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Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,6 kB
Datum
09.06.2010
Erstellt
25.06.10, 04:25
Aktualisiert
25.06.10, 04:25
Beschlusstext (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreisausschusses am 09.06.2010 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt mit, dass seine Fraktion dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen inhaltlich zustimmen könne. Allerdings sei in den Fachausschusssitzungen den Anträgen seiner Fraktion hinsichtlich der Dauer des Kinder- und Jugendförderplans nicht gefolgt worden, so dass sich die UWV-Fraktion in der heutigen Sitzung gegen den Kinder- und Jugendförderplan aussprechen werde. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 64/2010 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 18.05. und des Jugendhilfeausschusses vom 27.05.2010 (siehe Z 3 und Z 4/V 64/2010) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011. Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2011 einen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan vorzulegen, der unter Einbeziehung der beteiligten Träger der Offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit mögliche Alternativen zur Aufgabenerfüllung überprüft. Dabei sind auch mögliche Einsparpotenziale zu untersuchen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen V 64/2010