Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
120 kB
Erstellt
05.07.11, 19:01
Aktualisiert
05.07.11, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Hürtgenwald
Der Bürgermeister
August Scholl Straße 5
52393 Hürtgenwald
An die
KDVZ Rhein-Erft-Rur
Herrn Dietrich
Bonnstr. 16-18
50226 Frechen
Kostenübernahmeerklärung / Inanspruchnahme von Dienstleistungen
hier: EDV-Support Schulen (Kreis Düren), Produktschlüssel 9855
Hiermit beauftrage ich die kdvz Rhein-Erft-Rur, für die Grundschulen der Gemeinde
Hürtgenwald den EDV-Support gem. der beigefügten „Vereinbarung zur Durchführung des
EDV-Supports in Schulen“ wahrzunehmen.
Die in der Anlage aufgeführten Kostenbestandteile werden von der Gemeinde Hürtgenwald
übernommen.
Die Verteilung der Kosten erfolgt jährlich in der Kostenabrechnung der kdvz Rhein-Erft-Rur
für das vorangegangene Wirtschaftsjahr.
Ich bitte daher zur Finanzierung dieser Maßnahme die festgesetzte Umlagevorauszahlung
für das laufende Wirtschaftsjahr, sowie die Vorauszahlung für die folgenden Jahre, in Höhe
der sich aus der Inanspruchnahme des Produktes bzw. der Dienstleistung ergebenden Kosten und Investitionszuschüsse anzupassen. Die Anpassung erfolgt gemäß § 17 der Verbandssatzung.
Diese Vereinbarung gilt zunächst vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2013. Sie verlängert sich
automatisch um ein Kalenderjahr, falls sie nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit
gekündigt wird.
______________________________________
Datum, Unterschrift, Stempel
Vereinbarung zur Durchführung
des EDV-Supports in Schulen
(EDV-Schulsupport)
Die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz) hat bereits im
Jahr 2002 gemeinsam mit der Stadt Jülich eine „Konzeption für den Einsatz von Medien und Informationstechnologie in den städtischen Schulen“ für deren neun allgemeinbildende Schulen entwickelt. Die Stadt Jülich hat diese zunächst in Eigenregie
umgesetzt und dabei den EDV-Support in Schulen für sich äußerst zufriedenstellend
geregelt.
Da auch andere Mitglieder des Zweckverbandes nach Lösungen für ihre Schulen
suchen, bietet die kdvz zur Optimierung des Supportangebotes und zur Realisierung
weiterer Synergien die Zusammenarbeit weiterer Schulträger unter ihrem Dach an.
1. Zweck der Vereinbarung:
Die kdvz führt für die beteiligten Kommunen, die Aufgaben des EDV-Schulsupports
gem. dieser Vereinbarung durch. In den EDV-Support können ebenfalls andere
kommunale Einrichtungen der beteiligten Kommunen integriert werden (Kindertagesstätten, Gemeindeverwaltungen, etc.).
Zur Steigerung der Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es Ziel, weitere
Kommunen für diese Vereinbarung zu gewinnen. Dadurch entstehende Kostensenkungen werden auf alle Beteiligten umgelegt.
2. Art und Umfang:
Der EDV-Schulsupport bietet neben den allgemeinen Support-Leistungen insbesondere Lösungen für einen zentralen Virenschutz, die Filterung von Internetseiten,
selbstheilende Netzwerke, interaktive Medien, Fernwartung, ein Online-Ticketsystem
sowie den Einsatz von kostengünstigen Open-Source-Produkten an.
Zuzüglich zu den klassischen EDV-Support-Aufgaben (Wartung, Unterhaltung, Fehlerbehebung, Installation und Konfiguration, etc.) werden - auf Basis der von der kdvz
für die Stadt Jülich erstellten Medienkonzeption und den entwickelten Musterlösungen - unter anderem folgende Dienstleitungen angeboten:
1) EDV-Schulsupportinnen und -Supporter beraten bei allen Fragen im Bereich
der EDV in den zu betreuenden Einrichtungen.
2) Die Beschaffung von Hard- und Software wird als zentrale Ausschreibung per
Losverfahren oder als Einzelausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungen erfolgen nach den gesetzlichen Vorgaben insbesondere der VOL und
GemHVO.
3) Um die Vorhaltung des Bestandes von Ersatzhard- und Ersatzsoftware auf ein
notwendiges Mindestmaß zu beschränken, erfolgt eine möglichst zentrale Lagerung.
4) EDV-technische Arbeitsschritte werden umfassend dokumentiert, alle Hardund Softwareprodukte werden inventarisiert.
5) EDV-Schulsupporterinnen und -Supporter erstellen Sicherungskonzepte und
unterstützen die beteiligten Kommunen bei deren Umsetzung.
6) Bezüglich EDV-spezifischer Bau- und Verkabelungsmaßnahmen wirken sie
von der Planung bis zur Abnahme mit (Die Umsetzung obliegt den beteiligten
Kommunen.).
Es handelt sich hier nicht um eine abschließende Auflistung von Dienstleistungen.
Die Angebote sind nicht statisch und können jederzeit angepasst werden. Abstimmungen hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarungen erfolgen in regelmäßigen Besprechungen der beteiligten Kommunen. Diese verpflichten sich zur ausschließlichen
Abnahme der Dienstleistungen über die kdvz.
3. Personal:
Der Bedarf für die gewünschten Leistungen nach Ziffer 2 dieser Vereinbarung wird
von den beteiligten Kommunen angezeigt und in Absprache zwischen diesen in der
Anlage 1 (Ziffer3) als Anteil verbindlich fest geschrieben. Der sich hieraus ergebende
Personalbedarf wird durch die kdvz eingestellt und betreut.
Bereits für den Schulsupport vorhandenes Personal bei beteiligten Kommunen wird
eingebunden.
Ausfall- und Misserfolgsrisiken, wie z.B. Urlaub, Krankheit, Schlechterfüllung, Zeiten
der Nichtbeschäftigung, Qualifizierungsmaßnahmen tragen die beteiligten Kommunen entsprechend ihres Anteils.
Um dem Risiko des Wegfalls von Schulstandorten Rechnung zu tragen, ist in diesem
speziellen Fall ein dem Aufwand der Schule entsprechender Ausstieg möglich.
Es wird jedoch auch davon ausgegangen, dass an anderer Stelle (im günstigsten
Fall bei anderen beteiligten Kommunen) neuer Aufwand entsteht. Die Kommunen
sollten sich in diesem Fall für eine entsprechende Verwendung einsetzen.
Da jede Kommune in Höhe ihres Anteils Mitverantwortung für das eingestellte Personal trägt, soll eine Übernahme in den eigenen Personalbestand der betriebsbedingten Kündigung vorgezogen werden.
4. Kosten:
1) Die beteiligten Kommunen erwerben ihre Hard- und Software direkt per Los
oder durch eigene Ausschreibung und begleichen die Rechnungen unmittelbar beim Lieferanten – die kdvz tritt nicht in Vorleistung. Eine Prüfung der
rechnerischen und sachlichen Richtigkeit der Waren übernehmen die EDVSchulsupporterinnen und -Supporter.
2) Kosten für die Beschaffung des Erstbestandes des zentralen Lagers werden
gem. Anlage 1 (Ziffer 1) auf die beteiligten Kommunen verteilt. Weitere Kosten
für die Auffüllung des Lagers werden entsprechend der Entnahme umgelegt.
Die Beschaffungen werden zur Vereinfachung durch die lagerführende Kommune durchgeführt.
3) Verträge für benötigte DSL-Anschlüsse etc. sind von den beteiligten Kommunen eigenständig zu schließen, sie sind kein Bestandteil dieser Vereinbarung.
4) Vertragsabschlüsse werden durch die EDV-Schulsupporterinnen und Supporter initiiert, die rechtliche Bindung erfolgt durch die beteiligten Kommunen unmittelbar.
5) Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Toner und Papier werden vorerst von den beteiligten Kommunen bzw. den betreuten Einrichtungen selbst beschafft und
verwaltet. Die Lagerung erfolgt dezentral. Eine entsprechende Dienstleitung
könnte in Absprache mit den beteiligten Kommunen aufgebaut werden.
6) Die Personal-, Fahr- und Sachkosten werden gem. der dezidiert aufgeführten
Anteile der Anlage 1 (Ziffern 2, 5 und 6) verteilt.
7) Die zu Grunde liegende Medienkonzeption, bereits entwickelte Musterlösungen, sowie das aufgebaute Fachwissen, werden seitens der kdvz unentgeltlich
eingebracht.
8) Zum Jahresende wird unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen eine
Schlussrechnung erstellt.
5. Haftung:
Verursacht eine EDV-Schulsupporterin / ein EDV-Schulsupporter bei der ausgeübten
Tätigkeit aufgrund dieser Vereinbarung für die beteiligten Kommunen einen Schaden, so müssen sich die betroffene Kommune so stellen lassen, als ob ihr eigenes
Personal gehandelt hätte.
Im Übrigen gilt die gesetzliche Haftung.
Die Lizenzhaftung, die Einhaltung und Kontrolle von Vorschriften zum Datenschutz,
sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Datensicherungen, obliegt den jeweils
zuständigen Personen in den beteiligten Kommunen. Durch das Schulsupport-Team
erhalten diese Unterstützung durch Empfehlungen und Musterlösungen.
6. Laufzeit, Anpassung, salvatorische Klausel
Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.07.2013. Sie verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, falls sie nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit
gekündigt wird.
Über die Fortführung dieser Vereinbarung setzen sich die Vertragsparteien frühzeitig
(6 Monate vor Ablauf) ins Benehmen.
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollte sich herausstellen, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind, betrifft das die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht, wenn anzunehmen ist, dass die übrigen Bestimmungen auch ohne die Unwirksamen gelten
sollen.
Die Beteiligten werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die
dem Zweck der Vereinbarung so nahe wie möglich kommen.
Anlage 1 zur Vereinbarung der „Durchführung des EDV-Supports in Schulen
(EDV-Schulsupport)“
1) Beschaffung des Erstbestandes des zentralen Lagers inkl. Ersatzgeräte
Ein entsprechendes Lager wird bei der Gemeinde Kreuzau eingerichtet. Die
beteiligten Kommunen leisten pauschal eine Starteinlage in Höhe von 1.500 €.
Weitere Kosten entstehen nach tatsächlicher Lagerentnahme in Höhe des
Neubeschaffungswertes zur Wiederauffüllung.
Bei Ausweitung des Dienstleistungsangebotes können weitere Lager eingerichtet werden.
2) Personal
Das Personal zur Erfüllung der in der Vereinbarung getroffenen Dienstleistungen wird bei der kdvz beschäftigt bzw. ist dorthin abgeordnet.
Alle beteiligten Kommunen werden im Rahmen der von ihnen abgenommenen
Anteile bedient. Zur Leistungsoptimierung erfolgt ggf. pro beteiligter Kommune
eine Priorisierung, welche eigenen Objekte vorrangig von den Supportleistungen erfasst werden sollen.
Die geforderten Stellenprofile und Konditionen der Einstellungen legt die kdvz
in Absprache mit den beteiligten Kommunen fest.
3) Festlegung der Anteile gemäß Ziffer 3 der Vereinbarung sowie deren
Kostenverteilung
Die beteiligte Kommune Kreuzau übernimmt einen vertragsjährlichen
Stellenanteil von 0,8.
Die beteiligte Kommune Hürtgenwald übernimmt einen vertragsjährlichen Stellenanteil von 0,2.
Vorgesehen ist die Einstellung einer Vollzeitkraft zur Abdeckung vorgenannter
Stellenanteile und zusätzlich die Beibehaltung einer Kraft auf 400,00 €-Basis
bei der Gemeinde Kreuzau. Die 400,00 €-Kraft würde seitens der Gemeinde
Kreuzau für das Projekt (ohne Kostenerstattung) abgeordnet.
Für die Vorauszahlung werden die geplanten durchschnittlichen Personalkosten zu Grunde gelegt.
Für die über die kdvz eingestellten und abzurechnenden Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen wird der kdvz für deren Aufwand eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5% des Jahresbruttoentgeltes am Ende des Jahres erstattet.
Für Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
bis zu max. 10 % deren Jahresbruttoentgeltes bereitgestellt. Abgerechnet
werden die tatsächlichen Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Jahresabrechnung kann zwischen den beteiligten Kommunen
einvernehmlich eine andere Kostenverteilung, z.B. nach tatsächlicher Inanspruchnahme, vereinbart werden, um der unterjährigen Entwicklung in den
Schulen der Kommunen Rechnung zu tragen.
4) Organisation:
Das Schulsupport-Team organisiert das Tagesgeschäft grundsätzlich selbst
und liefert Grunddaten zur Leistungsverrechnung sowie zur Koordination/Steuerung.
Die Koordination/Steuerung des Gesamtprojektes (5 % - 10 %) sowie die
Auswahl und Führung des Personals sowie die Abrechnungen übernimmt die
kdvz durch die Leiterin / den Leiter Amt 10/11 – EDV der Stadt Jülich (zur Zeit
Herr Schumacher) und / oder durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter aus
dem EDV-Bereich (zur Zeit Herr Eichstaedt). Diese sind für die hierfür notwendige Arbeitszeit zweckgebunden und unentgeltlich zur kdvz abgeordnet.
Der hierdurch entstehende Zeitaufwand wird durch die beteiligten Kommunen
in Form von Schulsupporter-Stunden abgegolten.
Hinweis:
Der Aufwand für Koordination/Steuerung ist nicht im Zusammenhang mit der
Verwaltungskostenpauschale unter Ziffer 3 zu sehen.
Der tatsächlich entstehende Aufwand wird auf alle beteiligten Kommunen im
Nord- und Südkreis aufgeteilt und durch Schulsupporter-Stunden abgegolten.
Im Nordkreis hat man sich im letzten Jahr darauf verständigt die Stunden,
gem. beigefügtem Auszug aus der Kostenverrechnung, zu erstatten.
5) Fahrtkosten
Die Fahrtkosten der Schulsupporter werden nach tatsächlichem Aufwand mit
zurzeit 0,30 Euro pro km (nach Landesreisekostengesetz) im Rahmen der
Jahresrechnung abgerechnet.
Ausgangspunkt ist das jeweils für die Schulsupporterinnen / Schulsupporter
eingerichtete Büro im Schulzentrum Kreuzau. Eine Kostenminimierung durch
sinnvolle Terminbündelung und direkte Wege zwischen Schulen und den
Wohnorten der Supporterinnen / Supporter ist zulässig und wird angestrebt.
Die Kostenabwicklung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt bei der
personalverwaltenden Stelle.
Es werden Fahrtenbücher geführt.
6) Sachkosten eines Arbeitsplatzes
Den Büroraum, Lagerraum, sowie die im Schulzentrum der Gemeinde
Kreuzau zu diesem Zweck aufzubauende Infrastruktur, (Teil-EDV-Netzwerk,
Telefon, Server, Backup-Server DSL-Anschluss etc.) stellt die Gemeinde
Kreuzau der kdvz im Rahmen des befristeten Projektes unentgeltlich zur Verfügung.
Die Gemeinde Hürtgenwald beteiligt sich an den laufenden Sachkosten entsprechend ihrem Stellenanteil mit 0,2, höchstens jedoch mit 400,00 €/Jahr.
Zusätzlicher Aufwand für unvorhergesehene bzw. überplanmäßige Anschaffungen wird von der Gemeinde Kreuzau mit den beteiligten Kommunen im
Sinne dieser Vereinbarung abgerechnet.