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Allgemeine Vorlage (Bestellung einer weiteren Verhinderungsvertreterin)

Daten

Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
27.06.17, 09:08
Aktualisiert
27.06.17, 09:08
Allgemeine Vorlage (Bestellung einer weiteren Verhinderungsvertreterin) Allgemeine Vorlage (Bestellung einer weiteren Verhinderungsvertreterin)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 158/2017 27.06.2017 Vorlage erstellt: 26.06.2017 Federführung: 1.1 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Herr Wilkens Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 Bestellung einer weiteren Verhinderungsvertreterin Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, mit sofortiger Wirkung zunächst bis zur Amtseinführung des/der künftigen Bürgermeisters/Bürgermeisterin, Frau Gemeindeamtsrätin Irene Emons zur weiteren Verhinderungsvertreterin zu bestellen, für den Fall der Abwesenheit des Allgemeinen Vertreters sowie der Verhinderungsvertreterin Frau Sigrun Hochscheid. Sachdarstellung: § 68 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Vertretung des Bürgermeisters im Amt. Der Regelungscharakter der Vorschrift liegt unter anderem darin, den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters (dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit u.a.) auch sein Allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den sogenannten Verhinderungsvertreter bzw. die Verhinderungsvertreterin, ausgedehnt werden. Dies wird in vielen Kommunen so praktiziert. Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 -TOP 10- Frau Sigrun Hochscheid zur Verhinderungsvertreterin bestellt. Da die Stelle des Bürgermeisters derzeit vakant ist, tritt in der Praxis des Öfteren der Fall ein, dass sowohl der Allgemeine Vertreter sowie die Verhinderungsvertreterin terminlich gebunden bzw. verhindert ist. Aus diesem Grund sollte zunächst bis zur Amtseinführung des/der künftigen Bürgermeisters/Bürgermeisterin eine weitere Verhinderungsvertretung bestellt werden, für den Fall der Abwesenheit des Allgemeinen Vertreters sowie der Verhinderungsvertreterin Frau Sigrun Hochscheid. Vorlagen-Nr. 158/2017 Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgabe der weiteren Verhinderungsvertreterin Frau Gemeindeamtsrätin Irene Emons zu übertragen. Als Leiterin des Teams 1.1 -Zentrale Dienste, Personal, EDV, Wahlen, Organisation, Archiv- sowie des Teams 1.3 -Schulen, Kindergärten, Soziales, Jugend, Senioren, Bücherei, Kultur- ist Frau Emons im besonderen Maße über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert. Zudem verfügt sie über ausreichendes Verantwortungsbewusstsein sowie über eine geeignete Qualifikation.