Daten
Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
27.06.17, 09:08
Aktualisiert
27.06.17, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
158/2017
27.06.2017
Vorlage erstellt:
26.06.2017
Federführung:
1.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Herr Wilkens
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Bestellung einer weiteren Verhinderungsvertreterin
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit sofortiger Wirkung zunächst bis zur Amtseinführung des/der künftigen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin, Frau Gemeindeamtsrätin Irene Emons zur weiteren Verhinderungsvertreterin zu bestellen, für den Fall der Abwesenheit des Allgemeinen Vertreters sowie der
Verhinderungsvertreterin Frau Sigrun Hochscheid.
Sachdarstellung:
§ 68 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Vertretung
des Bürgermeisters im Amt. Der Regelungscharakter der Vorschrift liegt unter anderem darin,
den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes gehindert ist.
Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters (dienstliche Gründe, Urlaub, Krankheit
u.a.) auch sein Allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den sogenannten Verhinderungsvertreter bzw. die Verhinderungsvertreterin, ausgedehnt werden. Dies wird in vielen Kommunen so praktiziert.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 -TOP 10- Frau Sigrun Hochscheid zur Verhinderungsvertreterin bestellt.
Da die Stelle des Bürgermeisters derzeit vakant ist, tritt in der Praxis des Öfteren der Fall ein,
dass sowohl der Allgemeine Vertreter sowie die Verhinderungsvertreterin terminlich gebunden
bzw. verhindert ist.
Aus diesem Grund sollte zunächst bis zur Amtseinführung des/der künftigen Bürgermeisters/Bürgermeisterin eine weitere Verhinderungsvertretung bestellt werden, für den Fall der Abwesenheit des Allgemeinen Vertreters sowie der Verhinderungsvertreterin Frau Sigrun Hochscheid.
Vorlagen-Nr. 158/2017
Seite 2
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgabe der weiteren Verhinderungsvertreterin Frau Gemeindeamtsrätin Irene Emons zu übertragen.
Als Leiterin des Teams 1.1 -Zentrale Dienste, Personal, EDV, Wahlen, Organisation, Archiv- sowie des Teams 1.3 -Schulen, Kindergärten, Soziales, Jugend, Senioren, Bücherei, Kultur- ist
Frau Emons im besonderen Maße über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert.
Zudem verfügt sie über ausreichendes Verantwortungsbewusstsein sowie über eine geeignete
Qualifikation.