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Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan)

Daten

Kommune
Kall
Größe
151 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
10.03.17, 18:05
Aktualisiert
10.03.17, 18:05
Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 74/2017 21.03.2017 Vorlage erstellt: 10.03.2017 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei Invest.-Nr. 365.010.100 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Teamleiter/in 2017: 50.000,2016: 55.000,- Euro Euro Sachbearbeiter/in Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Kindergartenbedarfsplan Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, bei vorhandenem Bedarf und mit entsprechender Bezuschussung zum 01.08.2017 eine neue Gruppe der Gruppenform II für Kinder im Alter von unter 3 Jahren mit dem Standort am Kindergarten Kallbachstraße in Form ein Modullösung zunächst für 2 Jahre einzurichten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, dem Abschluss der entsprechenden Verträge zuzustimmen Sachdarstellung: Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2017/2018 ist zwischenzeitlich soweit abgeschlossen. In diesem Jahr erfolgte dieses erstmalig durch den Kitanavigator. Die Belegung und die Gruppenformen der einzelnen Kindergärten ist aus dem beigefügten Belegungsplan (Anlage 1) ersichtlich. Im Bereich der Ü3-Betreuung gibt es keine Engpässe. Wohl aber im Bereich der U3-Betreuung. Hier wurden seitens des Kreisjugendamtes 46 zentrale Absagen über den Kitanavigator versandt. Mit der Absage erfolgte gleichzeitig eine Abfrage, ob für das Kind dringend ein Betreuungsplatz zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 benötigt wird. Die Antwort sollte spätestens bis zum 03.03.2017 beim Kreisjugendamt erfolgen. 9 Eltern haben dringenden Betreuungsbedarf angemeldet. Dieser Bedarf kann mit den derzeitigen Kapazitäten an Kindergartenplätzen nicht abgedeckt werden, da nicht ausreichend U3-Plätze vorhanden sind. Unter den 46 Absagen waren 9 Absagen an Eltern aus den Nachbarkommunen, bei 2 Kindern war nur ein Wechsel in eine andere kommunale Einrichtung gewünscht. Als Unterbringungsmöglichkeit für die 9 unversorgten Kinder wird seitens der Verwaltung in Absprache mit dem Kreisjugendamt eine Modullösung mit dem Standort Kallbachstraße vorgeschlagen. Dort könnte eine neue Gruppe der Gruppenform II mit einer Betreuungszeit von 35 Vorlagen-Nr. 74/2017 Seite 2 Stunden für Kinder von 0-3 Jahren eingerichtet werden. Es besteht dann die Möglichkeit, in der Kallbachstraße wie bisher in der Gruppenform III 25 Kinder ab 3 Jahren, sowie 10-12 Kinder in der Gruppenform II zu betreuen. Die zur Zeit noch 8 freien Plätze im Ü3-Bereich werden sicherlich in den nächsten Monaten noch belegt. In diesem Zusammenhang wird u.a. auf die zu erwartenden Zuweisungen von Flüchtlingen verwiesen. Aber es stehen auch noch Zuzüge nach Kall an. Seitens der Verwaltung wurde die Möglichkeit einer Modullösung mit dem Standort Kallbachstraße geprüft. Die Module müssen entsprechend der Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen erstellt werden. Bei der Gruppenform II muss ein Gruppenraum von ca. 45 m² sowie ein Gruppennebenraum von ca. 18-24 m² eingerichtet werden. Darüber hinaus muss ein Pflegebereich (im Sanitärbereich oder als eigener Raum) sowie ein Differenzierungsraum für Ruhen, Schlafen oder Spielen von 18- 24 m² vorhanden sein. Bei den Anforderungen an die Außenflächen werden ca. 10-12 m² empfohlen. Beigefügt ist ein Plan (Anlage 2), aus dem ersichtlich ist, wo die Module am Kindergarten Kallbachstraße angebracht werden können. Am 07.03.2017 fand eine Begehung mit dem Kreisbauamt Euskirchen statt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung findet Zustimmung. Finanzierung Ausgaben Lt. Kostenermittlung nach DIN 276 (Anlage3) entstehen geschätzten Kosten in Höhe von jährlich 68.000 € Heizkosten jährlich ca. 3.000 € Personalkosten (Personalbedarf lt. KiBiz) 110.000 € Budget pro Gruppe 2.475 € Gesamtausgaben ca. 183.475 € Einnahmen Gem. Anlage zu § 19 KibiZ Betriebskostenpauschale bei Gruppenform II b mit einer Belegung von 12 Kindern ( 13.968,38 € pro Kind; hiervon 85 % ) Miete (bezuschussungsfähig 15.588,87 € ; hiervon 85 %) Gesamteinnahmen 142.477 € 13.250 € 155.727 € Für die Ersteinrichtung kann ein Investitionskostenzuschuss von 3.500 € pro Kind beantragt werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren die o.a. Modullösung in der Kallbachstraße bei entsprechendem Betreuungsbedarf in die Wege zu leiten und die Empfehlung an den Rat auszusprechen. Seitens des Kreisjugendamtes werden zur Zeit die Richtlinien in der Tagespflege überarbeitet. Der JHA berät in seiner Sitzung am 14.03.2017 hierüber. Auswirkungen hieraus bleiben abzuwarten.