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Beschlußtext (Steuerung von Großwerbetafelanlagen beidseitig der Hauptstraße in Asemissen hier:- Beratung und Beschluss zur Vorgehensweise - Änderung von Bebauungsplänen - Neuaufstellung von Bebauungsplänen - Erlass von Veränderungssperren über die Geltungsbereiche der zur Aufstellung beschlossenen Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
10.06.11, 21:17
Aktualisiert
10.06.11, 21:17
Beschlußtext (Steuerung von Großwerbetafelanlagen beidseitig der Hauptstraße in Asemissen
hier:- Beratung und Beschluss zur Vorgehensweise
- Änderung von Bebauungsplänen
- Neuaufstellung von Bebauungsplänen
- Erlass von Veränderungssperren über die Geltungsbereiche der zur Aufstellung beschlossenen Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 9. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 19.05.2011: 7. Steuerung von Großwerbetafelanlagen beidseitig der Hauptstraße in Asemissen hier: - Beratung und Beschluss zur Vorgehensweise - Änderung von Bebauungsplänen - Neuaufstellung von Bebauungsplänen - Erlass von Veränderungssperren über die Geltungsbereiche der zur Aufstellung beschlossenen Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen Zu Beginn erklärt AV Herr Puchert-Blöbaum die Sachlage und weist daraufhin, dass heute eine grundsätzliche Klärung stattfinden solle, wie zukünftig mit den Anträgen von großen Werbetafeln in Asemissen entlang der Hauptstraße verfahren werden solle. FBL Herr Oortman ergänzt, dass derzeit sehr viele Werbefachleute in den Kommunen auf der Suche nach geeigneten Standorten für großflächige Fremdwerbeanlagen seien und die Verwaltung möchte verhindern, dass Asemissen mit diesen großen Werbetafeln zugestellt wird. Dass dies mit Arbeit verbunden ist, sei der Verwaltung durchaus bewusst, beantwortet FBL Herr Oortman die Frage der Fraktion Bündnis 90/ Grüne. Aber die Verhinderung der Werbetafeln im Bereich der Ortsdurchfahrt von Asemissen wird seitens der Verwaltung als sehr wichtig eingestuft und in dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen von zwei Jahren müssten die Änderungsverfahren zu schaffen sein. Die Verwaltung habe auch nach anderen Ausschlussmöglichkeiten gesucht und diesbezüglich Kontakt zu einem Anwaltsbüro hergestellt, das zu dieser Vorgehensweise geraten hat. Die Veränderungssperre gilt nur für Fremdwerbung innerhalb der Geltungsbereiche, beendet die Verwaltung die Ausführungen. Sodann wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschluss beschließt zur Steuerung von großflächigen Fremdwerbeanlagen beidseitig entlang der Hauptstraße in Asemissen, die unter TOP 7.1 bis TOP 7.7 genannten Bebauungspläne zu ändern bzw. entsprechend aufzustellen. Zur Sicherung der Planungsziele empfiehlt der Hochbau- und Planungsausschuss dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die unter TOP 7.1 bis Top 7.7 genannten Veränderungssperren zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -