Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ im Ortsteil Asemissen hier: - Aufstellungsbeschluss - Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
10.06.11, 21:17
Aktualisiert
10.06.11, 21:17
Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ im Ortsteil Asemissen
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“)

öffnen download melden Dateigröße: 6,5 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 19.05.2011: 7. Steuerung von Großwerbetafelanlagen beidseitig der Hauptstraße in Asemissen hier: - Beratung und Beschluss zur Vorgehensweise - Änderung von Bebauungsplänen - Neuaufstellung von Bebauungsplänen Erlass von Veränderungssperren über die Geltungsbereiche der zur Aufstellung beschlossenen Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen 7.6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ im Ortsteil Asemissen hier: - Aufstellungsbeschluss - Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ Es wird auf die Diskussion zu TOP 7 hingewiesen. Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die anliegende Veränderungssperre zum räumlichen Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 01/09 „B 66 - Buchenstraße“ als Satzung zu beschließen. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Beratungsergebnis: - einstimmig -