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Beschlussvorlage (EDV-Ausstattung der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft; Hier: Möglicher gemeinsamer Schulsupport für die Kommunen des Südkreises Düren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
101 kB
Erstellt
04.07.11, 19:00
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Beschlussvorlage (EDV-Ausstattung der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft;
Hier: Möglicher gemeinsamer Schulsupport für die Kommunen des Südkreises Düren) Beschlussvorlage (EDV-Ausstattung der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft;
Hier: Möglicher gemeinsamer Schulsupport für die Kommunen des Südkreises Düren) Beschlussvorlage (EDV-Ausstattung der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft;
Hier: Möglicher gemeinsamer Schulsupport für die Kommunen des Südkreises Düren)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 12.07.2011 öffentlich TOP- Nr.: 95/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 5 Kru 20.06.2011 EDV-Ausstattung der Schulen in gemeindlicher Trägerschaft; Hier: Möglicher gemeinsamer Schulsupport für die Kommunen des Südkreises Düren Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt nach Kenntnis des Sachverhaltes, dem Gemeinderat, dass die Gemeinde Hürtgenwald im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der KDVZ und der Gemeinde Kreuzau den Schulsupport in der vorgestellten Form durchführt. Zur Herstellung der geforderten EDV-Standards wird im Haushalt 2011 ein Betrag in Höhe von 46.000,00 € und im Haushalt 2012 ein Betrag in Höhe von 15.000,00 € zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird der Bürgermeister ermächtigt, die als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Kostenübernahmeerklärung zu unterzeichnen. Oder Der Schulausschuss empfiehlt nach Kenntnis des Sachverhaltes, dem Gemeinderat, einen Schulsupport in der vorgestellten Form nicht durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein x Ja, Betrag siehe Sachverhalt Sachverhalt: Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Beschlussvorlage Nr. 8/2011 verwiesen. - Seite 1 von 3 - In der Schulausschuss-Sitzung am 24.02.2011 hat der Projektleiter, Herr Schumacher, das mit Erfolg praktizierte Dienstleistungsangebot „Schulsupport im Nordkreis“ anhand einer PowerpointPräsentation (im Internet-Modul des kommunalen Sitzungsdienstes aufrufbar) ausführlich dargestellt. Der Schulausschuss hat nach reger Beratung abschließend einstimmig beschlossen, dass vor Bereitstellung etwaiger finanzieller Mittel und einer evtl. Zustimmung zur Durchführung des Schulsupports im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit, die Verwaltung mit den Schulleitungen ein Konzept entwickeln sollte, aus dem neben den Maßnahmen auch die Kosten sowie deren mögliche Aufsplittung auf mehrere Jahre näher beziffert werden können. Ein entsprechendes Gespräch hat am 23.03.2011 stattgefunden. An diesem nahmen die Rektorin Mertens, die Damen Schneeweiß und Rogner, die Rektoren Machauer, Kraft und Latzke, die Vertreter des Schulsupports „Nordkreis“, Herr Eisenbeiser und Herr Lichtenberg, sowie Herr Krudewig teil. Nach ausführlicher Diskussion wurde einvernehmlich festgestellt, dass die Grundschulen in der in der letzten Sitzung des Schulausschusses am 24.02.2011 vorgestellten Form der Hilfeleistung als Schulsupport sehr große Vorteile sehen und diese sehr positiv bewerten, die beiden weiterführenden Schulen jedoch gerne auf diese Lösung verzichten und stattdessen die vorhandene Aix-Concept Lösung lieber mit einem weiteren kleinen Netzwerk in einem anderen Klassenraum (ThinClient-Lösung, Kostenpunkt ca. 5.000,00 €) ausbauen würden. Aus dem vorgenannten Grund wurde hiernach nur noch ein Schulsupport-Konzept für die 3 Grundschulen entwickelt. Für alle 3 Schulen wurde ein 2-Stufen-Plan entwickelt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Bei Realisierung dieses Planes würden folgende (einmalige) Kosten anfallen: 1. Ausbauschritt: 2. Ausbauschritt: 25.000,00 € (Haushalt 2011) 10.000,00 € (Haushalt 2012) Verkabelungskosten: 21.000,00 € (Haushalt 2011, man könnte sicherlich auch die Verkabelungskosten auf 2 Jahre aufteilen, dies wäre jedoch aus arbeitstechnischen Gründen sowohl unpraktikabel als auch unwirtschaftlich). Bei den vorgenannten Kosten ist zu bedenken, dass diese nur die Verbesserung des bisherigen (schlechten) Standards darstellen. Hinzuzurechnen wären noch die Kosten des eigentlichen Supports. Laut Berechnung des Projektleiters des Schulsupports „Nordkreis“ müsste zur Gewährleistung der gewohnten hohen Servicequalität ein Stellenanteil von 0,2 Stellen angesetzt werden. Die Gemeinde Hürtgenwald würde jedoch keine Einstellung vornehmen, sondern sich der KDVZ im Rahmen der vorgestellten interkommunalen Zusammenarbeit „Südkreis“ (KDVZ, sowie die Gemeinden Kreuzau und Hürtgenwald) bedienen. Auf die Gemeinde Kreuzau würde ein Stellenanteil von 0,8 Stellen entfallen. Neben den reinen Personalkosten müssten 5 % des Jahresbruttoentgelts für Aufwende der KDVZ sowie 10 % des Jahresbruttoentgelts für Qualifizierungsmaßnahmen des/der Mitarbeiters/in angesetzt werden. Es würde sich folgende Berechnung ergeben: - Seite 2 von 3 - Personalkosten: 50.000,00 €, 0,2 Stellenanteil=Anteil Gde. Hürtgenwald: 10.000,00 € 5 % Anteil KDVZ: 500,00 € 10 % Anteil Qualifizierung: 1.000,00 € 11.500,00 € Des Weiteren müssten noch Sachkosten (für Arbeitsplatz) und Fahrtkosten (ca. 400,00 – 500,00 €) sowie Kosten für die Erstbestückung des Zentrallagers (ca. 1.500,00 €) angesetzt werden. Da sich auch die Gemeinde Kreuzau entschieden hat, für ihre Schulen den Schulsupport in der vorgestellten Form durchzuführen und dort ein wesentlich höherer Stellenbedarf ermittelt wurde, würde das Personal wahrscheinlich in Kreuzau (und nicht bei der KDVZ in Frechen) ansässig werden, was für die Hürtgenwalder Schulen den großen Vorteil von geringen Anfahrtswegen und schneller Reaktionsfähigkeit hätte. Abschließend sollte man bezüglich der vorgenannten Kosten wissen, dass grundsätzlich die Kosten spitz, d. h. nach tatsächlicher Nutzung, abgerechnet werden. Wird der Schulsupport stärker als veranschlagt genutzt, erhöht sich der Kostenbetrag, nutzt man ihn weniger, verringern sich die Kosten. Sollten sowohl die Gemeinde Kreuzau als auch die Gemeinde Hürtgenwald ihre Stellenanteile jedoch nicht nutzten, müsste jede Kommune den jeweiligen Stellenanteil kostenmäßig abdecken. Sollte man im Grundschulbereich die vorgenannte Lösung umsetzen, sollte man ebenfalls überlegen, evtl. in einem 3. Ausbauschritt 2012 den weiterführenden Schulen den gewünschten Zuschuss in Höhe von rd. 5.000,00 € zum Ausbau ihres Netzwerkes zu gewähren. Würde man sich für die Lösung „EDV-Schulsupport“ in der vorgestellten Form entscheiden, müsste eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung (s. Anlage) auf Basis einer „Vereinbarung zur Durchführung des EDV-Supports in Schulen“ (ebenfalls als Anlage beigefügt) unterzeichnet werden. Die Laufzeit sollte zunächst auf den Zeitraum 01.08.2011 – 31.07.2013 (2 Jahre) begrenzt werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Sicher würde eine Entscheidung „Pro“ Schulsupport für die Gemeinde wesentlich höhere Kosten im Bereich „EDV“ bedeuten. Zur Entscheidungsfindung sollte man jedoch zunächst berücksichtigen, das das Gro der Mehrkosten nicht den eigentlichen Support betrifft, sondern nur die Ausstattung der gemeindlichen Grundschulen mit dringend benötigter Hardware. Nicht nur die einzelnen PC´s sondern auch das dazugehörige Netzwerk bedeutet besonders für das Lehrerkollegium und die Verwaltungsmitarbeiterinnen wesentliche Vereinfachungen in der täglichen Arbeit. Der Schulsupport selber steht für ein stets funktionierendes EDV-System, für Datensicherheit und –schutz und für stetige Fortentwicklung und Beratung. Gerade in der heutigen Zeit würde eine derartige Entscheidung den Schulstandort Hürtgenwald stärken. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -