Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
03.02.17, 18:06
Aktualisiert
03.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
38/2017 1. Ergänzung
14.02.2017
Vorlage erstellt:
31.01.2017
Federführung:
2.1
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 09.02.2017 -TOP 10- beschließt der Rat die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall
Nr. 20 „Oben im Auel“.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 - Punkt 15 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gefasst.
Zur Sicherung der vorgenannten Bauleitplanung wurde in der v. g. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall – Punkt 16 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 20.11.2014 - die als Anlage
beigefügte Veränderungssperre für den Bereich 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20
„Oben im Auel“ beschlossen.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die 2-Jahres-Frist wird mit
Inkrafttreten der Veränderungssperre, somit mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, in
Lauf gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung ist am 20.03.2015 im RUNDBLICK (Amtsblatt für
die Gemeinde Kall) erfolgt.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 BauGB kann die Geltungsdauer der bestehenden Satzung
über den Erlass einer Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden.
Zur Sicherung der Bauleitplanung hat die Verwaltung dem Fachausschuss somit vorgeschlagen,
dem Rat zu empfehlen, anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für
den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ zu beschließen.