elzenberg in Sötenich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen. In dieser Straße befindet sich ca. 30 m
hinter Haus Nr. 33 der Wasserzählerschacht
(Übergabepunkt) für diesen Anschluss, dessen
Nennweite dort DN 100 beträgt. Eine Übernahme
der privaten Leitung durch den Wasserverband
Oleftal erfolgt nicht. Die Bereitstellung von Wasser
am bestehenden Übergabepunkt ist aber weiterhin
möglich.
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden GmbH, Kall
e-regio, Euskirchen
12.04.2016
Keine Anregungen
02.05.2016
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21.03.2016
teilen wir Ihnen als Eigentümer des Erdgas-Versorgungsnetzes mit, dass unsererseits gegen das
beabsichtigte Verfahren keine Bedenken bestehen.
Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind
Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgas-Versorgung nicht vorhanden. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
dto.
dto.
-
-
-
-
Hinweis für die Verlegung von Versorgungsleitungen:
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermei- Die Koordination der Versorgungsträger untereinander Der Stellungnahme der Verden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen ge- erfolgt im Rahmen der sich noch anschließenden waltung wird gefolgt.
bündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Park- tiefbautechnischen Fachplanung.
streifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser
Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die
geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite
von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten.
21
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
14
Fortsetzung
e-regio, Euskirchen
15
PLEdoc GmbH, Essen
16
17
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen:
Wir weisen darauf hin, dass evtl. geplante Aus- Anpflanzungen von Bäumen entlang der Erschlie- Keine Beschlussfassung erforgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen ßungsanlagen sind hier nicht vorgesehen.
derlich.
von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW
GW 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und
Kanäle“, aktualisiert erschienen im Februar 2013,
ergänzt durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen
im März 2016.
Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum
Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor
dynamischen und statischen Belastungen durch
Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der
Baumart-Auswahl bis zu sinnvollen und wirksamen
technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen
Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand:
Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane
und Blauzeder. Wir bitten, dies bei der Aufstellung
der Pflanzliste entsprechend zu berücksichtigen.
31.03.2016
Keine Anregungen
Agentur für Arbeit, Brühl
30.03.2016
Keine Anregungen
Deutsche Bahn AG, DB Immobi- 06.04.2016
lien, Köln
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der
DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits grundsätzlich keine Bedenken, wenn folgendes beachtet wird:
-
-
-
-
-
-
22
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
17
Fortsetzung
Es besteht noch die Möglichkeit, aus dem Bahnhof Die Möglichkeit, das Gewerbegebiet mittels Gleisan- Der Hinweis wird zur Kenntnis
Deutsche Bahn AG, DB Immobi- Kall ein Gleis Richtung Gewerbegebiet zu verlän- schluss zu erschließen, wird zur Kenntnis genommen. genommen.
lien, Köln
gern, um wieder einen Gleisanschluss herzustellen.
Mit der Gemeinde haben wir diese Möglichkeit im
Zuge der Anpassungen der Infrastruktur im Bahnhof Kall abgestimmt. Die Herstellung des Gleisanschlusses obliegt dem Antragsteller / Anschließer.
Die Einbindung in den Bahnhof mit Weiche und
Rangiersignalen ist bereits vorhanden.
18
Gemeinde Nettersheim
19
Gemeinde Dahlem
20
Gemeinde Blankenheim
21
Deutsche Telekom Technik
GmbH, Euskirchen
01.04.2016
Keine Anregungen.
04.04.2016
Keine Anregungen.
03.05.2016
Keine Anregungen.
19.04.2016
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung der
neuen Stichstraße mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer
Telekommunikationslinien erforderlich. Wir bitten
folgende fachliche Festsetzung in den B-Plan aufzunehmen:
-
-
-
-
-
-
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete Die Koordination der Versorgungsträger mit dem Stra- Der Stellungnahme der Verund ausreichende Trassen mit einer Leitungszone ßenausbau erfolgt im Rahmen der tiefbautechnischen waltung wird gefolgt.
in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung Fachplanung.
der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Anpflanzung von Bäumen entlang der Erschließungs- Keine Beschlussfassung erfor„Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische anlagen ist hier nicht vorgesehen.
derlich.
Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, siehe insbesondere Abschnitt 3, zu
beachten.
Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom
nicht behindert werden.
23
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
21
Fortsetzung
Deutsche Telekom Technik
GmbH, Euskirchen
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunika- Die Hinweise der Telekom werden zur Kenntnis ge- Die Hinweise der Telekom
tionsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Stra- nommen.
werden zur Kenntnis genomßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
men.
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im B-PlanGebiet der Telekom Technik GmbH so früh wie
möglich, mind. 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden. Die Deutsche Telekom orientiert
sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur u.a. an
den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau
der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn
dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint.
Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur
errichtet.
22
Nahverkehr Rheinland GmbH,
Köln
20.04.2016
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom Die Stellungnahme des NVR wird zur Kenntnis ge21.03.2016 und nehmen wie folgt Stellung:
nommen.
Das Plangebiet „Gewerbegebiet an der L 204 in
Kall, Trierer Straße“ liegt an der Eisenbahntrasse
Köln-Trier (KBS 474). Der Nahverkehr Rheinland
beabsichtigt, die derzeit ab Kall eingleisige Trasse
zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren.
Unter der lfd. Nr. 80 hat der NVR das Vorhaben zur
Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des
Landes NRW vorgeschlagen. Die Verbandsversammlung des NVR sowie der Regionalrat der
Bezirksregierung Köln hat der Vorschlagliste des
NVR zugestimmt.
24
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Laut Nachfrage beim NVR existiert noch gar kein
Ansatz zu einer Ausbauplanung, und damit auch keine
freizuhaltende Trasse. Die Ausdehnung für einen evtl.
zweigleisigen
Ausbau
könnte
auch
in
die
entgegengesetzte, westliche Richtung erfolgen, statt
zu Lasten des Bebauungsplangebietes. Diese ist dann
bei einer evtl. späteren tatsächlichen Ausbauplanung
zu prüfen, zur Zeit kein weitergehender Beschluss.
Die Prüfung und Festlegung
eines Trassenverlaufs hat bei
einer konkreten späteren Ausbauplanung zu erfolgen.
-
-
-
-
22
Fortsetzung
Nahverkehr Rheinland GmbH,
Köln
Wir ersuchen die Gemeinde Kall daher, die Trasse
für einen zweigleisigen Ausbau der Eifelstrecke
freizuhalten und dieses bei der Erstellung des BPlanes Nr. 29 zu berücksichtigen.
23
LVR Dez. Finanz- u. Immobilienmanagement, Fachbereich
Gebäude und Liegenschaftsmanagement, Köln
Amprion GmbH, Dortmund
05.04.2016
Keine Anregungen
24
25
Westnetz GmbH, Düren
26
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kall
31.03.2016
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen für Höchstspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
29.03.2016
Keine Anregungen
11.05.2016
Die Löschwasserversorgung im Bereich des alten Die Stellungnahme der Feuerwehr wird zur Kenntnis
Sägewerkes Schumacher in Kall-Sötenich ist gesi- genommen.
chert. Auf dem Gelände wurde noch von Herrn Karl
Schumacher eine zusätzliche Löschwasserversorgungsleitung aus einem Wasserübergabeschacht
"Zum Elsenberg“ auf das Betriebsgelände verlegt.
Die Leitung endet in 2 Überflurhydranten. Hier
sollten mind. 1600 l/min (=96 m³/h) zu entnehmen
sein.
Der Bypass muss bei Bedarf durch die Feuerwehr
geöffnet werden, dieses ist bei zukünftigen Feuerwehrplänen zu berücksichtigen. Die Einsatzkräfte
der Feuerwehr sind unterwiesen.
25
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx
Die Stellungnahme der Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen.
Lfd. Behörde/ Träger öffentliNr. cher Belange
27
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat
Infra I 3, Bonn
Kurzinhalt der Stellungnahme
30.03.2016
Gegen die im Betreff genannte Baumaßnahme hat
die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
-
-
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen Ein entsprechender Hinweis kann in den B-Plan-Ent- Ein entsprechender Hinweis ist
–einschließl. untergeordneter Gebäudeteile- eine wurf noch aufgenommen werden.
in
den
B-Plan-Entwurf
Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgeaufzunehmen.
gen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten
werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
Stand: 23.01.2017 My/Dö
26
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\ENTWURF - TÖB BP 29-Gewerbegebiet an L 204 Kall.docx