Daten
Kommune
Kall
Größe
151 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
10.03.17, 18:05
Aktualisiert
10.03.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
74/2017
21.03.2017
Vorlage erstellt:
10.03.2017
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei Invest.-Nr.
365.010.100
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Teamleiter/in
2017:
50.000,2016:
55.000,-
Euro
Euro
Sachbearbeiter/in
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Kindergartenbedarfsplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, bei vorhandenem Bedarf und mit entsprechender Bezuschussung zum 01.08.2017 eine neue Gruppe der Gruppenform II für Kinder im Alter von unter 3 Jahren mit dem Standort am Kindergarten Kallbachstraße
in Form ein Modullösung zunächst für 2 Jahre einzurichten.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Abschluss der entsprechenden Verträge zuzustimmen
Sachdarstellung:
Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2017/2018 ist zwischenzeitlich soweit abgeschlossen. In diesem Jahr erfolgte dieses erstmalig durch den Kitanavigator. Die Belegung und
die Gruppenformen der einzelnen Kindergärten ist aus dem beigefügten Belegungsplan (Anlage
1) ersichtlich.
Im Bereich der Ü3-Betreuung gibt es keine Engpässe. Wohl aber im Bereich der U3-Betreuung.
Hier wurden seitens des Kreisjugendamtes 46 zentrale Absagen über den Kitanavigator versandt. Mit der Absage erfolgte gleichzeitig eine Abfrage, ob für das Kind dringend ein Betreuungsplatz zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 benötigt wird. Die Antwort sollte spätestens bis zum 03.03.2017 beim Kreisjugendamt erfolgen. 9 Eltern haben dringenden Betreuungsbedarf angemeldet. Dieser Bedarf kann mit den derzeitigen Kapazitäten an Kindergartenplätzen nicht abgedeckt werden, da nicht ausreichend U3-Plätze vorhanden sind. Unter den 46
Absagen waren 9 Absagen an Eltern aus den Nachbarkommunen, bei 2 Kindern war nur ein
Wechsel in eine andere kommunale Einrichtung gewünscht.
Als Unterbringungsmöglichkeit für die 9 unversorgten Kinder wird seitens der Verwaltung in Absprache mit dem Kreisjugendamt eine Modullösung mit dem Standort Kallbachstraße vorgeschlagen. Dort könnte eine neue Gruppe der Gruppenform II mit einer Betreuungszeit von 35
Vorlagen-Nr. 74/2017
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Stunden für Kinder von 0-3 Jahren eingerichtet werden. Es besteht dann die Möglichkeit, in der
Kallbachstraße wie bisher in der Gruppenform III 25 Kinder ab 3 Jahren, sowie 10-12 Kinder in
der Gruppenform II zu betreuen. Die zur Zeit noch 8 freien Plätze im Ü3-Bereich werden sicherlich in den nächsten Monaten noch belegt. In diesem Zusammenhang wird u.a. auf die zu erwartenden Zuweisungen von Flüchtlingen verwiesen. Aber es stehen auch noch Zuzüge nach Kall
an.
Seitens der Verwaltung wurde die Möglichkeit einer Modullösung mit dem Standort Kallbachstraße geprüft. Die Module müssen entsprechend der Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen erstellt werden. Bei der Gruppenform II muss ein Gruppenraum von ca. 45
m² sowie ein Gruppennebenraum von ca. 18-24 m² eingerichtet werden. Darüber hinaus muss
ein Pflegebereich (im Sanitärbereich oder als eigener Raum) sowie ein Differenzierungsraum für
Ruhen, Schlafen oder Spielen von 18- 24 m² vorhanden sein. Bei den Anforderungen an die Außenflächen werden ca. 10-12 m² empfohlen.
Beigefügt ist ein Plan (Anlage 2), aus dem ersichtlich ist, wo die Module am Kindergarten Kallbachstraße angebracht werden können. Am 07.03.2017 fand eine Begehung mit dem Kreisbauamt Euskirchen statt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung findet Zustimmung.
Finanzierung
Ausgaben
Lt. Kostenermittlung nach DIN 276 (Anlage3) entstehen geschätzten Kosten
in Höhe von jährlich
68.000 €
Heizkosten jährlich ca.
3.000 €
Personalkosten (Personalbedarf lt. KiBiz)
110.000 €
Budget pro Gruppe
2.475 €
Gesamtausgaben ca.
183.475 €
Einnahmen
Gem. Anlage zu § 19 KibiZ Betriebskostenpauschale bei Gruppenform II b
mit einer Belegung von 12 Kindern ( 13.968,38 € pro Kind; hiervon 85 % )
Miete (bezuschussungsfähig 15.588,87 € ; hiervon 85 %)
Gesamteinnahmen
142.477 €
13.250 €
155.727 €
Für die Ersteinrichtung kann ein Investitionskostenzuschuss von 3.500 € pro Kind beantragt werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren die o.a.
Modullösung in der Kallbachstraße bei entsprechendem Betreuungsbedarf in die Wege zu leiten
und die Empfehlung an den Rat auszusprechen. Seitens des Kreisjugendamtes werden zur Zeit
die Richtlinien in der Tagespflege überarbeitet. Der JHA berät in seiner Sitzung am 14.03.2017
hierüber. Auswirkungen hieraus bleiben abzuwarten.