Daten
Kommune
Kall
Größe
153 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
10.03.17, 18:05
Aktualisiert
10.03.17, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
72/2017
21.03.2017
Vorlage erstellt:
10.03.2017
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei Invest.Nr.
365.007.05
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Teamleiter/in
25.000,-
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Bauliche Veränderungen Kindergärten
hier: Zugang Obergeschoss Kindergarten Sötenich
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der Errichtung eines Zuganges ins Obergeschoss (Dachgeschoss) mit Abstellraum im Kindergarten Sötenich nach der
Variante 1 zu.
Sachdarstellung:
Im Zuge der Haushaltsberatungen hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, im Kindergartengebäude Sötenich einen Zugang zum Obergeschoss zu errichten. In einem ersten Bauabschnitt soll
das Dachgeschoss durch eine Deckenöffnung und den Einbau einer Treppe zugänglich gemacht
werden. Im Haushalt wurde diesbezgl. ein Betrag in Höhe von 25.000 € eingeplant.
Der Kindergarten Sötenich verfügt über keinen ausreichenden Vorrats- und Abstellraum. Der
Dachboden wird zur Zeit als Abstellfläche genutzt. Dieser kann jedoch nur über eine sogenannte
ausziehbare Dachbodentreppe aus dem Flurbereich des Kindergartens erreicht werden, was auf
Dauer nicht tragbar ist.
Am 08.03.2017 fand eine Begehung mit dem Kreisbauamt bzgl. der Nutzung des Dachgeschosses statt. Hierbei wurden 2 Varianten betrachtet. Einerseits wurde ein Treppenaufgang mit der
Errichtung eines Abstellraums erörtert. Des Weiteren wurde erörtert, ob das Obergeschoss auch
durch den Kindergarten genutzt werden kann, falls dort ein Mehrzweckraum errichtet werden
würde. Der zusätzliche Raum würde u.a. eine erweiterte wetterunabhängige Nutzung für Projekte
und Bewegungsangebote im Haus ermöglichen. Der Kindergarten verfügt nicht über eine eigene
Turnhalle.
Vorlagen-Nr. 72/2017
Seite 2
Variante 1
Treppenaufgang mit Errichtung eines Abstellraums (ca. 25 m²)
Hierbei entstehen Kosten in Höhe von ca. 30.000 €,
Treppenloch herstellen (in Betondecke Öffnung schneiden)
5.000 €
Kindergartengerechte Stahltreppe einbauen
7.000 €
mit Geländer und Absperrtürchen,
Podest im Dachgeschoss (Höhenausgleich erforderlich)
Der Treppenaufgang ist so gestaltet, dass ein evtl. späterer Ausbau
des Dachgeschosses möglich ist
- Dämmung der Dachebene im Bereich des Abstellraums
1.500 €
- Gipskartonwände
4.000 €
- Tür im Dachgeschoss
800 €
- Elektroinstallation
800 €
- Anstrich (Abstellraum, Eingangsbereich im EG)
2.500 €
- Staubschutzmaßnahme
2.000 €
Insg.
23.600 €
zuzügl. MwSt. 19%
4.484 €
Gesamt mit Baunebenkosten
28.084 €
-
Variante 2
Ausbau des Obergeschosses zum Gruppen- bzw. Mehrzweckraum (ca. 150 m²)
Durch den Einbau einer Treppe könnte der Dachboden durch den Kindergarten z.B. als Gruppen- bzw. Mehrzweckraum genutzt werden. Hier entstehen nach vorläufiger grober Kostenschätzung Kosten in Höhe von ca. 100.000 €
Da es sich um einen Ausbau eines Obergeschosses mit Nutzung als Mehrzweckraum handelt,
sind zusätzliche bauaufsichtliche Auflagen zu beachten, welche erheblich höhere Kosten verursachen. Hierunter fallen:
- Brandschutzkonzept mit Auflagen
- 2. Fluchtweg über eine zu installierende Außentreppe
- Belichtung (Dachflächenfenster bzw. Dachgauben)
- Heizung
- Elektroinstallation
- Dachdämmung
- Bodenbelagsarbeiten (Estrich,Trittschall, Belag)
- stärkere Mauern
Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2017 stehen bei der Invest.Nr. 365.007.05 – Zugang Obergeschoss Kindergarten Sötenich – Mittel in Höhe 25.000 € zur Verfügung. Außerdem stehen für das gleiche Objekt
weitere 25.000 € für die Errichtung einer PV-Anlage zur Verfügung.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen zunächst die Variante 1 umzusetzen. Hierdurch
könnte ein späterer Ausbau im Sinne der Variante 2 oder ähnlich zu gegebener Zeit erfolgen.